W&F 1991/3

Die BRD als »normale« militärische Mittelmacht? (II)

Vor einem neuen militärischen Interventionismus?

von Randolph Nikutta • Caroline Thomas

Während seit dem Umbruch in Osteuropa eine Neuorientierung der Außen- und Sicherheitspolitik in den westlichen Industriestaaten erkennbar wird, die sich in dem Bestreben nach militärischer Zusammenarbeit insbesondere in Westeuropa gegen die neuen »Risiken« im Süden und Osten niederschlägt, intensivierte sich auch die politische Diskussion um eine neue außenpolitische Rolle der Bundesrepublik. Insbesondere seit der Vereinnahmung der DDR im Herbst 1990 sprechen immer mehr Politiker von der »neuen internationalen Verantwortung« des neuen Deutschlands. Dahinter verbirgt sich eine Debatte um künftige Ziele und Mittel, in der vor allem die Bestimmung des Stellenwertes und der Funktion der militärischen Komponente in der zukünftigen Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik einen Diskussionsgegenstand von eminenter politischer Bedeutung darstellt.

So war es auch nicht verwunderlich, daß die militärischen Interventionen '87/ '88 und '91 im Mittleren Osten in der BRD Anlaß zu heftigen innenpolitischen Auseinandersetzungen war. Teile der Parteien und der Bundesregierung arbeiteten seit 1987 kontinuierlich daran, einen Einsatz bundesdeutscher Streitkräfte »out-of-area« zu ermöglichen. Sie hatten es allerdings nicht leicht, denn es gibt wenig außen- und sicherheitspolitische Fragen, die in der Bundesrepublik über Jahrzehnte, unabhängig von den jeweiligen Regierungsparteien, konstant in gleicher Art und Weise beantwortet worden sind. Das militärische Engagement der Bundesrepublik außerhalb Europas war eine dieser Fragen. Hier lag seit Gründung der BRD ein fast einmaliger politischer Konsens zwischen Parteien, Regierungen und Bevölkerung vor. Von der CDU/CSU (abgesehen von extrem Konservativen/Rechten) über die SPD und FDP, bis hin zu den GRÜNEN, und auch in der Bevölkerung von konservativ bis progressiv, war eine Ablehnung jeglicher »out-of-area«-Aktivität seitens der BRD – egal unter welchen Bedingungen und in welchen Zusammenhängen – erkennbar.

Der Beschluß des Bundessicherheitsrates 1982

Um diese Position nach außen und nach innen festzuschreiben, gab die Bundesregierung 1981 ein Gutachten über die Unterstützungsmöglichkeiten der BRD an militärischen Interventionen außerhalb des NATO-Geltungsgebietes in Auftrag, das die Grundlage des Beschlusses des Bundessicherheitsrates vom 3.11.1982 bildete. Dieser legte fest, daß

„militärische Einsätze der Bundeswehr außerhalb des NATO-Bereiches grundsätzlich nicht in Frage kommen, es sei denn es läge ein Konflikt zugrunde, der sich gleichzeitig als ein völkerrechtswidriger Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland darstellt.“ Und weiter: „Eine Beteiligung der Bundeswehr an einer internationalen Streitmacht im Persischen Golf wäre daher, wenn überhaupt, jedenfalls im gegenwärtigen Zeitpunkt verfassungsrechtlich nicht gedeckt.1

Nachdem dieser Beschluß nach dem Regierungswechsel von der CDU/CSU nochmals ausdrücklich bestätigt worden ist, bildet er bis heute offiziell die Grundlage der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung.

Mit diesem Konsens im Regierungs- und Parteiensystem der Bundesrepublik ging auch auch eine eindeutig ablehnende Einstellung in der Bevölkerung einher. Dieses belegt eine Umfrage des STERN vom 3./4. November 1987. Auf die Frage „Soll die Bundeswehr ihrer Meinung nach Minensuchboote in den Golf entsenden?“ sprachen sich 87% dagegen aus. Diese Ablehnung in der Gesamtbevölkerung war immens hoch und bestätigte sich auch noch nach dem irakischen Einmarsch in Kuwait. So hatte auch eine Umfrage vom Dezember '90 zum Ergebnis, daß 75% der westdeutschen Bevölkerung eine bundesdeutsche Einmischung in internationale Konflikte ablehnt2. Dieser innenpolitische Widerstand, der auch in den Demonstrationen im Januar '91 gegen den zweiten Golfkrieg wieder deutlich wurde, bildete eines der Haupthindernisse in der Diskussion um einen Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Vertragsgebietes und spielte eine entscheidende Rolle bei dem Verlauf der Debatte im politischen System der BRD.

