W&F 1998/1

Das Bessere als Feind des Guten

Eine Kritik der Kritik »ziviler« Friedensdienste

von Roland Vogt

Die Betrachtungen Wolf-Dieter Narrs (WDN) in seinem Beitrag zu »Ziviler« Friedensdienst – »militärischer« Friedensdienst (W&F 3/97, S. 45 ff) sind wie ein Feuerwerk angelegt, das mit dreifachem Knalleffekt ausklingt: „Der Anspruch ist falsch; der Name ist falsch; die Sache ist falsch.“ Die drei Donnerschläge, so laut, daß das Tal erzittert, zeigen unmißverständlich das Ende der Veranstaltung an. War's das also? Übertragen wir, bevor wir betrübt nach Hause gehen, das Narr-typisch brilliante Sprachfeuerwerk in Klartext. Schauen wir dann, was es damit auf sich hat und wie zu handeln ist.

Substrat eines Sprachfeuerwerkes

Es gibt ein Projekt der Friedensbewegung namens »Ziviler Friedensdienst«.

  • Ziviler Friedensdienst ist kein Militär-Ersatz; in seinen bisher bekannten Vorformen wie etwa den Friedensdiensten der Aktion Sühnezeichen war er dies ganz unstreitig nicht.
  • Besteht aber nicht doch die Gefahr, die Tendenz, die Absicht, daß später einmal die „neue Großorganisation namens Ziviler Friedensdienst“, zu einem funktionalen Äquivalent für die Großorganisation Militär wird oder in deren Schlepptau gerät?
  • Wenn zum Aufbau der neuen Großorganisation das große Geld in Anspruch genommen und „mit staatlichen, staatlich internationalen, kapitalistisch multi- bzw. transnationalen Institutionen zusammengearbeitet“ wird, stellt sich die Frage: wer wen?

Vergleiche Greenpeace. Wer formt da wen? Aus welcher der beiden Welten werden die Erfolgsmaßstäbe gewonnen?

  • Gewisse Leute haben am 22. Februar 1997 eine »Berliner Erklärung für einen Zivilen Friedensdienst« abgegeben. Der Aufruf schließt mit der eindringlichen (für WDN eher aufdringlichen?) Formel: „Die Zeit ist reif, sich neuen Formen der nationalen und internationalen Verantwortung für Frieden und Völkerverständigung zu stellen.“
  • Die Berliner Erklärung basiert „in jedem Fall“ auf dem Fundament von Auslassungen und unkritisch gefährlichen Annahmen. „Der Auslassung der bestehend staatlich-kapitalistischglobalen Wirklichkeit. Der Annahme, als sei es friedenspolitisch zulässig, das heißt friedensstiftend fruchtbar, von Bundestag und Bundesregierung höchst offiziell einen Friedensdienst »neben« und »zusätzlich« zum Militär zu verlangen.“
  • Den Initiatoren der Berliner Erklärung geht es um vordergründigen Erfolg und um Geld, einen Haushaltsposten »ziviler Friedensdienst« im Bundesetat von 40 Millionen DM pro Jahr. Das ist zwar schiefgegangen (ha, ha), aber der Run auf die Staatsknete hat die Jungs und Mädels doch tatsächlich dazu verleitet, mit Leuten wie Geißler zu kooperieren, der immer noch nicht die ungeheuerliche Aussage widerrufen hat, der Pazifismus sei an Auschwitz schuld!
  • Unvermittelt aber unmittelbar nach der soeben berichteten Ungeheuerlichkeit kommt dann der dreifache, eingangs erwähnte Donnerknall.
  • Der Berichterstatter muß sich korrigieren: Es hört dann doch nicht wirklich auf wie am Ende eines Feuerwerks, sondern wie bei einem sich in die Seitentäler verlierenden Donnergrollen:

Der Name ist, so erfahren wir im abziehenden Donner, deshalb falsch, weil er den Gegenschluß zuläßt, es gäbe einen »kriegerischen« Friedensdienst. Besser wäre nach WDN: „zivile Konfliktbearbeitung“ (In der inkriminierten Berliner Erklärung wird übrigens neben »Ziviler Friedensdienst« der Begriff „gewaltfreie Konfliktbearbeitung“ verwendet, R.V.).

Das Handlungskonzept, so wird alsdann ohne Begründung oder Quellenangabe befunden, sei „unausgereift und gleicherweise die Art der Ausbildung“.

