»Gerechter Krieg« als Instrument ethischer Kriegsbegrenzung
von Heinz-Günther Stobbe
Es dürfte nicht ganz überflüssig sein, zu Beginn kurz die Voraussetzungen zu klären, von denen der folgende Beitrag ausgeht. Der Verfasser versteht sich zwar als katholischer Theologe und will das keineswegs leugnen oder verbergen, doch spielt das im vorliegenden Fall deshalb zunächst keine besondere Rolle, weil die traditionelle Lehre vom »gerechten Krieg«, obgleich hauptsächlich im christlich-kirchlichen Kontext entwickelt, eigentlich keinen spezifisch christlichen Standpunkt vortragen, sondern sich im Rahmen der allgemeinen sittlichen Vernunft bewegen wollte, deren Einsichten auch für den gläubigen Menschen als verbindlich erachtet wurden, die aber andererseits in keinen Widerspruch zum christlichen Glauben führen durften.
Gerade deswegen erfuhr sie allerdings von Anfang an scharfen Widerspruch aus dem Bereich des Christlichen selbst, so daß sie zu keiner Zeit als wirklich gemeinchristliche Lehre angesehen werden kann. Außerdem entwickelten sich im Gefolge der Reformation innerhalb der Christenheit unterschiedliche ethische Denkansätze, aufgrund derer sich die Stellung gegenüber dieser Tradition noch weiter ausdifferenzierte und die Diskussionslage beträchtlich verkomplizierte. Und schließlich bleibt zu beachten, daß der gegenwärtige religiöse und weltanschauliche Pluralismus ihren überkommenen Allgemeinheitsanspruch grundsätzlich zu erschüttern oder gar unwiderruflich zu widerlegen scheint.
Vor diesem Hintergrund sollte ohne weitere Erläuterung einleuchten, daß das Thema eine ganze Reihe meist recht komplizierter Probleme aufwirft, die zudem auf sehr unterschiedlichen Ebenen angesiedelt sind. Entsprechend führen denn auch die Kritiker der Lehre vom »gerechten Krieg« recht verschiedenartige Argumente ins Feld. So läßt sich etwa gegen sie einwenden, daß neuzeitliche Auseinandertreten von Politik und Moral verbiete eine sittliche Beurteilung auch des Krieges, über seinen Sinn und seine Notwendigkeit könne nur anhand politischer Kriterien entschieden werden; eine Auffassung, die außerordentlich nachaltigen Einfluß auf die Bedeutung der Lehre vom »gerechten Krieg« ausgeübt hat. Man kann sich zum Beispiel darüber hinaus ernsthaft fragen, ob eine politische Ethik, sofern sie überhaupt noch denkbar sei, unter der Bedingung unaufhebbarer Pluralität mehr und anderes zu leisten vermag als die Legitimation partikularer Standpunkte und Interessen und darum praktisch gewollt oder ungewollt, kriegfördernd wirkt. Auch dieses Bedenken besitzt eine lange Geschichte und erhebliches Gewicht. Und endlich sieht es, um ein letztes Argument zu nennen, in den Augen vieler so aus, als habe die moderne Kriegswirklichkeit der Lehre vom »gerechten Krieg« den Todesstoß versetzt, ganz zu schweigen von jenen, die sie aus religiösen Gründen schon imer rundheraus abgelehnt haben.
Ein Konsens der relativen Mehrheit
Noch vor kurzem konnte leicht der Eindruck entstehen, all diese und andere Einwände hätten in der Summe eine breite, weltweite Übereinstimmung darüber entstehen lassen, daß die Lehre vom »gerechten Krieg« spätestens mit dem Zusammenbruch des real existierenden Sozialismus und damit dem Ende des Ost-West-Konflikts ihre Anwendbarkeit eingebüßt habe. Ein trügerischer Schein freilich, wie schon ein Blick ins europäische Ausland bewies. In Wahrheit war dieser Konsens stets im wesentlichen auf Deutschland beschränkt geblieben, und selbst dort umfaßte er bestenfalls eine lediglich relative Mehrheit. Vor allem zwei Ereignisse haben jedoch, neben der gewandelten weltpolitischen Konstellation, bekanntlich auch ihn brüchig werden lassen, zum einen der Zweite Golfkrieg, und zum anderen der Dritte Balkankrieg. Seither haben sich die Verhältnisse einschneidend verändert, insbesondere verwischten sich die bislang geläufigen Grenzen zwischen den verschiedenen innenpolitischen Lagern. Es entstand eine ungewohnte Situation kreativer Verwirrung, die dem gründlichen Nach-Denken über die notwendigen Konsequenzen der neuen Lage durchaus förderlich sein könnte.
