W&F 1992/3

Alternativen zum Krieg

Nicht-militärische Konfliktlösungen im ehemaligen Jugoslawien

von Netzwerk-Friedenskooperative

Das Versagen der Vermittlungsbemühungen im brutalen Krieg im ehemaligen Jugoslawien hat die Diskussionen über eine militärische Intervention von aussen angeheizt. Ohnmachtsgefühle setzen sich in Gewaltphantasien um, während hochrangige Militärs ebenso wie die Friedensbewegung vor einer nicht kontrollierbaren Ausweitung des Krieges und seiner Schrecken warnen. Bundesregierung und Parteien mißbrauchen die Not der Bevölkerung im ehemaligen Jugoslawien, um künftige Einsätze der Bundeswehr »out-of-area« der NATO und außerhalb des bisherigen Verteidigungsauftrages in die Wege zu leiten. Obwohl niemand ernsthaft eine schnelle Lösung durch militärische Intervention erwartet, wächst die politikträchtige Sehnsucht in der Öffentlichkeit nach einem Befreiungsschlag.

Genausowenig wie Politiker und Militärs können wir eine schnelle Beendigung dieses grauenhaften Krieges anbieten. Es gibt keine Patentrezepte in einer durch Hochrüstung und Militär so verfahrenen und aufgeheizten Situation. Wir schlagen jedoch Formen zur Bewältigung des Konfliktes vor, die nicht zerstören und verfeinden, sondern Brücken bauen und auf Vertrauensbildung setzen. Was am Ende der Vietnam- oder der Afghanistan-Intervention stand, war für die Völker grauenhaft und perspektivlos. Das soll sich in Europa nicht wiederholen. Deshalb wollen wir mit der Form der nicht-militärischen Konfliktbewältigung eine lebbare Zukunft gleichsam mit vorbereiten.

Freilich wissen wir, die Menschheit ist tiefgreifend durch Jahrtausende zum militärischen Aufeinanderlosgehen sozialisiert. Nicht-militärische Konfliktbearbeitung ist weit weniger entfaltet worden. Unsere Vorschläge tasten sich deshalb oft unsicher, mit nur wenigen Erfahrungen ausgestattet vorwärts auf Neuland. Wir bitten und hoffen deshalb auf konstruktiv-kritische Begleitung in öffentlicher Diskussion.

Ein zentrales Element nicht-militärischer Konfliktbearbeitung besteht in der Vorbeugung. Im Fall Jugoslawiens wurde diese weitgehend versäumt. Vorbeugung gegen die Ausweitung des Konfliktes etwa nach Kosovo ist heute allerdings noch möglich und dringend. Ein weiteres Kriterium: Parteigänger mit Feindbildern können nicht Vermittler sein. Gerechtigkeit nach allen Seiten ist erforderlich. Auch wir müssen uns ändern!

Unseren Vorschlägen liegt die Annahme zugrunde, das Selbstbestimmungsrecht der Völker begründet nicht unbedingt, das Recht auf einen eigenen Staat, schon gar nicht ein Recht auf Vertreibung anderer Nationalitäten. Den rassistischen Nationalismus sehen wir im Widerspruch zu den Menschenrechten und zur Charta der Vereinten Nationen und lehnen ihn kategorisch ab. Trotzdem müssen wir davon ausgehen, daß die entstandene tiefgreifende Verfeindung die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Ausbruch des Terrors nicht zulassen wird.

Im Hintergrund des jugoslawischen Konfliktes stehen nicht nur die Interessen der alten bürokratischen Herrschaftsklasse, sondern auch die enormen wirtschaftlichen Probleme dieser sich auflösenden sogenannten real-sozialistischen Staaten. Wer hier vermitteln will, muß eine Perspektive für die Zukunft weisen können, um Extremismus und Irrationalität bändigen zu können. Hier setzt unser Begriff der positiven Sanktionen an, also der Hilfsangebote unter Bedingungen. Würde man ernsthaft ein solches Instrument der Konfliktregulierung entwickeln, so wäre es nicht billig zu haben. Freilich allemal billiger als alle militärischen »Hilfen«, denen dann erst zur Bewältigung von Not die weit größeren wirtschaftlichen Unterstützungen zu folgen hätten.

Wir empfehlen, große Anstrengungen zur Bewältigung des Konfliktes im ehemaligen Jugoslawien zu unternehmen. Vielleicht gelingt es den europäischen Völkern und Staaten doch zu lernen und Instrumente zu entwickeln, um zukünftige Konflikte rechtzeitig zu entschärfen und auf produktive Wege der Konfliktbewältigung zu lenken.

Die hier vorgeschlagenen Elemente der Konfliktbearbeitung können nicht einzeln, sondern nur in ihrer Gesamtheit wirken. Durch sie soll eine komplexe Veränderung der gesellschaftlichen und politischen Situation eingeleitet werden, die zu sozialem Lernen führt und deshalb veränderte Politiken ermöglicht.

Doch ehe ich beginne, noch einmal die Bitte, um konstruktive Kritik und um weitergehende Vorschläge. Lernen statt schießen ist unsere Aufgabe.

1. Konfliktbearbeitung auf der gesellschaftlichen Ebene

Die Politik der Interventionen im jugoslawischen Konflikt, sei es von internationalen Institutionen ausgehend wie UN, EG oder KSZE, sei es von den nationalen Regierungen, hat die diplomatische Ebene kaum verlassen. Die gesellschaftliche Ebene wurde in die Bemühungen um die Konfliktbeilegung nicht einbezogen. Letztere spielt jedoch eine enorme Rolle für den Verlauf des Konfliktes. Wir stellen deshalb diese »vernachlässigte Dimension« bewußt an den Anfang unserer Vorschläge.

