Hochschulen und Militärforschung
Friedenswerkstätten oder zivilmilitärische Forschungskomplexe
von Dietrich Schulze
Mit großem Aufwand wird in diesem Jahr das 60-jährige Jubiläum des Grundgesetzes gefeiert. Tatsächlich gibt es genügend gute Gründe zu trauern „angesichts seines schrecklichen Aussehens, nachdem es unter die Räuber gefallen ist.“ 1 Das gilt für die im Zuge des neoliberalen Umbaus der Gesellschaft in Angriff genommene Privatisierung der Hochschulen genauso wie für die in der Verfassung verankerte Wissenschaftsfreiheit (Artikel 5.3 GG), die mehr und mehr in ein Freiheitsrecht für Militärforschung umgefälscht wird. Das alles zeigt sich prototypisch am Projekt »Karlsruhe Institute of Technology« (KIT), der geplanten Verschmelzung der Universität Karlsruhe (TH) mit dem Forschungszentrum Karlsruhe.
Das KIT soll eine Einrichtung international herausragender Forschung, Lehre und Innovation in den Natur- und Ingenieurwissenschaften werden. Beschäftigte, Studierende, Gewerkschaften und Parlamentarier fordern eine Zivilklausel für das KIT-Gesetz. Sie fordern, dass die Hochschulen als freie Bildungs- und Wissenschaftsträger ihrem gesellschaftlichen Auftrag gemäß in öffentlicher Verantwortung bleiben und dass sich Forschung und Lehre ausschließlich friedlichen, Völker verbindenden Zwecken widmen soll. Der 2007 begonnene KIT-Gründungsprozess soll nun mit einem baden-württembergischen Landesgesetz besiegelt werden. Für das Forschungszentrum gilt von Beginn an ein Militärforschungsverbot in Gestalt einer Zivilklausel: „Die Gesellschaft verfolgt nur friedliche Zwecke.“ Die Universität betreibt Militärforschung und soll das auch künftig tun. Spannende Frage: Was gilt für das KIT als verschmolzene Großeinrichtung mit 8.000 Beschäftigten und 18.000 Studierenden?
Landesgesetz mit zweigeteilter Zivilklausel?
Obwohl das KIT ein einheitlicher Rechtskörper werden soll, sieht der Ende März vorgelegte Anhörungsentwurf zum KIT-Gesetz nur eine Teilzivilklausel vor („zur Wahrnehmung der Großforschungsaufgabe betreibt das KIT im Interesse der Allgemeinheit Forschung und Entwicklung zu friedlichen Zwecken …“) gestützt auf das Konstrukt eines »Zwei-Aufgaben-Modells«, mit dem „der verfassungsrechtlichen Ausgangsposition Rechnung getragen werden soll“. Nach Landesrecht soll es demnach zwei Aufgaben geben, die einer Universität (Universitätsaufgabe) und die einer Großforschungseinrichtung nach Artikel 91b Abs. 1 GG (Großforschungsaufgabe) mit jeweils eigenem Finanzstrom und Personalkörper. Das kann offensichtlich nur eine juristische Interimslösung sein. Am Ende wird es entweder ein KIT mit einheitlichem Rechts- und Personalkörper geben oder kein KIT. Ver.di und GEW haben unisono mit dem gesamten Forschungszentrum von Beginn an eine einheitliche Zivilklausel gefordert und in das Anhörungsverfahren eingebracht. Aus der bemerkenswerten Kette von Gegenargumenten der Landes- und Bundesregierung und von Verantwortlichen der Universität nur eines vorab. Bei der Vorlage des Anhörungsentwurfs in der Landespressekonferenz am 31. März 2009 bedauerte Minister Frankenberg (CDU), dass die Zivilklausel im Großforschungsbereich „aufgrund der Intervention der Bundesseite“ erhalten bleibt. Sein expliziter Wunsch sei es, militärische Forschung betreiben zu können. In der Anhörung im Bundesforschungsausschuss am 27. Mai wurde er noch deutlicher „Die Beibehaltung für den ehemaligen Forschungszentrumsteil habe er sich vom Bund diktieren lassen. Grundsätzlich sei er aber der Meinung, ‚in einem demokratischen Rechtsstaat mit einer demokratischen Armee sei eine Zivilklausel nicht notwendig‘.“ 2
