W&F 1993/3

Halbierte Menschenrechte

Wissen, Einstellungen und Darstellungen des Themas »Menschenrechte« in Deutschland

von Gert Sommer • Jörg Zinn

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, verabschiedet von der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 12.12.1948, ist ein bedeutsames Dokument der Menschheitsgeschichte: Darin hat sich – historisch erstmalig – eine große Anzahl der damals in den Vereinten Nationen vertretenen Länder auf einen erstaunlich umfassenden Katalog von unveräußerlichen Menschenrechten geeinigt.

Zu diesen Menschenrechten gehört nicht nur das absolut grundlegende Recht auf Leben, dazu gehören auch weitere bürgerliche und politische Menschenrechte (im folgenden meist abgekürzt als »bürgerliche Rechte«) wie z.B. Verbot von grausamer Behandlung, Asylrecht, Meinungs- und Informationsfreiheit (vgl. Kasten S. 34).

Zu den Menschenrechten gehören zudem die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechte (im folgenden meist »wirtschaftliche Rechte«) wie z.B. Recht auf Arbeit, Schutz gegen Arbeitslosigkeit, Anspruch auf ausreichende Lebenshaltung (u.a. Nahrung, Wohnung), Recht auf Bildung.

Zusätzlich wird seit einigen Jahren in den Vereinten Nationen über eine sogenannte dritte Generation der Menschenrechte diskutiert. Darin geht es insbesondere um das Recht auf Frieden, das Recht auf Entwicklung und das Recht auf eine gesunde Umwelt (vgl. Das Parlament, 24.4.93. Themenheft Menschenrechte).

Die verschiedenen Menschenrechtsarten haben unterschiedliche Richtungen politischer Forderungen: Bei den bürgerlichen Rechten geht es in erster Linie um Schutzrechte des Individuums gegenüber der Staatsmacht; die wirtschaftlichen Menschenrechte sind primär Forderungen an den Staat; die Menschenrechte der dritten Generation schließlich sind Forderungen einzelner Staaten an andere Staaten bzw. die Staatengemeinschaft.

Die zunächst unverbindliche Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bekam eine größere völkerrechtliche Verbindlichkeit durch die zwei Menschenrechtspakte des Jahres 1966, die inhaltlich weitgehend mit der Allgemeinen Erklärung übereinstimmen (Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte).

Mindestens zwei inhaltlich bedeutsame Veränderungen der Pakte gegenüber der Allgemeinen Erklärung gibt es: In den beiden Pakten wird explizit ein Selbstbestimmungsrecht aller Völker aufgeführt und deren freie Verfügung über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel. Andererseits wird das Asylrecht in den beiden Pakten nicht mehr erwähnt.

Insbesondere im Zusammenhang mit diesen »Zwillingspakten« von 1966, die bisher von nahezu 100 Staaten unterschrieben und ratifiziert wurden, hat sich das Verständnis des Völkerrechts entscheidend verändert: Wenn ein Staat Menschenrechte verletzt oder in seinen Grenzen die Verletzung von Menschenrechten zuläßt, dann können andere Staaten es als legitim ansehen, sich in dessen innere Angelegenheiten einzumischen.

Die von den Vereinten Nationen verabschiedeten Menschenrechte beinhalten einen so umfangreichen Katalog an Rechten, daß ihre Verwirklichung wohl nie erreicht werden wird, sondern immer nur angestrebt werden kann. Somit verletzen alle Staaten permanent Menschenrechte. Die Kritik an einzelnen Staaten bezüglich der Verletzung bestimmter Menschenrechte ist somit immer auch ein selektiver, mehr oder weniger gesteuerter politischer Akt; die starke ideologische Bedeutung des Menschenrechtsthemas kann besonders deutlich beim Ost-West-Konflikt aufgezeigt werden.

Dies läßt sich exemplarisch an den USA aufweisen, die sich häufig – besonders ausgeprägt unter Präsident Carter – als Welthüter der Menschenrechte darstellen.

Menschenrechtsverletzungen in westlichen Ländern betreffen insbesondere Recht auf Arbeit und Schutz vor Arbeitslosigkeit, Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, Recht auf angemessene und befriedigende Entlohnung; Recht auf soziale Sicherheit, Anspruch auf Lebenshaltung, die Gesundheit und Wohlbefinden gewährleistet (mehrere Millionen US-Bürger sind obdachlos, und viele Millionen leiden unter Hunger); volle Entfaltung der Persönlichkeit und Achtung der Menschenrechte als Ausbildungsziel; Verständnis und Freundschaft zwischen allen Nationen; Verbot der Diskriminierung (in den USA insbesondere gegenüber Indianern und Schwarzen verletzt); Selbstbestimmungsrecht aller Völker, deren freie Verfügung über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel (Art. 1 der beiden Menschenrechtspakte; von den USA verletzt durch militärische Interventionen und »verdeckte« Operationen in einer Vielzahl von Ländern, z.B. Chile, Grenada, Libyen, Nicaragua. Der bekannte US-Sprachforscher Chomsky spricht ironisch von der damit verbundenen »fünften Freiheit«, nämlich der »Freiheit zu Raub und Ausbeutung«). Hinzu kommen Unterstützungen von Regierungen und Gruppierungen, die systematisch Menschenrechte verletzen.

