W&F 2018/3

Gender und Drohnen

Folgen des bewaffneten Drohneneinsatzes

von Ray Acheson

Dieser Artikel untersucht die geschlechtsspezifischen Implikationen des Einsatzes von bewaffneten Drohnen. Wie verstetigt die Drohnentechnologie geschlechtsspezifische Stereotype, einschließlich der gewaltsamen militarisierten Männlichkeit? Wie, im Gegenzug, beeinträchtigt die Entwicklung dieser Art ferngesteuerter Gewalt Männlichkeitsvorstellungen? Wie werden Drohnen eingesetzt, um damit genderspezifische Gewalt auszuüben?
In diesem Text wird als erstes aufgezeigt, wie Geschlechter konstruiert werden, mit speziellem Fokus auf hegemonialen Normen der »militarisierten Männlichkeit«. Anschließend wird kurz die Beziehung zwischen Gender und Militärtechnologie untersucht. Zum Schluss wendet sich die Analyse dem besonders pikanten Fall zu: den bewaffneten Drohnen. Wie können diese Waffen hegemoniale Gendernormen gleichzeitig verstärken und unterminieren, und welche Implikationen hat dies für geschlechtsspezifische Gewalt, Genderessentialismus1 und Gendergerechtigkeit?

Es ist keineswegs eine akademische Übung, Drohnen durch eine gendertheoretische Brille zu betrachten, sondern dies ist für die gezielte Politikberatung wichtig. Den Kontext und die Implikationen von Drohnen unter Gendergesichtspunkten zu verstehen ist nützlich, um überzeugendere, umfassendere Antworten auf die Entwicklung und den Einsatz von Drohnen zu geben. Gleichzeitig ist die gendertheoretische Brille auch nützlich, um Militarismus insgesamt zu verstehen.

Eine Untersuchung der Genderaspekte von bewaffneten Drohnen impliziert nicht, dass andere Formen der Kriegsführung akzeptabler sind oder dass bestimmte Vorgehensweisen, wie »gezielte Tötungen«, zulässig seien, wenn sie mit anderen Mitteln durchgeführt werden. Eine Untersuchung, in welcher Weise Genderkonstruktionen zum Einsatz bewaffneter Drohnen beitragen oder ihrerseits von einem solchen Einsatz betroffen sind, kann Entscheidungsträger*innen, Drohnenoperatoren oder Aktivist*innen helfen, die besonderen Herausforderungen durch bewaffnete Drohnen für Frieden, Sicherheit und Gendergerechtigkeit sowie für Militarismus in weiterem Sinne zu adressieren. Genderanalysen dürfen keine Fußnote sein. Sie bieten ein besonderes Set von Werkzeugen, die dabei helfen können, zu erklären oder zu verstehen, wie Drohnen von den Nutzern und von den Opfern wahrgenommen werden, welche physischen und psychischen Reaktionen auf den Einsatz bewaffneter Drohnen es gibt und in welchem situativen militärtechnologischen und genderbezogenen Kontext Drohnen stehen.

Wie Geschlechter konstruiert werden

»Gender« beschreibt nicht das biologische Geschlecht, sondern die sozial konstruierten Konzepte, die den Geschlechtern Bedeutung zuschreiben und anhand derer die Geschlechter unterschieden werden. Genderfragen beziehen sich nicht ausschließlich auf Frauen, sondern auf alle Geschlechter und sexuellen sowie Genderidentitäten. Dabei sind Individuen einer bestimmten Geschlechts- oder Gendergruppe keineswegs homogen. Frauen, Männer, Transgender, Queere und andere sind unterschiedlichen Alters, verschiedener Hautfarbe, gehören unterschiedlichen Ethnien und Religionen an und haben verschiedene sexuelle Orientierungen, Fähigkeiten, politische Einstellungen und sozioökonomische Positionen. Sie haben gänzlich unterschiedliche Erfahrungen in der Welt, in Gesellschaften, Gemeinschaften und zu Hause. Dieser Diversität werden Genderstereotype, -erwartungen und -normen aber kaum gerecht.2

