W&F 1996/2

Aufbau einer Infrastruktur für zivile Konfliktbearbeitung

von Jörg Calließ

»Zivil handlungsfähig? Wissenschaft, Initiativen und Organisationen, Politik als Akteure in den neuen Konflikten«. Unter diesem Thema führte die Informationsstelle Wissenschaft und Frieden im Januar eine Veranstaltung mit Aktiven aus den o.a. Bereichen durch. J.Calließ stellte auf dieser Veranstaltung sein Konzept vor, nachdem für die zivile Konfliktbearbeitung drei Zentren aufgebaut werden sollten. Ihre Funktion bestünde darin, die an ziviler Konfliktbearbeitung beteiligten Organisationen und entsprechende Verwaltungs- und politische Organe zu koordinieren sowie wissenschaftliches Know-how zu integrieren und entsprechende Öffentlichkeits- und Transfer-Arbeit zu leisten.(Nachfolgender Artikel basiert auf diesem Vortragsmanuskript.)

Der Primat ziviler Konfliktbearbeitung ist vierfach gefordert:

Begründet ist er zunächst und vor allem ethisch. Der Konsens darüber, daß Frieden vorrangig unter Verwendung friedlicher Mittel bewahrt und wo nötig geschaffen werden sollte, ist in einem jahrhundertelangen Prozeß erstritten worden und gehört zu den unverzichtbaren Errungenschaften unserer Zivilisation.

Zweitens ist der Primat ziviler Konfliktbearbeitung im Völkerrecht verankert. Die in Artikel 2 (3) der Charta der Vereinten Nationen festgeschriebene allgemeine Friedenspflicht weist eindeutig in diese Richtung. Deshalb ist es konsequent, daß der Generalsekretär der Vereinten Nationen Budros Ghali im Juni 1992 eine »Agenda for Peace« veröffentlichte, mit der die Entwicklung von wirksamen Instrumenten friedlicher Gewalteindämmung, Streitschlichtung und Konfliktbearbeitung neu und nachdrücklich auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Daß die internationale Völkergemeinschaft darin eine vorrangige Aufgabe sieht, zeigen auch die Bemühungen, regionale Systeme der Friedenssicherung aufzubauen. Im Rahmen des KSZE-/OSZE-Prozesses etwa wurden über die Jahre hinweg Verhaltensnormen und Kooperationsformen etabliert, die jedweder Gewalt in der Austragung von Konflikten vorbeugen sollten.

Drittens ist der Primat ziviler Konfliktbearbeitung durch die historische Erfahrung gestützt, und zwar zumindest in zweifacher Hinsicht: Historische Erfahrung zeigt zum einen, daß jede gewaltsame Austragung von Konflikten Kosten verursacht, die durch nichts zu rechtfertigen sind. Zum anderen zeigt historische Erfahrung auch, daß zivile Konfliktbearbeitung erfolgreich sein kann. Gerade 200 Jahre nach dem Erscheinen von Kant's Schrift »Zum ewigen Frieden« ist es naheliegend, deutlich hervorzuheben, wie effektiv über ein dichtes Netz von Vereinbarungen, Verregelungen und Verrechtlichungen eine stabile Friedensordnung aufgebaut und gesichert werden kann. Der gesamte Prozeß der westeuropäischen Integration ist hierfür ein sehr ermutigendes Beispiel. Aber es gibt aus jüngster Zeit auch Beispiele dafür, daß es möglich ist, hoch brisante Konflikte, in denen lange und erbittert unter Einsatz von Gewaltmitteln gestritten wurde, in eine friedliche Bearbeitung überzuleiten.

Viertens schließlich ist der Primat ziviler Konfliktbearbeitung angesichts des Charakters der Konflikte, mit denen wir es heute hauptsächlich zu tun haben, unabweislich geboten. Die Mehrzahl der Kriege und bewaffneten Auseinandersetzungen, die nach 1989 stattgefunden haben und heute stattfinden, werden nicht zwischen Staaten, sondern innerhalb von bestehenden oder eben gerade zerfallenen oder sich erst konstituierenden Staaten ausgetragen. Sie haben ihren Ursprung in innergesellschaftlichen Gegensätzen und ihre Protagonisten sind gesellschaftliche Gruppen. Die Aufgabe der Sicherung und Gestaltung des inneren Friedens in solchen Gesellschaften, die latent und akut durch Bürgerkrieg bedroht sind, erfordert zunächst und vor allem, dauerhafte Formen konstruktiver gewaltfreier Konfliktbearbeitung zu institutionalisieren, auszufüllen und auszugestalten.

