W&F 1985/3

Mutterrecht und Friedfertigkeit

von Monika Nehr

„Krieg ist der Vater aller Dinge“, schrieb Heraklit (etwa 544-483 v. u. Z.). Dieses geflügelte Wort wird oft fälschlicherweise verwendet, um die Allmacht und Notwendigkeit von Kriegen zu betonen. Doch Heraklit war kein Philosoph des Krieges. Mit diesem Satz wollte er metaphorisch ausdrücken, daß sich alles Geschehen in ständiger Bewegung und im ständigen Kampf entgegengesetzter Prinzipien entwickelt. Aber ist nicht die Wahl seiner Worte bedeutsam? Krieg als Metapher für die Dialektik der Dinge, Vater als Metapher für die Urtriebskraft! Sie ist es – philosophierte er doch im patriarchalischen Sklavenhalterstaat Athen, der durch Raubkriege entstanden war und bis zu seinem Untergang Kriege führte.

Der Umsturz des Mutterrechts aber, der lange vorher stattgefunden hatte, wurde gerade erst literarisch zu bewältigen versucht: Aischylos, ein Zeitgenosse Heraklits, beschreibt in seiner Orestie den Kampf zwischen den entmachteten Göttinnen des Mutterrechts und den vaterrechtlichen Gottheiten. Athene ist die Vorsitzende des Areopags, des Göttergerichts. Sie, die Göttin ohne Mutter, die dem Haupte des Zeus entsprungen war, hat bei Stimmengleichheit die Entscheidung. Sie spricht Orest frei, obwohl er seine Mutter ermordet hat. Muttermord war nach Mutterrecht der schwerste und unsühnbarste Mord. Der Freispruch Orests ist zugleich auch der religiöse Sieg des Vaterrechts.

„Der Umsturz des Mutterrechts war die weltgeschichtliche Niederlage des weiblichen Geschlechts“, schrieb Engels 1884 in seinem Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates, „Der Mann ergriff das Steuer auch im Hause, die Frau wurde entwürdigt, geknechtet, Sklavin seiner Lust und bloßes Werkzeug der Kindererzeugung. Diese erniedrigte Stellung der Frau, wie sie namentlich bei den Griechen der heroischen und noch mehr der klassischen Zeit offen hervortritt, ist allmählich beschönigt und verheuchelt und auch stellenweise in mildere Form gekleidet worden; beseitigt ist sie keinewegs.“

Während mit dem patriarchalischen Griechenland die geschriebene Geschichtsschreibung beginnt, gibt es keine schriftlichen Zeugnisse aus der Zeit des Mutterrechts. Es sind zuerst die Forschungen von Morgan und Bachofen, die mutterrechtliche Urgesellschaften überall auf der Welt nachweisen. Morgans Ancient Society erscheint 1871 und Bachofens Mutterrecht 1861. Engels hat beide Arbeiten besonders die von Morgan, zur Grundlage seines „Der Ursprungs der Familie, des Staates und des Privateigentums“ gemacht.

Bachofen suchte nach Spuren des mutterrechtlichen Zustandes in den geschichtlichen und religiösen Überlieferungen, wie mit der erwähnten Deutung der Orestie. Morgan entdeckte die mutterrechtliche Sippe oder GENS bei den irokesischen Indianern Nordamerikas und rekonstruierte aus ihr rückwärts die Geschichte der Familie. An ihrem Anfang war der Geschlechtsverkehr unter den Menschen regellos. Seine stetige Einengung unter Verwandten führte schließlich zum völligen Inzestverbot, das sich in der Struktur der Gens widerspiegelt: ihr gehören nur miteinander verwandte Frauen und Männer und die Kinder der Frauen an. Die Väter der Kinder stammen aus einer anderen Gens. Sie leben in Paarungsehe in der Gens ihrer Frau, in der sie nur eine Gastrolle haben. Es herrscht das Prinzip der Matrilokalität. Wie in allen urgeschichtlichen Familien gilt auch in der Gens das Mutterrecht, also die ausschließliche Anerkennung der Abstammungsfolge nach der Mutter und die daraus entstehenden Erbschaftsbeziehungen. Erben können nur Mitglieder einer Gens voneinander. Da die Kinder zur Gens der Mutter gehören, können sie nur von ihr, nicht vom Vater erben. Dieses Erbrecht war so lange kein Problem wie es nur bescheidene persönliche Gegenstände und keine Reichtümer zu erben gab. Die Alleingültigkeit der weiblichen Abstammungslinie blieb aus diesen Gründen auch in der Gens mit Paarungsehe und gesicherter Vaterschaft erhalten. Die mutterrechtliche Gens kann als die entwickelste mutterrechtliche Gesellschaftsform angesehen werden, denn die ursprüngliche Stellung der Mütter als der einzigen sicheren Eltern ihrer Kinder sicherte ihnen, und damit den Frauen überhaupt, eine höhere gesellschaftliche Stellung, als sie seitdem je wieder besessen haben.

