Biowaffen auf dem Vormarsch?
Die Folgen von Verifikationsmangel und biotechnologischer Revolution
von Iris Hunger
Biowaffen sind durch das »Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen« (BWÜ) seit mehr als 30 Jahren völkerrechtlich gebannt. Die internationale Verbotsnorm ist aber seit längerem unter Druck geraten. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Die beiden wichtigsten werden im Folgenden erläutert. Gelingt es nicht, den Druck auf das BWÜ in den nächsten Jahren zu verringern, dann droht eine Renaissance der Idee, biologische Prozesse mit feindseliger Absicht zu manipulieren.
Das BWÜ wurde 1972 verabschiedet und trat 1975 in Kraft. Das Abkommen wurde inzwischen von 159 Staaten ratifiziert und von weiteren 15 Staaten unterzeichnet. Es verbietet die Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) und Toxin-Waffen1 und regelt die Vernichtung aller eventuell vorhandenen Waffenbestände.
Fehlendes Verifikations- und Sanktionssystem
Allerdings - und das ist ein folgenreicher Geburtsfehler - sieht das BWÜ kein effektives Verifikations- und Sanktionssystem vor, mit dem die Einhaltung des Vertrages überprüft und Vertragsverletzungen geahndet werden könnten. Bemühungen, ein entsprechendes Zusatzprotokoll zu vereinbaren, scheiterten im Sommer 2001 am offenen Widerstand der USA, am stillen Widerstand einer Hand voll anderer Staaten und an der Unentschlossenheit der großen Mehrheit, ohne die USA weiterzumachen.2 Der Mangel an Kontrolle bei der Vertragsumsetzung führte in der Vergangenheit dazu, dass etliche Staaten und einige nichtstaatliche Akteure mehr oder weniger erfolgreich versuchten, sich Biowaffen zu beschaffen und diese Versuche ungeahndet blieben. Als Konsequenz daraus haben eine ganze Reihe von Staaten ihre B-Schutz-Anstrengungen verstärkt.
Trends staatlicher und nichtstaatlicher Biowaffenentwicklung
Nach dem Abschluss des BWÜ 1972 gab es nachweislich Biowaffenprogramme in der Sowjetunion, in Südafrika und im Irak. Das sowjetische Biowaffenprogramm wurde 1992 offiziell beendet. Auch wenn weiterhin Unklarheit darüber besteht, ob wirklich alle Teilbereiche des riesigen sowjetischen Programms gestoppt wurden, der Umfang der Aktivitäten ist jedenfalls massiv zurückgegangen. Südafrikas Programm wurde 1995 mit dem Ende des Apartheid-Regimes abgebrochen. Iraks Programm wurde in den 1990er Jahren durch die Inspektionen der Vereinten Nationen unterbunden. Libyen verkündete 2003, dass es sämtliche Programme zur Entwicklung von Massenvernichtungswaffen einstellt. Derzeit stehen nur sehr wenige Staaten, u. a. Nordkorea, Iran und Syrien, im Verdacht, Biowaffen zu entwickeln.3
Der Einsatz von Biowaffen durch nicht-staatliche Akteure blieb bislang glücklicherweise die Ausnahme, und es ist auch kein Trend in diese Richtung zu erkennen. Der einzige bioterroristische Angriff mit Todesfolge waren die Milzbrandbriefe, die ein immer noch unbekannter Täter 2001 in den USA verschickt hat. Sie führten bei fünf Personen zum Tode. Besorgniserregend ist weiter die Tatsache, dass die japanische Aum-Sekte in den frühen 1990er Jahren biologische Erreger produzieren und ausbringen konnte, auch wenn dabei niemand zu Schaden kam. (Bei einem Anschlag der Aum-Sekte mit chemischen Waffen starben 1995 zwölf Menschen.) Al Qaedas Bemühungen, sich Biowaffen zu beschaffen, befanden sich in einem sehr frühen Stadium, als sie 2001 durch die Invasion in Afghanistan beendet wurden.4