Warum »die Sache« falsch ist, wird uns nicht anvertraut. Allenfalls die Einsicht, weshalb der »Anspruch« falsch sei, wird den Leserinnen und Lesern an anderer Stelle (vor dem Donner) in sokratisch fragender Art vermittelt: „Werden »Friedensfachkräfte«, die diese Aufgabe erfüllen sollen, nicht überfordert?“ Diese Aufgabe umschreibt WDN, weit über den Inhalt der Berliner Erklärung hinausgehend, wie folgt: „Der Schrecken ohne Ende des XX. Jahrhunderts kann im XXI. nur abgeflacht und beendet werden, wenn Krieg und kollektive Gewalt nicht mehr die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln ist.“

Die Quintessenz bei WDN heißt schließlich: „Das, was von den Leuten und Institutionen rund um die Berliner Erklärung jedenfalls gewollt wird, ist, so leid mir diese Feststellung tut, so nicht akzeptabel.“

Nicht akzeptable Fehldeutungen

Soweit der Bericht, der Übersetzungsversuch. Selbst auf die Gefahr hin, daß es wie eine Retourkutsche wirkt: was WDN mit seinen Anmerkungen zum Zivilen Friedensdienst in seiner Eigenschaft als Sprecher des Komitees für Grundrechte und Demokratie getan hat, ist »so nicht akzeptabel«. Warum? Weil er

  • das Konzept des Zivilen Friedensdienstes (ZFD) unglaublich verzerrt darstellt, indem er Befürchtungen als Tatsachen, als erwiesene Defekte des ZFD, ausgibt,
  • überwiegend mit Unterstellungen arbeitet,
  • insbesondere in unzulässiger Weise unterstellt, die Initiatoren würden dem Zivilen Friedensdienst Lasten aufbürden, die von der zivilen Gesellschaft als ganzer zu schultern sind.

Es ist nachweisbar falsch zu behaupten, die InitiatorInnen des Konzepts des ZFD hätten übersehen bzw. die Erkenntnis »ausgelassen«, daß weiterhin hart daran gearbeitet werden muß, innen-, außen- und wirtschaftspolitisch die Voraussetzungen für radikale Abrüstung zu schaffen. In der ersten, 1994 veröffentlichten Darstellung des ZFD durch den Bund für Soziale Verteidigung (BSV, dessen Vorsitzender ich damals war) wird ausdrücklich – wenn auch vielleicht etwas ungeschickt in der Wortwahl – festgestellt, daß der ZFD „kein Ersatz für eine an Gerechtigkeit orientierte Friedens-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik (ist). Aber er ist ein wichtiges Instrument, das diese Politik unterstützt, indem er Konfliktursachen bearbeiten hilft und so den Ausbruch offener Gewalt zu verhindern sucht“.(BSV 1994)

Der BSV hat mit der Entscheidung, den ZFD als Konzept entwickeln zu helfen, freilich auch zu erkennen gegeben, daß er die Projekte »Kritik der Waffen und gesellschaftskritische Kriegsursachenbekämpfung« einerseits und »Aufbau von konstruktiven Alternativen zum gewaltsamen Konfliktaustrag« andererseits als gleichzeitig und parallel zu bearbeitende Aufgaben betrachtet und sich keine zeitliche Reihenfolge auferlegt oder auferlegen läßt, wonach mit dem systematischen Aufbau von Konzepten des gewaltfreien Konfliktaustrags erst begonnen werden dürfe, wenn die tieferliegenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Konfliktursachen aufgedeckt und überwunden seien.

WDN scheint da anderer Meinung zu sein, indem er – zumindest in W&F – die Frage aufwirft, ob nicht „zu allererst darauf gedrängt werden muß, die …. Voraussetzungen für Abrüstung zu schaffen“ und davor warnt, „friedensgesinnt zu früh und überschätzerisch Möglichkeiten eines Friedensdienstes“ vorzustellen.

