Militär kontra Islamismus
von Ulrike Dufner
Besteht die Gefahr, daß sich in der Türkei ein zweites iranisches System etabliert? Kommt es in dem am engsten mit Europa verbundenen Staat des mittleren Ostens zu einem islamischen Gottesstaat? Was steckt hinter dieser Agitation der türkischen Militärs? U. Dufner untersucht die Hintergründe der bisher beispiellosen Kampagne des Militärs gegen islamistische Aktivitäten, der Parteiverbote, Kleidungsvorschriften, Zugangsbeschränkungen für religiöse Schulen usw.
Es vergeht gegenwärtig kaum ein Tag, an dem die türkischen Zeitungen nicht über Demonstrationen von StudentInnen gegen das Kopftuchverbot, über Strafverfahren gegen AnhängerInnen islamistischer Organisationen oder über die Laizismus-Frage berichten. Diese Berichte lassen sich wie ein roter Faden bis zum 28.Februar 1997 zurückverfolgen. An diesem Tag verfaßte der Nationale Sicherheitsrat der Türkei, ein Gremium bestehend aus hochrangigen Militärs und Vertretern der Regierung, ein Memorandum gegen den »Fundamentalismus«. In dem darin enthaltenen 20-Punkte-Programm wird die damalige Regierung unter der Führung von Necmettin Erbakan aufgefordert, Maßnahmen zur Eindämmung islamistischer Aktivitäten zu ergreifen.
Das Militär fordert unter anderem:
- Maßnahmen, die verhindern sollen, daß »muslimische Militante« den Verwaltungsapparat durchdringen;
- die Wohlfahrtspartei wird angehalten, nicht weiter Offiziere zu rekrutieren, die aufgrund von islamistischen Sympathien vom Militär ausgeschlossen wurden;
- private, nicht staatlich kontrollierte Koran-Kurse zu schließen;
- jegliche Propaganda für die Einführung des islamischen Rechts in privaten Rundfunk- und Fernsehsendern zu verbieten;
- Einschränkungen bezüglich religiöser Kleidung in öffentlichen Einrichtungen zu erlassen;
- Finanzorganisationen, die Sufi-Orden bzw. Religionsgemeinschaften angehören, stärker zu kontrollieren;
- die Schulpflicht auf acht Jahre zu verlängern;
- den Paragraphen 163 des türkischen Strafgesetzbuches wieder einzuführen, der das Politisieren von Religion verbietet und der erst Anfang der neunziger Jahre abgeschafft worden war.
Eine weitere Maßnahme von zentraler Bedeutung ist die Einrichtung der sog. Arbeitsgruppe West innerhalb des Militärs, die Informationen über die Aktivitäten islamistischer Gruppierungen sammeln soll.
Jede einzelne dieser Forderungen stellte für sich schon eine Kampfansage an den damaligen Ministerpräsidenten Necmettin Erbakan dar und war für diesen unannehmbar. Betrachtet man die Forderungen als Ganzes, so wird deutlich, daß die Struktur der islamistischen Strömung zerschlagen und das Unterbreiten von als »islamisch« verstandenen Symbolen in der Öffentlichkeit verboten werden sollten. Die Forderungen richteten sich in großen Teilen auch gegen Kernelemente der Politik der islamistischen Wohlfahrtspartei (RP) Erbakans seit den 80er Jahren. Nach dem erzwungenen Rücktritt Necmettin Erbakans im Juni letzten Jahres wurden die von den Militärs geforderten Maßnahmen sukzessive umgesetzt.
