W&F 2002/2

Eine leise Öffnung: Soldatinnen in der Bundeswehr

von Christine Eifler

Frauen in die Bundeswehr – das ist ein seit Jahren in der Frauen- und damit auch in der Friedensbewegung äußerst kontrovers diskutiertes Thema. Die einen sehen hierin einen weiteren Schritt zur Militarisierung, ein „gleiches Recht auf Unrecht“ (so Anne Rieger in »Die Gleichberechtigungsfalle«, W&F 2/2000). Sie lehnen es ab, Streitkräfte zivilen Arbeitgebern gleichzustellen und weisen darauf hin, dass z.B. in Armeen mit einem hohen weiblichen Anteil – wie der US-Armee – sexuelle Belästigung und Nötigung an der Tagesordnung sind. Andere sehen im Zugang zur Armee einen notwendigen Schritt zur Gleichberechtigung, eine neue Arbeitsmarktchance für Frauen und einen Schritt hin zur Zivilisierung des Militärs. Für Christine Eifler liegt die Öffnung der Bundeswehr für Frauen im internationalen Trend. Sie beleuchtet die gegenwärtige Situation und stellt die Funktion der Soldatin in Bezug zu dem von der „Bundesregierung hoch bewerteten neuen militärischen Aufgabenfeld“ Peacekeeping. Eine Position, die sicher weiteren Diskussionsbedarf weckt.
Ohne nennenswerte öffentliche Diskussionen ist eine weit reichende Veränderung des Verhältnisses von Militär und Frauen über die politische Bühne der Bundesrepublik gegangen: Die Soldatin wurde öffentlich anerkannter Teil des Militärs. Damit wurde hierzulande vollzogen, was in vielen Ländern schon seit Jahren Realität geworden ist.1 Die Geschlechterbeziehungen sind damit zu einem dauerhaften Bestandteil der sozialen Beziehungen innerhalb der Bundeswehr geworden, ein Tatbestand, der sowohl aus historischer als auch aus Gender-Perspektive von grundsätzlicher Bedeutung ist.2

Bisher war die Integration von Frauen in die Bundeswehr im Vergleich zu anderen Ländern wenig entwickelt. Das Grundgesetz verbot Frauen den militärischen Dienst mit der Waffe, ermöglichte jedoch durch die Trennung von Streitkräften und ziviler Wehrverwaltung die Verwendung von Frauen auf zivilen Stellen auf allen Ebenen der Bundeswehr.3 In den Streitkräften selbst sind Frauen seit 1975 zugelassen, allerdings ausschließlich im Sanitätsdienst. Bezogen auf die gesamte Bundeswehr waren dies 1%, bezogen auf die Berufs- und Zeitsoldaten sind es knapp 2%. 1997 hatte die Bundeswehr 3.500 Soldatinnen, davon 30 im Militärmusikdienst.4 Der Beginn der Einbeziehung von Frauen erfolgte während einer Phase erheblichen Personalmangels. Die »militärischen Seiteneinsteigerinnen« waren approbierte Ärztinnen, für die ebenso wie für alle späteren Soldatinnen galt, keinen Dienst an der Waffe tun zu dürfen, es sei den als Notwehr und Nothilfe, wie es das Völkerrecht für das Sanitätspersonal zugesteht. Erst 1989 wurden die ersten 50 Sanitätsoffiziersanwärterinnen eingestellt. 1991 erfolgte die Öffnung für Mannschafts- und Unteroffizierlaufbahnen im Sanitätsdienst und im Militärmusikdienst.Bis dahin war Frauen in der Bundeswehr nur eine marginalisierte Position zugedacht. Trotz des Paragraphen 12a des Grundgesetzes wäre es möglich gewesen, weit mehr Funktionen mit Frauen zu besetzen, als dies der Fall war. Weitere Öffnungen wurden aber bisher abgelehnt.5 Dies hat sich mit dem Jahre 2001 grundsätzlich verändert. Seit Januar 2001 wurden 1.556 Soldatinnen in der Laufbahngruppe Unteroffiziere/Mannschaften aufgenommen. Im Dezember 201 wurden 204 Offiziersanwärterinnen in den Truppendienst übernommen. 21,9% dieser Gruppe haben ihr Interesse an einer Tätigkeit in Kampf- und Kampfunterstützungseinheiten geäußert. Somit hat sich die Zahl der Frauen in der Bundeswehr auf 6.721 erhöht.