1.1. Gegenöffentlichkeit: Die nationalistische Propaganda durchbrechen, um einen Freiraum für eigenständige Beurteilung der Ereignisse in den Gesellschaften zu ermöglichen

Mit dem Zusammenbrechen des bürokratischen, sogenannten real-sozialistischen Herrschaftssystems und der nationalistischen Neuorientierung der großteils alten Eliten hat eine systematische, entmündigende Propaganda eingesetzt, um die jeweils eigenen Gesellschaften der nationalistischen Politik der Verfeindung zu unterwerfen. Die neue nationalistische Ideologie wurde als Herrschaftsmittel zur Unterdrückung der Andersdenkenden und zur Absicherung der eigenen Privilegien verwendet und hat heute zweifellos Teile der Gesellschaften erfaßt. Dieser Herrschaftsmechanismus kann von außen her ganz wesentlich in Frage gestellt werden. Dementsprechend ist ein möglichts umfassendes System der Aufklärung, Information und Interpretation zu errichten und wirksam zu betreiben. Die enorme Überlegenheit des Westens in der Elektronik und Informationstechnologie ermöglicht sowohl eigene Sendungen auszustrahlen und gegen Störungen zu sichern als auch die Sendungen in bestimmten Bereichen so weitgehend zu stören, daß im gestörten Bereich ein Informationschaos ausbricht. Es ist unverantwortlich über Miltärinterventionen zu spekulieren, wenn die naheliegenden Möglichkeiten der geistigen Intervention nicht bedacht werden.

Die Herstellung von Gegenöffentlichkeit darf nicht als Propaganda-Krieg im Sinne psychologischer Kriegsführung betrieben werden, sie muß vielmehr von Gerechtigkeit gegenüber allen Seiten getragen sein. Um ein Beispiel zu geben: Wer heute vom Bosnien-Krieg spricht, darf über die serbisch-kroatische Komplizenschaft bei der Aufteilung von Bosnien-Herzegowina nicht schweigen. Es geht also keinesfalls um anti-serbische Propaganda, sondern um menschenrechtlich angeleitete Information und um das Aufzeigen von Schritten, um den Krieg zu beenden: Schritte für einzelne, für die Gesellschaften, für die Regierungen.

1.2. Den Anti-Kriegsgruppen in den jugoslawischen Folgerepubliken international Gehör verschaffen und sie durch Öffentlichkeit schützen

Als Gegenkraft zu dem ethnisch-nationalistischen Chauvinismus der Herrschenden haben sich sehr schnell in den jugoslawischen Folgerepubliken Antikriegsgruppen herausgebildet, die gleichzeitig ein wichtiges Element demokratischer Opposition repräsentieren. Sie verkörpern die Kräfte, auf die sich die Hoffnung richten muß, aus der Gesellschaft heraus den militaristisch-terroristischen Nationalismus zu überwinden. Die deutsche und europäische Friedensbewegung hat seit Beginn der Konflikte diese Gruppen systematisch unterstützt, um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Diese Unterstützung ist auszuweiten und durch eine systematische, internationale Öffentlichkeitsarbeit der Medien zu erweitern. Diese Kräfte müssen auch in die internationale Diplomatie mit einbezogen werden. Es geht nicht, daß die Völker des ehemaligen Jugoslawien allein durch die Organisatoren des Krieges und der Vertreibung repräsentiert werden.

1.3. Bürgerdiplomatie ausweiten und das Friedensgespräch der jugoslawischen Nationalitäten organisieren

Die »nationalistische Verzauberung« wurde im faschistischen Deutschland erst mit der totalen militärischen Niederlage aufgebrochen. Im gegenwärtigen Ex-Jugoslawien muß diese »Verzauberung«, die Teile der Gesellschaften erfaßt hat, so schnell wie möglich aufgelöst werden. Die wichtigsten Möglichkeiten hierzu sind das Gespräch zwischen den Nationalitäten auf allen Ebenen und einen engen Kontakt und Austausch mit BürgerInnen und Gruppen aus anderen Ländern zu organisieren. Dazu bieten sich folgende Arbeitsformen an:

  • Konstituierung eines Friedensforums außerhalb der Folgerepubliken. Ihm sollen bedeutende Repräsentanten und Persönlichkeiten angehören. Seine Aufgabe wäre es, Schritte der Entfeindung und eine Politik der Versöhnung zu entwickeln und nach außen zu vertreten.
  • Gemeinsame Zeichen setzende Aktivitäten unter Beteiligung von Menschen aus verschiedenen Republiken, Friedenscamps, Trainings und Seminaren.
  • Bildung von Städte- und Gemeindepartnerschaften, die möglichst bosnische, serbische und kroatische Gemeinden mit deutschen und anderen eurpäischen Städten bzw. Gemeinden zusammenbringen.
  • Zusammenbringen professioneller Verbände bzw. Arbeitszusammenhänge über Nationalitätengrenzen hinweg, gemeinsam wiederum mit deutschen und anderen europäischen professionellen Verbänden. Solche Dialogstrukturen sind auf möglichst viele Gebiete auszuweiten, also auch auf die gewerkschaftlichen, wirtschaftlichen, touristischen usw.
  • Die Förderung des interreligiösen Dialogs zwischen Moslems, Katholiken und Orthodoxen.

1.4. Die Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien in Deutschland gegen den Krieg zu Wort bringen

Obwohl sich viele Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien, die im Ausland leben, seit dem Ausbruch der Konflikte national definieren und identifizieren, haben sie doch kaum ein Interesse den Krieg zu fördern, soweit sie ihn nicht jeweils als Verteidigungskrieg interpretieren. Wenn sich auch teilweise Feindbilder von der jeweils anderen Nationalität im Ausland und besonders auch in Deutschland reproduzieren – als wäre man in Jugoslawien – so muß doch versucht werden, das Friedensinteresse der im Ausland lebenden Jugoslawen ins Spiel zu bringen. Dies kann befördert werden, wenn verdeutlicht wird, daß sich die Vorstellung einer Politik der ethnisch-nationalistischen Säuberungen auf die Auslands-Jugoslawen angewandt, unmittelbar auswirken müßte. Es ist daher in Deutschland eine Politik der Versöhnung der Nationalitäten hier lebender Jugoslawen zu entwickeln, deren Botschaften und Vorschläge gezielt in Ex-Jugoslawien zu verbreiten sind.

