W&F 2011/3

Die Finger überall im Spiel

Deutsche Polizei- und Militärhilfe

von Jonna Schürkes

In vielen Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens rebellieren seit Monaten hunderttausende Menschen gegen zu hohe Lebensmittelpreise, ökonomische Perspektivlosigkeit, fehlende politische Partizipation sowie staatliche Repression und Terror. Der Westen hat nicht nur entschieden zur desaströsen wirtschaftlichen und sozialen Lage dieser Staaten beigetragen, er hat es den autoritären Regimen mit seiner Polizei- und Militärhilfe maßgeblich mit ermöglicht, sich über Jahrzehnte an der Macht zu halten. Auch die aktuellen Proteste werden in manchen Ländern u.a. mit vom Westen vermitteltem Know-how und Equipment brutal niedergeschlagen. Im Zusammenhang mit den Aufständen im arabischen Raum wurde im Bundestag und vereinzelt auch in den Medien über die Unterstützung der Sicherheitskräfte berichtet, das Ausmaß dieser Hilfen und welche Regime auf diese Art von Deutschland unterstützt werden, ist allerdings weitgehend unbekannt.

Bei der polizeilichen und militärischen Ausstattungs- und Ausbildungshilfe (ASH und ABH) handelt es sich um ein zunehmend wichtiges, hochgradig vielschichtiges und äußerst intransparentes Instrument der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik. Allein in den letzten sieben Jahren erhielten über 100 Staaten außerhalb der Europäischen Union militärische und/oder polizeiliche ABH und ASH von Deutschland.

Bei ABH handelt es sich im Allgemeinen um Fortbildungen für ausländische Sicherheitskräfte in Deutschland oder im jeweiligen Herkunftsland. Polizisten werden von der Bundespolizei (BPol) oder dem Bundeskriminalamt (BKA) an deren Ausbildungszentren in Deutschland oder vor Ort aus- und weitergebildet; bei Soldaten erfolgt die ABH in Einrichtungen der Bundeswehr oder bei gemeinsamen Übungen.

Im Rahmen der ASH liefert die Bundesregierung meist Fahrzeuge, technisches und medizinisches Gerät bzw. finanziert den Aufbau von Infrastrukturen für die Sicherheitskräfte (bspw. Funknetze, Schulungszentren etc.). ASH geht in der Regel mit ABH einher, da mit der Ausstattung Polizisten oder Soldaten »mitgeliefert« werden, die die Ausbildung an dem Gerät übernehmen.

Im Folgenden soll dargestellt werden, dass die Polizei- und Militärhilfe den sicherheitspolitischen und ökonomischen Interessen Deutschlands dient und dass dabei die Unterstützung von Repressionsorganen, die teilweise schwere Menschenrechtsverletzungen begehen, zumindest billigend in Kauf genommen wird.

Ziel: Bevölkerungskontrolle und Einfluss

Den jüngst erschienenen Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) ist zu entnehmen, dass die Bedrohungen, denen sich Deutschland heute ausgesetzt sieht, vor allem von so genannten scheiternden oder gescheiterten Staaten ausgehen.1 Ein Staat gilt als gescheitert, wenn er seine Ordnungsfunktion nicht mehr wahrnehmen kann oder will, d.h. wenn er nicht (mehr) in der Lage ist, sein Territorium bzw. seine Bevölkerung zu kontrollieren. Den VPR zufolge stellt diese unkontrollierte Bevölkerung in Form von Piraterie, Terrorismus, »illegaler« Migration, Verbreitung von Epidemien, Organisierter Kriminalität oder schlicht »Instabilität« die neue Bedrohung für die ökonomischen und sicherheitspolitischen Interessen der westlichen Welt dar.

Zur Bekämpfung der Ursachen dieser Phänomene –meist Armut bzw. die ungleiche Verteilung von Reichtümern – müsste der Westen seine Politik gegenüber diesen Staaten ganz grundsätzlich verändern. Stattdessen lautet die Lösung, die »gefährlichen« oder »störenden« Bevölkerungsgruppen repressiv zu kontrollieren. Dazu werden lokale Sicherheitskräfte ausgerüstet, ausgebildet und bezahlt.2

Das mit ABH/ASH verfolgte Ziel ist allerdings nicht auf den Aufbau von Sicherheitskräften beschränkt, vielmehr geht es darum, von Deutschland aus dauerhaft Einfluss auf das Handeln dieser Kräfte zu nehmen und Ansprechpartner in entscheidenden Positionen zu haben, die Informationen weitergeben und Vorgaben umsetzten können. So entsteht ein globales Netzwerk von Sicherheitsakteuren, auf das im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann. Ebenfalls eine Rolle spielt dabei, dass ABH und ASH für solche Regime quasi nebenbei eine Belohnung für ihre Kooperation auf ganz unterschiedlichen Ebenen ist.

