W&F 2010/4

Nachholende Entwicklung

Die Integration von Gender in die Konfliktbearbeitung folgt der feministischen Debatte nur langsam

von Bettina Engels

»Frieden, Frauen und Sicherheit« – so überschrieb der UN-Sicherheitsrat im Oktober 2000 seine Resolution 1325, deren zehnjähriges Bestehen gegenwärtig Anlass für Konferenzen und Schwerpunktausgaben friedenswissenschaftlicher Zeitschriften ist (siehe auch Artikel von Margret Otto in dieser Ausgabe von W&F). Bei ihrer Verabschiedung wurde die Resolution als Erfolg des jahrelangen Engagements feministischer WissenschaftlerInnen und PraktikerInnen für die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in die Friedens- und Sicherheitspolitik gewertet – obwohl die feministische Forschung zu diesem Zeitpunkt längst dazu übergegangen war, ihr Augenmerk statt auf »Frauen« auf die soziale Konstruktion von Geschlecht zu legen. Trotz aller bisher erzielten Fortschritte ist der Weg zu einer tatsächlichen Berücksichtigung feministischer Ansätze in der Konfliktbearbeitung noch weit.

Die feministische Auseinandersetzung mit Konflikt, Sicherheit und Frieden begann im englischsprachigen Raum in den 1980er Jahren, in Deutschland ab den 1990er Jahren. In der ersten Phase stand die Unterrepräsentation von Frauen im Vordergrund. Im Militär sind Frauen außerhalb von Versorgungs- und Verwaltungsaufgaben (etwa als Köchinnen, Krankenpflegerinnen und Sekretärinnen) ohnehin gering vertreten. Aber auch in den zivilen Institutionen sind friedenspolitisch relevante Positionen überwiegend von Männern besetzt. Generell gilt: Je größer Ansehen und Entscheidungsbefugnis sowie die Nähe zu Militär und Sicherheitspolitik, desto geringer die Präsenz von Frauen. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten, gleiche Repräsentation – so lautete die zentrale Forderung der frühen Phase feministischer Wissenschaft und Bewegung, die oft als liberaler Feminismus bezeichnet wird. Eine zweite Argumentationslinie wurde als radikaler oder essentialistischer Feminismus bekannt. Sie betonte, dass Frauen eher Opfer als Täterinnen in bewaffneten Auseinandersetzungen seien und aufgrund ihrer sozialen Rolle als Mütter über besondere Fähigkeiten als Friedensstifterinnen verfügten. Diese Argumentation erwies sich insofern als problematisch, da sie essentialistische Geschlechterbilder und eine patriarchale Gesellschaftsordnung eher zementiert als auflöst. Viele in der Friedensförderung tätigen (Frauen-)Organisationen orientieren sich jedoch nach wie vor an ihr (vgl. Fischer, 2009).

Eine grundlegende Wende in der feministischen Forschung fand in den 1990er Jahren mit der Einführung der Kategorie »Gender« statt. Nicht mehr »Frau« und »Mann« als vermeintlich naturgegebene geschlechtliche Wesen standen fortan im Mittelpunkt, sondern die soziale Konstruktion von Geschlecht. Körper erhalten ihre Bedeutung erst durch gesellschaftlich-kulturelle Zuschreibungen; analysiert werden deshalb nicht mehr »Frauen« und »Männer«, sondern »Weiblichkeit« und »Männlichkeit« als hierarchisch aufeinander bezogene Kategorien. Daran ist immer auch die kritische Analyse von Macht- und Herrschaftsverhältnissen gebunden. Dieses zentrale Element der feministischen Forschung hat den Eingang in die politische Praxis allerdings kaum geschafft. Der Begriff »Gender« konnte sich dagegen weithin durchsetzen. Dies gilt auch für die Friedenspolitik: Mindestens rhetorisch wird heute unter dem Stichwort »Gender« in praktisch allen friedenspolitischen Programmen gefordert, die unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern in Nachkriegsgesellschaften zu berücksichtigen.