B-Schutzforschung
Während die Bedrohung durch Biowaffen in staatlicher Hand tendenziell gesunken ist, wird die Möglichkeit eines Einsatzes durch Terroristen von vielen Staaten als steigend eingeschätzt. Viele Länder haben daher in den letzten Jahren B-Schutzprogramme begonnen oder ihre B-Schutz-Anstrengungen verstärkt.5 Seit 1992 erklärten Australien, Weißrussland, Belgien, Italien, Japan, Polen, Südafrika, Spanien und die Schweiz die Aufnahme von B-Schutzprogrammen. Deutschland hat die Ausgaben für sein B-Schutzprogramm von etwa fünf Millionen Euro im Jahr 2000 auf etwa 11 Millionen Euro im Jahr 2006 erhöht.6
Besonders auffallend sind die B-Schutzanstrengungen der USA. Betrug das Budget für zivile B-Schutz-Forschung im Jahr 2001 noch 414 Millionen USD, so stieg der Betrag 2005 auf etwa 7,6 Milliarden USD.7 Manche der Programme überschreiten dabei wohl die Grenze zwischen Erlaubtem und Verbotenem. Im Rahmen des Projektes »Clear Vision« baute der US-Geheimdienst CIA von 1997 bis 2000 eine Bio-Bombe sowjetischen Designs nach und testete sie. Das Projekt »Bacchus« des US-Verteidigungsministeriums beinhaltete den Bau einer Fabrik, in der Biowaffenerreger hergestellt werden können; es sollte demonstriert werden, ob und wie eine solche Einrichtung mit kommerziell erhältlichen Komponenten errichtet werden kann.
Ein weiteres Projekt des Pentagon zielte auf die Entwicklung eines neuen Milzbrandstammes. Russische Forscher hatten Gene des weitverbreiteten Bodenbakteriums »Bacillus cereus« in das Genom von Milzbranderregern eingefügt. Der Impfstoff, der gewöhnlich vor Milzbrandinfektionen schützt, war gegen diese gentechnisch veränderte Variante des Milzbranderregers nicht wirksam. Da Russland den USA den neuartigen Erreger nicht überließ, haben amerikanische Forscher diese Arbeiten im Geheimen nachvollzogen, um zu testen, ob der amerikanische Milzbrandimpfstoff gegen das russische Konstrukt wirkt.8
Der massive Ausbau von B-Schutz-Programmen führt zu einer steigenden Zahl von Experten mit biowaffenrelevantem Wissen und bringt unter Umständen besonders biowaffentaugliche Erreger hervor. Beides erhöht die Gefahr, dass staatliche oder nicht-staatliche Akteure Zugriff zu Expertise und Erregern erlangen können. Hinzu kommt, dass B-Schutzprogramme häufig geheim - oder zumindest nicht vollständig transparent - sind. Über kurz oder lang führt Geheimhaltung zur Missinterpretation von Aktivitäten und kann damit Auslöser für ein biologisches Wettrüsten sein.
Wissenschaftliche und technologische Entwicklungen
Auch wissenschaftliche und technologische Entwicklungen setzen das internationale Biowaffenverbot unter Druck. Diese Entwicklungen sind unter zwei Aspekten problematisch. Erstens eröffnen sie neue Möglichkeiten, nichttödliche biologische und biochemische Waffen zu entwickeln9; Bemühungen, nichttödliche Waffen von den Verboten der Chemie- und Biowaffenübereinkommen auszunehmen, gibt es seit längerem. Zweitens führt die biotechnologische Revolution dazu, dass im Rahmen legitimer Forschung mehr und mehr biowaffenrelevantes Wissen produziert wird; die modernen Lebenswissenschaften haben bisher noch keine Strategie entwickelt, mit diesem »dual use«-Problem befriedigend umzugehen.