Auch wenn der militärischen und polizeilichen ABH und ASH in vielerlei Hinsicht ähnliche Interessen zugrunde liegen, so lohnt es sich dennoch, beide getrennt voneinander zu betrachten, zumal es deutliche Unterschiede bezüglich der Auswahl der Empfängerstaaten gibt.

Polizeiliche Ausbildungshilfe

Deutsche Polizeihilfe ist dem Bundesinnenministerium zufolge Teil der so genannten Vorverlagerungsstrategie, die zum Ziel hat, die „polizeiliche Abwehrlinie in die Ursprungs- und Transitländer der organisierten Kriminalität und der Rauschgiftkriminalität sowie in die Herkunfts-, Rekrutierungs-, Aktions- und Rückzugsregionen des internationalen Terrorismus“ zu verlegen. „Dies bedeutet, dass Hilfeleistungen danach bewertet werden, ob sie die polizeiliche Tätigkeit im Empfängerland strukturell, organisatorisch oder materiell deutlich verbessern können, und/oder ob sie positive polizeiliche Auswirkungen auf die Bundesrepublik haben oder ob sie helfen, die Kriminalitätsrate in unserem Lande zu senken.“ 3 Entsprechend ergeben sich unterschiedliche Zuständigkeiten und gewisse regionale Schwerpunktsetzungen.

Tabelle 1: Anzahl der Fortbildungen durch BPol und BKA nach Regionen (2008 bis Mai 2011)

BKA BPol
EU-Beitrittskandidaten 9 33
Teilnehmer der Europäischen
Nachbarschaftspolitik (ENP)
16 23
Russland 3 51
Naher Osten (außer ENP) 12 20
Afrika (außer ENP) 35
Lateinamerika 39
Asien 35 23*
* ausschließlich China

Quelle: Auswertung verschiedener Anfragen der Linksfraktion im Bundestag zum Thema
»Polizei- und Zolleinsätze im Ausland«

Tabelle 2: Anzahl der Einzelkurse an Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr nach Herkunfts­regionen der teil­nehmenden Soldaten (2007-2010)

Russland 9
Lateinamerika 142
Naher Osten (außer ENP) 191
EU-Beitrittskandidaten 641
Afrika (außer ENP) 831
Asien 1044
ENP 1421
Quelle: BT-Drs. 17/3783 vom 15.11.2010

Die Bundespolizei (BPol) hat zwischen 2008 und 2010 insgesamt 129 Kurse zur Fortbildung ausländischer Polizeien in Deutschland und den entsprechenden Partnerländern durchgeführt, wobei die Anzahl der durchgeführten Kurse in diesem Zeitraum deutlich gestiegen ist (2008: 21; 2009: 45; 2010:63).4 Die Polizisten stammen zum Großteil aus EU-Nachbarländern, bei denen es sich entweder um EU-Beitrittskandidaten oder Teilnehmer der »Östlichen Partnerschaft« handelt. Diese Polizisten werden meist in der Erkennung von Dokumentenfälschung, der Verhinderung der grenzüberschreitenden Kriminalität (zu der auch die »illegale Migration« gehört) und der Sicherung von Küsten, Flughäfen und Landesgrenzen fortgebildet.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im gleichen Zeitraum 142 Fortbildungen veranstaltet, vorwiegend in Subsahara-Afrika, Lateinamerika und Asien und weniger in der direkten EU-Nachbarschaft. In Afrika wurden in erster Linie Polizisten aus westafrikanischen Staaten unterstützt. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass diese Region als Umschlagplatz für Drogen aus Südamerika und als Transitregion von Migranten aus der Südsahara auf ihrem Weg nach Europa gilt und daher auch für die europäische Bekämpfung der »illegalen« Migration und des Drogenhandels von Interesse ist. Der Rest der Kurse fand nahezu ausschließlich in ostafrikanischen Staaten (Kenia, Uganda, Äthiopien) statt, alles Verbündete der EU und Deutschlands, v.a. bei dem Versuch, Somalia und damit u.a. die Piraterie am Horn von Afrika unter Kontrolle zu bekommen.