Das ergibt zusammen mit einer ver.di-Analyse3 und den Erkenntnissen einer Podiumsdiskussion, die am 8. Mai veröffentlicht wurden4, entgegen allen Vertuschungsversuchen ein klares Bild. Das KIT, als Einrichtung mit möglichst wenig Staat konzipiert, soll »Spitzenforschung« und Rüstungsforschung nach Maßgabe von Wirtschaft und Politik betreiben, wobei das privatisierte, mit Rüstungsmitteln finanzierte Massachusetts Institute of Technology (MIT) (FAZ 22.11.2006) als Vorbild gesehen wird.5 Dieses Bild wird durch die Planung eines »Nationalen Zentrums für Wehr- und Sicherheitsforschung«6 unter dem Dach der Fraunhofer-Gesellschaft mit engen inhaltlichen und personellen Verflechtungen zur Universität und damit zum KIT abgerundet. Mit einer solchen Perspektive ist eine Zivilklausel offensichtlich nicht vereinbar.
Militärforschungsprogramm »SDR«
Dass an der Universität Karlsruhe mit militärischen Zielsetzungen geforscht wird, war bis Mitte letzten Jahres weitgehend unbekannt. Das kam erst durch eine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 21.8.2008 und eine Landtagsanfrage von MdL Stober (SPD) vom 21.10.2008 ans Licht der Öffentlichkeit. Der Rektor der Universität, Prof. Horst Hippler, musste zugeben, dass ein wehrtechnisches Forschungsprogramm am Institut für Nachrichtentechnik INT (Leitung Prof. Friedrich Jondral) mit dem Thema »Software Defined Radio« (SDR) durchgeführt wird. Wie die Informationsstelle Militarisierung (IMI e.V.), Tübingen heraus fand, geht es dabei um die rechnerunterstützte Koordination unterschiedlichster Datenquellen aus Funkkommandos, Bildauswertungen und Luftraumüberwachung.7 Diese neuartige digitalisierte Funkkommunikation wird besonders für Einsätze von multinationalen Kampftruppen wie der NATO Response Force und der EU Battle Group gebraucht. Forscher der Universität Karlsruhe arbeiten also im Gegensatz zum Verfassungsauftrag an der Technik für Interventionskriege.8
Wegen des Auftragsvolumens von 538.000 Euro (3 Jahre) im Vergleich mit einem jährlichen Uni-Etat von 80-90 Millionen Euro hält der Pro-Rektor für Forschung, Prof. Detlef Löhe, den Streit um die Zivilklausel für „öffentlichkeitswirksames Getöse“ (Badische Neueste Nachrichten 3.2.2009). Unterschlagen wird dabei die Einbettung der Universität in neue zivilmilitärische Regierungsprogramme und die vielfältigen personellen und organisatorischen Verflechtungen mit militärischer Forschung (UZ 30.1.2009).
Verschwiegene jahrzehntelange Rüstungszuarbeit
Wie während einer ver.di-Podiumsdiskussion am 10. Februar in der Universität bekannt wurde, pflegt das Institut für Nachrichtentechnik bereits seit 1964 eine stillschweigende Zusammenarbeit mit Wehrforschungsinstituten (ND 20.02.2009). Ende der 1980er Jahre war ein Kooperationsvertrag der Uni Tübingen mit einem Wehrforschungsinstitut in Ettlingen bei Karlsruhe aufgrund einer vom Senat geforderten Zivilklausel geplatzt. Just dieses Institut ist ein Vorläufer des jetzigen Wehrforschungsinstituts »Forschungsgesellschaft für angewandte Naturwissenschaften – Forschungsinstitut für Optronik und Mustererkennung« (FGAN-FOM) in der Rheinland-Kaserne in Ettlingen. In dessen Vorläufer wiederum war 1964 eine Forschungsgruppe des Instituts für Nachrichtentechnik ausgegliedert worden. Und hier schließt sich der Kreis. Der Chef des FGAN-FOM, Prof. Maurus Tacke, ist Lehrbeauftragter am Institut für Nachrichtentechnik. Generationen von Studierenden haben damit über Studien- und Diplomarbeiten der Wehrforschung zugearbeitet – in der Regel, ohne einen blassen Schimmer davon zu haben.
