Friedensnobelpreis für die russischen Soldatenmütter?
von Heide Schütz
Das mutige Engagement des »Komitees der russischen Soldatenmütter« ist seit Beginn des Tschetschenienkriegs vor allem durch die – letztendlich zwar gescheiterte – groß angelegte Reise nach Grosny 1995, später durch den Erfolg einiger Mütter, ihre Söhne vor Ort zu suchen, zu finden und vom Kriegsschauplatz »mit nach Hause zu nehmen«, international bekannt geworden. Seit Monaten halten sich wieder ungefähr 100 Mütter unter schwierigsten Umständen in Tschetschenien auf, um endlich eine Auskunft über das unbekannte Schicksal ihrer Söhne zu bekommen.
In Deutschland wurden sie auch bekannt durch eine maßgeblich von Heiner Müller (Berliner Ensemble) und Käte Reichel (Deutsches Theater, Berlin) sowie den evangelischen und katholischen Frauenverbänden initiierte Unterschriftensammlung und zahlreiche Solidaritätsveranstaltungen. Nachdem auch die Bundestagspräsidentin, Frau Prof. Dr. Süßmuth, im Verein mit Parlamentarierinnen der CDU, der gesamten SPD-Bundestagsfraktion und allen sozialistischen und sozialdemokratischen Abgeordneten des EU Parlaments sowie dem »International Peace Bureau« und dem »Deutschen Schriftstellerverband« die Russischen Soldatenmütter für die Nominierung des Friedensnobelpreises vorgeschlagen haben, sind diese Frauen noch stärker in das Licht der Öffentlichkeit gerückt.
Der Gedanke liegt nahe, daß hier möglicherweise bewundernd oder mit schlechtem Gewissen Mütter zur Ehrung vorgeschlagen werden, die sich »für den Frieden« einsetzen. Diese »Mütter« sind jedoch durchaus nicht alle Mütter von Soldaten, und sie sind auch nicht primär als »Frauen für den Frieden« aufgestanden, sondern sie haben unter Ausnutzung der neu gewonnenen Spielräume der politischen Partizipation, aber unter schwierigsten Bedingungen eine Menschenrechtsorganisation aufgebaut, die radikal die Menschenrechte für Soldaten einfordert, und zwar nicht nur in Friedenszeiten, sondern auch – und das ist das eigentlich Neue und Radikale und hier liegt auch die Verbindung zur Friedensbewegung – in Kriegszeiten. Die allgemeine Handhabung der Nationalstaaten, ungeachtet der Genfer Konvention, die Menschenrechte für die eigenen Soldaten bei Kampfhandlungen ad acta zu legen, sowie die Aberkennung der Bürgerrechte der Rekruten durch sehr viele Staaten werden von ihnen unmißverständlich als Menschenrechtsverletzungen am Beispiel der Situation der GUS-Staaten der Welt vorgeführt. (Die Nichterklärung des Kriegszustandes durch die russische Regierung spielt allerdings eine entscheidende Rechtsgrundlage der Anklage.)
Als das »Komitee der Russischen Soldatenmütter« 1989 gegründet wurde, ging es zunächst um die Einberufung von Rekruten und um die Zustände in den Kasernen für diese jungen, 18-19 Jahre alten Männer. Inzwischen, nicht zuletzt durch den Krieg in Tschetschenien, ist die Zahl der regionalen Gruppen auf über 100 in 37 Regionen Rußlands angewachsen, in denen Frauen aller Bevölkerungsschichten zusammenarbeiten.
Bei ihren Besuchen in den Kasernen stellten die Frauen Unterernährung, mangelnde Bekleidung, Unterdrückung jeglicher Bürgerrechte, Gewalt, Willkür und wiederholte Fälle von Lynchjustiz fest. Sie machten diese Vorfälle als eine Verletzung sowohl der nationalen Gesetzgebung wie der internationalen Charta der Menschenrechte öffentlich bekannt.
Wie sieht ihr Alltag heute aus? Es ist der typische Alltag von klugen und engagierten Frauen, die in einer Nichtregierungsorganisation zusätzlich zu der sonst zu leistenden Arbeit ehrenamtlich unter schwierigsten Bedingungen gesellschaftlich überaus notwendige Arbeit leisten. In täglichen Sprechstunden beraten sie in engsten räumlichen Verhältnissen eine ständig wachsende Zahl junger Männer oder deren Eltern in allen Fragen der Rechtsverletzung und der mangelnden Fürsorgepflicht des Staates, sei es ein Krankheitsfall oder der Tod eines Rekruten oder eine Vermißtenmeldung mit der Ungewißheit von Tod oder Gefangenschaft. Politischen Rat oder Informationen holen sich informell aber auch Journalisten, Militärs, Politiker und Diplomaten. Diese Arbeit wird ergänzt durch die Beantwortung schriftlicher Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, durch Eingaben und Nachforschungen, durch Teilnahme an Untersuchungs- und Gerichtsverfahren von Kriegsdienstleistenden und Dienstverpflichteten, die mit der Einberufung und der Verweigerung verbunden sind. Im Krieg Rußlands gegen Tschetschenien sammeln sie immer wieder unter großen Gefahren Informationen und Beweise am Kriegsschauplatz.