Genderidentitäten werden von menschlichen Gemeinschaften konstruiert. Die Vorstellungen von Gender können sich mit der Zeit ändern. Sozial konstruierte Genderverständnisse beeinflussen die Wahrnehmung von sozialen Rollen, Verhaltensweisen und Identitäten und wirken sich auf die Beziehungen zwischen Menschen aus. Im Prinzip ist Gender eine Form der sozialen Organisation. Es „strukturiert soziale Beziehungen, reproduziert Regeln und Erwartungsmuster und hält diese aufrecht“ (Barrett 1996, S. 130). Wenn Individuen gemäß der Gendernormen handeln und dabei bestehende Erwartungen erfüllen, verstärken sie nicht nur den Genderessentialismus, der von Gemeinschaften und Kulturen aufgebaut wurde, sondern sie tragen damit auch zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung von Machtbeziehungen zwischen Geschlechterkategorien bei (Lorberg 1994, S. 6).

Machtbeziehungen sind, wie Michel Foucault erklärte, in Prozesse der Kategorisierung und Unterscheidung eingebettet (Foucault 1977). Mit Blick auf Gender erzeugen diese Prozesse eine Hierarchie zwischen den Genderidentitäten und hegemoniale Normen innerhalb und zwischen den Geschlechtern. „Hegemoniale Männlichkeit“ ist ein „besonders idealisiertes Bild von Männlichkeit, wohingegen Bilder von Weiblichkeit oder anderen Männlichkeiten marginalisiert und untergeordnet werden.“ (Barret 1996) In vielen heutigen Kulturen wird hegemoniale Männlichkeit durch den heterosexuellen Mann repräsentiert, der unabhängig, risikofreudig, aggressiv, rational, physisch stark, mutig und emotionslos ist (Eichler 2014; Connell 1995). Diese »hegemoniale Männlichkeit« wird in Bezug gebracht mit der Möglichkeit, Bereitschaft und Aussicht zur Gewaltausübung. Jungs lernen, sich selbst durch Gewalt als Männer zu definieren (Chemaly 2012). Frauen, Mädchen und andere werden so sozialisiert, dass sie solche Identitäten unterstützen (Eichler 2014).

Wissenschaftler*innen argumentieren, das Militär spiele eine zentrale Rolle bei der Konstruktion von Männlichkeitsbildern in der Gesellschaft (Kimmel/Messner 1989, S. 176-183; Morgan 1994; Arkin/Dobrofsky 1987, S. 151-168). Vorrang hat im Militär „Stärke, geschickter Einsatz von Gewalt, männliche Kameradschaft, die Unterdrückung eigener Emotionen sowie Disziplin (selbst diszipliniert zu sein und dies von anderen zu erwarten)“ (Enloe 1990, S. 150). Die Praktiken militärischer Institutionen tragen aktiv zur Unterscheidung und Abgrenzung gegenüber dem »Anderen« bei, was wiederum das Ideal von Männlichkeit und gegenderten Hierarchien verstärkt. Es gibt im Militär zum Beispiel eine Tradition, das »Andere« mit Begriffen zu belegen, die mit Weiblichkeit assoziiert werden. Viele Militärs diffamieren eine potentiell oder tatsächlich geschlagene Armee als »Frau« (ebd.; siehe auch Strange 1983).

Gender und Militärtechnologie

Judy Wajcman argumentiert, Genderbeziehungen „materialisieren [sich auch] in Technologie“, und zwar dadurch, dass die Bedeutung und das Wesen von Männlichkeit und Weiblichkeit „durch ihre Einbeziehung und Einbettung in Arbeitsmaschinen“ (Wajcman 2010, S. 144) weiterentwickelt werden. Sie führt aus, dass schon die bloße Definition von Technologie mit Begriffen »männlicher Aktivität« erfolgt – Aktivitäten, die mit der hegemonialen Männlichkeit assoziiert werden. Traditionell stellt man sich unter Technologie Industriemaschinen und militärische Waffen vor – Werkzeuge der Arbeit und des Krieges (Harding 1986).