Der Aufbruch des politischen Konsenses

Spätestens im Oktober 1987 aber wurde dieser beschriebene Konsens aufgebrochen und es entwickelte sich ein neuer Basiskonsens mit entgegengesetzten Vorzeichen. Eine auslösende und impulsgebende Rolle bei dieser Entwicklung spielte ein Gutachten des BMVg, welches im Oktober '87 einigen außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungsträgern der Bundesregierung zugänglich gemacht wurde und verfassungsrechtliche Restriktionen bezüglich eines militärischen Einsatzes der Bundeswehr z.B. im Arabisch/Persischen Golf weitgehend negierte. Das Gutachten hatte aber nur deshalb diese entscheidende Wirkung, weil es Akteure in der CDU/CSU gab, die die Neubewertung in dem Gutachten für ihre eigenen politischen Anschauungen zu verwenden wußten.

Nachdem absehbar wurde, welche Probleme die Bundesregierung innen- wie außenpolitisch3 bekommen könnte, wenn diese Debatte exklusiv auf den NATO-"out-of-area« Aspekt zentriert bleiben und größere Ausmaße annehmen würde, schoben die entsprechenden Interessenten ab Anfang 1988 nicht mehr eine »out-of-area« Rolle der BRD im NATO-Kontext in den Vordergrund, sondern einen Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebietes im UN-Kontext.

Eine Positionsänderung bei einigen außen- und sicherheitspolitischen Experten der SPD-Fraktion (Norbert Gansel, Karsten Voigt, Egon Bahr etc.) wurde im Frühjahr 1988 erkennbar und fand ihren Ausdruck in einer Grundgesetzänderungsinitiative des Arbeitskreises »Bundeswehreinsätze im Rahmen der UN-Friedenssicherung«. Durch eine Grundgesetzänderung sollte ein Einsatz der Bundeswehr im UN-Rahmen, welcher sowohl Peace-keeping-Operationen als auch Einsätze nach Kapitel VII (militärische Zwangsmaßnahmen) mit einschließen sollte, verfassungsrechtlich abgedeckt, ein Einsatz im NATO-Kontext aber ausdrücklich verboten werden. Wichtig hierbei ist der Zeitpunkt der Initiative. So hatte die Debatte in der Öffentlichkeit bis zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt keine Relevanz und die genannten SPD-Akteure waren somit die ersten, die als eine gewichtige Gruppe an die Öffentlichkeit gingen, um eine Grundgesetzänderung mit dem Ziel einer Ausweitung des bundesrepublikanischen militärischen Handlungsspielraumes zu fordern.

Hans-Dietrich Genscher war das letzte personale und institutionelle Hindernis auf dem Weg zu einem Bundeswehr-Einsatz außerhalb Westeuropas. Während er bis Anfang 1989 noch eine strikt ablehnende Haltung im Hinblick auf jegliche Einsätze der Bundeswehr außerhalb des NATO-Vertragsgebiet zum Ausdruck brachte4, änderte er seine Position ab Frühjahr 1989 und forderte eine Grundgesetzänderung, um eine Beteiligung an UN-Friedenstruppen zu ermöglichen5. Seit Februar 1991 hat sich seine Position sogar dahingehend verändert, daß er alle unter UN legitimierten militärischen Interventionen für die Bundeswehr befürwortet.6

Der Krieg gegen den Irak

Die militärische Intervention des Iraks in Kuwait am 2. August 1990 erschreckte die gesamte internationale Staatenwelt und beeinflußte (natürlich auch) die Diskussion in der Bundesrepublik um eine bundesdeutsche »out-of-area«-Politik. Bisher ist allerdings eine abschließende Einschätzung, welche Positionen durch die Aggression des Iraks eine Stärkung erfuhren und noch erfahren werden, nicht vorzunehmen.

