W&F 2017/3

Aus dem Herausgeberkreis

von W&F-Herausgeberkreis

JuristInnenbrief zur Abschaffung von Kernwaffen

Eine Initiative von IALANA

Kernwaffen sind die einzigen Massenwirkungs- und Massenvernichtungswaffen, die noch nicht durch eine internationale Konvention verboten sind, obwohl sie die zerstörerischsten und am meisten unterschiedslos wirkenden Waffen darstellen, die jemals geschaffen wurden.

Menschen sind zu Problemlösungen – im guten Glauben und geleitet von Recht – auf allen Ebenen der Gesellschaft fähig: Familie, Nachbarschaft, national, international. Kooperative globale Systeme sind entwickelt worden – für den Schutz der Menschenrechte, den Schutz der Umwelt und die Verhinderung des Klimawandels, das Verbot bestimmter Waffen und anderes. Diese Fähigkeiten müssen jetzt für den nächsten, offensichtlich anstehenden Schritt angewandt werden: das Verbot und die Beseitigung von Kernwaffen.

Als Juristen unterstreichen wir, dass die Abschaffung von Kernwaffen eine völkerrechtliche Verpflichtung darstellt, die in Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrages enthalten sowie in der UN-Praxis zu finden ist, zurückgehend auf die allererste Resolution der Generalversammlung aus dem Jahre 1946. Der Internationale Gerichtshof stellte 1996 einmütig fest, dass eine Verpflichtung besteht, „Verhandlungen in redlicher Absicht aufzunehmen und zu einem Abschluss zu bringen, die zu atomarer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle führen“. Diese Verpflichtung ist bedingungslos und universal.

Wir betonen ebenfalls, dass der Einsatz von Kernwaffen gegenwärtig mit dem die Kriegsführung regelnden Humanitären Völkerrecht unvereinbar ist. Insbesondere durch ihre unkontrollierbaren Druckwellen-, Hitze-, Feuer- und Strahlungseffekte können Kernwaffen nicht das Erfordernis erfüllen, zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen zu unterscheiden. Tatsächlich überschreiten die katastrophalen Folgen des Einsatzes von Kernwaffen in erheblichem Maße die gewöhnlichen Grenzen bewaffneter Konflikte, haben negative Auswirkungen auf die Bevölkerung in neutralen Staaten, auf die für das menschliche Leben erforderliche natürliche Umwelt sowie auf künftige Generationen. Der Einsatz von Kernwaffen verletzt demgemäß auch Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Leben. Wenn die Anwendung von Gewalt nach UN-Charta oder humanitärem Recht illegal ist, dann ist auch die Androhung der Anwendung solcher Gewalt illegal. Die Kernwaffenstaaten lehnen jedoch die Anerkennung dieser offenkundigen Rechtswahrheiten ab; folglich besteht die Notwendigkeit, die Illegalität des Einsatzes und der Drohung des Einsatzes von Kernwaffen im Rahmen eines globalen Verbots zu kodifizieren.

Das Notstandskomitee der Atomwissenschaftler, zu dem Albert Einstein gehörte, warnte 1947: „Durch die Freisetzung von Atomenergie hat unsere Generation die revolutionärste Kraft seit der Erfindung des Feuers durch den prähistorischen Menschen in die Welt gebracht. Diese Grundkraft des Universums passt nicht zum althergebrachten Konzept eines engen Nationalismus.“ Gerade heute sehen wir uns wieder dieser brandgefährlichen Kombination gegenüber.

Im Angesicht fortbestehender und verstärkter Gefahren für den Planeten und nicht länger willens, eine zweigeteilte Welt zu akzeptieren, haben sich in diesem Jahr etwa 130 Staaten im Rahmen der Vereinten Nationen zusammengefunden, um einen Vertrag auszuhandeln, der den Einsatz von Kernwaffen verbietet und zu ihrer Beseitigung führt. Die Kernwaffenstaaten und ihre engsten Verbündeten weigern sich teilzunehmen. Dennoch bedeutet der Kernwaffenächtungsvertrag eine bedeutsame Bekräftigung der gegen Kernwaffen gerichteten Normen.

Wir rufen alle Nationen zur Teilnahme an den Verhandlungen und zum Anschluss an den einmal angenommenen Vertrag auf. Dies wird ein großer Schritt sein in Richtung Verhandlungen zu einem umfassenden Abkommen über das Erreichen und die Aufrechterhaltung einer Welt ohne Kernwaffen.

Wir rufen ebenfalls auf zur Umsetzung weithin bekannter Maßnahmen für die Verringerung nuklearer Gefahren und die Erleichterung nuklearer Abrüstung, einschließlich der Beendigung nuklearer Teilhabe, nach der Belgien, Deutschland, Italien, die Niederlande und die Türkei US-Nuklearbomben beherbergen, sowie zur Ratifikation des umfassenden Teststoppabkommens durch noch ausstehende Staaten, wie China, Indien, Pakistan und die Vereinigten Staaten, um ihm Rechtskraft zu verleihen.