Das bringt uns zu bewaffneten Drohnen. Im Kontext einer Kultur der militarisierten Männlichkeit und vermännlichten technologischen Entwicklung haben diese Werkzeuge der Gewalt und des Krieges spezifische Charakteristika, die hegemoniale Gendernormen zugleich verstärken und unterminieren. Dies hat seinerseits Implikationen für die Vorstellung vom Mann als entbehrlich und verletzlich, als Raubtier und Beschützer, und stellt damit eine große Herausforderung dar, den Genderessentialismus zu überwinden und Gendergerechtigkeit in größerem Rahmen zu schaffen.

„Macht demonstrieren, ohne verwundbar zu sein“

Den Drang, „Militär ohne Rücksicht auf Grenzen einzusetzen“ und „imperiale Macht vom Zentrum auf die Welt, also auf ihre Peripherie, auszuweiten“ (Chamayou 2015, S. 12), gibt es schon viel länger als die bewaffnete Drohne. Aber das Militär scheint zu glauben, mit der bewaffneten Drohne eine Lösung für diese Aufgabe gefunden zu haben. David Deptula von der US Air Force konstatierte: „Der wirkliche Vorteil unbemannter Luftfahrzeuge ist, dass man mit ihnen Macht demonstrieren kann, ohne Verwundbarkeit zu zeigen.“ (Link 2001)

Drohnen strahlen ein Ethos der Unverwundbarkeit aus. Sie erlauben es den Drohnenoperatoren, Ziele in weiter Entfernung in Sekundenschnelle ohne Vorwarnung anzugreifen. In Wirklichkeit haben sich Drohnen aber weder als so wirksam noch als so zielgenau erwiesen, wie die Nutzer die Öffentlichkeit glauben machen wollen. Die Werkzeuge und Verfahren zur Zielauswahl für so genannte »signature strikes«3 haben Hunderte von zivilen Drohnenopfern zur Folge.

2015 wurden an die Online-Publikation »The Intercept« Dokumente geleakt, die zeigen, wie »signature strikes« auf der Basis »nachrichtendienstlicher Erkenntnisse« ausgeführt werden – Erkenntnisse, die von Videoaufnahmen, E-Mails, sozialen Netzwerken, Aufklärungsflugzeugen und Mobiltelefonen stammen. Die »nachrichtendienstlichen Erkenntnisse« werden mit Hilfe von Algorithmen nach Mustern durchsucht. Dieses Verfahren gibt es nur für Drohnenschläge.4 Es ist nicht gefeit vor Fehlinterpretationen, Vorurteilen oder Fehlern derjenigen, die anhand dieser Informationen die Ziele für Drohnenangriffe festlegen. »Targetet killings« – gezielte Tötungen –, u.a. mit Drohnen, sind angewiesen auf die Identifizierung und Überwachung einer Zielperson, aber die Auswahlverfahren gehen einher mit einer kulturellen Prägung, die vorgibt, was gesehen wird und wie es gesehen wird (Grayson 2012, S. 120-128).

Nichtdestotrotz schreiben US-Militärs und andere Nutzer den Drohnen weiterhin gottesähnliche Qualitäten zu – einschließlich ihrer Unverwundbarkeit und Allmächtigkeit. Ein Zeichen dafür ist, dass ihnen oft Spitznamen gegeben werden. Nach Aussagen eines früheren Drohnenoperators des U.S. Joint Strike Operating Command, der von »The Intercept« interviewt wurde, wird eine Drohne »Sky Raper« genannt, was sich übersetzen lässt mit »Vergewaltiger der Lüfte«. Er sagte, die Drohne wird so genannt, „weil sie eine Menge Leute getötet hat“ (Scahill/Greenwald 2014). Der Spitzname weist allerdings über die Benennung einer Tötungsmaschine hinaus. Es perpetuiert die Kultur der Dominanz, die eine Schlüsselkomponente für die Entwicklung militarisierter Männlichkeiten ist. Der Spitzname untermauert überdies die Institutionalisierung von Vergewaltigung als ein Werkzeug des Krieges. Indem sie der Drohne den Spitznamen »Sky Raper« geben, geben die Drohnenoperatoren – die ja im Auftrag des Staates handeln – zu, dass sie Vergewaltigungen einsetzen, um eine Zielperson zu dominieren und zu besiegen; gleichzeitig beteiligen sie sich an der umfassenderen und systematischen Normalisierung von Vergewaltigung“, stellt Erin Corbett fest. „Nicht nur unterstellen die Drohnenoperatoren damit, dass Vergewaltigung in Kriegszeiten eine legitime Waffe ist, sie verharmlosen damit auch sexuelle Gewalt generell.“ (Corbett 2015) Darüberhinaus trachten sie danach, diejenigen, die sie zu »Feinden« erklärt haben, zu »entmannen«, mit einem rassistischen, sexistischen und sexualisierten Konzept von Waffengewalt zu »entmannen«. Der »Sky Raper« repräsentiert die „weiße westliche phallische Macht“, die über »die Anderen« Macht und Männlichkeit vollzieht (Puar/Rai 2002, S. 137).

