Des Senators Zwiesprach. Meyer-Abich und die Rüstungsforschung
von Dietrich Rabenstein
„Soweit Wissenschaft und Technik zur Waffenentwicklung beitragen, haben Wissenschaftler und Ingenieure auch ein Mandat, sich dem entgegenzustellen.“ „Ein Atombombenwissen ist nicht wissenswert. Ein Weltraumwaffenwissen ist ebenfalls nicht wissenswert. Wissenswert wäre ein Erhaltungswissen, das dem Frieden dient und der Zerstörung entgegen wirken kann. Ein heilendes Wissen, ein Friedenswissen.“
Mit diesen Worten stellte sich der neue Hamburger Wissenschaftssenator Prof. Dr. Klaus Michael Meyer-Abich in seiner Eröffnungsansprache zum Kongreß „Verantwortung für den Frieden“ am 5.7.84 in der Universität Hamburg den Hamburger Hochschulen vor.
Zwei Monate später ließ er seine Behörde zwei Sätze aus dem „Friedensbeschluß“ 1 des Senats der Fachhochschule Hamburg aufheben.
Diese beiden Sätze lauten: „Die Fachhochschule lehnt die Zusammenarbeit mit Firmen und Institutionen bei Projekten ab, deren militärische Zweckbindung erkennbar ist und fahrt keine Untersuchung durch und übernimmt keine Aufträge, die offensichtlich militärischen Zwecken dienen.“ Und „Alle neuen Mitglieder sind auf diesen Beschluß hinzuweisen.“
Was führte zu diesem Beschluß des FH-Senats?
Die Debatte um die Stationierung von punktgenauen Mittelstreckenraketen und von Cruise Missiles in der Bundesrepublik sowie um die neue US-Militärdoktrin Air-Land-Battle machte auch vor den Toren der FH Hamburg, mit rund 11000 Studierenden zweitgrößte Hochschule Hamburgs, nicht halt. Nach Bildung von Friedensinitiativen, nach Aktionstagen und Unterschriftensammlungen für eine atomwaffenfreie Zone FH Hamburg (auch etwa 150 Hochschullehrer hatten unterschrieben) erklärte das viertelparitätisch besetzte Konzil der FH die Fachhochschule symbolisch zur „atomwaffenfreien Zone“.
Mit dieser Erklärung verband das Konzil die Aufforderung an die Mitglieder der. Fachhochschule, „durch ihre Tätigkeit in Studium, Lehre und Forschung zur Friedenssicherung ohne Atomwaffen und alle anderen Massenvernichtungsmittel beizutragen, um auf diese Weise ihre besondere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft wahrzunehmen.“
Als trotz der eindrucksvollen Aktionen der Friedensbewegung die PERSHING II Stationierung vollzogen wurde, drängte vor allem die Studentenschaft der FH auf eine Konkretisierung des Konzilbeschlusses. Ein von Studentenvertretern vorgelegter Antrag beschäftigte den Senat der FH mehrere Sitzungen hindurch, bis eine Formulierung des Beschlusses gefunden und verabschiedet war, die auch nach Meinung des Präsidenten der FH rechtlich nicht zu beanstanden war.
Die beiden von Senator Meyer-Abich aufgehobenen Sätze sind Bestandteile dieses Senatsbeschlusses vom 15.12.83, modifiziert am 26.1.84. Um Mißverständnisse zu vermeiden, hatte der FH-Senat deutlich gemacht, daß es sich beim ersten, jetzt aufgehobenen Satz um eine Meinungsäußerung des FH
Senats und nicht um einen Beschluß mit bindender Wirkung handele, daß also kein Mitglied der FH in seinen Grundrechten nach Art. 5, Abs. 3 des Grundgesetzes (Freiheit der Forschung) beeinträchtigt werde. Auch bei der Veröffentlichung des Beschlusses sollte hierauf ausdrücklich verwiesen werden. Am 25.10.84 erläuterte Meyer-Abich persönlich dem FH-Senat die Gründe für die Aufhebung der beiden Sätze:
Friedensdienst mit der Waffe sei ebenso anzuerkennen wie Friedensdienst ohne Waffen. Es sei festzuhalten daran, daß auch Dienst in der Bundeswehr Friedensdienst sei. Selbstverpflichtungen, natürlich nur im Rahmen der Amtspflichten, seien individuell möglich, auch er selbst würde solche jederzeit befürworten und unterschreiben, aber solche Verpflichtungen könnten nicht anderen vorgeschrieben werden.