Das Bestehen auf dem Primat der zivilen Konfliktbearbeitung ist heute nicht länger allein Gegenargument gegen die alltägliche Praxis, in der angesichts von Konflikten immer zuerst darüber nachgedacht wird, wie mit militärischen Mitteln etwas bewirkt werden könnte. Zivile Konfliktbearbeitung ist heute eine konkrete Option und eine echte Chance. Bisher fehlt aber der notwendige organisatorische und institutionelle Unterbau für eine hochentwickelte kompetente und effektive zivile Konfliktbearbeitung. Allzulange haben sich die Staaten und die internationale Staatengemeinschaft darauf konzentriert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß mit militärischen Mitteln in Konflikte interveniert werden kann. Im Interesse des Friedens in der Welt sind erhebliche Anstrengungen geboten, um endlich auch die Entwicklung von Konzepten und Instrumenten ziviler Gewalteindämmung, Streitbeilegung und Konfliktbearbeitung zu fördern und den Aufbau einer leistungsfähigen Infrastruktur für die Zivilisierung der Konflikte voranzubringen. In dem Zusammenhange sind konzeptionelle und institutionelle Innovationen geboten.

Bezugspunkte für den Aufbau einer Infrastruktur

Bezugspunkte für den Aufbau einer Infrastruktur für zivile Konfliktbearbeitung sind

  • die Herausforderung durch akute und latente Konflikte,
  • die Möglichkeit einer zivilen Gewalteindämmung, Streitschlichtung und Konfliktbearbeitung von außen sowie
  • die Akteure und Akteursgruppen, die bereit und fähig sind, in der zivilen Konfliktbearbeitung mitzuwirken.

Dementsprechend läßt sich die gestellte Aufgabe klar umreißen: Der Aufbau einer Infrastruktur für zivile Konfliktbearbeitung erfordert die Schaffung von Kommunikations- und Kooperationsstrukturen, in denen und durch die effektiv und erfolgreich

  • in bestehenden und zu erwartenden Konflikten,
  • durch bereitstehende und bereitzustellende Akteure und Akteursgruppen,
  • mit entwickelten und zu entwickelnden Konzepten, Ansätzen und Instrumenten

Gewalt eingedämmt, Streit geschlichtet und zivile Konfliktbearbeitung gefördert wird.

Hinter dieser übersichtlichen Formulierung der Aufgabenstellung stehen leider höchst unübersichtliche und dringend klärungsbedürftige Verhältnisse. Betrachtet man die Bezugspunkte, von denen her der Aufbau einer Infrastruktur für zivile Konfliktbearbeitung entwickelt werden muß, so stößt man auf eine Reihe von offenen Fragen. Wir haben also die Situation, daß wir den Aufbau einer Infrastruktur für zivile Konfliktbearbeitung zu einem Zeitpunkt beginnen müssen, da viele Klärungen noch ausstehen:

  • Zwar können wir die Notwendigkeit ziviler Konfliktbearbeitung betonen und begründen, und wir können immerhin auch sagen, wo sie gefordert ist, aber wir verfügen nur über lückenhafte und noch unzureichend geordnete Kenntnisse über die Konflikte, ihre Bedingungen, Dynamiken und Verläufe. Um den Bedarf an ziviler Konfliktbearbeitung päzise beschreiben zu können, bedarf es einer differenzierteren Topografie und Typologie von Konflikten sowie einer systematischeren Kenntnis über Konfliktkonstellationen, Konfliktdynamiken und Konfliktverläufe.
  • Zwar haben wir bereits eine Vielzahl unterschiedlicher Möglichkeiten der zivilen Konfliktbearbeitung entwickelt und hier und da auch schon erprobt, aber die Angemessenheit und Leistungsfähigkeit der meisten Konzepte und Instrumente können wir noch nicht klar einschätzen. Um entscheiden zu können, in welchen Fällen welche Initiativen Aussicht auf Erfolg versprechen, brauchen wir eine gründlichere Evaluation der bisher entwickelten und erprobten Konzepte und Instrumente und die Entwicklung, Erprobung und Evalution weiterer Interventionsoptionen.
  • Zwar ist eine Vielzahl von Institutionen, Organisationen und Gruppen bereit, in der zivilen Konfliktbearbeitung mitzuwirken und viele von ihnen engagieren sich auch bereits ganz praktisch, aber die Klärung der Frage, wer was wie leisten kann, steht noch aus. Es gibt noch nicht einmal einen Konsens darüber, welche Fähigkeitsprofile Akteure haben müssen, die in Projekten der zivilen Gewalteindämmung, Streitschlichtung und Konfliktbearbeitung eingesetzt werden müßten, welche persönlichen Qualifikationen und welche fachlichen Kompetenzen für welche Art von Tätigkeiten erforderlich sind und wie geprüft werden könnte, wie geeignet die unterschiedlichen Akteure und Akteursgruppen für die Übernahme der einen oder der anderen Aufgabe sind.