Dies gilt vielleicht besonders in Staaten, deren »Gast«-Regierung einem Drohneneinsatz nicht zugestimmt hat. Ein »Weißpapier« des US-Justizministeriums aus dem Jahr 2013 hält fest, dass ein Drohnenangriff durchgeführt werden kann „mit der Zustimmung der Regierung des Gastlandes oder nach der Feststellung, dass das Gastland unfähig oder unwillig ist, die Bedrohung selbst zu bekämpfen“. Lorraine Bayard de Volo sieht darin eine „Entmannung“ der Regierungen der Gastländer, die „nicht in der Lage [sind], ihre eigenen Grenzen gegen das Eindringen von US-Drohnen zu schützen“ (de Volo 2016, S. 63). Ihr zufolge legt dies außerdem nahe, die Vereinigten Staaten seien der „selbsternannte Patriarch“ und dass „Staaten, die nicht einwilligen, im Effekt juristisch als unfähig zur Einwilligung erklärt werden“ (ebd.). Natürlich sind solche Aktionen nicht auf bewaffnete Drohnen beschränkt. Auch andere Waffensysteme können und wurden eingesetzt, um Grenzen ohne Einwilligung zu »penetrieren«. Doch solche Praktiken scheinen nun, mit dem Einsatz bewaffneter Drohnen, auf der Ebene der offiziellen Politik angekommen zu sein.

Die Symbolik von Vergewaltigung und nicht einvernehmlichen Akten ist kein Ausreißer im Militär. Eine Kultur der sexuellen Gewalt – und anschließender Straffreiheit – ist Teil der Kultur von Dominanz und Unverletzlichkeit, die tief verwurzelt ist in den oben bereits beschriebenen gewalttätigen Männlichkeiten und einem »Kriegerethos«. Eine unmittelbare Konsequenz dieser »Kultur« ist, dass Soldatinnen oft von sexuellen Übergriffen betroffen sind.5 Es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen sexualisierter Gewalt im Militär und der Benennung einer Drohne als »Sky Raper«: Gewalttätige Männlichkeiten dominieren und steuern das Verhalten von Soldaten – unverwundbaren Kriegern, die immun sind gegen die Verfolgung von Vergewaltigungen und Kriegsverbrechen – sowohl auf dem wie abseits des Schlachtfeldes.

Den Krieger »entmannen«

Der Glaube, Drohnen seien unverwundbar, bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch die Drohnenoperatoren unverwundbar sind. Im Gegenteil: Die scheinbare Unverwundbarkeit von Drohnen basiert auf der räumlichen Trennung der Operatoren von der Gefahr. Diese sind durch die räumliche Entfernung vor den Subjekten geschützt, welche sie mit der Drohne ins Visier nehmen. Dies trennt den »Krieger« vom Kriege, den Körper vom Schlachtfeld – und hat erhebliche Implikationen für militarisierte Männlichkeiten.