1.5. Insbesondere in Deutschland ist die eigene parteiische Berichterstattung, als kämpften wir wieder gegen die Serben, zu korrigieren

Eine glaubwürdige Vermittlung kann nicht gleichzeitig auch parteiisch sein, außer sie ist parteiisch zu Gunsten von Menschen- und Minderheitenrechten und für den Frieden. Insbesondere die deutsche öffentliche Medienlandschaft verhält sich so, als sei die Bundesrepublik an der Seite Kroatiens im Krieg mit Serbien. Das führt zu Ausblendung von Informationen. Warum gibt es in der deutschen Öffentlichkeit z.B. kaum systematische Auswertungen der Berichte des Generalsekretärs der UNO zum bosnischen Krieg oder der Dokumente des Internationalen Roten Kreuzes. Die täuschende Berichterstattung vom Golf-Krieg muß uns eine Warnung sein. Schneidige Gesinnungspublizistik ist in friedenspolitischem Bemühen fehl am Platze, ebenso der Aufbau von Feindbildern. Glaubwürdigkeit in der Kritik und der menschenrechtlichen Anforderung ist nur zu gewinnen, wenn mit gleichen Maßstäben gemessen wird, wenn negative und positive Aspekte auf allen Seiten benannt und analysiert werden.

2. Menschen-, Nationalitäten- und Minderheitenrechte

In den kriegerischen Auseinandersetzungen beschuldigen sich die Seiten wechselseitig der Verbrechen. Dabei wird unter der Hand eine Haltung eingenommen, als ließen sich die eigenen Verbrechen mit denen der anderen aufrechnen oder gar rechtfertigen. Um diesen Zirkel zu durchbrechen, ist das Prinzip Gerechtigkeit und Gleichheit der Verantwortlichkeit gegenüber allen Beteiligten am Krieg sehr wichtig. Unilaterale Angebote der Verbrechensuntersuchung mit internationaler Begleitung können eine Situation einleiten, in der die andere Seite entsprechende Untersuchungswünsche nicht ohne Gesichtsverlust auf Dauer ignorieren kann. Argumente der Rache sind nicht zu tolerieren.

Wesentliche Elemente der Durchsetzung sind, die abschreckenden Folgen von Verstößen gegen die Rechte verbindlich festzulegen, allgemein bekannt zu machen, wo möglich exemplarische Prozesse zu betreiben, die Regierungen zu unilateralen Schritten zu veranlassen und mit einer systematischen Erfassung und Veröffentlichung von Verbrechen zu beginnen.

2.1. Minderheitenrechte überall gleichermaßen durchsetzen

Durch den Terrorismus ist die Verfeindung zwischen den Nationalitäten groß. Glaubwürdigkeit und Überwindung von Angst ist nur möglich, wenn alle Seiten mit gleichen Maßstäben gemessen werden. Es ist deshalb auch bei den nahestehenden Republiken – wir nennen ausdrücklich Kroatien als ein Schlüsselland in dieser Hinsicht – auf die strickte Verwirklichung von großzügigen Minderheiten-, Nationalitäten- und Bürgerrechten auch und ausdrücklich für serbisch-stämmige Einwohner zu sorgen. Diese gesetzlich festzulegen und öffentlich in der Durchsetzung zu verifizieren, bedeutet die Wiederherstellung von Vertrauen in unilateraler Herangehensweise, d.h. in dem die Ansprüche an jede Seite unabhängig vom Verhalten der jeweils anderen Seite gestellt werden. Es ist kein Zeichen von Schwäche, wenn mit einer solchen Politik von dem Gedanken nach Rache und Vergeltung abgegangen wird. Selbstverständlich sind nicht nur Kroatien sondern alle anderen Republiken entsprechend aufzufordern.

2.2. Bevölkerungsaustausch ist nur in Frieden und freiwillig zulässig

Die UN, die KSZE und möglichst viele andere Organisationen, aber auch Staaten, bekennen sich bzw. betonen erneut den Grundsatz, daß die BürgerInnen einer Gesellschaft unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft und ihres religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses die gleichen Rechte in einer Gesellschaft haben. Eine rassische Diskriminierung widerspricht den Menschenrechten und den Grundsätzen der UN. Sie kann nicht hingenommen werden. Ein Bevölkerungsaustausch, aus welchen Gründen auch immer, darf nur unter dem Vorzeichen der tatsächlichen freiwilligen Vereinbarungen, unter Bedingungen, die eine freie Entscheidung ermöglichen und bei voller Entschädigung für zurückbleibendes Eigentum und für die Mehrkosten der Neuansiedlung erfolgen. Unter anderen Bedingungen erfolgte Vertreibung von Menschen wird international nicht anerkannt, Eigentums- und Entschädigungsansprüche werden hier von der Verjährung deshalb ausgenommen. Dies gilt auch gegenüber den Vertreibern als Personen, wie gegenüber allen späteren Nutzern der zurückgelassenen Güter. Die Ansprüche der Vertriebenen sind auch dem Vertreiberstaaten und seinen etwaigen Nachfolgegebilden als unmittelbar fällige Schuld anzulasten. Den Vertreiberstaaten werden aufgrund der Ansprüche der Vertriebenen alle zugänglichen Mittel und Guthaben beschlagnahmt, soweit es die Befriedung der Ansprüche der Vertriebenen erforderlich macht.

2.3. Das Prinzip der persönlichen und institutionellen Verantwortlichkeit unmißverständlich deutlich machen

Dieses Prinzip ist in jüngster Zeit immer wieder unterstrichen worden. Offen ist jedoch die Frage, ob man bereit ist, es auch anzuwenden. Eine Dokumentation über Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen in einem Zentralregister der UN oder anderer geeigneter Institutionen muß jetzt angelegt, die Zuständigkeit eines internationalen Strafgerichtshofes geklärt und Verfahren gegen Täter bereits jetzt eingeleitet werden, damit allgemein begreiflich wird, daß sich Mord und Vertreibung in einer solchen Situation nicht außerhalb der Menschenrechtscharta abspielen. Für die Vertreibung und Vernichtung der bosnischen Muslime ist die UNO-Völkermord-Konvention vom 9. Dezember 1948 anzuwenden, nach der auch regierende Personen und öffentliche Beamte zur Rechenschaft gezogen werden können. Dies trotz des Dilemmas, daß Teilnehmer internationaler Konferenzen Immunität genießen.

