Aufrüstung in bundesdeutschen Reagenzgläsern
von Manuel Kiper
Krieg mit Genen und Mikroben, das Schlachtfeld im Zeitalter von Gen- und Biotechnik, wird auf den stoffwechselphysiologischen Reißbrettern der Geningenieure und Wehrmediziner schon entworfen. Die SDI-Verteidigungsoffensive im Weltraum wird ergänzt durch eine Verteidigungsoffensive im Reagenzglas. Die Mittel für die Erforschung des Kriegs mit Genen und Mikroben sind trotz eines fast weltweit geltenden B-Waffenverbotsabkommens seit 1978 in den USA um über 500% gestiegen; in der Bundesrepublik wurden seitdem die Ausgaben nahezu vervierfacht. Die Bundesregierung und die beteiligten Wehrmediziner haben es bislang verstanden, über die B-Waffenforschung einen Schleier der Geheimhaltung zu legen. Der Griff der Bundeswehr zur Gentechnik und die Schutzoffensive aus dem Reagenzglas werden kaschiert. „Die Unsichtbaren – Krieg mit den Genen und Mikroben“ unter diesem Titel ist im November ein von mir herausgegebenes Buch im Kölner Volksblatt Verlag erschienen, das die bislang geheimen Dinge öffentlich macht. Hier sollen einige Aspekte angerissen werden.
Die bundesdeutsche B-Waffen-Schutzforschung
Die wehrmedizinische Forschung wird – wie es die Bundesregierung darstellt – „überwiegend als Vertragsforschung von Wissenschaftlern der Hochschulen und anderer ziviler Institutionen durchgeführt. Daneben werden im Rahmen der sogenannten Sonderforschung in eigenen Forschungseinrichtungen wehrmedizinische Forschungsvorhaben bearbeitet.“1 Im Bereich der wehrmedizinischen Forschung wird also kräftig gestreut. Über zweihundert bundesdeutsche Wissenschaftler publizierten für das Verteidigungsministerium von 1969-1986 Forschungsberichte aus der Wehrmedizin.2 Weitere blieben im Dunkeln.
Für das BMVg auf dem Sektor Wehrmedizin haben nicht nur das Frankfurter Battelle Institut für Landarbeit und Landtechnik, die Bayerische Impfanstalt, das Max-Planck-Institut für Landarbeit und Landtechnik, die Deutsche Sporthochschule etc. gearbeitet, sondern fünfzig Universitätsinstitute an den Universitäten und Hochschulen in Bonn, Gießen, München, Heidelberg, Hohenheim, Tübingen, Mainz, Kiel, Hannover, Essen, Ulm, Würzburg, Freiburg, Düsseldorf u.a.
Für das BMVg forschten sogar so friedlich klingende Anstalten wie die Bundesanstalten für Fleischforschung in Kulmbach und die für Milchforschung in Kiel.
Zum Jahreswechsel 1987/88 liefen wenigstens 150 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Wehrmedizin. Die geheim eingestufte Liste umfaßt die Vorhaben „Prophylaktika gegen Clostridientoxine“, „Früherkennung hochmolekularer Toxinkampfstoffe“, „Immunisierung mit Clostridien-Toxoiden über den Respirationstrakt“, „Untersuchungen über die Tenazität von luftgetragenen Mikroorganismen… um Aussagen zu bekommen über die Persistenz von infektiösen Erregern in der Luft nach aerogener Ausbringung“, „Untersuchungen zum Schnellnachweis von kombinierten Toxinkampfstoffen“, „Entwicklung einer Therapie gegen Vergiftungen durch neuartige Kampfstoffe“ und viele andere.
Die Projekte konzentrieren sich auf die Entwicklung von feldverwendungsfähigen Schnellnachweisen, Mehrfachimpfstoffen, vereinfachten, z.B. intranasalen Immunisierungsverfahren und auf Untersuchungen zur Charakterisierung von Toxinen und potentiellen B-Waffen und Überprüfung der Schutzvorkehrungen unter Realbedingungen, was im internationalen Verständnis kein Verstoß gegen die 1972er B-Waffenkonvention darstellt.
