Der innere Frieden und die soziale Gerechtigkeit
von Klaus Grehn
Frieden hat auch eine ökonomische Dimension. Andere Verteilungsverhältnisse sind nicht nur mit dem Blick über die Landesgrenzen hinaus – z.B. im Nord-Süd-Verhältnis – Voraussetzung für eine zukunftsfähige Entwicklung, sondern auch im Inneren. Klaus Grehn, Präsident des Arbeitslosenverbandes, fordert ein Ende der Umverteilung von unten nach oben. So uralt die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit ist, so hochaktuell sind sie und ihr Zusammenhang mit der An- oder Abwesenheit des inneren Friedens. Abgeschwächt könnte in diesem Wechselverhältnis der innere Frieden auch als Grad des sozialen Zusammenhalts der Gesellschaft bezeichnet werden.
Bei aller Definitions- und Begriffserweiterung im Verlaufe der gesellschaftlichen Entwicklung bleibt die Aristotelische Unterscheidung von ausgleichender Gerechtigkeit – iustitia commutativa – und Verteilungsgerechtigkeit – iustitia distributiva – (Nikomachische Ethik, d.V.) die grundsätzliche. Viele aktuelle Gerechtigkeitsbegriffe wie Steuergerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit, Bedarfsgerechtigkeit, Teilhabegerechtigkeit, Generationsgerechtigkeit etc. lassen sich darauf zurück führen. Sie bilden quasi die »Gerechtigkeiten«.
In der politischen Debatte um mehr soziale Gerechtigkeit wird immer wieder in Auseinandersetzung mit verschiedenen sozialen Bewegungen darauf verwiesen, dass es keine absolute Gleichheit im Sinne von absoluter Gerechtigkeit gebe. Mit dieser Begründung werden nicht nur Maßnahmen zur Herstellung von mehr relativer Gleichheit verweigert, zugleich wird den sozialen Bewegungen unterstellt, dass sie unter sozialer Gerechtigkeit Egalitarismus verstünden. Solche Interpretationen erschweren den Dialog zwischen der Politik und den sozialen Bewegungen beträchtlich. Soweit im Grundgesetz auf das Prinzip der Gerechtigkeit abgestellt wird, das betrifft insbesondere den Artikel 20I in dem das Sozialstaatsprinzip als Gestaltungsauftrag an das Streben nach sozialer Gerechtigkeit gebunden wird, lassen sich daraus keine sozialen Leistungsansprüche in einem bestimmten Umfang ableiten, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat (BVerfGE 82, 60, 80).
Soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit sind vielfach auch in internationalen Verträgen verankert. So in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 22: „Jedermann hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuss der für seine Würde und freien Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen“.
Auf dem Weltsozialgipfel in Kopenhagen haben sich die Regierungen verpflichtet, „bei nationalen, regionalen und internationalen Politiken und Maßnahmen der Förderung des sozialen Fortschritts, der Gerechtigkeit und der Verbesserung der Lebensbedingungen, auf der Grundlage der vollen Teilhabe aller Menschen höchste Priorität ein(zu)räumen“.
Eine historische Rückschau verdeutlicht, dass die Geschichte sozialer Bewegungen die Geschichte sozialer Auseinandersetzungen ist, dass das Niveau des inneren Friedens wesentlich bestimmt war und wird durch den jeweiligen Ausprägungsgrad sozialer Gerechtigkeit. Ob Sklavenaufstände oder Aufstände der Feudalbauern, ob französische Revolution oder Weberaufstände, ob Streiks oder Aktionen der sozial Ausgegrenzten und Benachteiligten – allen diesen Bewegungen lag und liegt als ein wesentliches Moment die Auseinandersetzung um mehr soziale Gerechtigkeit, insbesondere um mehr Verteilungs- und Teilhabegerechtigkeit mit zu Grunde.
Wie hochaktuell der Zusammenhang zwischen der Ausprägung von sozialer Gerechtigkeit und innerem Frieden/sozialem Zusammenhalt der Gesellschaft ist, zeigen einerseits die letzten Wahlen in Deutschland wie in anderen europäischen Ländern, andererseits die Entwicklung der sozialen Bewegungen und Proteste. Hier wird deutlich, dass es trotz punktueller Maßnahmen nicht gelungen ist, wesentliche Gerechtigkeitslücken zu schließen und das Entstehen neuer Gerechtigkeitslücken zu verhindern.
