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W&F 1987/5

Der B-Waffenvertrag nach der II. Reviewkonferenz: Einen biologischen Rüstungswettlauf verhindern!

von Helmut Weigel

Die ungeahnten Möglichkeiten durch die neuen Methoden der Gentechnologie nähren die alten Hoffnungen der Militärs: Die Liste der Nachteile von einst wurde längst zum „Wunschkatalog“ an die Gentechniker von heute (siehe Kasten). Es wird wieder intensiv geforscht. Dabei verbietet der 1972 für die B-Waffen abgeschlossene Vertrag nicht nur ihren Einsam, sondern auch ihre Entwicklung, Herstellung und Lagerung. Es ist bis heute der einzige Vertrag, der eine gesamte Waffengattung umfaßt. Von daher ist es gerade heute von höchster Wichtigkeit, alles daran zu sehen, daß dieses Übereinkommen seinen ursprünglichen Absichten auch zukünftig gerecht wird. Es dürfte die einzige mögliche Alternative sein, um heute einen neuen biologischen „Rüstungswettlauf“ einzudämmen.

Dieser Aufgaben sahen sich die diplomatischen Vertreter von 67 Nationen im vergangenen Herbst gegenübergestellt, als sie sich zu einer Konferenz in Genf trafen, um die B-Waffen-Konvention auf Mängel hin zu überprüfen. Fest steht heute, daß die mit dieser Konferenz verbundenen Erwartungen, die schließlich nach zähem Ringen erzielten und in einer gemeinsamen Abschlußerklärung zusammengefaßten Ergebnisse und die daraus zu ziehenden Schlußfolgerungen erst noch in den politischen Alltag eingebunden werden müssen. Das seht voraus, daß die Stimmen der aktiv Beteiligten nicht im diplomatischen Dschungel verhallen. Ihre, naturgemäß die eigene Sichtweise hervorhebende, Kommentierung der Konferenz ist jüngst in „Disarmement“ erschienen.1

Alle Teilnehmer waren sich der Herausforderung bewußt, den in Schwierigkeiten geratenen Vertrag zu stärken. Sie konnten seine Anfechtbarkeit nicht länger mehr ignorieren, zu offensichtlich sind inzwischen die gewaltigen Mißbrauchsmöglichkeiten von Bio- und Gentechnologie. Noch auf der 1. Konferenz zur Überprüfung des B-Waffen-Vertrages glaubte man, daß der Vertrag ausreichend umfassend sei, um neue Entwicklungen abzudecken. Das genügte diesmal nicht mehr.

Dazu trug ganz wesentlich eine SIPRI-Studie bei, die zu Beginn der Konferenz an alle Delegationen verteilt wurde und schonungslos die Vertragsschwächen bloßlegte. Diese von dem Virologen und Mitglied der DDR-Delegation, Erhard Geissler, herausgegebene Studie wurde wegen ihrer konkreten, von einer internationalen Wissenschaftler- und Expertengruppe unterstützten Vorschläge gelobt. „Biological and Toxin Weapons Today“, so der Titel der Studie, erkannte aber auch die Grenzen: Eine vollständige Beseitigung aller B- und Toxinwaffen wird wohl nur durch ein Verbot von C-Waffen erreicht werden können. Geissler war übrigens der einzige aktive, international anerkannte Biowissenschaftler auf der Konferenz.

Nicht ohne Einfluß auf die schließlich erzielten Fortschritte dürfte das damals bevorstehende Gipfeltreffen in Reykjavik gewesen sein. Die üblichen amerikanischen Anschuldigungen an die Adresse der Sowjetunion fielen vergleichsweise moderat aus. Lynn M. Hansen, Assistenzdirektor für multilaterale Angelegenheiten bei der amerikanischen Rüstungskontrollbehörde, bezeichnete in seiner Konferenzkommentierung das Vorgehen der US-Delegation als „kritisch, aber konstruktiv“.9 Offensichtlich wollte man, auch mit Rücksicht auf die neutralen Staaten, Kooperationsbereitschaft demonstrieren und das Thema in dieser Runde nicht allzusehr hochspielen.

Mehr noch überraschte die Sowjetunion. Gleich zu Konferenzbeginn bot sie an, alle Fragen bezüglich vorhandener Zweifel an ihrer Vertragstreue zu beantworten. Der sowjetische Vertreter sagte, sein Land wäre bereit, alle Informationen zu geben, welche die amerikanische Delegation haben möchte, um ihre Zweifel ausräumen zu können, und fing von sich aus an, über die Milzbrandepidemie von Swerdiowsk im Jahre 1979 zu berichten. Er führte Beweise an, die die US-Behauptung, es handle sich um die Folgen eines Unfalls in einer geheimen Fabrik für biologische Kampfstoffe, widerlegten. Das wirkte überzeugend. Ein europäischer Delegierter warnte: der Westen könnte noch von einer Informationsflut aus dem Osten überrascht werden.