So wurde im August der Zugang zu Koranschulen beschnitten und zudem die Pflichtschulzeit auf acht Jahre erhöht. Das diesbezüglich vom Parlament verabschiedete Gesetz sieht ein Verbot religiöser Unterweisung in den ersten acht Schuljahren vor. Nur Schüler, die mindestens fünf Schuljahre absolviert haben, können sich wahlweise zum Religionsunterricht anmelden, der außerhalb der normalen Schulzeiten oder in den Ferien stattfindet. Zudem darf der Religionsunterricht nur von Geistlichen oder Lehrern gehalten werden, die von der staatlichen Religionsbehörde zur Lehre befugt sind. Schließlich sollen Absolventen von Imam-Hatip-Schulen nur noch Theologie studieren dürfen. Mit dieser Maßnahme und dem Verbot der religiösen Unterweisung in den ersten acht Schuljahren wird den Imam-Hatip-Schulen der Boden entzogen, da sie ab dem fünften Schuljahr einsetzen.
Die Aktivitäten richten sich auch zunehmend gegen Stiftungen der islamistischen Strömung. Der Nationale Sicherheitsrat beriet im Juni 1997 über die Finanzquellen islamistischer Organisationen und insbesondere über ca. 500 Stiftungen, die gegründet wurden, um die religiöse Ausbildung zu organisieren. Nach Angaben des Nationalen Sicherheitsrates existierten zusätzlich zu den 500 Stiftungen rund 2.500 Vereine, etwa 1.000 Firmen und Konzerne, 1.200 Heime und 800 Schulen, in denen die Umwandlung der Türkei in einen Gottesstaat propagiert werde. Erste Ermittlungen wurden im August 1997 gegen die Nationale Jugenstiftung, eine der Wohlfahrtspartei nahestehende Stiftung, aufgenommen. Diese Stiftung unterhält Studentenwohnheime, organisiert Veranstaltungen und Diskussionsrunden zu diversen Themen mit gesellschaftspolitischem Bezug.
Auch der »Verein Unabhängiger Unternehmer« gerät unter Druck. Er wurde 1992 von kleinen und mittleren Unternehmern, insbesondere aus Zentralanatolien, gegründet, die dem islamistischen, in Teilen nationalistischen, politischen Lager zuzuordnen sind. Die Staatsanwaltschaft forderte im Mai 1998 das Verbot des Vereins, u.a. wegen finanzieller Unterstützung islamistischer Organisationen.
Im Juli 1998 wurde der Bau neuer Moscheen von der Genehmigung des staatlich ernannten Muftis abhängig gemacht; seit August 1997 dürfen nur noch Muezzine großer Moscheen über Lautsprecher zum Gebet rufen. Weitere Maßnahmen, die sich gegen ein öffentliches Darstellen islamischer Symbolik richten, betreffen insbesondere neu erlassene Kleidungsvorschriften. Im April dieses Jahres werden neue Vorschriften über das korrekte Erscheinungsbild männlicher Beamter erlassen. Darin heißt es u.a., daß die Barthaare die Lippen nicht bedecken dürfen, der Schnurrbart nicht an den Seiten herunter hängen und auf der Höhe der Lippen enden solle. Die unterschiedlichen Bärte sind in der Türkei oftmals Kennzeichen der politischen Zugehörigkeit der Bartträger und haben einen hohen symbolischen Stellenwert. Der Bart von streng gläubigen Muslimen oder von Islamisten ist ein zu einem Halbmond geformter Vollbart. Dieser entspricht nun nicht mehr dem geforderten Erscheinungsbild türkischer Beamter. Eine vergleichbare Vorschrift enthält die neue Hochschulordnung. Vom kommenden Hochschuljahr an soll nach der neuen Hochschulordnung das Tragen des symbolträchtigen Türban (Kopftuch) verboten werden. Zur Immatrikulation bzw. Verlängerung des Studentenausweises sind Photos vorzulegen, auf denen Kopf und Nacken der Studentinnen unbedeckt und die Männer ohne Vollbart abgebildet sind. Die Hochschuldirektoren sind für die Durchführung dieser Vorschriften zuständig. Verwaltungsbeamte oder DozentInnen und ProfessorInnen, die Studentinnen mit Kopftuch oder Studenten mit Vollbart die Teilnahme an Vorlesungen oder Prüfungen erlauben, müssen mit Disziplinarverfahren rechnen.
