US-Grenzregime und Rassismus


US-Grenzregime und Rassismus

Migration aus und durch Mexiko

von Meztli Yoalli Rodríguez Aguilera und Mirna Yazmín Estrella Vega

Ungeachtet der Bedeutung, die die nicht-dokumentierte Immigration aus Lateinamerika für das US-amerikanische Wirtschaftswachstum spielt, unterliegt sie zunehmenden Einschränkungen, die sich auf Migrant*innen in Form allgegenwärtiger Gewalt auswirken und auf rassistischen Diskursen und Praktiken beruhen. Der vorliegende Artikel analysiert ein Jahr nach dem Amtsantritt von Donald Trump, wie die Kontinuität anti-immigratorischer Politiken sich nicht nur in der Grenzpolitik zeigt, sondern auch durch andere Formen von Gewalt. Die prekäre Lage von Migrant*innen, die vor lebensbedrohlicher Gewalt in ihren Herkunftsländern fliehen, ist überdies nicht auf das US-amerikanische Gebiet beschränkt, sondern hat sich bis zur Südgrenze Mexikos ausgebreitet. Dagegen organisiert sich aber auch Widerstand.

Seit vier Jahrzehnten gibt es eine wachsende Migrationsbewegung aus Zentralamerika in die USA. Diese zu analysieren ist schwer, da das Migrationsphänomen sehr komplex ist und sich schnell verändert: Einerseits verändern sich die Vertreibungs- und Fluchtursachen, die in der wachsenden Gewalt in den Ursprungsländern liegen: Femizide und genderbasierte Gewalt, kriminelle Gewalt, politökonomische und strukturelle Gewalt. In vielen Regionen sind lebensbedrohliche Gewaltformen an der Tagesordnung, denen die Regierungen dieser Länder nur wenig oder gar nichts entgegensetzen und vor denen sich Mittel- und Unterschicht kaum noch schützen können. Diese Gewalt wird noch verstärkt durch Maßnahmen der US-amerikanischen Migrationspolitik, wie Maßnahmen zur Abschiebung und Rückführung krimineller Gang-Mitglieder aus den USA.

Mexiko ist durch die ungleichen Beziehungen zu seinem nördlichen Nachbarn, den USA, stark geprägt. Bis heute sind Millionen undokumentierter Mexikaner*innen in die USA immigriert, die ungeachtet aller Hindernisse des Transits den »American Dream« als einzige Möglichkeit betrachten, ihre sozio­ökonomischen Lebensbedingungen zu verbessern.

Die Protagonist*innen dieses Migrationsphänomens sowie die Ursprungs- und Zielorte haben sich mit der Zeit verändert. Ungeachtet dessen ist es möglich, die Migrationspolitiken der beiden Länder in fünf relevante Phasen einzuteilen:

  • Das Programm Bracero, das 1942 begann und 1964 endete und ein Resultat des nach dem Zweiten Weltkrieg stark angewachsenen US-amerikanischen Bedarfs an Arbeitskräften war. Dieses Programm erlaubte die Eingliederung von Migrant*innen in den Agrar- und Industriebereichen über Zeitverträge.
  • Das Jahrzehnt der Familienzusammenführung (1980-1990) von Migrant*innen, die angesichts der wachsenden Nachfrage von Arbeitnehmer*innen im Agrarbereich und in der Industrie beschlossen hatten, sich in den USA niederzulassen.
  • Das Inkrafttreten des nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA zwischen Kanada, USA und Mexiko im Jahr 1994. Dessen unerfüllte Erwartungen waren in den USA Anlass, die undokumentierte Migration und den Zugang zu besser vergüteter Arbeit zu regulieren. Dies mündete in Anti-Immigrationsgesetzen. Beispiele hierfür sind das Gesetz 187 von Kalifornien, welches 1994 erlaubte, undokumentierten Migrant*innen soziale Leistungen im Gesundheits- und Bildungsbereich zu verwehren, und das föderale Gesetz »Illegal Immigration Responsibility Act«, welches die Inhaftierung und Abschiebung von Migrant*innen aufgrund geringfügiger Verstöße ermöglichte.
  • Der »Krieg gegen den Terror« nach den Angriffen auf die Twin sTowers in New York 2001 motivierte zur Verstärkung der Grenzsicherheit und der Migrationskontrollen.
  • Unter der Obama-Administration stiegen zwischen 2009 und 2012 die Abschiebungen auf ein historisches Hoch. 3,2 Millionen Ausländer*innen – davon 2,3 Millionen Mexikaner*innen – mussten die USA verlassen (Meza González 2014).

Der Rückblick zeigt, dass die Migrationspolitik der USA immer interessengeleitet war und mit der Zeit immer restriktiver wurde. Das führte dazu, dass die Lebensbedingungen nicht nur der mexikanischen, sondern aller zentralamerikanischen Migrant*innen sich deutlich verschlechterten.

Transit durch Mexiko

Seit den 1980er Jahren entwickelten sich in Zentralamerika große Migrationsbewegungen; Mexiko wurde dabei einerseits Zielland, vor allem aber Transitland Richtung USA. Die bewaffneten Auseinandersetzungen – vor allem in Guatemala, El Salvador und Nicaragua – forcierten seit den 1970er Jahren die Fluchtbewegung. In den 1990er Jahren motivierten Naturkatastrophen in Lateinamerika und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft Menschen, ihr Land zu verlassen und den »American Dream« zu verfolgen. Seit Beginn des 21. Jahrhunderts wächst im Migrationsstrom der Anteil von Frauen und Kindern, die aus ihren Herkunftsländern fliehen, um sich vor der extremen Gewalt gegen sie in mittlerweile vielen gesetzesfreien Gebieten in Sicherheit zu bringen. Diese Gewalt, sowohl zwischen lokalen kriminellen Banden als auch gegen die Zivilbevölkerung, wird verstärkt durch die Zusammenarbeit dieser Banden mit der organisierten Kriminalität, wie den mexikanischen »Los Zetas« oder dem Golf-Kartell.

Heute kann das gesamte mexikanische Gebiet als ein Transitgebiet gesehen werden, durch das laut ACNUR (2016) jährlich knapp eine halbe Million Menschen aus dem zentralamerikanischen Länderdreieck (El Salvador, Guatemala und Honduras) versuchen, in die USA zu kommen. Unter den schlimmsten Formen der Gewalt, denen sich Migrant*innen während des Transits ausgesetzt sehen, sind Entführungen, Erpressung, Folter, Zwangsrekrutierung und das »Verschwindenlassen« von Personen, vor allem wenn Migrant*innen in die Hände von Gruppen aus dem Drogenhandel kommen, die das Gebiet kontrollieren oder um dieses kämpfen. Für Migrantinnen und Minderjährige kommen Formen sexueller Gewalt und Menschenhandel hinzu. Letzteres geht von der organisierten Kriminalität aus, geschieht aber auch in Zusammenarbeit mit korrupten mexikanischen Behörden.