Sichtlich bemüht um die Stärkung des B-Waffen-Vertrages schlug die Gruppe der sozialistischen Staaten im Laufe der Generaldebatte die Ausarbeitung eines Ergänzungsprotokolls zur Klärung von Kontrollmaßnahmen und ein Expertentreffen vor, das eine gesonderte Konferenz zur rechtsverbindlichen Annahme des ausgearbeiteten Protokolls vorbereiten sollte, fand damit Anforderungen an militärisch einsetzbare pathogene Mikroorganismen, Viren und Toxine aber keine Mehrheit, da sich die Mehrheit der Delegation schon zu Beginn der Konferenz darauf verständigt hatte, daß ein formeller Ergänzungsantrag nicht in der Zuständigkeit dieser Konferenz liege. Der Vorschlag war dennoch bemerkenswert, denn nach wie vor gab und gibt es sehr unterschiedliche Meinungen darüber, wie eine verbindliche Änderung des Vertrages eingeleitet werden sollte.

(US Department of Army and Air Force, 1964) 2:

- stark schädigendeWirkung

- eingeschränkte Abwehrmöglichkeiten

- Möglichkeit effizienter Verbreitung (Versprühen als Aerosol, Stabilität, Kontrollierbarkeit)

- Herstellbarkeit in großen Mengen

Vom Pentagon durch Gentechnik zukünftig als realisierbar eingeschätzt (US Department of Defense Biological Defense Program, 1986) 3:

- in Minuten wirkende Toxine; maßgeschneiderte, physiologisch aktive Peptide

- Organismen mit neuen Immuncharakeristiken, die sich einem Impfschutz oder dem menschlichen Immunsystem entziehen

- Impfstoffe, Diagnoseverfahren; umweltstabile Toxine

- in großen Mengen herstellbare Pflanzen- und Pilztoxine

Vor allem Schweden und den neutralen Staaten war es zu verdanken, daß man mit dem Problem einer besseren Vertragsüberwachung weiterkam. Der schwedische Vorschlag lief darauf hinaus, verstärkt Informationen auszutauschen. Denn nur absolute Offenheit kann jene Verdächtigungen verhindern, die den Vorwand für eskalierende militärische Verteidigungsantworten liefern. Man einigte sich auf wichtige vertrauensbildende Maßnahmen zur Stärkung des Vertrages. Zukünftig sollen die Standorte der sogenannten Hochsicherheitslabore, sowie Umfang und Art der dort betriebenen Forschung, ebenso bekannt gemacht werden, wie das Auftreten ungewöhnlicher Krankheitsausbrüche irgendwo auf der Welt. Darüberhinaus sollen auf wissenschaftlicher Ebene Kontakte ausgebaut und gemeinsame Forschungsprogramme gefördert werden.

Freilich ist damit noch immer ungeklärt, wie mit einer vorgebrachten Anschuldigung, den Vertrag zu verletzen, verfahren werden soll. Man kann sich zwar an den UN-Sicherheitsrat wenden, jedoch genügte bisher stets ein Veto, um es erst gar nicht zur Einberufung einer Untersuchungskommission kommen zu lassen. Der Versuch der USA, den Sicherheitsrat zu umgehen, indem sie beispielsweise ihre Anschuldigungen über sowjetische Vertragsverletzungen vor die Generalversammlung brachten, hatte auch nicht mehr Erfolg. Denn unabhängig davon, wer letztlich eine Expertengruppe einberuft, zur tatsächlichen Aufklärung braucht man zuerst ein von allen akzeptiertes Überprüfungsverfahren, welches insbesondere Vor-Ort-Untersuchungen regelt. Ohne abgestimmte Verifikationsprozeduren leidet nämlich die Glaubwürdigkeit einer wie auch immer zusammengesetzten Untersuchungskommission, ja sogar ihr Mißbrauch kann nicht ausgeschlossen werden. Hier ist von allen Beteiligten noch einige Arbeit zu leisten.