Im November 1997 wurden des weiteren erste Maßnahmen zur Einschränkung privater islamistischer Rundfunksender beschlossen, die „gegen die säkularen Grundlagen der Verfassung verstoßen.“
Schließlich wurde im Januar 1998 die Wohlfahrtspartei vom türkischen Verfassungsgericht wegen Verstoßes gegen das Laizismusprinzip der türkischen Verfassung verboten. Gegen Necmettin Erbakan und fünf weitere führende Funktionäre der Partei wurde ein fünfjähriges Politikverbot verhängt.
Zu fragen ist nach dem Hintergrund dieses Generalangriffs des türkischen Militärs auf die islamistische Strömung. Eines kann mit Sicherheit schon ausgeschlossen werden: Die von den türkischen Militärs und den Medien verbreitete Panik vor einem zweiten iranischen System, vor dem Sturz des politischen Systems und der Errichtung eines wie auch immer gestalteten »islamischen Gottesstaates«. Das ist nicht die eigentliche Ursache. Es geht in der gegenwärtigen Auseinandersetzung um andere zentrale Fragen der Macht und des Machterhaltes.
Zunächst seien einige Gründe aufgeführt, warum der vermeintliche Schutz vor einem »islamischen Gottesstaat« nicht das Motiv der Militärs darstellt.
Gerade in der Übergangszeit zwischen Militärherrschaft und ziviler Regierung nach dem Militärputsch 1980 wurden zahlreiche Anstrengungen unternommen, um dem Islam eine spezielle Rolle in der Gesellschaft zuzuweisen. Hierfür wurden insbesondere in der Zeit der direkten Militärherrschaft zahlreiche Anstrengungen zum Ausbau islamischer bzw. religiöser Bildungseinrichtungen unternommen: So wurde erst 1982 die sogenannte Moral- und Sittenlehre als Pflichtfach in den Grund- und Mittelschulen verfassungsmäßig festgeschrieben. AbsolventInnen der religiösen Gymnasien (Imam-Hatip-Gymnasien) erhielten in diesem Zeitraum Zugang zu allen Fachgebieten an den Universitäten. Die Imam-Hatip-Schulen insgesamt – also Mittelschulen und Gymnasien – wurden stark ausgebaut (die Anzahl von Imam-Hatip-Gymnasien stieg von 249 im Jahr 1979/80 auf 341 im Jahr 1982/83, die der Mittelschulen von 349 auf 374 im selben Zeitraum). Darüber hinaus stieg die Anzahl der staatlichen Korankurse von 2.002 im Jahr 1979 auf 4.691 im Jahr 1988.
Die 1983 gewählte Regierungspartei ANAP unter der Leitung Turgut Özals stellte des weiteren ein Sammelbecken der vor dem Militärputsch zugelassenen politisch-konservativen bis hin zu islamistischen Strömungen dar. Unter der Regierung Turgut Özals wurde eine Ideologie der Türkisch-Islamischen Synthese propagiert, die versuchte, eine Klammer um das islamistisch-nationalistische Spektrum zu legen und diese Strömungen einzubinden. So waren Abgeordnete der ehemaligen islamistischen Nationalen Heilspartei (die Vorgängerin der im Januar verbotenen Wohlfahrtspartei Erbakans) ebenso in die ANAP eingebunden wie Anhänger von religiösen Sufi-Orden, etwa des Nakshibendi-Ordens. In dieser Zeit wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen und Begünstigungen für die Gründung sogenannter Islamischer Finanzinstitutionen gelegt. Diese Finanzinstitutionen bildeten mit den im »Verein Unabhängiger Unternehmer« (MÜSIAD, Müstakil Isadamlar Dernegi) zusammengeschlossenen Unternehmern das »islamistische« Segment der türkischen Ökonomie der 90er Jahre.