Die Abschaffung von Kernwaffen liegt in der Verantwortung der gegenwärtigen Generation – gegenüber den Hibakusha, den Überlebenden der Atombombenabwürfe von 1945, sowie allen vergangenen und künftigen Generationen.

Der JuristInnenbrief kann von Jurastudierenden und Personen mit juristischem Hintergrund, wie zum Beispiel Jura-Professoren, Anwälten, Richtern oder anderen juristischen Berufen auf ialana.info/lawyers-letter weiterhin unterzeichnet werden.

Ist der Frieden in Europa gefährdet?

Innovative Lehrveranstaltung mit dem AK Curriculum und Didaktik der AFK

Die durch die Wahrnehmung einer »Gefährdung des Friedens in Europa« aufgeworfenen Herausforderungen waren Anlass für eine besondere und bisher einzigartige Lehrveranstaltungsform: Das Seminar fand als standortübergreifende Ringveranstaltung statt, durch die Forschende und Studierende aus 13 unterschiedlichen Universitätsstandorten über eine digitale Videoplattform und E-Learning-Formate jede Woche über hunderte Kilometer hinweg zusammenarbeiteten. Input-Vorträge renommierter Forschenden aus Deutschland, Griechenland, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Kanada ermöglichten Diskussionen auf höchstem Niveau.

Das Besondere des Seminars war dabei vor allem die direkte studentische Interaktion durch Video-live-Kontakt und virtuelle Arbeitsräume. Die Studierenden erarbeiteten in universitätsübergreifenden Arbeitsgruppen Fragen, Problemaufrisse und Einschätzungen zu den thematisierten Krisen und stellten diese zur gemeinsamen Debatte. Auch methodisch wurde das innovative Konzept des Seminars durch vielfältige Möglichkeiten wissenschaftlichen und journalistischen Arbeitens abgerundet, etwa in Form der Produktion von Zeitungsartikeln, Video- oder Radiobeiträgen.

An diesem Seminar nahmen ca. 150 Studierende der Universitäten Düsseldorf, Freiburg, Hamburg, Mainz, Marburg und Tübingen teil. Es fand unter Einbettung des AK Curriculum und Didaktik der Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung (AFK) statt. Für die Veranstaltung wurde eine Projekt-Homepage eingerichtet: ringseminar-europa.politik.uni-freiburg.de.

Withold Mucha

in.visible systems, Datenschutz und Cyberpeace

FifF-Kommunikation 1-2017 und 2-2017

Zwei Ausgaben der FIfF-Kommunikation sind in diesem Jahr bisher erschienen. Die erste der beiden Ausgaben behandelt »in.visible systems – Versteckte Informationstechnik ist nicht diskutierbar«. Sie dokumentiert die FIfF-Konferenz 2016 in Berlin, über die bereits in W&F 1-2017 berichtet wurde.

Die Ausgabe 2/2017 der FIfF-Kommunikation hat zwei Schwerpunkte. »Datenschutz handhabbar« ist der Titel des ersten davon. Seine Beiträge decken ein breites Spektrum von Themen im Umfeld des Datenschutzes ab:

  • den Umgang mit Datenschutzrichtlinien,
  • Roboter im Alltag,
  • Kritik an (kostenlosen) »Free to Play«-Spielen, die den Spielemarkt aktuell dominieren,
  • die Frage, ob Google mein Profilbild verkaufen darf,
  • den Wert unserer Daten,
  • was E-Book-Reader über uns herausfinden und
  • digital terrestrische Fußabdrücke.

Die Beiträge sind an den Universitäten Jena und Erlangen-Nürnberg im Rahmen von Veranstaltungen zu »Informatik und Gesellschaft« und »IT-Sicherheit« entstanden.

Der zweite, kleinere Schwerpunkt ist das Ergebnis einer Veranstaltung in Bremen im Rahmen unserer Kampagne »Cyberpeace« Dazu wurden Entwicklungen und Gegenentwürfe zum Thema Cyber- und Drohnenkrieg vorgestellt und diskutiert. Der Schwerpunkt enthält Beiträge zum Verhältnis des Cyberkriegs zum Völkerrecht, zur Online-Offensive der Bundeswehr und zu Techniken und Möglichkeiten digitaler Kriegführung.

Weitere aktuelle Beiträge finden sich in der Rubrik Forum: »Algorithmus« ist vielleicht der erste neue Begriff, der Studierenden im Informatikstudium beigebracht wird. Legt man dieses erlernte Verständnis zugrunde, scheint der Begriff gerade einen Bedeutungswandel zu erfahren. Britta Schinzel zielt in ihrem Beitrag darauf ab, die Semantik des Begriffs Algorithmus – und die damit verbundene Diskussion – vom Kopf auf die Füße zu stellen.

Im Vorfeld der letztjährigen FIfF-Konferenz gab Rainer Rehak dem Nachrichtenportal nachdenkseiten.de ein Interview, in dem er die Beweggründe und Ziele des FIfF und der Konferenz darstellte. Es lohnt sich immer noch, das Interview zu lesen.

