W&F 2013/3

Aus dem Herausgeberkreis

von W&F-Herausgeberkreis

Verleihung des Peter-Becker-Preises 2012

Das Zentrum für Konfliktforschung der Universität Marburg, wird am Freitag, den 22.11.2013, um 17:00 Uhr in der Alten Aula in Marburg im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung den Peter-Becker-Preis 2012 verleihen. Folgende Preisträger_innen werden ausgezeichnet:

Dr. Rama Mani ist eine international renommierte Expertin auf den Gebieten Friedens- und Konfliktforschung, Internationales Recht und Internationale Beziehungen. Sie ist Senior Research Associate am Oxford Centre for International Studies sowie Direktorin des multidisziplinären Forschungsprojekts »Ending Mass Atrocities: Protect: Southern Cultural Perspectives«. Momentan forscht sie zur Bedeutung von Religion in Konflikten und Peacebuilding. Seit Beginn ihres akademischen Werdegangs setzt sie sich für die Verbindung und gegenseitige Bereicherung von praktischer Friedensarbeit und Friedensforschung ein. Als Vertreterin des »globalen Südens« sucht sie hierbei den direkten Austausch zwischen Basisgruppen und Zivilbevölkerung, sowie Studierenden und internationalen Akademiker_innen.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. engagiert sich seit 1980 für die Einhaltung und Umsetzung von demokratischen Grund- und Freiheitsrechten in Deutschland sowie weltweit und ist dabei einer pazifistischen politischen Tradition verhaftet. Mit den »Ferien vom Krieg, das sind Ferienbegegnungen von Jugendlichen aus Kriegs- und Spannungsgebieten, der Entsendung von Beobachtern zu Schauplätzen möglicher Menschenrechtsverletzungen und vielen anderen Projekten engagiert sich das Komitee aktiv für die friedliche Lösung von Konflikten sowie die Respektierung und Förderung von demokratischen und Grundrechten.

Dipl.-Psych. Nina Winkler, Vorstandsmitglied der Hilfsorganisation vivo und Doktorandin in klinischer Psychologie an der Universität Konstanz, erhält den Peter-Becker-Nachwuchspreis 2012. Sie arbeitet zur Zeit für die Vereinten Nationen im Südsudan (UNESCO) an Trainingsprogrammen, die ehemaligen Bürgerkriegskämpfern die Fähigkeiten zur friedlichen Konfliktlösung, zu zivilbürgerlichem Handeln und zur psychosozialen Stressbewältigung in ihren Dörfern vermitteln und damit die Konfliktspirale auf gesellschaftlicher Ebene unterbrechen sollen. Darüber hinaus ist sie als Kurzzeitexpertin für verschiedene Organisationen tätig. Durch ihre Arbeit strebt sie sowohl eine verbesserte Verbreitung wissenschaftlicher Ergebnisse in die Praxis als auch den intensivierten Wissensaustausch zwischen verschiedenen Fachdisziplinen an.

Der Peter-Becker-Preis wird seit 2005 alle zwei Jahre verliehen. Mit einer Preissumme von 10.000 Euro handelt es sich um den höchst dotierten Preis für Friedens- und Konfliktforschung in Deutschland. Gestiftet wird der Preis von dem Marburger Anwalt Peter Becker, der außerdem im Vorstand der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA) ist. Mit dem Preis sollen herausragende Arbeiten und Projekte gefördert werden, die einen bedeutsamen Beitrag zur Friedensförderung leisten.

Kein Klagerecht gegen Atomwaffen

Das Oberverwaltungsgericht Münster lässt keine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. Juli 2012 zur Lagerung amerikanischer Atomwaffen auf dem deutschen Fliegerhorst Büchel zu.

Frau Dr. Elke Koller, Apothekerin im Ruhestand, verficht mit ihrer Klage gegen die Bundesrepublik, dass die Lagerung der letzten 20 amerikanischen Atomwaffen auf dem deutschen Fliegerhorst Büchel völkerrechtswidrig sei. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage mit Urteil vom 14. Juli 2011 abgewiesen. In diesem Urteil hatte das Verwaltungsgericht zwar unterstellt, dass die Atomwaffen dort gelagert seien, die Klagebefugnis der Klägerin aber verneint. Dem Bürger stehe ein solches Klagerecht gegen die Lagerung von Atomwaffen, die im Rahmen der Abschreckungsstrategie der NATO auf einem deutschen Fliegerhorst gelagert seien, nicht zu. Die Berufung wurde nicht zugelassen.

