W&F 2014/1

Chemiewaffen

Vom Ersten Weltkrieg zur weltweiten Abschaffung

von Paul F. Walker

Tödliche Chemikalien wurden schon vor Jahrhunderten für Straftaten oder in Kriegen eingesetzt. Der jüngste Einsatz von Chemiewaffen erfolgte im aktuellen Syrienkonflikt und führte Berichten zufolge zum Tod von etwa 1.400 Zivilisten, darunter einige hundert Kinder. Insbesondere dieser Vorfall lenkte die öffentliche Aufmerksamkeit jetzt wieder auf diese alte, inhumane und unterschiedslose Art, zu töten und Krieg zu führen.

Demnächst jährt sich der Beginn des Ersten Weltkriegs zum 100. Mal. Das sollte uns Anlass sein, des tödlichsten Einsatzes von Chemiewaffen auf den Schlachtfeldern dieses Krieges zu gedenken. Dem Giftgas fielen in diesem furchtbaren Krieg etwa 90.000 Soldaten zum Opfer, rund eine Million Soldaten wurde davon verletzt. (Die hohe Zahl an Verletzten hatte für die Angreifer deshalb große Bedeutung, weil sie nicht nur selbst als Kämpfer ausfielen, sondern an und hinter der Front zur Bergung und anschließenden, oft Wochen und Monate dauernden, medizinischen Versorgung sehr viele Kräfte banden.) Zum Glück wurde inzwischen eine Reihe völkerrechtlicher Rüstungskontroll- und Abrüstungsverträge vereinbart, die sich mit diesen im Kriegsvölkerrecht als »inhuman« bezeichneten Massenvernichtungswaffen befassen.

Die Geschichte solcher Vereinbarungen reicht weit zurück, bis ins Jahr 1675, als die kaiserlichen und die französischen Truppen in Straßburg ein bilaterales Abkommen zum Verbot vergifteter Kugeln trafen. 200 Jahre später verbot die Brüsseler »Deklaration über die Gesetze und Gebräuche des Krieges« von 1874 inhumane Waffen, die unnötiges Leiden verursachen. Dies schloss ein Verbot von Gift und vergifteten Waffen ein. Auf dieser Grundlage wurde 1899 auf der Ersten Friedenskonferenz in Den Haag neben dem »Haager Abkommen« u.a. eine Erklärung verabschiedet, die verbietet „solche Geschosse zu verwenden, deren einziger Zweck ist, erstickende oder giftige Gase zu verbreiten“. Acht Jahre später wurde das Verbot von Giftwaffen auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz ausdrücklich bestätigt.

Giftgaseinsätze trotz Verbots

Bei den Kämpfen im Ersten Weltkrieg erwiesen sich die Rüstungskontrollanstrengungen der vergangenen 200 Jahre leider als vollkommen untauglich. Die französische Armee experimentierte im August 1914 als erste mit dem Einsatz von Reizgas; die deutschen Truppen zogen im Oktober nach. Diese noch begrenzten Angriffe waren nicht sehr folgenreich, es gab nur wenige Opfer. Deutschland setzte Giftgas am 31. Januar 1915 auch in der Schlacht von Bolimów nahe Warschau ein, wo deutsche Truppen ungefähr 18.000 Reizstoffgranaten gegen die russischen Truppen abschossen; die Wirkung blieb allerdings aufgrund der kalten Witterung äußerst begrenzt.

Zum ersten folgenreichen Großeinsatz tödlicher chemischer Wirkstoffe kam es auf den zum Synonym für Giftgas gewordenen Schlachtfeldern von Ypern. Die Stadt im Nordwesten Belgiens, unweit der Grenze zu Frankreich, wurde in ihrer 2.000-jährigen Geschichte immer wieder von Krieg überzogen und zerstört. 1914 wurde Ypern beim Vorstoß der deutschen Truppen Richtung Frankreich gemäß dem Schlieffen-Plan eingenommen. Im Herbst des Jahres eroberten britische, französische und alliierte Streitkräfte die Stadt mit ihren 40.000 Einwohnern von den Deutschen zurück, und Deutschland versuchte in der zweiten Flandernschlacht, das verlorene Terrain wieder einzunehmen.