»Null Toleranz« gegenüber Missbrauch

Dass innerhalb des Department of Peacekeeping Operations (DPKO) der UN das Bewusstsein für die Relevanz von Gender zunahm, war auch eine Folge der Skandale um die Ausübung sexualisierter Gewalt durch Angehörige von internationalen Friedensmissionen. Den ersten Aufsehen erregenden Fall stellte die UN-Mission in Kambodscha Anfang der 1990er Jahre dar. Dort stieg die Zahl der Prostituierten innerhalb eines Jahres um das Drei- bis Vierfache. Kambodschanische Frauenorganisationen sprachen von 25.000 Prostituierten allein in der Hauptstadt Phnom Penh (Whitworth, 2004). In Kroatien führte die Stationierung internationaler Truppen dazu, dass die Sexindustrie zum am schnellsten wachsenden Wirtschaftszweig wurde. In Bosnien, wo insgesamt über 50.000 internationale militärische und zivile Kräfte eingesetzt waren, entstand in der Nachkriegszeit 1995/96 ein neuer Markt für Sexarbeit und Pornographie. Prostituierte in Bosnien und Kosovo sagten, dass über die Hälfte ihrer Kunden zu den Kreisen des internationalen Personals gehören, berichtete Madeleine Rees, die Vertreterin des UN-Menschenrechtskommissariats in Bosnien-Herzegowina (Rees, 2002). In den meisten dokumentierten Missbrauchsfällen zählen die Täter zum uniformierten Personal – jedoch längst nicht in allen. 2008 erregte ein Bericht der NGO Save the Children Aufsehen, der darauf hinwies, dass auch zivile Mitarbeiter staatlicher und nichtstaatlicher Hilfsorganisationen Kinder und Jugendliche in Postkonfliktländern missbrauchten (Csáky, 2008).

Die UN reagierten: Seit 2003 sind sexuelle Kontakte mit Minderjährigen und die Inanspruchnahme von Prostituierten für Angehörige von Friedensmissionen explizit verboten. »Null Toleranz« hieß es deshalb aus dem UN-Hauptquartier in New York, als 2004 in der Demokratischen Republik Kongo sowie 2007 in Haiti und der Côte d’Ivoire zahlreiche Missbrauchsfälle durch Angehörige von UN-Einsätzen bekannt wurden.1

Training und Beratung ja – Sanktionen und Quoten nein

Das DPKO unternimmt verschiedene Maßnahmen, um geschlechtsspezifische Fragen in der Friedensarbeit der UN zu berücksichtigen. Inzwischen verfügt die Mehrheit der UN-Missionen über eine eigene Gender-Beraterin. Peacekeeping-Kräfte müssen Gender-Trainings durchlaufen und sich einem Verhaltenskodex verpflichten. In beiden stehen das Verhalten des internationalen Personals gegenüber der lokalen Bevölkerung und insbesondere die Verhinderung von sexuellen Übergriffen im Mittelpunkt. Eine Abteilung des DPKO befasst sich mit sexuellem Missbrauch. In den größten Einsätzen gibt es eigene Teams für die Überwachung des Verhaltenskodexes. Etwa im Fall in der Côte d’Ivoire war es dieses Team, das den Missbrauchsverdacht gegen die Blauhelme international zur Sprache brachte. Ivorische Frauenorganisationen beschwerten sich schon lange über das Verhalten von Mitgliedern der UN-Mission. In erwiesenen Fällen würden die Täter nach Hause geschickt, so die Sprecherin der Mission, Margherita Amodeo.2 Eine weitere Strafe haben die Blauhelme jedoch oft nicht zu befürchten, denn diese obliegt den jeweiligen Streitkräften der Entsendestaaten – und längst nicht alle sanktionieren sexualisierte Gewalt. Vor diesem Hintergrund scheinen die »Null Toleranz«-Erklärungen vor allem der Imagepflege zu dienen (Kanetake, 2010).