Deswegen hatte die Klägerin beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) die Zulassung der Berufung beantragt. Außerdem hatte sie vorsorglich Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil erhoben. Den Antrag auf Zulassung der Berufung hat das OVG jetzt zurückgewiesen:

Das OVG sieht keine „ernstlichen Zweifel“ an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, setzt sich aber immerhin auf zehn Seiten mit den klägerischen Argumenten auseinander. Dabei hält es für maßgeblich, dass das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 22.11.2001 zum damaligen strategischen Konzept der NATO davon ausgegangen sei, dass es keine allgemeine Regel des Völkerrechts gibt, die der Bundesregierung oder einem NATO-Partner die Lagerung von Atomwaffen oder auch deren Einsatz zu Zwecken der Abschreckung verbieten könnte. Dabei habe das Bundesverfassungsgericht auch das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 08. Juli 1996 zur Völkerrechtswidrigkeit von Atomwaffen im Auge gehabt.

Der IGH habe nämlich angesichts der ihm zur Verfügung stehenden Fakten erklärt, er könne jedenfalls für den Fall einer „extremen Notwehrsituation […], in der sein Überleben selbst auf dem Spiel stehen würde“ nicht entscheiden, ob die Anwendung von Atomwaffen auch in einem solchen Falle illegal sei. Die Frage sei mithin offen. Deswegen könne die Klägerin den Abzug nicht verlangen.

Wegen der aufgezeigten Bedenken komme dem Verfahren auch keine „grundsätzliche Bedeutung“ zu.

Die Klägerin wird daher die bereits anhängige Verfassungsbeschwerde aufgreifen und sich mit der Entscheidung des OVG auseinandersetzen. Der IGH habe nämlich in seinem Gutachten gesagt, Atomwaffen seien „generell illegal“. Ob für den Fall einer extremen Notwehrsituation Atomwaffen zulässig seien, konnte er nicht sagen. Also müssen nach Ansicht der Klägerin die Atomwaffenstaaten, die ja die Zulässigkeit des Einsatzes von Atomwaffen reklamieren, beweisen, dass es eine solche „extreme Notwehrsituation“ überhaupt gibt.

Diese Frage hätte das Verwaltungsgericht – entgegen der Ansicht des OVG – nicht offenlassen dürfen. Die Bundesrepublik als NATO-Partnerin muss vielmehr zu diesem Thema vortragen. Das ist auch deswegen nötig, weil es den Kalten Krieg, zu dem die Abschreckungsdoktrin gehörte, nicht mehr gibt. Heute wird allenfalls befürchtet, dass Atomwaffen in die Hände von Terroristen geraten könnten. Dass irgendein Atomwaffenstaat Deutschland angreifen könnte, ist abwegig.

Außerdem hatte der IGH in seiner Entscheidung einstimmig gesagt, dass die Atomwaffenstaaten verpflichtet seien, „in redlicher Absicht“ Verhandlungen bis zur vollständigen Abschaffung der Atomwaffen zu führen. Rechtsgrundlage ist Art. VI des Nichtverbreitungsvertrags, dem auch Deutschland beigetreten ist. Solche Verhandlungen werden nicht geführt. Im Gegenteil: Die USA arbeiten an einer Modernisierung der in Deutschland vorgehaltenen Atomwaffen, beispielsweise, um sie einstellbar und lenkbar zu machen und damit möglicherweise die Vorgaben des IGH zu unterlaufen. Diese Vorgehensweise hält die Klägerin nicht nur für illegal, sondern für anachronistisch und zutiefst inhuman.

Sie erwartet vom Bundesverfassungsgericht, dass es sich in mündlicher Verhandlung mit dem Verhalten der Bundesregierung auseinandersetzt. Die sie tragenden Fraktionen hätten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, auf den Abzug der Atomwaffen zu drängen. Also müssen sie sich fragen lassen, warum sie nicht vom NATO-Partner USA verlangen, dass die Atomwaffen abgezogen werden. Im Prozess vor dem Verwaltungsgericht verstecke sich die Bundesregierung hingegen hinter der NATO-Strategie – zutiefst unglaubwürdig!