Ungeachtet dessen wurde erneut, wie schon auf der ersten Zusammenkunft, der ziemlich unklare Vorschlag eines „Konsultativmeetings“ eingebracht, das jeder Staat jederzeit fordern könne und in dem kein Staat ein Vetorecht haben dürfe. Als die Konferenz hierzu beschloß, ein solches Konsultativmeeting erst einmal klarer zu definieren und seine Aufgaben besser zu präzisieren, entsprach das nicht ganz den Erwartungen vieler westlicher Delegationen. Viele wünschten sich, den UNO

Generalsekretär mit der Einberufung eines derartigen Meetings zu betrauen, wie es im Falle des Iran-Irak-Konflikt zur Prüfung eines unerlaubten C-Waffen-Einsatzes bereits einmal geschehen ist.

Die überaus rasche Entwicklung auf dem Gebiet der Bio- und Gentechnologie, so der peruanische Botschafter Jorge M. Pando in seiner Konferenzbewertung,4 bereitet den Dritte-Welt-Staaten zunehmend Sorge. Sie warnen vor einer rapide größer werdenden Kluft zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern bei der friedlichen Nutzung der Gen- und Biotechnologie und fordern deshalb neue institutionelle Wege, die eine bessere Zusammenarbeit gewährleisten sollen. Die sozialistischen Staaten unterstützen zwar dieses Verlangen, aber noch gibt es kaum Fortschritte. Auch die in der Abschlußerklärung der B-Waffen-Konferenz formulierte Forderung, ökonomische und soziale Entwicklung in den Entwicklungsländern zu fördern, bleibt ohne Wirkung, solange lediglich auf andere diplomatische Gesprächskreise verwiesen wird und konkrete Lösungsansätze fehlen. Man war ganz offensichtlich froh, das Problem auf die UNO-Konferenz über zusammenhängende zwischen Abrüstung und Entwicklung, die im Herbst dieses Jahres stattfand, vertagen zu können.

Unter dem Eindruck der Pannen in Fort Detrick 5, die unmittelbar vor Konferenzbeginn bekannt wurden, aber auch aus Furcht vor denkbaren terroristischen Absichten, drängten die Konferenzteilnehmer auf nationale Gesetze zur Laborsicherheit. Jeder Staat solle die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen ergreifen, um den Verbleib pathogener und toxischer Materialien zu überwachen. Es bleibt abzuwarten, ob das Gefährdungspotential militärisch interessanter „Agenzien“ per Gesetz überhaupt angemessen kontrollierbar ist. Nicht wenige Wissenschaftler sind vielmehr der Meinung, daß eine Kontrolle neuer Agenzien sehr viel schwieriger sei als ihre Entwicklung.

Eine gravierende Schwäche des Vertrages ist sein Geltungsbereich. Durch die stürmische Entwicklung der Biotechnologien läuft der Vertrag Gefahr, überholt zu werden. Noch vor wenigen Jahren eindeutig als biologisch eingestufte „Agenzien“ lassen sich heute zu Substanzen reduzieren, für die der Vertrag nicht mehr gilt. Die bisherige Definition von B- und Toxinwaffen müßte daher unbedingt erweitert und präzisiert werden. In einer zwischen den Hauptantagonisten direkt ausgehandelten Formulierung ist nochmals eindringlich die Gültigkeit des Vertrages für alle relevanten wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen unter ausdrücklicher Einbeziehung zukünftiger Entwicklungen wiederholt worden.6

Eine international anerkannte Definition für Toxine fehlt jedoch. Damit existiert nach wie vor eine Grauzone zwischen dem vorhandenen B-Waffen-Vertrag und dem ausstehenden C-Waffen-Übereinkommen. Diese Situation unterstreicht abermals die Wichtigkeit eines umfassenden Verbots chemischer Waffen.

Nach Abschluß der Generaldebatte lagen insgesamt 49 Vorschläge für die Abschlußerklärung auf dem Tisch. Dennoch schaffte man es, in nur 4 Tagen einen konsensfähigen Entwurf abzufassen. Diese Meisterleistung war einmal möglich, weil in der ersten Konferenzwoche der erfolgreiche Abschluß der Stockholmer Konferenz Verhandlungsbereitschaft signalisierte, freilich aber auch, weil die Angst vor einem neuerlichen Rückschlag sehr groß war. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Die Abschlußerklärung enthält Konkreteres als vergleichbare Texte so mancher anderen Konferenz. Den zu verhandelnden Stoff für das nächste Treffen, das nicht später als 1991 stattfinden soll, hat man sich gleich mit aufgegeben. Vorgesehen ist u.a. die weitere wissenschaftlich-technische Entwicklung der Biotechnologie, die Wirksamkeit eingeleiteter vertrauensbildender Maßnahmen und rechtsverbindliche Verbesserungen des Vertrages zu beraten.

