Intergruppenkonflikte
Gegenstand der sozialwissenschaftlichen Konfliktforschung
von Thorsten Bonacker & Ulrich Wagner
Sozialwissenschaftliche Konfliktforschung beschäftigt sich mit verschiedenen Konflikten und Konflikttypen auf unterschiedlichen Ebenen, etwa mit Konflikten zwischen Staaten, zwischen Staaten und suprastaatlichen Organisationen, zwischen Ethnien, zwischen rivalisierenden Banden oder zwischen Angehörigen einer Mehrheit und denen einer Minderheit auf einem bestimmten Gebiet. Sie kann sich darüber hinaus mit gewaltsamen Konfliktverläufen oder mit Regelungsformen befassen. Eine andere Frage ist, auf welcher Ebene sie dies tut, denn selbst wenn man zwischenstaatliche Konflikte zum Gegenstand hat, können diese immer noch auf einer Mikroebene, bspw. auf der Ebene der Interaktion von Entscheidungsträgern, betrachtet werden. Im Folgenden geht es uns darum, Intergruppenkonflikte als möglichen Gegenstand der sozialwissenschaftlichen Konfliktforschung zu beschreiben. Mit dem Gegenstand ist noch nichts über die Ebene der Forschung gesagt, d.h. man kann Intergruppenkonflikte sowohl auf der Makro- als auch auf der Mikroebene analysieren. Entscheidend ist, dass Intergruppenkonflikte solche Konflikte sind, die zwischen Gruppen ausgetragen werden. Welche Art von Gruppe, ob Organisationen, Staaten, soziale Bewegungen, Kleingruppen, Stämme oder soziale Gemeinschaften, kann dabei zunächst offen bleiben. Dies hat auch den Vorteil, dass man sich nicht von vornherein auf eine Konflikttheorie festlegen muss, sondern je nach Kontext und Forschungsebene unterschiedliche Konflikttheorien verwenden kann (vgl. Bonacker 2002).
Konflikte können innerhalb von Personen lokalisiert sein, zwischen Personen ausgetragen werden oder zwischen Gruppen stattfinden. Im ersten Fall sprechen wir von intrapersonalen Konflikten, im zweiten von interpersonalen und im letzten von Intergruppenkonflikten. Ein intrapersonaler Konflikt liegt beispielsweise vor, wenn eine Person ein Verhalten zeigt, das ihren eigenen ethischen Normen und Standards widerspricht, oder wenn eine Person widerstreitende Rollenanforderungen nicht vereinbaren kann. Interpersonale Konflikte sind hingegen Streitigkeiten zwischen einzelnen Personen. Von intergruppalen Konflikten spricht man, wenn die Akteure von konfliktären Interaktionen Gruppen sind.
Was sind Intergruppenkonflikte?
Die Bezeichnung Intergruppenkonflikte kann sich auf konfliktäre Auseinandersetzungen zwischen sehr unterschiedlichen Gruppen beziehen: Intergruppenkonflikte können zwischen Kleingruppen entstehen, aber auch Auseinandersetzungen zwischen staatlichen Akteuren können als Form von Intergruppenkonflikten angesehen werden. Grundsätzlich kann man zwischen formell und informell organisierten Gruppen unterscheiden. Formell organisierte Gruppen sind als Konfliktakteure in der Regel klar zu erkennen, sie haben Ziele und Strategien formuliert und verfügen nicht selten über eine hierarchische Gliederung und haben recht eindeutige Erwartungen an ihre Mitglieder. Informell organisierte Gruppen lassen sich häufig nicht auf den ersten Blick als Konfliktparteien erkennen, weil die Mitgliedschaft in solchen Gruppen nicht geregelt ist. Während in formell organisierten Gruppen Loyalitäten auf eindeutigen Zugehörigkeiten beruhen und für alle Mitglieder auch über den konkreten Zeitpunkt gemeinsamer Anwesenheit hinaus erwartbar sind, beruht die Gruppenbindung in informell organisierten Gruppen häufig auf gemeinsam erlebten Ereignissen oder Ritualen. Weil hier die Gruppenloyalitäten und -bindungen nicht dauerhaft gesichert sind, stellen gemeinsame Gewalthandlungen ein probates Mittel für die Integration der Gruppe dar. Formell organisierte Gruppen können demgegenüber zwar auch gewaltsam handeln, aber sie tun dies aus anderen Gründen und auch in anderer Form. So können die festgelegten Ziele und das Selbstverständnis einer Gruppe so formuliert sein, dass Gewalt ein geeignetes Mittel zur Erreichung dieser Ziele ist – etwa bei der Beschaffung von Ressourcen. In einem solchen Fall dürften Gruppen sehr viel resistenter gegenüber Versuchen einer gewaltlosen Konfliktregelung sein. Bei informellen Gruppen besteht hingegen das Problem, dass Gewalt hier nicht zweck- oder wertrational eingesetzt wird, sondern selbst Bestandteil der Gruppenkohäsion ist. Damit werden Gewalthandlungen wenig kontrollier- und erwartbar und lassen sich auch nur schwer vermeiden.