Nationales Zentrum für Wehr- und Sicherheitsforschung
Eben dieses Wehrforschungsinstitut FGAN-FOM soll im nächsten Jahr mit dem überwiegend zivil forschenden Fraunhofer-Institut für Informations- und Datenverarbeitung FhG-IITB in Karlsruhe fusioniert werden. Das geht auf Pläne des Bundesverteidigungsministeriums zurück, die gegen den Protest der Betriebsräte und Gewerkschaften bereits seit 2003 verfolgt werden.9 Der Chef des FhG-IITB, Prof. Jürgen Beyerer, hat in Personalunion den Lehrstuhl für Interaktive Echtzeitsysteme IES an der Universität inne. Das FhG-IITB ist ebenso wie das Fraunhofer-Institut für Chemische Treibstoffe FhG-ICT bei Karlsruhe Teil des 2002 gegründeten zivilmilitärischen Fraunhoferverbunds VVS »Verteidigung und Sicherheit«. Der Verbund zielt nach eigener Aussage auf Sicherstellung der dual-use-Forschung und auf Anwendungen für Auslandsoperationen des deutschen Militärs. Karlsruhe ist Standort der VVS-Kommunikationsplattform »Future Security«. In der Konferenz 2006 erklärte Ministerin Schavan, dass eine „nationale Sicherheitsstrategie“ zu entwickeln sei, bei der neben naturwissenschaftlich-technischen Erkenntnissen auch die Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Forschung über die Entstehung gesellschaftlicher Krisen im In- und Ausland einbezogen werden. Genau in diesem Sinne befasst sich der Verbund mit der Abwehr von Flüchtlingen (Grenzsicherung) und der Überwachung der eigenen Bevölkerung (Personen-Screening, Crowd-Control).
Regierungsprogramm »zivile« Sicherheitsforschung
Für die zivilmilitärische Fusion, die Schaffung eines »Nationalen Zentrums für Wehr- und Sicherheitsforschung« unter dem Dach der Fraunhofergesellschaft10, hatte der Wissenschaftsrat bereits Anfang 2007 grünes Licht gegeben mit der Maßgabe: „Für eine engere Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen und Hochschulen sollen künftig die Leiter gemeinsam mit Universitäten berufen und das wissenschaftliche Personal stärker als bisher in die Hochschullehre eingebunden werden. Vor allem aber soll die Drittmittelforschung systematisch aufgebaut werden.“ Das Zentrum, für dessen Startschuss wohl nicht zufällig ein Termin nach der Beschlussfassung über das KIT-Gesetz gewählt wurde, hat mit dem KIT eine weitere gewichtige Schnittmenge, das Regierungsprogramm »Forschung für die zivile Sicherheit« vom Januar 2007. Mit diesem Programm wird der seit 2004 vollzogene Schwenk in der EU zur zivilmilitärischen Sicherheitsforschung nachgebildet. Mit einem Vertreter des Verteidigungsministeriums in der Programmlenkung kann die Bundeswehr direkt Einfluss auf forschungspolitische Entscheidungen nehmen. Der ver.di-Bundeskongress 2007 hat dies entschieden zurück gewiesen und bei Verweigerung der Mitarbeit an dual-use-Projekten rechtliche und öffentlichkeitswirksame Unterstützung zugesagt. Ganz allgemein ist die Vermengung von Zivilem und Militärischem zum Hebel und notfalls zur Brechstange für die Militarisierung aller Bereiche der Innen- und Außenpolitik entwickelt worden. Die eingangs zitierte ablehnende Haltung der Landesregierung zu einer KIT-Zivilklausel wurde Mitte letzten Jahres gegenüber den Betriebs- und Personalräten mit der Nichttrennbarkeit von ziviler und militärischer Sicherheit begründet.