Teile der CDU versuchten die außenpolitischen Anforderungen und die überwiegende Stimmung in der westlichen Öffentlichkeit, welche ein starkes Eingreifen gegen den irakischen Diktator einforderte, zu nutzen, um in der bundesdeutschen politischen Diskussion eine Mehrheit für einen »out-of-area«-Einsatz der Bundeswehr zu erreichen. So war in der FAZ am 16.8.'91 zu lesen:

„Bundeskanzler Kohl habe die italienische Regierung telefonisch wissen lassen, daß die Bundesregierung unter bestimmten Voraussetzungen bereit sei, Schiffe der Bundesmarine – nicht nur wie bisher beschlossen – ins Mittelmeer, sondern auch in den Persischen Golf zu entsenden. (…) Die Äußerung De Michelis (italienischer Außenminister; d.Verf.) war von der Bundesregierung nicht dementiert worden.“

Dieser offensichtliche Alleingang Kohls, der die Stimmungslage und Mehrheitsverhältnisse in der Bundesrepublik kurz nach dem irakischen Einmarsch in Kuwait falsch eingeschätzt hatte, hatte noch ein lautes Dementi von Seiten des kleinen Koalitionspartners FDP zur Folge. Ein Einsatz der Bundesmarine außerhalb des NATO-Vertragsgebiets verstieße gegen das Grundgesetz. Die ablehnende Haltung des Auswärtigen Amtes und der FDP sei bekannt. Die FDP sei allerdings bereit, den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen von Aktionen der UN-Friedenstruppe durch eine Grundgesetzänderung zu ermöglichen.7

Wieder kam eine Diskussionswelle in den Parteien auf, welche mit den gleichen Argumenten und in ähnlicher Rollenverteilung geführt wurde wie zum Einsatz im Arabisch/Persischen Golf 1987. Auch die Kompensationsleistung der Bundesregierung, welche sie den NATO-Verbündeten als symbolischen Akt anbot, war nahezu die gleiche wie 1988. Am 16. August 1990 wurden 5 Minensuchboote und 2 Versorgungsschiffe mit 500 Marinesoldaten (von denen 111 Wehrdienstleistende waren) ins östliche Mittelmeer entsandt.8 Diese Entsendung unterschied sich aber insofern von der 1987, als daß diese Kriegsschiffe „zumindest vorerst“ in das Mittelmeer entsandt wurden. Wie der Regierungssprecher betonte, sei es nicht ausgeschlossen, daß die Schiffe bei Bedarf auch in den Persisch/Arabischen Golf verlegt werden.9

Ein neuer Minimalkonsens?

Nach Vorstößen von CDU-Seite und darauffolgender innenpolitischer Kritik versuchten entscheidende Mitglieder der Bundesregierung die Diskussion noch einmal zu vertagen und damit zu unterbinden. So versuchte die Regierung den Spekulationen um einen Einsatz bundesdeutscher Streitkräfte im Kriegsgebiet ein Ende zu machen. Am 21.8. war in der Presse zu lesen, daß die Bundesregierung nicht die Absicht hat, die Bundeswehr am Golf einzusetzen, da die Verfassung es nicht zuließe. Dieses würde auch im Falle einer Verschärfung der Krise Grundlage ihre Politik bleiben. In diesen Kompromiss ließ sich auch die SPD einbinden. Die Vertreter der »Alt-Parteien« stimmten darin überein, das Grundgesetz so zu ändern, daß künftig Bundeswehreinsätze im Rahmen von UNO-Friedensmissionen außerhalb des NATO-Gebietes möglich werden. Das war das Ergebnis eines Treffens zwischen Lambsdorff, Lafontaine und Kohl. Trotz gegenteiligem, noch bindendem Parteitagsbeschluß der SPD10 sprach sich Lafontaine für eine Grundgesetzänderung aus. Strittig war lediglich noch, ob diese Änderung vor oder nach der Vereinigung durchgeführt wird. Mit dieser Vereinbarung wurde der neue Minimalkonsens besiegelt, der sich 1989 bereits abgezeichnet hatte.

