W&F 2011/1

Muss Frieden gerecht sein?

Wege zur Integration von Menschenrechtsarbeit und Friedensförderung

von Beatrix Austin

Auf die Frage, ob in Bürgerkriegen oder Nachkriegsgesellschaften Friede oder Gerechtigkeit Vorrang habe, gibt es keine einfachen Antworten. Einerseits scheint es unaufschiebbar, Gewalt zu beenden – manchmal um jeden Preis. Andererseits sollen weder Gewalttäter ungeschoren davon kommen noch ungerechte Zustände auf lange Sicht eingefroren werden. Den Einen kann nur ein gerechter Friede ein dauerhafter Friede sein (Lederach, 1999). Andere argumentieren, dass die Eindämmung von Gewalt manchmal auch auf absolut gerechte Lösungen verzichten muss, z.B. auf Strafverfolgung durch Erlass von Amnestie (Anonymous, 1996). Gibt es also Frieden nur auf Kosten von Gerechtigkeit, oder ist Frieden ohne Gerechtigkeit nicht denkbar?

In der Debatte um gerechte Friedensordnungen hat in den vergangenen Jahrzehnten Menschenrechsarbeit stark an Bedeutung gewonnen. Die Orientierung an menschlichen Grundbedürfnissen (human/basic needs) und an menschlicher Sicherheit rückt politische und zivile, aber auch soziale, ökonomische und kulturelle Rechte von Bürgerinnen wie Minderheiten in den Mittelpunkt von Konfliktschlichtung und Friedensförderung in Nachkriegsgesellschaften. Zahlreiche AktivistInnen und Organisationen rund um den Globus arbeiten an Kampagnen zur Wahrung und Durchsetzung dieser Rechte für alle.

Menschenrechtsarbeit und Friedensförderung sind so über die letzten Jahrzehnte hinweg Teil einer einflussreichen internationalen Agenda geworden. Diese postuliert Gerechtigkeit als Achtung und Umsetzung der Menschenrechte, kodifiziert in Dokumenten, die von der 1948 verabschiedeten Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen bis hin zu deren zahlreichen Ergänzungen und Protokollen reichen. Die Einrichtung der Internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda, der 2002 eingerichtete ständige Internationale Strafgerichtshof in Den Haag und die globale Menschenrechtsbewegung sind unübersehbare Zeichen dieser Entwicklung.

Ebenfalls Teil der internationalen Agenda bilden zunehmend Friedensinitiativen, die idealerweise den konstruktiven Umgang mit Konflikt und die grundlegende Veränderung ungerechter Strukturen und gewaltfördernder Institutionen verfolgen. Weit häufiger noch treten internationale und lokale Friedensstifter in Verhandlungen von Friedensabkommen sowie bei der Implementierung von Maßnahmen zur Entwicklung, zur politischen und gesellschaftlichen Reform, zur Reintegration von KämpferInnen und bei Versöhnungsinitiativen auf. Programme zur Konsolidierung von Nachkriegsgesellschaften sind mittlerweile Teil des Standardrepertoires von internationalen (Vereinte Nationen, Europäische Union, Weltbank) und nationalen Akteuren.

Beide Bereiche sind geprägt von ihren historischen Entwicklungslinien und treten nicht selten zueinander in Konkurrenz. In der Auseinandersetzung miteinander und in der Arbeit vor Ort treten sowohl Spannungsfelder als auch Gemeinsamkeiten deutlich zu Tage.

Spannungsfelder

Der Menschenrechtsdiskurs ist gekennzeichnet von zahlreichen Debatten, die die Reichweite und Gewichtung unterschiedlicher Rechtsverständnisse zum Thema haben. Während die einen in den Menschenrechten der Charta der Vereinten Nationen einen universalen Standard sehen, drücken diese für andere einen Wertekodex aus, der klare westlich-aufklärerische Wurzeln hat und sich nicht ohne weiteres auf andere kulturelle Kontexte übertragen lässt. Allumfassende Rechtsansprüche einerseits stehen einer Betonung notwendiger Kompromisse und der Konzentration auf zentrale Rechte gegenüber.