Allerdings wird auf dem Wege zur Entwicklung von Schutzmaßnahmen für das Militär das Know-How über B-Waffen angehäuft; es fallen sogar neuartige Erreger und Kampfstoffe in kleinen Mengen an, die allerdings unter geänderten politischen Bedingungen oder in der Hand von Geheimdiensten, Terroristen oder interessierter Staaten leicht zu Offensivzwecken genutzt werden könnten. Dies soll exemplarisch verdeutlicht werden.
Genese von B-Waffen-Know-how
Zur Veranschaulichung sei hier das Beispiel von Prof. Lothar Leistner angeführt, der mit 750 Veröffentlichungen auf seinem Gebiet als Kapazität zu gelten hat. Prof. Leistner arbeitet ganz unmilitaristisch an der Bundesanstalt für Fleischforschung in Kulmbach/Bayern. Er ist Leiter des dortigen Instituts für Mikrobiologie, Toxikologie und Histologie. In dieser Funktion wird er desöfteren für das Verteidigungsministerium tätig. Sein Spezialthema sind Toxine, insbesondere Mykotoxine. Dies sind Pilzgifte, die nicht erst seit dem Wirbel um den »gelben Regen« besondere militärische Aufmerksamkeit auf sich gezogen haben. Im Zwischenbericht zu seinem Forschungsvorhaben „Untersuchungen zur Verbesserung des Nachweises neurotoxischer Mykotoxine“, dem Forschungsvorhaben des BMVg unter der Projektnummer InSan I-1476-V-4378, heißt es: „ Von den 30 neurotoxischen Mykotoxinen stehen uns bisher 12 Toxine mit geringen Substanzmengen zur Verfügung. Die Herstellung von 4 dieser Mykotoxine ist in unserem Laboratorium möglich; die von uns entwickelten Produktionsverfahren werden mitgeteilt. Die Herstellung von weiteren 6 neurotoxischen Mykotoxinen erscheint in unserem Laboratorium prinzipiell möglich und wurde vorbereitet… Die Untersuchung der Kombinationswirkung – die erhebliche Toxinmengen erfordert – konnte bisher nur bei T-2 Toxin, in der Kombination mit Aflatoxin B1, Ochratoxin A und Patulin, untersucht werden … Es zeigt sich, daß die Kombination T-2 Toxin oder Ochratoxin bei Eintagsküken einwandfrei synergistisch (potenzierend) wirkt, während bei den anderen biologischen Systemen die geprüften Kombinationen eine additive Toxizität ergaben“3
Beachtenswerterweise sind diese Zwischenergebnisse bereits fast 10 Jahre alt. Sie deuten uns aber an, daß das BMVg sich ein enormes Know-How über Kombinationskampfstoffe hat erarbeiten lassen, für die aktuell Schnellnachweise entwickelt werden. In ähnlicher Weise wird die Reindarstellung aller Toxinkampfstoffe und die Mikroverkapselung von B-Kampfstoffen zur Stabilisierung der Krankheitserreger betrieben, die Überlebensfähigkeit infektiöser Erreger nach aerogener Ausbringung untersucht und Massenimunisierung mit Mehrfachimpfstoffen vorbereitet, die den ungefährlichen Einsatz von B-Kampfstoffen z.B. auf Seiten von Einsatztruppen überhaupt erst denkbar machen.
Was den Umfang der verfügbaren und bearbeiteten Erreger anbelangt, ist aufschlußreich, daß sich auch eines der erfolgreichsten Projekte des Nato-Programms »Wissenschaft für Stabilität« in der Türkei mit der Erforschung von Mykotoxinen beschäftigt. „Es wurden Methoden und Techniken zur Entnahme von Proben und für die Analysen entwickelt, die bereits zur Identifizierung und Isolierung von über 1500 Arten von Schimmel geführt haben“4. Damit eröffnet sich den Militärs ein breites Arsenal kriegsverwendungsfähiger Toxine.