Ethische Reflexion vollzieht sich niemals im luftleeren Raum, sondern immer unter ganz bestimmten historischen Bedingungen, und das kann auch nicht anders sein, nicht nur, weil der berühmte Elfenbeinturm keine reale Möglichkeit darstellt, sondern mehr noch deshalb, weil sich das ethische Nachdenken von seiner Eigenart her unabdingbar darauf verwiesen sieht, die jeweils konkreten Umstände, auf die sich das sittliche Urteil bezieht oder beziehen soll, in den Blick zu nehmen. Folglich hat die sittliche Urteilsbildung konstitutiv zwei Gegebenheiten zu berücksichtigen: die Lage der Ethik selbst und die politische Lage als Kontext der Reflexion. Tatsächlich werden gegen die Gültigkeit der Lehre vom »gerechten Krieg« in beiderlei Hinsicht Argumente vorgebracht, die je für sich überprüft werden müssen.
Die erste Argumentationsreihe betrifft, wie schon erwähnt, vor allem die Folgen der pluralen Verfaßtheit der Gesellschaft und führt zu dem Schluß, die Lehre vom »gerechten Krieg« erweise sich als untauglich und sogar kontraproduktiv. Dagegen wiederum sprechen unter anderem folgende Beobachtungen: Zum einen zeigt sich, daß fast überall dort, wo überhaupt (noch) nach der sittlichen Erlaubtheit militärischer Gewaltanwendung gefragt wird, de facto meist die von ihr entwickelten Urteilskriterien angewandt werden und gelegentlich selbst in Fällen, in denen ihre Brauchbarkeit theoretisch bestritten wird. Nachgerade klassische Beispiele ließen sich aus der Diskussion über die Möglichkeit einer »gerechten Revolution« zitieren. Zum anderen werden die klassischen Kriterien nicht selten benutzt, um die Undurchführbarkeit eines »gerechten Krieges« zu beweisen. Das klassische Beispiel hierfür stellt die Argumentation dar, die F.-M. Stratmann in seinem Buch »Weltkirche und Weltfriede« gegen den Zweiten Weltkrieg richtete. Zwar liefert keine der beiden Beobachtungen einen im strengeren Sinne systematischen Grund für das Festhalten an der Lehre vom »gerechten Krieg«, doch lassen sie immerhin begründet vermuten, daß es diesseits der Position eines absoluten Pazifismus keine echte ethische Alternative zu ihr gibt.
Schaffung eines ethikfreien Raumes
Auf der Ebene der Kontext-Analyse wird häufig mit dem Stand der Waffentechnik argumentiert oder einer vergleichsweise optimistischen Gegenwarts- und Zukunftsprognose. Bei genauerem Zusehen jedoch erweisen sich beide Argumente als nicht stichhaltig. Um Krieg zu führen, braucht es nicht unbedingt Massenvernichtungswaffen oder hochgradig zerstörerische konventionelle Waffen, es genügt – wie der Dritte Balkan-Krieg belegt – der Wille zur Zerstörung, um mittels einer ziemlich einfachen und fast anachronistischen Technologie Dörfer und Städte vollkommen zu verwüsten. Auf der anderen Seite eröffnet gerade modernste Waffentechnik in gewissem Maße die Chance, die Zahl der Opfer herabzusetzen, anstatt sie ins Unermeßliche zu steigern.
Was nun die geschichtliche Entwicklung angeht, so läßt die vorhersehbare Zukunft eher Schlimmes erwarten, mit Sicherheit aber keine friedliche Welt. Nationalistischer und/oder fundamentalistischer Fanatismus setzt zunehmend auf Gewalt, und zahlreiche andere Konfliktursachen kommen hinzu. Im übrigen verlief auch die Nachkriegszeit im Weltzusammenhang erheblich kriegerischer als in Europa, so daß das Bild einer langen Friedensphase, die sich nach dem Fall der Mauer fortsetzt und ausweitet, in hohem Maße auf einer eurozentrischen Täuschung beruht. Alles in allem dürften kriegerische Konflikte und konventionelle Kriege künftig zu- statt abnehmen. Wenn es trotzdem gelänge, den Krieg einzuhegen, wäre schon viel gewonnen.