Auffällig ist, daß die CDU/CSU wieder von ihren anfänglichen, relativ weitgehenden – Forderungen im Laufe der Diskussion Abstand nehmen mußte. Sie ist durch die Einbindung in den Kompromiss von ihrer Forderung nach einer schnellstmöglichen Grundgesetzänderung, um auch in dem Golf-Konflikt '90/91 noch handlungsfähig zu werden, wieder abgekommen11.

Bei diesem Wandel spielte wiederum der innergesellschaftliche Widerstand als Einflußfaktor eine große Rolle. Seitdem die Debatte um eine Grundgesetzänderung verkoppelt wurde mit dem konkreten militärischen Einsatz im Kriegsgebiet des Mittleren Ostens und seitdem offensichtlich geworden ist, daß auch ein Krieg im UN-Kontext genauso brutal, menschenverachtend und mörderisch sein kann wie jeder andere Krieg, verschwand das Interesse der politischen Akteure, welche eine Grundgesetzänderung so schnell wie möglich auf die Tagesordnung der politischen Entscheidungsträger bringen wollten.

Stand der Debatte

Die Befürworter einer »out-of-area« Rolle der BRD haben bis heute eine wichtige Zwischenetappe erreicht. Es zeichnet sich ein breiter Konsens im politischen System der BRD zur »out-of-area« Rolle der Bundeswehr ab. Eine eindeutige Ablehnung jeglicher militärischen Interventionspolitik außerhalb Europas war in keiner im Bundestag vertretenen Partei mit Ausnahme der GRÜNEN mehr zu vernehmen. Es geht lediglich noch um den Dissens zwischen den verschiedenen Parteien, welcher sich auf die institutionellen Zusammenhänge bezieht, in denen eine Bundeswehrbeteiligung gefordert wird. In der SPD und in der FDP ist zu diesem Zeitpunkt keine Mehrheit für eine Grundgesetzänderung zu erreichen, die über eine UNO-Beteiligung hinausgeht. So beschloß die FDP auf ihrem kleinen Parteitag am 25.5.1991 eine Beteiligung im UN-Kontext zu unterstützen; die SPD votierte am 30.5. '91 auf dem Bremer Parteitag für eine Grundgesetzänderung, die eine Beteiligung nur an UN-Friedenstruppen ermöglicht. In der CDU/CSU ist wiederum eine Verfassungsänderung, welche auch in Zukunft eine Einschränkung der Handlungsfähigkeit für die Bundesregierung bedeuten würde, nicht mehrheitsfähig. Eine Einschränkung auf die UNO, welche andere institutionelle Zusammenhänge, wie die EG, die WEU und die NATO ausschließt, ist für die Mehrzahl der CDU/CSU-Abgeordneten unvorstellbar.

Aufgrund dieses Dissenses wird es nicht so bald zu einer Änderung des Grundgesetzes in dieser Frage kommen, wie es manche Akteure im Sommer 1990 noch propagiert haben. Die Regierungskoalition wird sich eher auf eine langsame Aushöhlung des Grundgesetzes einlassen, wie sie es jetzt schon praktiziert. Hatte 1987 die Entsendung von Minensuchbooten ins Mittelmeer schon eine innenpolitische Auseinandersetzung zur Folge und wurde 1987 eine Entsendung an den Arabisch/Persischen Golf ohne Diskussion brüsk abgelehnt, da dieses auf jeden Fall verfassungswidrig wäre12, wurden im Februar '91 unter nationalem Kommando Minensuchboote der Bundeswehr ins Kriegsgebiet Mittlerer/Naher Osten entsandt. Sogar die SPD blieb stumm, obwohl dieser Einsatz zum Präzedenzfall werden kann und der Argumentation der SPD, das Grundgesetz müsse für solche Einsätze geändert werden, den Boden entzieht. Bis zu welcher Schwelle die FDP allerdings diese langsame Aushöhlungs- und Gewöhnungspolitik der CDU/CSU-Fraktion mittragen wird, ist zur Zeit unklar. Eine militärische Verwicklung in Kampfhandlungen wird Hans-Dietrich Genscher aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mittragen.