Schließlich war die Wohlfahrtspartei insbesondere seit Anfang der 90er Jahre bestrebt, ihr Image einer Partei der konservativen Moschee-Besucher abzustreifen. Sie versuchte verstärkt, eine konservative, religiös angehauchte Partei der Mitte zu verkörpern und gleichzeitig die diversen Flügel der islamistischen Strömung einzubinden. Denn die islamistische Strömung der Türkei ist seit Mitte der 80er Jahre enorm gespalten. Auf der einen Seite finden sich traditionsbewußte, konservative Kräfte – insbesondere aus zentralanatolischen Gebieten – die in Teilen einige der Sufi-Orden unterstützen, sowie die nach oben strebenden, jüngeren Unternehmer Anatoliens, zusammengeschlossen in dem Verein MÜSIAD. Auf der anderen Seite findet sich eine städtische Klientel, die sich aus unabhängigen studentischen Gruppierungen und aus eher vormals sozialdemokratisch orientierten verarmten Unterschichten zusammensetzt. Schließlich stellen die kurdischen Gebiete von jeher eine der traditionellen Wählerhochburgen der islamistischen Partei dar.
Betrachtet man die Politik während der einjährigen Regierungszeit Erbakans, also von Juli 1996 bis Juni 1997, so vermag man keine Elemente zu finden, die auf einen Sturz des bestehenden Systems und die Gründung eines wie auch immer gearteten islamischen Staates hinweisen. Vielmehr war die Wohlfahrtspartei gezwungen, ihr Versagen bei der Lösung dringend anstehender sozial- und wirtschaftspolitischer Fragen durch symbolische Akte zu kompensieren. Dementsprechend versuchte die Partei, Assoziationen zur siegreichen Erzwingung Konstantinopels für sich zu instrumentalisieren und forderte, das Ayasofya-Museums wieder in eine Moschee umzuwandeln; die RP forderte den Bau von Moscheen am Taksim-Platz in Istanbul, auf dem eine Büste von Mustafa Kemal (dem Gründer der Türkischen Republik) thront, und in Cankaya, dem Regierungsviertel Ankaras. Erbakan wollte die öffentlichen Dienstzeiten an die Fastenrituale anpassen und Pilgerreisen nach Mekka auf dem Landweg ermöglichen. Schließlich reichte er ein Gesetzesvorhaben ein, welches das Tragen des Kopftuches an öffentlichen Verwaltungen, Schulen und Universitäten erlauben sollte. Verglichen mit der Förderung islamischer Einrichtungen zur Zeit der Militärherrschaft und der ANAP-Ära sind diese Maßnahmen nicht besonders aufsehenerregend.
Der Grund für das harsche Vorgehen der Militärs gegen die islamistische Strömung seit dem letzten Jahr ist vielmehr auf folgende Ursachen zurückzuführen:
Der nationalistisch-konservative Block in der Türkei ist in verschiedene politische Parteien gespalten, die Mutterlandspartei, ANAP (Vorsitz: Mesut Yilmaz), die Partei des Rechten Weges, DYP (Vorsitz: Tanju Ciller), die Demokratische Türkei Partei, DTP (einige Abgeordnete waren u.a. aufgrund der Ciller-Erbakan- Regierungskoalition aus der DYP ausgetreten und hatten die DTP gegründet) und diverse kleine nationalistische Parteien wie die faschistische Nationale Bewegungspartei, MHP (deren ehemaliger Vorsitzender Alparslan Türkes und die »Grauen Wölfe« international bekannt sind), und die Große Einheitspartei, BBP (eine islamistisch-nationalistische Partei, die sich in den neunziger Jahren von der MHP abspaltete). Keine der großen konservativen Parteien – ANAP bzw. DYP – war in den 90er Jahren in der Lage, allein die Regierung zu stellen. Einer Koalitionsbildung standen insbesondere persönliche Rivalitäten im Wege. Im Unterschied dazu gewann die Wohlfahrtspartei in den 90er Jahren bei den Kommunalwahlen und war stärkste Fraktion bei der Parlamentswahl 1995. Es zeichnete sich ab, daß sie ihre Basis und Wählerschaft trotz mangelnder politischer Lösungskonzepte durch eine geschickte Propaganda und die besondere Arbeit ihrer Kommunalregierungen stabilisieren konnte und vermutlich in der Lage gewesen wäre, sie weiter auszubauen. Die RP drohte zusehends, die ehemaligen Parteien, die über Jahrzehnte die Regierung stellten, abzulösen und eine dominante Partei der Mitte zu werden.