Zivile Konfliktbearbeitung in Staat und Gesellschaft

Zivile Konfliktbearbeitung muß in der Staatenwelt und in der Gesellschaftswelt, auf der Makroebene und auf der Mikroebene stattfinden.

Waren bisher die Austragung von Konflikten, die Intervention in Konflikte und die Beendigung von Konflikten im wesentlichen Angelegenheiten, die in der „Staatenwelt“ – also durch einzelne Staaten oder durch Staatenbündnisse, durch Regionalzusammenschlüsse oder die Vereinten Nationen – geschahen, so ist unter den veränderten Bedingungen in zunehmendem Maße auch die „Gesellschaftwelt“ herausgefordert. Damit sind internationale und nationale Nichtregierungsorganisationen sowie ein breites Spektrum gesellschaftlicher Akteure und Akteursgruppen mit in die Verantwortung für zivile Konfliktbearbeitung hineingenommen. Insbesondere all die gesellschaftlichen Gruppen, Organisationen und Institutionen, die traditionell in ihrer eigenen Gesellschaft für Menschen- und Bürgerrechte, für Selbstbestimmung und Demokratie und für eine konsequente Durchsetzung von Normen und Regeln zur gewaltfreien Bearbeitung von Problemen und Konflikten eintreten können und sollten mithelfen, daß sich überall in der Welt Gesellschaften entwickeln können, die bereit und fähig sind, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln und Konflikte friedlich auszutragen.

In der wissenschaftlichen Diskussion und in der praktischen Arbeit der letzten Jahre hat sich gezeigt, daß sowohl in der Staatenwelt als auch in der Gesellschaftswelt Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten sowohl auf der Mikroebene also auch auf der Makroebene bestehen. Sie weiter zu entdecken und zu operationalisieren und Perspektiven für ihre Bearbeitung zu entfalten, ist eine vordringliche Aufgabe. Dabei und darüber wird ein erheblicher Kommunikations- und Abstimmungsbedarf zwischen Staatenwelt und Gesellschaftswelt entstehen. Bisher aber gibt es kaum eine Tradition des Dialogs zwischen beiden und schon gar nicht gibt es eine Praxis der Zusammenarbeit. Beides zu begründen und zu entwickeln, ist zugleich Bedingung und Aufgabe beim Aufbau einer Infrastruktur für zivile Konfliktbearbeitung.

Zivile Konfliktbearbeitung muß in allen Phasen des Konfliktverlaufs stattfinden.

Gebraucht werden deshalb Konzepte, Ansätze und Instrumente für

  • präventive und präemptive Einflußnahme,
  • deeskalierende Einflußnahme,
  • Vermittlung,
  • konflikttransformierende Einflußnahme,
  • konfliktlösende Einflußnahme,
  • »post-conflict-peace-making«.

In der einschlägigen Literatur der letzten Jahre sind unterschiedlich detaillierte Bilder vom Verlauf bzw. von den Verlaufsmöglichkeiten eines Konfliktes gezeichnet worden. In nahezu allen Phasen eines Konfliktverlaufes ist die Anwendung ziviler Mittel der Konfliktbearbeitung sinnvoll und deshalb geboten. Mit ihnen und durch sie kann präventiv, deeskalierend, gewalteindämmend und konfliktlösend gewirkt werden. Dazu ist es allerdings erforderlich, daß die für die spezifische Konfliktverlaufsstufe geeigneten Interventionen unternommen werden und daß sie nicht nur mit dem nötigen Engagement und der nötigen Hartnäckigkeit, sondern auch mit angemessener Kompetenz praktiziert werden.