Aber auch bei diesem Einsatz sollte es nicht bleiben. So wurden im April 1991 Pioniereinheiten der Bundeswehr unter UN-Flagge in den Iran entsandt. Obwohl noch während des Krieges betont wurde, das Grundgesetz vor einem Einsatz zu ändern und ein breiter Konsens Voraussetzung für eine solche Änderung sein sollte, wurden diese Interventionen ohne öffentliche Debatte umgesetzt. Die Chiffre, unter der diese Einsätze der Öffentlichkeit nähergebracht werden sollten, war »humanitäre Intervention«. Die positive Konnotation wurde hier genutzt, obwohl in dem Bundessicherheitsratsbeschluß 1982 ausdrücklich festgehalten wird, daß Minensuchboote im Persischen/Arabischen Golf nicht darunter fallen würden.

Diese beiden Fälle sind ein deutlicher Beleg für die These, daß die CDU/CSU-Regierung mit Unterstützung der FDP einen langsamen Gewöhnungseffekt erreichen will, der mit einer Aushöhlung des Grundgesetzes einhergeht.

Motive und Ziele

1. Das Motiv der politischen Akteure, die eine Diskussion über eine militärische »out-of-area«-Rolle der Bundeswehr in der Bundesrepublik initiiert haben, ist die Aufhebung der außen- und militärpolitischen Restriktionen, die der BRD nach dem Zweiten Weltkrieg auferlegt wurden. Aufgrund der Entwicklung in Europa, der offiziellen Beendigung der Nachkriegsordnung auf dem KSZE-Gipfel in Paris im November '90, hat die BRD zwar das lang ersehnte Ziel einer Erlangung völkerrechtlich uneingeschränkter außen- und sicherheitspolitischer Souveränität erreicht. Damit scheint auf den ersten Blick ein Zweck der »out-of-area«-Frage für die BRD verloren gegangen zu sein. Die Einschränkungen, die jedoch im Grundgesetz verankert sind, wie die Einsatzbeschränkungen bundesdeutscher Streitkräfte, sind immer noch in Kraft. Das angestrebte Ziel ist der Status einer »normalen« militärischen Mittelmacht, welcher dem Status der wirtschaftlichen Großmacht wenigstens in Ansätzen gerecht wird und die keine Bürde der Geschichte mehr tragen muß. Hierzu gehört nach Meinung der genannten politischen Akteure auch die Option einer militärischen Interessenssicherung in Regionen außerhalb des NATO-Vertragsgebietes. Es geht also um einen Machtzuwachs unter Einsatz auch militärischer Potenz. So Helmut Kohl in seiner Regierungserklärung am 30.1.1991:

„Deutschland hat mit seiner Geschichte abgeschlossen, es kann sich künftig offen zu seiner Weltmachtrolle bekennen und soll diese ausweiten. (…) Dazu gehört, daß sich auch in Deutschland entfalten kann, was in anderen Nationen selbstverständlich ist: gelebter Patriotismus.“

2. Ein zweites Motiv, das insbesondere seit 1989 immer wieder erkennbar wird, ist die Wiederherstellung einer Legitimation bundesdeutscher Streitkräfte. Während das erstgenannte Motiv überwiegend politischen Entscheidungsträgern zuzuordnen ist, ist die Legitimationserneuerung hauptsächlich ein Anliegen militärischer Entscheidungsträger, die dadurch für den Organisationserhalt ihrer Institution Sorge tragen wollen. Durch eine neue Aufgabe für die Bundeswehr, welche den Frieden in Krisenregionen der Welt sichert und die nationalen Interessen außerhalb Europas militärisch »verteidigt«, soll versucht werden der Akzeptanzkrise der Bundeswehr entgegenzuwirken.