Das aber hatte der FH-Senat mitnichten getan! Er hatte darauf gehofft, daß die Auffassung der Mehrheit der gewählten Gremienvertreter vielen Hochschulmitgliedern als persönliche Entscheidungshilfe dienen könnte.
Wie begründet die Behörde die Aufhebung von Teilen des FH-Friedensbeschlusses?
Im Aufhebungsschreiben heißt es lapidar: „Der Beschluß des Fachhochschulsenats verstößt gegen Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes. Denn das Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre garantiert den einzelnen forschenden und lehrenden Mitgliedern der Fachhochschule auch die Beteiligung an Projekten und Untersuchungen mit militärischen Zwecken oder Zweckbindungen, da der Friedensdienst sowohl mit als auch ohne Waffe in der Verantwortung vor der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.“
Daß es sich nach dem Willen des FH-Senats um eine Meinungsäußerung ohne bindende Wirkung handelt, wird dabei zunächst schlicht ignoriert. Erst als die GAL in der Hamburger Bürgerschaft eine schriftliche Kleine Anfrage 2 einbringt antwortet der Hamburger Senat hierauf „Die aufgehobenen Passagen des Beschlusses des Fachhochschulsenats beschränken ... die individuellen Grundrechte der übrigen Mitglieder der Hochschule. Schon aus der Formulierung der beanstandeten Passagen: „Die Fachhochschule lehnt ab ...“, die 13 der 23 Anwesenden befürwortet haben, ergibt sich, daß keine individuellen Meinungsäußerungen der Mitglieder des Gremiums vorliegen „...Die Erklärung der beanstandeten Passagen als unverbindlich wird durch die Grundrechtsverletzung gegenstandslos.“
Die letzten Sätze muß man genau lesen und sich dann in die Antwort des Senats auf eine andere Schriftliche Kleine Anfrage 3 vertiefen:
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hatte 1983 den Bezirksamtsbereich durch einen gemeinsamen Beschluß von SPD und GAL zur „Atomwaffenfreien Zone“ erklärt.
Also fragte der Abgeordnete Klimke (CDU): „Hält der Senat es mit den Kompetenzen und Aufgaben von Bezirksversammlungen und Regionalausschüssen vereinbar, derartige Beschlüsse zu fassen?“
Darauf der Hamburger Senat: „Bei dem Beschluß der Bezirksversammlung Eimsbüttel handelt es sich um eine politische Bekundung ohne rechtliche Verbindlichkeit. Andernfalls hätte der Beschluß gegen das Bezirksverwaltungsgesetz bzw. gegen Kompetenzen des Grundgesetzes verstoßen ... Es handelt sich um eine unverbindliche Meinungsäußerung der Bezirksversammlung.“
Das „Unternehmen Hamburg“ braucht Rüstungsaufträge
Zuviel Zurückhaltung der Hamburger Hochschulen gegenüber militärischer Forschung paßt eben nicht ins Standortkonzept des „Unternehmens Hamburg“. Zumal der Druck auf die TU Hamburg-Harburg, die sich im Aufbau befindet, offenbar sehr groß ist.