Diskussionen entspinnen sich auch um die Frage, wer für die Umsetzung von Menschenrechten verantwortlich zeichnet: Ist dies allein der Staat (der ursprüngliche Adressat der Menschenrechtsbewegung), oder müssen sowohl andere einflussreiche Akteure (zum Beispiel internationale Großkonzerne) als auch jeder einzelne Bürger dafür eintreten und haftbar gemacht werden?

Historisch ordnet sich die Debatte um die Menschenrechte auch in den Kalten Krieg ein: Während die westlichen Mächte zivil-demokratische und politische Rechtsvorstellungen als besonders wichtig betrachteten, stellte der Ostblock wirtschaftliche und kulturelle Rechte in den Vordergrund. Bis heute prägt diese verschiedene Gewichtung Auseinandersetzungen um Menschenrechte zwischen Nord und Süd (Uvin, 2004).

Auch der Bereich der Friedensförderung, der in seiner jetzigen Ausprägung wesentlich jüngeren Datums ist als die Menschenrechtsbewegung, weist zahlreiche Spannungslinien auf, die von Prinzipien einerseits und Pragmatismus andererseits gekennzeichnet sind. Unterschiedliche Akzente werden hier gesetzt, wenn es darum geht, ob akteurszentrierte oder strukturelle Veränderungen Vorrang haben sollten (agency-structure debate), ob Ursache-Wirkungszusammenhänge linear beschrieben werden können oder in systemisch-dynamischen und zirkulären Gesamtzusammenhängen komplex zusammenwirken, ob Friedensinitiativen von oben nach unten (top-down) oder von unten nach oben (bottom-up) wirken und wachsen müssen, und schließlich bei ethischen und strategischen Abwägungen über Machtmittel und Partnerschaften.

In der Zusammenarbeit beider Felder setzen sich solche Spannungen häufig in Form von Stereotypen über die Angehörigen der jeweils »anderen« Gruppe fort: So treffen dann die anklagenden, Maximalforderungen stellenden Menschenrechtsaktivisten auf die pragmatischen, »amoralischen« Konfliktmanager.

Gemeinsame Ziele

Neben Spannungslinien und wechselseitigem Missverständnis bestehen aber in beiden Feldern auch Gemeinsamkeiten, die in den vergangenen Jahren zunehmend Beachtung und Befürwortung finden (Parlevliet, 2002; Babbitt/Williams, 2008). Wer sich für Menschenrechte und/oder Frieden engagiert, verfolgt, so der Appell, gemeinsame Ziele: Institutionen und Beziehungen zu schaffen, die es den Menschen der Welt erlauben, ein gutes Leben zu entfalten. Gibt es daher Wege, die beiden Bereiche so zueinander in Beziehung zu setzten, dass sie das gemeinsame Ziel stärken statt sich wechselseitig zu unterminieren oder intern aufzureiben?

Drei Einsichten und Herangehensweisen scheinen richtungsweisend:

Menschenrechtsarbeit kann und muss mehrdimensional sein – und darin Stärken der zivilen Konfliktbearbeitung und Friedensförderung aufgreifen und fördern. Dabei können vier Dimensionen unterschieden werden:

Erstens gilt es, kodifizierte Menschenrechte (»Rechte als Regeln«) (international wie national) umzusetzen und weiterzuentwickeln – das Engagement von Aktivistinnen im ehemaligen Jugoslawien zum Beispiel wird als ausschlaggebend für die Anpassung von Verfahrensordnungen gesehen, die die Rechte und Verletzlichkeit von Opfern sexueller Kriegsgewalt wahren und ernst nehmen (Fischer, 2011).