Interessant ist zudem, daß der eingangs erwähnte 20-Punkte-Katalog des Nationalen Sicherheitsrates zu einer Zeit verabschiedet wurde, als wesentlich ein anderes Ereignis die Aufmerksamkeit der türkischen Öffentlichkeit erregten: der Unfall von Susurluk. Die Unfallopfer in dem Fahrzeug legten direkte Verbindungen zwischen türkischer Drogenmafia, Killerkommandos und Militär bzw. Sicherheits- und Staatsapparat nahe. Selten zuvor war das Ansehen des Staates und des Sicherheitsapparates derart ins Wanken geraten. Es gab zahlreiche oppositionelle Aktivitäten der Zivilgesellschaft, die eine Aufklärung dieser Verbindungen einforderte. Zudem wurde mit diesem Unfall das Vorgehen des türkischen Militärs und Sicherheitsapparates gegen die kurdische Bewegung in Mißkredit gebracht. Mit dem Proklamieren eines neuen Feindbildes und einer neuen Bedrohung der inneren Sicherheit sollte von den Verbindungen zwischen Staat, Mafia und Sicherheitsapparat abgelenkt und die Legitimität des Staates und des Militärs wieder hergestellt werden.
Von kritischen Wissenschaftlern der Türkei werden die Gründung eines Krisenstabes beim Ministerpräsidium (9. Januar 1997), das Memorandum des Nationalen Sicherheitsrates und die Errichtung der »Arbeitsgruppe West« im Militärapparat im Februar 1997 als ein indirekter Militärputsch bezeichnet. Der Krisenstab ist damit beauftragt, Maßnahmen zur Vorbeugung, Verhinderung und Beseitigung von Krisen zu ergreifen, die die innere Einheit, Verfassung, Demokratie etc. gefährden. Dieser Krisenstab wurde in das Sekretariat des Nationalen Sicherheitsrates eingebunden, dem Ministerpräsidenten unterstellt und ist dem Militär und dem Ministerpräsidenten verantwortlich. Er untersteht jedoch nicht der Kontrolle des Parlaments. Hiermit hat sich das Militär das Recht auf die Intervention in die Politik des Landes gesichert, die über das schon bestehende Maß an Einflußnahme des Nationalen Sicherheitsrates hinausgeht. Die Arbeitsgruppe West innerhalb des Militärs hat die Aufgabe, Aktivitäten der islamistischen Strömung zu beobachten. Zudem gelang es dem Militär, die zivile Regierung derart unter Druck zu setzen, daß sie die in dem Memorandum geforderten Maßnahmen umsetzte und entsprechende Gesetze durch das Parlament peitschte. Mit dem fortdauernden Beschwören der Gefahr eines »zweiten Iran« wird die Legitimation für militärisches Eingreifen geschaffen.
Möglicherweise ist die Wohlfahrtspartei oder die im vergangenen Dezember neu gegründete Nachfolgepartei, die Tugendpartei (FP, Fazilet Partisi), auch deswegen kein geeigneter Bündnispartner für das Militär, weil sie im Unterschied zu den übrigen konservativen Parteien über eine Verankerung in der Bevölkerung verfügt, auf den Druck dieser Basis reagieren muß und den Militärs nicht Garant genug für ihr freies Agieren sein kann. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, daß auch die Tugendpartei von einem Verbot bedroht ist. Denn am 16. August verkündete das Staatssicherheitsgericht, zu prüfen, ob die Tugendpartei nicht lediglich eine Fortsetzung der Wohlfahrtspartei darstelle und damit ebenso von dem Urteil des türkischen Verfassungsgerichts vom Januar diesen Jahres betroffen sei.
Dr. phil. Ulrike Dufner, Köln, Mitglied der INAMO-Redaktion