Unter dem Stichwort »gender balance« haben die UN das Ziel formuliert, den Frauenanteil am Personal in der Friedensförderung auf 50 Prozent zu erhöhen. Dies erscheint insofern wenig realistisch, als das DPKO nur begrenzt Einfluss auf die Zusammensetzung der von den Nationalstaaten entsandten Kontingente für Peacekeeping-Einsätze nehmen kann. Zudem liegen bislang die Frauenanteile an den Peacekeeping-Truppen sogar noch unter denen der nationalen Armeen (vgl. Olsson, 2000). Auch zehn Jahre nach der Verabschiedung der Resolution 1325 hat sich an der minimalen Beteiligung von Frauen am uniformierten Personal von UN-Missionen wenig geändert: Von den über 83.000 Blauhelmen, die derzeit im Einsatz sind, sind gerade einmal 0,02 Prozent Frauen. Je stärker die zivile Komponente einer Mission ist, umso größer ist auch der Frauenanteil. In Einsätzen, deren Schwerpunkt auf Wahl- oder Menschenrechtsbeobachtung liegt – wie im Fall der UN Verification Mission in Guatemala 1997 oder der UN Transition Assistance Group in Namibia 1989/90 –, waren bis zu 60 Prozent Frauen beteiligt.

Positionen, deren Besetzung der UN-Verwaltung obliegt, sollen »bei gleicher Qualifikation« bevorzugt an Frauen vergeben werden. Proaktive Maßnahmen oder Frauenquoten sind jedoch nicht vorgesehen. Im UN-Hauptquartier liegt der Anteil weiblichen Personals zwar je nach Dienststufe zwischen 17 und 51 Prozent. Jedoch gilt auch hier: Je höher die Karrierestufe, umso geringer der Frauenanteil (vgl. Baumgärtner, 2010). Leider liegen außerhalb der großen nationalstaatlichen und zwischenstaatlichen Agenturen für die Vielzahl anderer in der Friedensförderung tätigen Organisationen keine vergleichbaren Daten vor. Die bestehenden Studien deuten jedoch darauf hin, dass Geschlechtergleichheit unter den Mitarbeitenden in der Konfliktbearbeitung sehr viel eher im zivilen als im militärischen Sektor erreicht wird.

Thematisch wird die Diskussion über Gender in der Friedensarbeit maßgeblich von dem Fokus auf sexualisierte Gewalt bestimmt. Für die meisten großen Organisationen der Konfliktbearbeitung ist die Auseinandersetzung mit sexualisierter Kriegsgewalt ein zentrales Element der Genderarbeit. Prominentestes Zeugnis davon ist die Resolution 1820 des UN-Sicherheitsrates vom Juni 2008. Explizit als Folge der Resolution 1325 formuliert, fordert sie, sexualisierte Kriegsgewalt zu beenden, sexuellen Missbrauchs durch Angehörige von Friedenseinsätzen präventiv zu bekämpfen, die »Null Toleranz«-Politik des DPKO zu stärken, den Frauenanteil am Peacekeeping-Personal zu erhöhen, Frauenorganisationen in den Einsatzländern zu konsultieren und sexualisierte Gewalterfahrungen in friedensfördernden Maßnahmen zu berücksichtigen.

Dass sexualisierte Gewalt sowohl in der Forschung als auch der friedenspolitischen Praxis seit einigen Jahren einen prominenten Platz auf der Agenda erlangt hat, kann als Erfolg jahrelanger Bemühungen von feministischen ForscherInnen, JournalistInnen und AktivistInnen gewertet werden. Seit den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien haben sie versucht, das Thema politisch und wissenschaftlich zu platzieren. In den meisten Debatten wird heute anerkannt, dass sexualisierte Gewalt ein systematisches Mittel in bewaffneten Konflikten und keine »Begleiterscheinung« von Kriegen darstellt. Sexualisierte Gewalt findet jedoch weit über die Zeiten bewaffneter Auseinandersetzungen hinaus statt. Sie aufzudecken, Täter zu bestrafen und Betroffene bei der individuellen und gesellschaftlichen Aufarbeitung zu unterstützen, sind zentrale Herausforderungen der Friedensarbeit. Zahlreiche Studien haben gezeigt, wie sexualisierte Gewalt in Wahrheitskommissionen und Gerichtsverfahren ausgeblendet wurde, und Betroffene und ZeugInnen nicht über ihre Erfahrungen berichten konnten, obwohl sie es wünschten (etwa Kelsall/Stepakoff, 2007; Krog, 2001).