Bundesdeutsche gentechnische Projekte
Als sich am 16. Dezember 1985 die Enquetekommission Gentechnologie des Deutschen Bundestages mit der möglichen militärischen Nutzung der Gentechnik befaßte, lief erst ein einziges Projekt der Bundeswehr, das Genmanipulation als Technik nutzte. Es handelte sich um das früher (s.u.) bereits beschriebene Arbovirenprojekt an der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Dr. Sailer, der Vertreter des BMVg, begründete die militärische Ressortierung solcher Projekte: „Wenn wir z.B. einen Arbovirus-Impfstoff entwickeln, dann doch nur deshalb, weil die anderen Bundesressorts daran kein Interesse haben… Von uns aus gesehen, springen wir nur in die Schutzlücke, wenn irgendein anderes Bundesministerium oder ein anderes Land so einen Impfstoff nicht entwickelt.“5 In Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Deutschen Bundestag erklärte die Bundesregierung: „Da das überwiegende Interesse für solche Impfstoffe beim BMVg liegt, wird dort die Entwicklung veranlaßt.“6 „Wenn kein anderes Ressort… den benötigten Impfstoff entwickelt, dann hängen wir uns“, wie Sailer vom BMVg ausführte, „an die Impfstoffentwicklung der Amerikaner an.“7 Gerade im »Anhängen« an die amerikanischen Militärforschungen liegt auch die besondere Brisanz des Arbovirenprojekts, geht es dem Pentagon doch bei dem Einsatz der Gentechnologie um offensiven B-Waffen-Schutz.
In Beantwortung einer Anfrage der Grünen im Bundestag gab die Bundesregierung am 15.4.88 bekannt, daß inzwischen drei gentechnische Projekte mit Haushaltsmitteln des Verteidigungsministeriums finanziert würden.
„Es handelt sich hierbei um die
- Entwicklung eines Impfstoffes gegen Arbo-Viren-Infektionen,
- Entwicklung eines Impfstoffes gegen einen Grasbranderreger,
- Anwendung molekularbiologischer Methoden zur Erkennung und Behandlung des zellulären Strahlenschadens.“8
Genauere Angaben macht das BMVg wenige Tage später gegenüber einem auserlesenen Kreis von Haushaltsexperten des Deutschen Bundestages: „Das Vorhaben, »Immunprophylaxe gegen Arbovirus-Infektionen« befaßt sich mit der Entwicklung eines Impfstoffes gegen die Gruppe der Alphaviren, die zu den Arboviren gehören. Ziel der Arbeiten ist, die für ein gruppenspezifisches Antigen kodierenden DNS-Abschnitte zu ermitteln, mit diesen das Antigen zu erzeugen und auf seine Schutzfunktion als Impfstoff zu untersuchen. Das Projekt „Untersuchungen zur aktiven Immunisierung gegen das A-Toxin von Clostridium perfrigens“ verfolgt das Ziel, einen für eine antigene Wirkung des Gasbranderregers Clostridium perfrigens kodierenden DNS-Abschnitt zu ermitteln und damit einen toxinfreien Impfstoff herzustellen.
Bei dem dem Gebiet A-Schutz zuzurechnenden Vorhaben geht es um die Aufklärung molekularer Mechanismen, die bei durch Einwirkung ionisierender Strahlen hervorgerufener Radikalbildung ablaufen. Ziel der Untersuchungen ist die Erforschung zellulärer Substanzen, die an Schädigungs- und Reperaturmechanismen beteiligt sind, einschließlich der DNS-Abschnitte des Zellkerns und der Mitochondrien. Es gilt als gesichert, daß die wichtigsten strahlenbedingten Effekte, die zum Zelltod führen, durch Schädigungen der DNS hervorgerufen werden. Auf der Grundlage der zu erforschenden Pathomechanismen können sowohl eine molekulare Diagnostik des Strahlenschadens aufgebaut als auch Erkenntnisse über therapeutische Ansätze zur Behandlung des Strahlenschadens erwartet werden. Die Untersuchungen sollen sowohl an Saccharomyces cerevisiae (Bierhefe), Drosophila-Fliegen als auch an Zellkulturen durchgeführt werden. Das umfangreiche Gesamtvorhaben wird unter dem Titel „Cytodiagnostik von Schäden nach Einwirkung externer Noxen unter Bildung freier Radikale“ geführt.“
Wenn somit von Seiten des BMVg nur drei seiner Projekte bislang als gentechnische eingestuft werden, so muß doch davon ausgegangen werden, daß von den gegenwärtig beauftragten 150 Projekten der B-Wafffenschutzforschung und Wehrmedizin wenigstens 40 Projekte wohl auf gentechnische Verfahren im weiteren Sinne zurückgreifen werden.