Der Herstellung der deutschen Einheit, Finanzierungsprobleme, die demographische Entwicklung, die lang anhaltende Massenarbeitslosigkeit erforderten und erfordern zur Durchsetzung des Gerechtigkeitsmodells strukturelle sozialstaatliche Veränderungen statt strukturellem Beharrungsvermögen. Temporäre Maßnahmen auf dem zweiten Arbeitsmarkt, Pflegeversicherung, Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze usw. waren solche punktuellen Veränderungen während der Regierungszeit Kohls. Diesen Maßnahmen standen jedoch gravierende Leistungssenkungen für Lohnersatzleistungs- und SozialhilfeempfängerInnen gegenüber sowie
- die Einführung untertariflicher Bezahlung der Beschäftigten auf dem zweiten Arbeitsmarkt;
- Zwangsmaßnahmen wie Meldepflicht für Arbeitslose;
- die Verschärfung der Zumutbarkeitsregelung;
- die Intensivierung der sozialen Kontrolle der BezieherInnen von Lohnersatzleistungen und Sozialleistungen.
Verbunden wurden diese Maßnahmen mit unhaltbaren individuellen Schuldzuweisungen an die Betroffenen: Erinnert sei an die Diskussionen um »Leistungsmissbrauch«, »Sozialschmarotzertum« oder an die Legende von der »sozialen Hängematte im Freizeitpark Deutschland«.
Diese von der vormaligen Opposition als »Horrorkatalog der sozialen Grausamkeiten« bezeichneten Maßnahmen fanden ihren Niederschlag u.a. in dem »Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms«, dem »ersten und zweiten Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms« und dem »Beschäftigungsförderungsgesetz«.
Mit dieser Politik entfernte sich die Gesellschaft immer weiter von der sozialen Gerechtigkeit, wurden die sozialen Schieflagen verstärkt, wurden Arbeitslose statt Arbeitslosigkeit, Arme statt Armut bekämpft. Gleichzeitig wurden die UnternehmerInnen umfangreich entlastet, mit der Begründung, sie brauchten mehr finanziellen Spielraum um Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen zu können. Eine Erwartung, die nicht erfüllt wurde – das Gegenteil trat ein, die Arbeitslosenzahlen erreichten neue Rekordhöhen. Insgesamt zeigte sich, dass die Politik der Regierung Kohl den sozialen Zusammenhalt und den inneren Frieden destabilisierte. Die Kirchen antworteten auf diese Entwicklung mit ihrem Sozialwort. Gewerkschaften, Sozialverbände und Arbeitslose reagierten auf die Zunahme sozialer Ungerechtigkeiten zunächst mit Protesten und später mit einem entsprechenden Wahlverhalten.
Die Regierung Kohl scheiterte am 27. September 1998 wesentlich an der fehlenden sozialen Gerechtigkeit. Die neue rot-grüne Koalition wurde gewählt, auf Grund ihres in der Opposition praktizierten Eintretens gegen jene gesetzlichen Regelungen die den Sozialabbau verschärften, die die Schere zwischen Arm und Reich zwischen den Teilhabenden und den Ausgegrenzten weiter öffneten. Sie erhielten die Stimmen insbesondere von den Arbeitslosen wegen ihrer Versprechungen zur Herstellung von mehr sozialer Gerechtigkeit.