Nichttödliche Waffen
Chemische, biochemische oder biologische nichttödliche Waffen (non-lethal weapons, NLW) sind unter mehreren Gesichtspunkten höchst problematisch:
Ihr Einsatz birgt die Gefahr der Eskalation. Werden chemische, biochemische oder biologische NLW eingesetzt, bricht dies das Tabu gegen den Einsatz von Giften und es steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch klassische chemische und biologische Waffen zum Einsatz kommen. Jeder nachgewiesene Einsatz chemischer Waffen hat bisher mit dem Einsatz von Tränengas begonnen.
Programme zur Entwicklung von chemischen, biochemischen und biologischen NLW können Deckmantel für Programme zur Entwicklung von tödlichen chemischen und biologischen Waffen sein.
Die Entwicklung von chemischen, biochemischen und biologischen NLW bringt Institutionen und Expertise hervor, die nahezu eins-zu-eins auch für die Entwicklung von tödlichen chemischen und biologischen Waffen taugen.
Chemische, biochemische und biologische NLW können in die Hände von staatlichen oder nicht-staatlichen Akteuren fallen, für die die Vermeidung von Opfern bei der Austragung von Konflikten keine Rolle spielt oder sogar unerwünscht ist, und die diese Waffen mit tödlichen Konsequenzen, z. B. in hohen Dosen oder als »force multiplier«, einsetzen.
Schließlich können chemische, biochemische und biologische NLW auch als Folterinstrumente gebraucht werden.
Bisher werden vor allem chemische NLW, z. B. Tränengas und Pfefferspray, von Polizei und Militär eingesetzt. So brachten russische Spezialkräfte beispielsweise während eines Geiseldramas in einem Moskauer Musical-Theater im Oktober 2002 ein Betäubungsmittel zum Einsatz, um die Geiselnehmer vor der Erstürmung des Theaters außer Kraft zu setzen. Bei diesem Einsatz fanden etwa 130 der Geiseln den Tod; alle Geiselnehmer wurden - noch im bewusstlosen Zustand - getötet.10 Weiter in die Zukunft gedacht, eröffnen die modernen Lebenswissenschaften beunruhigende Perspektiven. Unser Wissen über Phänomene wie Schmerz, Angst, Panik, Aggression, moralisches Empfinden oder Erinnerung wächst ständig. Sind die zugehörigen biochemischen Mechanismen dieser Phänomene entschlüsselt, so erwachsen daraus nicht nur neue Möglichkeiten, um z. B. Angststörungen zu behandeln oder Schmerzen zu lindern, sondern auch um Menschen zu manipulieren.11 Sind chemische, biochemische und biologische NLW erst einmal akzeptierter Teil polizeilicher und militärischer Arsenale, wird sich auch der Einsatz solcher neuartigen Manipulationsmittel einfacher und schneller durchsetzen lassen.
Das »dual use«-Problem
Die modernen Lebenswissenschaften sind allgemein durch ein hohes Maß an »dual use« charakterisiert. »Dual use« bedeutet, dass Ausrüstungen, Technologien, Materialien und Wissen sowohl für friedliche wie für feindselige Zwecke eingesetzt werden können. Das Potenzial, Biowaffen - zumindest in primitiver Form - entwickeln zu können, wird also nie ganz verschwinden.