Teilbare und unteilbare Konflikte
Intergruppenkonflikte – wie auch interpersonale Konflikte – besitzen, nach einer sehr groben Einteilung, zwei mögliche Konfliktgegenstände: Konflikte entstehen, weil die Konfliktpartner um materielle Ressourcen streiten, oder Konflikte sind Auseinandersetzungen um Identitätsprozesse, d.h. diese Konflikte entstehen oder werden aufrecht erhalten, weil damit Identitäten abgesichert oder aufgewertet werden. Die Unterscheidung zwischen Ressourcen- und Identitätskonflikten ist weitgehend gleichzusetzen mit der zwischen vertikalen und horizontalen Konflikten, d.h. Konflikten, die auf unterschiedliche Zugänge zu Ressourcen zurückgehen und solchen, die auf gesellschaftlicher Differenzierung auf gleicher Statusebene beruhen. Von Bedeutung ist diese Unterscheidung vor allem deshalb, weil mit diesen beiden Konfliktgegenständen zwei unterschiedliche Konflikttypen zusammenhängen: teilbare und unteilbare Konflikte. Teilbare Konflikte sind in der Regel Verteilungskonflikte, d.h. sie lassen sich (so Hirschman 1994; vgl. auch Dubiel 1997) im Prinzip lösen, auch wenn die Lösung in einer konkreten Situation aufgrund der Komplexität der Konfliktkonstellation – etwa aufgrund mehrerer heterogener Konfliktparteien oder unterschiedlicher Ressourcen – äußerst schwierig erscheint. Unteilbare Konflikte sind hingegen prinzipiell unlösbar, weil die Anerkennung von Identitäten nicht aufteilbar ist. Eine Lösung, so müsste man genauer sagen, über die Verteilung des Konfliktgegenstandes ist hier ausgeschlossen. In der jüngeren Konfliktforschung ist in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen worden, dass Konflikte nicht von sich aus teilbar oder unteilbar sind, sondern dass es von der Wahrnehmung der Akteure abhängt, inwiefern Konflikte als teilbar oder unteilbar gelten. Ein möglicher Regelungsansatz wäre deshalb, an den Wahrnehmungsschemata der Konfliktparteien anzusetzen, die bspw. Konfliktursachen der anderen Konfliktpartei zurechnen (vgl. Bonacker/ Imbusch in press).