Des Weiteren muss ein Augenmerk auf die Untersuchung und Veränderung der Rolle von Institutionen und gesellschaftliche Strukturen gerichtet werden. Die Verteilung von Macht und Ressourcen, der Zugang zu politischen Positionen und die Mitgestaltung von gesellschaftlichen Prozessen spielen eine wesentliche Rolle für die Konfliktmuster einer Gesellschaft (»Rechte als Strukturen«).

Rechtsbeziehungen müssen nicht nur zwischen einem Staat und seinen BürgerInnen, Gruppierungen und Minderheiten gestaltet werden, sondern auch auf vertikaler Ebene der Gesellschaft und in der Staatenwelt (»Rechte als Beziehungen«).

Zu guter Letzt muss Menschenrechtsarbeit auch ein starkes Prozesselement beinhalten, durch welches auf Legitimität und Nachhaltigkeit hingearbeitet wird, indem in allen anderen Dimensionen darauf geachtet wird, würdevolle und inklusive Partizipation zu gewährleisten (»Rechte als Prozesse«).

Gerechtigkeit muss in jedem Konflikt und in jeder Nachkriegsgesellschaft neu erarbeitet werden. Hierzu gibt es keine allerorts anwendbaren Modelle oder Abkürzungen. Während im Zuge der weltweiten Verbreitung von »transitional justice«-Ansätzen1 vor allem in den 1990er Jahren eine Tendenz bestand, ohne Kenntnis der oder Rücksicht auf die lokalen Verhältnisse Wahrheitskommissionen zu verordnen, wird mittlerweile ein differenzierteres und langfristig orientiertes Herangehen empfohlen. Dennoch bleibt ein Spannungsverhältnis zwischen globalen Normen und lokalen Möglichkeiten bestehen, das in Friedensprozessen nicht vollständig aufgelöst werden kann. So prallen beispielsweise im nördlichen Uganda, in dem die Lord’s Resistance Army (LRA) über Jahre Bürgerkriegsgewalt ausübte, zwei Grundhaltungen aufeinander: Dass man in der Region Geschehenes vergangen sein lassen müsse, um sich auf die zukünftige Entwicklung zu konzentrieren und nicht durch Rache und Verfolgung von Gewalttaten einen weiteren Kreislauf der Gewalt in Gang zu setzen; oder dass die Schuldigen bestraft, eine Amnestie ausgeschlossen und die Verantwortlichen vor den Internationalen Strafgerichtshof gebracht werden müssen. Manche zivilgesellschaftlichen Akteure vor Ort fordern inzwischen einen Mittelweg, der sich auf im Land und der Gesellschaftskultur verwurzelte Ansätze der »restorative justice«, einer »heilenden Gerechtigkeit« beruft, die auf die würdevolle Wiederherstellung und Stärkung von sozialen Beziehungen zum Beispiel durch »Mato Oput«-Zeremonien (Afako, 2002) zielt.

Friedensförderung und Konflikttransformation sind langfristige Prozesse des sozialen Wandels und der schrittweisen Umsetzung von gerechten Sozialformen. Sie benötigen daher langfristiges Engagement von vielen Akteuren, Geduld und den Mut, Dinge auszuprobieren, die nicht unmittelbar nach Erfolgs- und Effizienzkriterien bewertet werden können. Dabei können unterschiedliche Ebenen unterschieden werden: Konfliktthemen, persönliche Beziehungen, Subsysteme und Gesamtsysteme (Dugan, 1996). Sowohl in der Menschenrechtsarbeit als auch in der Friedensförderung geht es darum, akute Symptome (beispielsweise gewaltsame Übergriffe oder die akute Unterdrückung von Angehörigen von Minderheiten) zu bearbeiten und gleichzeitig gewaltfördernde oder rechtseinschränkende Strukturen zu verändern. Letzteres allerdings ist häufig schwierig und nicht von kurzfristigen Erfolgen belohnt. Oftmals bietet sich die Arbeit an »Zwischenebenen«, z.B. Beziehungen zwischen Gruppen in einem bestimmten Stadtviertel, an, um langfristig Anknüpfungspunkte für tief greifende Veränderungen zu schaffen. In Nepal wurden auf diese Weise lokale Landdispute beigelegt, in der Hoffnung, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt als Vorbild für eine landesweite Landreform dienen könnten (Parlevliet, 2010, S.26; Dudouet/Schmelzle, 2010). Je nachdem, in welcher Phase sich ein Konflikt befindet, muss das Repertoire derjenigen, die an seiner Transformation arbeiten – sei es durch Menschenrechtsaktivismus, friedensfördernde Maßnahmen oder auch Entwicklungsprojekte – entsprechend angepasst werden. Konfliktverläufe sind zudem selten geradlinig und flächendeckend, so dass für unterschiedliche Landesregionen ganz unterschiedliche Zugänge erforderlich werden können (für Kolumbien argumentiert dies Garcia-Duran, 2010; Dudouet/Schmelzle, 2010).