Zum historischen Stellenwert der Gens schreibt Engels: „In dieser nach Mutterrecht organisierten Gens entdeckte er (Morgan) die Urform, woraus sich die spätere, vaterrechtlich organisierte Gens entwickelt hat, die Gens, wie wir sie bei den antiken Kulturvölkern kennen. Gens hat für die Urgeschichte dieselbe Bedeutung wie Darwins Entwicklungstheorie für die Biologie und Marx Mehrwerttheorie für die politische Ökonomie.“ Die Wiederentdeckung der mutterrechtlichen Gens durch die Frauenbewegung steht noch aus. Mutterrechtliche Gesellschaftsformen sind aber nicht nur bei allen amerikanischen Indianern und den Ureinwohnern Indiens nachweisbar. Nach Untersuchungen, die seit Bachofen stattgefunden haben, müssen ähnliche Zustände überall bestanden haben, so auch in Deutschland, wie u. a. bei Engels nachgelesen werden kann.

In der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts hat die Entdeckung von Höhlen aus der Jüngeren Altsteinzeit überall in Europa neue Belege für mutterrechtliche Kulturen gebracht. Welche (wissenschaftliche) Freude hätten wohl Morgan, Bachofen oder Engels an den sogenannten Venusstatuetten, Höhlenmalereien und Reliefs gehabt, die auf weitverbreitete Fruchtbarkeitskulte und Frauenverehrung schließen lassen.

Wir sind heute in der glücklichen, aber noch kaum genutzten Lage, die uns eine Vielfalt von familiengeschichtlichen, mytologischen und archäologischen Befunden aus mutterrechtlicher Vorzeit zur vergleichenden und systematischen Analyse präsentiert. Das vorliegende Material reicht aber schon aus, um die alte Frage nach der Friedfertigkeit der Frauen aus der Sicht des verlorenen historischen Mutterrechts neu zu stellen. Können wir in produktiver Umkehr von Heraklits Worten sagen, Frieden ist die Mutter aller Dinge.

Über die Herrschaft des Vaterrechts, das Patriarchat, und seine Kriege wissen wir fast alles – über Krieg und Gewalt im Mutterrecht haben wir im Vergleich dazu wenig Zeugnisse. Aber sie reichen aus, um zu belegen: in Zeiten mutterrechtlicher Gemeinschaften wie der Gens hat es keine Ausbeutung und Unterdrückung nach innen und keine Raubkriege nach außen gegeben. Die Irokesen führten zwar Kriege gegen andere Stämme zur Verteidigung von Stammesgrenzen oder um neue Jagdgründe. Ein Krieg konnte auch mit der Vernichtung des anderen Stammes enden nie aber mit seiner Unterjochung. Es ist wichtig zu beachten, daß die Irokesen ihre ursprünglich auf Selbstversorgung beruhenden Sippen oder Gentes aus wirtschaftlichen Gründen bereits zum Stamm zusammengeschlossen hatten, und die Stammesorganisation die Vorrangstellung der Frauen innerhalb der Gens nicht repräsentierte. Frauen hatten keine öffentlichen Ämter, jedoch Mitspracherecht, sie zogen auch nicht in den Krieg, sondern die Männer.

Bornemann hat sicher recht, wenn er in seinem Patriarchat feststellt, daß die mutterrechtliche Ordnung aus einer Zeit stammt, in der es noch keine Kriege gab und darauf verweist, daß die Siedlungen der Jüngeren Steinzeit, die wir aus der Alten Welt kennen, frei von Verteidigungsanlagen sind. Erst nach dem Auftauchen der vaterrechtlichen Griechen finden wir Befestigungsanlagen einer kriegerisch ausgerüsteten Männergesellschaft.

Die Gründe für die verhältnismäßige Friedfertigkeit der mutterrechtlichen Gesellschaften lassen sich wieder an der irokesischen Gens veranschaulichen: Die Teilung der Arbeit ist rein naturwüchsig. Der Mann beschafft die Rohstoffe der Nahrung und die dazu nötigen Werkzeuge. Die Frau besorgt das Haus. Dem Mann gehören die Werkzeuge, der Frau der Hausrat. Die Haushaltung ist trotz Paarungsehe gemeinsam mit vielen Familien, also kommunistisch. Die Matrilokalität begünstigt eine gewisse Vorherrschaft der Mütter innerhalb der Gens, denn sie gehören zu ihr, während die Männer aus verschiedenen Gentes stammen und bei Trennung auch wieder in diese zurückkehren müssen, die Kinder jedoch bei den Müttern bleiben. Herrschaft im Sinne von Ausbeutung und Unterdrückung üben die Frauen nicht aus.