Innerstaatliche, zwischenstaatliche und transnationale Konflikte
Intergruppenkonflikte lassen sich zum einen auf unterschiedlichen Ebenen thematisieren, etwa auf der Makroebene bei der Frage nach der Funktion von Intergruppenkonflikten für die Integration und den Wandel moderner Gesellschaften, auf der Mikroebene bei der Frage nach Einstellungen und Interaktionen zwischen den Konfliktparteien oder auf der Mesoebene bei der Frage nach dem Organisationsgrad der Konfliktparteien und der Institutionalisierung von Konflikten (Bonacker 2002). Zum anderen weisen Intergruppenkonflikte aber unterschiedliche Bezugsrahmen auf. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass der Nationalstaat für die Konfliktforschung immer ein wichtiger Orientierungspunkt zur Formulierung von Forschungsfragen und -gegenständen war. Vor diesem Hintergrund können Intergruppenkonflikte entweder inner- oder zwischenstaatlich lokalisiert sein. Darüber hinaus sind Intergruppenkonflikte aber auch Ursache und Folge eines Prozesses der Deterritorialisierung und Denationalisierung, in dem der Nationalstaat zunehmend an Orientierungs- und Regelungskraft verliert.
Im Folgenden sollen kurz zwei Forschungsbereiche aus dem Marburger Zentrum für Konfliktforschung zu Intergruppenkonflikten vorgestellt werden, die zum einen innerstaatliche, interethnische Konflikte und zum anderen transnationale Konflikte um die Geltung von Menschenrechten zum Gegenstand haben.
Ethnische Vorurteile und rassistische Einstellungen
Auf der Einstellungsebene spiegeln sich interethnische Konflikte als Vorurteile und rassistische Überzeugungen wider. Auf der Basis von Umfragedaten und experimenteller Untersuchungen können wir zeigen, dass diese gleichermaßen durch wahrgenommene Auseinandersetzungen um beschränkte Ressourcen, wie durch Identitätsprozesse bedingt sind: Zuwanderer und ethnische Minderheiten werden besonders dann abgelehnt, wenn ihnen unterstellt wird, materielle Ressourcen wie Arbeitsplätze und Wohnraum der autochthonen Bevölkerung zu gefährden, oder wenn sie als Bedrohung der Identität der aufnehmenden Gesellschaft angesehen werden, weil sie beispielsweise als wichtig angesehene Standards der Kultur gefährden sollen (vgl. z.B. Wager & Zick 1995). In einem laufenden Forschungsprojekt in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld zeigt sich, dass Einstellungen gegenüber Minderheiten besonders dann negativ ausfallen, wenn die Befragten keine persönlichen Erfahrungen mit Mitgliedern aus der Minderheit sammeln können: An den Daten einer repräsentativen Umfrage aus dem Jahre 2002 zeigt sich, dass je weniger Menschen ausländischer Herkunft im Wohnbezirk leben und je weniger freundschaftliche Beziehungen zu Mitgliedern ethnischer Minderheiten bestehen, umso stärker die Ablehnung ist (Wagner, van Dick & Endrikat 2002). Der negative Zusammenhang zwischen der Zahl ausländischer Menschen im Wohnbezirk und den Vorurteilen der autochthonen Bevölkerung zu ethnischen Minderheiten widerlegt die oft von politischer Seite vorgetragene Argumentation von der Belastungsgrenze. Die Daten, auch in einer Replikation im Jahr 2003, zeigen eine solche Grenze nicht!
Diskriminierendes Verhalten zwischen Gruppen
Die Analyse von ethnischen Intergruppenbeziehungen hat nicht nur die gegenseitigen Einstellungen zum Thema, sie befasst sich auch mit Verhalten gegenüber Mitgliedern fremder ethnischer Gruppen, beispielsweise in Form diskriminierenden Verhaltens. In einer Serie von Feldexperimenten konnten Klink & Wagner (1999) zeigen, dass unter den gleichen vorgegebenen standardisierten Bedingungen Mitglieder ethnischer Minderheiten systematisch diskriminiert werden: Menschen ausländischer Herkunft, d.h. in diesem Fall mit einer Herkunft aus dem Nahen Osten, haben geringere Chancen, eine einfache Wegauskunft zu erhalten oder eine Wohnung zu bekommen. Umfrageergebnisse zeigen darüber hinaus, dass solche Formen diskriminierenden Verhaltens mit den Einstellungen der Befragten zusammenhängen – nicht nur gegenüber Zuwanderern: Befragte mit stärker fremdenfeindlichen Einstellungen neigen auch eher zur Diskriminierung von Türken, stärker antisemitisch eingestellte Personen zeigen diese Einstellung im Verhalten gegenüber Juden, Personen, die Behinderte negativ beurteilen, meiden auch den Kontakt mit Behinderten.