Wissenschaftler stoßen im Rahmen ihrer legitimen Tätigkeit unter Umständen auf Entdeckungen, die ein hohes Missbrauchspotenzial haben. Australische Wissenschaftler waren z. B. im Rahmen eines Schädlingsbekämpfungsprojekts auf der Suche nach einem Impfstoff, der Mäuse unfruchtbar macht. Der Impfstoff sollte eine Immunreaktion gegen Mäuse-Eizellen induzieren. Als Transportvehikel wurde das Mäusepockenvirus benutzt, in das ein Fremdgen eingebaut wurde, welches dem Immunsystem den »Feind«, d.h. die Mäuse-Eizelle, definiert. Die australischen Wissenschaftler versuchten dann, parallel die Antikörperproduktion anzukurbeln und waren überrascht, dass das daraus resultierende gentechnische Konstrukt einen Teil des Immunsystems der Mäuse völlig lahm legte. Nicht nur Mäuse, die genetisch resistent gegen Mäusepocken waren, sondern auch frisch geimpfte Mäuse starben daraufhin an den Mäusepocken, da ihr Immunsystem nicht normal funktionierte. Die Wissenschaftler berieten sich wegen des hohen Missbrauchspotenzials - Mäusepocken sind eng verwandt mit den ausgerotteten Menschenpocken - mit dem australischen Verteidigungsministerium und entschieden sich letztlich, die Experimente öffentlich zu machen.12 In den USA sind diese Arbeiten mittlerweile nachgestellt und weitergehende Arbeiten mit Pocken durchgeführt worden.
Experimente mit hohem Missbrauchspotenzial werden immer wieder bekannt.
Russische Wissenschaftler bauten in einen Milzbrand-Impfstoff-Stamm multiple Antibiotikaresistenzen ein. Dieselben Wissenschaftler veränderten aber auch einen Milzbrandstamm so, dass der übliche Impfstoff unwirksam war.
Wissenschaftler in den USA synthetisierten das Poliovirus (ruft Kinderlähmung hervor); dabei verwendeten sie ausschließlich öffentlich zugängliche Sequenzdaten und Technologien und demonstrierten damit, dass Krankheitserreger auch künstlich hergestellt werden können.13
Auch die Rekonstruktion des Grippevirus von 1918 gehört in diese Kategorie. Das Grippevirus von 1918 war besonders aggressiv; 20 bis 40 Millionen Menschen starben damals an der Grippe.
Arbeiten mit dem Menschenpockenvirus sind in den letzten Jahren intensiviert worden. Die Pocken sind seit 1977 ausgerottet. Nur in zwei Hochsicherheitslaboren - jeweils eines in Russland und eines in den USA - wird dieser Erreger erlaubterweise noch aufbewahrt.
In den beiden letztgenannten Fällen besteht das Risiko, einen sehr gefährlichen Krankheitserreger, der in der natürlichen Umwelt nicht mehr vorkommt, wieder in Verkehr zu bringen.
Was aber charakterisiert Experimente mit besonders hohem Missbrauchspotenzial, die vor der Durchführung einer sicherheitsbezogenen Kosten-Nutzen-Abschätzung unterzogen werden und während und nach der Durchführung besonderen Kontrollmaßnahmen unterliegen sollten? Der so genannte Fink Report14 von 2004 listet sieben Arten von Experimenten auf, die ein besonders hohes Missbrauchpotenzial aufweisen. Dies sind Experimente, die
demonstrieren, wie Impfstoffe für Menschen und Tiere unwirksam gemacht werden können;
Resistenzen gegen therapeutisch wirksame Mittel wie Antibiotika oder Virustatika für Menschen, Tiere und Pflanzen hervorrufen;
die Gefährlichkeit von Krankheitserregern für Menschen, Tiere und Pflanzen erhöhen bzw. ungefährliche Erreger gefährlich machen;
die Übertragbarkeit von Erregern erhöhen;
das Wirtsspektrum von Erregern verändern;
Nachweismethoden unwirksam machen;
die Munitionierung von Erregern ermöglichen.
Bisher mangelt es vielen Biowissenschaftlern an Bewusstsein für das Missbrauchspotenzial ihrer Aktivitäten. Auf nationaler Ebene verlässt man sich meist auf einen Mix aus Selbstkontrolle der Wissenschaftler, vermittelt z. B. über einen Ehrenkodex für Biowissenschaftler analog dem Hippokratischen Eid der Ärzte, und nationalen Gesetzen und Verordnungen, die sich auf besonders gefährliche Gebiete wissenschaftlichen Arbeitens beziehen. Selbst wenn sie effektiv wären, sind Kontrollen auf nationaler Ebene in einem so globalisierten Bereich wie den Lebenswissenschaften nur begrenzt wirksam.