In Lateinamerika werden mit Polizeihilfe größtenteils Regierungen unterstützt, die ohnehin sehr enge Beziehungen zur EU unterhalten (v.a. Kolumbien, Peru, Mexiko); Länder mit linken Regierungen (Bolivien, Venezuela etc.) hingegen erhalten nur vereinzelt Fortbildungen.

Die Lehrgänge des BKA konzentrieren sich vor allem auf die Bekämpfung der »internationalen Kriminalität«: Drogenhandel, Terrorismus, Internetkriminalität etc. Zunehmend gibt es aber auch Kurse zu polizeilichen Ermittlungs-, Fahndungs- und Auswertungsmethoden, also zu sehr grundlegenden Aspekten der Polizeiarbeit, auf die das BKA somit vermehrt Einfluss nimmt.

Militärische Ausbildungshilfe

Anders als bei der Polizeihilfe können bei der militärischen ABH keine regionalen Schwerpunkte festgestellt werden, vielmehr wird sie der Bundesregierung zufolge ganz allgemein solchen Staaten gewährt, „deren Stabilität im deutschen Interesse liegt“.5 Dementsprechend nahmen zwischen 2007 und 2010 bis zu 43006 Soldaten aus 76 Staaten außerhalb der EU an Lehrgängen in Schulungseinrichtungen der Bundeswehr teil.

Die Militärhilfe dient der Herstellung persönlicher Kontakte zwischen deutschen und ausländischen Militärs, erweist sich daneben aber auch für die zahlreichen Militäreinsätze der NATO und der EU von Nutzen, indem Soldaten aus Drittstaaten für diese Einsätze trainiert werden. So wurden für den EU-Militäreinsatz in Bosnien 2007 beispielsweise 70 albanische Soldaten in Deutschland ausgebildet.7 Ebenfalls 2007 wurden 300 georgische Soldaten in Deutschland für die NATO-Truppen im Kosovo (KFOR) trainiert, die dann auch unter deutschem Kommando eingesetzt wurden. 2008 sollten 150 weitere Soldaten folgen, deren Ausbildung allerdings abgebrochen wurde, da sich Georgien aus dem KFOR-Einsatz zurückzog. Der Abzug der Truppen ist wohl in erster Linie auf den Konflikt Georgiens mit Russland, der im Sommer 2008 eskalierte, zurückzuführen, kam allerdings auch den Bedürfnissen der NATO entgegen, denn – so erklärte das georgische Verteidigungsministerium – die Soldaten sollten zukünftig im Rahmen von ISAF in Afghanistan eingesetzt werden8.

Die in Deutschland ausgebildeten afrikanischen Soldaten sollen v.a. für Einsätze der Afrikanischen Union und ihrer Regionalorganisationen zur Verfügung stehen.9 Die Kontakte, die bei den Lehrgängen entstehen, und die finanzielle, logistische und nachrichtendienstliche Abhängigkeit dieser Truppen von der EU gibt Einfluss auf die Entscheidung, wann und wo diese Truppen eingesetzt werden.10

Aber auch bei ihren eigenen Auslandseinsätzen profitiert die Bundeswehr von der militärischen ABH. In ungewohnt deutlicher Weise erklärte die Bundesregierung im November 2010: „Darüber hinaus ist es Ziel, die Bundeswehr bei ihren weltweiten Einsätzen zu unterstützen. Hierzu zählt z. B. die AH [Ausbildungshilfe] an Einsatzländer der Bundeswehr zur Absicherung der Gewährung von Stationierungs-, Überflug- sowie Hafennutzungsrechten oder zur Unterstützung von »Exit-Strategien« der Bundeswehr.“ 11