3. Das dritte Motiv bezieht sich auf die zukünftige Einflußverteilung im internationalen System. Mit der Auflösung des traditionellen Ost-West-Konflikts wird ein Bedeutungsverlust der NATO einhergehen, der eine Neubewertung der Notwendigkeit und Dringlichkeit des Integrationsprozesses der westeuropäischen Staaten hin zu einer koordinierten Außen- und Sicherheitspolitik zur Folge hat.13

Im westeuropäischen Integrationsprozeß geht es bereits um die Neuverteilung der künftigen sicherheitspolitischen Rollen und damit um die Etablierung einer entsprechenden Rangordnung und Einflußverteilung in der Außen- und Sicherheitspolitik unter den Mitgliedsstaaten in einem politisch geeinten Westeuropa. Bei diesem Aushandlungsprozeß wird die Option eines »out-of-area« Einsatzes eine sehr wichtige Rolle spielen. Mit der Auflösung des traditionellen Ost-West-Konfliktes und den neu definierten Bedrohungsperzeptionen bezogen auf die sog. Dritte Welt und Osteuropa, werden militärische Interventionen in Regionen außerhalb Westeuropas einen neuen entscheidenden Stellenwert erhalten.

Die Frage, die sich die bundesdeutschen politischen Eliten stellen, wird sein, ob die BRD unter diesen Umständen auch in Zukunft ihren Einfluß allein über ihre wirtschaftliche Größe aufrechterhalten kann. Es ist offensichtlich, daß die Bundesregierung kein Interesse daran hat, diesem Aushandlungsprozess mit Grundgesetz-Fesseln »geknebelt« entgegenzugehen.

So stellte Bundesverteidigungsminister Stoltenberg die Pläne der Bundesregierung für die Bundeswehrplanung der Öffentlichkeit am 12.11.1990 vor.

„Stoltenberg fügte (…) eine dritte Kategorie hinzu, die für den Fall regionaler Konflikte in Europa sowie als deutscher Beitrag zu multinationalen Einsätzen des Bündnisses und … im Rahmen internationaler militärischer Missionen der UN“ eingesetzt werden solle. Hierzu seien „schnell verfügbare Kräfte“ nötig.“ 14

Und im März '91:

„Schon vor dem Golfkonflikt war es für uns erkennbar, daß wir bei der tiefgreifenden Strukturveränderung der Bundeswehr zwei Dinge tun müssen. Einmal (…). Aber für bestimmte, noch genau im Umfang zu beschreibende Verbände, vor allem bei Heer und Luftwaffe, müssen wir auch die Möglichkeit haben, sie mobil und gut ausgerüstet zu organisieren, falls es im Bündnisgebiet oder über das Bündnisgebiet hinaus zu kurzfristigen Einsätzen kommt.“15

Wieder deutsche Truppen in Polen?

Die Forderungen der genannten politischen Akteure mögen für viele auf den ersten Blick unproblematisch erscheinen. Aber auch für den Fall, daß der Kompromiß der Parteien auf eine Grundgesetzänderung in Richtung einer UN-Beteiligung hinauslaufen würde, wäre dies als eine der wichtigsten Weichenstellungen in der Außen- und Sicherheitspolitik der BRD anzusehen. Dadurch würde von einem Grundsatz Abschied genommen, der diese Politik seit dem Zweiten Weltkrieg entscheidend geprägt hat und die dem Friedensgebot des Grundgesetzes auch entsprach.

Allerdings gehen die Ambitionen aller drei Altparteien über eine UN-Beteiligung deutlich hinaus. Einige CDU-Politiker fordern insbesondere seit der Intervention im Persischen/Arabischen Golf eine Beteiligung an WEU- oder EG-Eingreiftruppen. Aber auch der SPD-Abgeordnete Opel fordert eine europäische Eingreiftruppe, um auf Krisenentwicklungen in Zukunft angemessen reagieren zu können16. Sowohl die SPD als auch die FDP fordern eine integrierte Außen- und Sicherheitspolitik mit entsprechendem bundesdeutschem Beitrag17.

