W&F 2006/4

Burundi: Zurück zum zivilen Leben?

von Friederike Fuhlrott

Das Gebiet der Großen Seen in Ostafrika ist bei uns aus Schlagzeilen über Krieg und brutale Menschenrechtsverletzungen bis hin zum Genozid bekannt. Das kleine Land Burundi wurde und wird dabei aber oft übersehen, was vor allem an dem alles überschattenden Völkermord im Nachbarland Ruanda vom April 1994 liegt. Obwohl in Burundi seit 1993 Bürgerkrieg herrschte, berichteten weder die weltweiten Medien ausführlich darüber, noch versuchte die internationale Gemeinschaft intensiv den Konflikt zu regeln. Bei den Kämpfen und Massakern sind ca. 300.000 Menschen getötet worden, bevor der Waffenstillstand, der dem Unterzeichnen des Arusha Peace Agrement´s im Jahre 2000 folgte, dem Töten 2002 ein Ende setzte. 2001 schickte Südafrika Truppen, um die Sicherheitsbedingungen zum Umsetzen des Friedensvertrags zu gewährleisten. Diese wurden 2003 durch Truppen der Afrikanischen Union (AU) ersetzt, die 2004 von der Operation der Vereinten Nationen in Burundi (ONUB) abgelöst wurden. Das Mandat der ONUB läuft Ende 2006 aus, verschiedene Länder haben ihre Kontingente bereits abgezogen1. Burundi steht also vor der Herausforderung der Friedenskonsolidierung. Die Wiedereingliederung ehemaliger Kombattanten und Kombattantinnen ist eine der Aufgaben, deren Bewältigung oder Scheitern die Zukunft des Landes prägen wird. Um Fortschritte und Probleme der Wiedereingliederung zu verfolgen, hat die Autorin in diesem Jahr einen viermonatigen Forschungsaufenthalt in Burundi durchgeführt.

Zur Ablösung der Übergangsregierung fanden 2005 Wahlen auf verschiedenen Ebenen statt. Die Burunderinnen und Burunder wählten auf lokaler, kommunaler und nationaler Ebene, gleichzeitig wurden die Mitglieder des Senats und der Präsident ernannt. In der Geschichte Burundis entluden sich machtpolitische Kämpfe entlang ethnischer Linien. 85% der burundischen Bevölkerung gehören der Gruppe der Hutu an und 14% sind Tutsi. Anders als in Ruanda waren in Burundi durchgängig Tutsi an der Macht. 1993 kam der erste gewählte Hutu Präsident, Melchior Ndadaye, bei einem Attentat durch Tutsi Militärs vier Monate nach seiner Amtsübernahme ums Leben. Da das Militär nur aus Tutsi bestand, formierten sich verschiedene Rebellengruppen, die aus Rache und mit dem Anspruch auf Regierungsbeteiligung gegen das Militär und den damaligen burundischen Staat kämpften. Die neue Regierung wird von der größten ehemaligen Rebellenpartei geführt, die auch den Präsidenten, Pierre Nkurunziza, stellt. Die ebenfalls 2005 abgestimmte neue Verfassung sieht eine Hutu – Tutsi Machtteilung im Parlament von 60 zu 40% vor. Darüber hinaus wird das Militär ethnisch gesehen 50 zu 50% gemischt. Internationale Beobachter attestierten allen Wahldurchgängen 2005 einen überwiegend freien und fairen Verlauf.