Seine Vorgehens und Argumentationsweise in W & F ist um so unverständlicher, als er selbst am 10. Juni 1997 zusammen mit seinem Vorstandskollegen im Komitee für Grundrechte und Demokratie, Roland Roth, eine bemerkenswert trennscharfe Beschreibung der Aufgaben der Friedensbewegung vorgelegt hat

Da wird konstatiert, für die Friedensbewegung habe sich „im Laufe weniger Jahre »neben« (Heraushebung R.V.) der Kritik von Rüstung und militärischer Formierung der Außenpolitik, der verschärften kapitalistisch bedingten Produktion von Ungleichheit und darin enthaltener Aggression die Entfaltung von Konzept und Ansätzen ziviler Konfliktbearbeitung als »zweite große Aufgabe« (Hervorhebung R.V.) hinzugesellt“.(Komitee für Grundrechte 1997).

In dem Dokument wird sodann etwas festgestellt, was die InitiatorInnen des ZFD nach meiner Kenntnis der Entwicklungsgeschichte des Konzepts ganz entscheidend motiviert hat: nämlich, daß es „quer durch die kriegerischen Jahrhunderte gelungen (ist), allein die Kraft der meisten Bürgerinnen und Bürger zu blockieren, sich eine Welt voller Konflikte jedoch mit Formen strikt friedlicher Konfliktentspannung und Konfliktlösung auch nur vorzustellen.“

In der Stellungnahme des Komitee-Vorstands vom 10. Juni 1997 zum Zivilen Friedensdienst kommt m. E. die Sorge nachvollziehbarer zum Ausdruck, die WDN nun in seinem Beitrag in W & F zu seinem Rundumschlag veranlaßt haben könnte: Gerade weil die Blockade der Phantasie „zum schlimmsten Erbe einer in diversen Kriegsstadien befindlichen Welt“ gehöre, so wird gesagt, sei es notwendig, „daß Konzepte und Ansätze friedlicher Konfliktbearbeitung nach ihrer eigenen pazifistischen Logik entwickelt werden. Ihre Vertreterinnen und Vertreter dürfen sich um der Friedenssache und der dafür neuen Denk und Handlungsformen willen nicht auch nur in die irgend verwechselbare Nähe zu militärisch gesicherten Herrschaftswirklichkeiten begeben.“

Hier scheint sich also des Pudels Kern zu den nach Unterstellung klingenden Befürchtungen WDNs in seiner Feuerwerksprosa zu offenbaren. In einer Phase, in der der ZFD aus dem geschützten Gehege der Friedensbewegung in die freie politische Wildbahn entlassen wird, können solche Anfragen und Mahnungen wertvolle Orientierungshilfe geben. Zugleich muß gefragt werden, wie anders als bisher geschehen vorzugehen gewesen wäre.

Die Entwicklung des Konzepts Ziviler Friedensdienst

Rekapitulieren wir: Nach der Wiedervereinigung und der damit möglichen Neukonstituierung der »Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg« nutzt das Mitglied der Kirchenleitung Prof. Dr. Theodor Ebert, der Lehrstuhlinhaber am Fachbereich Politische Wissenschaft der Freien Universität Berlin und damit Kollege von WDN ist, die günstige Gelegenheit der „historisch einmaligen Konzentration von Friedensaktivisten und Friedensforschern in der Evangelischen Kirche West-Berlins und gewaltfreier Bürgerrechtler in der Kirche Ost-Berlins und Brandenburgs,“ (Ebert 1997: 25) um die Initiative für einen Zivilen Friedensdienst zu ergreifen.

Theodor Ebert ist zu diesem Zeitpunkt (zusammen mit Petra Kelly) auch Vorsitzender des am 12.03.1989 in Minden gegründeten Bundes für Soziale Verteidigung (BSV). Der BSV ist nach seinem in der »Mindener Erklärung« von 1989 festgehaltenen Selbstverständnis ein Zusammenschluß von Menschen, „die sich darin einig sind, daß es an der Zeit ist, gewaltfreie Formen und Methoden der Konfliktbewältigung durchzusetzen, Gewaltverhältnisse abzuschaffen und eine entmilitarisierte, ökologisch verantwortbare und gerechte Gesellschaft aufzubauen.“ (BSV 1990: 9f)

Eberts Initiative in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg führte über eine kirchliche Arbeitsgruppe Ziviler Friedensdienst und nach längeren Beratungen in den Gremien zunächst (15.10.1991) zu einer Stellungnahme und später (23.10.1992) zu einem Beschluß der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg, in denen sich die regionale »Kirchenregierung« zum Konzept des Zivilen Friedensdienstes bekennt.