Um den festgefahrenen Grabenkrieg um Ypern aufzubrechen, befahl der kommandierende General am 22. April 1915 den Einsatz von Chlorgas gegen die alliierten Kräfte. Mehr als 5.700 große Druckflaschen waren bereits an die Front verbracht worden, und am frühen Abend, als der Wind günstig stand, wurde das Chlorgas abgeblasen. Gelb-grüne Chlorwolken trieben auf die alliierten Schützengräben zu, und die französischen, britischen, kanadischen, algerischen, marokkanischen und senegalesischen Soldaten, die die alliierten Linien verteidigten, mussten zwischen zwei Übeln wählen: Entweder sie verließen die Schützengräben und setzten sich dem Maschinengewehrfeuer der Deutschen aus, oder sie blieben im Graben und hofften, diese mysteriöse Gaswolke zu überleben.

Das chemische Element Chlor wird in flüssiger Form zwar häufig für industrielle Zwecke eingesetzt, z.B. zum Bleichen, in seiner gasförmigen Elementarform ist es aber ein Kampfstoff, der in hoher Konzentration binnen weniger Minuten zum Ersticken seiner Opfer führt. 1915 gab es in den alliierten Truppen nur vereinzelte Gasmasken. Der einzige Schutz für die Soldaten bestand also darin, auf Stoff zu urinieren und sich die uringetränkten Lappen dann vor die Nase zu halten. Tausende alliierter Soldaten kamen bei dem Gasangriff der »Schlacht von Gravenstafel« um. Die Weltöffentlichkeit musste zur Kenntnis nehmen, dass die bis dato abgeschlossenen Verbote die Kriegsführung mit den inhumanen chemischen Waffen nicht verhindert hatten.

Die deutschen Truppen setzten in den Schlachten bei Ypern noch mindestens viermal Chlorgas ein, insbesondere bei der Schlacht von Bellewaarde am 24. Mai 1915, dem vierten großen Waffengang um Ypern in diesem Frühjahr. Dieses Mal waren die alliierten Truppen besser darauf vorbereitet, sich gegen überraschende Gasangriffe zu schützen, dennoch wurden viele Tote und Verletzte verzeichnet. Im weiteren Verlauf des Ersten Weltkriegs bedienten sich sowohl die deutschen als auch die alliierten Streitkräfte noch weitaus tödlicherer Kampfgase, darunter Phosgen, Phosgen-Chlor-Verbindungen und Senfgas – neu entwickelte Lungen- und Kontaktkampfstoffe mit einer erheblich höheren Letalität als Chlorgas. Der erste britische Gasangriff fand am 25. September 1915 in der Schlacht von Loos in Frankreich statt; das Chlorgas entfaltete aufgrund wechselnder Winde aber kaum Wirkung. Insgesamt wurden während des Ersten Weltkriegs von Deutschland, Großbritannien, Frankreich und den Vereinigten Staaten ungefähr 190.000 Tonnen Giftgase hergestellt. Mit Abstand die meisten Todesfälle wurden durch den Kampfstoff Phosgen verursacht.

Den Schrecken des Giftgaskrieges wird in und um Ypern bis heute an mehreren Orten gedacht: auf dem Deutschen Soldatenfriedhof Langemark und dem Soldatenfriedhof »Tyne Cott Commonwealth«, in der anglikanischen »Saint George’s Memorial Church«, dem »In Flanders Fields Museum« und dem »Menin Gate Memorial to the Missing«. Mit Ausnahme der deutschen Besatzungszeit während des Zweiten Weltkriegs wird am Menin Gate seit 1928 jeden Abend eine Gedenkzeremonie für die Kriegstoten abgehalten. Viele DiplomatInnen, FachexpertInnen und BürgerInnen (einschließlich des Autors dieses Artikels) besuchten diese bewegenden Gedenkstätten von Ypern in Belgien. Unser Engagement für die wirksame Umsetzung eines globalen Verbots dieser kompletten Waffengattung wird durch dieses Gedenken gestärkt.