Die Mechanisierung des Krieges und der Schutz des Soldaten vor körperlicher Gefahr scheinen im Widerspruch zu stehen zu dem Ethos der militarisierten Männlichkeit. Den »Feind« aus einer Entfernung anzugreifen, aus der er oder sie nicht zurückschlagen kann, ist wie jemanden in den Rücken zu schießen. Es ist die Antithese der Kriegsführungsmethoden, die Tapferkeit, Mut und Opferbereitschaft hochhalten.

„Eines der Probleme mit unbemannten Luftfahrzeugen ist buchstäblich die Gefahr, in jedem denkbaren Wortsinn »unbemannt« zu werden“, sagt Chamayou. „Das ist auch der Grund, warum sich Offiziere der U.S. Air Force anfangs so vehement gegen die allgemeine Einführung von Drohnen wehrten. Die Drohnen gefährdeten zunächst offensichtlich ihren Arbeitsplatz, ihre fachliche Qualifikation und ihre Position innerhalb der Institution Militär, aber des Weiteren war sie auch eine Bedrohung ihrer eigenen Potenz, die direkt mit dem Eingehen von Risiken assoziiert war.“ (Chamayou 2015, S. 100; siehe dazu auch Sauer/Schörnig 2012 und Manjikian 2013)

Die Doktorandin Lindsay Murch führte eine Gender-Diskursanalyse von Interviews mit Drohnenpilot*innen durch und fand heraus, dass ein Drohnenpilot überlegte, diesen Job aufzugeben, da „er einfach ein »Held« sein wollte, und dass ihm seine Rolle als Drohnenpilot das Erreichen dieses Zieles nicht ermöglichte“. Murch legt nahe, dies könne als Wahrnehmung interpretiert werden, er werde „verweiblicht“ (Murch 2015).

Statt die »Verweiblichung« zu akzeptieren, ist eine Alternative, die Regeln grundlegend zu ändern. Einige Medienberichte, die auf dem Sprachgebrauch von Militärs basieren, sind dazu übergegangen, technische Fertigkeiten als Kriegerfertigkeit zu preisen (Manjikian 2013, S. 53). Doch um den »Techkrieger« zu rühmen, wird eine Anpassung der Ethik nötig – von einer der Selbstaufopferung zu einer der Selbsterhaltung. Was einst als Feigheit galt, muss nun als Mut wahrgenommen werden (Chamayou 2015, S. 101). Dazu bedarf es aber des Beweises, dass dieser Akt – das Steuern der Drohne – selbst seinen Preis hat (Chamayou 2015, S. 102).

In diesem Kontext können die psychischen Schäden, die bei den Drohnenoperatoren zu beobachten sind, als ein »Ehrenabzeichen« und ein Zeichen von männlichem Mut kodiert werden: Drohnenpilot*innen riskieren im Kampf zwar nicht mehr ihren Leib, aber sie riskieren ihre mentale Gesundheit. „Dies wäre eine spezielle Form der Tapferkeit“, schreibt Chamayou, „die nicht mehr die eigene physische Verletzlichkeit der feindlichen Gewalt aussetzt, sondern die eigene psychische Verletzlichkeit den Folgen der eigenen Destruktivität.“ (Chamayou 2015, S. 103)

Während diese sich herauskristallisierende Form von »Tapferkeit« bestehende Männlichkeiten verstärkt, wird sie zusätzlich durch die Normen der Männlichkeit geleitet und gelenkt, die ohnehin schon in der Kultur verankert sind. Lindsay Murchs Analyse der Interviews mit Drohnenpilot*innen ergab wie zu erwarten, dass es als weiblich kodiert ist, im Angesicht dieser »psychischen Wunden« Emotionen zu zeigen. Niemand sprach darüber. Niemand sprach darüber, wie sie sich nach einem Einsatz fühlen. Es war wie eine unausgesprochene Übereinkunft, dass du nicht über deine Erfahrungen sprichst“, sagte ein Pilot. Der Duktus des Interviewten ist unerschütterlich männlich“, schreibt Murch, und stützt sich stark auf das Rationale (es gibt keine emotionalen Aufrufe zur Rache gegen Zielpersonen oder Weichheit beim Nachdenken über die Kinder der Zielpersonen), es wird auf die Einsatzregeln und das Kriegsvölkerrecht verwiesen, um die Tötungen zu rechtfertigen.“ (Murch 2015)

