(Kein) Grundrecht auf Asyl
von Günter Burkhardt
Bis vor zwanzig Jahren hieß es im deutschen Grundgesetz noch knapp und dennoch klar: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Das war 1949 die Antwort des Parlamentarischen Rates auf die Verfolgung durch die Nationalsozialisten. Das Grundrecht auf Asyl entzog sich damit der Steuerbarkeit durch die Politik. Es war als subjektives Recht ausgestaltet – einklagbar vor Gericht.
Stimmungsmache in Wahlkämpfen
Als die Flüchtlingszahlen in den 1980ern und Anfang der 1990er Jahre infolge der Balkankriege deutlich anstiegen, wurde politisch Stimmung gemacht. Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl sprach vom „drohenden Staatsnotstand“. Jahrelang trommelten CDU/CSU gegen das Asylrecht. Die zentrale Aufnahmestelle für Asylsuchende in Rostock wurde systematisch überbelegt. Neonazis und »brave Bürger« griffen Flüchtlinge und die nebenan wohnenden vietnamesischen Vertragsarbeiter an. Anstatt dem tagelang tobenden Mob entgegenzutreten, denunzierte der damalige Bundesinnenminister Rudolf Seiters die Asylsuchenden: „Wir müssen handeln gegen den Missbrauch des Asylrechts, der dazu geführt hat, dass wir einen unkontrollierten Zustrom in unser Land bekommen haben.“ Es folgten Brandanschläge. Die Opfer der rassistischen Attacken wurden nicht in Schutz genommen, sondern instrumentalisiert. Der Vorwurf des »Asylmissbrauchs« verschwieg, dass Krieg kein Asylgrund war (und ist), dass Menschen aus zerfallenden Staaten, die vor einer so genannten nichtstaatlichen Verfolgung fliehen, keine Chance auf Asyl hatten.
Der politische Sündenfall
Am 6. Dezember 1992 kapitulierte die SPD. Mit CDU/CSU und FDP verabredeten sie die Änderung des Grundrechts auf Asyl. PRO ASYL kommentierte damals: „Dies ist ein Sieg der Straße und eine Niederlage des Rechtsstaates.“
Die zentrale Einschränkung im »Asylkompromiss« lautete wie folgt: Wer über einen EU-Staat oder einen anderen sicheren Drittstaat einreist, muss seinen Asylantrag dort stellen. Eine praktische Regel, da Deutschland von sicheren Drittstaaten umgeben ist.
Die Drittstaatenregelung führte seither jedes Jahr zur tausendfachen Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze. Das Grundrecht auf Asyl ging für die Flüchtlinge verloren. Unter Bezugnahme auf den seit 1990 explizit (wenn auch noch viel zu schwach) im Ausländerrecht verankerten Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) konnte ein Teil von ihnen trotzdem einen befristeten Aufenthaltsstatus erhalten. Unsere hartnäckigen Kämpfe führten später sowohl zu einer Ausweitung dieses Schutzbereiches der GFK, insbesondere zur Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung, wie auch zu einer rechtlichen Gleichstellung der GFK-Flüchtlinge mit den wenigen überhaupt noch nach dem Grundgesetz anerkannten Flüchtlingen.
Der zentrale politische Sündenfall des Asylkompromisses war aber, dass Deutschland die Zuständigkeit für Asylsuchende an andere Staaten weiterreichte, ohne sich um die Garantie von Menschen- und Flüchtlingsrechten zu scheren. Das Ergebnis sind bis heute ungeschützte, unversorgte, obdachlose, inhaftierte oder misshandelte Schutzsuchende.
Das leere Versprechen eines europäischen Asylrechts
Der Deutsche Bundestag begründete die Änderung des Grundrechts auf Asyl vom 26. Mai 1993 auch mit der Notwendigkeit, das deutsche Asylrecht europafähig zu machen „Wir […] haben immer gesagt, dass mit der Abschaffung der Binnengrenzen in Europa eine Harmonisierung des Asylrechts zwingend notwendig wird“, so der damalige Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Wolfgang Schäuble. Ein gemeinsames europäisches Asylsystem ist jedoch immer noch in weiter Ferne. Es gilt die Regel, dass derjenige Staat für einen Flüchtling zuständig ist, in dem der Flüchtling in die Europäische Union eingereist ist. Der Mangel an Solidarität unter den EU-Staaten bedingt somit einen Mangel an Solidarität gegenüber Schutzsuchenden. Europa schützt seine Grenzen – nicht jedoch die Flüchtlinge.
Abschottung um jeden Preis
In ihrer Verzweiflung begeben sich Flüchtlinge in immer unsichereren und kleineren Booten auf immer längere und gefährlichere Fluchtwege über das Mittelmeer. Gleichzeitig wird die Abschottung perfektioniert. So soll das Überwachungssystem EUROSUR die Außengrenzen mit Drohnen und Satelliten überwachen, die europäische Grenzagentur FRONTEX wird stetig ausgebaut, und die Überwachung des Grenzbereichs wird nach Nordafrika und in die Türkei vorverlagert. Die Proteste gegen diese Politik sind bei uns inzwischen fast versiegt.
Günter Burkhardt ist Geschäftsführer von PRO ASYL.