Clostridientoxine: der gentechnische Schritt zu neuen B-Waffen
Obwohl in Genf eine C-Waffenkonvention bis zur Unterschriftsreife ausgehandelt worden ist, ist zur Zeit nicht mehr abzusehen, daß die USA einer solchen Konvention zustimmen würden. Im Dezember 1987 begannen sie nach 16jähriger Unterbrechnung wieder mit der Produktion von C-Waffen im Rahmen ihres erklärtermaßen offensiven C-Waffenprogramms. Hierbei handelt es sich nunmehr um die sogenannten Binären C-Waffen, bei denen die Gifte sich erst durch die Reaktion zweier relativ ungiftiger Ausgangsstoffe nach Zündung des Projektils entwickeln. Nach Einschätzung der Experten bieten hier Toxine bakteriellen oder pilzlichen Ursprungs, insbesondere aber auch gentechnisch maßgeschneiderte Giftgene dem Militär noch weitergehendere technische Perspektiven, zumal die Frage, inwieweit solch modifizierten Toxine der B-Waffenkonvention unterliegen, juristisch umstritten ist. Clostridientoxine, insbesondere das Botulin, hatten bereits im zweiten Weltkrieg das Interesse der Militärs auf sich gezogen und standen in den letzten Kriegstagen den USA zur Bombardierung Japans zur Verfügung. Dieses Botulinumtoxin ist sechzigmal giftiger als Seveso-dioxin TCDD-2,4,7,8, die Toxizität der anderen Clostridientoxine bewegt sich in ähnlicher Größenordnung. Solche Toxine sind damit um viele Größenordnungen giftiger als herkömmliche C-Waffen. Ihre mangelhafte chemische Stabilität könnte nunmehr nach Auffassung der Militärs gentechnisch kompensiert, ihre militärische Einsetzbarkeit und Verfügbarkeit damit erhöht werden. Im Rahmen der B-Waffenschutzforschung wird deshalb intensiv an Clostridientoxinen geforscht. Es wundert nicht, daß nicht nur bezüglich Arbovirenforschung die Kooperation zwischen deutschen Hochschulforschern und Pentagonforschern in Fort Detrick klappt. Am 8.10.1985 hatte Prof. Moennig aus Hannover dort eine Besprechung mit den Herren Leduc, Middlebrook und Crumrine von USAMRIID. Thema: Schnellnachweis für Botulinum-Toxin. „Zu Beginn wies Dr. Leduc“, wie Moennig dem BMVg schrieb, „auf die außerordentliche Bedeutung eines Schnellnachweises für Botulinum-Toxin hin… Am USAMRIID besteht die Absicht, die Toxingene der Typen C und D zu klonieren… In diesem Zusammenhang sind die amerikanischen Kollegen an deutschen Vorräten von gereinigtem Toxin interessiert. Ich bin beauftragt worden, entsprechende Informationen bezüglich Toxintyp und Reinheitsgrad zu beschaffen… Die amerikanischen Wissenschaftler sind an einer engen Zusammenarbeit mit der Wehrwissenschaftlichen Dienststelle interessiert.“9
Wie eine Anfrage in Nutzung des Akteneinsichtsrechts 1987 beim Pentagon ergab, werden von dort zur Zeit zwei gentechnische Clostridium-Botulinum-Toxin-Klonierungs-Projekte finanziert. Das In-House-Projekt am USAMRIID hat den Titel „Die Klonierung nichttoxischer Fragmente der Botulinneurotoxine und ihre Auswertung als neue sichere Impfstoffe“. Das andere Projekt wird vom National Marine Fisheries Service abgewickelt und hat den Titel „Die Rolle von Plasmiden und Bakteriophagen bei der Giftentwicklung von Clostridium botulinum und Charakterisierung der transformierenden Bakteriophagen“. Die Projekte dienen der Charakterisierung der Giftgene. Die Giftgene werden in Bruchstücken auf Darmbakterien übertragen, wobei dann die entstehenden Kolonien auf Giftigkeit untersucht