Diese Deutung wird gestützt durch weitere Passagen aus der Antwort des Senats auf die Anfrage der GAL 2: „...jeder Student hat das Recht, in seinem Studium Schwerpunkte zu wählen, die ihm eine rüstungsrelevante berufliche Beschäftigung ermöglichen.“ ... Ein „normaler“ technischer Studiengang reicht dazu womöglich gar nicht?
„Hochschulen, die Ingenieure, Naturwissenschaftler, Sozialwissenschaftler und Mediziner ausbilden, entlassen Absolventen, die möglicherweise in ihrem Berufsleben mittelbar oder unmittelbar rüstungsrelevante Tätigkeiten ausüben.
Hochschulen, die diese Tatsache - etwa auf der Basis der beanstandeten Beschlußpassagen ... - durch Änderung von Ausbildungsgängen oder Studienordnungen entgegenwirken wollen, verletzen ihren Bildungsauftrag.“
Seinen Bildungsauftrag verletzt also nach Auffassung des Hamburger Senats ein Fachbereich, der aus wissenschaftlicher Einsicht in die Gefahren zunehmender Militarisierung und Hochrüstung ein Seminar zum Thema Frieden und Abrüstung in einer Studienordnung verankert!
Aber über die Beteiligung an militärischen Untersuchungen und Projekten entscheidet jedes Hochschulmitglied selbst, gesetzt den Fall, es darf das im Rahmen seiner dienstlichen Pflichten?
Als jedoch Timmermann (BMVg), der 2. Hamburger Bürgermeister Pawelczyk und Meyer-Abich am 16.1.85 bei der TU Harburg vorsprachen, um „Möglichkeiten für Rüstungsforschung zu klären“ 4, bezog da nicht auch der Gründungsrektor Stellung fr die Hochschule und wäre es für ihn nicht hilfreich gewesen, eine Meinungsäußerung seines Gründungssenats zur Beteiligung an Rüstungsforschung zu haben?
Wie geht es weiter?
Der FH-Senat zögert zwar bisher, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Die Mehrheit des Fachhochschulsenats blieb aber hartnäckig und bestätigte erneut den Inhalt ihres Beschlusses:
Der Fachhochschulsenat bekräftigt noch einmal, daß er mit den aufgehobenen Beschlußteilen eine Meinungsäußerung bezweckt hat. Er begrüßt nach wie vor, wenn die Mitglieder der Fachhochschule nicht mit Firmen und Institutionen bei Projekten zusammenarbeiten würden, deren militärische Zweckbindung erkennbar ist, und sich an keinen Untersuchungen und Aufträgen beteiligen würden, die offensichtlich militärischen Zwecken dienen ...“ 5
Daß sich Senator Meyer-Abich letztlich aber gern erbietet, den Hamburger Hochschulen Entscheidungen zur Verantwortung der Wissenschaft abzunehmen, das geht aus seinen Ausführungen zu den Aufgaben der Hamburger Hochschulen und einem längerfristigen Strukturkonzept fr sie („Unternehmen Hamburg“ im Hinterkopf!) hervor: Es bedarf dazu einer gemeinsamen Anstrengung, in der die Hochschulen lernen, vom Ende her zu denken; der Senator den Hochschulen diejenigen Entscheidungen. abnimmt, welche in Kollegialorganen nicht einvernehmlich möglich sind, sondern die Basis der Zusammenarbeit untergraben würden.“
Dem Denken vom ENDE her, kann zugestimmt werden!
Anmerkungen
1 Der „Informationsdienst Wissenschaft und Frieden“ hat hierüber bereits in seiner Ausgabe 2/84, S. 21 berichtet.Zurück
2 Drucksache 11/3040 - 1.10.84 Zurück
3 Drucksache 11/228 - 1.3.83 Zurück
4 Hamburger Abendblatt 15./17.1.85; Hamburger Rundschau 31.1.85 Zurück
5 FH-Senatsbeschluß am 22.11.84 Zurück
Dr. Dietrich Rabenstein ist Hochschullehrer an der FH Hamburg.