Die restriktive Migrationspolitik der USA wird als Maßnahme zur Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit und als Kampf gegen den Drogenhandel an US-amerikanischen Grenzen gerechtfertigt. Damit wird ein angeblich bestehender Zusammenhang von Migration und steigender Kriminalität hergestellt.

Von 1989 an unterstützten die USA eine Politik der »Kooperation« mit der mexikanischen Regierung, um die zentralamerikanischen Migrant*innen aufzuhalten. Dies ging so weit, dass Mitglieder des US-Auslandsgeheimdienstes CIA auf mexikanischem Gebiet an strategischen Punkten positioniert wurden, um die undokumentierte Migration aus dem mexikanischen Bundesstaat Chiapas in die USA zu unterbinden. Mexiko beteiligte sich aktiv an den Grenzkontrollen zwischen Zentralamerika und den USA. Mit Verweis auf den Drogenhandel und den illegalen Holzeinschlag wurde die Zahl von Polizeiagent*innen vervielfacht.

Durch den Druck, den die USA auf Mexiko ausübten, begann mit der »Operation Gatekeeper« 1994 der groß angelegte Versuch, die Migration aus Zentralamerika in die USA bereits an der Südgrenze Mexikos zu unterbinden. Mit den Programmen »Plan Sur« und zuletzt »Frontera Sur« (Villafuerte Solís 2004) sollten die südlichen Landesgrenzen quasi abgeriegelt werden. Das damit einhergehende fremdenfeindliche Verhalten der mexikanischen Behörden förderte auch die Fremdenfeindlichkeit weiter Teile der mexikanischen Bevölkerung und erschwerte einen transparenten Diskurs über die Migration. Mittlerweile werden alle lokalen Probleme in Mexiko auf die Migrant*innen geschoben. Hierdurch steigt für Migrant*innen die Gefahr von Gewaltszenarien. Ein besonders schockierendes Beispiel ist das Massaker an 72 zentral- und südamerikanischen Migrant*innen (58 Männer und 14 Frauen) in San Fernando im Bundesstaat Tamaulipas im Jahre 2010, das dem Kartell der organisierten Kriminalität »Los Zetas« zugeschrieben wird.

Frauen auf der Flucht sind zusätzlich von Gewalt betroffen. So wurden laut einem Bericht von Amnesty International (2010) sechs von zehn Migrant*innen in Mexiko Opfer sexueller Gewalt. In einem neuen Bericht von Ärzte ohne Grenzen (2017), der auf 429 Interviews mit Migrant*innen basiert, wurden 31,4 % der Frauen und 17,2 % der Männer während ihres Transits in Mexiko Opfer irgendeiner Form sexueller Gewalt.

Diese Formen von Gewalt und Straflosigkeit sind nur möglich, weil das Leben von Migrant*innen keine Bedeutung mehr hat. Diese Gewalt muss als eine Politik des Todes verstanden werden (Mbembe 2003), bei der der ausländische Körper als Wegwerfkörper betrachtet wird.

Rassismus und Kriminalisierung des »Andersseins«

Als Donald Trump, ein Multimillionär mit weltweiten Investitionen, am 9. November 2016 die Präsidentschaft des mächtigsten Landes der Welt übernahm, war das für viele ein tragischer Tag. Seine Wahlkampagne fußte auf Rassismus und Fremdenfeindlichkeit: Trump versprach als Lösung gegen die Migration aus Mexiko und Zentralamerika den Bau einer »Mauer«. Das Paradox liegt allerdings darin, dass Trump einerseits mit einer rassistischen Rhetorik den Rauswurf lateinamerikanischer Migrant*innen fordert, andererseits die Wirtschaft der USA die Arbeitskraft der Migrant*innen aber braucht.

Trumps Triumph ist nicht nur Ausdruck eines radikalen Rechtsrucks, wie wir ihn in anderen Ländern der Erde momentan auch erleben, er bedeutet auch die Hinwendung zu explizitem Rassismus als einer legitimen Form der Politik.

Eine der verheerendsten Handlungen Trumps gegen Migrant*innen ist die Einstellung des 2012 von der Obama-Regierung initiierten Programms DACA (Deferred Action for Childhood Arrivals).1 DACA hatte Personen, die als Minderjährige unter 16 Jahren ins Land gekommen waren, darin unterstützt, eine Arbeitserlaubnis und Fahrerlaubnis für zwei Jahre zu erhalten, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Aktuell haben um die 800.000 junge Migrant*innen – die so genannten Dreamer – in den USA eine DACA Bescheinigung, die mit dem Auslaufen dieses Programms in ihre Ursprungsländer abgeschoben würden. Viele dieser von Zwangsrückführung Betroffenen kennen weder die Kultur noch die Sprache ihrer Ursprungsländer; sie haben meistens auch keine Angehörigen, die sie bei ihrer Ankunft unterstützten können. Stattdessen wären sie vollständig auf sich alleine gestellt und ohne Anpassungshilfen (wie Bildungsangebote oder Arbeitsmaßahmen), was ihnen den Aufbau eines neuen Lebens zusätzlich erschweren würde. Auch die öffentlichen Maßnahmen, die von Ländern wie Guatemala oder El Salvador im Zusammenhang mit Abschiebungen unternommen werden, haben bis jetzt kaum positive Auswirkungen. Im Gegenteil, die Zerrüttung der Gesellschaft, die strukturelle Gewalt und die wirtschaftliche und kulturelle Schwäche der Staaten wirkt sich negativ auf das Leben der Migrant*innen und ihre Entwicklung aus.

Allein in den ersten drei Monaten seit Trumps Regierungsübernahme sind die Festnahmen von Migrant*innen um 38 % angestiegen. Dies spiegelt die Prioritäten und die Sicherheitsstrategie der US-Regierung wieder. Gleichzeitig wird die kapitalistische Ausbeutung von Illegalisierten weiter angekurbelt und durch die konstante Angst vor Abschiebung gefördert. Shannon Speed bezeichnet dieses Phänomen als „neoliberalen Multikriminalismus“, eine postmultikulturelle Phase des Staates, in der die Aufrechterhaltung der neoliberalen Ökonomie mit der Herausbildung autoritärer Gesetze, Militarisierung und Kriminalisierung einerseits und finanziellen Gewinnen andererseits einhergeht. In dieser Dynamik besteht ein enger Zusammenhang zwischen dem Rassismus und dem Kapitalismus in den staatlichen Politiken der USA.

Speziell bezogen auf Zentralamerika hat Trump das Programm für zentral­amerikanische minderjährige Flüchtlinge (CAM)2 beendet. Dieses Programm gab Minderjährigen aus El Salvador, Honduras und Guatemala, die alleine in die USA gereist waren, den Flüchtlingsstatus und die Möglichkeit der familiären Wiedervereinigung. Eltern, die in den USA eine legale Aufenthaltserlaubnis hatten, konnten Asyl für ihr Kind aus Zentralamerika erhalten. Es wird davon ausgegangen, dass seit 2009 mehr als 200.000 Kinder Asyl in den USA beantragt haben. Mit der Beendigung dieses Programms werden tausende Kinder und Jugendliche keine Möglichkeit der legalen Wiedervereinigung mit ihrer Familie mehr haben. Der Versuch, ihr Leben vor der strukturellen und politischen Gewalt und der in ihren Ursprungsländern weit verbreiteten Bandengewalt durch Migration zu schützen, wird hierdurch kriminalisiert.