Der Fokus auf sexualisierte Gewalt in der Gender-bezogenen Friedensarbeit läuft allerdings Gefahr, dichotome Zuschreibungen von Frauen als Opfern und Männern als Tätern zu reproduzieren. Noch immer wird sexualisierte Gewalt überwiegend mit Gewalt gegen Frauen gleichgesetzt. Männer sind ebenfalls von sexualisierter Kriegsgewalt betroffen, wenngleich sie eine Minderheit der Opfer darstellen. Die Berücksichtigung sexualisierter Gewalterfahrungen in Kriegen bei gleichzeitiger Vermeidung dichotomer Täter-Opfer-Konstruktionen stellt einen Balanceakt für die Forschung und Friedenspraxis dar. Fraglich ist darüber hinaus, inwiefern militärisch dominierte Friedenseinsätze geeignet sind, sexualisierte Gewalt aufzuarbeiten, wenn sie zuerst vor der Aufgabe stehen, Missbrauch durch ihr eigenes Personal zu verhindern, aufzudecken und zu bestrafen. Vor diesem Hintergrund ist es wenig überraschend, wenn die Opfer sexualisierter Gewalt gegenüber den Versuchen der Aufarbeitung durch Polizei- und Militärkräfte misstrauisch sind.

Alles Mainstream?

In den zehn Jahren seit der Verabschiedung der Resolution 1325 ist hinsichtlich der Integration von Gender in die Konfliktbearbeitung Einiges erreicht worden. Auf der nationalstaatlichen und internationalen Ebene ist die liberal-feministische Forderung nach der Repräsentation von Frauen in sicherheits- und friedenspolitischen Entscheidungspositionen ein zentrales Thema. Anders als in der ersten Phase der feministischen Debatte wird die Forderung heute seitens der UN anerkannt – wenngleich das proklamierte Ziel der »gender balance« im militärischen Bereich wohl kaum erreicht werden wird. Die liberal-feministische Perspektive kann heute weitgehend als etabliert gelten. Auch spiegeln sich Elemente des essentialistischen Feminismus in der Friedenspraxis wider, insbesondere in der Fokussierung auf sexualisierte Gewalt. Aber auch das Bild von der Frau als fürsorgliche Mutter und Friedensstifterin hat Bestand. Viele Frauen-Friedensorganisationen in Postkonflikt-Gesellschaften berufen sich auf die Identität als Opfer eines von Männern geführten Krieges, als Mütter oder Witwen von Getöteten oder Verschwundenen (vgl. Schroer, 2010).

In vielen internationalen, nationalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen der Konfliktbearbeitung ist »Gender Mainstreaming« mittlerweile verankert. Trotz aller erreichten Fortschritte verbergen sich hinter dem Etikett »Gender« in der Konfliktbearbeitung und Friedensförderung jedoch mehrheitlich Politiken, Programme und Maßnahmen, die sich auf die Geschlechterrollen konzentrieren. Die Perspektive, die sich seit Anfang der 2000er Jahre in der Forschung mit dem Fokus auf Geschlecht als sozial konstruierte Kategorie durchgesetzt hat, schlägt sich in der Friedenspraxis nur zögerlich nieder. Die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Geschlechteridentitäten und ihrer Bedeutung für Konflikt, Gewalt und Frieden findet erst seit Kurzem und vor allem in der Entwicklungszusammenarbeit und Friedenspädagogik statt.3 Ein feministischer Ansatz der Konfliktbearbeitung und Friedensförderung geht darüber hinaus – denn die feministische Perspektive beschränkt sich nicht darauf, Geschlecht als soziale Konstruktion zu analysieren, sondern es geht ihr darum, die damit verknüpften gesellschaftlichen Macht- und Herrschaftsverhältnisse offen zu legen.

Aus feministischer Perspektive muss ein Bestandteil der Friedensförderung deshalb erstens sein, vermeintlich homogene kollektive Geschlechterrollen, die im Kontext von Konflikt und Krieg tendenziell weiter polarisiert und verfestigt werden, aufzubrechen und der Vielfalt geschlechtlicher Identitäten Raum und soziale Anerkennung zu verschaffen. Zweitens haben zahlreiche Studien den Zusammenhang von Militär als sozialer Institution und gewaltgebundener Konstruktionen von Männlichkeit herausgestellt (etwa Cohn, 1993; Higate, 2003). Aus feministischer Sicht ist deshalb zivilen Formen der Konfliktbearbeitung der Vorzug zu geben. Drittens besteht ein entscheidendes Argument der gegenwärtigen feministischen Debatte darin, dass Geschlecht in steter Wechselwirkung mit anderen sozialen Kategorien verknüpft ist, insbesondere mit Klasse/Kaste und Ethnizität. Eine feministische Friedensförderung muss diese Verwobenheit sozialer Kategorien der Marginalisierung einbeziehen und auf die Bekämpfung sozialer Ungleichheit und politischer Exklusion hinwirken. Aus dieser Sicht kann von einer tatsächlichen Verankerung von Gender im Mainstream der Friedensforschung und Friedenspraxis noch nicht die Rede sein.