Gruppenbezogene Gewalt
Ethnische Intergruppenbeziehungen sind nicht nur durch Formen subtiler Diskriminierungen gekennzeichnet. Sie finden ihren Ausdruck auch in massiven, aggressiven Verhaltensweisen, in »hate crimes« oder Gewaltakten, die gegenüber Mitgliedern ethnischer Minderheiten gezeigt werden. Bislang gibt es kein umfassendes Modell zur Erklärung gruppenbezogener Gewalt. Mitglieder des Zentrums für Konfliktforschung in Marburg versuchen, diese Forschungslücke zu schließen. Umfragedaten zeigen, dass insbesondere fremdenfeindliche und rassistische Einstellungen mit Gewaltbilligung und Gewaltbereitschaft zusammenhängen (Wagner, Christ & Kühnel 2002). Von Täterbefragungen ist bekannt, dass die Aggressoren gegen Mitglieder ethnischer Minderheiten sich in ihrem Handeln durch die breite Masse der Bevölkerung unterstützt sehen und sich als Akteure im Sinne des Volkswillens betrachten. Neueste Umfragedaten weisen darauf hin, dass das objektiv erfasste Gewaltklima im Wohnbezirk in der Tat die Gewaltbereitschaft potenzieller Täter signifikant beeinflusst (Wolf, Stellmacher, Wagner & Christ in press).
Prävention von Fremdenfeindlichkeit und Gruppenbezogener Gewalt
Von hervorgehobener Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Prävention fremdenfeindlicher Einstellungen und gruppenbezogener Gewalt. Analysiert werden hier beispielsweise die möglichen präventiven Wirkungen von Intergruppenkontakten. In einer gerade abgeschlossenen Dissertation hat Avci-Werning (in press) die Wirkung eines Programms überprüft, das darauf baut, in ethnisch gemischten Schulklassen kooperative Kontakte zwischen Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher ethnischer Herkunft zu fördern.
Jegliche Präventionsprogramme sind natürlich einer Überprüfung ihrer Wirksamkeit zu unterziehen. In verschiedenen Gutachten haben Mitglieder des Zentrums für Konfliktforschung Marburg darauf hingewiesen, wie wichtig die empirische Fundierung von Präventionsprogrammen ist (vgl. z.B. Rössner, Bannenberg et al. 2001; Wagner, Christ & van Dick 2002). Damit stellt sich für die Konfliktforschung die Frage der Politikberatung. Das Marburger Zentrum für Konfliktforschung hat zum Ziel, zu empirisch begründeten Aussagen über gesellschaftliche Gefahrenpotenziale und gesellschaftliche Veränderungen zu kommen und dies für Maßnahmen der Förderung von »evidence based politics« zur Verfügung zu stellen (vgl. Wagner, in press).
Transnationale Konflikte um Menschenrechte
Intergruppenkonflikte können nicht nur im innerstaatlichen Bereich als interethnische Konflikte angesiedelt sein. Als interethnische Konflikte könnten sie Staatsgrenzen auch überschreiten und insofern einen transnationalen Charakter bekommen. Ferner haben ethnologische Forschungen zum Rechtspluralismus am Max-Planck-Institut in Halle/Saale gezeigt, dass innerhalb sogenannter schwacher Staaten mehrere Gruppen in der Lage sind, geltende Rechtsordnungen durchzusetzen. In diesem Fall bewegen sich Intergruppenkonflikte zwar in einem staatlichen Bereich, der aber nicht mehr durch ein funktionierendes Gewaltmonopol oder eine gemeinsame Rechtsordnung gekennzeichnet ist.