werden, allerdings nur mit den nicht toxischen Kolonien weitergearbeitet werden soll. Daß die toxischen neuen Bakterienstämme vernichtet werden, ist allerdings nicht zu erwarten. Vielmehr ist ihre Übernahme in eine »Bibliothek« üblich, die dann jederzeit die Stammkultur für neue B-Waffen abgeben könnte. Spätestens dann wäre die blauäugige Aussage widerlegt, mit der Oberstveterinär Sailer noch vor drei Jahren die Befürchtungen der Gentechnik-Kommission des Bundestages hatte zerstreuen wollen. Er könne sich, hatte er damals beteuert, „nicht vorstellen, daß irgendein Land gentechnologisch neue Krankheitserreger entwickelt.10
Die 150er Liste des BMVg weist eine Fülle von clostridialen Toxinprojekten auf. Eines dieser Projekte, bei dem das Tetanustoxingen in Darmbakterien kloniert wurde, wird in Gießen von Prof. Habermann abgewickelt, angeblich im Auftrag des Bundesinnenministeriums. Der Bundesminister weiß davon nur gar nichts, wie er auf Anfrage mitteilte. Das Projekt läuft nämlich über eine Waschanlage im Bundeshaushalt und wird dem Zivilschutz zugeschlagen. Prof. Habermann, als Leiter der Schutzkommission beim Bundesamt für Zivilschutz, wäscht sich seine Hände in ziviler Unschuld. Die Gesundheitssicherstellung für den Krieg soll denn auch per Gesetz schon seit Jahren betrieben werden. Insofern ist es nicht verwunderlich, daß Militärforschungen nicht als solche gekennzeichnet werden, sondern zivil getarnt werden. Das BMVg profitiert im Stillen von Prof. Habermanns Faible für „die giftigsten aller Gifte“ und von seinem Engagement im Zivilschutz.
Bundesdeutsche B-Waffenschmieden
Während in den USA der Bau eines Höchstsicherheitslabors, das für die Handhabung auch genetisch manipulierter Krankheitserreger die notwendige Logistik bereitstellen sollte, auf öffentlichen Protest stieß und gerichtlich vorläufig gestoppt wurde, wurde, wie die Grünen im Bundestag auf einer Pressekonferenz am 11.12.1987 publik machten, in der Bundesrepublik ein Hochsicherheitslabor L3 bereits seit 1978 in der WWDBw geplant und soll Ende des Jahres 1988 in Betrieb gehen. Während der Vertreter des BMVg der Enquetekommission Gentechnik des Deutschen Bundestages entsprechende Pläne vorenthielt, wurde einem erlesenen Kreis von Haushaltsexperten des Deutschen Bundestages anläßlich der Haushaltsplanberatung 1988 vertraulich reiner Wein eingeschenkt. Wie es im geheimen Blatt 208 zum Regierungsentwurf des Kapitels 1420 hieß, wurde die Genehmigung für den Bau haushaltsmäßig bereits 1977 erteilt, war 1978 Baubeginn und wurde 1986 der Rohbau fertiggestellt. Der größte Teil des Gebäudes besteht aus Labors der Sicherheitsstufe L1 und L2. Einige Laborräume in dem B-Laborgebäude werden in der Sicherheitsstufe L3 ausgerüstet… Die Notwendigkeit, an einer Stelle im Bereich der Wehrtechnik über L3 Labors zu verfügen, ergibt sich daraus, daß technischer Schutz gegen gewisse Erreger der Risikogruppe III (z.B. Milzbrand) erforderlich ist, bevor medizinisch eingreifen muß und zumindest in der Bundesrepublik Deutschland nicht alle Untersuchungen an zivile Labors vergeben werden können“.(Die Wirrnis der Worte ist Originalzitat!). Für welche der Fragestellungen aus dem Bereich 310-Toxikologie/Strahlenbiologie der WWDBw mit ihren Dezernaten für Toxikologie, Mikrobiologie, Bakteriologie, Virologie u.a. oder aus den Dezernaten 422-Aerosoltechnik oder 424-Ausbreitung von Aerosol und Gasen das an der WWDBw zutreffen mag, läßt das BMVg in seiner Erläuterung offen. Immerhin vertraute das BMVg einem kleinen Kreis von Haushaltsexperten bei der Haushaltsplanberatung 1988 an: „Die WWDBw in Munster betreibt keine Forschung an Mikroorganismen und Krankheitserregern. Gegenstand der wissenschaftlichen Arbeit sind vielmehr technische Maßnahmen