Eine entscheidende Bedingung für die Wirksamkeit ziviler Konfliktbearbeitung dürfte zudem sein, daß sie möglichst früh ansetzt, oder genauer gesagt, zu einem Zeitpunkt, wo die Intervention noch greifen und die gesetzten Ziele befördern kann.

Entscheidend allerdings ist, daß keine Aufgabe nur auf einem Wege gelöst werden kann. Es bedarf also einer großen Vielfalt unterschiedlicher Maßnahmen. Wenn die nun von verschiedenen Akteuren und Akteursgruppen getragen werden, bedarf es einer intensiven Kommunikation, Abstimmung und Kooperation zwischen allen Beteiligten.

Aufbau einer Infrastruktur als Lernprozeß

Der Aufbau einer Infrastruktur für zivile Konfliktbearbeitung ist ein Lernprozeß, in dem Akteure und Akteursgruppen ihre Handlungs- und Wirkungsmöglichkeiten systematisch, synergetisch und nachhaltig auf die Anforderungen und Notwendigkeiten von Zivilisierungsprozessen hin entwerfen, miteinander abstimmen und gegebenenfalls verknüpfen.

In diesem Lernprozeß muß eine Spirale der Qualifizierung, der Professionalisierung und der Möglichkeitserweiterung aller beteiligten Akteure und Akteursgruppen in Gang gesetzt werden. Zugleich muß das Spektrum der beteiligten Akteure und Akteursgruppen verbreitert werden.

Der Aufbau einer Infrastruktur für zivile Konfliktbearbeitung ist ein Projekt, für das es keinen Bauplan gibt, und es macht auch keinen Sinn, in allen Details vorab festzulegen, wie eine solche Infrastruktur aussehen sollte. Vielmehr muß das Projekt als ein Lernprozeß angelegt und betrieben werden. Dieser Lernprozeß muß sowohl von den internationalen Organisationen und den staatlichen Regierungen und ihren Einrichtungen als auch von den internationalen und nationalen Nichtregierungsorganisationen mitgetragen werden. Dabei sollten nicht nur die großen Nichtregierungsorganisationen sondern auch die regionalen und lokalen Organisationen und Gruppen der Zivilgesellschaft, die Institutionen und Organisationen der Wissenschaft sowie die Medien einbezogen werden. Damit sind dann Akteure und Akteursgruppen beteiligt, die in unterschiedlichen Verantwortungs- und Handlungsfeldern tätig sind, deren Arbeit unter verschiedenen Rahmenbedingungen nach unterschiedlichen Leitbildern und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen und Zielsetzungen geschieht. Dementsprechend sind sie auch mit verschiedenen Konzepten und Instrumenten und mit unterschiedlichen Wirkungsaussichten tätig. Im Aufbau einer Infrastruktur für zivile Konfliktbearbeitung geht es nicht um die Nivellierung dieser Unterschiede, sondern vielmehr darum, die je spezifischen – eigenartigen – Kompetenzen und Möglichkeiten der verschiedenen Akteure und Akteursgruppen richtig zum Tragen zu bringen und aus dem Nebeneinander ihres Tuns ein vernünftiges Miteinander zu gestalten.

Wenn es darum geht,

  • die Kräfte und Möglichkeiten für zivile Konfliktbearbeitung zu sammeln und zu bündeln,
  • die zivile Konfliktbearbeitung zu stützen, zu stärken und auszubauen,
  • ihr eine bessere Grundlage und neuere Träger zu gewinnen,
  • diese Träger konsequent zu professionalisieren und schließlich
  • die zivile Konfliktbearbeitung im Gesamtspektrum der Handlungsoptionen entschieden in den Mittelpunkt zu stellen,

dann brauchen wir Kommunikationsstrukturen, Abstimmungsmechanismen und Kooperationsstrukturen, in die alle denkbaren und notwendigen Akteure eingebunden sind und die bei aller Offenheit und Dezentralisierung doch Konzentration und Verbindlichkeit schaffen (die folgende These stellt einen Vorschlag hierfür zur Diskussion).