Interessant ist es sich ins Gedächtnis zu rufen, in welcher Weise die Öffnung der Bundeswehr erfolgte. Das Thema Frauen und Militär war bis dahin nur in bestimmten Zeiträumen von Interesse: So war es seit Jahren ein bevorzugtes Thema der Medien im »Sommerloch«. Waren noch 1997 und 1998 die Mehrheit der Beiträge ablehnend gegenüber einer Öffnung der Bundeswehr für Frauen, änderte sich dies im Sommer 1999. Der Tenor der Beiträge zeigte eine wachsende Akzeptanz gegenüber Frauen in Uniform. Man war sich einig darüber, dass die Beteiligung von Frauen an der Bundeswehr freiwillig sein müsse. Eine Wehrpflicht für Frauen wurde abgelehnt. Ein ähnlicher Wandel zeigte sich auch bei den Parteien, die bis dahin noch gegen die Öffnung der Bundeswehr für Frauen waren: Bei Bündnis 90 – Die Grünen befürwortete eine Reihe von Abgeordneten, zum Beispiel Angelika Beer, die Öffnung für Frauen und bei der PDS sprach sich deren Abgeordnete Christina Schenk dafür aus. Die Zustimmungen insgesamt bezogen sich ausschließlich auf die Bundeswehr als »Arbeitsplatz«. Eine Beteiligung von Frauen an Kampftruppen wurde abgelehnt. Die Meinungsäußerung des stellvertretenden CDU-Vorsitzenden und früheren Verteidigungsministers Volker Rühe drückte einen gewissen Konsens aus: Er plädierte für eine Öffnung der Bundeswehr für Frauen, wandte jedoch ein: „Ich halte nichts von Frauen in Kampfpanzern.“

Dieser Meinungsumschwung zur Öffnung war nicht unerheblich mit dem Krieg im Kosovo verbunden. Der als humanitäre Intervention bezeichnete Einsatz der Bundeswehr hatte auf neue Konfliktfelder aufmerksam gemacht und zumindest kurzzeitig die Diskussion um ein neues militärpolitisches Rollenverständnis der Bundesrepublik angefacht. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich ein weit gehendes Einverständnis für eine Öffnung der Bundeswehr für Frauen. Nicht zuletzt zeigten die Bilder über den militärischen Einsatz im Kosovo Soldatinnen anderer Nationen, die selbstverständlich ihren Dienst taten.

Auch mit der Klage der Elektronikerin Tanja Kreil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kam noch keine rechte Bewegung in die Sache. Obwohl sich recht schnell abzeichnete, in welchem Sinne sich der EuGH entscheiden werde, blieb es um das Thema Militär und Frauen ruhig. Das Urteil vom 11. Januar 2000 bewertete dann die bisherige Praxis der Einbeziehung von Frauen in der Bundeswehr als einen Verstoß gegen die aus dem Jahr 1976 stammenden gemeinschaftsrechtlichen Gleichstellungsrichtlinien der EU. Demzufolge hat der Grundsatz der Gleichbehandlung im Berufsleben auch als Richtlinie für die Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse in den Streitkräften zu gelten. Frauen nur zum Sanitätsdienst zuzulassen, verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung, zum beruflichen Aufstieg und in Bezug auf die Arbeitsbedingungen innerhalb der Streitkräfte. Das heißt, der EuGH bewertete den freiwilligen Dienst von Frauen an der Waffe als Berufsausübung und forderte folglich auch für diesen Rahmen berufliche Gleichstellung.