Um die Wahlen nicht durch die Präsenz bewaffneter ehemaliger Kämpferinnen und Kämpfer zu gefährden, begann deren offizielle Wiedereingliederung bereits Ende 2004. Von Anfang an gab es viele Fragen: Wie werden die Zurückkehrenden wohl zu Hause von der Bevölkerung aufgenommen, der sie während des Krieges Leid angetan haben? Wie ist ein Zusammenleben möglich? Welche Aspekte beeinflussen die Reintegration? Dazu kommt, dass die Ex-Kombattantinnen und -Kombattanten mit anderen Bevölkerungsgruppen wie Flüchtlingen, intern Vertriebenen und mit denen, die während des Krieges zu Hause geblieben sind, um äußerst knappe Ressourcen und öffentliche Unterstützung konkurrieren. Die Betroffenen werden aber in diesem Prozess nicht allein gelassen. Neben verschiedenen Organisationen der Vereinten Nationen engagieren sich auch Nichtregierungs-Organisationen (NRO), bilaterale Partner des Landes und kirchliche Einrichtungen im Bereich der Repatriierung durch den Krieg geschädigter Bevölkerungsgruppen. Auf der letzten Geberkonferenz im Februar 2006 in Burundi, wurde dem Land eine Unterstützung von 170 Mio. US$ zugesagt. Die Geber sind die Europäische Union, die Weltbank, Großbritanniens Ministerium für internationale Entwicklung, Frankreich, Italien, Japan, Niederlande, Nigeria, die Schweiz und die Vereinigten Staaten. Das Geld soll in den Wiederaufbau, in die Bekämpfung der Nahrungsmittelknappheit, in die Verbesserung des Gesundheitssystems und in gute Regierungsführung investiert werden. 2 Neben diesen Gebern gibt es einzelne Länder, wie auch Deutschland, die auf bilateraler Ebene Wiederaufbaumaßnahmen und klassische Entwicklungszusammenarbeit durchführen. Das Engagement ganz verschiedener Organisationen beeinflusst die Art der Unterstützung die die jeweiligen Bevölkerungsgruppen z.B. im Bereich der Reintegration erhalten. Dies betrifft den Verlauf der Rückführung und Wiedereingliederung der betroffenen Bevölkerung allgemein und der ehemaliger Kombattantinnen und Kombattanten im Besonderen.

Das Demobilisierungs- und Reintegrationsprogramm

Die hauptverantwortliche Einrichtung in Burundi für die Durchführung von Demobilisierung und Reintegration ist das exekutive Sekretariat der nationalen Demobilisierungskommission »Commission Nationale chargée de la Démobilisation, de la Réinsertion et de la Réintégration des ex-combattants«(SE/CNDRR). Parallel zum Prinzip des national ownership ist von internationaler Seite die Weltbank durch ihr regionales »Multi-Country Demobilisation and Reintegration Program« (MDRP) in Burundi engagiert. Das SE/CNDRR hat in Kooperation mit dem MDRP das nationale Demobilisierungs- und Reintegrationsprogramm entwickelt. Es wird im Landesinneren mit Hilfe von lokalen NRO durchgeführt. Außerhalb des nationalen Programms beteiligen sich zahlreiche nationale sowie internationale NRO und bilaterale Partner an der Unterstützung der Wiedereingliederung der Demobilisierten in ihre Heimatprovinzen.

Die Demobilisierungsphase beginnt mit dem Besuch des Demobilisierungszentrums. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass gewisse Identifikationskriterien erfüllt werden.3 In diesen ca. zehn Tagen im »Camp der Hoffnung« soll nicht nur die Uniform abgelegt werden, sondern auch militärische Verhaltensweisen und Einstellungen. In verschiedenen Modulen werden die Demobilisierten über die Möglichkeiten ökonomischer Projekte sowie über soziales Verhalten als Zivilpersonen informiert. Darüber hinaus lernen sie mit Konflikten gewaltfrei umzugehen und erhalten einen Gesundheits-Check sowie ggf. Behandlung. Nach diesem Aufenthalt wird ihnen ein so genanntes »reinsertion payment« von ca. 500US$ in Raten ausgezahlt, um ihre Transport- und Lebenshaltungskosten in den ersten 9 Monaten zu decken. Theoretisch folgt direkt im Anschluss die Reintegrationsbeihilfe. Dabei handelt es sich um eine Leistung im Wert von ca. 600US$, die sich auf das im Demobilisierungszentrum vorbereitete ökonomische Projekt bezieht und in Form von Naturalien ausgezahlt wird.4 Ehemalige Kindersoldaten und –soldatinnen sowie Behinderte werden in Spezialprogrammen aufgenommen.