Wir sehen eine große Relevanz des Themas »Menschenrechte« für die Friedenswissenschaften anhand folgender Themenbereiche:

(1) Die Menschenrechte können als inhaltliche Ausgestaltung eines positiven Friedensbegriffs dienen. Dazu ist erforderlich, sie zu kennen und sich mit ihnen kritisch auseinanderzusetzen.

(2) Die Verwirklichung der Menschenrechte könnte bzw. sollte als ein zentrales Ziel der Politik angesehen werden (vgl. die entsprechenden Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, die sich mit der Verwirklichung einzelner Menschenrechte befassen: Internationale Arbeitsorganisation (ILO), Ernährungs- und <>Landwirtschaftsorganisation (FAO),<> Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) und Weltgesundheitsorganisa- tion (WHO);1). Somit ergibt sich als wichtiger Gegenstand von Friedenswissenschaften: Analyse der Verwirklichung von Menschenrechten und ihren Verletzungen.

(3) Verletzungen bestimmter Menschenrechte durch einzelne Länder werden von anderen Staaten immer häufiger zum Anlaß genommen nicht nur für Kritik an den Verletzerstaaten, sondern auch für Zwangsmaßnahmen bis hin zum Krieg. Menschenrechtsverletzungen werden somit auch zur Rechtfertigung für militärische Interventionen genutzt, nicht selten auch mißbraucht. Auch die Kritik an Staaten, die bestimmte Menschenrechte verletzen, ist häufig primär von politischer Opportunität geleitet und weniger von berechtigter Sorge um das Wohl von Menschen. Somit sind Analysen der politischen Instrumentalisierung von Menschenrechten ein wichtiges Thema von Friedenswissenschaften.

Bewußtsein bezüglich Menschenrechten: Wissen und Einstellungen

Unsere Arbeitsgruppe hat sich seit einigen Jahren mit psychologischen Analysen von Menschenrechten befaßt. Bei den bisherigen Untersuchungen ging es uns zum einen um das Bewußtsein bezüglich Menschenrechten, also um Wissen und Einstellungen von Personen, zum anderen um die Darstellung von Menschenrechten in Druckmedien. Ausgangspunkt der Befragungen von Personen war insbesondere Art. 26 (2) der Allgemeinen Erklärung: „Die Bildung muß auf die … Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein…“. Eine starke Achtung von Menschenrechten kann nur bedeuten, daß Menschenrechte überhaupt bekannt sind, und daß sie zudem positiv bewertet werden. Dies haben wir in einigen Untersuchungen überprüft.

An einer Untersuchung (zusammen mit Piesch, Jeup & Zinn) nahmen 108 OberstufenschülerInnen eines als fortschrittlich geltenden Gymnasiums und sieben AbendschülerInnen teil. Mit Fragebögen haben wir Wissen und Einstellungen bezüglich Menschenrechten und Menschenrechtsverletzungen untersucht.

Es zeigte sich, daß die in der UNO-Charta festgeschriebenen Menschenrechte sehr wenig bekannt sind: So konnten die SchülerInnen auf die Frage „Nennen Sie bitte Menschenrechte, die Ihnen spontan einfallen“ im Durchschnitt nur etwas mehr als zwei Rechte aufführen.

Hinzu kommt, daß sich die Kenntnis der Menschenrechte in den meisten Fällen auf einige wenige bürgerlichen Freiheitsrechte wie Meinungs- (60 % der SchülerInnen) und Religionsfreiheit (31 %) und den Schutz des Lebens (40 %) beschränkte.

Das Menschenrecht auf Asyl bei politischer Verfolgung wurde nur sehr selten spontan aufgeführt (4<0> <>%), obwohl zum Zeitpunkt der Untersuchung die »Asyldebatte« ein Hauptthema der Innenpolitik und der Medien war. Offenbar wurde diese Diskussion nicht unter dem Gesichtspunkt »Abschaffung eines Menschenrechts« geführt.

Insbesondere die im zweiten »Zwillingspakt« über „wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte“ 1966 ausdrücklich festgeschriebenen Rechte wurden von den SchülerInnen kaum genannt (als häufigstes das Recht auf Arbeit von 7<0> <>%).