„Der springende Punkt dieses Konzeptes ist“ laut Ebert , „daß es zwar vorsichtig formuliert, aber tendenziell eindeutig an die Stelle der allgemeinen militärischen Dienstpflicht für junge Männer die allgemeine Aphabetisierung in gewaltfreier Konfliktaustragung und eine darauf aufbauende Grundausbildung für möglichst viele Männer und Frauen setzt.“ (Ebert 1997: 26)

Seit 1991 wird die Idee des Zivilen Friedensdienstes auch in den Gremien des BSV diskutiert. Sehr bald bilden sich zwei Positionen zum ZFD heraus, die der Evangelischen Kirche in Berlin und Brandenburg (EKiBB) und die des BSV.

Übereinstimmung besteht in folgendem:

Der ZFD soll in den innerstaatlichen und internationalen Konflikten eingesetzt werden. Dazu soll er beratend, unterstützend, vermittelnd und versöhnend wirken, internationale Präsenz gewährleisten, deeskalierend und gewaltbeendend eingreifen und die Fähigkeit zum gewaltfreien Widerstehen vermitteln. Diese Grundintention ist beiden Konzepten gleich.

Die Unterschiede zeigen sich vor allem in den Fragen des Aufbaus und der Institutionalisierung, aber auch der Zielsetzung.

Während der BSV auf die längerfristige Ablösung des Militärs durch den ZFD setzt, betont die EKiBB die Entlastung der Polizei und der Justiz. Die EKiBB verfolgt den Aufbau des ZFD im Rahmen der Wehrpflicht. Sie erhofft sich dadurch eine schnelle Verbreiterung des ZFD und hält die Durchsetzungschancen für größer.

Das Konzept des BSV lehnt dagegen den Aufbau über die Wehrpflicht ab und stellt die Freiwilligkeit des Dienstes in den Vordergrund. Der BSV sieht den Aufbau des ZFD vor allem als eine Aufgabe gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen. Diese sollen später auch den Kern des ZFD bilden. Eine qualifizierte Ausbildung und Vorbereitung der MitarbeiterInnen ist ein wesentlicher Eckstein in beiden Konzepten (Büttner 1997: 135f).

Der BSV und weitere den Vorschlag eines ZFD unterstützende Gruppen gründen 1995 das »Forum ZFD«, um der Konzeptentwicklung und der politischen Umsetzung einen Rahmen zu geben.

Im Herbst 1995 nutzen das Forum ZFD und andere Unterstützer die Aufgeschlossenheit von Abgeordneten aus den Fraktionen von CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, um im Bundestag eine fraktionsübergreifende Initiative aufzubauen mit dem Ziel, mit einer »Startphase Ziviler Freidensdienst« einen Beitrag zur Stabilisierung des Waffenstillstandes, zur gewaltfreien Konfliktaustragung und Versöhnung in Bosnien zu leisten. Geplant ist, innerhalb von zwei Jahren mit ca. 200 Freiwilligen Projekte durchzuführen. Die Startphase ZFD scheitert am Widerspruch des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ). Das Forum ZFD und Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit überlegen, gemeinsam ein Konsortium zu bilden, um ein Pilotprojekt zu verwirklichen.

In einigen Bundesländern werden Gespräche geführt, welchen Beitrag sie zur Stärkung gewaltfreier Konfliktaustragung leisten können. Das Bundesland NRW erklärt sich zu einer ersten Pilotausbildung für Fachkräfte in gewaltfreier Konfliktbearbeitung bereit. Diese wird vom Bund für Soziale Verteidigung, der Arbeitsgemeinschaft Dienste für den Frieden und dem Forum ZFD 1997 gemeinsam durchgeführt.

Die EKiBB arbeitet darauf hin, die Ausbildung an der Fachhochschule für Sozialarbeit in Potsdam zu verankern.

Am 22. Februar 1997 wird die »Berliner Erklärung für einen Zivilen Friedensdienst« abgegeben, unterschrieben von prominenten KirchenvertreterInnen (der Ev. Kirche), von GRÜNEN, von leitenden Mitgliedern des Forums Ziviler Friedensdienst, von Hans Koschnik, Hildegard Neubrand (Pax Christi), Helmut Simon, Ellis Huber (Präsident der Ärztekammer Berlin) u.a.(Narr 1997).

In der Folgezeit wird die Erklärung, die im wesentlichen die politische Basis für die Initiative ZFD verbreitern will, von weiteren Prominenten unterzeichnet, so von Johan Galtung und Rita Süßmuth.