Im US-Bundesstaat Texas – in dem Trump gewann – wurde im Mai 2017 das Gesetz SB4 verabschiedet, um auch in den so genannten »sanctuary cities« (Zufluchtsstädten) die Kooperation der lokalen Behörden mit der nationalen Migrations- und Zollbehörde (Immigration and Customs Enforcement) zu erzwingen. Mit dem neuen Gesetz SB4 sind alle Polizist*innen sowie Gefängnisbehörden dazu verpflichtet, mit den Migrationsbehörden zusammenzuarbeiten. Das trägt auch zum Anwachsen rassistischen Verhaltens bei, da Polizist*innen von Menschen mit phänotypisch »lateinamerikanischen« Merkmalen Ausweispapiere verlangen können und bei nichtvorhandenen oder fehlerhaften Papieren verpflichtet sind, diese Menschen festzuhalten und abzuschieben. Hierdurch wird Alltagsverhalten, wie der Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen oder die Mobilität, zu einem Sicherheitsrisiko für Lateinamerikaner*innen; »racial profiling« gegen Latin*s wird legalisiert.3 Einige Bundesrichter gingen gegen dieses Gesetz in Berufung und konnten es so bis auf Weiteres stoppen. Auch zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen protestierten gegen dieses entmenschlichende und rassistische Gesetz.

DACA, CAM und SB4 sind nur drei Beispiele für die rassistische Politik, die Trump im ersten Jahr seiner Amtszeit durchgesetzt oder, wie im Fall des SB4 Gesetzes in Texas, unterstützt hat.

Neben der Regierungspolitik ist auch der an Legitimation gewinnende Alltagsrassismus Besorgnis erregend. Die Regierung Trump trägt nicht nur durch politische Initiativen von oben zu einer Kriminalisierung von Migration bei, sie sorgt auch dafür, dass rassistisches Verhalten gegen die »nichtweiße« Bevölkerung als normal gilt. Durch diese Regierung wird die weiße Vorherrschaft nicht nur legitimiert, sondern zunehmend auch repräsentiert. Das wurde besonders während der Proteste in Charlottesville, Virginia, im August 2017 deutlich, bei denen weiße Männer verschiedener Gruppierungen, wie Neonazis und Neo-Konföderalisten, gegen die Entfernung der Statue des Konföderalisten Robert E. Lee protestierten und den weißen Nationalismus der US-amerikanischen Ultrarechten und den verschärften Rassismus verteidigten.

Antirassistische Kämpfe und Widerstand

Ungeachtet der oben genannten Geset­zesinitiativen und der Normalisierung von Rassismus und institutioneller Gewalt in den USA gibt es aber auch Widerstand von unten gegen die verschiedenen Gesichter der Unterdrückung. Die Bewegung »Black Lives Matter« sowie die Bewegungen von Migrant*innen in vielen Städten des Landes richten sich gegen Polizeigewalt, gegen anti-schwarzen Rassismus sowie gegen die Kriminalisierung der Migra­tion. Zu den Protestformen gehören Initiativen, um Druck auf den US-Kongress auszuüben, genauso wie künstlerische Ausdrucksformen, z.B. Wandmalereien oder Lieder gegen die Gewalt und den Rechtsruck. Unterschiedliche soziale Gruppen haben gemeinsame Allianzen gegründet, um gegen die neoliberale und rassistische Politik Trumps vorzugehen.

Diese Formen des Widerstands sind nicht nur im Inneren des US-Imperiums sichtbar, sondern sie breiten sich geographisch aus, wie an der »Karawane zentralamerikanischer Mütter« deutlich wird. Diese Frauen haben vor drei Jahren den Kampf gegen Hass und Gewalt aufgenommen und auf ihrem Marsch mittlerweile 4.000 Kilometer auf mexikanischem Gebiet zurückgelegt. Mit der Suche nach ihren Kindern, die während des Transits verschwunden und seitdem vermisst sind, verurteilen diese Frauen nicht nur die Gewalt, der die Menschen beim Transit der verschiedenen Grenzen aufgrund der Institutionalisierung fremdenfeindlicher und anti-immigratorischer Politiken und der Gewalt krimineller Netzwerke ausgesetzt sind. Mit ihrem Weg, ihrer Erinnerung und ihrer Würde bieten die Frauen der Welt die Möglichkeit an, auch weiterhin an eine andere Welt zu glauben und an ihrem Aufbau mitzuwirken.

Ein Jahr nach Trumps Amtsantritt ist es notwendig, dass von den sozialen Bewegungen – wie die Zapatist*innen sagen würden, von unten und von links ausgehend – sich mehr Widerstand organisiert. Ein Widerstand, der von den Herkunftsländern der Migrant*innen ausgehend sich mit dem in den USA verknüpft. Als »change agents« – als Akteure des sozialen Wandels, die ein uneingeschränktes Recht auf ein Leben in Würde haben – müssen die Migrant*innen aktiv werden gegen die verschiedenen Formen struktureller und alltäglicher Gewalt, der sie in ihren Herkunftsländern, während ihres Transits in Mexiko und in den USA ausgesetzt sind.

Die neoliberale und neofaschistische Politik Trumps ist mit Hassrhetorik und Terror überladen. Die »nichtweiße« Bevölkerung (Latin*s, Afroamerikaner*innen, Native Americans und Muslime) dient als Sündenbock für die negativen Effekte des Kapitalismus, der nur aufgrund der Herrschaftsbeziehungen entlang der Idee von »Rasse« funktioniert (Garcia 2016). Die Gruppen, die die Regierung ausweist, symbolisch unsichtbar machen oder verschwinden lassen will, streiten für ihr Recht auf ein Leben in Würde in einem anderen Land, auf ein Leben ohne Rassismus und Gewalt.

Zweifellos ist der Weg des Widerstands lang. Es geht um das, was Raquel Gutiérrez die Produktion des Gemeinen“ (Produktion einer Gemeinschaft) nennt (Gutiérrez Aguilar 2015). Indem Migrant*innen ihre Rechte und ihr Recht auf Existenz einfordern und sich in ihren Gemeinden organisieren und die Möglichkeiten der transnationalen Teilnahme aufzeigen, tragen sie dazu bei, die Welt gerechter zu machen. Dieser antirassistische und anti-fremdenfeindliche Kampf ist ein Kampf des Überlebens, bei dem die Migrant*innen ihren Körper einsetzen, bei dem ihre Familie auf dem Spiel steht. Es ist ein Kampf für das Leben.

Anmerkungen

1) Auf Deutsch etwa: Aufgeschobene Handlung bei Ankünften im Kindesalter. [die Übersetzerin]

2) Auf Englisch: Central American Minors (CAM) Refugees Program.