Im Juni 2006 waren 20.298 Personen demobilisiert, darunter 482 Frauen und 3.015 Kinder (ONUB, 06/06).5 Von den Erwachsenen hatten bis zu diesem Zeitpunkt ca. 2.500 Reintegrationsbeihilfe erhalten. Offiziell strebt das nationale Programm eine Demobilisierung von 55.000 Ex-Kombattantinnen und –Kombattanten an. Die Betroffenen kommen aus allen Altersgruppen, wobei die Gruppe der 25-34jährigen am stärksten vertreten ist. Vom beruflichen Hintergrund her sind die meisten Bauern und Viehzüchter, einige auch Handwerker oder sie arbeiteten in Jobs wie z.B. Taxifahrer. Es ist davon auszugehen, dass die berufliche Repräsentanz in der Gruppe der Ex-Kombattantinnen und –Kombattanten der der burundischen Gesamtbevölkerung entspricht.

Bis jetzt gibt es kaum gesicherte Daten über Faktoren, die die Reintegration von Demobilisierten in Burundi beeinflussen. Die vorläufigen Ergebnisse des Forschungsaufenthalts geben diesbezügliche erste Aufschlüsse.

Generell kann gesagt werden, dass zum Zeitpunkt der Datenerhebung die soziale Reintegration der Demobilisierten in ihre Heimatprovinzen als relativ positiv eingeschätzt wurde und die ökonomische überwiegend noch nicht begonnen hatte. Zwar hatten alle Befragten ihr »reinsertion payment« erhalten, jedoch bis auf wenige Ausnahmen noch niemand die anschließende Reintegrationsbeihilfe.

Soziale Integration

Was heißt relativ erfolgreiche soziale Reintegration? Die Demobilisierten und die zivile Bevölkerung erwähnten keine sozialen Schwierigkeiten miteinander. Es gab weder vermehrte Überfälle, Racheakte, Gewalttaten noch ein Ansteigen krimineller Aktivitäten allgemein. Dies ist besonders hervorzuheben, da es in Burundi (noch) keine systematisch eingesetzten Mechanismen für Versöhnung gibt. Die von den Vereinten Nationen vorgeschlagene und von der burundischen Regierung akzeptierte Wahrheits- und Versöhnungskommission ist noch nicht operativ. Es gilt eine Teilamnestie, lediglich Kriegsverbrechen und Verletzung von Menschenrechten sollen juristisch verfolgt werden. Wie dies in die Tat umgesetzt werden soll ist weiterhin unklar. Bisher ist noch niemand verurteilt worden.