Den vom Land NRW unterstützten Ausbildungsgang in Ziviler Konfliktbearbeitung können Ende Juli 1997 fünfzehn der ursprünglich sechzehn TeilnehmerInnen abschließen. Ihre Projekteinsätze leisten die Friedensfachkräfte überwiegend im ehemaligen Jugoslawien.

Zu Beginn des Bundestagswahljahres 1998 erklären SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in Programmentwürfen bzw. Grundsatzpapieren, daß sie sich für die Einführung eines Zivilen Friedensdienstes einsetzen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlagen darüber hinaus die Einrichtung eines »Bundesamtes für Abrüstung, Konversion und Zivile Konfliktbearbeitung« vor.

Eine Institution im Wachsen

Werdegang und aktueller Entwicklungsstand zeigen m.E. eindrucksvoll, daß es sich beim Zivilen Friedensdienst mit Galtung gesprochen um eine „gesellschaftliche Institution im Wachsen“ handelt.

WDN läßt in seinen Betrachtungen durchblicken, daß er von der »Idee« konstruktiver pazifistischer Alternativen fasziniert sei: Im Lichte der Stellungnahme des Komiteevorstandes vom 10. Juni 1997 erscheinen die Sorgen, die er uns in W&F anvertraut, nachvollziehbar, soweit sie zum Ausdruck bringen, daß der Zivile Friedensdienst, staatlich vereinnahmt, unter die Räder kommen, zum Appendix von Militäreinsätzen verkümmern und als Feigenblatt für staatliches Handeln mißbraucht werden könnte, das nach wie vor einem militärgestützten Friedensbegriff folgt.

In seiner Stellungnahme vom 10. Juni 1997 wendet sich das Komitee für Grundrechte und Demokratie strikt gegen die Integration des ZFD in die traditionellen Mittel staatlicher Konfliktbearbeitung. „Am Anfang der Eskalationsleiter von Konflikten“, so beschreiben Narr und Roth ihren Alptraum, „sind zivile Mittel einzusetzen, während am Ende das »letzte Mittel«, nämlich die militärische Gewalt, zur Durchsetzung der angestrebten Ziele zu stehen hätte? Bei der Kriegsschadensbeseitigung wären dann wieder die Zivilen dran.“

Ich verstehe die Bitterkeit, die einen leidenschaftlichen Zivilisten beschleicht, wenn er sich mit den Folgen des militärischen Prinzips befaßt und mit der Rolle, die den ZivilistInnen von ihm zugewiesen wird, sehr gut, weil ich mich seit mehr als sieben Jahren hauptberuflich im schönen Land Brandenburg mit den weniger schönen Hinterlassenschaften der ehemals sowjetischen Streitkräfte, der NVA und der sonstigen bewaffneten Organe beschäftige, eine Aufgabenstellung, die mit dem Wort Konversion vergleichsweise aseptisch umschrieben wird.

In diesem Zusammenhang stößt uns täglich auf, wie frustrierend es ist, daß Nationalstaaten zwar in der Lage sind, Menschen und Landschaften unglaubliche Wunden zuzufügen, in Friedenszeiten aber herzlich wenig Engagement zeigen, die Folgen militärstaatlichen Tuns zu beseitigen.

Diese Erfahrung ist einer der Gründe, warum wir seit Jahren unter Nutzung aller einem Staatsbürger zugänglichen Handlungsebenen sowohl finanzielle als auch institutionelle Verantwortung der bundesstaatlichen Ebene einfordern und konkrete Vorschläge für eine angemessene Bearbeitung des Aktionsfeldes Konversion machen.

Beim Zivilen Friedensdienst ist die Ausgangslage noch komplizierter, weil die Handlungsnotwendigkeiten nicht ganz so offensichtlich sind, wie im Fall militärischer Hinterlassenschaften in Gestalt von Geisterstädten oder munitions- und altlastenbehafteter Landschaften.