Ein Aspekt, der bisher in der öffentlichen Debatte keine Beachtung findet, ist die Tatsache, daß sich mögliche »out-of-Area«-Einsätze nicht nur auf die südliche Halbkugel beziehen, sondern auch Osteuropa mit einschließen. So wird die Bundesrepublik wieder mit ihrer Geschichte konfrontiert, wenn Stoltenberg im Zusammenhang mit den neuen Aufgaben der Bundeswehr davon spricht, daß die instabilen Entwicklungen in der Sowjetunion einer „militärischen Absicherung“ bedürfen. Unter der Überschrift „Moskau muß wissen, daß fortgesetzte innere Gewalt außenpolitische Konsequenzen hat“ schreibt er:

„Die Anwendung militärischer Gewalt in den baltischen Republiken hat eine Schockwirkung weit über die westliche Welt hinaus ausgelöst und manche Illusionen, aber auch verständliche Hoffnung zerstört. Frieden in Freiheit, die Anerkennung der Rechts- und Gewaltlosigkeit sind auch in Europa von heute und morgen keine Selbstverständlichkeit geworden. Sie müssen durch politisches Handeln und militärische Absicherung vielmehr immer wieder errungen werden.“ 18

Daß bundesdeutsche militärische Interventionen in Osteuropa kein Tabu mehr sind, spricht aber auch der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Lamers sehr deutlich aus:

„Welche Möglichkeiten gäbe es denn für Aktionen europäischer Truppen auf europäischer Ebene?

Lamers: Es gäbe sie auf europäischer wie außereuropäischer Ebene. In Europa wäre für mich ein friedensstiftender Einsatz etwa auf dem Balkan denkbar, (…). Das scheint mir ein gutes Beispiel dafür, daß eine deutsche Beteiligung in einem multinationalem Rahmen viel leichter möglich wäre. Denn es ist ja noch nicht so lange her, daß dort deutsche Truppen standen.“ 19

Muß die polnische oder tschechoslowakische Bevölkerung sich in Zukunft wieder auf deutsche Soldaten einstellen? Wenn die Bundeswehrplanung, wie sie im November '90 vorgestellt wurde, umgesetzt wird, und die Forderung Stoltenbergs »nach einem Ausbau der Lufttransportkapazitäten« erfüllt wird, stehen die deutschen Truppen für eine solche Aufgabe unter Umständen sehr bald zur Verfügung.

Trotz dieser beschriebenen Tendenzen soll hier allerdings der These widersprochen werden, welche der Bundesrepublik eine nationale militärische Weltmachtrolle für die Zukunft voraussagt. Das Gespenst eines »vierten Reiches«, welches sowohl in der innenpolitischen als auch in der internationalen Debatte vereinzelt aufkam, ist keine reale Gefahr. Eine vollständige Renationalisierung der Außen- und Sicherheitspolitik in diesem Sinne ist für die politischen Eliten der Bundesrepublik keine Option. Sowohl die Wirtschaftsinteressen der BRD mit ihrer extrem hohen außenwirtschaftlichen Abhängigkeit als auch der innenpolitische Druck würden einem solchen Trend widersprechen.

Schlußbemerkung

Extrapoliert man die gegenwärtigen Interessenlagen und Entwicklungstrends auf der nördlichen Halbkugel, wie sie im ersten Teil des Aufsatzes in der vorhergehenden Ausgabe beschrieben wurden, dann zeichnet sich als wahrscheinlichste Entwicklung für die westliche »out-of-Area«-Politik während der 90er Jahre das Modell einer »funktionalen Interventionspolitik« ab: es bilden sich wechselnde, flexible Allianzen, die sich je nach Interessenlage und dem funktionellen Erfordernis der Probleme nicht in einem dauerhaften und politisch verpflichtenden institutionellen Handlungszusammenhang (NATO, WEU, EG) organisieren, sondern es werden unter Nutzung z.B. von NATO-Infrastruktur20, politischer und militärischer Kooperationsmechanismen der WEU oder politischer Legitimation der UNO, bi- oder multilateral organisierte militärische Interventionen durchgeführt. Die herrschende Politik in der Bundesrepublik versucht alle Bedingungen zu schaffen, um in Zukunft an diesen Kriegen teilnehmen zu können.

Friedenspolitische Aufgabe in der BRD ist es, politische Mehrheiten dafür zu schaffen, daß die Bundesrepublik in Zukunft ihrer »Verantwortung« dadurch gerecht wird, indem sie z.B. ihr ökonomisches Potential für einen gerechten Nord-Süd-Ausgleich einsetzt, um die sozio-ökonomischen Ursachen für innergesellschaftliche und zwischenstaatliche Konflikte in Süd und Ost, die unter bestimmten Bedingungen militärische Interventionen auswärtiger Mächte provozieren, abzubauen. Dem Friedensgebot des Grundgesetzes und ihrer Geschichte würde sie damit eher gerecht.