- zur Erkennung und Identifizierung von B-Kampfstoffen…
- zur technischen Schutzausrüstung für Truppe und Meßgruppen…
- zur Entseuchung und Entgiftung von Wehrmaterial..“
Erhellend fuhr das Verteidigungsministerium fort: „derartige Aufgaben zu bearbeiten ist nicht möglich, ohne über entsprechende biologische Erkenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Auch internationaler Know-How-Transfer entsteht nur in der Partnerschaft Fähiger. Die Durchführung einer Vielzahl von Untersuchungen, insbesondere die Erprobung von Schutzvorkehrungen unter annähernd realistischen Bedingungen, erfordert das Arbeiten
- mit höheren Konzentrationen von nicht-bedrohungsrelevanten Mikroorganismen und Erregern
- mit keimhaltigen Aerosolen
- sowie mit bedrohungsrelevanten Keimen.
Hierzu müssen“, wie das BMVg in seiner Begründung des Hochsicherheitslabors in Munster vertraulich ergänzte, „in der WWDBw speziell ausgestattete Laborräume vorhanden sein,die je nach Gefährdung des Personals und der Umwelt durch die verwendeten Erreger entsprechende Sicherheitsvorkehrungen aufweisen müssen“.
Die staatliche Bauleitung Munster machte in ihrem Ausschreibungstext für den Bau des »Biologielabors in drei Geschossen« mit den gestellten Anforderungen nach DIN 58956 (6 Stück Durchreichesterilisatoren Typ 3 und Typ 4 einschließlich Wandeinbauzargen und luftdichtem Einbau in vorhandene Wandöffnungen, entsprechend 3 Gassterilisatoren für Laboratorien Typ 3 und 4) deutlich, daß das geplante Hochsicherheitslabor L3 in Munster de facto sogar nach Kriterien eines Höchstsicherheitslabors L4 ausgerüstet würde, wie denn auch Bauleistungen für Laboratorien Typ L3 und Typ L4 zur Teilnahme an der beschränkten Ausschreibung vorgewiesen werden sollten.11
In Antwort auf eine Große Anfrage der Grünen im Deutschen Bundestag stellte die Bundesregierung am 22.4.88 klar:„ Die Bundesregierung errichtet in Munster ein Laboratoriumsgebäude für notwendige mikrobiologische Arbeiten auf dem Gebiet des technischen B-Schutzes und nicht zur Durchführung gentechnischer Experimente. Die Bundeswehr plant im Bereich der Wehrtechnik keine Arbeiten, für die ein »Hochsicherheitslabor« notwendig ist.“ In ihrer Vorbemerkung zu ihren Antworten auf Fragen der Grünen klärte die Bundesregierung die Öffentlichkeit mit der Feststellung auf, daß „es nicht zutrifft, daß die Bundeswehr bei der WWDBw in Munster
- ein geheimes Laboratoriumsgebäude errichtet und
- ein »Hochsicherheitslabor« erstellt “
Nach Bekunden der Bundesregierung ist vielmehr „richtig, daß
- ein Laboratoriumsgebäude errichtet wird, das im Rahmen eines Routine-Infrastrukturprogramms nicht mehr instandhaltungswürdige Gebäude ersetzt,
- dieses Bauvorhaben als Einzelprojekt nie geheim eingestuft war,
- ein Laboratoriumsgebäude erstellt wird, in dem mikrobiologische Laboratorien der Sicherheitsstufe L3 enthalten sind,
- alle Projekte der Bundeswehr, bei denen gentechnische Arbeitsmethoden angewandt werden »offen"betrieben werden“.
