Ausblick auf den Ausnahmezustand
von Peter Ullrich
Dass der G20-Gipfel im Juli dieses Jahres eine komplexe Herausforderung für die Polizei darstellen würde, war klar. Erstens sollten der Gipfel und seine Teilnehmenden abgesichert werden. Zweitens mobilisierte ein breites Spektrum Protestierender zu einer Vielzahl von Demonstrationen, darunter große Bündnisdemonstrationen, und auch zu Blockaden. Entsprechend waren auch die Grundrechte der Protestierenden, insbesondere die Versammlungsfreiheit, zu sichern. Und drittens galt es, etwas normales Leben in Hamburg aufrecht zu erhalten.
Bereits im Vorfeld des Gipfels zeigte sich, dass die widersprüchlichen Anforderungen einseitig zugunsten eines möglichst reibungslosen Gipfelablaufs aufgelöst werden sollten. Während des Gipfels wurde die Stadt weitgehend lahm gelegt, der Nahverkehr ruhte teilweise, und v.a. die Demonstrierenden bekamen die Prioritätensetzung in ganzer Härte zu spüren.
Als Einsatzleiter war Hartmut Dudde bestimmt worden, dessen Einsätze schon mehrfach gerichtlich gerügt worden waren. Von Beginn an war das polizeiliche Konzept auf Verhinderung der Proteste ausgerichtet und von tiefen Eingriffen in das Versammlungsrecht geprägt. Dies materialisierte sich neben einer Vielzahl von Auflagen in einer 38 Quadratkilometer großen Verbotszone für Versammlungen. Trotz eines anders lautenden Gerichtsurteils wurden Protestcamps konsequent verhindert – ein juristischer Tabubruch. Für diese Linie erhielt Dudde deutliche Rückendeckung vom Hamburger Innensenator Andy Grote. Dies alles geschah auf Basis einer Protestdiagnose, die in der Behauptung gipfelte, über Hamburg würden 8.000 gewaltbereite »Störer« hereinbrechen.
Gegen dieses Bedrohungsszenario wurde ein bislang ungekanntes Maß an Personal und Technik aufgeboten. Bis zu 20.000 Beamt*innen waren im Einsatz, darunter diverse Sonderformationen, einschließlich auf den Antiterrorkampf spezialisierter, mit Schnellfeuergewehren ausgestatteter Sondereinsatzkommandos. Den Polizeikräften standen Wasserwerfer aus dem gesamten Bundesgebiet, Hundestaffeln, Reiterstaffeln, Hubschrauber und Panzer zur Verfügung. Hamburg wurde eine polizeiliche Technikshow der Superlative geboten, die verdeutlichte, das zukünftig Polizeientwicklung wohl vor allem Aufrüstung sein wird.
Abgesehen von einigen Versammlungen, die sie eher pragmatisch begleitete, machte die Polizei vom martialischen Aufgebot Gebrauch und ließ das Geschehen vielfach eskalieren, u.a. durch massiven Pfeffersprayeinsatz, gewalttätige Angriffe und Beschimpfungen auch gegen Unbeteiligte, Journalist*innen und Demosanitäter*innen, Provokationen gegen friedliche Versammlungen, Stigmatisierung nicht genehmer Anwält*innen und Verbreitung dubioser Informationen zur Stimmungsmache. Wiederholt erzeugte die Polizei Massenpaniken. Dass es dabei »nur« zu Verletzten kam, ist fast ein Wunder. Zu den späteren gewalttätigen Ausschreitungen, die das Anliegen der überwiegend entschlossen-friedlichen Proteste schnell aus den Medien verdrängten, trug dieses Auftreten sicherlich mit bei.
„Die staatlichen Behörden sind gehalten, […] versammlungsfreundlich zu verfahren“, schrieb das Bundesverfassungsgericht 1985 mit dem Brokdorf-Beschluss der Polizei ins Stammbuch. Die Ereignisse von Hamburg zeigen erneut, dass die Gewährleistung dieser Vorgabe fragil ist. Ähnlich wie 2015 bei den Blockupy-Protesten gegen die Europäische Zentralbank in Frankfurt nahmen auch in Hamburg die zahlreichen Präventivmaßnahmen einen tendenziell repressiven Charakter an, und mit demonstrativem Machtgehabe wurde weiter eskaliert. Hamburg befand sich in einer Art Ausnahmezustand, der sowohl diskursiv-medial als auch einsatzstrategisch orchestriert war.
Der Ausnahmezustand ist definiert durch die Suspendierung der Rechtsbindung. Dies manifestierte sich in Hamburg in der von Beginn an grundrechtsfeindlichen Linie, im Ignorieren von Gerichtsentscheidungen, im exzessiven Durchgreifen im Verlauf des Gipfels sowie in der anschließenden Exkulpation allen Polizeihandelns durch Bundes- und Landespolitik, insbesondere durch den Hamburger Bürgermeister Scholz.
Daraus ergibt sich eine klare Forderung: Die Ereignisse vom Hamburg müssen umfassend und unabhängig aufgearbeitet werden. Und selbst wenn dieser Einsatz personelle und strafrechtliche Konsequenzen haben sollte – er bleibt ein äußerst düsteres Omen für die Zukunft der Versammlungsfreiheit.
Peter Ullrich, Dr. phil., Dr. rer. med., Soziologe und Kulturwissenschaftler, Ko-Leiter des Bereichs »Soziale Bewegungen, Technik, Konflikte« der TU Berlin sowie des Instituts für Protest- und Bewegungsforschung. Er war mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie als Demonstrationsbeobachter in Hamburg.