Teil 1

Anmerkungen

1) Beschluß des Bundessicherheitsrates, 3.11.1982 Zurück

2) Süddeutsche Zeitung Magazin 1/1991 Zurück

3) Durch das Anzweifeln der verfassungsrechtlichen Restriktionen bei Teilen der Bundesregierung (BMVg, Kanzleramt) wirkte die Politik der Bundesregierung nach außen nicht mehr sehr glaubhaft, da sie eine Beteiligung an militärischen Operationen 'out-of-Area' immer mit dem Verweis auf die Verfassung abgelehnt hatte. Zurück

4) 'Genscher: Keine Soldaten für UNO-Friedenstruppe', Süddeutsche Zeitung, 25.10.1988, 'FDP-Präsidium lehnt Beteiligung an UN-Friedenstruppen strikt ab', Frankfurter Allgemeine, 6.9.1988 Zurück

5) 'Union will Soldaten zur UNO-Friedenstruppe entsenden. Bald mit blauem Helm? Auch Genscher stimmt zu', Stuttgarter Nachrichten 11.5.1989 Zurück

6) „Ich habe Kurs gehalten“, Interview mit Hans-Dietrich Genscher, Spiegel, 6/1991, S.22-25 Zurück

7) Frankfurter Allgemeine, 16.8.1991 Zurück

8) Tagesspiegel, 15.8.1990 Zurück

9) Frankfurter Rundschau, 11.8.1990; Die Zeit, 17.8.1990 Zurück

10) Parteitagsbeschluß in Münster 1988: „Jeglicher militärischer Einsatz der Bundeswehr außerhalb des Vertragsbereiches des Bündnisses ist verfassungsrechtlich unzulässig. Die SPD wird sich jedem Versuch widersetzen, den bisher in dieser Frage bestehenden Konsens aller Parteien und Regierung in Frage zu stellen. Selbst die Beteiligung der Bundeswehr an friedenssichernden Aktionen der Vereinten Nationen würde eine Ergänzung der Verfassung erfordern. Wir lehnen eine solche Beteiligung ab.“ Zurück

11) Während die Grundgesetzänderung noch im Oktober als eines der dringendsten Probleme, welche in den Koalitionsverhandlungen entschieden werden müssen, angesehen wurde (Tagesspiegel, 28.10.1990), wurde am 12.12. der Presse mitgeteilt, daß dieses Problem aus den Koalitionsverhandlungen herausgenommen wurde, da hier zur Zeit kein Handlungsbedarf bestehe. Eine Grundgesetzänderung während der Golfkrise wurde in Bonn ausgeschlossen (Frankfurter Allgemeine, 13.12.1990). Zurück

12) Helmut Kohl, 7.6.1987, Interview in den Tagesthemen Zurück

13) Siehe hierzu den ersten Teil des Aufsatzes in der vorhergehenden Ausgabe. Zurück

14) FAZ, 13.11.1990. Die Frage nach einer Grundgesetzänderung ist für ihn offensichtlich schon kein Thema mehr. Zurück

15) Stoltenberg, Hallo Europa, RTL plus, 14.3.1991

16) Tagesspiegel, 12.8.1990, taz, 14.11.1990, CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag, Pressedienst vom 13.11.1990, 5769p Zurück

17) Siehe hierzu Leitantrag des Vorstandes der SPD zum Bremer Parteitag im Mai '91. Zurück

18) Stoltenberg, Die Welt, 1.2.1991 Zurück

19) Lamers, Augsburger Allgemeine, 18.3.1991 Zurück

20) In diesem Zusammenhang hat natürlich die im Juni '91 beschlossene 'Rapid-Reaction-Force' der NATO ihren wichtigen Stellenwert. Zurück

Randolph Nikutta und Caroline Thomas, Friedensforscher und Politikwissenschaftler, arbeiten am Berghof-Institut für Friedens- und Konfliktforschung in Berlin.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1991/3 Zukunft der Rüstung, Seite