Kandidat, wie stehst Du dazu?
von Karl Grobe
Der Suche nach Exoplaneten ist eine utopische Dimension zugewachsen, seit menschliches, industrielles, gewinngetriebenes Handeln den Zustand des Planeten Erde erkennbar beeinträchtigt. Nicht mit realistischer Hoffnung, aber doch mit sachlichem Interesse forschen Astronomen, ob es Himmelskörper gibt, die der Erde vergleichbare Umweltbedingungen bieten, also bewohnbar – besiedelbar – wären, käme man eben dorthin. Das war über ein Jahrhundert Thema der Science-Fiction-Literatur. Sie reicht bis zur fiktiven Schilderung eines fernen, sehr erdähnlichen Planeten, auf dem augenscheinlich Krieg herrscht, Raketensalven um den Globus herum mit Raketensalven beantwortet werden, aber ebenso augenscheinlich kein denkendes Wesen (mehr) lebt. Vielmehr werden die Zerstörungsgeräte vollautomatisch produziert, programmiert und abgeschossen; Tötungsgeräte, also Waffen im herkömmlichen Sinn, sind sie nicht mehr, weil es da nichts mehr zu töten gibt.
Utopischer Pessimismus? Nein. Die Entwickler von Kampfdrohnen gehen entschlossen diesen Weg. Die nächste Etappe: Spionagedrohnen sammeln Daten wie bisher, vergleichen sie ohne Zutun menschlichen Bedienungspersonals mit vorgegebenen Bewegungsmustern und weiteren Parametern, senden das daraus gewonnene »Profil« an Kampfdrohnen, die nun »Objekte« aufspüren, welche dem »Profil« entsprechen, und diese bei hinreichender Ähnlichkeit liquidieren. Auch hier ist menschliches Bedienpersonal unnötig und vielleicht, weil es Gewissen haben könnte, unerwünscht.
Den letztendlich Entscheidenden, die gegenwärtig noch die Todeslisten abzeichnen, und den Steuerern an weit vom Tatort entfernten Rechnern wird diese neue Tötungstechnik schlaflose Nächte ersparen, unter denen die Teilnehmer an Präsident Barack Obamas Dienstagsrunde vielleicht noch leiden, zumal wenn sie die Liquidierung eines US-Staatsbürgers durch Drohneneinsatz abgesegnet und so dem US-Staatsbürger das verfassungsmäßige Recht auf eine Grand Jury vorenthalten haben. Drohnen unterscheiden überdies nicht zwischen Bürgern und Nichtbürgern jener demokratischen Supermacht und sind deshalb nicht als rassistische Kampfinstrumente zu bezeichnen.
Die US-Regierung unter Präsident George W. Bush hat mit Zustimmung der beiden Kongress-Häuser die meisten Grundrechte suspendiert (USA Patriot Act), Foltereinrichtungen geschaffen (u.a. Guantanamo) und die außerrechtliche gezielte Tötung von Personen für rechtens erklärt, weil der Staat sich im Krieg befinde. Das ist seit jenem 11. September vor zwölf Jahren fraglich; denn Krieg führen laut Definition Staaten gegen Staaten, aber nicht Präsidenten oder Regierungen gegen kriminelle Banden. Die damalige Bundesregierung unter Gerhard Schröder folgte der Bush-Regierung in uneingeschränkter Solidarität, und uneingeschränkt solidarisch beteiligte und beteiligt sich die Bundesrepublik an deren Kriegen, mit der rühmlichen Ausnahme Irak und den Einschränkungen im Fall Libyen. Über eine Grundsatzentscheidung ist noch zu reden.
Über die Anschaffung von Kampfdrohnen – noch solcher, die vom elektronisch erteilten Befehl eines Schichtdienst leistenden Soldaten in einem weit entfernten Kommandostand abhängen – soll der Bundestag nun nicht mehr vor der Neuwahl im September beschließen. Diese Entscheidung und manche andere, welche Grundsatzfragen von Krieg und Frieden betreffen, wird dem nächsten Bundestag und dem nächsten Haupt der Regierung – Kanzlerin oder Kanzler – überlassen. Weil es aber um Grundsätzliches geht, über das dem Geist des Grundgesetzes gemäß und dem Sinn einer demokratischen Ordnung entsprechend jeder Abgeordnete gemäß seinem Gewissen befinden muss, ist eine gründliche öffentliche Debatte darüber dringend erforderlich:
- Kandidat, befürwortest du anonyme Tötungsmaschinen wie Kampfdrohnen o.ä., oder lehnst du sie ab?
- Kandidat, folgst du bei Abstimmungen über Krieg und Frieden deinem Gewissen oder dem nachrangigen Gebot des Fraktionszwangs?
Die zweite Frage ist von einem früheren Bundestag unter einer rot-grünen Bundesregierung beantwortet worden. Am 16. November 2001 hat die absolute Mehrheit der Abgeordneten für den Kriegseinsatz in Afghanistan gestimmt. Die liberale und christdemokratische Opposition hätte dem SPD-Kanzler eine überwältigende Mehrheit verschaffen können – bei Freigabe der Abstimmung. Doch Gerhard Schröder (SPD) stellte die Vertrauensfrage. Abgeordnete aus dem bürgerlichen Lager, die grundsätzlich von der Notwendigkeit militärischer Beteiligung der Bundesrepublik ebenso überzeugt waren wie der Kanzler, waren gleichwohl gehalten, gegen ihn zu stimmen – weil die Vertrauensfrage Teil des Machtkampfes zwischen Regierung und Opposition ist. Diejenigen, die aus ebenso gut nachvollziehbaren Gründen dieses Mandat nicht wollten, waren aus denselben Gründen gehalten, dem Kanzler das Vertrauen auszusprechen. Alle stimmten nicht über Krieg und Frieden ab, sondern über das Rechtsgut »Schröder bleibt Kanzler«.
Alle Staatsgewalt aber geht vom Volke aus. Bei der kommenden Wahl ist genau zu prüfen, welcher Kandidat dazu steht.
Dr. Karl Grobe-Hagel war von 1968 bis 2002 außenpolitischer Redakteur der Frankfurter Rundschau und ist heute freier Autor.