Die Klägerin erwartet vom Bundesverfassungsgericht, dass es zu den aufgeworfenen Fragen auch anhand der allgemeinen Regeln des Völkerrechts, die in Deutschland als Bundesrecht gelten, Stellung nimmt. Erforderlichenfalls wird sie das Verfahren vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tragen.

Peter Becker und Otto Jäckel, IALANA

FifF-Arbeitskreis RUIN wiedergegründet

Der Einsatz der Informationstechnologie in der Kriegführung, der vor fast 30 Jahren ein zentraler Anlass für die Gründung des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) war, nimmt auch heute noch ständig zu. Vor diesem Hintergrund hat sich am Sonntag, 9. Juni 2013, der Arbeitskreis RUIN – RUestung und INformatik – wieder gegründet, um Öffentlichkeit, Wissenschaft, Wirtschaft und politische Entscheidungsträger über die Risiken der Informatiknutzung in der Rüstung zu informieren und den Einfluss der Zivilgesellschaft auf sicherheitspolitische Prozesse geltend zu machen.

Angesichts der verstärkten Entwicklung autonomer Tötungssysteme, wie Kampfdrohnen, die sich in hohem Maße auf neue Erkenntnisse der Informatik stützt, ist eine kritische Auseinandersetzung auch aus informatischer Perspektive um so notwendiger. So wird häufig suggeriert, dass beispielsweise durch den Einsatz unbemannter Drohnen eine gezielte, »saubere« Kriegsführung möglich sei. Dies ist aber eine Illusion, wie hohe Opferzahlen in der Zivilbevölkerung immer wieder zeigen. Auch der so genannte Cyberwar, bei dem gegnerische Computersysteme durch Schadsoftware lahm gelegt werden, birgt erhebliche Risiken auch für die Zivilbevölkerung. Solche »Kampfviren« machen keinen Unterschied zwischen zivilen und militärischen Zielen. Sind sie erst einmal in der Welt, ist kaum mehr zu kontrollieren, welche Systeme sie schädigen. Wer einen Cyberwar führt, nimmt die Sabotage und den Ausfall lebenswichtiger ziviler Systeme, etwa in Krankenhäusern, in Kauf.

Zum Cyberwar zählen die ExpertInnen des FIfF auch die umfassende Ausspähung des Internet durch geheimdienstliche Initiativen wie das US-amerikanische Projekt PRISM. Das Anfang Juni bekannt gewordene System setzt die Ausforschung der Bevölkerung durch das bereits seit langem bekannte Spionagesystem Echelon fort und erweitert sie. PRISM dient der militärischen und geheimdienstlichen Aufklärung und durchforstet dafür weltweit die Kommunikation von Millionen völlig unbeteiligten InternetnutzerInnen. Diese umfassende Spionage durch US-Regierungsbehörden sind neben den Hacker-Attacken aus China die aktuell bekanntesten Beispiele für den heute alltäglichen Cyberwar. Dem Internet als zivilem Raum für Kommunikation und Handel werden damit die Grundlagen von Vertrauen und Sicherheit entzogen. Das zeigt auch eindringlich die Bedeutung eines starken europäischen Datenschutzes, wie er durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung angestrebt wird. Unter anderem aus den USA wird aber gerade versucht, die Bestimmungen durch massive Lobbyarbeit zu verwässern und damit den Schutz der Bevölkerung vor Überwachung weiter zu verringern.

Der Arbeitskreis RUIN wird das Thema Cyberwar ganzheitlich behandeln. Die Nutzung der Informatik zur Kriegsführung im Äußeren und zur Überwachung der Bevölkerung im Inneren sind letztendlich nur zwei Seiten derselben Medaille. Ebenso wie Konflikte zwischen Staaten stehen heute innerstaatliche Konflikte im Brennpunkt. Im »arabischen Frühling« hat sich gezeigt, wie Überwachungstechnik – auch aus Deutschland – zur Unterdrückung von Freiheitsbewegungen durch diktatorische Regimes eingesetzt wird. Das FIfF wendet sich deswegen gegen Exporte von Rüstungs- und Überwachungstechnik.