In der grafischen Übersicht (Bild) sind Zusammenhänge dargestellt. Die Netzversion ist interaktiv gestaltet und enthält zahlreiche weblinks zu programmatischen Dokumenten und Äußerungen von Verantwortlichen.11 Dort sind auch Beispiele für die Herausbildung einer »Military Scientific Community«12 aufgeführt, die mehr Begeisterung an den Hochschulen für das Militärische wecken soll. So will der Celler Trialog (Commerzbank und Bundeswehr) aktiv darauf hinwirken, „dass der sicherheitspolitische Dialog auch in Forschung und Lehre, insbesondere an unseren Hochschulen, gestärkt wird, z.B. durch die Einrichtung von Stiftungsprofessuren und durch einen dauerhaften, praxisorientierten und wissenschaftlichen Austausch zwischen Wirtschaft und Bundeswehr.“ An solchem Austausch beteiligen sich alle o.g. Professoren sowie Prof. Werner Wiesbeck vom Institut für Höchstfrequenztechnik und Elektronik IHE (Erfahrungen in electronic warefare) seit Jahren als Referenten der zivilmilitärischen Carl-Cranz-Gesellschaft (CCG). Mitgestalter der CCG-Sicherheitsseminare: FGAN-FOM mit Warnsensorik, FhG-ICT mit Explosivstoffdetektion und FhG-IITB mit Videoüberwachung. Auch kein Zufall ist die schon mehrfach in Ettlingen bei Karlsruhe ausgerichtete Non-Lethal-Weapons-Konferenz, die letzte vom 11.-13. Mai 2009. Mit diesem Umfeld verfügen die Exzellenz-Uni Karlsruhe und das KIT über ideale Voraussetzungen zum Aufbau eines zivilmilitärischen Forschungskomplexes für neue Kriegsabenteuer.
68-er Proteste und wissen- schaftliche Mitbestimmung
Alles Demokratische ist dafür störend. Gebraucht wird ein wirtschaftsdominierter Aufsichtsrat. Studentische Mitsprache, wissenschaftliche und betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung, wie bisher im Forschungszentrum praktiziert, sollen gestrichen werden. Die Leitlinien für die wissenschaftliche Mitbestimmung in den Großforschungseinrichtungen waren unter dem Druck der 68er Protestbewegung mit Willy Brandt’s Vision »Mehr Demokratie wagen« analog der Hochschuldemokratisierung eingeführt worden. Werden sich heute die Verteidiger der sozialen Demokratie als stark genug erweisen, diese Errungenschaften zu bewahren? Immerhin, es regt sich Widerstand.
Urabstimmung: Studierende votieren für Zivilklausel
In einer Urabstimmung Ende Januar stimmten 63 Prozent der Studierenden dafür, die einheitliche Zivilklausel in das KIT-Gesetz aufzunehmen (ND 26.01.2009). Diese Urabstimmung hat historischen Charakter. Ab Ende der 1980er Jahre gab es zwar an einigen Hochschulen Senatsbeschlüsse gegen Militärforschung (FR 23.05.1991), aber nirgends ein derartiges Votum. Die Gewerkschaftliche Studierendengruppe Karlsruhe, die die Urabstimmung mit einer Unterschriftensammlung eingeleitet hatte, sieht das Ergebnis als ein deutliches Signal an den Gesetzgeber, seine bisherige Haltung zu überprüfen und der Meinungsbildung der Studierenden Rechnung zu tragen.
Wiederherstellung der verfassten Studierendenschaft
Für das KIT werden von Uni-Senat und UStA die Wiederherstellung der Verfassten Studierendenschaft (AStA) eingefordert, die 1977 von Ministerpräsident Hans Filbinger abgeschafft worden waren (Verbot der politischen Meinungsäußerung, Verlust der Finanz- und Satzungsautonomie). Die Studierenden hatten den Maulkorb nicht akzeptiert und Unabhängige Studierendenvertretungen gebildet (an der Uni Karlsruhe den UStA). Die Landes-ASten-Konferenz Baden-Württemberg unterstützt die Forderung ebenso wie die nach der Zivilklausel.