2.4. Die systematische Erfassung von Verbrechensinformationen

Die UN richten eine Behörde ein, die alle Verbrechen gegen die Menschenrechte sammeln. Zur Mitarbeit wird die Bevölkerung aller Republiken aufgefordert. Möglicherweise sind Fahndungen herauszugeben und Prozesse rechtsstaatlichen Prinzipien folgend anzustrengen. Exemplarische Fälle sind zur Herstellung des öffentlichen Verständnisses bekannt zu machen.

An die Regierungen der Republiken richten die Vereinten Nationen die Aufforderung, Menschenrechtsverletzungen unter internationaler Beteiligung gerichtlich zu verfolgen.

2.5. Vertreibung und Terror in UN-Blauhelm-verwalteten Bereichen dürfen nicht toleriert werden

Die Politik der ethnischen Verteibung bzw. Homogenisierung ist menschenrechtlich und nach den Prinzipien der UN unzulässig. Die Glaubwürdigkeit der UN kann nur erhalten werden, wenn eine solche Politik in den UN-Blauhelm verwalteten Gebieten rigoros unterbunden und diejenigen, die sie betreiben, gerichtlich verfolgt werden. Die UN muß bereits in diesem konkreten Zusammenhang erklären, daß sogenannte freiwillige Verzichtserklärungen von Personen, ihre Heimat zu verlassen und ihr Eigentum »freiwillig« aufzugeben, nicht als rechtmäßig anerkannt, sondern als Erpressung verfolgt werden. Gerichtszuständigkeiten und -verfahren sind anzugeben.

Der UN-Sicherheitsrat muß den Generalsekretär der UNO beauftragen, die Verwaltungs- und Polizeihoheit in den von Blauhelmen kontrollierten Zonen zu übernehmen, um so Versuche der ethnischen Säuberungen in diesen Gebieten zu unterbinden.

2.6. Bei der Inspektion von Lagern, sowie der Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen und Vertreibungen sind alle Seiten zu beteiligen

Für die Ermittlung von Internierungs- und Gefangenenlagern sind der UN die technischen Möglichkeiten wie Satellitenaufklärung und AWACS-Beobachtungen von den Mitgliedsstaaten zur Verfügung zu stellen.

Eine Dauerpräsenz von UN-Beobachtern in den Gefangenenlagern aller Seiten und eine Übernahme der medizinischen und Lebensmittel-Versorgung z.B. durch das Internationale Komitee des Roten Kreuzes würde Folter, Mord und Hungertod dort beenden. Gegen eine vollständige Auflösung von Gefangenenlagern während der Kriegshandlungen könnte sprechen, daß es für die Kämpfer aller Seiten Gelegenheit geben muß, sich u.a. durch Ergeben der weiteren Teilnahme am Morden zu entziehen.

Zur Inspektion von Lagern und der Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen und Vertreibungen sind jeweils auch Repräsentanten der anderen Seite hinzuzuziehen.

3. Dem Krieg systematisch den Boden entziehen

Offensichtlich gibt es nicht den Generalschlüssel zum Frieden in ehemals jugoslawischen Ländern. Viele Schritte und Herangehensweisen sind erforderlich, um nationalistische Verblendung, Haß und Rachegefühle, Banditentum und partikularistische Interessen, die auf Kosten anderer verfolgt werden, zu überwinden. Vorbeugung gegen eine Konfliktausweitung ist nach wie vor groß zu schreiben. Die folgende Aufzählung von Schritten kann sicher noch ergänzt werden.

3.1. Das Embargo durchsetzen

Eines der wichtigsten Instrumente nicht-militärischer Konfliktbearbeitung ist die Verweigerung von Kooperation und Sanktionen bis hin zur gezielten Beschränkung von Im- und Exporten. Das von der UN verhängte Embargo gegenüber Serbien-Montenegro ist ein solches Instrument, bleibt jedoch unwirksam, wenn es unterlaufen wird. Sanktionen dienen zielgerichtet der Erzwingung eines Verhaltens gemäß der UN-Charta und sind nicht Ausdruck einer einseitigen Parteinahme der Völkergemeinschaft für eine Konfliktpartei. Abgestufte Sanktionen müßten z.B. auch gegen Kroatien erwogen, angedroht und verhängt werden, wenn dort Minderheitenrechte systematisch verweigert werden.

Das Embargo hat sich gegen die Kriegsführung zu richten, nicht gegen die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Medikamenten. Es kann sich auch gegen Exporte richten, um Deviseneinnahmen der Regierung zu beschränken. Ein Embargo kann erhebliche Auswirkungen auf andere Länder haben. Die wirksame Durchsetzung des Embargos erfordert deshalb, daß von der Weltgesellschaft ein Lastenausgleich für die Verluste übernommen wird. Traditionellen Lieferländern von Jugoslawien, die gegenwärtig das Embargo ignorieren, ist bei strikter und kontrollierter Einhaltung des Embargos eine angemessene Entschädigung anzubieten. Sind sie unter diesen Bedingungen nicht bereit, sofort das Embargo einzuhalten, muß gegen sie selbst zu Einschränkungen gegriffen werden.

Die jeweiligen Heimatstaaten sind verantwortlich für die Verfolgung von Verstößen gegen das Embargo durch Firmen oder einzelne Täter. So müssen z.B. das Embargo brechende Schiffe im Heimathafen festgesetzt bzw. von ihrer Regierung zur Fahndung ausgeschrieben werden. Die Ahndung erfolgt auf diese Weise auf polizeilicher und strafrechtlicher Ebene unterhalb der Schwelle militärischen Eingreifens und – bei Staaten – durch Sanktionen. Eine unabhängige Schiedskomission der UNO sollte – von allen durch Meldungen unterstützt – Embargoverstöße feststellen und je nach Gewicht der Verstöße abgestufte Sanktionen festlegen.