3) Als »latino« oder »latina« (im Folgenden: Latin*) bezeichnen die Autorinnen sowohl Lateinamerikaner*innen als auch US-Bürger*innen, die bestimmte phänotypische und/oder kulturelle Merkmale aufweisen, die einer lateinamerikanischen Herkunft zugeschrieben werden, während Lateinamerikaner*in eine Aussage über die (nicht US-amerikanische) Staatsbürgerschaft beinhaltet. Das »racial profiling« degradiert US-amerikanische Staatsbürger*innen mit lateinamerikanisch definierten Merkmalen also zu Staatsbürger*innen zweiter Klasse, deren Staatsbürgerschaft grundsätzlich erst einmal zur Debatte steht und bewiesen werden muss. [die Übersetzerin]

Literatur

ACNUR (2017): México Fact Sheet. Ciudad de México. ACNUR

Amnistía Internacional (2010): Informe Víctimas Invisibles – Migrantes en Movimiento en México. Editorial Amnistía Internacional, Madrid.

García, J. A. (2016): Reseña – Indios, negros y otros indeseables. Capitalismo, racismo y exclusión en América Latina y el Caribe. Iberoamérica Social: revista-red de estudios sociales VI , S. 163-166.

Gutiérrez Aguilar, R. (2015): Horizonte Comunitario-Popular – Antagonismo Y Producción de Lo Común En América Latina. Puebla, Pue: Benemérita Universidad Autónoma de Puebla, Instituto de Ciencias Sociales y Humanidades »Alfonso Vélez Pliego«.

Mbembe, A. (2003): Necropolitics. Public Culture, Vol. 15, No. 1, S. 11-40.

Médicos Sin Fronteras (2017): Forzados a Huir Del Triángulo Norte de Centroamérica – Una Crisis Humanitaria Olvidada. Ciudad de México.

Meza González, L. (2014): Mexicanos deportados desde Estados Unidos – Análisis desde las cifras en Migraciones Internacionales. Tijuana: El Colegio de la Frontera Norte, S. 265-276.

Speed, S. (2016): State Interpellations – Indigenous Women Migrants in the Era of Neoliberal Multicriminalism. Critique of Anthropology, Vol. 26, No. 3, S. 1-22.

Villafuerte Solís, D. (2004): La Frontera sur de Me´xico – del TLC Me´xico-Centroame´rica al Plan Puebla-Panama´. México D.F.: Plaza y Valdéz.

Meztli Yoalli Rodríguez Aguilera ist Sozialanthropologin. Sie ist Doktorantin in Lateinamerikanischen Studien mit Schwerpunkt auf Sozialanthropologie an der Universität Texas in Austin. Sie arbeitet zu den Themen Feminismus, Rassismus, dekoloniale Epistemologien, staatliche Gewalt und soziale Gerechtigkeit.
Mirna Yazmín Estrella Vega ist Absolventin des Fachs Lateinamerika-Studien mit Schwerpunkt und einem Master in Frauenstudien. Zurzeit promoviert sie in Lateinamerikastudien. Ihre Schwerpunkte sind Migration von Frauen, zentralamerikanische Migration, lateinamerikanische dekoloniale Feminismen, Friedenserziehung und Kultur des Friedens.

Aus dem Spanischen übersetzt von María Cárdenas.

Vergrenzung der EU


Vergrenzung der EU

Grenzvorverlagerung, Profit und Behinderung der Demokratie

von Jacqueline Andres

Innerhalb der letzten Jahrzehnte vervielfachte sich die Errichtung von High-tech-Grenzanlagen weltweit. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und die europäische Sicherheitsbranche sind maßgeblich an dieser Entwicklung beteiligt. Die EU treibt nicht nur selbst eine rasante Vergrenzung entlang ihrer Außengrenzen voran, sondern forciert auch eine stetige Grenzvorverlagerung, die mit einem Technologietransfer an repressive Staaten einhergeht und dort für eine effizientere Kontrolle nach innen eingesetzt werden kann. Die Grenzsicherung ist ein boomender Markt, der bereits jetzt zur Behinderung demokratischer Prozesse in den Herkunfts- und Transitstaaten der Geflüchteten beiträgt und die Fluchtursachen verschärft.

In den letzten Jahren erstellte die EU zahlreiche Aktionspläne, Programme und Projekte mit dem Ziel, die Migration nach Europa einzudämmen und die Anzahl der ablegenden Boote von Migrant*innen entlang der nordafrikanischen Küste drastisch zu reduzieren.

Schwerpunkt Migrationsbekämpfung

Bei einem Treffen von EU-Politiker*innen mit libyschen und tunesischen Amtskolleg*innen am 20. März 2017 in Rom wurde eine ständige Kontaktgruppe geschaffen, und die dort vertretenen Politiker*innen erklärten sich bereit, gemeinsam an der Migrationsbekämpfung zu arbeiten und Migrant*innen vor der gefährlichen Mittelmeerüberfahrt zu »bewahren«. Auch Algerien war eingeladen, doch der Maghrebstaat entsandte aus Protest über die von der EU gestellten Forderungen keine*n Diplomat*in.

Im Laufe der letzten Monate häuften sich die Treffen, Verhandlungen und Abkommen mit nordafrikanischen Staaten. Diese Häufung verdeutlicht die Besorgnis innerhalb der EU um die aktuelle Entwicklung an der nordafrikanischen Küste: Der Vertragspartner der EU in Libyen – die von der internationalen Gemeinschaft, nicht jedoch vom Großteil der eigenen Bevölkerung anerkannte Einheitsregierung unter Präsident Fayiz as-Sarradsch – hat keine Kontrolle über die Küste. Noch immer legen nach Schätzung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) rund 90 % der Boote, die Italien erreichen, aus Libyen ab. Die restlichen Boote kommen hauptsächlich aus Tunesien, Algerien und Ägypten, Tendenz steigend. Umso wichtiger erscheint es daher, die Migrant*innen daran zu hindern, Libyen zu erreichen, bzw. sie in Libyen festzuhalten. Gleichzeitig soll auch dafür gesorgt werden, dass weniger Boote aus den Nachbarstaaten ablegen.