Dieser Wissensunterschied zwischen wirtschaftlichen und politischen Menschenrechten zeigte sich auch, wenn von uns schriftlich vorgegebene Menschenrechte als solche identifiziert werden sollten: So wurde auf die Frage „Wie sicher sind Sie, daß das angegebene Recht ein Menschenrecht ist?“ die Religionsfreiheit sicher erkannt (von 75<0> <>%), während alle aufgeführten wirtschaftlichen Menschenrechte (z.B. »soziale Sicherheit« 24<0> <>%) erheblich schlechter identifiziert wurden. Ebenso wissen zwar 95<0> <>% der SchülerInnen, daß das Folterverbot zu den Menschenrechten zählt, andererseits nehmen aber 73<0> <>% fälschlich an, der Schutz vor Arbeitslosigkeit sei kein Menschenrecht (55<0> <>% sind sich dabei sogar „ganz sicher“).

Die wirtschaftlichen Menschenrechte sind nicht nur weniger bekannt als die politischen, ihre Durchsetzung wird auch für weniger wichtig gehalten. So wird die Verwirklichung der Meinungsfreiheit und die des Folterverbots von je ungefähr 90<0> <>% der SchülerInnen als „extrem wichtig“ eingeschätzt (und die des „Rechts auf eine gesunde Umwelt“, das noch kein Menschenrecht ist, von 66<0> <>%). Auf der anderen Seite halten nur 18<0> <>% den Schutz vor Arbeitslosigkeit und nur 20<0> <>% das Recht auf Gewerkschaftsbildung für „extrem wichtig“, und das in einer wirtschaftspolitischen Situation, die u.a. durch hohe Dauerarbeitslosigkeit gekennzeichnet ist.

Ideologische Funktion

Ähnliche Ergebnisse erhielten wir in einer früheren Untersuchung (zusammen mit Moschner, Reimer & Pillot) von 124 Personen mit einem Durchschnittsalter von 30 Jahren und insgesamt hohem Bildungsniveau (70<0> <>% mit Abitur). Im Durchschnitt wurden von den Probanden drei Menschenrechte spontan benannt. Dies waren wiederum einige individuelle Freiheiten, und zwar mit großem Abstand Meinungs- und Informationsfreiheit (von 52<0> <>% der Befragten) sowie Religionsfreiheit (von 41<0> <>%). Alle anderen Rechte wurden von weniger als einem Drittel aufgeschrieben.

Entsprechend nehmen bei den schriftlich vorgegebenen bürgerlichen Rechten ungefähr zwei Drittel, bei den wirtschaftlichen Rechten dagegen nur etwa ein Drittel der Probanden korrekt an, daß diese in der Menschenrechtsdeklaration enthalten sind.

In dieser Studie wurde außerdem eine wesentliche ideologische Funktion dieser »Halbierung« der Menschenrechte (vgl. Ostermann & Nicklas), d.h. die Vernachlässigung der wirtschaftlichen Rechte, im damaligen Ost-West-Konflikt analysiert. Die ProbandInnen nahmen erheblich häufiger von den westlichen (75-86<0> <>%) als von den östlichen (30-56<0> <>%) Ländern an, daß sie die Menschenrechtspakte unterschrieben haben – tatsächlich hatten alle vorgegebenen Länder die Menschenrechtspakte unterschrieben (die USA haben sie allerdings noch nicht ratifiziert). Ergänzend wurde erheblich seltener von den vorgegebenen westlichen als von den östlichen Ländern angenommen, daß sie Menschenrechte „schon einmal“ verletzt haben – unabhängig davon, daß alle Länder Menschenrechte in erheblichem Ausmaß verletzen.

Die geringe Kenntnis von Menschenrechten zeigte sich wiederum darin, daß nur wenige konkrete Beispiele für Menschenrechtsverletzungen angegeben wurden, nämlich – mit Ausnahme von Südafrika – weniger als ein Beispiel pro Land.

Dieser selektive Vorwurf der Menschenrechtsverletzungen stand in engem Zusammenhang mit dem Feindbild Kommunismus. So konnte z.B. durch das fehlende Wissen über die ständige Verletzung wirtschaftlicher Menschenrechte in den kapitalistischen Staaten Vorurteile gegenüber der UdSSR – „das System, das Menschenrechte verletzt“ – gestärkt und gefestigt werden (z.B. wurde Schutz vor Arbeitslosigkeit nur von 15<0> <>% der Befragten als Menschenrecht identifiziert).