Es hat sich aber herumgesprochen, bis hin zur höchsten militärischen Kommandoebene, daß „militärische Einsätze keine Konflikte lösen und keinen dauerhaften Frieden schaffen.“

Narr und Roth zitieren diese Erkenntnis des Kommandeurs des Zentrums Innere Führung, Hans-Christian Beck, zwar. Sie tun das aber nicht, um zu zeigen, daß es zwischen einigen intelligenten Offizieren und kreativen Zivilisten immerhin eine Teilmenge übereinstimmender Einsichten gibt, sondern um ihre Sorge um den Mißbrauch des ZFD mit Zitaten zu untermauern. Denn Beck sagte – was sollte man von einem Berufssoldaten auch anderes erwarten – : „Aber ich denke sie [die militärischen Einsätze, R.V.] können nötig werden, wenn andere friedliche Mittel der Streitbeilegung erschöpft sind.“

Was belegen solche Zitate, die man serienweise auch bei Politikern größerer (und inzwischen auch kleinerer) Volksparteien einsammeln kann? Daß es bei Befürwortern eines Zivilen Friedensdienstes unterschiedliche Sichtweisen von dessen Einordnung und Aufgabe gibt, wie Narr und Roth herausgefunden haben. Was sonst?

Wir sollten trotz aller sich aufdrängenden Bedenken und Sorgen um das weitere Schicksal des Zivilen Friedensdienstes in der Lage sein zu erkennen, daß die Erweiterung des Spektrums der Befürworter nicht nur Risiken enthält sondern auch Chancen bietet. Eine Erkenntnis, die sehr unterschiedlichen Befürwortern des ZFD gemeinsam sein dürfte, ist doch folgende: Solange ein Staat nur über militärische Kräfte verfügt, wird er in internationalen Konflikten immer wieder auf das Kommandierbare zurückgeworfen.

Auch den Vereinten Nationen geht es nicht besser: nach ihrer Charta ist friedliche Konfliktbeilegung der Entscheidung über militärische Intervention vorzuschalten. Solange aber ihre Mitgliedsländer ihnen für ihre Maßnahmen kein ausgebildetes, für friedliche Konfliktbearbeitung qualifiziertes Personal zur Verfügung stellen, haben sie im Konfliktfall nur die Wahl zwischen Nichtstun und Rückgriff auf das reichlich vorhandene militärische Personal.

In der Bundesrepublik Deutschland besteht möglicherweise nach der nächsten Bundestagswahl erstmalig und vielleicht einmalig die Chance, Ressourcen für den Aufbau eines Zivilen Friedensdienstes in nennenswertem Umfang aufzubauen. Sollen wir davor zurückschrecken, weil es zugleich noch die Bundeswehr gibt und in einer künftigen rot-grünen Regierung die Befürworter des »Mix« verglichen mit den Anhängern des zivilen »Pur« höchstwahrscheinlich in der Überzahl sind? Sollen wir die gegebene Chance fahren lassen, weil wir mit den objektiven Problemen des Übergangs von der Militärstaatlichkeit in die wirkliche Zivildemokratie überfordert uns ausschließlich dem Reinheitsgebot unserer pazifistischen Grundüberzeugung verpflichtet fühlen?

Wenn die Kundigen sich hier verweigern, wird ein weiteres Mal das Bessere zum Feind des Guten. Der Staat würde bleiben wie er ist, und wir hätten durch Unterlassen eine sich selbst erfüllende Prophezeihung befördert.

Literatur

BSV/Bund für Soziale Verteidigung (1990): Ohne Waffen – aber nicht wehrlos! Der Bund für Soziale Verteidigung stellt sich vor. Minden.

BSV/Bund für Soziale Verteidigung (1994): Ziviler Friedensdienst. Ein Konzept des Bundes für Soziale Verteidigung. Minden.

Büttner, Christian W. (1997): in C. W. Büttner/Gernot Jochheim/Nadja Luer/Torsten Schramm (Hg): Politik von unten, Berlin 1997, S. 135 f

Ebert, Theodor (1997): Ziviler Friedensdienst. Alternative zum Militär. Grundausbildung im gewaltfreien Handeln. Münster.

Komitee für Grundrechte (1997): Ziviler Friedensdienst am Scheideweg? – Das Komitee für Grundrechte und Demokratie fragt nach der pazifistischen Orientierung. Köln.

Narr, Wolf Dieter (1997): »Ziviler« Friedensdienst – »militärischer« Friedensdienst, in W&F 3/97, S. 45-47. Bonn.

Roland Vogt war Vorsitzender des Bundes für soziale Verteidigung und ist Leiter des Referats Konversion im Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1998/1 Gewaltverhältnisse, Seite