Dieser Aspekt des Kriegerethos der hegemonialen Männlichkeit – emotionslos, unbeteiligt, rational – wird geschützt. Während man mit der »Feigheit« zu ringen scheint, sich beim Töten hinter einer Maschine zu verstecken, können bewaffnete Drohnen zugleich „eine raubtierhafte Männlichkeit demonstrieren, eine mächtige und beleidigende Maschine, die die ins Visier genommenen Männer entmannt“ (de Volo 2016, S. 65). Dies, so zeigt Bayard de Volo auf, „provoziert und legitimiert eine männliche Reaktion“ (ebd.). Betroffene Bevölkerungen, welche die Verursacher der Drohnenangriffe als rücksichtlose männliche Wesen wahrnehmen, werden dadurch gedrängt, in ihren Gemeinschaften die Rolle des männlichen Beschützers zu etablieren, der gegen den Aggressor zurückschlägt.

Unterordnung und Entbehrlichkeit

Diese Reaktion wiederum führt zu Akten geschlechtsbasierter Gewalt, bei der »signature strikes« auf Männer durchgeführt werden, einfach weil sie Männer sind. Drohnenangriffe richten sich zwar nicht notwendigerweise gegen Einzelne, nur weil sie Männer in einem bestimmten Alter sind, jene aber, die den Angriff ausführen, scheinen Geschlecht als ein Identifizierungsmerkmal zu nutzen, um festzulegen, ob eine Person angegriffen wird, ob ein Angriff erlaubt ist (d.h. das Geschlecht derjenigen, die sich im Umfeld der Zielperson befinden, wird berücksichtigt) bzw. um im Nachhinein das Ergebnis eines Angriffs zu analysieren (d.h. bei der Dokumentation der Toten und Verwundeten). Das Geschlecht des Einzelnen ist nicht der Grund für den Angriff, aber es steht stellvertretend für ein anderes Merkmal – Kämpfer –, das den Grund liefert. Wenn Menschen auf Grund ihres Geschlechts zum Ziel werden, dann ist auch dies eine Form von genderbasierter Gewalt (mehr dazu bei Acheson/Moyes 2014).

Über die unmittelbaren moralischen und juristischen Probleme einer solchen Herangehensweise hinaus: Das Geschlecht als Identifizierungsmerkmal bei der Zielauswahl oder der Auswertung eines Angriffs heranzuziehen, verstärkt den Genderessentialismus, insbesondere das Bild der passiven und schwachen Frau. Die Konstruktion eines »schwächeren Geschlechts«, welches des Schutzes »bedarf«, geht über die Zuschreibung hinaus, Frauen seien physisch schwächer, und definiert sie auch als sozial schwächer. Dies reproduziert Machtasymmetrien und Genderhierarchien, welche viele Akte genderbasierter Gewalt gegen Frauen und andere Menschen untermauern, und verstärkt bereits bestehende Genderhierarchien, die dem Aufbau und der Aufrechterhaltung einer gerechteren Gesellschaft entgegenwirken. Frauen als schwach und hilfsbedürftig darzustellen, trägt zu ihrem weiteren Ausschluss von relevanten sozialen wie politischen Rollen bei.

Die Nutzung des Geschlechts als Identifizierungsmerkmal bei der Zielauswahl oder Angriffsanalyse festigt zudem die Vorstellung, es sei schlimmer, wenn Frauen getötet werden als Männer. Dies wiederum führt zur breiten Akzeptanz des Bildes vom entbehrlichen Mann (Acheson/Moyes 2014). Männlichkeit mit Gewalttätigkeit in Verbindung zu bringen, erhöht unmittelbar die Verwundbarkeit von Männern und verschärft damit andere „gender-basierte Verwundbarkeiten, mit denen erwachsene männliche Zivilisten konfrontiert sind, einschließlich dem Risiko der zwangsweisen Rekrutierung für die Armee, willkürlicher Verhaftung und standrechtlicher Hinrichtung“ (Carpenter 2005, S. 296).