Ausstattungshilfe – Exporthilfe für die Rüstungsindustrie

ASH wird weit weniger Staaten gewährt als ABH, gewinnt aber laut dem dritten Umsetzungsbericht zum Aktionsplan »Zivile Konfliktbearbeitung« an Bedeutung. Darin heißt es, dass „die Ausstattungshilfe [sich] zu einem wichtigen und effektiven Instrument unserer auswärtigen Beziehungen entwickelt“ hat, das offenbar weiter ausgebaut wird. So wurden zwischen 2005 und 2008 militärische ASH im Wert von 19,3 Mio. Euro geleistet, für den Zeitraum zwischen 2009 und 2012 sind 32 Mio. Euro angesetzt. Wird ASH gewährleistet, so werden Beratergruppen – bestehend aus Bundeswehrsoldaten – »mitgeliefert«, die dann über Jahre oder Jahrzehnte im Land stationiert bleiben (im Senegal befindet sich beispielsweise seit 1986 eine fünfköpfige Beratergruppe).

ASH produziert langfristige Abhängigkeit, denn die Empfänger der Ausrüstung müssen auf den technischen Support der Hersteller aus den »Geberländern« zurückgreifen und werden so als zukünftige Kunden eben jener Technologie gewonnen. ASH ist damit immer auch eine versteckte Subvention für die deutschen Produzenten polizeilicher und militärischer Ausrüstung. In letzter Zeit wurden allerdings Fälle bekannt, die besonders deutlich zeigen, dass ASH und ABH als Exporthilfe für deutsche und europäische Rüstungsfirmen fungieren.12

So machte das Nachrichtenmagazin »Fakt« Anfang April 2011 einen bemerkenswerten Deal publik: Der europäische Rüstungskonzern EADS erhielt 2009 vom saudi-arabischen Regime den Auftrag, eine Grenzanlage rund um das Königreich aufzubauen.13 Allerdings ist der Deal nur zustande gekommen, weil die Bundesregierung gleichzeitig die Entsendung von Bundespolizisten zur Ausbildung der saudi-arabischen Grenzpolizei angeboten hat. Seither sind ständig bis zu 44 Bundespolizisten vor Ort, die bis heute 1674 saudi-arabische Grenzpolizisten fortbildeten, laut Fakt jedoch weniger in für Grenzpolizisten typischen Bereichen wie „Pass- und Gepäckkontrollen“, sondern vielmehr im „Umgang mit so genannten Großlagen, wie Demonstrationen und Aufständen“ sowie „im Besetzen und Durchsuchen von Häusern“. Aufschlussreich ist an diesem Deal auch, wie sehr sich die Bundesregierung und EADS verrenken, um die Unterstützung durch die Bundespolizei überhaupt möglich zu machen. EADS kann die BPol nicht direkt bezahlen, da Polizisten vonseiten Dritter keine Entlohnung annehmen dürfen. Daher zahlt EADS die Honorare der BPol ausgerechnet an die Durchführungsorganisation der deutschen Entwicklungshilfe (GIZ), die diese dann wiederum an die Polizisten überweist: „Die Deckung der […] auslandsbedingten Mehrkosten der BPOL erfolgt, indem EADS die erhaltenen Mittel im Rahmen einer Zahlungsvereinbarung an die GIZ weiterleitet. Die GIZ leistet – wie im Vertrag zwischen dem Bundesministerium des Innern und der GIZ geregelt – die Zahlungen an die Trainer der BPOL […]“ 14

Intransparent und Menschen verachtend

Auch wenn die Bundesregierung bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen im Bundestag erwähnte, dass Bundespolizisten saudi-arabische Grenzpolizisten fortbilden, wurden die genauen Hintergründe und das Ausmaß des Deals erst durch »Fakt« bekannt. Diese vollkommen unzureichende Informationspolitik der Bundesregierung ist im Bereich der ASH und ABH symptomatisch, so dass eine Kontrolle dieses wichtigen sicherheitspolitischen Instruments durch das Parlament oder die Öffentlichkeit kaum möglich ist.