Der Arbeitskreis RUIN wird durch Öffentlichkeitsarbeit, in Fachpublikationen und auf Tagungen seine Expertise nutzen, um die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger im Sinne einer friedlichen Nutzung der Informationstechnik aufzuklären und seine Positionen deutlich zu machen. Die diesjährige Jahrestagung des FIfF, die vom 25. bis 27. Oktober 2013 in Siegen stattfindet, steht unter dem Motto »Cyberpeace – Frieden gestalten mit Informatik«. Außerdem sind Schwerpunkthefte der Zeitschrift FIfF-Kommunikation, eine Buchveröffentlichung und interdisziplinäre Konferenzen geplant.

Enquete-Kommission und BigBrotherAwards

FIfF-Kommunikation 2/2013:

Die neue Ausgabe der »FIfF-Kommunikation« widmet sich wieder aktuellen Themen aus Informatik und Gesellschaft: Schwerpunktthemen dieser Ausgabe sind die »Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft« und die BigBrotherAwards 2013.

Die »Enquête-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft« hat nach zweieinhalb Jahren ihre Arbeit abgeschlossen. In zwölf Projektgruppen wurden 2.000 Seiten Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen produziert. Das FIfF hat für diese Ausgabe den Vorsitzenden der Kommission sowie die Obleute der Fraktionen um eine Bilanz gebeten. Ihre Antworten zeichnen ein umfassendes Bild der im Bundestag vertretenen Positionen zur Netzpolitik und zeigen die Schwierigkeiten auf, konkrete Handlungsempfehlungen in Bezug auf aktuelle Probleme zu formulieren.

So stellt auch die Journalistin Monika Ermert in ihrem Beitrag fest, dass einige Berichte der Kommission kaum über den Ist-Zustand hinauskommen. Alvar Freude und Annette Mühlberg, Sachverständige in der Enquête-Kommission, erachten beide die Arbeit der Kommission insgesamt als konstruktiv, Mühlberg betont jedoch auch das Fehlen konkreter Leitlinien für IT-Projekte, während Freude die positiven Effekte der Kommission auf die netzpolitischen Entscheidungen des Gesetzgebers hervorhebt.

Einen zweiten Schwerpunkt des Heftes bilden die »BigBrotherAwards«, die am 12. April 2013 in Bielefeld verliehen wurden. Neben einem zusammenfassenden Bericht sind drei der Laudationes im Heft nachzulesen: Der Konzern Google wird von den NetzaktivistInnen Rena Tangens und padeluun (beide vom Verein »digitalcourage«) für »Globales Datensammeln« als Geschäftsmodell kritisiert – eine Auszeichnung, die durch die erst später bekannt gewordene umfassende geheimdienstliche Ausspähung des Internet nachträglich besondere Brisanz erhält. Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, hebt in seiner Laudatio für die Kategorie »Behörden und Verwaltung« die „diskriminierende und rassistische Identitätsfeststellungen und körperliche Durchsuchungen“ der Bundespolizei bei verdachtsunabhängigen Personenkontrollen hervor. Der Datenschützer Sönke Hilbrans schließlich kritisiert die Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG, eine Tochterfirma der Deutschen Post, in der Kategorie »Wirtschaft« für den Handel mit gesammelten Adressdaten.

Der aktuelle Teil enthält Stellungnahmen zu tagespolitischen Themen wie der EU-Datenschutz-Grundverordnung oder der Neureglung der Bestandsdatenauskunft. Weiter finden sich hier verschiedene Artikel und Berichte aus Themenbereichen wie »Cyberpeace« oder »Informatik und Geschlecht«.

Inhaltliche Anfragen bittet die Redaktion an redaktion@fiff.de zu richten, Anfragen nach einem Rezensionsexemplar an fiff@fiff.de.

Weitere Informationen zur aktuellen Ausgabe und zu vorangegangenen Heften sind auf fiff.de/fk zu finden.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2013/3 Jugend unter Beschuss, Seite 43–45