W&F 2005/1

Neuordnung der deutschen Rüstungsforschung

Proteste der Beschäftigten

von Dietrich Schulze

Im Gefolge der Anschläge des 11. September haben die Bestrebungen neuen Auftrieb erhalten, zivile Forschung für militärische Zwecke in Dienst zu nehmen. Gemäß den neuen verteidigungspolitischen Richtlinien sind die Mittel des Verteidigungsetats auf die Befähigung der Bundeswehr zu weltweiten Militäreinsätzen umzuorientieren. Mit GALILEO wird der militärischen Nutzung des Weltraums Schubkraft verliehen werden. Die gerade unterzeichnete EU-Verfassung sieht eine permanente Aufrüstung unter Einschluss der Forschung vor. Der Plan, die Institute der Forschungsgesellschaft für Angewandte Naturwissenschaften (FGAN) 1 und das Institut für Technische Physik des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) 2 in die Fraunhofergesellschaft(FhG)3 einzugliedern, wird ausdrücklich mit den verteidigungspolitischen Richtlinien und der beabsichtigten Nutzung von zivil/militärischen Synergieeffekten begründet. Wie reagieren darauf die in der staatlich finanzierten, außeruniversitären Forschung Beschäftigten? Gibt es Gegenkräfte gegen die Militarisierungspläne? Treten diese der Militarisierung sichtbar entgegen? Hat die Entspannungs- und Friedenspolitik der 1970er Jahre im Bewusstsein der Forscher Spuren hinterlassen? Haben die auch früher schon propagierten »dual use«-Konzepte Wirkungen gezeitigt? Ist die bisher überwiegend praktizierte organisatorische Trennung von ziviler und militärischer Forschung in der staatlichen Forschung ein Militarisierungshemmnis? Die nachfolgende praxisbezogene Betrachtung aus Anlass der beabsichtigten Eingliederung staatlicher Rüstungsforschung in die Fraunhofergesellschaft beleuchtet einen Teilsektor der Forschung, kann aus Platzgründen aber nicht auf Details der geplanten Fusion eingehen.

Im Mai 2003 wurde eine Analyse des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg)4 über die Neuordnung der Rüstungsforschung fertig gestellt, wonach die vom BMVg grundfinanzierten Institute der FGAN und das DLR-Institut ITP in die Fraunhofergesellschaft (FhG) eingegliedert werden sollen. Der FhG-Vorstand reagierte zurückhaltend, da lediglich eine Übergangsfinanzierung für die einzugliedernden Institute angeboten wurde. Der Gesamtbetriebsrat (GBR) der FhG erinnerte an den mühsamen Konversionsprozess, frühere Militärforschung in der FhG ganz oder teilweise zur zivilen, wirtschaftsnahen Forschung hinzuführen. Er bezweifelt, dass sich die fusionierten Militärforschungs-Institute mittelfristig behaupten und ihren Industrieanteil einwerben können (FhG-Finanzierungsmodell: je ein Drittel Industriefinanzierung, öffentliche Aufträge, Grundfinanzierung). Er weist auf negative Erfahrungen mit der noch nicht abgeschlossenen Integration der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD)5 hin. Außerdem befürchtet er Überkapazitäten und damit einen Abbau von Arbeitsplätzen. Die behaupteten Synergien seien für die FhG nicht erkennbar.

Die FhG hat einen Militärforschungsanteil von ca. 7 %, der sich auf die fünf genannten Institute konzentriert. Das mag erklären, warum vom Gesamtbetriebsrat keine rüstungskritischen Anmerkungen zu hören waren.