Nach der Wahl trat eine gewisse Zeit der inneren Ruhe innerhalb der sozialen Bewegungen ein. Erste Maßnahmen der neuen Regierung wie z.B. die Rücknahme einiger Entscheidungen ihrer VorgängerInnen zum Kündigungsschutz und zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall deuteten auf eine Politik für mehr soziale Gerechtigkeit hin. Vergebens allerdings warteten die Arbeitslosen und die SozialhilfeempfängerInnen auf Maßnahmen, die für sie mehr soziale Gerechtigkeit herstellen würden. Entsprechende Vorschläge, vielfach auf den Vorstellungen aus der Oppositionszeit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen fußend, wurden nun von diesen abgelehnt. Dazu zählte der Antrag auf Rücknahme der jährlichen Absenkung des Beitragsbemessungsentgelts für ArbeitslosenhilfeempfängerInnen um 3 Prozent genauso wie die Aufhebung der befristeten Sonderregelung für die Anhebung des Eckregelsatzes der SozialhilfeempfängerInnen nach der Rentenerhöhung statt nach dem Warenkorbprinzip. Diese Entwicklung führte zu wachsender Unruhe unter den Betroffenen und ihren Verbänden. Mit dem vorgelegten Sparpaket und der Konzentration der Sparmaßnahmen auf die finanziell Schwachen, die RentnerInnen, Arbeitslosen und SozialhilfeempfängerInnen wurde deutlich, dass auch die neue Regierung bereit ist, das versprochene »Mehr« an sozialer Gerechtigkeit auf dem Altar des »Sparzwangs« zu opfern. Es gab und gibt aber in dieser Gesellschaft keinen Konsens, nach dem Sparen – und das vor allem bei den Armen –, oberstes Regierungsziel sein soll.
Was aber bei dem Sparkonzept der rot-grünen Koalition den Widerstand und Protest der Betroffenen in besonderer Weise provoziert ist die Tatsache, dass sich der »Sparzwang« als trügerischer Schein entpuppt, hinter dem sich die Reduzierung des Sozialstaats, die alte Politik von mehr sozialer Ungerechtigkeit verbirgt, während es keine gesellschaftliche Aussprache über neue Wege gibt. Sparen kann dann einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft leisten, wenn es der Durchsetzung des höheren Prinzips der sozialen Gerechtigkeit dient. Statt dessen wird Sparen zur moralischen Keule gegen die »Nichtsparbereiten«. Letztere sind allerdings bei näherer Betrachtung der AdressatInnen des »Sparpakets« die »Nichtsparfähigen« (eben die ärmsten Teile der Gesellschaft). Für diese Menschen muss es zynisch klingen, wenn die Regierung behauptet, dass „Sparen, der Sparhaushalt, die oberste soziale Gerechtigkeit“ sei und dass weiter wie bisher nicht zu sparen sozial ungerecht sei.
Was logischerweise auf das Sparpaket und die es begründende Wortakrobatik folgte waren und sind Turbulenzen im Bereich des inneren Friedens, unter anderem sichtbar in Demonstrationen und Aktionen, z.B. in der letzten Oktoberwoche in Berlin:
- Dienstag, 26.10.: Demonstration der Bäuerinnen und Bauern;
- Mittwoch, 27.10.: Aktion der Obdachlosen;
- Donnerstag, 28.10.: Demonstration der RentnerInnen;
- Freitag, 29.10.: Kundgebung der Arbeitslosen (in Berlin und weiteren 179 Städten).
In der Woche zuvor demonstrierten 80.000 BeamtInnen und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, davor Zehntausende Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen. Von allen Seiten wird die Fortsetzung der Aktionen angekündigt. Münden diese Aktionen in gemeinsames Handeln etwa unter dem Motto: Alle gemeinsam gegen Sozialabbau und soziale Ungerechtigkeit, nach dem Beispiel der französischen Arbeitslosenbewegung AC! (Agir ensemble contre le chomage!), werden die Auswirkungen auf den inneren Frieden bedeutend sein.
Das hohe und lang anhaltende Niveau der Massenarbeitslosigkeit von offiziell ca. 4 Millionen Arbeitslosen (tatsächlich wohl mehr als 6,5 Millionen) und mehr als 7,5 Millionen fehlenden Arbeitsplätzen, die damit verbundene Ausgrenzung und der Sozialabbau bedrohen in Deutschland den inneren Frieden. Darauf haben auch wiederholt Meinungsumfragen hingewiesen. So kommt jüngst das Mannheimer Ipos-Institut in einer repräsentativen Umfrage im Auftrage des Bundesverbandes der Deutschen Banken u.a. zu dem Ergebnis, dass die Massenarbeitslosigkeit eine Bedrohung für die Demokratie ist. Jeder Zweite ist der Ansicht, dass die hohe Anzahl der Arbeitslosen die politische Stabilität derart gefährdet, dass es zu politischen Unruhen kommen könnte (63 Prozent im Osten und 47 Prozent im Westen rechnen mit einer solchen Möglichkeit). Angesichts des Ergebnisses, dass zwei Drittel der Befragten eine weitere Zunahme der Arbeitslosigkeit in den nächsten 10 Jahren erwarten, könnten die Folgen für den inneren Frieden dramatisch sein. Tatsache ist, dass der Mangel an Erwerbsarbeit tendenziell die sozialen Rechte nicht nur der Erwerbslosen aushöhlte, sondern auch die ihrer Familien. Eine wesentliche Ursache dafür ist, dass das Sozialstaatsprinzip und das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit kaum im internationalen Recht verankert sind (soziale Rechte sind z.B. nicht im Grundgesetz verankert). Dem zufolge orientieren sich gesetzliche Regelungen im Bereich der Arbeitslosigkeit und der Sozialhilfe weniger am Ziel nach mehr sozialer Gerechtigkeit als an Zielen wie Mitteleinsparung, Missbrauchsbekämpfung, Mitnahmeeffekt usw. (Vgl. Entwicklung des AFG, SGB III, BSHG u.a.).