Besondere Aufmerksamkeit erfahren gegenwärtig jene Konfliktlagen, die einen globalen Bezug aufweisen und in denen es darum geht, dass der Nationalstaat als Orientierungs- und Regelungsinstanz von Konflikten zunehmend unter Druck gerät. Das kann auch durch Intergruppenkonflikte der Fall sein. Ein Beispiel dafür sind Gruppen, die als Konfliktparteien den nationalstaatlichen Rahmen verlassen und als transnationale (Konflikt-)Akteure in Erscheinung treten. Ein prominenter Fall eines solchen transnationalen Akteurs ist die aus zahlreichen Organisationen und Gruppen bestehende Menschenrechtsbewegung, die auf internationaler Ebene mittlerweile zusammen mit staatlichen und suprastaatlichen Organisationen ein umfassend institutionalisiertes Menschenrechtsregime herausgebildet hat. Regime als „principles, norms, rules and decision making procedures around which actor expectations converge in a given issue-area“ (Krasner 1982: 185; vgl. Zürn 1992) bilden auf der einen Seite Instrumente der Konfliktregelung aus, die gerade auch Intergruppenkonflikte zwischen Gruppen innerhalb eines Staatsgebiets betreffen, etwa zwischen einer regierenden ethnischen Gruppe, die andere Gruppen von gesellschaftlichen Leistungsbereichen wie kollektiven politischen Entscheidungen ausschließt. Das Menschenrechtsregime ermöglicht hier eine internationale Regelung vormals ausschließlich nationalstaatlicher Konflikte. Andererseits wirkt das Menschenrechtsregime aber auch in zwei Richtungen Konflikt fördernd: Erstens gibt es nationalen wie transnationalen Gruppen dort die Möglichkeit zum legitimen Konflikt, wo bislang autoritäre Herrschaftsformen Konflikte bspw. um die Beteiligung an politischer Macht oder um kulturelle Autonomie erfolgreich unterdrücken konnten. Zweitens reißt das auf globaler Ebene institutionalisierte Menschenrechtsregime trotz aller Implementierungs- und Durchsetzungsprobleme die Schranken nationaler Souveränität erkennbar ein. Dies hat dazu geführt, dass Konflikte im internationalen Bereich eskalieren können, weil sie moralisch gerechtfertigt erscheinen. Die Menschenrechte werden hier zu einer symbolischen Ressource, die sowohl integrativ mit Blick auf die Herausbildung eines globalen Rechts als auch – etwa im Fall humanitärer Interventionen – desintegrativ wirken kann (Bonacker & Brodocz 2000).
In einer Studie am Marburger Zentrum für Konfliktforschung konnte in diesem Zusammenhang gezeigt werden, dass gerade die Uneindeutigkeit des Bedeutungsgehalts der Menschenrechtsnorm dazu führt, dass sich unterschiedliche Gruppen mit ihren Forderungen und Wahrnehmungen auf Menschenrechte beziehen (Bonacker 2003). Entscheidend ist hier nicht die strategische Verwendung von Menschenrechten zur Legitimation eigener Positionen, sondern der indirekte Zwang, der von der Menschenrechtsnorm gerade aufgrund ihrer Deutungsoffenheit ausgeht. Auf globaler Ebene symbolisiert sie die Geltung einer Welt(rechts)gesellschaft, an der nationale wie transnationale Gruppen nicht vorbeikommen. So müssen beispielsweise auch autoritäre Regierungen ihr Handeln international als menschenrechtskonform darstellen, wollen sie nicht Sanktionen riskieren.
Intergruppenkonflikte können, zusammenfassend gesagt, verschiedene Formen haben und auf unterschiedlichen Ebene analysiert werden. Als Rahmen für Intergruppenkonflikte dient in der Regel der Nationalstaat, so dass man zwischen innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Intergruppenkonflikten unterscheiden kann. Allerdings können Intergruppenkonflikte diesen staatlichen Rahmen überschreiten und als transnationale Konflikte zu dessen Auflösung bzw. Veränderung beitragen. Als Gegenstand für die sozialwissenschaftliche Konfliktforschung sind sie deshalb und weil sie sich weder auf zwischenstaatliche noch auf interpersonale Konflikte reduzieren lassen, von besonderem Interesse.