Unter dem Druck dieses Urteils entschloss sich die Bundesregierung, eine völlige Öffnung der Bundeswehr für Frauen vorzunehmen. Im Unterschied zur Praxis anderer nationaler Militärs6 sprach sie sich gegen Quoten für die Einstellung von Frauen aus; weder für den allgemeinen Zugang zu den Streitkräften noch für den Einsatz in bestimmten Verwendungsreihen sollen Einschränkungen gelten. Auch die Kampftruppen sollen Frauen uneingeschränkt offenstehen. Mit der Novellierung der gesetzlichen Grundlagen (Grundgesetz, Soldatengesetz, Soldatenlaufbahnverordnung) wurden alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit nun Frauen als Freiwillige Dienst mit der Waffe tun dürfen. Damit hat sich der Gesetzgeber von einem Frauenbild verabschiedet, von dem sich die Rechtsprechung im Verfassungs- und Arbeitsrecht schon seit Längerem weit gehend entfernt hatte. Das Bild von der Frau als Hüterin des Hauses, „schwach, ängstlich und von Natur aus friedfertig, so daß der Mann sie draußen im Felde schützen muss“, wurde von der im Grundgesetz geschützten Stellung der Frau abgelöst: „aktiv und vollständig in alle Bereiche des staatlichen Gemeinwesens integriert.“7 Für die Ausgestaltung der gesellschaftlichen Geschlechterbeziehungen hat dies nicht unbedeutende politische Auswirkungen. Mit dem Einbezug von Frauen ins Militär unter den Bedingungen der Gleichstellung der Geschlechter geraten tradierte symbolische Anordnungen in der Geschlechtergesellschaft, den Geschlechterhierarchien und die damit verbundenen gesellschaftlichen Subjektpositionen unter Druck. Die Konzeptionalisierung von Männlichkeit, Weiblichkeit und Staat, wie sie sich in der Entwicklung europäischer Nationalstaaten herausgebildet hat, zeigt8, dass an die Einführung der männlichen Wehrpflicht mehr gekoppelt war als die Einrichtung einer Organisation zur nationalen Verteidigung: Die Einführung der Wehrpflicht hatte entscheidende Bedeutung im Arrangement des gesamtgesellschaftlichen Geschlechterverhältnisses. Auf der Grundlage und im Zuge der Schaffung moderner Massenarmeen erfolgte – und dies ist entscheidend für die weitere Konstruktion von Geschlecht – eine institutionelle Verknüpfung von Männlichkeit und Gewalt. Der institutionelle Charakter dieser Verknüpfung ist – wie Mary Douglas deutlich machte – deshalb entscheidend, weil nur Institutionen sozialen Verhältnissen Dauerhaftigkeit und Status verleihen können. Mit der aktuellen Konstruktion der Soldatin stellt sich somit gesamtgesellschaftlich die Frage, in welchen Positionen Frauen Macht und Einfluss haben und an welchen Entscheidungsprozessen sie teilhaben sollen. Zur Zeit werden diese Auseinandersetzungen auch in Organisationen der UNO und bei NGO´s geführt, die verlangen, dass Frauen verstärkt im »peacekeeping« eingesetzt werden und im Rahmen des »gender mainstreaming« zu gleichen Teilen an militärischen und militärpolitischen Entscheidungen partizipieren sollen.