Thomas de Mazière fasste die Ansprüche zusammen: „Die europäischen und nordafrikanischen Staaten müssten gemeinsam versuchen, die Menschen aus Afrika daran zu hindern, sich durch Libyen auf den Weg zu machen. Wir müssen den Grenzschutz verstärken, den Küstenschutz auch Libyens, und wir müssen entschlossen diejenigen zurückführen aus Europa, die dann doch angekommen sind.“ (Deutsche Welle 2016)

Diese Einschätzung teilen auch die anderen EU-Mitgliedsstaaten. Bei der EU-Gipfeltagung in Bratislava im September 2016 kamen Vertreter*innen aus 27 Mitgliedsstaaten zusammen. In dem während der Tagung entstandenen Bratislava-Fahrplan erklärte die EU die Migrationsabwehr zu einer ihrer Prioritäten und setzt sich u.a. folgendes Ziel: „Vollkommener Ausschluss einer Wiederholung der unkontrollierten Migrationsströme des […] Jahres [2015] und weitere Verringerung der Anzahl irregulärer Migranten“ (Europäischer Rat 16.9.2016, S. 3). Erst wenige Monate zuvor hatte die EU einen neuen Migrationspartnerschaftsrahmen verabschiedet, in welchem sie ebenfalls die Migrationskontrolle zu einem Hauptfokus ihrer Außenpolitik machte. U.a. transformiert dieser Migrationspartnerschaftsrahmen die EU-Entwicklungshilfe in ein Instrument der Migrationsabwehr. Die Instrumente der Entwicklungs- und Nachbarschaftspolitik sollen genutzt werden, um die Kapazitäten in den Herkunfts- und Transitstaaten „in den Bereichen Grenzkontrolle, Asyl, Bekämpfung der Schleuserkriminalität und Wiedereingliederung“ (Europäische Kommission 7.6.2016 ) zu stärken. 500 Mio. Euro sollen dafür aus der Reserve des Europäischen Entwicklungsfonds kommen. Die EU machte den mit Menschenrechtsverletzungen einhergehenden EU-Türkei-Deal zum Vorbild für den Partnerschaftsrahmen, strebt ähnliche Pakte mit Jordanien, Libanon, Niger, Nigeria, Senegal, Mali sowie Äthiopien an und will die Zusammenarbeit mit Tunesien und Libyen verstärken.

Aufrüstung der Grenzen

Zuvor hatte die Europäische Union ihre Nachbarschaftspolitik schon einmal neu ausgerichtet, nämlich nach dem durch Massenprotesten herbeigeführten Sturz der repressiven Langzeitpräsidenten von Tunesien und Ägypten im Jahr 2011. Gleich als erstes Ziel nannten die EU-Mitgliedsstaaten damals die verstärkte Unterstützung „beim Aufbau einer vertieften Demokratie“ als Priorität. Diese wird definiert als eine Demokratie, die von Dauer ist, weil neben dem Wahlrecht auch das Recht auf Redefreiheit, auf die Bildung konkurrierender politischer Parteien, auf eine unparteiische und unabhängige Justiz, auf Sicherheit, die durch eine rechenschaftspflichtige Polizei und Armee gewährleistet wird, und auf Zugang zu einem kompetenten und nicht korrupten öffentlichen Dienst sowie weitere Bürger- und Menschenrechte wie die Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit, die für viele Europäer selbstverständlich sind, garantiert werden“ (Europäische Kommission 2011, S. 2).

Inzwischen aber richtet sich die EU-Außenpolitik mit ihrem Schwerpunkt Migrationsabwehr gegen die Bedürfnisse der so genannten Zivilgesellschaft in diesen Ländern, u.a. indem deren Reisefreiheit eingeschränkt wird. Niger erklärte Schleusertätigkeiten 2015 zur Straftat, Ägypten im Jahr 2016. Denn die Vorverlagerung der EU-Grenzen setzt gesetzliche Änderungen zur Einschränkung des Personenverkehrs und zur Kriminalisierung von Schleusertätigkeiten sowie den Aufbau der dafür erforderlichen Kapazitäten in den betroffenen Herkunfts- und Transitstaaten voraus.

Durch die von der EU forcierte Grenzvorverlagerung und den damit einhergehenden Technologietransfer droht den Transit- und Herkunftsstaaten eine grundlegende Umstrukturierung. In zahlreichen Staaten kann die Aufrüstung staatlicher Sicherheitskräfte, welche auch repressiv gegen Oppositionelle und Migrant*innen vorgehen und damit selbst Fluchtursachen schaffen, negative Folgen für die Menschen vor Ort haben. Für europäische Sicherheits- und Rüstungsunternehmen hingegen stellt sie einen Profit versprechenden Absatzmarkt dar. Seit Beginn der Kriminalisierung »irregulärer« Migrant*innen und ihrer Einordnung als »Bedrohung« leistet die voranschreitende Vergrenzung der inneren, äußeren und vorverlagerten Grenzräume der EU einen essentiellen Beitrag zur Entwicklung der europäischen Rüstungs- und Sicherheitsbranche.

Die Technologisierung der Grenzkontrollen beginnt bereits bei der sich ausweitenden Biometrisierung von Ausweisen, welche anhand von Merkmalen wie Fingerabdrücken die einfachere und zuverlässigere Feststellung gefälschter Dokumente ermöglichen soll. Zeitgleich erlaubt der Aufbau von abgleichbaren biometrischen Datenbanken in den Herkunftsstaaten von Migrant*innen der EU die einfache Identifizierung und Feststellung der Staatsangehörigkeit von Personen, die abgeschoben werden sollen. Besonders seitdem die EU einen biometrischen Ausweis zur Grundvoraussetzung für den Erhalt eines Schengenraum-Visums erklärte und Staaten dazu drängt, biometrische Ausweise einzuführen, ist die Biometrisierung ein millionenschwerer Markt. Zu den für die Biometrisierung und die automatisierte Identitätsüberprüfung notwendigen Technologien zählen Fingerabdruck-Scanner, Digitalkameras, biometrische Ausweise, Lesegeräte, Kontrollschleusen sowie die dazugehörigen Datenbanken, Computerprogramme und Server.

Die Überwachung von See- und Landgrenzen wiederum setzt ganz andere Sicherheits- und Rüstungsprodukte voraus. Mit Stacheldraht gekrönte Zäune und Mauern prägen die traditionelle Idee von Grenzanlagen, doch mittlerweile sind diese durch zahlreiche Komponenten ergänzt oder gar ersetzt: Drohnen, Glasfasersysteme, Sensoren, Radarsysteme, Nachtsichtgeräte, Wärmebildkameras und Überwachungskameras sollen die Überwachung verbessern, während die bewaffneten Grenzschützer*innen mit Geländewagen, Patrouillenbooten und –flugzeugen weitläufig einsatzbereit sein sollen. An Häfen werden Röntgengeräte, Herzschlagmesser, Atemluftscanner und ausgebildete Spürhunde eingesetzt, um »blinde Passagiere« u.a. in LKWs, unter größeren Fahrzeugen oder auf Schiffen ausfindig zu machen.

Nach Angaben des Beratungsunternehmens Visiongain stieg der Wert der globalen Grenzsicherung von 15 Mrd. Euro im Jahr 2015 auf 16,7 Mrd. Euro im Jahr 2016 und soll bis 2021 um etwa 8 % jährlich wachsen (Akkermann 2016, S. 12). Laut dem US-amerikanischen Marktforschungsunternehmen Global Information Inc. (GII) wird das Marktvolumen von Radarsicherheit von 17,85 Mrd. US$ 2016 mit einem Wachstum von rund 6 % jährlich auf 25,17 Mrd. US$ im Jahr 2022 anwachsen. Der größte Anteil entfällt auf die Grenz­überwachung, und es sei laut GII zu erwarten, dass diese den Markt bis 2022 dominieren wird (Global Information Inc. 29.7.2016). Im Bereich der Drohnen sieht es nicht anders aus: Bis 2022 soll der globale Drohnenmarkt laut dem Marktforschungsunternehmen Research and Markets einen Wert von 21,23 Mrd. US$ erreichen. Der größte Anteil militärischer Drohnen soll für die Grenzsicherung verkauft werden (Business Wire 13.10.2016).