Obwohl mit der Formulierung von Verhandlungsthemen für die nächste Untersuchungskonferenz wichtige Entscheidungen zunächst hinausgeschoben wurden, bleibt als politisches Ergebnis, die offenen Punkte (Definitionsfragen, Überprüfbarkeit und Verbindlichkeit der getroffenen Vereinbarungen) benannt zu haben und die Absicht, sie einer Lösung zuführen zu wollen. Zwar haben die Gegner rechtsverbindlicher Erklärungen noch einmal Zeit gewonnen, jedoch kann es sich kein Staat mehr leisten, auf den ursprünglichen Vertragstext zurückzufallen. Ausschlaggebend für diese Vorgehensweise war die nicht unbegründete Hoffnung vieler Konferenzteilnehmer, daß noch vor Ende der 80er Jahre ein Vetrag über chemische Waffen zum Abschluß komme. Sobald ein solcher Vertrag unterzeichnet ist, so glaubt man, dürfe die Befürwortung einer Vertragsergänzung oder -änderung sehr viel wahrscheinlicher sein. Allerdings darf nicht übersehen werden, daß die Verifikation für biologische Waffen sehr viel schwieriger sein wird als für chemische Waffen.

Das eigentliche Problem des B-Waffen-Vertrages, die Erlaubnis von Forschung zu Verteidigungszwecken, bleibt ungelöst. Wer immer in den Militärlabors mit Krankheitserregern und Bakterien geotechnisch probiert - und biologische Agenzien und Toxine sind heute leicht und schnell herstellbar - wird seine Arbeit als erlaubte Forschung im Sinne des B-Waffen-Vertrages verstehen. Was nützt aber ein Entwicklungsverbot für offensive Zwecke, wenn Nachweis und Schutzgeräte mit echtem B-Kampfstoff getestet und nach Impfstoffen für ausgefallene Krankheiten gesucht wird? Die Forschung zum Schutz vor B-Waffen ist vollkommen identisch mit der Forschung zur Herstellung einer B-Waffe. Auch wird von vielen Wissenschaftlern bezweifelt, daß Impfstoffe für Verteidigungszwecke geeignet sind. Ohne vorherige Warnung, so ihr Argument, gibt es keine Möglichkeit, die gesamte Bevölkerung vor einer Vielzahl entwickelbarer, ungewöhnlicher Infektionskeime zu schützen. Immunisierung diene daher nur einem Aggressor, der den B-Waffen-Einsatz plant. Eine Entwicklung und Herstellung neuer hochgefährlicher Pathogene unter dem Etikett „Defensivmaßnahme“ ist auch dann nicht zu rechtfertigen, wenn die Keime als Waffen nutzlos sind. Allein ihr Vorhandensein stellt eine Lebensbedrohung dar. Daher müssen Schritte gegen derartige Vorhaben so früh wie möglich unternommen werden.

Noch sind nicht alle so konsequent in ihrer Haltung wie beispielsweise die US-Wissenschaftler Novick oder Lewitt. Beide lehnen B-Waffen-Forschung ab. Richard P. Novick ist Direktor des New Yorker Forschungsinstituts für öffentliche Gesundheit. Er arbeitet z.Zt. mit Staphylococcus-Bakterien, die eine schlimme Form von Lebensmittelvergiftung verursachen. An ihn trat das Medical Research Institute of Infectious Diseases (USAMRIID), ein Forschungsinstitut der US-Armee in Fort Detrick, mit dem Angebot, für seine Forschungen Geldmittel bei ihnen zu beantragen.7 Warum, so fragte er sich, interessiert sich das Pentagon für meine Forschung? Das Ansinnen erschien ihm sehr bedenklich und höchst sonderbar; er lehnte kurzerhand ab. Lewitt forschte früher selbst am militärmedizinischen Institut in Fort Detrick. Heute beschuldigt er die amerikanischen Streitkräfte schwerer Versäumnisse bei ihrem Biological Defense Program.8

Die Zahl der Biologen, denen vom amerikanischen Verteidigungsministerium Forschungsgelder und Jobs angeboten werden, hat in letzter Zeit erheblich zugenommen. Die meisten Wissenschaftler haben nach wie vor keine Bedenken, im Auftrag des US

Verteidigungsministeriums zu forschen. 90 Millionen Dollar hat das Pentagon allein 1986 für sein Biological Defense Research Program ausgegeben. Seit 1981 haben sich die Ausgaben versechsfacht - die Millionen für eine B-Waffen-Testanlage in Dugway/Utah nicht mitgerechnet. Das Hauptinteresse gilt seltenen Krankheitseregern und Toxinen. Mehrere Universitäten clonieren gleichzeitig im Auftrag des USAMRIID für ein toxinempfindliches Frühwarnsystem. Auch wenn dieses Jahre die Mittel auf 62 Millionen US-Dollar gekürzt worden find, das Forschungsprogramm wurde davon nicht betroffen. Und: Der Plan für ein neues Hochsicherheitslabor für B-Waffen-Tests auf dem Militärgelände bei Dugway/Utah ist trotz eines gerichtlich verfügten Baustopps keineswegs fallengelassen. Die Diskussion ist vergleichbar jener über Atomwaffen. Der Gedanke an biotechnisch produzierte Waffen ist mindestens ebenso schrecklich wie der eines Atompilzes!

