W&F 2010/4

Gut gemeint ist längst nicht gut

Über die Umsetzung des Aktionsplans Zivile Krisenprävention

von Herbert Wulf

Mit dem Aktionsplan »Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung«1 wollte 2004 die damalige Bundesregierung eine zukunftsweisende Politik zur Gewaltverhütung und Friedensförderung initiieren. Seit langem war von Fachleuten eine Außen-, Sicherheits- und Friedenspolitik aus einem Guss gefordert worden. Der Aktionsplan sollte diesem Anliegen Rechnung tragen und die verschiedenen Politikfelder zusammenführen. Im Juni 2010 legte die schwarz-gelbe Bundesregierung ihren 3. Bericht zur Umsetzung dieses Aktionsplans vor. Herbert Wulf zieht nach sechs Jahren eine kritische Bilanz.

Im vergangenen Jahrzehnt unternahmen verschiedene europäische Regierungen (u.a. Großbritannien, die Niederlande, Schweden, die Schweiz und auch Deutschland) ambitionierte Versuche, die eigene Politik kohärenter zu gestalten, um Krisen verhindern und gewaltsame Konflikte effektiver lösen zu können. Die britische Regierung forcierte besonders stark die so genannten Conflict Prevention Pools, in denen Außen- und Verteidigungsministerium sowie die Abteilung für Entwicklungszusammenarbeit mit einem gemeinsamen Budget Präventionsmaßnahmen durchführen. Zwei Besonderheiten machen den deutschen Aktionsplan zu einem potenziell innovativen Politikinstrument: erstens die ausdrückliche Betonung des zivilen Engagements in der Konfliktprävention und zweitens die Betonung nicht nur der interministeriellen Koordination, sondern vor allem die angestrebte Zusammenarbeit mit nicht-staatlichen Akteuren.2

Inzwischen gibt es in der deutschen Politik zur zivilen Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedensförderung vielfältige Initiativen und Erfahrungen (wie beispielsweise die Etablierung des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze, den Zivilen Friedensdienst und die Förderung von Projekten zivilgesellschaftlicher Träger). Mehr zivile Aktivitäten zur Krisenprävention als allgemein in der Öffentlichkeit wahrgenommen wurden in den letzten Jahren entfaltet. Auch wurden im vergangenen Jahrzehnt die finanziellen Mittel hierfür erhöht.

Der jetzt vorgelegte dritte Bericht zur Umsetzung dieses Aktionsplans (für den Berichtszeitraum Mai 2008 bis April 2010)3 besteht aus einer Zwischenbilanz mit Ausblick und einer detaillierten Auflistung der Politikfelder und Aktionen, die die Bundesregierung für relevant im Sinne des Aktionsplans hält. Wie fällt nun die Zwischenbilanz nach sechs Jahren aus und was ist für die Zukunft zu erwarten?

Ein Sammelsurium statt klarer Prioritäten

Insgesamt 161 unterschiedliche Aktionen listete der Aktionsplan von 2004 auf (von Atomwaffenkontrolle und Ausstattungshilfe für ausländische Streitkräfte bis Zivilgesellschaft und ziviler Friedensdienst). Zu Recht handelte sich die Regierung damit die Kritik ein, auf alle möglichen Politikfelder das Etikett »Krisenprävention« zu kleben und nicht wirklich neue Akzente zu setzen oder verbindliche Prioritäten festzulegen. Mit der Vielzahl der Aktionen wurde die Entwicklungszusammenarbeit per se zur Prävention erklärt und der Präventionsbegriff damit tendenziell entleert.4 In den Folgejahren gingen zwar die genannten 161 Aktionen nicht völlig aus den Augen verloren, es mangelte jedoch an einem nachhaltigen Monitoring, welche der Aktionen tatsächlich umgesetzt wurden und ob sie erfolgreich waren und tatsächlich zur Prävention von Krisen oder zur Förderung des Friedens beigetragen haben.