Die nun auch in der Bundesrepublik vollzogene Öffnung der Streitkräfte für Frauen reiht sich in den internationalen Trend ein, Frauen unter den Bedingungen der Gleichstellung am Militär zu beteiligen. Diese Entwicklungen sind Teil des von Morris Janowitz beschriebenen Prozesses der »Zivilisierung« des Militärs. Demnach erreichen relevante soziale Veränderungen nach und nach alle gesellschaftlichen Organisationen und Institutionen – so auch die Organisation Militär – und beeinflussen die Orientierungen ihrer Mitglieder und die Organisation.9 Auf der individuellen Ebene spiegeln sich diese in heterogenen Motiven nun auch von Frauen wider, in Streitkräften tätig zu sein, so auch in der Attraktivität eines über den Militärdienst möglichen Zugangs zu qualifizierten Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten. Auf der institutionellen Ebene zeigen sich die Veränderungen im Wandel des rechtlichen und sozialen Status des Militärs. Dieses wird in der Gesellschaft in steigendem Maße auch als öffentlicher Arbeitgeber wahrgenommen. Als solcher muss es die jeweiligen nationalen, sozialen und zunehmend auch arbeitsrechtlichen Gesetze und Bestimmungen beachten. Nach der Gesetzeslage ist eine Unterscheidung nach Geschlechtern bezüglich der dienstrechtlichen Stellung und der Karrierechancen im Status Berufssoldat nicht zulässig. Als Teil der Exekutive und als soziale Institution ist das Militär immer mehr jenen Zugangsprinzipien unterworfen, die auch für andere staatliche Bereiche gelten: der Durchsetzung von Chancengleichheit, lediglich eingeschränkt durch überprüfbare und gesellschaftlich akzeptierte Kriterien wie Eignung und Leistungsfähigkeit und ohne Ansehen des Geschlechts. Schutz vor sexueller Belästigung und Mobbing müssen vom Arbeitgeber organisiert und durchgesetzt werden. Der Bundeswehr ist es auferlegt, die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes für schwangere Frauen und des Mutterschutzes einzuhalten und Initiativen zur Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen zu unterstützen.

Dieser Wandel des Militärs vollzieht sich in einem widersprüchlichen sozialen Geflecht, das sowohl von einer neuen Distanz als auch einer neuen Nähe zur Zivilgesellschaft gekennzeichnet ist: Einerseits sehen sich militärisches Handeln und der Einsatz militärischer Gewalt in zunehmenden Maße schwierigen Anforderungen politischer Legitimation gegenüber. Kritik an militärischen Einsätzen wird unter den Schlagworten »militärischer Interventionismus im Namen der Menschenrechte«, »Selbstmandatierung im Zeichen von Geopolitik« oder »Privatisierung der Gewalt« u.a. geführt. Kritisiert werden die Rolle der Medien und der Berichterstattung in militärischen Konflikten. Die Vorbereitung und die Durchführung militärischer Aktionen ist von einer breiten politischen Kampagne begleitet, die auf die politische Willensbildung der Bevölkerung gerichtet ist. Militärische Einsätze bedürfen der Unterstützung oder zumindest Duldung der Zivilbevölkerung.

Andererseits hat das Militär seine frühere herausgehobene Rolle (tendenziell) verloren. Außerhalb, aber auch innerhalb des Militärs werden militärische Rituale und Zeremonien infrage gestellt. Die Bereitschaft zur Wehrpflicht, zum Reservistendienst oder als Berufssoldat Dienst in den Streitkräften zu tun, hängt nicht unerheblich von der Wahrscheinlichkeit eines militärischen Einsatzes ab.10 Wiederum verdeutlicht die Tatsache, dass Frauen und Homosexuelle in vielen Ländern öffentlich anerkannter Teil des Militärs geworden sind, seine gestiegene Akzeptanz und im Sinne Janowitz’ dessen »Zivilisierung«. Die daraus resultierende veränderte soziale und rechtliche Stellung des Militärs in der Gesellschaft führt in der Tendenz zu einer Entwicklung, in der das Militär eine Organisation wird wie jede andere.11 Damit erscheint auch der Job des Soldaten als ein Job wie jeder andere, der nun auch für Frauen zugänglich geworden ist. Das Militär stellt immer weniger einen Sonderbereich mit Privilegien und Sonderregelungen dar. Vielmehr steht es unter dem politischen Druck, geltende gesellschaftliche Normen der Gleichstellung und des Arbeitsrechtes durchzusetzen.12

Dennoch bleibt die Widersprüchlichkeit bestehen, die für die individuellen Selbstverständnisse der Soldatinnen und für die militärische Institution sowie für das Verhältnis zur Zivilgesellschaft erheblich ist: Zwar ist eine Verrechtlichung und Angleichung des Militärs an andere Berufe zu konstatieren, aber ebenso das Weiterbestehen von Merkmalen, die dafür sprechen, die militärische Tätigkeit doch als eine besondere einzustufen. Vor allem wird das mit dem Soldatenberuf verbundene Verhältnis zum Töten und getötet Werden als wesentlicher Punkt angesehen, der den Unterschied zu anderen, zivilen Tätigkeiten ausmacht.