In der Befragung mit SchülerInnen haben wir außerdem die Einstellung zur Verletzung verschiedener Menschenrechte untersucht. Hier ließen sich kaum Unterschiede zwischen politischen und wirtschaftlichen Rechten finden. Wir konnten jedoch einen sehr engen Zusammenhang zwischen der Rechtfertigung von Menschenrechtsverletzungen und Ethnozentrismus (den wir ebenfalls mit einem Fragebogen erfaßten) feststellen (r=.67). Auch die allgemeine politische Orientierung ist für die Einstellung zu Menschenrechtsverletzungen von Bedeutung: SchülerInnen mit konservativer Parteipräferenz neigten eher zur Rechtfertigung von Menschenrechtsverletzungen.

Zusätzlich zu den SchülerInnen untersuchten wir eine kleine Vergleichsgruppe von 27 Mitgliedern von amnesty international (ai). Dabei stellten wir erwartungsgemäß fest, daß die ai-Mitglieder besser über Menschenrechte informiert sind, Menschenrechtsverletzungen schärfer verurteilen und niedrigere Ethnozentrismuswerte aufweisen. Jedoch wurden auch von dieser Gruppe im Schnitt nur vier Menschenrechte spontan genannt. Das Folterverbot und das Asylrecht – als Hauptarbeitsbereiche von ai – wurden jeweils von etwa 40<0> <>% aufgeschrieben. (Hier hatten wir mit einem erheblich größeren Prozentsatz gerechnet.) Die Kenntnisse der wirtschaftlichen Menschenrechte sind auch bei den ai-Mitgliedern unterrepräsentiert, jedoch bekannter als bei den SchülerInnen.

Sehr geringer Bekanntheitsgrad

Zusammengefaßt ergeben die vorgelegten Ergebnisse unserer Befragungen, die von anderen Untersuchungen unserer Arbeitsgruppe weitgehend bestätigt werden:

1. Von dem umfangreichen Gedankengut der Menschenrechte sind den Befragten nur einige wenige bürgerliche und politische Rechte bekannt, insbesondere Meinungs- und Religionsfreiheit. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte sind erheblich weniger im Bewußtsein repräsentiert. (So fällt z.B. angesichts der jahrelangen hohen Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik auf, daß der »Schutz vor Arbeitslosigkeit« nur von 15<0> <>% der Befragten richtig als Menschenrecht erkannt wird.)

2. Wissen und Einschätzungen von Menschenrechten waren jahrzehntelang und sind heute noch (vgl. Cuba, Nicaragua; Kempf, 1990) in das Feindbild »Kommunismus« eingebunden: Obwohl alle Länder in Ost und West in erheblichem Ausmaß Menschenrechte verletzen, wurde dies von westlichen Ländern deutlich seltener angenommen.

Darstellung von Menschenrechten in deutschen Printmedien

In einem weiteren Forschungsschwerpunkt interessierte uns die Frage, wie Menschenrechte in Druckmedien dargestellt werden oder anders formuliert: wie Wissen und/oder Ideologie im Zusammenhang mit Menschenrechten produziert werden.

In einer ersten Studie analysierten wir (zusammen mit Everschor und Walden) Zeitungsartikel zum 40. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1988. Zu diesem Anlaß hatten die Zeitungen eine gute Möglichkeit, das Thema Menschenrechte inhaltlich und politisch angemessen zu reflektieren. Wir erfaßten die zeitlich relevanten Ausgaben aller bundesweiten Tageszeitungen sowie wichtige Wochenzeitungen und damit das politische Spektrum von konservativ bis kommunistisch2.

Erwartungsgemäß unterscheiden sich die Zeitungsgruppen sehr deutlich voneinander in dem Ausmaß, in dem sie bürgerliche Menschenrechte im Vergleich zu wirtschaftlichen benennen. (In der Grafik werden Relativwerte von je zwei Zeitungen dargestellt.) Während insbesondere die konservative, aber auch die liberale Presse sehr viel häufiger bürgerliche als wirtschaftliche Menschenrechte erwähnte, war dies bei der kommunistischen Presse umgekehrt, aber erheblich ausgewogener; die linken Zeitungen erwähnten beide Menschenrechtsgruppen gleich häufig und kamen damit der Intention der Vereinten Nationen am nächsten.

Die besonders auflagenstarke und in der deutschen politischen Kultur besonders relevante konservative und liberale Presse produziert also insgesamt durch die einseitige Betonung der bürgerlichen Menschenrechte Ideologie anstelle angemessener Informationen.

Erwartungsgemäß unterschieden sich die Zeitungsgruppen ebenfalls in erheblichem Ausmaß darin, mit welcher Häufigkeit sie unterschiedliche Ländergruppen hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten kritisierten. Die östlichen Länder wurden insbesondere von den konservativen Zeitungen erheblich häufiger kritisiert (über zwanzigmal) als die westlichen Länder; das umgekehrte Ergebnis zeigten die kommunistischen Zeitungen. Die liberalen Zeitungen kritisierten häufiger die östlichen Länder. Daß die linken Zeitungen bei ihrer Kritik häufiger westliche Länder erwähnten, kann mit ideologischer Voreingenommenheit erklärt werden oder damit, daß sich diese Zeitungen primär mit den Problemen der »eigenen« westlichen Staaten befassen.