Dieses Urteil muss für die jetzt vorgelegte Zwischenbilanz erneut gefällt werden. Auch der 3. Bericht zum Aktionsplan lässt eine solide Analyse der Politik zu Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedensförderung vermissen. Im Bericht vom Juni 2010 werden wieder zahlreiche Politikfelder aufgezählt. Es ist nur folgerichtig, dass aus einer buchhalterischen Auflistung vielfältiger Absichten und Initiativen der Vergangenheit, ohne eine nüchterne Evaluierung deren Wirkung, keine konzeptionell ausgereifte und kohärente Politik entstehen kann, sondern lediglich bürokratisches Abarbeiten einer an und für sich sinnvollen Vorgabe.

Im Bericht dominiert die Perspektive der Entwicklung in Nachkriegssituationen (post conflict) – eine weiterhin wichtige Aufgabe der Politik –, die Prävention aber, die im Aktionsplan mit dem selbstreflexiven Ansatz des »do no harm« enthalten war, ist inzwischen abhanden gekommen.5

Der Leser kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die Bundesregierung mit der langatmigen Aufzählung ihrer zahlreichen Aktionen »durch lautes Rufen im Walde« selbst Mut machen will. Wieder listet sie die vielfältigen Politikfelder auf: Menschenrechte, »Transitional Justice«, Polizeihilfe, Sicherheitssektorreform, Terrorismusbekämpfung, grenzüberschreitende Kriminalität, Abrüstung, Rüstungskontrolle, Armutsbekämpfung, soziale Gerechtigkeit, Klima, Umwelt und Ressourcenschutz, Wirtschaft und Konflikt, Kultur, Bildung, Medien, Zivilgesellschaft, Gleichberechtigung – um nur die markanten Untertitel zu benennen. Sie führt auf, was sie alles im Rahmen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der Regionalorganisationen auf anderen Kontinenten, im Europarat, in der NATO, der G8, der OECD und der Internationalen Finanzinstitutionen zur Krisenprävention und Konfliktbewältigung geleistet hat.

Schaut man sich die Präsentation der Politik der Bundesregierung im Detail an, dann erweist sich, dass es sich um ein Sammelsurium handelt, das irgendwie mit Krisenprävention und Konfliktlösung zu tun hat, es unterbleibt aber eine klare Prioritätensetzung. In einer Reihe von Feldern werden Allgemeinheiten oder Selbstverständlichkeiten aufgezählt, bei manchen handelt es sich um eine Verharmlosung der eigenen miserablen Politik. Zwei Beispiele: Bei der Politik zur Förderung der Gleichberechtigung und der Gleichstellung der Geschlechter hat man sich weitgehend den offiziellen internationalen Diskussionsmustern angeschlossen. Es werden »brav« die relevanten internationalen Dokumente und Beschlüsse benannt (vor allem Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrats »Frauen, Frieden und Sicherheit«); es wird ebenso »brav« aufgeführt, dass in einigen Ländern Einzelprojekte zur Frauenförderung unterstützt wurden. Es fehlt jedoch jegliches innovative Element; ebenso vermisst man eine überzeugende und kraftvolle Politik, mit der dann tatsächlich Fortschritte zur Gleichstellung der Geschlechter erreichbar sind.

Zweites Beispiel: Rüstungsexport. Die Bundesregierung lobt sich zwar selbst für ihre Initiativen in der Rüstungskontrolle und betont, dass sie das UN-Waffenübereinkommen und dessen Implementierung unterstützt. Kein Wort aber davon, dass Deutschland zu den Hauptwaffenexporteuren gehört (nach den Statistiken von SIPRI in den letzten Jahren an dritter Stelle).6 Die kritischen Rüstungsexportberichte der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) dokumentierten in den letzten Jahren solide, welch fatale Rolle deutsche Rüstungsexporte in Krisenregionen spielen.7 Hier wäre eine grundlegende Umkehr der Politik erforderlich und damit ein wirklicher Beitrag zur Krisenprävention möglich. Würde hier eine am Frieden in der Welt orientierte Politik verfolgt und würden nicht immer wieder die restriktiven Rüstungsexportrichtlinien durch das eigene Handeln der Regierung ausgehebelt, dann könnte es sich die Bundesregierung auch ersparen, auf die Tatsache hinzuweisen, dass Deutschland im Jahr 2010 den Vorsitz in der UN-Kommission für Friedenskonsolidierung (UN Peacebuilding Commission) führt – oder sollte dieses diplomatisch-bürokratisch interessante Detail etwa auch als herausragender Beitrag der Friedensförderung durch Deutschland verstanden werden?