3.2. Die wichtige Aufgabe der UN-Blauhelme heißt Deeskalation, Betreuung humanitärer Aufgaben, Beobachtung und Information

Deeskalation von Konflikten, das ist die zentrale Richtlinie für die Arbeit der Blauhelme. Deshalb wenden wir uns auch gegen eine Beteiligung der großen Mächte an Blauhelmaktionen, da diese sehr viel leichter in Eskalationssituationen, also Situationen der Ausweitung militärischer Konflikte geraten können. Dies ist unser Vorbehalt auch gegen deutsche Blauhelm-Kontingente.

Trotz aller Rückschläge sind die Bemühungen um Waffenstillstandsvereinbarungen, um freiwillige Entwaffnungen und die Überstellungen schwerer Waffen und um die Überwachung vereinbarter Korridore für humanitäre Lieferungen fortzusetzen. Wo sinnvoll, ist das Blauhelm-Kontingent für diese Aufgaben aufzustocken. Alle diese konstruktiven Aufgaben wären gefährdet, wenn über die persönliche Selbstverteidigung hinaus, das Mandat der Blauhelme oder anderer ausländischer Interventionstruppen zu Kampfmaßnahmen ausgeweitet würde.

3.3. Die Flughäfen in Serbien/Montenegro kontrollieren

Belgrad beteuert immer wieder, sich nicht am Krieg in Bosnien zu beteiligen. Diese Beteuerung muß positiv aufgegriffen und mit der Forderung verbunden werden, diese Haltung durch Kontrollen der Flughäfen und Grenzen zu verifizieren. Würde diesem Verlangen nicht entsprochen müßte Serbien/Montenegro voll für die Kriegshandlungen in Bosnien-Herzegowina mit verantwortlich gemacht werden.

3.4. Teilbereiche in Bosnien-Herzegowina zu befriedeten Gebieten machen und durch Blauhelme kontrollieren

Angesichts der Verfeindung durch den vorgängigen Terror und bei der höchst gemischten Besiedlung in vielen Teilen des Landes ist vorbeugende Entspannung der Situation angezeigt. Durch Verhandlungen der UN könnten regionale befriedete Gebiete ausgewiesen werden, in denen beobachtend und kontrollierend Blauhelm-Kontingente, möglicherweise auch andere UN-Kontingente mit speziellen Ausbildungen und Fähigkeiten, stationiert werden. Regionen könnten auch den Antrag stellen, einen solchen Status zu erhalten, wenn interne Einigungsprozesse die Voraussetzungen dafür bieten. Die UN-Autoritäten sollten in solchen Gebieten auch Ombuds- und Vermittlungsfunktionen übernehmen.

3.5. Aufruf, sich dem Krieg zu entziehen

Unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen ist von den UN aufzurufen, sich nicht an dem Krieg zu beteiligen und sich dem Krieg zu entziehen, wo dieser auf Eroberung und Vertreibung von Menschen abzielt. Solchen Verweigerern des Kriegsdienstes ist Hilfe und Asyl außerhalb ihrer Heimatländer anzubieten.

Dementsprechend ist jegliche friedensvertragliche Regelung mit der Forderung zu verbinden, diese Verweigerer nicht zu verfolgen und nicht zu bestrafen, sowie ihnen die unbeschränkte Rückkehr in ihre Heimat zu gewähren. Über eine Registrierung solcher Verweigerer durch die UN ist die Einhaltung dieser Forderung sicherzustellen.

3.6. Dem Übergreifen des Krieges auf weitere Bereiche vorbeugen

Vorbeugende Konfliktbearbeitung ist das wichtigste Element, um eine nicht-militärische Bewältigung von Konflikten zu organisieren. Diese Erkenntnis ist in Jugoslawien sträflich vernachlässigt worden. Die Strafe müssen gegenwärtig die Menschen in Form der militärisch-terroristischen Auseinandersetzung erleiden. Auch die Warnungen vor dem bevorstehenden Konflikt in Bosnien-Herzegowina bewirkten nicht eine rechtzeitige, vorbeugende Zuwendung der internationalen Gemeinschaft. Gegenwärtig sind drei wichtige konfliktträchtige Bereiche auszumachen: der Kosovo, Mazedonien und der Sandjak. Allerdings wird auch in der Vojvodina eine Politik der Verdrängung der vielfachen Minderheiten betrieben. Für alle genannten Bereiche ist eine differenzierte und jeweils angemessene vorbeugende, nicht-militärische Konfliktverhütungspolitik zu entwickeln. Hier sind nur wenige Bemerkungen zur Kennzeichnung der Problematik möglich.

3.6.1. Kosovo

Der Kosovo hatte einen Autonomie-Status im Rahmen des serbisch-jugoslawischen Teilstaates. Er ist auf Betreiben der jetztigen serbischen Führungseliten aufgehoben worden. Der Kosovo ist zu mehr als 90% von Albanern bewohnt. Nach schweren Konflikten, die von der Bevölkerung meist gewaltfrei geführt wurden, hat diese eine autochthone Regierung gebildet, die von Belgrad nicht anerkannt wird. Das benachbarte Albanien ist nicht gleichgültig gegenüber der Unterdrückung seiner Landsleute in Serbien. Jederzeit kann, besonders wenn der Bosnien-Krieg beendet ist, dort ein neuer Konfliktherd entstehen.