Die Zeitungsgruppen unterschieden sich ebenfalls bezüglich ihrer Kritik an der Bundesrepublik Deutschland: Während die konservativen Zeitungen kaum (zweimal) Kritik übten, wurde die Bundesrepublik von linken (sechsmal) und liberalen Zeitungen (zehnmal) etwas und von der kommunistischen Presse (86mal) in erheblichem Ausmaß kritisiert.

Mit Hilfe der überwiegenen Kritik an östlichen Staaten und der kaum erwähnenswerten Kritik an der BRD und den westlichen Staaten produzieren insbesondere die konservativen Zeitungen ein erhebliches Ausmaß an Fehlinformation; zugleich wird suggeriert, daß die westlichen Staaten »die« Menschenrechte verwirklicht haben.

Menschenrechte der dritten Generation

Insbesondere die Länder der »dritten Welt« fordern Menschenrechte der dritten Generation, z.B. Rechte auf natürliche Umwelt, Entwicklung und Frieden. Obwohl z.B. das Ökologieproblem inzwischen auch in westlichen Staaten in erheblichem Ausmaß diskutiert wird, wurde es von den hier analysierten Zeitungen im Zusammenhang mit Menschenrechten kaum thematisiert (Konservative keinmal, Kommunistische einmal, Liberale zehnmal, Linke dreimal), obwohl dieser Bezug bereits durch die von der Allgemeinen Erklärung festgeschriebenen Rechte auf Leben, Gesundheit und Wohlbefinden leicht herzustellen wäre.

Ergänzend führten wir am Beispiel der als liberal geltenden Süddeutschen Zeitung (SZ) eine qualitative Analyse durch. Die liberale Presse erscheint uns von besonderem Interesse, da ihr in unserer Gesellschaft ein besonderes Ausmaß an Objektivität und sachbezogenen Informationen zugeschrieben wird. Exemplarisch beschreiben wir zwei zentrale Kommentare. In dem ersten Kommentar vom 10.12.88 „Lehrbuch des Weltgewissens – Waffe der Politik“ werden die bürgerlichen und wirtschaftlichen sowie die Menschenrechte der dritten Generation thematisiert und in ihrer Relevanz für ein menschenwürdiges Leben diskutiert. Die Verwirklichung der bürgerlichen Menschenrechte unter Vernachlässigung der wirtschaftlichen wird problematisiert mit Bezug auf Verschuldung und Arbeitslosigkeit, Flüchtlinge, Hungernde und Tote in den armen Ländern. Es werden zudem die politischen Probleme bei der Durchsetzung von Menschenrechten und ihr häufiger ideologischer Mißbrauch benannt. Schließlich nimmt der Autor deutlich Stellung für ein Verständnis von Menschenrechten, das die wirtschaftlichen und sozialen Rechte sowie die Menschenrechte der dritten Generation mit einschließt.

Dieser Kommentar ist somit sehr informativ; er reflektiert in knapper, prägnanter Weise die Inhalte der Menschenrechte und die weltweiten Probleme bei ihrer Durchsetzung unter der Perspektive eines menschenwürdigen Lebens.

In dem zweiten Kommentar vom 12.12.88 „Frankreich – die Quelle der Menschenrechte“ wird zuächst die Rolle Frankreichs für die bürgerlichen Menschenrechte hervorgehoben; damit wird deren Verwirklichung in Frankreich impliziert. Die ideologische Auseinandersetzung um den »richtigen« Menschenrechtsbegriff wird schon angedeutet, denn der Präsident wird „flankiert von Andrew Sacharow und Lech Walesa“. Der Autor reduziert die Menschenrechte auf liberale bürgerliche Rechte. Abweichende Meinungen werden diskreditiert. So wird der sowjetische UNO-Delegierte bei den Verhandlungen zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als „Hauptankläger der Moskauer Schauprozesse der dreißiger Jahre“ bezeichnet (und dadurch mit negativen Attributen versehen), der sich „wütend gegen die Definition der Menschenrechte im herkömmlichen liberalen Sinne gewehrt“ habe. Schließlich wird zu Rußland erwähnt, daß es sich bei der Abstimmung über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte enthalten habe (die durchaus nachvollziehbare Begründung der Enthaltung der Sowjetunion – u.a. enthalte die Bejahung der Meinungsfreiheit die Möglichkeit, zum Krieg aufzurufen und faschistische Ideen zu verbreiten – also eine immer noch sehr aktuelle Argumentation! – wird nicht erwähnt). Zum Schluß wird das Fazit gezogen, daß „ohne persönliche Freiheit kollektive Rechte nichts bedeuten“.