Ausblick
Um den Druck auf das BWÜ in den kommenden Jahren zu reduzieren, müssen verschiedene Ziele verfolgt werden:
B-Schutzprogramme müssen unter größtmöglicher Transparenz durchgeführt werden, um Missinterpretationen zu vermeiden.
B-Schutzprojekte, die die Munitionierung von Krankheitserregern zum Ziel haben, sind - selbst wenn dies der Gefahrenbewertung dienen soll - unter dem BWÜ verboten und müssen eingestellt werden.
In den Chemie- und Biowaffenübereinkommen darf es keine weitreichenden Ausnahmen für NLW geben. (Diese Auseinandersetzung muss in den nächsten Jahren vor allem im Rahmen des Chemiewaffenübereinkommens geführt werden.)
Biowissenschaftler müssen eine Sensibilität für die Sicherheitsdimension ihrer Arbeit entwickeln.
Am wichtigsten bleibt aber die Forderung nach einem multilateralen Verifikationssystem für das BWÜ, weil aktuelle Kontrollbemühungen sich auf nationale Maßnahmen konzentrieren, die weder weltweit effektiv noch auf Dauer nachhaltig sind.
Nachdem die fast zehnjährigen Verhandlungen über ein Verifikationsprotokoll zum BWÜ im Jahr 2001 gescheitert waren, einigten sich die Vertragsstaaten im Jahr darauf auf einen Nachfolgeprozess, der 2006 bis zum Jahr 2010 verlängert wurde. Dieser Nachfolgeprozess besteht aus jährlichen Expertentreffen im Sommer und jährlichen Staatentreffen im Herbst und ist ein Forum für den unverbindlichen Austausch zu ausgewählten Themen, insbesondere zur nationalen Implementierung des BWÜ inklusive nationalen Maßnahmen für die Biosicherheit, zu internationalen Bemühungen zur Kontrolle von Krankheiten und zu Ethik-Kodices für Biowissenschaftler.
Dieser Nachfolgeprozess ist im Moment der einzig verfügbare Gesprächsrahmen auf internationaler Ebene. Er muss genutzt werden, um die Wiederaufnahme von Verhandlungen über ein Verifikationssystem für das BWÜ vorzubereiten. Die EU sollte sich in diesem Rahmen für die Wiederaufnahme von Verhandlungen einsetzen und damit ihr formuliertes Ziel eines Verifikationssystems für das BWÜ wieder stärker verfolgen.
Nichtregierungsorganisationen können diesen Prozess unterstützen, indem sie entsprechende Lobbyarbeit leisten und in internationaler Zusammenarbeit Vorschläge für Verifikationskonzepte und -methoden entwickeln.
Anmerkungen
1) Biologische Waffen sind Krankheitserreger, die mit feindseliger Absicht eingesetzt werden. Für den Menschen besonders bedrohlich sind die Erreger von Milzbrand, Pest, Pocken, Tularämie und viralen haemorrhagischen Fiebern wie z.B. das Ebola-Virus. Häufig zusammen mit Biowaffen genannt werden Toxin-Waffen; Toxine sind von Lebewesen produzierte Giftstoffe. Bekannte Beispiele sind das Botulinumtoxin und Rizin.
2) Siehe z. B. Hunger, Iris (2005): Biowaffenkontrolle in einer multipolaren Welt, Studien der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung Bd. 48, Campus Verlag: Frankfurt/New York.