»Vernetzte Sicherheit«

Das größte Problem der Politik ziviler Krisenprävention ist die von der Bundesregierung anvisierte und praktizierte Verschränkung zwischen zivilen und militärischen Maßnahmen. Der Aktionsplan von 2004 führte wegen bestehender Differenzen zwischen einzelnen Ministerien etwas verklausuliert aus: „Krisenprävention ist fester Bestandteil deutscher Friedenspolitik und damit eine Querschnittsaufgabe, die in der Gestaltung der einzelnen Politikbereiche verankert sein muss. Aus diesem Grund verweist der Aktionsplan auch auf militärische Instrumente der Krisenprävention; diese sind zwar nicht Gegenstand dieses Aktionsplans, gleichwohl erfordert ein umfassender Ansatz, auch die Schnittstellen der zivilen zur militärischen Krisenprävention zu berücksichtigen.“ 8 Militärische Maßnahmen waren damit zwar im Blick aber eindeutig außerhalb des Aktionsplans angesiedelt.

Im Weißbuch des Verteidigungsministeriums von 2006 hieß es dann: „Der Begriff ‚zivile Krisenprävention’ ist nicht als Abgrenzung zu militärischer Krisenprävention zu verstehen, sondern schließt diese ein.“ 9 Zivile und militärische Krisenprävention sind zweifelsfrei Alternativen und folgen unterschiedlichen Logiken. Diese unterschiedlichen Ansätze in einen Topf zu werfen und zu behaupten, zivile Krisenprävention schließe militärische Einsätze ein, ist orwellscher Sprachgebrauch.

Während man sich innerhalb der Bundesregierung 2004 über das Verhältnis militärischer oder ziviler Maßnahmen nicht verständigen konnte, folgt der aktuelle Bericht zur zivilen Krisenprävention den Vorgaben des Verteidigungsministeriums. Es heißt, dass es ein Erfordernis ist, „insbesondere auch ein ausreichend dimensioniertes ziviles Engagement zu entfalten, um soweit wie möglich der Notwendigkeit militärischen Engagements vorzubeugen oder ggf. durch einen integrierten – zivile und erforderlichenfalls militärische Komponenten umfassenden – Ansatz zielgerichtet Konflikte zu bewältigen. Militärische Maßnahmen werden durch den Aktionsplan nicht ausgeschlossen; sie bleiben jedoch letztanwendbare Option.“ 10 Damit werden die beiden Bereiche vermengt, und angesichts der erheblich größeren Kapazitäten entsteht eine Hierarchie mit militärischer Dominanz.

Die Bundesregierung passt sich ganz dem an, was international inzwischen durchaus üblich geworden ist. Konfliktbearbeitung setzt vorrangig auf militärische Mittel, was sich auch in Art und Umfang der für Friedensmaßnahmen zur Verfügung gestellten Mitteln niederschlägt.11 Selbstbewusst führt die Bundesregierung im Bericht aus: „Im Rahmen der NATO hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, den umfassenden Ansatz (comprehensive approach) der Krisenprävention und Konfliktbewältigung substantiell im neuen strategischen Konzept der NATO zu verankern.“ 12 Was aber ist der »comprehensive approach« der NATO? Der Begriff, der ins Deutsche mit »vernetzte Sicherheit« übersetzt wurde, ist ein neues außen- und sicherheitspolitisches Leitbild, mit dem zivile Fähigkeiten und Akteure für die Optimierung von »Stabilisierungseinsätzen« – de facto Besatzungs- und Aufstandsbekämpfungsoperationen – nutzbar gemacht werden sollen.13