Zahlreiche europäische Unternehmen tragen zur Vergrenzung unterschiedlicher Regionen bei – auch, weil die EU ihre Konkurrenzfähigkeit stärkt. Im Jahr 2012 erkannte die Europäische Kommission die Gefahr, dass „die globalen Marktanteile europäischer Unternehmen in den nächsten Jahren einen beträchtlichen Rückgang erleben könnten, sofern keine Maßnahmen zur Förderung ihrer Wettbewerbsfähigkeit ergriffen werden“ (Europäische Kommission 2012). Im folgenden Jahr verkündete die EU das neue rund 80 Mrd. Euro schwere Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm »Horizon 2020« (Europäischer Rat 2013), welches das zuvor ausgelaufene 7. Forschungsrahmenprogramm ablöste. »Horizon 2020« finanziert unter dem Titel »Sichere Gesellschaften« u.a. Sicherheitsforschung mit Fördergeldern in Höhe von 1,7 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2014 bis 2020. Ziel des Rahmenprogramms ist die Stärkung von „Synergien zwischen der nationalen und europäischen Sicherheitsforschung“, um diese im globalen Konkurrenzkampf zu unterstützen. Einer der acht Schwerpunkte, die unter dem Stichwort »Sichere Gesellschaften« gefördert werden, ist explizit die „Erhöhung der Sicherheit durch Grenzüberwachung“ (BMBF o.J.).

Angesichts dieser Aussichten überrascht es nicht, dass sich europäische IT-, Rüstungs-, Sicherheits- und Logistikunternehmen in Lobbyverbänden zusammenschlossen, um sich Aufträge zu sichern.

Lobbyarbeit treibt Technologisierung und Militarisierung voran

Ein wichtiger Akteur in diesem Feld ist die European Organisation for Security (EOS), welche sich auf ihrer Website auch als „europäische Stimme der Sicherheit“ bezeichnet. Seit 2007 bringt dieser Interessenverband Vertreter*innen der europäischen Sicherheitsindustrie und -forschung mit Politiker*innen unterschiedlicher EU-Institutionen in Brüssel zusammen. Zu den Themenschwerpunkten der Organisation zählt neben Cybersicherheit, Schutz kritischer Infrastruktur und Bevölkerungsschutz auch der Grenzschutz. Im Vorstand der EOS sitzen momentan mit Helmut Huegle von Airbus und Gerd Müller von Secunet auch Vertreter aus Deutschland. Ein weiterer Interessensverband, der Europäische Verband der Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie (ASD), ist im EOS-Vorstand durch Jan Pie vertreten. Im Vorstand von ASD wiederum sitzen Thomas Diehl, Präsident und Vorstands­chef der Firma Diehl, Thomas Enders, Vorstandchef von Airbus, und Volker Thum vom Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie.

Sachverständige der Protection And Security Advisory Group des Rahmenforschungsprogramms »Horizon 2020« der EU sind häufig selbst in den Unternehmen und Forschungsinstituten tätig, die sich anschließend auf die Förderungsausschreibungen bewerben. Zu den neunzehn Mitgliedern dieser Gruppe zählen auch deutsche Sachverständige: der Präsident des Technischen Hilfswerks, Albrecht Broemme; die Geschäftsführerin der Microfluidic ChipShop GmbH, Dr. Claudia Gärtner; Merle Missoweit von der Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung; Klaus Keus vom Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und Petra Hoepner vom Fraunhofer Institut FOKUS (Europäische Kommission 2017). Durch ihre doppelte Rolle als Berater*innen und Vertreter*innen potenzieller Bewerberunternehmen auf Ausschreibungen von »Horizon 2020« können sie maßgeschneiderte Ausschreibungen für die von ihnen vertretenen Institutionen erwirken. Von dieser Lobbyarbeit und der Einbindung in institutionalisierte Expert*innengruppen profitieren auch deutsche Universitäten, Forschungsinstitute und Unternehmen, wenn sie weltweit um entsprechende Projekte konkurrieren.

Deutschlands Beitrag und Profit

Zu den bedeutenden Einrichtungen und Unternehmen, die von der EU-Förderung bislang profitierten, zählen der deutsch-französische Konzern Airbus, welcher 2004 bis 2015 zwölf Aufträge im Wert von 9,784 Mio. Euro erhielt, und die Institute der Fraunhofer Gesellschaft, die für etwa 200 Projekte, an denen sie beteiligt waren 68,59 Mio. Euro erwirtschafteten. Weitere Schwergewichte der europäischen Sicherheitsindustrie, die oftmals auch Standorte in der Bundesrepublik unterhalten – z.B. Thales (31,57 Mio Euro., Indra (12,27 Mio. Euro), Leonardo S.p.A. und Safran –, profitieren ebenfalls vom EU-Rahmenforschungsprogramm (Biermann und Fuchs 23.2.2017).

Die von der EU geforderten Maßnahmen zur Grenzsicherung und Migrationssteuerung in den Nachbarschaftsregionen gehen meist mit konkreten Angeboten einher, welche oftmals von EU-Geldern, wie dem eigens eingerichteten European Trust Fonds, finanziert werden. Bei seinem Besuch in Marokko im März 2016 schloss Innenminister Thomas de Mazière mit seinem Amtskollegen Vereinbarungen zur erleichterten Abschiebung marokkanischer Staatsangehöriger ab, in denen Marokko auch einem biometrischen Datenabgleich abzuschiebender Personen zustimmte (Guerra 9.12.2016). Das Unternehmen Veridos erhielt kurze Zeit später den Auftrag, dem Königreich Marokko ein »innovatives« nationales Grenzkontrollsystem zu liefern, welches zahlreiche Komponenten umfasst, u.a. Passlesegeräte und automatisierte Grenzkontrollschleusen, so genannte eGates. Teil der Lieferung sind 140 mobile Grenzüberwachungsausstattungen, die aus Laptops, Fingerabdruckscannern des Hamburger Unternehmens DERMALOG Identification Systems und den zugehörigen Lesegeräten bestehen. Veridos richtet 1.600 stationäre Grenzkontrollstationen ein – inklusive einer Hauptzentrale und mehreren regionalen Servern (Veridos 2016). Veridos ist ein Zusammenschluss des IT-Unternehmens Giesecke & Devrient und der Bundesdruckerei GmbH, die sich seit 2009 wieder im Staatsbesitz befindet und weltweit von der Einführung biometrischer Meldewesen profitiert.