Für unsere Kampagne »Cyberpeace« haben wir die Problematik und unsere Ziele in einem Kurzfilm dargestellt, den Motion Ensemble für uns erstellt hat. Davon handelt der kurze Beitrag »Cyberpeace statt Cyberwar»«. Wir empfehlen natürlich, den gesamten Film anzusehen, der z.B. über unsere Homepage fiff.de zu erreichen ist.

»Hate Speech« ist ein weiteres Problem, mit dem wir uns beschäftigen müssen. Dass das ein Problem ist, steht außer Zweifel – verstörend, zu welchen verbalen Angriffen sich manche Menschen hinreißen lassen. Für völlig ungeeignet halten wir allerdings die Initiative des Bundesjustizministeriums, das durch das »Netzwerkdurchsetzungsgesetz« (NetzDG) beabsichtigt, die Verantwortung für die Regulierung auf die Betreiber der Plattformen wie Facebook abzuwälzen. Das FIfF hat sich mit vielen weiteren Organisationen der »«Deklaration für die Meinungsfreiheit« angeschlossen, die das Gesetz kritisiert und deren Text wir in dieser Ausgabe abdrucken.

Einen Eindruck von dem Schaden, den Angriffswerkzeuge von Militär und Geheimdiensten verursachen können, erhalten wir gerade durch die weltweite Cyberattacke des Trojaners »WannaCry« – der »Brief« in dieser Ausgabe setzt sich damit und mit den Konsequenzen auseinander: »Zum Heulen«. Doch worum geht es, wenn wir über Cyberwaffen und Schadsoftware sprechen? Sebastian Nemetz gibt in seinem ebenso umfangreichen wie lesenswerten Beitrag einen Überblick über staatliche Spähsoftware. Der Beitrag schlägt den Bogen sowohl zum Cyberpeace-Forum, wo Aaron Lye über Techniken und Möglichkeiten digitaler Kriegsführung am Beispiel Stuxnet referierte, als auch zum Erpressungstrojaner »WannaCry«.

PPF trauert um Wolfgang Popp

Die Pädagog*innen für den Frieden trauern um Prof. em. Dr. Wolfgang Popp. Anfang Mai starb er kurz vor Vollendung des 82. Lebensjahres in Siegen. Wolfgang Popp gehörte in den 1980er Jahren zu den Gründern der Pädagog*innen-Initiative, war viele Jahre ihr Sprecher und gab zusammen mit seinem Partner Bernhard Nolz die friedenspädagogische Zeitschrift »et cetera ppf« sowie die Buchreihe »Friedenskultur in Europa« heraus.

Mit dem zuletzt erschienen Band 5, »Leben im Zeichen von Verfolgung und Hoffnung – Jüdische Autorinnen und Autoren in der neueren deutschen Literatur« (2013, Münster: LIT) versuchen die beiden Herausgeber Wolfgang Popp und Bernhard Nolz, eine andere Form der Zeitzeugenschaft über den Holocaust ins Gespräch zu bringen: Das Buch präsentiert Texte von Autor*innen, die den Holocaust zu ihrem Thema gemacht haben.

Im Siegener Zentrum für Friedenskultur (ZFK), gegründet im Jahr 2000, dem UN-Jahr für eine Kultur des Friedens, wird die Friedensarbeit im Sinne von Wolfgang Popp fortgeführt.

Auf einen anderen Aspekt des Lebenswerks von Wolfgang Popp weist die Universität Siegen in einem Nachruf hin: „[…] Doch war es vor allem die literatur- und kulturwissenschaftliche Homosexualitätsforschung, die ihm weit über die Grenzen Siegens hinweg nationales und internationales Renommee einbrachte. Durch Wolfgang Popps Initiative wurde Siegen bereits sehr früh zum Vorreiter in Sachen Geschlechterforschung.

Es gelang ihm, dank seiner regelmäßigen, internationalen Tagungen und der ebenfalls 1987 gegründeten Vierteljahresschrift »Forum Homosexualität und Literatur« (mit Gerhard Härle, Marita Keilson-Lauritz, Dirck Linck und Wolfram Setz), Siegen als Pionier-Standort der Queer und Gender Studies zu etablieren. Dieser entscheidende Impuls hat bis heute deutliche Spuren hinterlassen, vor allem in der Philosophischen Fakultät, […] wo die Geschlechterforschung über die Fächergrenzen hinweg entscheidend von Popps langjährigem Engagement profitiert.

Dass die Homosexualitätsforschung von Wolfgang Popp nicht nur auf die wissenschaftliche Auseinandersetzung beschränkt blieb, sondern in gleichem Maße dem Bemühen um gesellschaftliche Anerkennung und Gleichstellung geschuldet war, machte Wolfgang Popp auch außerhalb der Universität zum bekannten Aktivist für die Rechte Homosexueller. Im Jahr 2003 wurde ihm aufgrund seines Engagements – zusammen mit dem ehemaligen Berliner Oberbürgermeister Klaus Wowereit – die Kompassnadel des Schwulen Netzwerkes NRW e.V. verliehen.“

Wolfgang Popp war Mitglied im Beirat von W&F.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2017/3 Ressourcen des Friedens, Seite 51–53