Schwierigkeiten und Dilemmata

In vielen konkreten Fällen bleiben jedoch Schwierigkeiten und Dilemmata bestehen, für die es keine einfachen Lösungen gibt.

Der Appell an Menschenrechte und Friedenslösungen ist nicht in jedem Fall gewaltentschärfend oder gerechtigkeitsfördernd. Wo beispielsweise Rechte exklusiv für die eigene Gruppe eingefordert, diese anderen Menschen oder Minderheiten aber verwehrt werden, kann ein Menschenrechtsdiskurs auch friedensstörende Wirkung entfalten. Diese Facetten gilt es ernst zu nehmen und zu analysieren. Gerade im Zeichen der »Versicherheitlichung« vieler zeitgenössischer Debatten kann der Menschenrechtsdiskurs als politisch eingesetztes Signal existentieller Bedrohung gewertet werden, durch das eine real existierende Problemlage vor Ort stark eskaliert werden kann (Diez/Pia, 2010; Dudouet/Schmelzle, 2010). In solchen Fällen ist es dann oft nicht weit bis zu Einschränkung von Bürgerrechten im Sinne der (heraufbeschworenen) Bedrohung. Unter Umständen kommt es sogar zur Legitimierung weiterer Gewalt. Eine politische Analyse des Umfeldes und der Akteure von Menschenrechtsarbeit (und Friedensförderung) ist daher dringend geboten.

Traditionelle Methoden und lokale Lösungen sind kein Allheilmittel. Teils stehen sie auch im Widerspruch zu Menschenrechtsnormen, zementieren alte Machtverhältnisse und hierarchisch-patriarchale Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Dennoch sorgen sie in vielen Fällen für Legitimität und erreichen Konfliktherde abseits der städtischen Zentren. Im Einzelfall heißt es, lokale Lösungen nicht zu romantisieren, aber sie wahrzunehmen und ernst zu nehmen.

Menschenrechtsaktivismus und Friedensarbeit bzw. zivile Konfliktbearbeitung geraten vor allem in asymmetrischen Konflikten nicht selten in einen Zielkonflikt. In Sri Lanka war zu beobachten, dass Menschenrechtsaktionen vornehmlich mit der tamilischen Bevölkerungsgruppe identifiziert wurden, während Friedensprojekte stark auf der singhalesischen Seite verortet wurden. Eine ähnliche Kluft tut sich im Konflikt zwischen Palästina und Israel auf, wo mittlerweile auch eine deutliche Ermüdung gegenüber vielen Friedens- und Dialogprojekten sichtbar wird, die als (israel-nahe) »Pazifizierung« gewertet werden. Im extremen Machtungleichgewicht zwischen den Akteuren werden diese als verfehlt gewertet (Darweish, 2010; Dudouet/Schmelzle, 2010). Im Umgang mit solch asymmetrischen Konflikten, die durch eine dynamische Vermischung von Konflikt verschärfenden Faktoren (Einstellungen/Werte, Verhalten und Strukturen/Institutionen) gekennzeichnet sind, muss sowohl das Repertoire von Menschenrechtsaktivisten als auch Friedensstiftern in Zukunft unbedingt weiter ausdifferenziert werden.