Neue Anläufe zur Kontrolle chemischer Waffen

Die internationale Gemeinschaft war vom Einsatz chemischer Waffen und Agenzien im Ersten Weltkrieg so verschreckt, dass sie sich 1925 auf das Genfer »Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege« einigte. Dieser völkerrechtliche Vertrag verbot zwar den Einsatz chemischer und biologischer Waffen im Krieg, untersagte aber nicht die Forschung, Entwicklung, Herstellung und Lagerung solcher Waffen. Dem Genfer Protokoll traten zahlreiche Länder bei, viele von ihnen aber nur unter dem Vorbehalt, dass sie sich offen halten, auf einen Angriff mit chemischen oder biologischen Waffen auch mit solchen Waffen zu antworten bzw. solche Waffen gegen Nicht-Vertragsstaaten einzusetzen.

Die meisten Industriestaaten setzten in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg die Entwicklung und Lagerung chemischer Waffen fort. Sie führten neue und noch tödlichere Wirkstoffe ein, wie Lewisit, und schließlich auch eine ganz neue Gruppe von Nervengasen, wie Sarin, Soman, VX und andere. Diese Agenzien greifen das Nervensystem an und führen innerhalb weniger Minuten zum Tod.

In Europa kam es im Zweiten Weltkrieg zu keinen größeren Giftgaseinsätzen, obwohl die Großmächte zehntausende Tonnen in ihren Arsenalen vorhielten. Im asiatisch-pazifischen Raum war dies anders. Dort setzte Japan 1943 – zwei Jahre nach seinem Überraschungsangriff auf Pearl Harbor und sieben Jahre nach seiner Invasion in China – in der Schlacht nahe der chinesischen Stadt Changde Senfgas und Lewisit ein, möglicherweise auch an anderen Orten. Heute kooperieren Japan und China, um Tausende mit Chemiewaffen gefüllte Geschosse, die vom Zweiten Japanisch-Chinesischen Krieg übrig sind, auszugraben und zu sichern.

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg kam es wiederholt zu Chemiewaffenangriffen: Im Jemenkrieg (1962-67) setzte Ägypten bei mehreren Luftangriffen auf den Jemen Fliegerbomben mit chemischen Agenzien – vor allem Senfgas und Phosgen – ein. Dabei starben etwa 1.500 Menschen, weitere 1.500 wurden verletzt. In den 1960er Jahren versprühten die USA im Vietnamkrieg riesige Mengen des äußerst gefährlichen Entlaubungsmittels Agent Orange über gegnerischen Gebieten.

In den 1970er Jahren kamen die Vereinigten Staaten, die Sowjetunion und weitere Länder jedoch mitten im Kalten Krieg zu der Erkenntnis, dass ihre Lagerbestände weitaus mehr Risiken und Kosten als Sicherheitsgewinn verursachten. Daher richteten die beiden Supermächte 1978 eine Arbeitsgruppe zu Chemiewaffen ein – 15 Jahre später wurde das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) zur Unterzeichnung ausgelegt. Die Genfer Verhandlungen für diesen völkerrechtlichen Vertrag hatten in den 1980er Jahren an Dringlichkeit gewonnen, als Irak im Ersten Golfkrieg Chemiewaffen gegen Iran einsetzte, insbesondere, als der irakische Präsident Saddam Hussein 1988 den Einsatz von Chemiewaffen gegen die Stadt Halabja in Irakisch Kurdistan befahl, bei dem Tausende irakischer BürgerInnen umkamen. Der Terroranschlag im Jahr 1995, als die japanische Sekte Aum Shinrikyo in der Tokioter U-Bahn Sarin ausbrachte und mehrere Dutzend Menschen umkamen sowie Tausende verletzt wurden, verlieh den Argumenten für das CWÜ zusätzliche Kraft.