Wer in anbetracht dieser Gesamtlage dennoch dafür plädiert, die Lehre vom »gerechten Krieg« gänzlich fallenzulassen, läuft zumindest Gefahr, das einzige verfügbare und einigermaßen handhabbare Instrument einer ethischen Kriegsbegrenzung preiszugeben und gleichsam einen ethikfreien Raum zu schaffen, den dann beliebige Ideologien ausfüllen können. Es kommt jedoch gerade darauf an, das Gewissen zu schärfen, anstatt es zu beruhigen, einzuschläfern. Sehr viel mehr kann die Kirche ohnehin nicht tun, um Kriege zu verhindern oder auf ihren Verlauf zu beeinflussen. Andererseits wäre es fatal, das Bessere zum Feind des Guten zu machen und die kleine, aber realistische Chance der Einflußnahme ungenutzt verstreichen zu lassen – im Namen eines großen, aber unerfüllbaren Traumes.
Nicht den Sack sondern den Esel schlagen
Allerdings bedarf die überkommene Lehre ohne Zweifel einer den veränderten Verhältnissen Rechnung tragenden Revision. Vor allem darf die ethische Reflexion auf keinen Fall die Normen des Völkerrechts unterlaufen. Sie hat darum streng das in der UN-Charta ausgesprochene Kriegs- und Gewaltverbot zu beachten, eine bindende Rechtsnorm, die auch im Namen größerer Gerechtigkeit nicht außer Kraft gesetzt werden darf. Eingeschränkt auf den Fall bedingter und befristeter Staatsnotwehr hat deshalb das traditionelle Kriegsführungsrecht bereits jetzt seine bisherige Bedeutung fast verloren und insofern und insoweit kann die Institution des Krieges als schon abgeschafft betrachtet werden. Darum läßt sich durchaus erwägen, ob der Begriff des »gerechten Krieges« noch einen Sinn macht. Sachlich jedenfalls reduziert sich sein Gehalt auf das Recht zur legitimen Verteidigung, das in den übergreifenden Rahmen einer Lehre vom »gerechten Frieden« einzuordnen ist. Solcherart eingegrenzt bleibt jedoch die Lehre vom »gerechten Krieg« der Sache nach unverzichtbar notwendig.
Gegen einen vollständigen Verzicht auf den überkommenen Begriff spricht, daß er unmißverständlich zum Ausdruck bringt, worum es bei der Ausübung der Waffengewalt im Raum internationaler Politik am Ende geht. Er könnte insofern geeignet sein, sprachlichen Verharmlosungen entgegenzuwirken. Diese Möglichkeit bleibt abzuwägen, nicht nur gegen seine sachliche Problematik, sondern auch den Umstand berücksichtigend, daß er offenbar fast zwangsläufig das Mißverständnis hervorruft, die Lehre vom »gerechten Krieg« sei als wohlfeiles Legitimationsinstrument gedacht, dessen sich jeder nach Lust und Laune bedienen kann, der zum Krieg entschlossen ist. Im Grunde handelt es sich um eine zweitrangige terminologische Frage gemessen an der Notwendigkeit, die sachliche Spannung aufrechtzuerhalten zwischen einer entschiedenen, alle gewaltfreien oder gewaltarmen Mittel nutzenden Politik der Friedensförderung, welcher der Primat gehört, und der Option der ultima ratio militärischer Gegengewalt, um die Menschenrechte und das Völkerrecht nötigenfalls gegen gewaltsamen Widerstand durchsetzen zu können. Wenn der Vorrang einer umfassenden, präventiv ausgerichteten Friedenspolitik bis heute nicht ausreichend zur Geltung kommt, so liegt das weniger an der Lehre vom »gerechten Krieg«, sondern an einem Mangel an politischer Einsicht und politischem Willen. Die Friedensbewegung sollte sich jedenfalls davor hüten, nur den Sack zu schlagen, wenn sie in Wahrheit den Esel meint.
Prof. Dr. Heinz-Günther Stobbe ist katholischer Theologe und Professor an der Universität Münster.