Im 3. Bericht heißt es dann weiter: „Muster einer besonders engen Vernetzung und Koordinierung unter den deutschen staatlichen Stellen bleibt die Koordinierung der Ressorts beim deutschen Einsatz in Afghanistan und ihre Spiegelung in den Koordinierungsstrukturen vor Ort, wo das Modell der Provincial Reconstruction Teams (PRTs) den ganzheitlichen Ansatz des deutschen Engagements reflektiert.“ 14 Hier wird vorgegaukelt, dass es sich um ein ganzheitliches Konzept handelt. In Wirklichkeit wird eine Optimierung der Sicherheitspolitik betrieben und die zivilen Aufbaumaßnahmen werden den militärischen Erfordernissen untergeordnet. Was laut Umsetzungsbericht 2010 Modell einer ganzheitlichen Politik sein soll und der Inbegriff zivil-militärischer Zusammenarbeit ist, wird vom Dachverband der entwicklungspolitischen Organisationen VENRO abgelehnt. Ganz eindeutig distanzieren sie sich von der Politik, die von der Bundesregierung als modellhaft beschrieben wird. „Für die Hilfsorganisationen bedeuten die genannten Tendenzen zur zivil-militärischen Zusammenarbeit und zur Unterordnung der Entwicklungshilfe unter politisch-militärische Zielsetzungen eine deutliche Erschwerung und Einschränkung ihrer Arbeit. Sie schaden dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit der NRO als unabhängige und unparteiliche humanitäre Akteure.“ 15 Trotzdem: Schritt für Schritt wird Entwicklungspolitik militarisiert.

Zivilgesellschaft an den Rand gedrängt

Der Aktionsplan betonte die Notwendigkeit der Kooperation mit der Zivilgesellschaft und die Stärkung ziviler Kräfte. Diese politische Vorgabe hat sich in Teilbereichen in erhöhten Mittelzuwendungen für Nichtregierungsorganisationen niedergeschlagen, auch wenn die aktuellen Haushaltszwänge manche Erwartungen enttäuscht haben. Doch das, was 2004 als notwendig erkannt wurde und was eine innovative Besonderheit des deutschen Ansatzes war – die Betonung des Zivilen und der Zivilgesellschaft –, diese Erkenntnis wurde inzwischen sicherheitspolitischen Erwägungen geopfert. Diese Politik wird nicht nur in der praktischen Arbeit vor Ort, vor allem in Afghanistan, deutlich. Denn der ursprünglich gegründete Beirat, in dem die Zivilgesellschaft und auch Wissenschaftler die Bundesregierung in der Umsetzung des Aktionsplans beraten sollen, ist inzwischen an den Rand gedrängt. In einer Stellungnahme der »Plattform Zivile Konfliktbearbeitung« und des «Forum Menschenrechte«, abgedruckt in dieser Ausgabe von W&F, wird der „marginalisierte Beirat“ beklagt. Inzwischen hält es die Bundesregierung nicht einmal mehr für nötig, den Beirat zu konsultieren. Vielmehr veröffentlicht sie den 3. Bericht und legt ihn dann dem Beirat zur Kenntnisnahme vor. Deutlicher kann man kaum kundtun, welche Priorität der Rat aus der Zivilgesellschaft hat.

Silomentalität statt Ressortkoordination

Der Aktionsplan von 2004 war mit dem Anliegen angetreten, zur effektiveren Krisenbewältigung eine kohärentere Politik und koordiniertes Zusammenwirken der beteiligten Akteure zu erreichen, national wie international. Jedoch lässt schon die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ministerien (Auswärtiges Amt, Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit, Bundesministerium der Verteidigung, gelegentlich auch Bundesinnenministerium und Justizministerium) zu wünschen übrig. Der Ressortkreis zur zivilen Krisenprävention, unter Vorsitz des Auswärtigen Amtes, hat es nie geschafft, eine einheitliche Politiklinie zu entwickeln oder gar durchzusetzen. Das liegt zum einen an der mangelnden Personal- und Mittelausstattung, ebenso aber auch an der niedrigen Aufhängung in der Hierarchie der Ministerien.16 Die geringe politische Bedeutung, die die jetzige Regierung dem Aktionsplan beimisst, mag man auch daran erkennen, dass er im Koalitionsvertrag mit keinem Wort erwähnt wird.