Die Aktivitäten »Pro Zivilklausel / Contra Militärforschung« sind seit Mitte letzten Jahres von einer Initiative des ver.di-Bezirks Mittelbaden-Nordschwarzwald angestoßen und koordiniert und vom ver.di-Landesbezirk zu einem politischen Schwerpunkt 2009 erhoben worden.
Gutachten: Zivilklausel & Friedensfinalität der Verfassung
Das juristische Argument der Landesregierung, das zuerst im Uni-Senat kolportiert wurde: Eine Zivilklausel, die Militärforschung ausschließe, verstoße gegen den Verfassungsgrundsatz der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG). Politisch erinnert diese Argumentation an die »Haltet den Dieb«-Methode: Im Artikel 5 geht es um das Grundrecht der Bürger auf Meinungsfreiheit gegenüber staatlicher Gängelung oder Willkür. Tatsächlich ist es der Staat, der die Meinungsfreiheit der Forschenden einschränkt, indem er die Grundfinanzierung verknappt und mit Drittmitteln aus dem Verteidigungshaushalt lockt. In einem Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung hat der Verfassungsrechtler Prof. Erhard Denninger die Zulässigkeit der Zivilklausel untersucht.13 In einer Podiumsdiskussion mit Landtags- und Bundestagsabgeordneten der SPD, der Grünen und der Linken am 4. Mai erklärte er die begutachtete Zulässigkeit der Zivilklausel mit einer Rückbesinnung auf die politischen Säulen des Grundgesetzes „Von deutschem Boden soll nie wieder Krieg ausgehen“. Er prägte dafür den Begriff der »Friedensfinalität« der Verfassung.
Tarifvertraglicher Schutz der Gewissenfreiheit
Weil der »friedliche Zweck« unterschiedlich ausgelegt werden kann bzw. ein strittiges dual-use-Projekt konträr zur Gewissensentscheidung eines Beschäftigten stehen kann, müssen – nach Auffassung von ver.di – öffentlich-rechtliche Institutionen die Möglichkeit der Wahrnehmung des Grundrechts auf Gewissensfreiheit durch Verweigerung einräumen, ohne dass das zu einer Benachteiligung führt. Ver.di hat die Landesregierung aufgefordert, dies tarifvertraglich festzuschreiben.
Erste Schritte zur gegenseitigen Information und Vernetzung von Aktivitäten gegen Militärforschung an Hochschulen sind getan worden, darunter ein IMI-Report.14 Aktuelle Proteste gibt es an TU Berlin / FU Berlin / Uni Potsdam (junge Welt 16.4.2009) und an der Uni Hannover. Und es gibt eine erste bemerkenswerte internationale Reaktion.
International Appeal: »Abandonment of military research & the civil clause«
Mehr als sechzig WissenschaftlerInnen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus 14 Staaten, darunter der Bürgermeister von Hiroshima, Tadatoshi Akiba (mayors of peace) und der Nobelpreisträger für Physik, Jack Steinberger, haben im Rahmen einer nuklearen Abrüstungskonferenz (NPT PrepCom 2009) Anfang Mai in New York einen internationalen Appell an den deutschen Gesetzgeber unterzeichnet, eine einheitliche Zivilklausel in das KIT-Gesetz aufzunehmen. Sie ermutigen den Gesetzgeber, mittels Verzicht auf Militärforschung im KIT zu einer friedlicheren Welt beizutragen.