Eine übergreifende Dienstleistungsstruktur entwickeln

Der Aufbau einer Infrastruktur für zivile Konfliktbearbeitung sollte durch die Entwicklung einer übergreifenden Dienstleistungsstruktur eingeleitet werden, die so angelegt werden müßte, daß der Kommunikations-, Abstimmungs- und Kooperationsbedarf in bezug auf die strategisch bedeutsamen Aufgaben- und Funktionszusammenhänge gedeckt werden kann.

Strategisch bedeutsame Aufgaben- und Funktionszusammenhänge sind:

  • Beobachtung, Analyse und Frühwarnung,
  • Ausbildung,Training und Evaluation,
  • Maßnahmenplanung, Einsatzkoordination und Vermittlung.

Um der weiterführenden Diskussion über zivile Konfliktbearbeitung und über den Aufbau einer Infrastruktur für zivile Konfliktbearbeitung einen Anstoß für weitere Konkretionen und für die Entwicklung sozialer Phantasie zu geben, schlage ich die Einrichtung von drei Dienstleistungszentren vor. Ganz unglücklich aber wäre ich, wenn sich die weitere Debatte nun ausschließlich auf Namen und Organisationsformen, Statuten, Ausstattungen und Zuständigkeiten der vorgeschlagenen Einrichtungen konzentrieren würde. Deshalb sollten die vorgeschlagenen »Dienstleistungszentren« zunächst vor allem unter dem Gesichtspunkt gesehen und diskutiert werden, wie die Aufgabenkomplexe der Beobachtung und Analyse, der Ausbildung und des Trainings, der Einsatzkoordination und Vermittlung strukturiert werden könnten und wie bei der Bewältung dieser Aufgaben die Kommunikation, Abstimmung und Kooperation zwischen den unterschiedlichen Akteuren und Akteursgruppen gestaltet werden müßte.

Dienstleistungszentrum Beobachtung und Analyse

Das »Dienstleistungszentrum Beobachtung und Analyse« sammelt Informationen über die Entstehung, Zuspitzung, Eskalation, Austragung und Bearbeitung von Konflikten in unterschiedlichen Regionen. Hinweise und Informationen erhält es von internationalen Organisationen, von Regierungsstellen und unterschiedlichen staatlichen Einrichtungen, von internationalen und nationalen Nichtregierungsorganisationen, von den Wissenschaften und den Medien sowie von Einrichtungen für Beobachtung und Frühwarnung wie »international alert«, »amnesty international«, »human watch« usw. Verdichten sich Hinweise auf bedrohliche Entwicklungen, gibt das Zentrum eine Analyse und Bewertung der bisher gesammelten Informationen in Auftrag. Diese Analyse wird im wesentlichen wohl von einschlägig arbeitenden wissenschaftlichen Einrichtungen geleistet. Legen die ihre Analyse und Bewertung vor, so sorgt das Zentrum seinerseits für die Verbreitung der darin erarbeiteten Einsichten, um sicherzustellen, daß alle, die ihre Beobachtungen dem Zentrum gemeldet haben, ihrerseits auch Kenntnis von den anderen gesammelten Beobachtungen und von den danach erarbeiteten Analysen haben. Darüber soll eine Wahrnehmungsoptimierung aller beteiligten Akteure und Akteursgruppen gefördert und sichergestellt werden, daß alle auf dem gleichen Informationsstand sind und zwischen ihnen eine Abstimmung in bezug auf die Einordnung und Bewertung der Informationen möglich wird. Gibt es Grund zur Besorgnis über die Entwicklung eines Konfliktes, ist es Aufgabe des Zentrums, auf die Probleme und Gefahren hinzuweisen (Frühwarnung!) und zugleich einen Meinungsbildungs- und Entscheidungsvorgang zu katalysieren, in dem geklärt wird, wer wie und wann was unternimmt, um den Gefahren zu begegnen.