Eine genaue Analyse des Kontextes und der konkreten Akteure, ihrer Interessen, Verflechtungen und Handlungen kann dabei helfen, von Fall zu Fall angemessene Lösungen zu finden.

Aufgaben

Politische Akteure sind besonders gefragt, wenn es darum geht, gerechte Friedensordnungen zu erarbeiten und gewaltsames Konfliktpotential zu transformieren. Die Gestaltung von Prozessen, in denen Unzufriedenheit gewaltfrei und konstruktiv Ausdruck finden kann bzw. asymmetrische Beziehungen angeglichen werden können, gibt in vielen Fällen den Ausschlag, ob Missstände (menschenrechtlicher und anderer Art) in Gewaltkonflikte eskalieren oder nicht.

Aus dieser Bedeutsamkeit des politischen Raumes erwächst auch die (wiederentdeckte) Notwendigkeit, den Staat verstärkt in Bemühungen um Menschenrechtsreformen und Konfliktbearbeitung einzubeziehen. Dieses erfolgt am besten in paralleler Arbeit zur Stärkung der Fähigkeiten von BürgerInnen und Minderheiten, den Staat dort herauszufordern, wo aus Unrecht Gewalt zu entstehen droht oder sich Missstände institutionell verfestigt haben.

Dazu ist es notwendig, die Wesensart, Organisationsmuster und Zusammenhänge staatlicher Akteure besser zu verstehen und verändern zu lernen. Sowohl (zivilgesellschaftliche) Nachfrage (nach Gerechtigkeit, Umsetzung von Menschenrechtsstandards, Gewaltfreiheit) als auch (staatliches) Angebot (von ernsthafter Interaktion, von Offenheit und Veränderungsfähigkeit, von Verhandlungsbereitschaft und Verhandlungsfähigkeit) müssen gestärkt werden. Wenn diese sich die Waage halten, ist das Risiko deutlich geringer, dass Frustration (auf staatlicher und/oder bürgerlicher Seite) zu Eskalation und möglicherweise Gewalt führen kann.

Ebenfalls notwendig ist es, in der Arbeit mit staatlichen Akteuren über der »Hardware« des technischen Know-how (Wahlen, transparentes Management, etc.) nicht die »Software« der Werte, Wahrnehmungen und Kommunikationsmuster zu vernachlässigen, die eine wesentliche Rolle bei der Erzeugung von Widerstand gegen Veränderungen oder Reformen spielt. Solchen Widerstand zu erwarten und mit ihm statt gegen ihn zu arbeiten, kann sowohl Menschenrechtsarbeit als auch Friedensförderung effektiver machen.

Die Entscheidung für Menschenrechtsaktivisten und Friedensförderer zwischen Strategien der Konfliktzuspitzung, die Handlungsbereitschaft erst schafft, und der Konfliktsensibilität, die sich eskalationsfördernder Effekte jeder Intervention bewusst zu sein und diese zu vermeiden versucht, kann ebenfalls nur im Einzelfall und vor dem Hintergrund eingehender Analysen getroffen werden.

Für MenschenrechtsaktivistInnen und Friedensförderer bedeutet dies, vor allem vier Aspekten verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen: der engeren Zusammenarbeit in konkreten Fällen, dem gemeinsamen Lernen und der Entwicklung eines flexiblen Repertoires, der besseren Analyse (Phasen, Akteure, politische Agenden) und schließlich der Erdung des Handelns im Dienste von Menschenrechten und Friedensförderung in den Bedürfnissen der Bevölkerung vor Ort.