Zur Basisarbeit kommt die Dokumentation und Auswertung der Menschenrechtsverletzungen hinzu, die Analyse von Gesetzen und Gesetzesvorhaben, das Ausarbeiten von Vorschlägen zur Verbesserung von geltenden Gesetzen, die Kontaktpflege zu anderen rechtsschützenden Organisationen und Institutionen, sowie die Aufrechterhaltung der Verbindung der über hundert regionalen Organisationen untereinander. Das alles geschah und geschieht in einem Land, dessen Entfernungen mit den unsrigen nicht vergleichbar sind, und wo ein Faxgerät für NGO's unerschwinglich ist.
Seit Jahren unterstützen die »Frauen für den Frieden« in Düsseldorf sowie die »Frauen für den Frieden Schweiz« und das »International Peace Bureau« das »Komitee der russischen Soldatenmütter« sowohl materiell wie ideell. Eine Ausweitung der Partnerschaften auf die verschiedenen regionalen Frauenorganisationen durch weitere Gruppen wäre wünschenswert.
Drei Initiativen der »Russischen Soldatenmütter« fanden in diesem Jahr international eine besondere Beachtung. Im März organisierten sie den zweiten Kongreß »Der Krieg in Tschetschenien und die Menschenrechte« in Moskau, an dem auch hohe sowjetische Militärs teilnahmen. Zum ersten Mal sprach den Müttern der in den Kampfhandlungen getöteten Soldaten in diesem Rahmen mit General Lebed ein hoher Militär öffentlich das Beileid aus. Unter den internationalen Gästen nahm von deutscher Seite u.a. Helen Golombek vom Vorstand der Helsinki Citizens Assembly, Deutsche Sektion, teil. Im April sammelte eine internationale Delegation Informationen zur Situation im derzeitigen Kriegsgebiet. Barbara Gladysch von »Mütter für den Frieden« war die einzige deutsche Teilnehmerin. Gleichfalls vom April ist eine Vorlage für die Menschenrechtskommission in Genf unter dem Aspekt »Systematische Verletzung der Rechte und der Grundrechte von Bürgern der Russischen Föderation, welche zum Kriegsdienst einberufen sind und im inneren bewaffneten Konflikt eingesetzt werden«.
Darin wird festgestellt, „daß Rußland von den Prinzipien der Deklaration der Menschenrechte abweicht, indem es barbarische Akte gegen die eigene Bevölkerung begangen hat, (…) und zu solchen Taten junge Rekruten gezwungen hat, die (…) gezwungen wurden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen“; und „daß Rußland von den Prinzipien der Internationalen Charta der bürgerlichen und politischen Rechte abweicht, indem es massenhaft Verletzungen der unveräußerlichen Menschenrechte zugelassen hat, (…) die eigenen Bürger dem Tod oder dem Elend überantwortet und gröblich das Ideal der von Angst und Not freien Persönlichkeit verletzt hat“.
An anderer Stelle heißt es: „In der Militärgesetzgebung und im Strafgesetzbuch der RF ist kein effektiver Rechtsschutz von Rekruten vorgesehen, deren Rechte von Amtspersonen verletzt werden, welche zulassen:
- ihre zwangsweise Kommandierung in das Gebiet eines nicht erklärten Krieges
- Mißachtung ihres Lebens und Schändung ihrer Leichname und des Andenkens Verstorbener,Mißachtung ihrer Würde und ihres Rechtes, ihren Überzeugungen zu folgen.“
Abschließend wird in dem Dokument drauf hingewiesen, daß in dem unerklärten Krieg in Tschetschenien bisher 1.300 junge Wehrpflichtige getötet und 300 von der tschetschenischen Seite als Geißeln genommen wurden, über das Schicksal von weiteren 700 herrscht völlige Unklarheit. Der Bedeutung dieser Anklageschrift und der grundsätzlichen Ziele dieser Nichtregierungsorganisation wird man nicht gerecht, wenn man lediglich den nationalen Zusammenhang sieht. M.E. geht es nicht nur um katastrophale Mißstände und Mißachtungen der Menschen- und Bürgerrechte für die Soldaten und deren Angehörige in der Russischen Föderation. Die Frauen haben ein Tabu gebrochen, das keineswegs nur Rußland betrifft. Wird dieser Ansatz weitergedacht, so führt er zwangsläufig zu der Auseinandersetzung mit der Forderung, daß das Recht auf Frieden zu den Menschenrechten gezählt wird und Krieg demnach eine Menschenrechtsverletzung ist. Die Konsequenzen wären revolutionär.
Es bleibt zu hoffen, daß durch die Verleihung des Friedensnobelpreises die mutige und bahnbrechende Arbeit dieser Frauen geehrt wird.
Heide Schütz, Frauennetzwerk für Frieden e.V.