Das Dienstleistungszentrum muß nicht als eigene Einrichtung mit Haus, Stellenplan, Haushalt usw. ausgestattet sein. Denkbar wäre durchaus auch, es als Kontaktstelle zu betreiben, in der und über die die beteiligten Akteure und Akteursgruppen zusammenarbeiten. Eine bestimmte Zahl von kontinuierlich im »Dienstleistungszentrum Beobachtung und Analyse« arbeitenden Experten erscheint aber notwendig, um Professionalität und Kontinuität zu sichern. Sinnvoll dürfte aber sein, daß diese Experten teils aus staatlichen Einrichtungen und Institutionen, teils aus den Nichtregierungsorganisationen, teils aus den Medien und teils auch aus wissenschaftlichen Einrichtungen kommen, um zeitlich begrenzt an dem gemeinsamen Auftrag zusammenzuarbeiten.

Dienstleistungszentrum Ausbildung und Trainung

Das »Dienstleistungszentrum Ausbildung und Training« qualifiziert Personen für Einsätze in Missionen der zivilen Konfliktbearbeitung. Bei der Entwicklung von Ausbildungs- und Trainingsprogrammen kooperiert das Zentrum mit staatlichen Instanzen und Einrichtungen, mit den internationalen Organisationen, den Nichtregierungsorganisationen und den wissenschaftlichen Einrichtungen sowie mit internationalen oder ausländischen Einrichtungen, die sich auf Ausbildung und Training spezialisiert haben. Mit diesen Partnern kooperiert das Zentrum in der Regel auch bei der Durchführung der Programme. Nichtregierungsorganisationen und Staat, Wissenschaft und Medien entsenden aus ihren Bereichen geeignete Personen zur Ausbildung und zum Training an das »Dienstleistungszentrum Ausbildung und Training«.

Ob die Ausbildung und das Training in einem Dienstleistungszentrum, also in einer einzigen Institution durchgeführt werden, oder aber von verschiedenen Trägern und damit an verschiedenen Orten durchgeführt werden sollten, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt durchaus offen bleiben. Hier kommt es zunächst doch nur darauf an, deutlich zu machen, welcher Art der Kommunikations-, Abstimmungs- und Kooperationsbedarf im Felde von Ausbildung und Training ist, wer daran beteiligt werden sollte und wie er strukturiert werden müßte. Anstelle des hier eingesetzten Dienstleistungszentrums könnte also auch durchaus ein Verbund oder eine Arbeitsgemeinschaft von Einrichtungen treten, die Ausbildungs- und Trainingsprogramme anbieten. Ob es sinnvoll ist, die Qualifizierung für zivile Konfliktbearbeitung akteursgruppenübergreifend anzulegen – wie hier vorgeschlagen – oder ob sie aber lieber für Akteure aus dem staatlichen Bereich und aus dem Bereich der Nichtregierungsorganisationen getrennt durchgeführt werden sollte, bedarf gewiß noch weiterer Überlegung.

Dienstleistungszentrum für Einsatzkoordination und Vermittlung

Das »Dienstleistungszentrum Einsatzkoordination und Vermittlung« katalysiert und moderiert Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse darüber, wo und wann mit welchen Konzepten und Instrumenten in latente, eskalierende oder gewaltsam ausgetragene Konflikte interveniert werden soll. In diesem Zusammenhange arbeitet das Zentrum eng mit dem »Dienstleistungszentrum Beobachtung und Analyse« zusammen, um die Lücke zwischen Frühwarnung und Handeln so schnell wie möglich zu überbrücken.

Es macht wenig Sinn, davon auszugehen, daß sich immer alle Akteure und Akteursgruppen auf ein gemeinsames Vorgehen mit einer Reihe von gezielten Missionen und Interventionen verständigen. Vielmehr dürften sie jeweils in ihrem Verantwortungs- und Handlungsbereich ihre Unternehmungen in eigener Verantwortung und in eigener Regie betreiben. Gerade deshalb aber besteht ein erheblicher Bedarf an Kommunikation, wenn ein beziehungsloses Nebeneinander, ein unfruchtbares Konkurrieren oder gar ein gefährliches Gegeneinander vermieden werden soll und wenn die einzelnen Unternehmungen komplementär fruchtbar und womöglich synergetisch wirken sollen. Die Beratungs-, Steuerungs- und Koordierungsfunktionen des »Dienstleistungszentrums Einsatzkoordination und Vermittlung« wären deshalb am ehesten von einem Kontakt- und Steuerungskreis wahrzunehmen, der durch Delegierte aus dem staatlichen Bereich, dem Bereich der Nichtregierungsorganisationen und aus dem Bereich der anderen Akteure und Akteursgruppen beschickt wird.