In dem Kommentar wird also in beispielhafter Deutlichkeit das westliche und damit »richtige« Verständnis der Menschenrechte gegen das falsche russische gesetzt. Die große Relevanz der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte wird systematisch diskreditiert. Die Idee der engen Zusammengehörigkeit von bürgerlichen und wirtschaftlichen Menschenrechten scheint dem Autor undenkbar, ebenso die Einsicht, daß z.B. ein hungernder Analphabet in Afrika mit dem Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung relativ wenig anfangen kann. Dieser Kommentar ist aufgrund seiner pointiert einseitigen Sicht möglicherweise auch als zeitungsinterne ideologische Replik auf den o.g. kritischen Artikel „Lehrbuch des Weltgewissens“ zu verstehen. Zu einem angemessenen Verständnis der Menschenrechte trägt er aber sicherlich nicht bei. Wenn »Ausgewogenheit« der Informationen und der Kommentare so verstanden wird, daß einer inhaltlich angemessenen Darstellung eine ideologisch verzerrte zur Seite gestellt wird, dann ist dies ein merkwürdiges und sehr bedenkliches Verständnis von Informations- und Pressefreiheit. Wir haben allerdings den Eindruck, daß dies für unsere Medienlandschaft eher typisch ist.

Menschenrechte und Ost-West-Konflikt

Eine ergänzende Studie (zusammen mit Bruns & Ruppel), die das Thema Menschenrechte anläßlich des Gipfeltreffens zwischen Gorbatschow und Reagan (1988 in Moskau) in ausgewählten Printmedien analysierte, kam zu ähnlichen Ergebnissen. US-Präsident Reagan hatte angekündigt, bei diesem Gipfel Menschenrechte zu einem zentralen Thema zu machen, und dies ist ihm offensichtlich gelungen.

Sofern spezifische Menschenrechte in den Zeitungen thematisiert wurden, waren dies erheblich häufiger die bürgerlichen (274mal) als die wirtschaftlichen Rechte (41mal). Die entsprechenden Relationen bei der Nennung von bürgerlichen zu wirtschaftlichen Rechten entsprachen grob denen der vorherigen Studie:

Liberale Zeitungen (Frankfurter Rundschau, Süddeutsche Zeitung): 9:1; Konservative Zeitungen (Frankfurter Allgemeine Zeitung, Bild, Oberhessische Presse): 8:1.

Von der Gesamtheit der bürgerlichen Rechte wurden über alle Zeitungen hinweg besonders häufig genannt (Anzahl Nennungen):

Recht auf Freizügigkeit (69); Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (51); Verbot der Diskriminierung (38); Recht auf Meinungsfreiheit (33); Recht auf Teilnahme an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten (33). Die hier erwähnten Rechte hatten eine besondere Bedeutung in der damaligen Systemauseinandersetzung mit den real-sozialistischen Staaten, da man diesen zu Recht Verletzungen dieser Rechte vorwerfen konnte. Entsprechend wurden diese Rechte hervorgehoben, während andere Rechte, die auch von den USA verletzt werden, vernachlässigt wurden. Entsprechende Ergebnisse erhielten wir in einer weiteren, noch nicht abgeschlossenen Studie: Anläßlich des Weltwirtschaftsgipfels der sieben führenden Industrienationen in München wurde das naheliegende Problem der Verletzung wirtschaftlicher Menschenrechte kaum thematisiert.

Wegen Verletzungen von Menschenrechten kritisiert wurde hauptsächlich die UdSSR (243), sehr viel seltener die USA (37).

Auch hierbei gab es keinen bedeutsamen Unterschied zwischen konservativen und liberalen Zeitungen: Von beiden wird die UdSSR etwa 11mal häufiger kritisiert als die USA (bei der hier ebenfalls analysierten kommunistischen Tageszeitung »Unsere Zeit« war dies »natürlich« erheblich anders).

Der Gesamt-Tenor zur Berichterstattung läßt sich prägnant an einigen Schlagzeilen und Überschriften aufzeigen: „Reagan versichert Europäern: Washington wird auf lange Sicht Freiheit für alle erwirken“ (FAZ, 25.5.); „Reagan spricht mit Dissidenten und setzt sich für Religionsfreiheit ein“ (FAZ, 31.5.); „Der Präsident plädiert vor Studenten für Redefreiheit, Marktwirtschaft und Demokratie“ (FAZ, 1.6.); „Reagan pocht auf Menschenrechte“ (FR, 31.5.).