Für den Kosovo muß eine Lösung angestrebt werden, die einerseits die berechtigten Selbstbestimmungsansprüche der Albaner und andererseits die enge historische Bindung Serbiens an dieses Gebiet berücksichtigt. Dabei interpretieren wir den Begriff Selbstbestimmungsrecht der Völker nicht als einen selbstverständlichen Anspruch auf Eigenstaatlichkeit, wenn innerstaatlich ausreichende Autonomie- und Mitbestimmungsrechte gewährt werden

3.6.2. Mazedonien

Fast 70% Mazedonier und fast 20% Albaner bewohnen diese Republik. Sie wurde von den EG-Staaten bislang nicht anerkannt, da Griechenland gegen den Namen Mazedonien protestiert und befürchtet, Mazedonien könne Ansprüche auf griechische Territorien erheben. Die Albaner haben z.T. separatistische Tendenzen. Sie siedeln in der Nachbarschaft zum Kosovo und zu Albanien. Wenn die Zugehörigkeit eines autonomen Kosovo zu Serbien unterstützt wird und angesichts der wirtschaftlichen Misere von Albanien, werden separatistische Neigungen der mazedonischen Albaner zurücktreten, wenn ihnen angemessene Minderheitenrechte eingeräumt werden. In diesem Sinne ist auf die Regierung einzuwirken und Gespräche zwischen den Volksgruppen in Verbindung mit dem Angebot umfassender Wirtschaftshilfe zu vermitteln und zu begleiten. Im Rahmen der EG ist auf eine schnelle Lösung des Anerkennungsproblems zu drängen. Eine baldige Mazedonien-Konferenz, die die Perspektive des Landes thematisiert, ist vorzubereiten. Die Anrainer-Staaten, selbstverständlich auch Serbien, Bulgarien und Griechenland sind zu beteiligen.

3.6.3. Sandjak

Sandjak ist die Bezeichnung für eine Region die etwa zu 2/3 in Serbien und zu 1/3 Drittel in Montenegro nördlich von Kosovo liegt. Von den etwa 350.000 Bewohnern sind mehr als die Hälfte Moslems. Angesichts des Krieges von Serben gegen Moslems in Bosnien-Herzegowina ist die Situation angsterfüllt, der Krieg könne auch in den Sandjak übergreifen. Die serbische Regierung ist aufzufordern, ihre Bereitschaft zur Förderung gutnachbarschaftlicher Beziehungen der Menschen unterschiedlicher religiöser und weltanschaulicher Bekenntnisse und Kulturen zu versichern, und daß sie jedem Versuch zur Störung des Zusammenlebens mit rechtsstaatlichen Mitteln unter Achtung der Menschenrechte und Minderheitenrechte entgegentreten wird. Die Entsendung von Beobachtern in das Gebiet ist zu vereinbaren, die Einrichtung einer Schlichtungsstelle vorzuschlagen.

3.6.4. Vojvodina

In der Vojvodina leben Serben (ca. 54%), Ungarn (ca.20%), Kroaten und viele andere Volksgruppen. Auch hier besteht die Gefahr ethnischer Konflikte. Die Vertreibung von Kroaten, anscheinend auch von Ungarn hat schon begonnen. Die Wiederherstellung der Autonomie, die der Vojvodina genauso wie dem Kosovo vor wenigen Jahren genommen wurde, könnte die Spannungen reduzieren helfen. Auch hier müßte internationale Beobachtung und Vermittlung organisiert werden.

4. Ansatzpunkte auf der politisch-diplomatischen Ebene

Das Verhalten der UN, aller vermittelnder Institutionen und der Mitgliedsstaaten muß sich konsequent an der UN-Charta und den Menschenrechten orientieren und in diesem Sinne auch berechenbar sein. Eine nur selektive Geltung solcher Werte würde die Glaubwürdigkeit von Vermittlungsversuchen untergraben.

4.1 Stimmrecht entziehen, aber im Dialog bleiben

Der Abbruch von Beziehungen zu Staaten, welche die Menschenrechte schwer verletzen, treibt diese in Isolation und oftmals in gesellschaftliche »Trotzreaktionen«. Das Ziel internationaler Politik im Sinne von Weltinnenpolitik muß jedoch sein, auch bei politischer Entgleisung eine »Resozialisierung« zu erreichen, so daß Staaten sich (wieder) den Prinzipien und der Charta der Vereinten Nationen entsprechend verhalten. Dementsprechend ist der volle Abbruch der Beziehungen disfunktional. Vielmehr müssen solchen Staaten die Vorrechte aus einer Mitgliedschaft in internationalen Organisationen und vor allem ihr Stimmrecht entzogen werden, ohne daß sie die Möglichkeit verlieren, an dem Dialog der jeweiligen Mitglieder teilzuhaben.

4.2. Dem Volk der Serben die Tür nach Europa und in die internationale Gemeinschaft offen halten

Nach dem Verblassen des kommunistischen und kapitalistischen Feindbildes durch die Beendigung des Ost-West-Konfliktes entstehen rasant neue Feindbilder wie »Die Serben«. Feindbilder sind falsche Bilder. Sie erfassen nicht die ganze Realität, sie fördern Vorurteile und verhindern Einsichten in Veränderungen. Sie pauschalisieren, und setzten gar ein ganzes Volk mit Terroristen gleich. Sie verdecken, wie sehr ein großer Teil der Serben den Krieg ablehnt, sich dem Militär verweigert und selbst zum Opfer ethnisch-nationalistischer Demagogie im Rahmen der Auflösung der bisherigen Gesellschaftsordnung geworden ist. Deshalb muß die Staatengemeinschaft dringend erklären : Das serbische Volk ist in Europa willkommen. Alle Schritte richten sich gegen diejenigen Kräfte, die Terror, Vertreibung und Menschenrechtsverletzung organisieren und praktizieren. Das serbische Volk ist aufzurufen, sich hiergegen zur Wehr zu setzen.