Das Dienstleistungszentrum sollte neben der Aufgabe der Einsatzkoordination auch die Funktion haben, qualifizierte Fachkräfte für einen Einsatz in den unterschiedlichen Missionen und Unternehmungen zu evaluieren und zu vermitteln. Es sollte zu diesem Zwecke Dateien über qualifizierte Personen verwalten, unabhängig davon, ob die unterschiedlichen Akteure und Akteursgruppen auch ihre je eigenen »Pools« haben. Wichtig wäre gerade, daß das »Dienstleistungszentrum Einsatzkoordination und Vermittlung« Pools aufstellt, aus denen gerade Personen unterschiedlicher Kompetenz und Qualifikation, aus unterschiedlichen Verantwortungs- und Handlungsbereichen für Missionen gefunden werden können, die – unabhängig davon, wer sie verantwortet und trägt – nur sinnvoll arbeiten können, wenn in ihnen Experten aus unterschiedlichen Bereichen konstruktiv zusammenarbeiten. Genau das aber dürfte bei der Mehrzahl der Missionen und Projekte, in denen und über die zivile Konfliktbearbeitung gefördert werden soll, der Fall sein.

Anmerkung

Die Thesen 1 bis 4 fassen unter dem Gesichtspunkt des hier gestellten Themas Analysen, Überlegungen und Vorschläge zusammen, die in früheren Publikationen bereits detaillierter entfaltet und begründet werden. Vergleiche insbesondere:

Literatur

Hanne-Margret Bickenbach u.a. (Hrsg.): Jahrbuch Frieden 1995: Konflikte – Abrüstung – Friedensarbeit, München 1994.

Jörg Calließ: Friede kann nicht erzwungen werden. Plädoyer für zivile Konfliktbearbeitung; in: Berliner Debatte INITIAL 6.1995, S. 37-46.

Jörg Calließ, Christine M. Merkel (Hrsg.): Peaceful Settlement of Conflict – A Task for Civil Society, Loccumer Protokoll 7/93, Loccum 1993.

Jörg Calließ, Christine M. Merkel (Hrsg.): Peaceful Settlement of Conflict – A Task for Civil Society: „Third Party Intervention“, Loccumer Protokoll 9/94, Loccum 1994.

Jörg Calließ, Christine M. Merkel (Hrsg.): Peaceful Settlement of Conflict as a Joint Task for International Organizations, Governments and Civil Society, Loccumer Protokolle 24/95, Loccum 1995.

Ernst-Otto Czempiel: Weltpolitik im Umbruch. Das internationale System nach dem Ende des Ost-West-Konflikts, 2. Aufl., München 1993.

Friedensgutachten, Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik Hamburg, Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft, hrsg. von Reinhard Mutz u.a., Münster 1995.

Jutta Koch, Regine Mehl (Hrsg.): Politik der Einmischung: Zwischen Konfliktprävention und Krisenintervention, Baden-Baden 1994.

Volker Matthies: Immer wieder Krieg? Wie Eindämmen? Beenden? Verhüten? Schutz und Hilfe für die Menschen?, Opladen 1994.

Volker Matthies (Hrsg.): Frieden durch Einmischung?, Bonn 1993.

Christine M. Merkel: Zivile Konflikttransformation, Gutachten im Auftrag der Evangelischen Akademie Loccum, Loccum (forum loccum extra) 1995.

Norbert Ropers, Tobias Debiel (Hrsg.): Friedliche Konfliktbearbeitung in der Staaten- und Gesellschaftswelt, Bonn 1995.

Wolfgang R. Vogt (Hrsg.): Frieden als Zivilisierungsprojekt – Neue Herausforderungen an die Friedens- und Konfliktforschung, Baden-Baden 1995.

Klaus Dieter Wolf (Hrsg.): Ordnung zwischen Gewaltproduktion und Friedensstiftung, Baden-Baden 1993.

Dr. Jörg Calließ ist Studienleiter an der Evangelischen Akademie Loccum.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1996/2 Größer – Stärker – Lauter, Seite