Neuer Handlungsdruck

Die Öffnung der Bundeswehr für Frauen erzeugt einen nicht zu unterschätzenden Handlungsdruck auf die militärische Organisation, die sozialen Beziehungen zwischen Soldaten und Soldatinnen unter den veränderten Bedingungen zu gestalten. Die kulturellen und politischen Aushandlungsprozesse um die »StaatsbürgerInnen in Uniform« sollten auch Angelegenheit der politischen Öffentlichkeit sein. Zwar gibt sich die militärische Führung der Bundeswehr entschlossen, die Integration von Frauen ohne größere Probleme zu realisieren.13 Dennoch zeigen die Ergebnisse von Befragungen von Soldaten durch das Sozialwissenschaftliche Institut der Bundeswehr nicht unerhebliche Vorbehalte gegen die Einbeziehung von Frauen.14 Eine Mehrheit der befragten Soldaten stimmt der Öffnung der Bundeswehr für Frauen zu. Dem steht eine nicht unerhebliche skeptische und ablehnende Minderheit gegenüber. Im Heer sind die Vorbehalte am größten. Sie basieren auf einem überwiegend traditionellen Bild vom Militär und vom Geschlechterverhältnis. Soldaten mit kürzerer Verpflichtungszeit haben stärkere Vorbehalte, die auch mit der gewachsenen Konkurrenz durch die Anwesenheit von Frauen zu erklären sind.

Darüber hinaus lehnen 40 % der Soldaten Frauen in Kampfverwendungen ab. 30 % halten Frauen für die »harten Bedingungen« im Felde als nicht geeignet und befürchten, dass die Bundeswehr mit der Öffnung aller militärischen Bereiche für Frauen ihren militärischen Auftrag nicht erfüllen kann. 22,8 % der Soldaten halten Frauen als militärische Vorgesetzte für ungeeignet. Ein nicht unbedeutender Teil (63,5%) erwartet durch die Anwesenheit von Soldatinnen mehr Probleme im Dienstalltag, vor allem würden „die mit Sexualität verbundenen Probleme zunehmen“ (83,6%). Immerhin fällt 55,8 % der befragten Soldaten die Vorstellung nicht leicht, von einer Soldatin mit der Waffe in der Hand verteidigt zu werden.

Die Ausgestaltung der sozialen Beziehungen in der Bundeswehr verlangt nicht nur die Überwindung jener Vorurteile, die sich auch in anderen Ländern als nachhaltige Integrationshemmnisse erwiesen haben.15 Darüber hinaus ist eine in der Bundesrepublik noch völlig unterbelichtete politische und wissenschaftliche Diskussion erforderlich, um das in der Politik der gegenwärtigen Bundesregierung hoch bewertete neue militärische Aufgabenfeld des Peacekeeping auszufüllen. Für die Implementierung demokratischer und zivilgesellschaftlicher Verhältnisse in Konfliktgebieten ist es unerlässlich, die allgemeine, den militärischen Einsatz legitimierende Rhetorik über die »unterdrückte Frau« um eine Perspektive zu erweitern, die die Kategorie Gender als analytische Kategorie ernst nimmt. Gesellschaftliche Konfliktstrukturen erweisen sich als hochgradig verschränkt mit den Konstruktionen von Gender und Identität.16 Das betrifft nicht nur die Konfliktentstehung und den Austrag von Konflikten, sondern auch deren Bearbeitung durch die verschiedenen AkteurInnen. SoldatInnen repräsentieren im Einsatzland die demokratischen und politischen Vorstellungen des eigenen Landes: Die eigene Geschlechtsidentität und Geschlechterkultur hat für die Tätigkeit im Einsatzland eine brisante Bedeutung erfahren. Wie brisant diese Problematik ist, zeigen Militärprostitution (auch von UNO-Truppen) und die völlig unbefriedigende Berücksichtigung der spezifischen Problem- und Interessenlagen von Frauen in Konfliktzonen.17