In den Interviews bezeichneten die Befragten verschiedene Aktivitäten des nationalen Demobilisierungs- und Reintegrationsprogramms als positiv, beispielsweise auch den sehr kurzen Aufenthalt im Demobilisierungszentrum. Die ehemals Kämpfenden konnten die dort gewonnenen Kenntnisse oftmals hilfreich im praktischen Leben einsetzen. Auf die zivile Bevölkerung hatte allein das Wissen um diesen Aufenthalt einen beruhigenden Einfluss, denn die Zurückkehrenden hatten ja, nach teilweise mehr als zehn Jahren »im Busch«, gelernt, wie sie sich als Zivilpersonen zu verhalten haben. Einen ähnlichen Effekt hat das Wissen um das Geld, welches die Demobilisierten in bar erhielten. Unabhängig davon, wofür es tatsächlich ausgegeben wurde, beruhigte es die Bevölkerung, denn sie hatte weniger Angst vor Überfällen und Diebstählen. Die Tatsache, dass fast alle zurück in ihre Herkunftsdörfer oder zumindest -provinzen gingen, führte dazu, dass die Ex-Kombattantinnen und -Kombattanten relativ einfach an ihre alten Bekanntschaften anknüpfen konnten und die zivile Bevölkerung überwiegend der Auffassung ist, „es sind unsere Kinder, die zurückkommen“. Die lokale ethnische Aufteilung scheint ähnlich der vor dem Krieg, jedoch wird von der Bevölkerung hervorgehoben, dass heute keine Gruppe mehr vor der anderen Angst haben muss. Die jeweils geflohene Gruppe kehrt langsam zurück in ihre Heimatdörfer und dies ist auch von der restlichen Bevölkerung gewollt. Prinzipiell gibt es immer eine Durchmischung der Ethnien, wobei es traditionell Bereiche gibt, vor allem Viertel in der Stadt, in denen überwiegend Tutsi leben und Dörfer auf dem Land, in denen mehrheitlich Hutu leben. Da die Gruppe der Hutu die große Bevölkerungsmehrheit bildet, spiegelt sich dies auch in der Siedlungsstruktur wider.

Ökonomische Integration

Es gibt aber auch ökonomische Aspekte, die die Reintegration negativ beeinflussen. Die Demobilisierten haben keine Mittel, um sich wirtschaftlich zu integrieren. Dies unterscheidet sie erst einmal nicht vom Rest der Bevölkerung, der auch in Armut lebt. Allerdings hat die Tatsache, dass versprochene Unterstützung auf sich warten lässt, besondere Effekte. Dazu gehört, dass die Betroffenen ihre Zeit mit Warten verbringen und selten eigene, von der finanziellen Unterstützung unabhängige Initiativen, ergreifen. Des Weiteren führen das Warten und das Versprechen an sich zu der Überzeugung, dass die Reintegrationsbeihilfen auch tatsächlich zu einer nachhaltigen Verbesserung der ökonomischen Situation führen würden. Dass dies eine Fehlannahme ist, zeigt sich an den Erfahrungen derer, die die Leistungen bereits erhalten haben und an der schlechten gesamtökonomischen Lage des Landes. Wenn auch die Reintegrationsbeihilfe ein wichtiges start-up Kapital darstellt, darf ihre ökonomische Wirkung nicht überschätzt und die beschriebene psychische Wirkung von nicht oder spät erfüllten Versprechen nicht unterschätzt werden.

Aus der zivilen Bevölkerung gibt es vor allem Kritik daran, dass die Ex-Kombattantinnen und –Kombattanten nicht ausreichend auf die Verwendung der Unterstützung vorbereitet wurden und Unterstützung in Form von Naturalien ausgezahlt wird. Darüber hinaus wird kritisiert, dass einige Demobilisierte nicht arbeiten, wobei unklar bleibt, wie groß dieser Anteil ist. Dabei geht es nicht um formelle Arbeit, die generell selten ist, sondern hauptsächlich um Feldarbeit. Eigentlich beteiligt sich jeder und jede zumindest an der familiären Bestellung der Felder. Wird dies nicht getan, gilt die Person in der burundischen Gesellschaft als faul und als potentiell gefährlich und kriminell. Da sie weder etwas zu tun noch Einkünfte hat, sei es auch nur in Form von ein paar Knollen Maniok, könnte diese Person zu einer Gefahr für die Gemeinschaft werden. Gleichzeitig gab es Bedenken, was passiert, wenn die Unterstützung ausläuft. Die zivile Bevölkerung befürchtet, dass die Betroffenen dann kriminell werden könnten, da sie vermutlich bis zu dem Zeitpunkt (noch) keine stabile wirtschaftliche Basis aufgebaut haben und weil sie daran gewöhnt sind, mit Waffen umzugehen.