Diskussion an der Basis

Anders entwickelt sich die Diskussion an der Basis. Zwei der zur Fusion anstehenden Institute, das FhG-Institut IITB in Karlsruhe und das FGAN-Institut FOM in Ettlingen bei Karlsruhe sollen zu einem gemeinsamen Institutszentrum weiterentwickelt werden. Das Thema Pro und Contra Fusion hat hier eine buchstäblich hautnahe Relevanz und wurde im zuständigen ver.di-Fachbereich mit Mitgliedern aus allen betroffenen und auch anderen Bereichen der Forschung behandelt. Nach kontroversen Diskussionen wurde geklärt, dass es weder vom FGAN-Vorstand noch aus dem Kreis der FGAN-Beschäftigten Konversionsabsichten weg von der Militärforschung gibt. Deswegen wurde schließlich die Fusion abgelehnt. Die Ablehnung wird mit eingangs genannten politischen Entwicklungen und den Gefahren einer Verbreiterung von »dual-use« begründet. Die Stellungnahme6 wurde im Mai 2004 an die zuständigen Bundesminister gerichtet, ohne dass diese bis jetzt darauf geantwortet hätten.

Gegen Fusion mit Militärforschung

Der Betriebsrat des Forschungszentrums Karlsruhe unterstützte die ver.di-Stellungnahme und legte sie zur Beschlussfassung der Konferenz der Arbeitsgemeinschaft der Betriebs- und Personalräte der außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AGBR) vom 25.-27. Oktober 2004 in der DLR Berlin-Adlershof vor. Die AGBR, die 50.000 Beschäftigte in der außeruniversitären Forschung vertritt, fasste dann folgenden Beschluss.

„Die AGBR-Konferenz lehnt die Eingliederung der FGAN-Institute und des DLR-Instituts ITP in die Fraunhofergesellschaft ab. Wir sehen dafür keine sachliche Notwendigkeit. Die behaupteten Synergieeffekte sind nicht erkennbar. Bei einer Fusion besteht die Gefahr einer stärkeren Ausrichtung auf militärische Forschung in der FhG und der Vermischung von ziviler und militärischer Forschung. Gegen einen solchen maximierten militärischen Nutzen ziviler Forschung (dual use) hat sich die AGBR in ihren Thesen bereits 1994 ausgesprochen. Auch der letzte ver.di-Bundeskongress hat diese Position aufgrund eines konkreten Anlasses bestätigt. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, hat sich klar und eindeutig gegen »dual use« positioniert. In einem Gespräch mit der AGBR im Mai 1999 hat sie die ,Transparenz und Abgrenzung zwischen militärischer und ziviler Forschung‘ bekräftigt.“

Erneut werden Ministerin Bulmahn und Minister Struck um Stellungnahme gebeten.

In der AGBR-Konferenz waren Delegierte der Betriebs- und Personalräte aus allen angeschlossenen Forschungsgemeinschaften – Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), Fraunhofergesellschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft und FGAN – vertreten. Die DLR ist das einzige Zentrum innerhalb der auf zivile Forschung ausgerichteten HGF (früher Großforschungseinrichtungen), in der auch militärische Forschung betrieben wird.

Im AGBR-Beschluss, in dem bewusst keine Rede von den aktuellen politischen Entwicklungen und Militarisierungsplänen ist, wird immerhin im Konsens festgehalten, dass das Militärische nicht verstärkt werden und vom Zivilen getrennt bleiben soll.

Betriebsrätethese gegen Militarisierung und »dual use«

Hierin zeigt sich der ungebrochene Wille, das Zivile zu beschützen, aber auch ein Rückgang an politischer Klarheit bzw. an Konsequenz aus den eigenen Erkenntnissen. Zehn Jahre zuvor drückte sich das Bewusstsein der Betriebs- und Personalräte in den AGBR-Thesen7 »Forschung in gesellschaftlicher Verantwortung« noch so aus:

„Der Anteil staatlicher Forschungsförderung für die Militärforschung sowie das politische Bestreben, militärische Anforderungen bei zivilen Entwicklungen möglichst frühzeitig mit zu berücksichtigen (dual use), führt zu gesellschaftlich und sozial unverträglichen Schwerpunktsetzungen. Die Militarisierung der Forschung steht den Forderungen nach Demokratisierung, Offenlegung und Transparenz entgegen und behindert die notwendige Ausweitung internationaler Zusammenarbeit. Die Lösung regionaler und globaler Haushaltsprobleme erfordert eine grundsätzliche Neuorientierung der Forschungsförderung auf zivile Zwecke (Konversion von Wissenschaft und Forschung). Die weltpolitischen Entwicklungen gebieten die Abschaffung von Militärforschung und den Ausstieg aus der Rüstungsproduktion bei Erhalt der Arbeitsplätze durch Konversionsprogramme.“