Vertraulich erklärte das BMVg zwei Tage früher allerdings jenem erwähnten Kreis von Haushaltsexperten des Deutschen Bundestags, daß „keine zusätzlichen baulichen Anforderungen erfüllt werden müssen, wenn in einem derartigen Laboratorium gentechnische Arbeitsmethoden angewandt werden sollen“. Und weiter: „Bei der zur Zeit nicht absehbaren rapiden Entwicklung gentechnischer Arbeitsmethoden kann nicht ausgeschlossen werden, daß mittel- bis langfristig diese Methoden alltäglicher Laborstandard werden können, und damit als etablierte Methoden routinemäßig in die Laboratorien der Bundeswehr Eingang finden“12
Unterstellt dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung und unter Dienstaufsicht der Rüstungsabteilung des Bundesverteidigungsministeriums verschafft sich die Bundeswehr also eine technische Infrastruktur für gentechnische Manipulationen an Krankheitserregern. Die Enquetekommission Gentechnik des Deutschen Bundestages wurde übrigens in dieser Hinsicht diskret genasweist. Dort erklärte Oberstveterinär Sailer für das BMVg am 16.12.85: „Die Bundeswehr selbst hat im eigenen Bereich kein gentechnisches Labor, noch werden wir solche gentechnischen Experimente im eigenen Bereich durchführen“. Bereits kurze Zeit später allerdings ging in München an der Sanitätsakademie der Bundeswehr für ABC-Schutz ein gentechnisches L2-Labor in Betrieb. Abgewickelt wird dort das wehrmedizinische Projekt »Cytodiagnostik von Schäden nach Einwirkung fremder Noxen unter Bildung freier Radikale«: gearbeitet wird gentechnisch, finanziert wird ausschließlich vom BMVg. Großzügigerweise hat die Bundeswehr die Labors in ihrer Münchener »Liegenschaft der Akademie des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Universität Ulm überlassen«. Womit immerhin die Form gewahrt blieb und die Universität Ulm nun in München eine Dependence hat.
Agentien Nummer 0007
Oberstveterinär Dr. Sailer konnte die Enquetekommission Gentechnik des Deutschen Bundestages beruhigen: „Auf dem wehrmedizinischen Sektor forscht die ganze NATO öffentlich. Da gibt es nirgends die geringste Einschränkung. Wie bei der Industrie gibt es aber eine gewisse Einschränkung. Wenn man nämlich erkennt, daß etwas zu einem Patent werden wird, dann wird man nicht gleich publizieren, sondern es erst zum Patentamt tragen. Das ist die einzigste Einschränkung; aber die ist nicht größer als bei der Industrie“.13
Der Vertreter des BMVg verschwieg etwas. Der kleine Unterschied lag bei der Nummer 0007. Es gibt bei der NATO die Cocomliste, eine internationale Kontrolliste, die Ausfuhr militärisch wichtiger Güter in Nicht-NATO-Länder regelt und beschränkt. Diese findet ihren Niederschlag in der bundesdeutschen Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung. Obwohl nach Artikel X der 1972er B-Waffenkonvention die Bundesregierung verpflichtet ist, „den weitestmöglichen Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technischen Informationen zur Verwendung bakteriologischer (biologischer) Agenzien und von Toxinen für friedliche Zwecke zu erleichtern“, dürfen in der Bundesrepublik die Produkte der B-Waffenschutzforschung nicht frei gehandelt werden. Obwohl die beteiligten Wehrmediziner vor Ort mit Vorliebe darauf hinweisen, daß ihre Impfstoffe , monoklonalen Antikörper, Testsets u.a. ja auch im Ostblock zugänglich würden, unterwirft die Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung diese Produkte eindeutig der Genehmigungspflicht und be- oder verhindert ihren Export. Im Teil IA, der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial wird – pikanterweise unter der Ziffern 0007 – aufgeführt: „Toxikologische Wirkstoffe oder Augenreizstoffe sowie zugehörige Ausrüstung wie folgt und besonders entwickelter Software hierfür:
a) biologische, chemische und radioaktive Stoffe für den Kriegsgebrauch (zur Außergefechtssetzung von Menschen oder Tieren oder zur Vernichtung von Ernten);
b) Ausrüstung besonders konstruiert und bestimmt zum Ausbringen der in Unternummer a) beschriebenen Stoffe;
c) Ausrüstung, besonders konstruiert für die in den Unternummern b) und c) genannte Ausrüstung“14
Hieran ist folgendes bemerkenswert:
1. Der Waffen- bzw. Rüstungscharakter der B-Waffenschutzmaterialien wird explizit zugegeben.
2. Der zivilen Begründung militärisch initiierter B-Waffenschutzforschung wird jeglicher Boden entzogen; die Verharmlosungsstrategie der Wehrmediziner vor Ort wird demaskiert.
3. Es wird impliziert, daß in der Bundesrepublik biologische, chemische und radioaktive Stoffe für den Kriegsgebrauch (zur Außergefechtsetzung von Menschen oder Tieren oder zur Vernichtung von Ernten) produziert werden bzw. produziert werden dürften. Damit wäre aber ein Verstoß gegen das 1983 vom Bundestag ratifizierte B-Waffenabkommen von 1972 gegeben, wodurch ausdrücklich verboten ist, „biologische Agenzien, die nicht durch Vorbeugungs-,Schutz- oder sonstige friedliche Zwecke gerechtfertigt sind,…zu entwickeln, herzustellen, zu lagern oder in anderer Weise zu erwerben oder zurückzubehalten.“ Offensichtlich sind in der Bundesrepublik Schritte zur Stärkung der B-Waffenkonvention und ihrer Einhaltung nötig.
Anmerkungen
1 Faktenbericht 1986 zum Bundesbericht Forschung, DS 10/5298 vom 9.4.1986,S.144/145. Zurück
2 Dokumentationszentrum der Bundeswehr; Forschungsberichte aus der Wehrmedizin (FBWM), Gesamtverzeichnis 1969-1986; Bonn 1987. Zurück
3 L.Leistner: FBWM, 79-10, Hresg. BMVg, Untersuchungen zur Verbesserung des Nachweises neurotoxischer Mykotoxine Zurück
4 J.S. Walker, Partner in der Wissenschaft, Das NATO-Programm »Wissenschaft für Stabilität«, NATO-Brief, 3/1986, S. 26-31. Zurück
5 Fachgespräch. Deutscher Bundestag, Enquete-Kommission Gentechnologie, Protokoll der 24. Sitzung/Teil1, Fachgespräch über die mögliche militärische Nutzung der Gentechnologie, S. 16 Zurück
6 3718 Deutscher Bundestag vom 12.8.1985; Wehrmedizinische Entwicklungsaufträge und Forschungen im Bereich von B-Waffen Zurück
7 Fachgespräch, a.a.O. S.54 Zurück
9 V. Moennig, Bericht über einen Besuch am US Army Medical research Institute for Infectious Deseases (USAMRIID) in Frederick, Maryland, v. 7.-9.10.1985 Zurück
10 Fachgespräch, a.a.O., S. 10. Zurück
11 Submissionsanzeiger, 25.3. 1987, 12701 Zurück
12 56 BMVg, Schreiben vom 20.4.1988 in Beantwortung von Fragen zum Thema Gentechnologische Labors der Bundeswehr. Zurück
13 Fachgespräch, a.a.O.,S. 53. Zurück
14 DS 11/2151, Aufhebbare Neunundfünfzigste Verordnung zur Änderungen der Ausfuhrliste – Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung, verkündet am 12.4.1988 im Bundesanzeiger Nr. 68. Zurück
Manuel Kiper ist Biologe und zur Zeit tätig als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bundestagsfraktion der GRÜNEN.