Das Übereinkommen trat 1997 in Kraft und hatte zu Beginn 87 Vertragsparteien. Das CWÜ verbietet Entwicklung, Herstellung, Lagerung und Einsatz von Chemiewaffen im Krieg. Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, jegliche Chemiewaffen, -programme und –einrichtungen zu deklarieren, die Verifikation zuzulassen und die Waffen und Einrichtungen auf sichere Weise zu vernichten bzw. zu beseitigen. Inzwischen sind dem CWÜ 190 Staaten beigetreten, davon haben acht Chemiewaffenarsenale deklariert. Insgesamt meldeten Albanien, Indien, Irak, Libyen, Russland, Südkorea, Syrien und die Vereinigten Staaten mehr als 72.000 t Chemiewaffen an, die meisten davon, 68.000 t, in den USA und Russland.

Erfreulicherweise haben drei Staaten mit Chemiewaffenarsenalen – Albanien, Indien und Südkorea – die verifizierte Vernichtung ihrer Vorräte unter Leitung der »Organisation für das Verbot chemischer Waffen« (OVCW, engl. OPCW, Sitz in Den Haag) bereits abgeschlossen. Die übrigen fünf Chemiewaffenländer setzen die vereinbarten Abrüstungsprogramme weiterhin um, wobei die meisten Chemiewaffen immer noch in Russland (etwa 10.000 t) und den USA (ca. 2.800 t) vorrätig sind. In Syrien, der jüngsten, 190. Vertragspartei des CWÜ, wird die Vernichtung der etwa 1.300 t Chemiewaffenvorräte momentan nach Plan abgewickelt und soll Mitte 2014 abgeschlossen sein. Wenn alles gut geht, sind in spätestens zehn Jahren weltweit sämtliche Vorräte dieser Waffengattung beseitigt.

Von einer kriegsgeplagten Welt mit einem massiven Einsatz tödlicher Chemiewaffen haben wir uns in den vergangenen 100 Jahren zu einer Weltgemeinschaft entwickelt, die sich auf die verifizierte Abrüstung dieser Waffen verpflichtet hat. Noch sind sechs Länder –Ägypten, Angola, Israel, Myanmar, Nordkorea und Südsudan – dem CWÜ nicht beigetreten, aber es bestehen kaum Zweifel, dass sich dies in den nächsten Jahren ändern wird. Dieses Abrüstungsregime taugt gut als Vorbild für ähnliche Abrüstungsregime, u.a. für biologische, nukleare und konventionelle Waffen:

  • Es ist nicht-diskriminierend (d.h. sämtliche Mitgliedsstaaten haben die gleichen Rechte und Pflichten).
  • Es verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, ihre Chemiewaffen zu vernichten.
  • Jegliche einschlägigen Anlagen – nicht nur die des Militärs, sondern auch die der Industrie – stehen der OVCW für Vor-Ort-Inspektionen und andere Verifikationsmaßnahmen offen.

Gedenken – und für Abrüstung kämpfen

Wir sollten also im Jahr 2014 beides tun: der vielen Toten gedenken, die in den vergangenen 100 Jahren der chemischen Kriegsführung zum Opfer gefallen sind, aber auch die Fortschritte feiern, die wir vor allem in den vergangenen drei Jahrzehnten auf dem Weg in eine chemiewaffenfreie Welt verzeichnen konnten. ForscherInnen und WissenschaftlerInnen, PolitikerInnen und DiplomatInnen und die gesamte Zivilgesellschaft müssen darauf drängen und dafür arbeiten, dass das Chemiewaffenübereinkommen universelle Geltung erlangt und vergleichbare Abrüstungsregime auch für alle anderen unmenschlichen und unterschiedslos tötenden Waffengattungen durchgesetzt werden.

Paul F. Walker promovierte am Massachusetts Institute of Technology (MIT) in Internationaler Sicherheit. Er leitet den Bereich Umweltsicherheit und Nachhaltigkeit bei Green Cross International und wurde 2013 für seinen unermüdlichen Einsatz für eine chemiewaffenfreie Welt mit dem Right Livelihood Award (Alternativer Nobelpreis) ausgezeichnet.
Übersetzt von Regina Hagen.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2014/1 Konfliktdynamik im »Globalen Norden«, Seite 30–32