Die von der Politik gewollten Demokratisierungsprozesse in Einsatzgebieten erfordern Streitkräfte mit umfassenden sozialen Qualitäten der SoldatInnen, die die Menschenrechte in allen Belangen beachten. Die Implementierung von Gleichstellungsregimen in Einsatzgebieten ist eine wichtige neue Aufgabe. Organisationen wie das Europäische Parlament und die UNO fordern in diesem Zusammenhang eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Friedenstruppen auf mindestens 40% und eine militärische Ausbildung, in der Genderfragen einen zentralen Platz bekommen. Dass all diese weit reichenden und umfangreichen Aufgabenstellungen nur mit grundsätzlichen Veränderungen des Militärs selbst zu bewerkstelligen sind, ist wohl kaum anzuzweifeln.

Anmerkungen

1) In vielen NATO-Ländern sind Frauen dort seit mehreren Jahren vertreten. Länder, in denen – wie in Deutschland und Italien – noch gesetzliche Beschränkungen des Zugangs von Frauen zum Militär bestanden, haben diese aufgehoben. Die Spanne ihres jeweiligen Anteils reicht zur Zeit von weniger als 1% in Polen oder Österreich bis zu fast 15 % in Russland und in den USA. Frauen dienen als Freiwillige sowohl in Wehrpflichtarmeen als auch in Freiwilligen- und Berufsarmeen. Sie erreichten die Öffnung verschiedener Dienstzweige, Verwendungsbereiche und Truppengattungen. Sie sind in Kampfunterstützungseinheiten und zum Teil auch in den männlich-maskulin konnotierten Kampfeinheiten tätig. In militärischen Hierarchien sind Frauen noch deutlich unterrepräsentiert, haben zum Teil jedoch bereits relativ hohe Ränge inne.

2) Ausführlicher dazu Christine Eifler: Bewaffnet und geschminkt – Zur sozialen und kulturellen Konstruktion des weiblichen Soldaten in Russland und in den USA, in: L’Homme, Heft 1, 2001, S.73-97.

3) 1995/96 waren 161.000 zivile Mitarbeiter beschäftigt, davon nahezu 52.600 Frauen, das sind 32%. Mehr als die Hälfte dieser Frauen arbeitet in der Wehrverwaltung des Bundes, die übrigen arbeiten in den Streitkräften. Dabei werden von den Frauen Tätigkeiten ausgeführt, die in anderen Armeen von Frauen in Uniform wahrgenommen werden. Vgl. Anker, Ingrid/Welcker, Ingrid (1999): Trendwende für die Bundeswehr? Der Beruf Soldat für Frauen, Bielefeld, S.19.

4) ebenda

5) So wurde die Klage einer Soldatin des Sanitätsdienstes auf Laufbahnwechsel vor dem Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Die Klägerin wollte die Übernahme als Militärkraftfahrlehrerin. Der Gleichbehandlungsgrundsatz erfordere es nicht, Verwendungen für Soldatinnen in anderen soldatischen Laufbahnen zu schaffen, auch wenn der Dienst mit der Waffe nicht erforderlich sei. Vgl. Beschluss des BVerwG Berlin, AZ i.-WB-89-95.

6) Zu den Staaten mit den größten Einsatzerfahrungen von Frauen zählen die Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien, Kanada und Frankreich. In ihren Streitkräften existieren Restriktionen im Zugang zu Kampfeinheiten. Norwegen, Spanien, Belgien, Österreich, Schweden und Ungarn haben die Öffnung vollständig vollzogen, Frauen können in allen Waffengattungen dienen. Nur Luxemburg schließt Frauen vollständig vom Militärdienst aus. Vgl. Military Balance 1999-2000, hg. International Institute for Strategic Studies, Oxford 1999. Nato, Nationale Botschaften, vgl. auch Constanze Stelzenmüller, Bürgerin in Uniform, in: ZEITPunkte, Wohin marschiert die Bundeswehr? Fakten Meinungen und Dokumente zur wichtigsten politischen Debatte des Jahres 2000, Heft 4/2000, 34-37, hier 35.