Der Hauptargumentationsstrang der konservativen Medien wird prägnant in einem Kommentar der FAZ (1.6.) aufgezeigt, der damit u.a. das gigantische Menschheitsproblem der Hochrüstung zu einem sekundären Phänomen macht: „In Moskau sprach Präsident Reagan immer wieder von Menschenrechten … Das Thema ist der sowjetischen Innenpolitik so unangenehm, wie es der amerikanischen Innenpolitik angenehm ist. … Denn der Hauptgrund dafür, daß es überhaupt einen Ost-West-Konflikt, die Teilung Europas, die Spannung und die hohen Rüstungsstände gibt, liegt darin, daß seit Stalin kein Nachbar vor der Sowjetunion sicher ist, solange sowjetische Bürger vor ihrer eigenen Regierung nicht sicher sind.“

Wenn wir uns an die Menschenrechtsverletzungen der USA erinnern (vgl. oben), dann ist es schon erstaunlich, daß eine der größten und angesehensten deutschen Zeitungen behaupten kann, dieses Thema sei der USA-Politik „angenehm“.

Zusammenfassung der Presse-Analyse

(1) Menschenrechte werden in der bürgerlichen bundesrepublikanischen Presse im wesentlichen auf wenige bürgerliche Freiheiten und politische Rechte verkürzt. Somit wird die Realität der Menschenrechte unvollständig und verzerrend dargestellt: Es wird Ideologie produziert.

(2) Verletzungen von Menschenrechten werden hauptsächlich nicht-westlichen Staaten, z.B. der Sowjetunion, angelastet. Damit wird – im Widerspruch zu den politischen und gesellschaftlichen Fakten – implizit nahegelegt, daß »der Westen« »die« Menschenrechte respektiert und verwirklicht. Somit wird ein wesentliches Merkmal der Feindbild-Produktion realisiert: moralische Unterlegenheit des anderen mit gleichzeitiger Überhöhung des Selbstbildes.

(3) Die Verkürzung des Menschenrechts-Themas und die hauptsächliche Kritik an anderen Staaten findet sich in konservativen und liberalen Zeitungen, wenn auch deutlich ausgeprägter in den konservativen.

(4) In den Artikeln lassen sich auch immer wieder differenzierte Darstellungen und angemessene Reflektionen der Menschenrechtsproblematik finden, sofern die Leser und Leserinnen die Texte sehr gründlich studieren.

Das verkürzte Verständnis von Menschenrechten im Sinne individueller Freiheiten und die bevorzugte Kritik anderer Staaten, die wir sowohl in Presseanalysen als auch bei Befragungen gefunden haben, können zusammengefaßt wie folgt interpretiert werden.

  • Sie sind das Ergebnis eines historischen westlichen Prozesses, in dem diese bürgerlichen Rechte betont werden (insbesondere Französische Revolution, Verfassung der USA).
  • Sie sind Ausdruck der jahrzehntelangen Systemauseinandersetzung mit Kommunismus und real-sozialistichen Staaten und dienten dabei der Produktion und Aufrechterhaltung von Feindbildern (vgl. Sommer u.a., 1992): Die komplexe Realität wird in dem Sinne vereinfacht, daß erwünschte Informationen betont und unerwünschte – insbesondere Menschenrechtsverletzungen im Westen – in ihrer Bedeutung herabgesetzt oder erst gar nicht erwähnt werden (Informationsverzerrung, Ideologiebildung). Ziel ist dabei, den anderen als moralisch minderwertig erscheinen zu lassen.
  • Damit geht eine Selbstbild-Erhöhung einher. Mit dieser Produktion von Ideologie („westliche Staaten verwirklichen die Menschenrechte“) wird Herrschaft gesichert und politische Integration für das eigene Staatenbündnis betrieben. Eine angemessene Auseinandersetzung mit der Realität (westliche Staaten verletzen selbst Menschenrechte; sie unterstützen Regime, die Menschenrechte verletzen; durch den Lebensstil westlicher Staaten wird das ökologische Sytem gefährdet; das derzeitige Weltwirtschaftssystem führt strukturell zur Verletzung von Menschenrechten) wäre schmerzlich für die Bevölkerung und bedrohlich für die derzeitige Welt(wirtschafts)-Ordnung.

Bei dieser Produktion von Ideologie kommt den Medien eine besondere Bedeutung zu. Dazu trägt nicht nur die konservative, sondern auch die liberale Presse erheblich bei.