Überdies will die Bundesregierung nicht so genau wissen, wie die in Deutschland ausgebildeten Soldaten und Polizisten in ihren Herkunftsländern anschließend eingesetzt werden. Eine entsprechende Evaluation lehnt sie ab, um die Beziehungen mit den jeweiligen Staaten nicht zu gefährden: „Diesbezüglich verbindliche Vorgaben könnten sich entlang der Idee von Förderung demokratischer Streitkräfte als kontraproduktiv erweisen und als Bevormundung aufgefasst werden.“ 15 So dringt nur selten nach außen, was die Soldaten mit ihrem in Deutschland erworbenen Wissen tun. Ein Fall allerdings wurde doch bekannt: Moussa Dadis Camara putschte sich im Dezember 2008 in Guinea an die Macht. Er und andere am Putsch beteiligte Militärs hatten an mehreren Ausbildungslehrgängen an der Führungsakademie der Bundeswehr teilgenommen und dort unter anderem Deutsch gelernt, weswegen sie sich bei der Vorbereitung des Putsches vor allem auf Deutsch verständigt hatten. International bekannt wurde Camara nach der brutalen Niederschlagung von Protesten gegen seine Regierung, bei der ca. 150 Menschen getötet wurden und für die Camara laut einem UN-Bericht die Hauptverantwortung trägt.16

Ob es sich bei den Fall Camara um einen bedauerlichen Einzelfall handelt, kann aufgrund der fehlenden Informationen kaum bewertet werden. Die Bundesregierung behauptet zwar im Bundestag, die ABH hätte die Menschenrechtslage in den Empfängerländern verbessert, sie ist aber nicht in der Lage ist, diese Aussage zu belegen: „Eine isolierte Einzelbetrachtung im Hinblick auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit ist ebenfalls nicht möglich und gehört nicht zu den originären Aufgaben der AH [Ausbildungshilfe].“ 17

Gelegentlich wird allerdings offen zugestanden, dass eine Zusammenarbeit teilweise auch mit Sicherheitskräften erfolgt, die sich schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig machen. Der CDU-Abgeordnete Armin Schuster, der den oben erwähnten Deal zwischen BPol, EADS und dem saudi-arabischen Regime mit in die Wege geleitet hatte, erklärte auf die Frage, ob es denn angebracht sei, die dortigen Repressionsorgane zu unterstützen: „Wenn sie mit einem Land im Bereich Terrorismusbekämpfung zusammenarbeiten wollen, dann müssen sie auch investieren. Für mich ist das das Eine-Hand-wäscht–die-andere-Prinzip.“ 18

Nach einem ähnlichen Prinzip agieren die Verbindungsbeamten des BKA (2011 waren 65 dieser Verbindungsbeamten in 50 Staaten im Einsatz19), die in der Regel die polizeiliche ASH und ABH einfädeln und begleiten. Verbindungsbeamte sind über mehrere Jahre in den entsprechenden Ländern stationiert und pflegen enge Kontakte zu den Sicherheitskräften vor Ort, werten Informationen aus, leiten sie weiter und sind an der Arbeit der lokalen Polizei direkt beteiligt (Anwesenheit bei Vernehmung und Durchsuchungen, Mithilfe bei Fahndungen etc.).20 Dabei wird nicht erwartet, dass sie die Sicherheitskräfte kritisieren, selbst wenn diese schwere Menschenrechtsverletzungen begehen. Kritik schadet vielmehr, wie der ehemalige BKA-Beamte Dieter Schenk, der selbst als Verbindungsbeamter eingesetzt war, eindrücklich beschreibt: „Verbindungsbeamte sind von Amts wegen verpflichtet, engen Kontakt zu Sicherheitsinstitutionen des Gastlandes zu halten. Das sind nicht immer nur die Polizeibehörden, sondern vielfach Geheimdienste und militärische Stellen mit Exekutivbefugnissen. Es entspricht den Gepflogenheiten, sich gegenseitig regelmäßig einzuladen und sich »Freundschafts«-Geschenke zu machen. […] Es wird nicht unterstellt, dass BKA-Verbindungsbeamte keine Distanz zu Folterregime haben und es wird nicht angezweifelt, dass sie eine rechtsstaatliche Einstellung haben. Sie können aber nur schwer den Spagat bewältigen, dies einerseits zur Geltung zu bringen und andererseits die Einladung des Geheimdienstchefs zur Beförderungsfeier oder zum Grillabend oder zum gemeinsamen Übungsschießen auszuschlagen. Jedenfalls kommt man nicht mit »vornehmer Zurückhaltung« an Informationen, gerät vielmehr ins Abseits, ist erfolglos und hat als Verbindungsbeamter versagt.“ 21

Fazit

Die ABH und ASH dienen deutschen ökonomischen und sicherheitspolitischen Interessen. Dass mit dieser »Hilfe« autoritäre Regime unterstützt und Sicherheitskräfte aufgebaut werden, die repressiv gegen Bevölkerungsgruppen vorgehen, wird von der Bundesregierung billigend in Lauf genommen, gelegentlich gar bewusst unterstützt (bspw. im Bereich der Migrationskontrolle).