7) Sibylle Raasch: Krieg auch mit den Waffen einer Frau?, in: Kritische Justiz, 33, 2 (2000), 248-261, hier 255.

8) Vgl. u.a. Ute Frevert: Soldaten, Staatsbürger. Überlegungen zur historischen Konstruktion von Männlichkeit, in: Thomas Kühne (Hrsg.): Männergeschichte – Geschlechtergeschichte. Männlichkeit im Wandel der Moderne, Frankfurt a. M./New York 1996, 69-87; dies.: Das jakobinische Modell – Allgemeine Wehrpflicht und Nationsbildung in Preußen – Deutschland, in: dies.(Hrsg.): Militär und Gesellschaft im 19. und 20. Jahrhundert, Stuttgart 1997, 17-47; Ruth Seifert: Gender, Nation und Militär – Aspekte von Männlichkeitskonstruktion und Gewaltsozialisation durch Militär und Wehrpflicht, in: Eckardt Opitz u. Frank S. Rödiger (Hrsg.): Allgemeine Wehrpflicht. Geschichte, Probleme, Perspektiven, Bremen 1995, 199-214.

9) Morris Janowitz, The Professional Soldier. A Social and Political Portrait, New York 1991, besonders 46 ff.

10) So haben angesichts der Ereignisse vom 11. September Reservisten der Bundeswehr ihre Verweigerung für den Reservistendienst erklärt. FAZ vom 27.10.2001

11) Vgl. Charles C. Moskos und Frank R.Wood (Hrsg.): The Military More than Just a Job?, Washington 1988.

12) In Russland existieren trotz sehr unsicherer sozialer und rechtlicher Verhältnisse für Frauen im Militär verfassungsmäßig garantierte Rechte, die in anderen Teilen der Gesellschaft noch nicht gewährleistet werden.

13) Dabei stützt sie sich auf die Analyse der Erfahrungen mit Frauen im Militär vor allem in den USA und in Österreich, aber auch des Einsatzes von Frauen bei der Polizei und dem BGS in der Bundesrepublik sowie der eigenen bisherigen Ergebnisse mit den Frauen im Sanitätsdienst.

14) Es handelt sich um repräsentative Befragungen von 3.260 Soldaten mittels eines Fragebogens, von denen 2.648 antworteten. Zu den Ergebnissen vgl. Kümmel, G./Biehl, H.: Warum nicht? – Die ambivalente Sicht männlicher Soldaten auf die weitere Öffnung der Bundeswehr, Strausberg 2001.

15) Vgl. hierzu z.B. Francine D’Amico/Laurie Weinstein (eds.): Gender Camouflage. Women and the U.S. Military, New York (N.Y. Univ. Press) 1999; Edna Levy: Women Warriors – The Paradox and Politics of Israeli Women in Uniform, in: Sita Ranchod-Nilsson/Mary Ann Tetreault (eds.): Women, States and Nationalism. At Home in the Nation?, London (Routledge) 2000; Ruth Seifert: Militär und Geschlechterverhältnis – Ein Überblick über aktuelle Problemlagen in der Bundesrepublik Deutschland, Israel und den USA, in: Beiträge zu Lehre und Forschung 5/1998, Fb Sozialwissenschaften der Führungsakademie der Bundeswehr, Hamburg.

16) Ruth Seifert: Genderdynamiken bei der Entstehung, dem Austrag und der Bearbeitung von kriegerischen Konflikten. In: Peripherie, Zeitschrift für Politik und Ökonomie der Dritten Welt, erscheint Frühjahr 2002

17) Vgl, EU-Bericht über die Beteiligung von Frauen an der friedlichen Beilegung von Konflikten (2000/2025 (INI)), Ausschuss für die Rechte der Frauen und Chancengleichhheit, Berichterstatterin Maj Britt Theorin

Christine Eifler ist Privatdozentin an der Universität Bremen und arbeitet gegenwärtig an einem DFG-Projekt zur Einbeziehung von Frauen in die Streitkräfte der USA, der Bundesrepublik und in Russland.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2002/2 Frauen und Krieg, Seite