W&F 2018/3

Aus dem Herausgeberkreis

von W&F-Herausgeberkreis

FIfF neuer Mitherausgeber des Grundrechte-Reports

von FIfF

Der »Grundrechte-Report 2018« wurde am 29. Mai 2018 in Karlsruhe vorgestellt. Das FIfF – Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung – wird künftig Mitherausgeber des jährlich im Fischer-Taschenbuchverlag erscheinenden Grundrechte-Reports sein. Damit wird die Zahl der herausgebenden Bürgerrechtsorganisationen auf neun anwachsen.

Stefan Hügel, Vorsitzender des FIfF, sagte dazu: „Wir freuen uns sehr, dass uns die bisherigen Herausgeber*innen in ihren Kreis aufgenommen haben. Mit unserer Kompetenz in den informationstechnischen Themen der Bürgerrechtsarbeit wollen wir substanzielle Beiträge zu den künftigen Ausgaben des Grundrechte-Reports leisten. Wir können damit die juristisch geprägte Sicht durch unseren informatikbezogenen Blick ergänzen.“

„Der Einfluss der Informationstechnik und der Digitalisierung auf die Bürgerrechte nehmen stetig zu“, erläuterte Prof. Dr. Hans-Jörg Kreowski, der als Vorstandsmitglied für das FIfF die Mitherausgeberschaft übernehmen wird. „Technologien und Methoden wie Künstliche Intelligenz, Big Data und Lernalgorithmen werden in ihrer Bedeutung erheblich zunehmen. Auch der Einfluss des Transhumanismus und seines Menschenbildes auf die Menschenwürde ist ein wichtiges Thema des FIfF mit heute noch nicht absehbaren langfristigen Auswirkungen auf die Bürgerrechte.“

„Dazu kommt das klassische FIfF-Thema Informatik und Rüstung“, ergänzt Stefan Hügel. „»Frieden ist erstes Menschenrecht«, so hat es unser Beiratsmitglied Klaus Fuchs-Kittowski einmal formuliert.“

Bereits im aktuellen Grundrechte-Report ist ein Beitrag des FIfF-Vorsitzenden Stefan Hügel enthalten, in dem er sich anhand des Trojaners WannaCry mit dem Umgang von Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst mit Schwachstellen der IT-Sicherheit auseinandersetzt: »Öffentliche Sicherheit durch unsichere IT?«

Der Grundrechte-Report stellt die Einschränkungen und Gefährdungen der Menschen- und Grundrechte in Deutschland dar und versteht sich als alternativer Verfassungsschutzbericht. Er nennt aktuelle Missstände beim Namen und zeigt auf, wie Gesetzgeber, Verwaltung und Behörden, aber auch Gerichte und Privatunternehmen die demokratischen und freiheitlichen Grundlagen unserer Gesellschaft gefährden. Er beruht auf der Expertise seiner herausgebenden Organisationen und auf deren praktischen Erfahrungen in der Bürgerrechtsarbeit. Das FIfF wird mit der Humanistischen Union, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, dem Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen, PRO ASYL, dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, der Internationalen Liga für Menschenrechte und der Neuen Richtervereinigung zusammenarbeiten.

FIfF-Kommunikation 2/2018

von FIfF

Die aktuelle Ausgabe der FIfF-Kommunikation ist der Auftakt einer Zusammenarbeit mit der Plattform netzpolitik.org. Die Ausgabe enthält dazu vier netzpolitische Beiträge.

Inhaltlich stehen die Themen Datenschutz und Überwachung im Vordergrund – fünf Jahre, nachdem Edward Snowden die umfassende Ausspähung durch Geheimdienste enthüllt hat. Den Anfang macht Stefan Strauß: »Wachsende Identitätsschatten – wo endet die Privatsphäre?«, fragt er und diskutiert kritisch die Grenzen des Datenschutzes angesichts der stetig wachsenden sozio-technischen Identifizierbarkeit.

Es folgen Beiträge unserer Beiratsmitglieder Alexander Roßnagel und Marie-Theres Tinnefeld. Roßnagel fragt, was die Datenschutz-Grundverordnung für den Datenschutz bewirkt und kommt zu einem ernu¨chternden Ergebnis: Sie führe weder zu einem einheitlichen Datenschutzrecht in Europa noch zu modernen Datenschutzregelungen. Tinnefeld analysiert die rechtswirksame Einwilligungserklärung im Kontext der Menschenrechte.

Rainer Rehak behandelt in seinem Beitrag »(Meta-) Daten im Zeichen der Sicherheit?« die Nutzung dieser Daten für Polizei und Geheimdienste. Markus Reinisch diskutiert »Zahlengläubigkeit und positivistisches Grundverständnis von Big Data«. Hans-Jörg Kreowski schreibt über den Informationsraum aus militärischer Sicht.

In Kooperation mit netzpolitik.org erscheinen vier Beiträge: Leo Thu¨er interviewt Max Schrems zu Beschwerden gegen Datenkonzerne und die NGO noyb.eu. Alexander Fanta setzt sich mit dem rechtlichen Graubereich der Polizei in sozialen Medien auseinander. Constanze Kurz schreibt über den geplanten EU-weiten Zwang zur Abgabe von biometrischen Daten für Ausweisdokumente und interviewt Peter Schaar zum Widerstand gegen den Wettlauf um die härtesten Polizeigesetze.

Unsere Retrospektive widmen wir Edward Snowden, fünf Jahre nach seinen ersten Veröffentlichungen. Wir blicken auf die NSA-Affäre zurück, drucken den damaligen Bericht über PRISM von Andre Meister und die Chronologie der Wochen nach den ersten Enthüllungen. Den Abschluss bildet Klaus Fuchs-Kittowski zur notwendigen Solidarität mit den Whistleblowern.

Weitere Beiträge sind die Stellungnahme zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz von Dagmar Boedicker, unsere Ankündigung des Weizenbaum-Preises und unsere Stellungnahme zum konservativen und rechtspopulistischen »Neuen Hambacher Fest«.

Im Dossier »Wachsendes Ungleichgewicht – Cyberru¨stung und zivile IT-Sicherheit« von Ingo Ruhmann, in Zusammenarbeit mit W&F, stehen Cyber-Angriffe auf Behörden, Wirtschaft und Zivilgesellschaft im Mittelpunkt, die mittlerweile auch in Deutschland an der Tagesordnung sind. Daten zeigen, dass die Angreiferseite sehr viel stärker ausgerüstet wird als die IT-Sicherheitsverantwortlichen.

Ein Rezensionsexemplar senden wir Ihnen auf Anfrage (fiff@fiff.de) gerne zu. Weitere Informationen auf fiff.de.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2018/3 Gender im Visier, Seite 56–57