3) Siehe z. B. Leitenberg, Milton (2007): Evolution of the Current Threat, in: Wenger, Andreas, und Wollenmann, Reto (Hrsg.): Bioterrorism. Confronting a Complex Threat, Lynne Rienner Publishers: Boulder, London, S.39-76. Zum sowjetischen, südafrikanischen und irakischen Biowaffenprogramm siehe auch Wheelis, Mark / Rózsa, Lajos und Dando, Malcolm (Hrsg.) (2006): Deadly Cultures. Biological Weapons Since 1945, Harvard University Press: Cambridge Mass., London.
4) Siehe z. B. Tucker, Jonathan (Hrsg.) (2000): Toxic Terror. Assessing Terrorist Use of Chemical and Biological Weapons, MIT Press: Cambridge Mass., London; und Parachini, John (Hrsg.) (2005): Motives, Means, and Mayhem. Terrorist Acquisition and Use of Unconventional Weapons, RAND Corporation: Santa Monica.
5) Programme, die die Entwicklung von Schutzmaßnahmen gegen biologische Waffen zum Ziel haben, werden B-Schutzprogramme genannt. Diese Programme beinhalten z.B. die Entwicklung von Impfstoffen, Diagnosemethoden und Therapeutika, die Untersuchung von Krankheitsmechanismen, Aerobiologie und Dekontaminierungsmethoden und die Entwicklung und Erprobung von Schutzmitteln wie Masken, Anzügen und Zelten.
6) Siehe Hunger, Iris (2005): Confidence Building Needs Transparency: A Summary of Data Submitted Under the Bioweapons Convention's Confidence Building Measures, 1987-2003, Sunshine Project, September 2005; und die deutsche Jahresmeldung zum BWÜ von 2007, verfügbar unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Abruestung/BioChemie/VerbotBioWaffen-dt-Jahresmeldg06.pdf (12. November 2007).
7) Schuler, Ari (2004): Billions for Biodefense: Federal Agency Biodefense Funding, FY2001-FY2005, Biosecurity and Bioterrorism Bd. 2 Nr. 2, S.86-96.
8) Miller, Judith / Engelberg, Stephen und Broad, William (2001): U.S. Germ Warfare Research Pushes Treaty Limits, New York Times, 4. September 2001.
9) Nichttödliche Waffen (NLW) sind Waffen, die speziell entwickelt worden sind, um Menschen außer Gefecht zu setzen ohne sie zu töten bzw. Ausrüstungen und Materialien unbrauchbar zu machen ohne sie zu zerstören. Eine spezielle Gruppe von NLW sind chemische und biologische NLW. Seit langem im polizeilichen Einsatz sind Mittel zur Bekämpfung von Unruhen (riot control agents) wie z.B. Tränengas. Von riot control agents zu unterscheiden sind handlungsunfähig machende Wirkmittel (incapacitating agents), deren Wirkung für Stunden oder Tage anhält, wie z.B. Narkotika.
10) Mehr Informationen zum Moskauer Geiseldrama finden sich in Fidler, David (2005): The meaning of Moscow: »Non-lethal« weapons and international law in the early 21st century, International Review of the Red Cross Bd. 87 Nr. 859, September 2005, S.525-552.
11) Mehr Informationen zu neuartigen Biowaffen finden sich in Wheelis, Mark (2004): Will the New Biology Lead to New Weapons?, Arms Control Today Juli/August 2004, S.6-13.
12) Nowak, Rachel (2001): Disaster in the Making, New Scientist, 13. Januar 2001, S.4.
13) Weitere Informationen zu diesen Experimenten finden sich z. B. in Nixdorff, Kathryn / Hotz, Mark / Schilling, Dagmar und Dando, Malcolm (2003): Biotechnology and the Biological Weapons Convention, agenda Verlag: Münster.
14) National Research Council (2004): Biotechnology Research in an Age of Terrorism, National Academy Press: Washington.
Dr. Iris Hunger ist Biochemikerin und leitet die Forschungsstelle Biologische Waffen und Rüstungskontrolle am Carl Friedrich von Weizsäcker-Zentrum für Naturwissenschaft und Friedensforschung der Universität Hamburg.