Wir interpretieren also unsere Ergebnisse als erfolgreiches Bemühen von Meinungsbildnern im Westen, das Thema Menschenrechte für Selbstbilderhöhung und damit Abhebung von anderen Ländern, Ideologien und Kulturen zu funktionalisieren. Menschenrechte werden im Sinne psychischer Hygiene und politischer Opportunität »halbiert«. Dagegen halten wir es für bedeutsam, die Menschenrechte im Sinne der Vereinten Nationen in ihrer Gesamtheit zu sehen. Jedes Menschenrecht ist von großer Bedeutung – jedes verletzte Menschenrecht bedeutet eine Einschränkung der betroffenen Individuen, Gruppen und Nationen bis hin zu menschenunwürdigem Leben: Gerechtigkeit, politische Beteiligung, individuelle Freiheiten, soziale und wirtschaftliche Sicherheit sowie kulturelle Teilhabe sind in ihrer Gesamtheit notwendige Bestandteile eines menschenwürdigen Lebens.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – Kurze Zusammenfassung

a) Bürgerliche und politische Rechte

  1. Menschen sind frei und gleich geboren;
  2. universeller Anspruch auf Menschenrechte, Verbot der Diskriminierung nach Rasse, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung usw.;
  3. Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit;
  4. Verbot von Sklaverei;
  5. Verbot von Folter und grausamer Behandlung;
  6. Anerkennung des einzelnen als Rechtsperson;
  7. Gleichheit vor dem Gesetz;
  8. Anspruch auf Rechtsschutz;
  9. Schutz vor willkürlicher Verhaftung und Ausweisung;
  10. Anspruch auf unparteiisches Gerichtsverfahren;
  11. Unschuldsvermutung bis zu rechtskräftiger Verurteilung, Verbot der Rückwirkung von Strafgesetzen;
  12. Schutz der Freiheitssphäre (Privatleben, Post…) des einzelnen;
  13. Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit;
  14. Asylrecht;
  15. Recht auf Staatsangehörigkeit;
  16. Freiheit der Eheschließung, Schutz der Familie;
  17. Recht auf individuelles oder gemeinschaftliches Eigentum;
  18. Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit;
  19. Meinungs-und Informationsfreiheit;
  20. Versammlungs- und Vereinsfreiheit;
  21. Allgemeines und gleiches Wahlrecht.

b) Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

  1. Recht auf soziale Sicherheit, Anspruch auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte;
  2. Recht auf Arbeit, freie Berufswahl, befriedigende Arbeitsbedingungen; Schutz gegen Arbeitslosigkeit; Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, angemessene Entlohnung, Berufsvereinigungen;
  3. Anspruch auf Erholung, Freizeit und Urlaub;
  4. Anspruch auf ausreichende Lebenshaltung, Gesundheit und Wohlbefinden, einschließlich Nahrung, Wohnung, ärztliche Betreuung und soziale Fürsorge;
  5. Recht auf Bildung, Elternrecht; Entfaltung der Persönlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Freundschaft zwischen allen Nationen als Bildungsziele;
  6. Recht auf Teilnahme am Kulturleben;
  7. Recht auf eine soziale und internationale Ordnung, die die Rechte verwirklicht;
  8. Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, Beschränkungen mit Rücksicht auf Rechte anderer;
  9. Absoluter Schutz der in diesen Menschenrechten angeführten Rechte.

Literatur

Beck-Texte, 1985: Menschenrechte. München: Beck.

Kempf, W. (Hrsg.): Medienkrieg oder »Der Fall Nicaragua«. Hamburg: Argument

Sommer, G. (1990). Zum Bewußtsein von Menschenrechten: Ergebnisse einer Befragung. In S. Höfling und W. Butollo (Hrsg.), Psychologie für Menschenwürde und Lebensqualität (S. 92-201). Band 3. München: Deutscher Psychologen-Verlag.

Sommer, G., Becker, J.M., Rehbein, K. & Zimmermann, R. (Hrsg.) (1992, 3. Auflage). Feindbilder im Dienste der Aufrüstung. Marburg: Arbeitskreis Marburger Wissenschaftler für Friedens- und Abrüstungsforschung.

Anmerkungen

1) Vgl. den Beitrag von Caroline Thomas, Wissenschaft & Frieden, 2/93. Zurück

2) Konservative: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Die Welt, Bild, als Regionalzeitung die in Marburg erscheinende Oberhessische Presse; die Wochenzeitungen Bayernkurier und Rheinischer Merkur; Liberale: Frankfurter Rundschau, Süddeutsche Zeitung; als Wochenzeitung Die Zeit; Linke: Die Tageszeitung (taz); als Wochenzeitung Deutsche Volkszeitung; Kommunistische: Unsere Zeit und das in der DDR erschienene Neue Deutschland. Zurück

Dr. Gert Sommer ist Professor für Psychologie an der Universität Marburg, Gründungsmitglied und langjähriger Vorsitzender der Friedensinitiative Psychologie • Psychosoziale Berufe;
Jörg Zinn ist studentischer Mitarbeiter.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1993/3 Medien und Gewalt, Seite