Frieden und Gerechtigkeit müssen demnach schrittweise und von Fall zu Fall neu geschaffen werden, indem sie sich mühevoll aufeinander beziehen.

Literatur

Afako, Barney (2002). Reconciliation and Justice: ‘Mato oput’ and the Amnesty Act. In: Accord 11: Protracted Conflict, Elusive Peace. Initiatives to End the Violence in Northern Uganda. London: Conciliation Resources; www.c-r.org/our-work/accord/northern-uganda/reconciliation-justice.php.

Anonymous (1996): Human Rights in Peace Negotiations. In: Human Rights Quarterly, 18, 2 (May 1996), S.249-259.

Babbitt, Eileen & Kristin Williams (2008): Complementary Approaches to Coexistence Work: Focus on Coexistence and Human Rights. Brandeis University, Waltham, MA; www.brandeis. edu/coexistence/linked%20documents/Coex%20and%20HR%20FINAL.pdf.

Dudouet, Véronique & Beatrix Schmelzle (eds.) (2010): Human Rights and Conflict Transformation. The Challenges of Just Peace. Berghof Handbook Dialogue No 9. Berlin: Berghof Conflict Research; www.berghof-handbook.net/documents/publications/dialogue9_ humanrights_complete.pdf.

Dugan, Marie (1996): A Nested Theory of Conflict. In: A Leadership Journal: Women in Leadership – Sharing the Vision, 1, 1-1996, S.9-20.

Fischer, Martina (2011): Transitional Justice and Reconciliation: Theory and Practice. In: Beatrix Austin, Martina Fischer und Hans J. Giessmann (eds.): Advancing Conflict Transformation. The Berghof Handbook II. Opladen: Barbara Budrich Verlag (im Erscheinen).

Lederach, John-Paul (1999): Just Peace – the Challenge of the 21st Century. In: People Building Peace. Inspiring Stories from Around the World. Utrecht: European Centre for Conflict Prevention, S.27-36.

Parlevliet, Michelle (2002): Bridging the Divide. Exploring the Relationship Between Human Rights and Conflict Management. In: Track Two, 11, 1 (March 2002), S.8-43.

Uvin, Peter (2004): Human Rights and Development. Bloomfield: Kumarian Press.

Anmerkungen

1) »Transitional Justice« bezeichnete ursprünglich vor allem Verfahren der Strafverfolgung in Regimen, die autoritäre, gewaltförmige Regierungsformen in demokratische umgewandelt hatten. Inzwischen zählen darunter auch Mechanismen wie Wahrheitskommissionen, die Entfernung von Personal aus Schlüsselpositionen, Reparationen, internationale Tribunale, Fakten-Sammlung und -Archivierung, traditionelle Rechtsverfahren und ähnliches, die sowohl nach Regimewechseln als auch in Nachkriegsgesellschaften Anwendung finden.

Beatrix Austin (ehem. Schmelzle) ist wissenschaftliche Mitarbeiterin von Berghof Conflict Research in Berlin und koordiniert dort seit 2005 das Berghof Handbook for Conflict Transformation (www.berghof-handbook.net). Parallel arbeitet sie an ihrer Dissertation zum Umgang mit Viktimisierung in Dialogprozessen.

Dieser Beitrag fusst auf »Introduction: Towards Peace with Justice«, erschienen in Véronique Dudouet und Beatrix Schmelzle (eds.) (2010): Human Rights and Conflict Transformation. The Challenges of Just Peace. Berghof Handbook Dialogue No 9. Berlin: Berghof Conflict Research. Online: www.berghof-handbook.net. Die Autorin dankt allen KollegInnen, die darin die Grundlage für diesen Artikel gelegt haben: Michelle Parlevliet, Thomas Diez, Emily Pia, Alice Nderitu, Eileen Babbitt, Albert Gomes-Mugumya, Marwan Darweish, Mauricio Garcia-Duran und Veronique Dudouet.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2011/1 Moderne Kriegsführung, Seite 54–57