In dem von INES (International Network of Engineers and Scientists for Global Responsibility) veröffentlichten Appell15 wird zur Vermengung mittels einer Teilzivilklausel gefragt, ob sich das jemand vorstellen kann: „Deutsche Nuklearforschung und Waffenforschung unter einem Dach“. Das ist in der Tat unvorstellbar und muss auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass der deutsche Atomwaffenverzicht auf rechtlich schwachen Füßen steht. In allen zugrunde liegenden Regelungen (Adenauer-Erklärung 1954, Beitritt zum Atomwaffensperrvertrag 1969, 2+4-Vertrag 1990) gibt es Einschränkungen oder Vorbehalte. Ist schon vergessen, was Ex-Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) vor drei Jahren erklärte? Im Zusammenhang mit einer nuklearen Schutzgarantie wollte er ernsthaft diskutiert wissen, „wie wir auf eine nukleare Bedrohung durch einen Terrorstaat angemessen, im Notfall also sogar mit eigenen Atomwaffen, reagieren können“ (BILD 26.01.2006).
Ausblick
Neoliberale wie konservative Politiker haben die prinzipielle Bedeutung der Hochschulen erkannt und forcieren einen für Demokratie und Frieden abschüssigen und gefährlichen Weg. Zu wünschen bleibt, dass die demokratische Öffentlichkeit, die Gewerkschaften und die Friedensbewegung sich in Verantwortung gegenüber der Geschichte bundesweit noch stärker einmischen. Auf die Tagesordnung gesetzt werden muss die Zusammenarbeit von Hochschulgruppen der Studierenden mit Gewerkschaften und Friedensbündnissen unter Einschluss von örtlichen antimilitaristischen Initiativen als Gegengewicht zu dem EU- und NATO-getriebenen immer dichter gewebten Rüstungsforschungs- und Kriegspropagandageflecht aus Politik, Militär, Wirtschaft, Banken und Medien.
Anmerkungen
1) Eckart Spoo: Gedenken ans Grundgesetz, Ossietzky 10/2009.
2) Ulrike Winkelmann: Karlsruher Superuni auf Kriegspfaden, taz 28.4.2009.
3) Dietrich Schulze: NEIN zur Elite-Universität Karlsruhe als Fundament eines zivilmilitärischen Forschungskomplexes – JA zur Zivilklausel! mit Begründung von ver.di-Forderungen zur Zivilklausel, 24.04.2009.
4) Ergebnisse der Podiumsdiskussion am 4. Mai im ver.di-Haus Karlsruhe a) Folien Einleitungsbeitrag 06.05.2009, b) Badische Neueste Nachrichten 06.05.2009 und c) Dietr, 08.05.2009.
5) Ralf Nestler: Kriegsspiele auf dem Campus, Tagesspiegel 06.04.2009.
6) Christian Schwägerl: Ausweitung der Sicherheitszone, FAZ 14.12.2005, Planung eines »Nationalen Zentrums für Wehr- und Sicherheitsforschung«.
7) Claudia Haydt und Christoph Marischka: IMI – Informationsstelle Militarisierung e.V. Tübingen, E-Mail und Recherche 02.12.2009.
8) Presseinfo ver.di: Kriegsforschung an der Uni Karlsruhe? High-Tech-Kommunikation für archaische Kämpfer. ver.di fordert Beschränkung auf Zivilforschung, 08.12.2008.
9) Dietrich Schulze: Neuordnung der deutschen Rüstungsforschung. Proteste der Beschäftigten, Wissenschaft & Frieden 1-2005.
10) Vgl. Fußnote 6.
11) Interaktive Grafik zu zivilmilitärischen Verflechtungen der Uni Karlsruhe, 23.05.2009: http://www.stattweb.de/files/civil/cimimix-2305.pdf.
12) »Military Scientific Community«, in: german-foreign-policy.com, 29.04./04.05.2009.
13) Erhard Denninger: Gutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung zur Zulässigkeit der Zivilklausel, 11.03.2009.
14) Sarah Nagel: Hochschulen forschen für den Krieg, IMI-Studie Nr. 7/2009, 17.04.2009.
15) Appell INES: Abandonment of Military Research. Support the University of Karlsruhe / Germany / KIT to keep their Civil Clause, 30.04.2009.
Dr.-Ing. Dietrich Schulze ist Beiratsmitglied der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative »Verantwortung für Frieden und Zukunftsfähigkeit«. Er war von 1966-2005 wiss. Mitarbeiter und von 1984-2005 Betriebsratsvorsitzender des Forschungszentrums Karlsruhe.