Auch die brutale Niederschlagung der Proteste in Nordafrika und im Nahen Osten hat nicht zur Folge, dass Deutschland die Unterstützung der Repressionsorgane autoritärer Staaten einstellt, im Gegenteil. Dass die westliche Welt von den Protesten überrascht wurde und eine Zeitlang kaum Möglichkeiten hatte, auf die Ereignisse Einfluss zu nehmen, könnte zur Folge haben, dass man sich nun noch stärker als zuvor darum bemüht, engere Kontakte zu den Sicherheitskräften zu knüpfen. In diesem Sinn ist wohl der Plan der Bundesregierung zu verstehen, in Libyen die Polizeiausbildung zu übernehmen, sobald es die Lage zulasse, wie Bundeskanzlerin Merkel Anfang Juni 2011 erklärte.22 Auch die Fortführung des Einsatzes der Bundespolizei in Saudi-Arabien bis mindestens Ende 2012 deutet in eine ähnliche Richtung.

Anmerkungen

1) Verteidigungspolitische Richtlinien: Nationale Interessen wahren – Internationale Verantwortung übernehmen – Sicherheit gemeinsam gestalten. Berlin, 18. Mai 2011, S.2.

2) Vgl. Joanna Schürkes: »Statebuilding light«. In: Wissenschaft & Frieden 4/2010.

3) Bundesministerium des Inneren – Themen: Europa – Sicherheit – Polizeiliche Zusammenarbeit; bmi.bund.de.

4) Soweit nicht anders angegeben, stammen alle folgenden Daten aus einer Auswertung verschiedener Anfragen der Linksfraktion im Bundestag zum Thema »Polizei- und Zolleinsätze im Ausland«.

5) BT-Drs. 17/3783 vom 15.11.2010.

6) Ebd.: Die genaue Anzahl der Soldaten kann nicht ermittelt werden, da der Anfrage nicht zu entnehmen ist, wie viele Soldaten an mehreren Lehrgängen teilgenommen haben.

7) Ebd.

8) Georgia announces withdrawal of peacekeepers from Kosovo. RIA Novosti, 14.04.2008. Anfang 2010 wurde 175 georgische Soldaten in Afghanistan stationiert; im Juni 2010 wurde die Truppe auf über 900 Soldaten aufgestockt.

9) BT-Drs. 17/3783 vom 15.11.2010.

10) Vgl. Kevin Gurka, Christoph Marischka und Joanna Schürkes: Arming Africa. In: Krisenmanagement. »Sicherheitsarchitektur« im globalen Ausnahmezustand. Dokumentation des 12. IMI-Kongresses, Tübingen, 2010.

11) BT-Drs. 17/3783 vom 15.11.2010.

12) Vgl. BT-Drs. 17/5721 vom 05.05.2011.

13) Heikles Know-How aus Deutschland. Fakt vom 30.05.2011.

14) BT-Drs. 17/6102 vom 06.06.2011.

15) BT-Drs. 17/3783 vom 15.11.2010.

16) Der »deutsche Putsch« und das Stadion-Massaker. Süddeutsche Zeitung vom 23.12.2009.

17) BT-Drs. 17/3783 vom 15.11.2010.

18) Heikles Know-How aus Deutschland. Fakt vom 30.05.2011.

19) BT-Drs. 17/5830 vom 30.05.2011.

20) Dieter Schenk: Jemand muss das Schweigen brechen. In: Martin H. W. Möllers und Robert Chr. van Ooyen: Jahrbuch Öffentliche Sicherheit 2010/2011. Frankfurt: Verlag für Polizeiwissenschaft.

21) Ebd.

22) Libyen: Regierung prüft Beteiligung am Wiederaufbau. Focus-online, 08.06.2011.

Joanna Schürkes ist Politikwissenschaftlerin und im Beirat der Tübinger Informationsstelle Militarisierung (IMI).

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2011/3 Soldaten im Einsatz, Seite 29–32