Die Verbindung zwischen dem Staat und privaten Unternehmen können auch im Bereich der Grenztechnologien eng sein, wie der Fall der High-tech-Grenzanlage von Saudi Arabien zeigt. Im Jahr 2009 erhielt Airbus, damals EADS, den milliardenschweren Auftrag, eine 900 Kilometer lange Grenzanlage zwischen Saudi Arabien und Irak zu errichten. Teil des Deals war die Ausbildung saudischer Grenzschützer durch die Bundespolizei; seither waren 110 Bundespolizisten und eine Bundspolizistin dafür vor Ort. Die Bundespolizei unterhält zur Koordination der Maßnahmen seit 2009 ein Projektbüro in Riad, in dem fünf Polizeivollzugsbeamte eingesetzt sind (Deutscher Bundestag 7.3.2017). Für die logistische und administrative Abwicklung wurde die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit eingebunden.

Der damals für die Zustimmung zuständige Entwicklungsminister Dirk Niebel übernahm 2015 internationale Aufgaben bei Rheinmetall und unterstützt seither „die Mitglieder des Konzernvorstands von Rheinmetall in allen Fragen und Aufgaben der internationalen Strategieentwicklung und beim Ausbau der globalen Regierungsbeziehungen“ (Rheinmetall 2014). Und Rheinmetall profitiert von der Stärkung des Grenzschutzes anderer Länder. Die Bundesregierung übergab der jordanischen Armee zum Grenzschutz im Dezember 2016 sechzehn Schützenpanzer des inzwischen in die Jahre gekommenen und überholten Typs »Marder«; weitere 34 Panzer sollen bis Ende 2017 geliefert werden. Bezahlt werden die sonst vermutlich schwer verkaufbaren Modelle vom Außen- und Verteidigungsministerium (ZEIT ONLINE 11.12.2016). Mit den Panzern soll Jordanien seine nördliche Grenze nach Syrien gegen den so genannten Islamischen Staat sichern. Im Juni 2016 erklärte die jordanische Regierung diese Grenze zu einer Militärzone und verweigert seither weiteren Geflüchteten den Zutritt nach Jordanien. Der Kommandeur der jordanischen Grenzschützer, General Aqeel, betonte noch im März 2017: „Die Grenzen sind für Flüchtlinge komplett geschlossen.“ (Azzeh 2017) Nur Personen, die dringend medizinische Versorgung benötigen, würden in Jordanien behandelt und anschließend wieder zurück vor die Grenze gebracht werden. Im Niemandsland von Rukban an der syrisch-jordanischen Grenze hat sich seither ein Camp mit geschätzt 75.000 Geflüchteten gebildet. Die Panzer werden folglich nicht nur gegen eine mögliche Bedrohung durch den IS eingesetzt, sondern auch gegen Grenzübertritte von Flüchtlingen.

Ähnlich verhält es sich mit den drei GSM-Interceptor-Einheiten, die Anfang des Jahres 2017 an das jordanische Königreich übergeben werden sollten. Diese dienen der „aktiven und passiven Gesprächsaufklärung“ und können Hunderte Mobilfunkverbindungen zeitgleich belauschen (ZEIT ONLINE 2016). Es ist naheliegend, dass die jordanische Regierung diese Lauschtechnik auch gegen Regimekritiker*innen einsetzen wird. Weitere Schenkungen erfolgten u.a. an Tunesien: Die Bundesregierung übergab dem tunesischen Grenzschutz Nachtüberwachungssysteme, Wärmebildkameras, optische Sensoren und Radarsysteme von Airbus.

Auch in Algerien sind Panzer von Rheinmetall (»Fuchs«) für die Überwachung der Landgrenzen im Einsatz. Der algerischen Regierung reichte jedoch eine Lieferung nicht, sondern sie wollte an der Produktion beteiligt werden: Fast tausend Fuchs-Radpanzer sollen in der Nähe der algerischen Stadt Constantine von der im März 2011 gegründeten Firma Rheinmetall Algerie mit Bausätzen aus Deutschland zusammengebaut werden. Aus Deutschland werden auch Baupläne geliefert, damit Algerien selbst Radaranlagen, Infrarotkameras und Kommunikationsgeräte herstellen kann. Um dies zu ermöglichen, hat sich die Deutsche Elektronik Gesellschaft für Algerien mbH (Degfa) im Jahr 2012 mit der Société commune algérienne de fabrication des systèmes électroniques (Scafse) zu einer Joint Venture zusammengeschlossen. Die Degfa wiederum ist ein Zusammenschluss von Airbus, Rohde & Schwarz und Carl Zeiss (German Foreign Policy 2017). Rheinmetall International Engineering feiert die Möglichkeit, „komplette Infrastrukturen für Verteidigung schlüsselfertig“ bauen zu können und damit dem „Trend zu folgen, dass Staaten selbst in die Produktion eingebunden werden wollen (Rheinmetall Defence o.D.).

Anhand der Beteiligung von deutschen Unternehmen bzw. von Firmen mit Zweigstellen in Deutschland an internationalen Messen zum Thema Grenzsicherheit wird schnell deutlich, dass durch die Aufnahme von Grenztechnologie in die Produktpaletten mittelständischer Unternehmen und großer Konzerne die Vorverlagerung der europäischen Außengrenzen in vielen deutschen Großstädten und selbst in zahlreichen kleinen Kommunen beginnt: Airbus DS Electronics and Border Security GmbH (Ulm) entwickelt Radarsysteme für Grenzanlagen, das mittelständische Unternehmen Steiner Optik GmbH (Bayreuth) vertreibt das für den Grenzschutz geeignete M1580 Fernglas, Carl Zeiss Optronics GmbH (Wetzlar) Nachtsichtgeräte, InfraTec (Dresden) Infrarotkameras, ConVi GmbH (Wangen im Allgäu) Grenzkontrollsysteme und VTQ Videotronik GmbH (Querfurt) Langstrecken-Transmitter und Sensoren.

Die EU-Migrationspolitik behindert Selbst­bestimmungsprozesse

Der durch die EU-Migrationspolitik forcierte Technologie- und Politiktransfer bereichert jedoch nicht nur zahlreiche Unternehmen in Deutschland und ganz Europa, sondern droht die Herkunfts- und Transitstaaten – und langfristig sogar die EU selbst – zu ändern.

Die EU-Migrationspolitik verknüpft geschickt die politischen mit den wirtschaftlichen Interessen Europas; als Folge stärkt sie repressive Regierungen. Mit dem für die staatliche Kontrolle nach außen erforderlichen Kapazitätsaufbau nimmt gleichzeitig auch die technologische Fähigkeit der Kontrolle nach innen zu. Für ihre Repression berüchtigte Sicherheitskräfte von Algerien, Sudan, Südsudan und Tschad werden gestärkt, weil die zur Grenzsicherung, zur Bekämpfung von Schleuser*innen und Terrorist*innen gelieferte Ausstattung und Ausbildung ebenso gut zur Überwachung und Repression regimekritischer Stimmen taugt. Im vierten Quartal des Jahres 2016 erhielt die ägyptische Grenz- und Hafenpolizei 100 Dokumentenprüfgeräte für Kontrollbeamte (Docu-Viewer) zur Unterstützung der Dokumenten- und Urkundensicherheit sowie für polizeiliche Identitätsprüfungen. Dies kommt der Militärdiktatur sicher nicht ungelegen. Nach Angaben der Bundesregierung wurde 2016 deutlich mehr politischen Aktivist*innen und Angehörigen von Nichtregierungsorganisationen die Ausreise aus Ägypten untersagt (Deutscher Bundestag 7.3.2017). Die ägyptischen Sicherheitskräfte erhalten zugleich ähnliche Lehrgänge und Ausstattungshilfen von der französischen und italienischen Regierung.