4.3. Die Bedingungen für die bereits vollzogene Anerkennung der jugoslawischen Republiken Kroatien und Slowenien ernsthaft einfordern

Die EG-Staaten haben bei ihrer, insbesondere von Deutschland vorangetriebenen Anerkennungspolitik Bedingungen, die zu erfüllen seien, um anerkannt zu werden, vorgelegt. Diese bezogen sich auf die Charta der Vereinten Nationen und insbesondere auf die Einhaltung der Menschenrechte und die Sicherung der Rechte von Nationalitäten und Minderheiten. Diese Anforderungen bilden auch Maßstäbe für die Beurteilung der serbischen und der montenegrinischen Politik. Sie müssen jedoch lediglich als Propagandawaffe erscheinen, wenn die EG-Staaten nicht die Einhaltung der Bedingungen durch Kroatien und Slowenien kritisch überwacht oder offensichtliche Verletzungen lässig beiseite schauend hinnimmt. Deshalb ist bei der EG, oder wenn dies nicht schnell möglich ist, bei den EG-Mitgliedsstaaten jeweils eine Institution zu schaffen, die erstens über die Einhaltung wacht, zweitens darüber öffentlich berichtet und drittens die Funktion eines Ombudsmannes übernimmt, so daß bei ihr Beschwerden zur Untersuchung von Verletzungen vorgebracht werden können.

4.4. Planungsstäbe und Institutionen für nichtmilitärisches Krisenmanagement als dauerhafte Institutionen aufbauen

Obwohl es immer eindeutiger erkennbar wird, daß militärische Mittel ungeeignet sind, die heutigen Konflikte problemlösend zu bearbeiten, gibt es doch riesige militärische Planungsbürokratien in den europäischen Ländern. Vergleichbare Planungsstäbe für nicht-militärische Konfliktbearbeitung gibt es dagegen nicht. Ihr Fehlen hat ganz wesentlich zu der mangelhaften ausländischen Vermittlungsarbeit im Fall Jugoslawien beigetragen, der fast alle Elemente nicht-militärischer, friedensfördernder Intervention fehlten. Diesem Mangel ist abzuhelfen. Entsprechende Institutionen mit den erforderlichen Kompetenzen sind einzurichten, und zwar in einer Weise, die es erlaubt die vielfältigen Ebenen einer solchen problemlösenden Friedensförderung angemessen zu bearbeiten und miteinander in Verbindung zu bringen.

Darüberhinaus – dies kann hier nur angedeutet werden – ist es dringend erforderlich, kompetente Institutionen, Verfahren und Entscheidungsstrukturen zu schaffen, die sich vorbeugend und aktuell der nicht-militärischen Krisenbearbeitung in Europa widmen können. Die bisherigen Einrichtungen und Regelungen bei der KSZE entsprechen nicht den Erfordernissen.

4.5. Das Instrument positiver Sanktionen (Anreize für Frieden und Kooperation) entwickeln und einsetzen

Obwohl unser Denken traditionell mehr auf bestrafen »Schuldiger« ausgerichtet ist, erfordert nicht-militärische Konfliktbearbeitung gerade auch positive Sanktionen, die gute Entwicklungswege eröffnen sollen. Sie dürfen allerdings nicht bedingungslos eingeräumt werden, sondern sind stets an Verhaltensauflagen gebunden: Einhaltung der Menschen- und Bürgerrechte, Gewährung von Minderheiten- und Autonomierechten, Beendigung von Vertreibung und Wiedergutmachung usw. Positive Sanktionen müssen so konzipiert sein, daß sie von den Republiken, die sich auf die Bedingungen einlassen, wahrgenommen werden können, selbst wenn andere Republiken noch nicht dazu bereit sind. So entstünde eine erhebliche Sogwirkung, insbesondere wenn die Angebote sich rasch auf die Lebensbedingungen der Menschen auswirkten. Um diese Wirkung zu unterstreichen, ist auch eine zeitliche Begrenzung oder zeitlich-stufenweise Angebotsminderung einzubauen. Zum Gebiet positive Sanktionen gehört auch die Prüfung einer Anerkennung Neujugoslawiens unter Bedingungen (Ende des Krieges, Autonomie in Kosovo, Minderheitenrechte, Amnestie für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure, Zulassung internationaler Beobachter) und die Prüfung von wirtschaftlichen und politischen Integrationsmöglichkeiten des Balkanraumes.

4.6. Das Gespräch über die Neuordnung der ehemals jugoslawischen Gesellschaften und ihrer staatlichen Beziehungen beharrlich führen

Das Gespräch über die Neuordnung kann eine wesentlich, friedensstiftende Funktion haben, wenn dadurch angemessene Lebens- und Entwicklungsperspektiven für alle Länder und Gesellschaften erkennbar werden. Aus Traditionen abgeleitete Ansprüche können nicht der wichtigste Maßstab sein. Ausgehandelte Veränderungen müssen möglich sein. Das Beharren auf gewaltsamen Grenzverschiebungen und Ergebnissen einer ethnisch-rassistischen Vertreibungspolitik läßt keine Aufhebung negativer Sanktionen zu. Auch eine rassistische Apartheidspolitik kann nicht toleriert werden. Immer ist gegenüber jeder politischen Pragmatik daran zu erinnern, daß der Versuch, die Beziehungen zwischen Gesellschaften, Ethnien und Staaten im zerfallenden Jugoslawien neu zu gestalten, exemplarischen Charakter haben und exemplarische Fragen aufwerfen wird. Wer z.B. ethnische Kantonslösungen, wie die EG für Bosnien, vorschlägt, wird sich nicht wundern dürfen, wenn sich nationalistische Kräfte finden, die ethnische Mehrheitsverhältnisse mit Gewalt durchzusetzen trachten.

Positive Sanktionen sind grundsätzlich mit der Bereitschaft zu kooperativen Verhalten und der Annahme einer internationalen Schiedsgerichtsbarkeit zu verbinden. Sie sind ferner an bedeutende Abrüstungsschritte zu knüpfen. Eine Zone der Abrüstung, die möglicherweise über ehemals jugoslawische Lande hinausgeht, ist zu prüfen. Dagegen muß ein System kollektiver Sicherheit mit eingebauter Aufrüstungsdynamik grundsätzlich abgelehnt werden.

An den Gesprächen sind neben den Regierungen auch die Vertreter der »Zivilen Gesellschaften«, der Nationalitäten und Minderheiten zu beteiligen.