Während bei den Irokesen die gesellschaftlichen Triebkräfte zum Umsturz des Mutterrechts fehlen, haben die Männer der Alten Welt in der Jüngeren Steinzeit durch die Züchtung von Viehherden einen bislang unbekannten Reichtum geschaffen. Über diese neuen Reichtümer konnte der Mann als Besitzer aber dennoch nicht verfügen, weil sie nach seinem Tode in der Gens seiner Mutter aufgeteilt wurden. Das war Grund genug, das Mutterrecht umzustoßen und Vaterrecht in der Gens einzuführen. Das bedeutete zunächst Patrilokalität und die Möglichkeit, den Reichtum an die eigenen Kinder zu vererben. Die weibliche Abstammungslinie war zugunsten der väterlichen abgesetzt.

Engels nennt diesen Umsturz des Mutterrechts eine der einschneidensten Revolutionen der Menschheit. – Von der vaterrechtlichen Gens zum patriarchalischen Staat war es dann nur noch ein verhältnismäßig kurzer Weg. Das Patriarchat ist aber nicht nur vaterrechtliche Abstammungslinie und entsprechendes Erbrecht. Wer das Patriarchat verstehen will, darf nie seinen Ursprung in der Entrechtung der Frauen, der Ausbeutung und Unterdrückung einst freier Gentilgenossen nach innen und den Raubkriegen mit der Versklavung anderer Völker nach außen vergessen.

Die Frage der Friedfertigkeit der Frau wurde in unserem Jahrhundert von Frauen aus der Friedensbewegung neu thematisiert. Im Jahre 1917, während des Ersten Weltkrieges, schrieb Lida Gustava Heymann, radikale Frauenrechtlerin und Pazifistin, in ihrem Essay Weiblicher Pazifismus, daß weibliches Wesen und weiblicher Instinkt identisch seien mit Pazifismus und der Mann die größte Schuld trage, daß des Weibes Wesen und Art nicht zur Auswirkung kam. In diesen Überlegungen dominiert eine biologische Wesensbestimmung der Frau, die auch in Teilen der heutigen autonomen Frauenfriedensbewegung aktuell ist. Eher traditionell sozialistisch motivierte Friedensfrauen argumentieren dagegen mit Blick auf reaktionäre Frauenpersönächkeiten in der großen Politik, daß Frauen auch nicht friedfertiger seien.

Beide Positionen verkennen oder ignorieren unsere mutterrechtliche Vergangenheit und die Gründe für den (vorläufigen) Sieg des Patriarchats. Die biologisch angelegte Gebärfähigkeit hat zwar die mutterrechtliche Abstammungslinie begründet und die naturwüchsige Arbeitsteilung von Mann und Frau begünstigt. Die verhältnismäßige Friedfertigkeit in mutterrechtlicher Zeit ist jedoch nicht die biologische, sondern die soziale Widerspiegelung der gesellschaftlichen Verhältnisse. Gerade weil Friedfertigkeit sozial und nicht biologisch determiniert ist, kann sie gesellschaftlich durch Erziehung manipuliert werden.

Ebenso wenig kann die mangelnde Friedfertigkeit des Patriarchats aus der Biologie der Männer erklärt werden. Der Umsturz des Mutterrechts durch die Männer war auch kein Zufall, sondern die zwangsläufige Folge der neuen Produktionsmöglichkeiten. Die Männer wurden die Besitzer der neuen Produktionsmittel, die den Rahmen der mutterrechtlichen Gentilordnung sprengen mußten, denn die Frauen ihrerseits konnten nichts gleichwertiges entgegensetzen. All das mindert aber nicht die historische Schuld der Männer, die die Frauen nach dem Umsturz des Mutterrechts bis zur völligen Rechtlosigkeit im Patriarchat versklavt haben.

Im Mutterrecht hingegen ist die Friedfertigkeit historisch verankert. Das sollte für Frauen (und Männer) Grund genug sein, sich ihrer mutterrechtlichen Vergangenheit bewußt zu werden.

Den Freundinnen Eva Förster und Claudia Hoffmann danke ich für ihre unermüdbare Diskussionsfreude in unserer Arbeitsgruppe.

Dr. Monika Nehr arbeitet in Berlin

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1985/3 1985-3, Seite