Literatur
Avci-Werning, M. (in press): Prävention und Reduktion ethnischer Konflikte in der Schule. Münster, Waxmann.
Bonacker, T. & Brodocz, A. (2000): Im Namen der Menschenrechte. Zur symbolischen Integration der internationalen Gemeinschaft durch Normen. In: Zeitschrift für internationale Beziehungen 8, 178-208.
Bonacker, T. & Imbusch, P. (in press): Sozialwissenschaftliche Konfliktforschung. In: Albert Fuchs / Wilhelm Kempf / Gert Sommer (Hrsg.): Friedens- und Konfliktpsychologie. Weinheim, Beltz.
Bonacker, T. (2002): Sozialwissenschaftliche Konflikttheorien – Einleitung und Überblick. In: T. Bonacker (Hrsg.): Sozialwissenschaftliche Konflikttheorien. Opladen, Leske + Budrich, 9-27.
Bonacker, T. (2003): Die Evolution der Weltgesellschaft durch Menschenrechte. Münster.
Dubiel, H. (1997): Unversöhnlichkeit und Demokratie. In: W. Heitmeyer (Hrsg.): Was hält die Gesellschaft zusammen? Frankfurt am Main, Suhrkamp, 425-444.
Hirschman, A. O. (1994): Wie viel Gemeinsinn braucht die liberale Gesellschaft? In: Leviathan 2, 293-304.
Klink, A. & Wagner, U. (1999): Discrimination against ethnic minorities in Germany: Going back to the field. In: Journal of Applied Social Psychology 29, 402-423.
Krasner, S. D. (1982): Structural Causes and Regime Consequences: Regimes as Intervening Variables. In: International Organization 36, 178-201.
Rössner, D., Nannenberg, B., Wagner, U., van Dick, R., Christ, O., Coester, M., Gossner, U., Laue, Gutsche, C. & G. (2001): Düsseldorfer Gutachten: Empirisch gesicherte Erkenntnisse über kriminalpräventive Wirkungen. Düsseldorf.
Wagner, U. & Zick, A. (1995): The relation of formal education to ethnic prejudice: Its reliability, validity and explanation. In: European Journal of Social Psychology 25, 41-56.
Wagner, U. (in press): Ansätze und Ergebnisse von Projektevaluation: Einige Überlegungen zu Präventionsprogrammen gegen Fremdenfeindlichkeit. In: Journal für Konflikt- und Gewaltforschung.
Wagner, U., Christ, O. & Kühnel, S. (2002): Diskriminierendes Verhalten. Es beginnt mit Abwertung. In: W. Heitmeyer (Hrsg.): Deutsche Zustände. Folge 1. Frankfurt am Main, Suhrkamp, 110-122.
Wagner, U., Christ, O. & van Dick, R. (2002): Die empirische Evaluation von Präventionsprogrammen gegen Fremdenfeindlichkeit. In: Journal für Konflikt- und Gewaltforschung 4, 101-117.
Wagner, U., van Dick, R. & Endrikat, K. (2002): Interkulturelle Kontakte. Die Ergebnisse lassen hoffen. In: W. Heitmeyer (Hrsg.): Deutsche Zustände. Folge 1. Frankfurt am Main, Suhrkamp, 96-109.
Wolf, C., Stellmacher, J., Wagner, U. & Christ, O. (in press): Druckvolle Ermunterungen. Das Meinungsklima fördert menschenfeindliche Gewaltbereitschaft. Deutsche Zustände. Folge 2. Frankfurt, Suhrkamp.
Zürn, M. (1992): Jenseits der Staatlichkeit. In: Leviathan 20, 490-513.
Dr. Thorsten Bonacker ist Wissenschaftlicher Assistent am Zentrum für Konfliktforschung der Universität Marburg
Dr. Ulrich Wagner ist Professor für Psychologie an der Universität Marburg und stellvertretender Direktor des Zentrum für Konfliktforschung