5. Humanitäre Hilfe

Den Flüchtlingen, Internierten und den von Hunger und Krankheit durch die kriegerischen Ereignisse Bedrohten muß geholfen werden. Das Argument, solche Hilfe nütze nur denjenigen, welche die »ethnische Säuberung« durch Vertreibung organisieren, ist falsch. Die gegenwärtigen terroristischen Praktiken der Vertreibung zeigen, daß diese ohne Rücksicht auf das spätere Schicksal der Menschen erfolgt – so oder so! Die notwendige Hilfe hat verschiedene Dimensionen.

5.1. Humanitäre Soforthilfe vor Ort

Städte sind eingezingelt, Gebiete von Zufuhr abgeschnitten, es besteht Seuchen-gefahr, für medizinische Erste Hilfe fehlen alle Mittel usw. Hier ist humanitäre Soforthilfe zu organisieren, auch in bislang unüblichen Formen: z.B. durch Abwerfen von Hilfsgütern, aber selbstverständlich auch in der bisher schon praktizierten Form der Erschließung von Zugangskorridoren in geduldigen Verhandlungen. Gerade diese Form ist nach wie vor von Bedeutung, um Elemente von Verhandlungen und Vetraglichkeit, die auf menschenrechtliche Prinzipien beruhen, in die kriegerische Auseinandersetzung einzuführen und um damit den Charakter des Krieges Stück für Stück zu verändern.

Eine Bewaffnung der Hilfsgütertransporte wäre falsch und wird abgelehnt, da erstens stets die Gefahr der militärischen Eskalation gegeben ist und zweitens die Versuche vertraglicher Vereinbarungen damit unterlaufen würden. Etwas anderes wäre es, wenn die Transporte zum Schutz gegen Räuber von der jeweiligen herrschenden Partei geschützt werden würde.

Ein Freikaufen von Durchgangsrechten für humanitäre Hilfe ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen. Möglich ist es jedoch, humanitäre Hilfe auch den jeweils anderen anzubieten und in diesem Zusammenhang einen beschützten Zugang zu den ursprünglichen Hilfszielen auszuhandeln. Der Grundsatz müßte lauten: Humanitäre Hilfe erhält jeder, der diese nicht behindert.

5.2. Hilfe für Flüchtlinge im eigenen kulturellen Raum

Das Prinzip, Flüchtlinge im eigenen kulturellen Lebensraum zu belassen, unter der Voraussetzung, daß sie dort nicht bedroht sind und ausreichende Lebensbedingungen gesichert werden können, ist zu unterstützen. Bleibt den Flüchtlingen, nachdem sie ihre lokale Heimat aufgeben mußten, so doch eine zusätzliche Infragestellung ihrer kulturellen Identität erspart. Eine Aufnahme der Flüchtlinge in den benachbarten Ländern im ehemaligen Jugoslawien stellt jedoch eine große Belastung für diese relativ armen Gesellschaften dar, während die anderen europäischen Länder in der Aufnahme von Flüchtlingen entlastet werden. Eine solche im Prinzip, wie gesagt, sinnvolle Politik erfordert deshalb eine tatsächlich weitreichende finanzielle und materielle Hilfe für die Sicherung der Lebenssituation der Flüchtlinge aus den wohlhabenden europäischen Staaten. Staatliche und private Hilfen, die Übernahme von individuellen und Lagerpatenschaften wie auch die Organisierung von Freiwilligendiensten sind unabdingbar.

Da stets die Gefahr besteht, daß Flüchtlingslager zu dauerhaften Flüchtlingsghettos werden, ist nach der ersten Absicherung zu prüfen, in welcher Weise sozialintegrative, »entwicklungspolitische« Elemente der Flüchtlingshilfe hinzuzufügen sind. Damit ist auch gemeint, daß die zur Verfügung gestellten Mittel zur Ankurbelung und zur Beschaffung von Arbeitsplätzen im Aufnahmeland selbst verwendet und nicht einfach Güter importiert werden. Eine solche Politik könnte die Aufnahmebereitschaft erheblich stärken.

5.3. Aufnahme von Flüchtlingen im Ausland

Gerade in der aktuellen Situation des Krieges im ehemaligen Jugoslawien mit den enormen Flüchtlingszahlen und angesichts von medizinischer Versorgungsengpässe und des bevorstehenden Winters kann auf die vorübergehende Aufnahme von Flüchtlingen nicht verzichtet werden. Es wäre nicht nur ein Zeichen der Solidarität der reichen europäischen Länder, wenn sie nach angemessenen Quoten Menschen aufnehmen würden. Es würde auch die Bindung an humanitäre Werte dokumentieren. Sollte keine Einigung über Aufnahmequoten erreicht werden, schlagen wir die Festsetzung solcher Quoten, gewichtet nach Bruttosozialprodukt und Bevölkerungszahl der Länder vor. Die einzelnen europäischen Länder können dann einseitig ihre Quoten erfüllen, während die Nichterfüllung durch andere Länder öffentlich gemacht werden kann.

5.4. Flüchtlingsaufnahme in Deutschland

Unabhängig von allen Quoten hat Deutschland aufgrund seiner schweren historischen Schuld gegenüber Jugoslawien im Weltkrieg II eine besondere Verpflichtung, den Menschen und Völkern dort beizustehen. Bürokratische Beschränkungen, wie sie die Bundesregierung gegenüber den bosnischen Flüchtlingen verhängt hat, zeugen von einer unfassbaren historischen Verantwortungslosigkeit. Dagegen gibt es eine Welle der Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung. Aufnahme von Flüchtlingen hier und Freiwilligenarbeit vor Ort bedürfen allerdings staatlicher Rahmenbedingungen und finanzieller Stützung, um sie tragfähig und wirksam zu gestalten. Die Glaubwürdigkeit deutscher Politik ist an der Hilfe Deutschlands für die Menschen und Gesellschaften in den jugoslawischen Landen zu messen.

Im Auftrag und in Diskussion mit dem Netzwerk-Friedenskooperative ausgearbeitet von Andreas Buro. Kontakt: Netzwerk Friedenskooperative, Römerstr. 88, 5300 Bonn 1

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1992/3 Zerbrochenes Europa, Seite