Fazit

Die Kultur bewaffneter Drohnen, die sowohl in der Technologie selbst und in ihrem Einsatz sowie in den allgemeineren Normen des Militarismus und der militärischen Praxis eingebettet ist, schafft neue Probleme für die Gewaltverhinderung, den Schutz von Zivilist*innen und die Überwindung von Gender­essentialismus oder -diskriminierung. Es ist entscheidend zu verstehen, wie Drohnenoperatoren und Drohnenopfer diese Waffen genderspezifisch wahrnehmen, um Strategien auszuarbeiten, die dabei helfen können, den Kreislauf der Gewalt zu durchbrechen. Dazu gehört, das raubtierhafte, aggressive Wesen bewaffneter Drohnen zu begreifen, welche ohne das Einverständnis der Gastländer eingesetzt werden und zum Tod und zur Verletzung von Zivilist*innen, zu psychischen Schäden und zur Zerstörung von ziviler Infrastruktur führen, und dass dies in den betroffenen Gemeinschaften eine militarisierte männliche Antwort zur Folge hat. Diese Erkenntnis sollte erhebliche Implikationen haben und zumindest zur Einschränkung einiger Einsatzpraktiken führen, z.B. in Bezug auf den Einsatz bewaffneter Drohnen außerhalb bewaffneter Konflikte, den Schutz von Zivilist*innen oder die Luftüberwachung ohne konkreten Anlass. Entsprechend könnte die Erkenntnis, wie »signature strikes« als Akte genderbasierter Gewalt wirken und welchen Nachhall dies auf die Gendergerechtigkeit in anderen Bereichen hat, dabei helfen, die politischen Vorgaben zu gezielten Tötungen mit bewaffneten Drohnen oder anderen Waffensystemen zu überarbeiten.

Anmerkungen

Der Text ist eine gekürzte Version des Kapitels »Gender and drones« aus der Publikation »The humanitarian impact of drones« (2017, New York: Reaching Critical Will of the Women’s International League for Peace and Freedom, Article 36, and the International Disarmament Institute of Pace University); online unter reachingcriticalwill.org.

1) Der Geschlechteressentialismus weist jedem Geschlecht bestimmte »natürliche« Eigenschaften zu.

2) Die Tatsache, dass es Unterschiede in Klasse, Ethnie, Kultur, Fähigkeiten usw. zwischen Frauen, Männern und anderen gibt, machen die Analyse komplexer, aber es macht die Genderperspektive nicht auf einer theoretischen Ebene unwichtig oder politisch weniger relevant. „In buchstäblich jeder Kultur”, gibt Sandra Harding zu bedenken, “sind Genderunterschiede eine entscheidende Möglichkeit, wie sich Menschen selbst als Personen sehen, ihre sozialen Beziehungen organisieren und bedeutende natürliche und soziale Ereignisse und Prozesse symbolisieren“ (Harding 1986, S. 18).

3) Unter »signature strikes« werden Angriffe auf Personen bezeichnet, die sich nach Ansicht der US-Geheimdienste wie Terroristen verhalten. [der Übersetzer]

4) Für nähere Informationen, wie dieser Prozess abläuft, siehe Currier 2015.

5) Siehe den Dokumentarfilm »The Invisible War«, online unter pbs.org/independentlens/films/invisible-war, und Enloe 1990, S. 156.

Literatur

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Ray Acheson ist Geschäftsführerin von Reaching Critical Will, dem Abrüstungsprogramm der Women’s International League for Peace and Freedom. Sie bringt sich seit 2005 in zwischenstaatliche Abrüstungsprozesse ein, u.a. zu den Themen Atomwaffen und globaler Waffenhandel. Sie hat einen Master in Politikwissenschaft der New School for Social Research (New York City, USA) und ein BA mit Auszeichnung in Friedens- und Konfliktstudien der University of Toronto (Kanada).

Aus dem Englischen übersetzt von ­Marius Pletsch.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2018/3 Gender im Visier, Seite 13–17