Chancen der Rüstungskontrolle
von Jürgen Scheffran
Bislang stehen der fortschreitenden Militarisierung des Weltraums einige Verträge entgegen, die diese Problematik mehr oder weniger stark berühren.
- Das partielle Atomwaffenteststopp-Abkommen von 1962 verbietet u.a. auch den Test von Nuklearwaffen im Weltraum.
- Der Weltraumvertrag von 1967 begründet allgemeine Grundrechte im Weltraum und verbietet in Artikel IV „Gegenstände, die Kernwaffen oder andere Massenvernichtungswaffen tragen, in Erdumlaufbahn zu bringen und weder Himmelskörper mit derartigen Waffen zu bestücken noch solche Waffen im Weltraum zu stationieren.“(...)„Die Errichtung militärischer Stützpunkte, Anlagen und Befestigungen, das Erproben von Waffen jeglicher Art und die Durchführung militärischer Übungen auf Himmelskörpern sind verboten.“ Dieser Vertrag wendet sich nicht generell gegen alle Waffen im Weltraum.
- Im ABM-Vertrag von 1972 (Zusatzabkommen zu SALT I) verpflichten sich die Großmächte USA und UdSSR, keine Raketenabwehrsysteme oder Komponenten davon zu schaffen. (Ausnahme: Je 100 Raketen dürfen um die Hauptstadt bzw. die Befehlszentrale aufgestellt werden.) Ein Raketenabwehrsysteme besteht aus Gegenraketen, Startrampen für Gegenraketen und Funkmeßstationen (Radar). Das Erproben ist nur für solche Systeme erlaubt, die landgestützt und nicht mobil sind. Zusätzlich besteht eine gemeinsame Erklärung der Vertragspartner, nach der über Beschränkungen von ABM-Systemen verhandelt werden muß, die auf neuen physikalischen Prinzipien beruhen.
Diese bestehenden Verträge können der Militarisierung nur begrenzten Einhalt gebieten. Eindeutig durch alle drei Verträge verboten ist z.B. der Test von nuklearexplosionsgepumpten Röntgenlasern gegen Atomraketen im Weltraum, ein Vorschlag, der von Edward Teller stammt. Dennoch wird am Lawrence Livermore Laboratory intensiv unterirdisch daran geforscht. Ebenso verstößt die gesamte Idee eines weltraumgestützten ABM-Schutzschirms zumindest gegen den Geist des ABM-Vertrages. Diese Verträge bieten aber zu viele Lücken für eine Fortsetzung der Aufrüstung im All. So sind z. B. Antisatellitensysteme überhaupt nicht erfaßt. Um diesem Defizit entgegenzuwirken, sind weitergehende Verträge sowie vertrauensbildende Maßnahmen notwendig. Es gibt dazu bereits Ansätze, so der schon erwähnte sowjetische Vertragsentwurf gegen ein Wettrüsten im Weltall vom August 1983 und ein Vertragsentwurf des amerikanischen Physikers Richard Garwin zur Begrenzung von Anti-Satelliten-Waffen, der inzwischen die Unterstützung namhafter Wissenschaftler und Militärs gefunden hat.
Es gibt in den USA eine breite und einflußreiche Basis für eine Rüstungskontrolle im Weltraum, die die Reagan-Administration unter Druck setzen kann.
Die Vereinten Nationen haben sich zuletzt auf der Weltraumkonferenz UNISPACE von 1982 und auf der 38. Generalversammlung vom Dezember 1983 gegen die Militarisierung des Weltraums gewandt. Gegen die Resolution stimmte nur die USA, Großbritannien enthielt sich. Selbst die Bundesrepublik stimmte dafür.
Die Zeit drängt. Anders als bei den Pershings ist die Entscheidung in der NATO noch nicht gefallen. Wörner befürchtet „Abkoppelung“ Europas, gar „Spaltung“ der NATO und konzertiert sogar, daß die USA nunmehr eine Erstschlagsfähigkeit erhalten könnten. Die Sitzung der Nuklearen Planungsgruppe am 3. April 1984 hat gezeigt, daß der Druck der USA massiv zunimmt. Weinberger forderte eine finanzielle Beteiligung der europäischen NATO-Partner als Voraussetzung für die Bereitschaft der USA, den europäischen Ländern einen Platz unter dem Schutzschirm zu gewähren. Insgeheim steckt dahinter wohl die Absicht, das nahe zur Sowjetunion gelegene Territorium zur Stationierung des Pop-up ABM-Systems zu verwenden. Die Regierungskoalition ist in dieser Frage gegenwärtig noch beeinflußbar.
Die friedlichen Möglichkeiten der Weltraumforschung werden auch von einigen bundesdeutschen Weltraumwissenschaftlern erkannt und betont, so z. B. von Ulf Merbold:
„Ich denke, daß wir es künftig nicht mehr entschuldigen dürfen, wenn da irgendwelche Lokalmatadore - und lokal sind aus der Perspektive des Alls eben auch die USA und die UdSSR - nur um ihres nationalen Vorteils willen das Wohl der Menschheit aufs Spiel setzen. Man muß den Politikern abfordern, daß sie mehr tun als bisher, um uns den großen Untergang zu ersparen. Der Shuttle und das Spacelab sind wie Messer. In der Hand des Chirurgen können sie heilen helfen, und in der Hand des Verbrechers werden sie zum Mordinstrument. Die Europäische Weltraumbehörde ESA hat sich ausdrücklich ausbedungen, daß ihr Spacelab ausschließlich für friedliche Zwecke eingesetzt werden darf. Ich gehe davon aus, daß die Amerikaner Wort halten und auch künftig mit dem Spacelab nur friedliche Forschung treiben.“(GEO, 1/1984)
Ein möglicher Beitrag der Wissenschaftler könnte ein eigener Vertragsentwurf sein, der den gesamten Bereich der Weltraumausrüstung umfaßt, zugleich aber realistische Teilschritte angibt. Dies wäre möglich durch einen Mehrstufen-Vertrag, der an den Weltraum-Vertrag anknüpft und schrittweise von einem Moratorium zu einem Verbot direkter Waffen (insbesondere ASAT) und danach zu einer Kontrolle indirekter Waffensysteme im Weltraum kommt. Auf dem Göttinger Kongreß wird ein solcher Vertrag vorgelegt und diskutiert werden.
Jürgen Scheffran ist Diplomphysiker in Marburg