W&F 1993/3

Editorial

von Achim Schmillen

Während der Produktion dieses Heftes hat die Bundesregierung einen »Durchmarsch« in einem wichtigen Bereich der Außenpolitik erreichen können. Ohne Auflagen für den künftigen Integrationsprozeß stimmte das Bundesverfassungsgericht dem Maastrichter Vertrag zu und bestätigte damit ausdrücklich die Politik der Bundesregierung. Die angereisten Minister Kinkel und Waigel atmeten hörbar auf.

Hat das BVerfG damit zum einen eindeutig den Nationalstaat zementiert, so gab es m.E. auch erste deutliche Hinweise, was interessierte BürgerInnen in der Adria- und AWACS-Klage zu erwarten haben. Immer wieder wurde die herausragende Rolle der Bundesregierung im Gegensatz zum Parlament betont, immer wieder wurde auf den Artikel 24 des Grundgesetzes und die Abgabe von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen verwiesen. Es ist zu befürchten, daß diese Einsätze der Bundeswehr als verfassungskonform eingestuft werden. Damit werden sich Einschätzungen im Vorfeld bewahrheiten, wonach die derzeitige verfassungsrechtliche Situation mit zweideutigen Formulierungen und einem ewigen Auslegungshickhack aus friedenspolitischer Sicht den denkbar schlechtesten Fall darstellt.

Ein tiefes Durchatmen gab es auch auf der Hardthöhe. Die Verantwortlichen – so sagen es die gut unterrichteten Kreise – waren froh, daß sich der Tod des ersten Soldaten out-of-area nicht in Somalia, sondern in Phnom Penh ereignete. Bundesaußenminister Kinkel trieb die unwürdige Darstellung sogar soweit, daß er den Toten für seine außenpolitischen Weichenstellungen und für sein unverhohlenes Streben nach einem ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mißbrauchte. In Bonn erklärte er in diesem Zusammenhang vor der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen, die einen Festakt zur 20jährigen Mitgliedschaft veranstaltete, daß „der Tod von Feldwebel Alexander Arndt ein Anlaß für alle zum Nachdenken (sei)…, was das Leben in unserem Staat wert macht und wofür es sich lohnt, auch das eigene Leben einzusetzen.“

Die Wüstenkrieger und Staubschluck-Experten der Bundeswehr in Somalia turnen derweil in der prallen Sonne und stählen ihre ebenso prallen Muskeln für die nächsten Auslandsabendteuer. Glaubt man der Bundesregierung, dann ist die Lage in Somalia vollkommen ruhig und nur in Mogadischu etwas unübersichtlich. Zudem teile man die generelle Einschätzung der Vereinten Nationen und außerdem verhielten sich die Soldaten der Bundeswehr wie immer vorbildlich. Mit diesen skizzenhaften Ausführungen kommt die Bundesregierung der Auflage des BVerfG nach, wonach die zuständigen Ausschüsse des Bundestages wöchentlich zu informieren sind. Ein weiterer interessanter Lichtblick: Die Hardthöhe führte in Somalia ziemlich verschämt einen Truppenversuch durch. Die Soldaten durften an den »Recreation Trips« der US-Streitkräfte teilnehmen und dazu mit Sicherheit einen sehr entspannenden Aufenthalt in Kenia genießen.

Knapp 1.700 Soldaten, 250 Millionen Mark, Satellitenfunkverbindung, ein eigenes Feldpostamt, ungezählte Gesellschaftsspiele und Hanteln (es kommen ja andauernd präsentbewehrte Politiker) setzt die Bundesregierung in Belet Uen ein, um drei Inder zu unterstützen. Wer erinnert sich heute noch an die von Minister Rühe konstruierte Eile, wonach die bereits beschlossene Verlegung der indischen Truppen, die sofortige Entsendung nach Belet Uen erfordere, unabhängig davon, ob die Auserwählten nun entsprechend ausgebildet seien oder nicht. Ein einheitliches und konsequentes Auftreten sei unumgänglich.

Bündnis 90/Die Grünen demonstrieren nach außen eine geradlinige Haltung in der Friedensfrage. Da der mit Spannung erwartete Sonderparteitag und sein Ergebnis ja für viele Teile der Friedensbewegung von besonderer Bedeutung war, sei hier kurz darauf eingegangen. Die Sonder-BDK verabschiedete nach einer nur sechsstündigen Debatte, die sich sehr ausführlich mit friedenspolitischen Leitlinien beschäftigte, einen vernünftigen Kompromiß. Zwar werden einige unsere LeserInnen Schwierigkeiten damit haben, sich vorzustellen, was denn „Überwachungsverbände mit zollpolizeilichem Charakter“ sind und was sie zu tun haben und auch für die Unterscheidung zwischen dem „Einsatz von Überwachungsverbänden im Kampfgebiet“ nach Zustimmung der beteiligten Konfliktparteien mit den klassischen Blauhelmeinsätzen sind wahrscheinlich eher Sophistiker gefragt. Dennoch sind mit dem (zwar sehr dürftig ausgefallenen) Hinweis auf die Möglichkeiten der friedlichen Konfliktlösung, der nichtmilitärischen Einmischung und der eindeutigen Ablehnung des militärischen Löungsdenkens richtungsweisende Ansätze gefunden worden.

Ihr Achim Schmillen

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1993/3 Medien und Gewalt, Seite