Die Ausprägung der den sozialen Frieden gefährdenden sozialen Ausgrenzung der Arbeitslosen zeigt ein Vergleich der sozialen Rechte von Arbeitslosen und ArbeitnehmerInnen. Im Wesentlichen beruhen soziale Rechte auf Arbeit. ArbeitnehmerInnen haben deshalb nicht nur mehr Teilhabe als Arbeitslose an der Gesellschaft. Arbeitslose besitzen auch weniger soziale Rechte. So ist das Recht der Arbeitslosen auf soziale Dienstleistungen sowohl unter der Regierung Kohl wie auch unter der gegenwärtigen Regierung durch gesetzliche Bestimmungen begrenzt und mit zusätzlichen Verpflichtungen verbunden worden: Sie besitzen kein unbegrenztes Reiserecht (selbst wenn sie die Reisen finanzieren könnten) und ihre Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt, sie sind im Recht auf Bildung begrenzt, das Recht auf freie Arbeitssuche ist mit Sanktionen verknüpft. Je länger die Arbeitslosigkeit desto weniger gelten die sozialen Rechte in verschiedenen Lebensbereichen wie Gesundheit, Kultur, Rente, Wohnung, Kinderbetreuung, Bezahlung (Verpflichtung unterbezahlte Beschäftigung anzunehmen). Auf der anderen Seite haben Arbeits- und Sozialämter immer mehr »Macht« über die Betroffenen erhalten.
Eine kritische gesellschaftspolitische Diskussion der vorgenannten Problemlagen kann Wege zur Herstellung von mehr sozialer Gerechtigkeit aufzeigen und würde Gefährdungen des inneren Friedens abbauen. Das gilt um so mehr, als die Gerechtigkeitslücken in verschiedenen sozialdemographischen Gruppen zu unterschiedlichen Folgen und Verhaltensweisen führen. Das betrifft die Wirkung fehlender Ausbildungsplätze und damit die Zukunftschancen für junge Menschen genauso wie den hohen Anteil sozial benachteiligter (und damit ungerecht behandelter) Frauen und AusländerInnen.
Empirisch bereits wiederholt belegt sind die Unterschiede, die auf die Dauer der Ausgrenzung zurückführbar sind. Zu hinterfragen ist, inwieweit wachsende Aggressivität, Kriminalität, Frust und Brutalität postmoderne Formen der Zerstörung des inneren Friedens sind und ungelöste Gerechtigkeitsfragen solche Entwicklungen verursachen. Auf diesen Bezug zur Arbeitslosigkeit, insbesondere der hohen Jugendarbeitslosigkeit, hat Jacques Delors wiederholt hingewiesen. Als einen Fingerzeig in diese Richtung kann man auch die Feststellung des Ausschusses der Weisen der Europäischen Kommission in ihrem Bericht »Für ein Europa der Bürgerrechte und der sozialen Rechte« aus dem Jahre 1995 sehen, nach dem „Europa in stärkerem Maße gefährdet ist als es selbst wahrhaben will, und das derzeitig festzustellende soziale Defizit eine wirkliche Bedrohung darstellt.“
Dr. Klaus Grehn ist Präsident des Arbeitslosenverbandes Deutschland e.V. Er wurde als Parteiloser auf der Liste der PDS 1998 in den Bundestag gewählt.