Dabei findet geheimdienstliche und polizeiliche Zusammenarbeit auch mit den Behörden statt, welche für die Inhaftierung politischer Gefangener verantwortlich sind (nach Angaben des Arab Network for Human Rights 2016 allein in Ägypten 60.000). Diese wurden oftmals in Prozessen ohne ausreichende rechtsstaatliche Kriterien verurteilt oder ohne Anklage und Prozess inhaftiert. Die Stärkung des ägyptischen Sicherheitsapparats und die Aufwertung des Militärdiktators as-Sisi zu einem Partner der EU in der Migrationsbekämpfung ist ein harter Schlag gegen all diejenigen, die 2011 mit der Forderung nach »Brot, Freiheit und sozialer Gerechtigkeit« zusammenkamen.

Zudem ist es höchst unwahrscheinlich, dass Migration tatsächlich durch die Technologisierung der Grenzüberwachung steuerbar ist, denn die Grenzpolizeien, deren Kapazitäten ausgebaut werden sollen, sind oftmals Komplizen von Schleuser*innen. Durch die Illegalisierung und offizielle Bekämpfung von Migration erhöhen sich u.a. die Bestechungsgelder, wodurch die Migration noch teurer und riskanter wird, jedoch nicht unmöglich. Dies beginnt bereits innerhalb der EU selbst: Im August 2016 wurde die Leitung der Grenzpolizei von Bulgarien wegen schwerwiegender Korruptionsvorwürfe entlassen. Der ehemalige Chef der bulgarischen Grenzpolizei, Valeri Gigorov, bestätigte in einem Interview mit der Deutschen Welle, es bestünde eine »Geschäftspartnerschaft« zwischen den Schmuggler*innen und den Grenz- und Inlandspolizist*innen (Andreev 2016).

Die Stärkung des europäischen Sicherheitsmarktes, seine Suche nach neuen Absatzmärkten und die schrittweise Ausweitung von Sicherheitskontrollen wirken auch auf die EU zurück. Seit 2016 werden auf Initiative von Innenminister de Mazière biometriebasierte Datenbanken der EU-Sicherheitsbehörden zu einem „Kernsystem“ (Monroy 2016) zusammengeführt. Die Datenbanken sollen vorerst um durchsuchbare Gesichtsbilder von Asylsuchenden ergänzt werden, diese Fähigkeit kann aber jederzeit auch auf Unionsbürger*innen ausgeweitet werden. Die Bundespolizei nutzt so genannte »präventive erkennungsdienstliche Behandlungen«, bei denen von politischen Aktivst*innen die Fingerabdrücke genommen werden; Italien und Frankreich erlassen gegen Unionsmitbürger*innen aus dem No-Border-Spektrum Einreiseverbote. So wird die umfassende Überwachung auch in der EU selbst zunehmend zur Normalität.

Literatur

Akkermann, M. (2016): Border Wars II – An Update on the Arms Industry Profiting from Europe’s Refugee Tragedy, War and Pacification. Briefing December 2016. Amsterdam: Transnational Institute.

Andreev, A. (16.8.2016): Grenzpolizisten als Komplizen der Schleuser? Deutsche Welle; dw.com.

Azzeh, L. (16.3.2017): Army rises to Rakban camp challenge, security threats. Jordan Times.

Biermann, K. und Fuchs, C. (23.2.2017): 800.000 Euro für einen Terror-Airbag, der nie fertig wurde. ZEIT ONLINE. Der Text ist Teil des investigativen Rechercheprojektes »Security for Sale« (securityforsale.eu), das seit 2007 Daten der EU-Kommission über Fördermittel analysiert und Verflechtungen der Sicherheitsindustrie mit Politik und Wissenschaft untersucht [d.Red.].

Bundesministerium für Bildung und Forschung/BMBF (o.J.): Europäische Förderung zur Sicherheitsforschung; bmbf.de.

Business Wire (13.10.2016): Global UAV Drones Market Worth USD 21.23 Billion by 2022 – Analysis, Technologies & Forecasts – Vendors: 3DR, Aerovironment, BAE Systems – Research and Markets.

Deutsche Welle (19.3.2017): Gipfeltreffen zur Flüchtlingskrise in Rom. dw.com.

Deutscher Bundestag (3.2.2017): Anwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Sicherheitspolitische Kooperation mit der Regierung in Ägypten zur Migrationskontrolle und Grenzüberwachung. Drucksache 18/11098.

Deutscher Bundestag (7.3.2017): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Die Zusammenarbeit Deutschlands mit Saudi-Arabien und anderen Golfstaaten. Drucksache 18/11389.

Europäische Kommission (25.5.2011): Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel.

Europäische Kommission (7.6.2016): Pressemitteilung. Kommission stellt neuen Migrationspartnerschaftsrahmen vor – Zusammenarbeit mit Drittländern verstärken, um Migration besser zu steuern.

Europäische Kommission (18.11.2015): Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik.

Europäische Kommission (30.7.2012): Pressemitteilung. Sicherheitsbranche – Kommissionsvorschlag für ein Programm zur Wachstumsförderung.

Europäische Kommission (7.3.2017): Register of Commission Expert Groups and Other Similiar Entities, Horizon 2020 Protection And Security Advisory Group (E03010).

Europäischer Rat (16.9.2016): Erklärung von Bratislava.

German Foreign Policy (21.2.2017): Flüchtlingsabwehr in Nordafrika (I).

Global Information Inc.(29.7.2016): Radar Security Market by Surveillance Type (Ground, Air, Marine), Range (Long, Medium, Short), Appli­cation (Border Security, Seaport and ­Harbor, Critical Infrastructure), and Geography – ­Global Forecast to 2022. giiresearch.com.

Guerra, P.W. (9.12.2016): Durchsichtige Afrikaner – Mit Geld und Technologie aus Europa wird Afrika biometrisiert. tageszeitung.

Rheinteall Defence (ohne Datum): Türöffner zu neuen Märkten und Geschäftschancen.

Veridos (21.3.2016): Veridos Supplies Innovative Border Control Solution to the Kingdom of Morocco.

ZEIT ONLINE (11.12.2016): Jordanien – Deutschland liefert nicht nur Schützenpanzer.

Jacqueline Andres ist Politikwissenschaftlerin und Beirätin der Informationsstelle Militarisierung in Tübingen. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen u.a. ­militärische Landschaften und die Militarisierung der EU-Migrationspolitik.