Bedeutsamer aber ist die Tatsache, dass in den Ministerien oftmals eine unverkennbare Silomentalität vorherrscht und die Umsetzung von Programmen in Konkurrenz zu anderen Ressorts verstanden wird. Dies ist vor allem zwischen Auswärtigem Amt und Entwicklungsministerium der Fall. Empirische Untersuchungen über die Art und die Ergebnisse der Ressortzusammenarbeit in der Krisenprävention gibt es nicht, bezeichnend aber ist, wie der 3. Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung die Bedeutung einschätzt. Aus dem ursprünglich anspruchsvollen Ansatz, eine Politik aus einem Guss zu praktizieren, wurde jetzt ein „Forum des gegenseitigen Informationsaustauschs und der Abstimmung in Fragen der Krisenprävention.“ 17 Es ist ein Gremium zur horizontalen Koordination und Information, das keine Initiative ergreifen kann, ohne sie einem der beteiligten Ressorts zuzuordnen. Jedes Ministerium scheint besonders interessiert zu sein, ein möglichst breites Spektrum eigener Aktivitäten aus relevanten Bereichen zu präsentieren.18 Damit steht die deutsche Regierung im deutlichen Kontrast zu den eingangs erwähnten Prevention Conflict Pools in Großbritannien, die eben über Ministeriumsgrenzen hinweg operieren. Manche Beobachter messen dem Ressortkreis deshalb lediglich eine Alibifunktion zu.19

Wie weiter?

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Besonderheiten des deutschen Ansatzes im Aktionsplan von 2004, nämlich die Betonung des zivilen Charakters der Krisenprävention und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, sicherheits- und machtpolitischen Überlegungen geopfert bzw. nie ernsthaft und im umfassenden Sinne in Angriff genommen wurden. Positiv zu bewerten ist, dass die Bundesregierung gleich im ersten Unterkapitel ihrer Zwischenbilanz die Politik der Menschenrechte, der Demokratie und guter Regierungsführung als Kennzeichen krisenpräventiver Politik heraushebt.

Doch in der konkreten Durchführung ihrer Politik macht sie durch die Verzahnung von militärischen und zivilen Mitteln die Entwicklungszusammenarbeit und selbst Menschenrechtspolitik zu einem Instrument von Sicherheitspolitik. „Und genau darum geht es: Schritt für Schritt sind in den letzten Jahrzehnten ehemals eigenständige Politikbereiche dem Diktat sicherheitspolitischer Strategien untergeordnet worden.“ 20 Dabei steht nicht die Sicherheit der Menschen in den Konfliktregionen im Mittelpunkt, wie es das UN-Konzept der »menschlichen Sicherheit« im Blick hat, sondern vor allem deutsche sicherheitspolitische Interessen. Dass sich in der Europäischen Union eine ähnlich gestaltete Politik durchgesetzt hat, lässt eine klare Strategie zur Friedensförderung um so mehr vermissen. Das Themenfeld ziviler Krisenprävention und Konfliktförderung wird in Deutschland anscheinend als nicht ausreichend wichtig erachtet, um es als eigenständigen Bereich auch institutionell zu verankern.21

Der derzeitige Fokus auf Afghanistan und die dort gescheiterte Politik führen offensichtlich dazu, dass keine zielgerichtete zivile Krisenpräventionspolitik für Konflikt- und Postkonfliktsituationen möglich ist. Ob sich durch die Einrichtung eines neuen Parlamentsunterausschusses »Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit« in Zukunft an dem misslichen Zustand deutscher Krisenpräventions- und Friedenspolitik etwas ändert, bleibt abzuwarten. Angesichts der Erfahrungen der vergangenen sechs Jahre muss man jedoch skeptisch bleiben, dass sich der Gedanke der Prävention mit zivilen Mitteln als Priorität durchsetzen wird.

Anmerkungen

1) Die Bundesregierung: Aktionsplan »Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung«, Berlin, Mai 2004; http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Themen/Krisenpraevention/Downloads/Aktionsplan-De.pdf.

2) Stengel, Frank A. und Christoph Weller: Action Plan or Faction Plan? Germany’s Approach to Conflict Prävention, in: International Peacekeeping 17 (2010), Nr. 1, S.93-107.