Literatur

Baumgärtner, Ulrike (2010): Gleichstellung der Geschlechter in der UN-Verwaltung im Bereich Friedenskonsolidierung. In: Security and Peace, 28: 1, S.13-20.

Cohn, Carol (1993): Wars, Wimps and Women: Talking Gender and Thinking War. In: Cooke, Miriam/Woollacott, Angela (Hrsg.): Gendering War Talk. Princeton: Princeton University Press, S.397-409.

Csáky, Corinna (2008): No One to Turn To. The under-reporting of child sexual exploitation and abuse by aid workers and peacekeepers. London: Save the Children.

Fischer, Martina (2009): Gender, Gerechtigkeit und Sicherheit in Nachkriegsgesellschaften. Plädoyer für einen holistischen Ansatz der Friedensförderung. In: Security and Peace, 28: 1, S.21-28.

Higate, Paul (Hrsg.) (2003): Military Masculinities. Westport, Conn: Praeger.

Kanetake, Machiko (2010): Whose Zero Tolerance Counts? Reassessing a Zero Tolerance Policy against Sexual Exploitation and Abuse by UN Peacekeepers. In: International Peacekeeping, 17: 2, S.200-214.

Kelsall, Michelle Staggs/Stepakoff, Shanee (2007): ‘When We Wanted to Talk About Rape’: Silencing Sexual Violence at the Special Court for Sierra Leone. In: The International Journal of Transitional Justice, 1: 3, S.355-374.

Krog, Antjie (2001): Locked into Loss and Silence: Testimonies of Gender and Violence at the South African Truth Commission. In: Moser, Caroline O.N./Clark, Fiona C. (Hrsg.): Victims, Perpetrators or Actors? Gender, Armed Conflict and Political Violence. London/New York: Zed Books, S.203-216.

Mackay, Angela (2001): Sex and the Peacekeeping Soldier: the new UN Resolution. In: PeaceNews No. 2433 (www.peacenews.info/issues/2443/index.php).

Olsson, Louise (2000): Mainstreaming Gender in Multidimensional Peacekeeping: A Field Perspective. In: International Peacekeeping, 7: 3, S.1-16.

Rees, Madeleine (2002): International Intervention in Bosnia-Herzegovina: the Cost of Ignoring Gender. In: Cockburn, Cynthia/Zarkov, Dubravka (Hrsg.): The Postwar Moment. Militaries, Masculinities and International Peacekeeping. Bosnia and the Netherlands. London: Lawrence & Wishart, S.51-67.

Schroer, Miriam (2010): Gender und Konfliktbearbeitung. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung; www.bpb.de/themen/E8SLIZ.html (Januar 2010).

Whitworth, Sandra (2004): Men, Militarism & UN Peacekeeping: A Gendered Analysis. Boulder/London: Lynne Rienner.

Anmerkungen

1) Vgl. Tagesschau vom 3.11.2007.

2) AFP-Pressemeldung vom 23.7.2007.

3) Siehe etwa OWEN – Mobile Akademie für Geschlechterdemokratie und Friedensförderung e.V. (www.owen-berlin.de) oder das Issue-Brief der GTZ »Männlichkeit und Bürgerkriege in Afrika – Neue Ansätze zur Überwindung sexueller Kriegsgewalt« (Januar 2009).

Bettina Engels ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Arbeitsschwerpunkt Friedens- und Konfliktforschung der Freien Universität Berlin mit dem Forschungsschwerpunkt lokale Gewaltkonflikte in Subsahara-Afrika.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2010/4 Konflikte zivil bearbeiten, Seite 29–31