W&F 2007/2

Beginn eines Wettrüstens im All?

Der chinesische ASAT-Test

von Götz Neuneck

Am 11. Januar 2007 hat China, das jahrelang Gegner der Bewaffnung des Weltraums war, einen Anti-Satelliten (ASAT)-Test durchgeführt: Es zerstörte einen eigenen Wettersatelliten in einer Höhe von ca. 865km mittels einer Mittelstreckenrakete. Neben den USA und Russland bewies nun auch China die Fähigkeit, Satelliten über dem eigenen Territorium »abzuschießen«. Damit unterstreicht es seine Ambitionen auf dem Gebiet der militärischen Raumfahrt, es beschwört aber auch die Gefahr eines Rüstungswettlaufs im All herauf. Denn sollten sich in Washington die Hardliner durchsetzen, könnten Programme zum Schutz eigener Satelliten und damit die Weltraumbewaffnung forciert werden. Weitere Staaten könnten in eine ressourcenverschlingende Konkurrenz einsteigen.

Viele Regierungen zeigten sich besorgt über diesen Test. Seitens der EU verwies ein Sprecher vor der Genfer Abrüstungskonferenz darauf, dass dieser Test unvereinbar mit den internationalen Anstrengungen zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum sei. Leider sind diese Aktivitäten bereits länger durch die USA und China blockiert. Auch ein US-Sprecher zeigte sich beunruhigt. Dabei haben die USA wenig Anrecht auf eine Verurteilung Chinas, schließlich haben sie mit ihren Raketenabwehrtests im All den drohenden Rüstungsschub ausgelöst und eine Rüstungskontrolle im Weltraum bisher kategorisch abgelehnt. Im aktuellen US-Rüstungsbudget ist ca. 1 Mrd. US-Dollar eingestellt für Programme, die auf eine Bewaffnung des Weltraums hinzielen: Ein »Space-based Interceptor Test Bed« ist für 2008 geplant; entwickelt werden manövrierbare Mini-Satelliten, ASAT-Laser und neue Flugkörper. Die diversen Raketenabwehrprogramme, bei denen der Abfangvorgang eines anfliegenden Sprengkopfes im Wesentlichen im All stattfindet, haben inhärente ASAT-Fähigkeiten. Studien unterbreiten Vorschläge für Weltraumwaffen. Die neue »US National Space Policy« vom August 2006 verfügt, dass die USA ihre „Aktionsfreiheit im Weltraum“ sichern müssen. Der Schutz der US-Weltraumfähigkeiten wird initiiert, indem den Gegnern der USA die Nutzung des Weltraums für feindliche Zwecke »verweigert« werden soll.

Auch andere Staaten sind nicht untätig. Viele Raumfahrt treibende Staaten besitzen Vorläufertechnologien wie Minisatelliten oder Raketen. Das bestehende Weltraumrecht bietet bisher aber nur begrenzte Verbotstatbestände. Ein Gutachten des »International Court of Justice« zur Legitimität einer einseitig vorgenommen Einführung von Weltraumwaffen vor dem Hintergrund der Bestimmungen des Weltraumvertrages könnte hier Rechtsklarheit schaffen.

Nun wird es entscheidend darauf ankommen, ob es gelingt, rechtlich verbindliche, überprüfbare und wirkungsvolle Regelungen zu schaffen, um eine Bewaffnung des Weltraums zu verhindern. es gibt fünf herausragende Gründe für eine präventive Rüstungskontrolle im Weltraum:

  • das Eskalationspotenzial von Weltraumwaffen,
  • die begrenzte Zahl der Raumfahrtakteure,
  • die teuren und wenig effektiven Technologien für Waffenzwecke,
  • das zunehmende Weltraumschrottproblem und
  • die guten Überwachungschancen im All.

In der Vergangenheit wurden diverse Vorschläge erarbeitet um den Weltraum auf multilateraler Grundlage waffenfrei zu halten. Die Implementierung von konkreten Maßnahmen, wie z.B. einem »Code of Conduct«, wäre ein erster wichtiger Schritt. Rechtsverbindliche Regeln, wie der Verzicht »Satelliten anzugreifen«, würden die Grundlage für Rüstungskontrolle im Weltraum schaffen. Ein »Moratorium für Weltraumtests« könnte ein erster Schritt sein hin zu einem Vertrag, in dem alle Weltraumwaffen geächtet werden. Die Einhaltung eines »Null-Waffen-Vertrags« ist schließlich leichter zu überprüfen als ein Vertrag, der zwischen unterschiedlichen Zahlen und Arten von Waffen differenziert.

Eine Gruppe von »like-minded states«, wie Deutschland, Schweden, Kanada, Brasilien, Japan, könnte eine UN-Resolution einbringen, die einen internationalen Verhandlungsprozess, ähnlich dem Ottawa-Prozess, in Gang bringt. Die Einführung Transparenz bildender Schritte vieler Nationen würde die US-Administration isolieren und möglicherweise zu einer Aufgabe der Blockade in Genf zwingen. Die UN selbst könnte zur Begleitung des Prozesses eine »Group of Experts« berufen, die z.B. ein Zusatzprotokoll zum Weltraumvertrag ausarbeitet.

Die EU sollte auf diesem Sektor die Initiative nicht anderen Staaten überlassen. Aufgabe Europäischer Sicherheits- und Friedenspolitik muss es sein, dafür Sorge zu tragen, dass die Gestalt annehmende EU-Weltraumpolitik die Weltraumbewaffnung ausschließt und dass andere, mit der EU kooperierende Staaten, zur Waffenfreiheit des Weltraums beitragen. Deutschland könnte zum 40. Jahrestages des Weltraumvertrages in den nächsten Monaten – auch in der Funktion der EU-Ratspräsidentschaft – entscheidende Impulse dazu geben.

Dr. Götz Neuneck ist Leiter des Arbeitsbereichs Abrüstung und Rüstungskontrolle am Institut für Frieden und Sicherheitspolitik der Universität Hamburg (IFSH) und Verfasser einer Studie zum Thema, die bei der Deutschen Stiftung Friedensforschung erschienen ist.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2007/2 Menschenrechte kontra Völkerrecht?, Seite