3) Die Bundesregierung: 3. Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsplans »Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung«, Berlin, Juni 2010; http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Themen/Krisenpraevention/Downloads/100623-AktionsplanKrisenpraevention2010.pdf.

4) Heinemann-Grüder, Andreas: Konfliktprävention – eine Alternative zu Militäreinsätzen, in: Bruno Schoch et al (Hrsg.): Friedensgutachten 2007, Münster, 2007, S.122 – 134.

5) Nachtwei, Winfried: Schriftliche Stellungnahme. Expertenanhörung zur zivilen Krisenprävention im Bundestag, Unterausschuss »Zivile Krisenprävention und Vernetzte Sicherheit«, 14. Juni 2010; http://www.nachtwei.de/index.php/articles/982.

6) Nach Angaben von SIPRI exportierte Deutschland weltweit im Zeitraum von 2004 bis 2009 11% aller konventionellen Großwaffensysteme und liegt damit auf Platz drei nach den USA und Russland und vor Frankreich und Großbritannien. SIPRI, SIPRI Yearbook 2010, Oxford, S.287.

7) Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung: Rüstungsexportbericht 2009, Bonn/Berlin, Dezember 2009; http://www3.gkke.org/fileadmin/files/publikationen/2009/GKKE_51_REB_2009.pdf.

8) Aktionsplan, a.a.O., S.1.

9) Bundesministerium der Verteidigung: Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr, Berlin 2006, S.28 Bildunterschrift; http://www.bmvg.de/fileserving/PortalFiles/C1256EF40036B05B/W26UVC8A855INFODE/Weissbuch_2006_Kapitel_1_mB_sig.pdf.

10) 3. Bericht der Bundesregierung, a.a.O., S.5.

11) Buro, Andreas: Schriftliche Stellungnahme. Expertenanhörung zur zivilen Krisenprävention im Bundestag, Unterausschuss »Zivile Krisenprävention und Vernetzte Sicherheit«, 14. Juni 2010; http://www.frient.de/downloads/Unterausschusssitzung_Buro.pdf.

12) 3. Bericht der Bundesregierung, a.a.O., S.6.

13) Wagner, Jürgen: Prototyp Afghanistan: »Comprehensive Approach« und Zivil-militärische Aufstandsbekämpfung der NATO, in: Johannes M. Becker und Herbert Wulf (Hrsg.): Afghanistan: Ein Krieg in der Sackgasse, Münster, Lit. Verlag, 2010 i.E., Kap. 5.

14) 3. Bericht der Bundesregierung, a.a.O., S.10.

15) VENRO: Was will Deutschland am Hindukusch? VENRO-Positionspapier 7/2009: Hilfsorganisationen fordern grundlegenden Kurswechsel in der Afghanistan-Politik, S.6; http://www.venro.org/fileadmin/Presse-Downloads/2009/November_2009/091112_VENRO_Afghanistan-Positionspapier_Vorschau.pdf.

16) Nachtwei, Winfried, a.a.O.

17) 3. Bericht der Bundesregierung, a.a.O., S.75.

18) Buro, Andreas, a.a.O.

19) Stengel und Weller, a.a.O., S.101, und Heinemann-Grüder, a.a.O., S.132.

20) Gebauer, Thomas: Zivil-militärische Zusammenarbeit. NGOs im Kontext der Militarisierung des Humanitären, in: Johannes M. Becker und Herbert Wulf (Hrsg.), a.a.O., Kapitel 7.

21) Paffenholz, Thania: Schriftliche Stellungnahme. Expertenanhörung zur zivilen Krisenprävention im Bundestag, Unterausschuss »Zivile Krisenprävention und Vernetzte Sicherheit«, 14. Juni 2010; http://www.frient.de/downloads/Unterausschusssitzung_Paffenholz.pdf.

Prof. Dr. Herbert Wulf war von 1994 bis 2001 Leiter des Bonner Konversionszentrums (BICC), er forschte am Institut für Friedens- und Sicherheitspolitik Hamburg (IFSH) und am SIPRI, Stockholm. Er ist Berater für verschiedene UN-Organisationen und Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes von W&F.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2010/4 Konflikte zivil bearbeiten, Seite 44–47