W&F 1995/1

Editorial

von Caroline Thomas

ab Mitte April verhandeln in New York Vertreterinnen und Vertreter von 172 Staaten über die Zukunft der zivilen und militärischen Nutzung der Atomenergie. Der Nicht-Verbreitungs-Vertrag für Atomwaffen steht zur Debatte.

Während für die alten Griechen das Atom noch unteilbar war, gehört heute »dank« Albert Einstein, Otto Hahn und anderen das Wissen über die Spaltung des Atoms und die Nutzung für zivile und militärische Zwecke schon fast zum naturwissenschaftlichen Allgemeingut.

Das, was in den 30er und 40er Jahren die (militärischen) Machthaber der Welt faszinierte – das, was gefeiert wurde als Lösung wichtiger Menschheitsprobleme –, es sollte tatsächlich die Welt verändern: die Katastrophen von Hiroshima und Tschernobyl waren die Folge. 100.000 Menschen fanden innerhalb weniger Minuten in Hiroshima den Tod. Mehr als 800.000 Kinder leben heute auf sog. »heißem« Boden in der nahen Umgebung von Tschernobyl. Welche Langzeitfolgen dieser Katastrophen uns die nächsten Jahrzehnte noch begleiten werden, läßt sich nur erahnen. Die Entdeckung der Kernspaltung verdeutlicht einmal mehr, daß die Wissenschaft sich ihrer ethischen Verantwortung nicht entziehen darf.

Trotz dieser Katastrophen,

  • will sowohl die NATO als auch Rußland heute, nach dem Ende des Kalten Krieges, immer noch nicht auf den Ersteinsatz von Atomwaffen verzichten (geschweige denn auf den Besitz von Atomwaffen);
  • wollen die USA den Abwurf der Atombombe »feiern« und der Öffentlichkeit weismachen, die 300.000 Menschen mußten durch den Abwurf der Atombombe sterben, damit der 2. Weltkrieg frühzeitiger beendet wird;
  • sind Großbritannien und Frankreich nicht bereit, sich an internationalen Abrüstungsverhandlungen bezüglich ihrer Atomwaffen zu beteiligen;
  • gibt es bisher nur zwei kleinere Parteien im Bundestag, die einen umfassenden Atomwaffenverzicht in das Grundgesetz aufnehmen wollen, um ein für allemal eine deutsche (und auch eine deutsch-europäische) Atombombe zu verhindern;
  • sind die fünf offiziellen Atommächte nicht bereit, ihre vertragliche Verpflichtung zur vollständigen Abrüstung, die sie mit der Unterzeichnung des Nichtverbreitungsvertrages eingegangen sind, endlich umzusetzen;
  • fördern die Industriestaaten die Nutzung der Atomenergie in den »Dritte-Welt«-Ländern, obwohl die Nutzung der Atomenergie ein immens großes Sicherheitsrisiko beinhaltet, und es sich um massive Ressourcenverschwendung handelt;
  • fördert der Nichtverbreitungsvertrag die zivile Nutzung der Atomenergie, obwohl die Trennung von ziviler und militärischer Nutzung nicht möglich ist, jeder Atomenergiestaat auch ein potentieller Atomwaffenstaat ist.

Die Katastrophen von Hiroshima und Tschernobyl werden nicht die letzten sein, wenn nicht weltweit aus der Atomenergie ausgestiegen wird und die Atomwaffen abgeschafft werden. Ein Nichtverbreitungsvertrag kann ein wichtiger Teil eines Atomwaffenkontrollregimes sein. Eine unbefristete Verlängerung dieses Vertrages in seiner jetzigen Form wäre aber das falsche Signal, würde dies doch auch weiterhin zum massiven Ausbau der Nutzung der Atomenergie und mindestens zur vertikalen, aber wahrscheinlich auch zur horizontalen Verbreitung der Atomwaffen führen. Die Überführung des Nichtverbreitungsvertrages in eine Atomwaffenkonvention ähnlich der Chemiewaffenkonvention, die keine Föderung der Atomenergie mehr zum Ziel hat, eine Sicherheitsgarantie für die Nicht-Atomwaffenstaaten beinhaltet und konkrete, zeitlich festgelegte Abrüstungsschritte vorschreibt, wäre ein erster Schritt, der in der nächsten Zeit verwirklicht werden könnte.

Atomare Salamitaktik

Zeitlich gut abgepaßt – im Vorfeld der NVV-Verhandlungen – klopfte auch die Bundesrepublik einmal mehr am (symbolischen) Machtzentrum der internationalen Politik an. Deutsche Soldaten wieder zum Mittel deutscher Außenpolitik zu machen ist offensichtlich nicht ausreichend, um in den Kreis der Mächtigen aufgenommen zu werden. Die Bundesregierung ist offenbar der Auffassung, daß zu dem zweiten Teil der »Mutprobe«, die sie zu bestehen hat, um endlich »dazuzugehören«, auch die Verfügung über Atomwaffen gehört.

So wird in den »Konzeptionellen Leitlinien zur Weiterentwicklung der Bundeswehr« vom Juli '94 ohne große Umschweife eine „nukleare Teilhabe“ eingefordert. Immer schon gab es einzelne Abgeordnete, wie Karl Lamers (CDU), die dieses mehr oder weniger offen proklamierten. Hellhörig macht aber dieses Papier, weil es ein offiziell von der Bundesregierung verabschiedetes Papier ist und u.U. als »Versuchsballon« gestartet wurde, um die Reaktion der deutschen und internationalen Öffentlichkeit abschätzen zu können.

Soll die Forderung scheibchenweise salonfähig gemacht werden, ähnlich der »Salami«-Taktik, mit der auch die Akzeptanz von weltweiten Einsätzen der Bundeswehr so erfolgreich erschlichen worden ist?

Seit dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Sitzblockaden Friedensbewegter, das zur Folge hat, daß Tausende damals Verurteilter wahrscheinlich nun amnestiert werden müssen, wissen wir doch aber jetzt, wie wir unseren Widerstand gegen gefährliche Tendenzen deutscher Außenpolitik, z.B. den Griff nach der Bombe, deutlich machen können.

Ihre Caroline Thomas

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1995/1 Atomwaffen abschaffen, Seite