Fazit

Diese kurzen Einblicke in einige Bereiche der Untersuchung lassen bereits erste Schlüsse zu. Zum Gelingen des Reintegrationsprozesses ist es wichtig, positive Aspekte zu fördern, und die Wirkung negativer zu unterbinden. Interessanterweise kann dem Bereich, der bisher vom SE/CNDRR und vom MDRP keine bis wenig Unterstützung erfahren hat, nämlich der der sozialen Reintegration, aufgrund der Forschungsergebnisse eine bisher erfolgreiche Entwicklung zugeschrieben werden. Dies zeigt sich besonders in der von den Befragten als positiv beurteilten Situation des Zusammenlebens, deren friedliche Entwicklung durch den Aufenthalt im Demobilisierungszentrum und den »reinsertion payments« unterstützt wurde.

In dem Bereich hingegen, der im Zentrum der SE/CNDRR und MDRP Aktivitäten steht, der ökonomischen Reintegration, muss leider eine nicht befriedigende Entwicklung festgestellt werden, was allerdings nicht die durchweg pünktlich ausbezahlten »reinsertion payments« betrifft. Die Probleme der Verzögerung der ökonomischen Reintegrationsmaßnahmen und ihre Betonung gegenüber der sozialen Reintegrationsförderung zeigen die Schwierigkeiten, auf die ein theoretisch durchdachtes Wiedereingliederungsprogramm in der Realität stößt und die es teilweise selbst verursacht. Diese liegen nicht nur in der Sache an sich, sondern auch an der Kommunikation über die Sachverhalte und an der mangelnden Transparenz. Viele Verwirrungen und Animositäten auf Seiten der Demobilisierten sowie auf Seiten der zivilen Bevölkerung sind durch mangelnde Information begründet und könnten dementsprechend relativ einfach verhindert werden. Dies betrifft vor allem die Aufklärung darüber, wer Zugang zu welcher Art von Unterstützung hat und warum. Auch die Förderung der sozialen Reintegration könnte mit relativ einfachen Mitteln verbessert werden. Die in den Interviews genannten positiven Maßnahmen, die allerdings nicht alle systematisch sondern nur vereinzelt stattfanden, waren Informations- und Aufklärungsveranstaltungen bezüglich der Rückkehr der Demobilisierten, Vorbereitung der Demobilisierten selbst, Treffen zur Versöhnung sowie gemeinschaftliche Aktivitäten zum Wiederaufbau des gemeinsamen Lebensraums.

Insgesamt lässt sich sagen, dass die ersten Schritte hin zur Reintegration der ehemals Kämpfenden in Burundi trotz Hindernissen erfolgreich verlaufen sind, wobei es in Zukunft gilt, strukturelle Hürden abzubauen und positive Reintegrationsansätze verstärkt zu unterstützen.

Anmerkungen

1) http://www.un.org/Depts/dpko/missions/onub/index.html, Abrufdatum: 13.09.06

2) http://www.irinnews.org/report.asp?ReportID=51969, Abrufdatum: 13.09.06

3) Siehe dazu: http://www.mdrp.org/PDFs/Country_PDFs/BurundiDoc_TechAnnex.pdf, S.17. Abrufdatum: 24.08.06

4) 68% der BurunderInnen leben von weniger als einem Dollar pro Tag (http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/COUNTRIES/AFRICAEXT/BURUNDIEXTN/0,,menuPK:343761~pagePK:141132~piPK:141107~theSitePK:343751,00.html, Abrufdatum: 04.09.06); demzufolge erscheint die finanzielle Unterstützung hoch, trägt jedoch aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Gesamtsituation nicht zur langfristigen Existenzsicherung bei.

5) ONUB (United Nations Operation in Burundi): DDR-SSR Newsletter, 01 to 30 June 2006 – Issue 28/2006, Bujumbura, Juni 2006

Friederike Fuhlrott ist Promotionsstipendiatin am Zentrum für Friedens- und Konfliktforschung der Philipps Universität Marburg

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2006/4 Zivil-militärische Zusammenarbeit, Seite