W&F 2026/1

IMI: Den Betrieb entrüsten

Neue Handreichung für Gewerkschafter*innen

Die Informationsstelle Militarisierung hat eine Praxis-Broschüre zu gewerkschaftlichen Möglichkeiten veröffentlicht, wie sich Arbeiter*innen der »Gegenkonversion« (d.i. Umstellung der Betriebe zur Produktion von Rüstungsgütern) entgegenstellen können. In Zeiten bundespolitisch ausgerufener »Kriegstüchtigkeit« ist das eine zentrale Frage. Das Problem dabei: Vielerorts begrüßen es Gewerkschaftsvorstände heute, wenn Rüstungsstandorte ausgebaut werden. Immer mehr Stellen werden im Militärbereich geschaffen, die Rüstungsindustrie »boomt«, nicht einmal der DGB-Bundesvorstand kritisiert diesen Umstand noch. Gleichzeitig ist vielen Gewerkschaftsmitgliedern klar: Umverteilung, der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur und der Umbau der Industrie sind auf eine friedensstiftende Außenpolitik angewiesen. Wollen Betriebsrät*innen und gewerkschaftliche Vertrauensleute gegen die Kriegstüchtigkeit aktiv werden, müssen sie vor Ort beginnen. Das ist keine leichte Aufgabe. Möglichkeiten bietet jedoch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Studie argumentiert, rechtliche Optionen sollten mit betriebspolitischen Instrumenten verknüpft werden, um friedenspolitische Themen in der Belegschaft zu verankern.

Betriebsverfassungsgesetz offensiv, aber realistisch nutzen

Für diese Arbeit ist zunächst einmal der rechtliche Rahmen zu beachten: Der Betriebsrat ist zur vertrauensvollen Zusammenarbeit“ mit der Unternehmensleitung verpflichtet und darf im Betrieb keine Parteipolitik betreiben. Der Betriebsrat hat bei unternehmerischen Entscheidungen – etwa bei Umstellung auf Rüstungsproduktion – keine Mitbestimmung.

Das Gesetz bietet jedoch dem Betriebsrat durchaus Möglichkeiten, unternehmerische Planungen kritisch zu hinterfragen. Beispielsweise kann das Vorschlagsrecht jederzeit eingesetzt werden, um der Gefährdung von Arbeitsplätzen vorzubeugen. Aus Sicht der Betriebsräte kann diese Regelung genutzt werden, um über Gegenvorschläge zur geplanten Umstellung der Produktion auf Rüstungsgüter zu verhandeln. Denn Vorschläge zur Beschäftigungssicherung können auch Alternativen zum Produktions- und Investitionsprogramm sein. Das Unternehmen ist verpflichtet, die Vorschläge mit dem Betriebsrat zu beraten. Hält er die Vorschläge des Betriebsrats für ungeeignet, hat er dies zu begründen. Das Vorschlagsrecht ist also begrenzt, kann aber eingesetzt werden, um deutlich zu machen: Alternativen sind möglich. Es können auch andere Produkte als Militärware hergestellt werden.

Friedenspolitische Arbeit reaktivieren

Für eine entsprechende antimilitaristische Arbeit im Betrieb sollte auch die Belegschaft nicht vergessen werden: sie sollte motiviert werden, eigene Vorschläge einzureichen, aber auch Beistand dafür bekommen – den Beschäftigten sollte klar sein, welches Betriebsratsmitglied für Fragen vor Ort zur Verfügung steht. Über diese Vorschläge aus der Belegschaft kann dem Unternehmen deutlich gemacht werden, dass die vom Betriebsrat vorgetragenen Vorstellungen denen der Belegschaft entsprechen und somit der Druck erhöht werden.

Dass solche gewerkschaftlichen Initiativen Erfolg haben können, zeigen parallele Vorhaben u.a. im Feld Klima- und Umweltgerechtigkeit, bspw. »VW heißt Verkehrswende« (vw-fuer-alle.de). Ähnliche Bemühungen gilt es nun auch bei Rüstungsproduktion aufzubauen. Die Studie somit auch ist eine Einladung, in der Friedensbewegung wieder aktiv über das Aktionsfeld »Betriebe demilitarisieren« zu diskutieren – und in Aktion zu gehen.

Die Broschüre steht auf der Homepage der IMI kostenlos zum Download: https://www.imi-online.de/download/Betrieb_entruesten_2025.pdf. Als gedruckte Broschüre kann sie beim Büro direkt bestellt werden: imi@imi-online.de

Abb. von Praxis-Broschüre
erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2026/1 Ozeanien, Seite 47–48