Gerade die junge und um ihr Image besorgte amerikanische Bio-Industrie hat großes Interesse an der Einhaltung des B-Waffen-Vertrages. Das letzte, was sie nämlich gebrauchen kann, ist ein öffentliches Meinungsbild von gentechnisch erzeugten Produkten, die von Forschern stammen könnten, die auch in der Lage sind, Monstermikroben zusammenzubrauen. Die Industrie unterstützt daher einen Gesetzesentwurf, wonach der B-Waffen-Vertrag in den USA auch auf private Aktivitäten Anwendung finden soll.

Für die künftige Entwicklung des B-Waffen-Vertrages wird viel davon abhängen, wie sich die Scientific Community verhält und inwieweit alle Staaten bereit sind, vertrauensbildende Programme tatsächlich zu unterstützen und Transparenz zuzulassen. Je mehr Wissenschaftler und Politiker erkennen, daß B-Waffen-Forschung - auch zu Verteidigungszwecken - äußerst fragwürdig und gar nicht patriotisch ist, umso eher wird die Welt sich von der Geißel biologischer Waffen befreien können. Verantwortungsvolle Forschung bedeutet heute, Grenzen zu ziehen. Erst wenn ein Forschungsprojekt nicht mehr unter eine bestimmte kritische Schwelle gehen kann, wird der Reiz verloren gehen, es realisieren zu wollen. Ähnliches gilt für eine friedensstiftende Politik. Sie muß sich endlich aus den Fesseln überzogener Bedrohungsanalysen lösen.

Ausgaben für B-Waffenforschung in den USA 1981-1987 (Mio. $)
1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987
15 22 38 60 67 66 73

Anmerkungen

1 Second Review Conference of the Biological Weapons Convention. Disarmement, Vol. X, Nr. 1 (1987), S. 43-77 Zurück

2 E. Geissler, SIPRI Yearbook 1984, Taylor & Francis, London (1984), S. 426Zurück

3 S. Wright, Bulletin of the Atomic Scientists, Jan/Feb 1987Zurück

4 J.M. Pando, a.a.O., S. 52-58 Zurück

5 Anfang der 80er Jahre verschwanden erhebliche Mengen Chikungunya-Virus aus Fort Detrick, ohne bis heute jemals gefunden zu werden. Chik, wie die militärforscher das Virus nennen, verursacht plötzlich ausbrechende schwere Gelenkschmerzen in den Gliedmaßen und in der Wirbelsäule, die den Betroffenen innerhalb von Stunden inaktivieren.Zurück

6 Die neue umfassendere Definition in der gemeinsamen Abschlußerklärung lautet jetzt: „Die Konvention gilt eindeutig für alle natürlichen oder künstlich hergestellten mikrobiologischen oder anderen biologischen Agenzien oder Toxinen ungeachtet ihres Ursprungs oder ihrer Herstellungsmethode. Pflanzliche, tierische und mikrobiologische Toxine (auf Protein- und Nichtproteinbasis) einschließlich ihrer synthetisch erzeugten Analoge werden von der Konvention erfaßt.“ Disarmement Vol. IX, Nr. 3 (1986) Zurück

7 Business Week, 10.8.87, S. 66 Zurück

8 In einer 26-seitigen Anklageschrift beschuldigt Nell Lewitt die US-Army u.a. weder die Umstände des Verschwindens von Chikungunya-Vinus aus Fort Detrick noch deren Verbleib ermittelt, dem Kongreß jahrelang nicht bestandene Sicherheitstests verschwiegen und Untersuchungen möglicherweise kontaminierten Zellmaterials versäumt zu haben. Bulletin of the Atomic Scientists, Jan/Feb 1987, S. 45 Zurück

9 L. M. Hansen, a.a.O., S. 59-65 Zurück

Dr. Helmut Weigel ist Diplom-Chemiker in Hamburg.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1987/5 Die Karte der nuklearen Welt, Seite