In Anwendung der These nahm die AGBR-Konferenz drei Jahre später aufgrund einer Raumfahrt-Strukturänderung mit »dual-use«-Charakter Stellung.8 Es ist offensichtlich, dass die These nach dem Tabubruch 1999 »Nie wieder Krieg von deutschem Boden« eine noch bedeutend größere Berechtigung erlangt hat. Wer hätte es sich träumen lassen, dass eine SPD-geführte Bundesregierung mit bündnisgrünem Koalitionspartner die Bundeswehr in einen Angriffskrieg schickt und dass Bundeskanzler Schröder auch noch stolz darauf ist, das gesellschaftliche Tabu gegen »Militärisches« generell gebrochen zu haben.

2003: Gewerkschaft gegen »dual use«

Dem oben angeführten Beschluss des ver.di-Bundeskongresses (19.-25. Oktober 2003)liegt ein Schriftwechsel9 des Betriebsrats des Forschungszentrums Karlsruhe mit dem HGF-Präsidenten zugrunde. Der Beschluss hat folgenden Wortlaut:

„Die Gewerkschaft ver.di bekräftigt die Forderung, dass die Forschungstätigkeit in den öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft (HGF – früher Großforschungseinrichtungen) wie bisher auf zivile Forschung beschränkt bleibt. Die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA rechtfertigen nicht die Ausweitung auf militärische oder zivil-militärische Forschung (dual use). ver.di lehnt dies ab und wird diese Ablehnung gegenüber der Bundesregierung nachdrücklich vertreten. Die ver.di-Vertrauensleute und die ver.di-Betriebs- und Personalräte werden ermutigt, gegen bekannt werdende Forschungs- und Entwicklungsprojekte dieser Art Protest zu erheben. ver.di sagt ihnen und den Beschäftigten, die sich weigern an derartigen Projekten mitzuarbeiten, öffentlichkeitswirksame und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung zu.“

Trennung zivil/militärisch und »dual use«

Im AGBR-Beschluss wird im Zusammenhang mit Äußerungen von Ministerin Bulmahn die Ablehnung von »dual use« in einem Atemzug mit der Trennung von ziviler und militärischer Forschung gebraucht. Ist das korrekt?

Die Antwort auf die Frage mag sich aus dem Studium der Literatur10 ergeben, die sich mit der zivil-militärischen Ambivalenz der Forschung und Technik befasst, aber auch aus der Forschungspraxis.

Meine These: Die organisatorische Trennung von ziviler und militärischer Forschung ist eine wichtige und notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Vermeidung von »dual use«. Je weniger Militärforschung erlaubt wird, umso besser können »dual use«-Konzepte vermieden werden.

Wie die AGBR-These besagt, ist »dual use« in der Forschung das Bestreben, militärische Anforderungen bei zivilen Entwicklungen möglichst frühzeitig mit zu berücksichtigen. Es ist demnach möglich, die zivilen Forschungsziele so zu setzen und die Organisation so zu wählen, dass nur solche Forschung zum Zuge kommt, die von vornherein einen hohen militärischen Nutzen verspricht. Ein Beispiel für technische Forschungs- und Entwicklungsprojekte: die USA haben für die Fusionsforschung deswegen den Trägheitseinschluss (lasergetriebene Fusion, NIF Livermore) gewählt, weil dieser im Gegensatz zum Magneteinschluss (Tokamak, ITER) einen militärischen Nutzen versprach. Ein Gutteil der Forschung ist hingegen Grundlagenforschung, die per se späteren zivilen und militärischen Nutzen ermöglicht. Welche Grundlagenforschung kann aus Erwägung eines nicht gewollten militärischen Nutzens eingeschränkt werden? Ein fast aussichtsloses Unterfangen!

Nun zur Trennung. Dafür gibt es ein bekanntes Beispiel, die technische Anwendung der Kernspaltung. Durch Auflage der Alliierten war Kernwaffenforschung berechtigterweise auf deutschem Boden verboten und Kernforschung ausschließlich für zivile Anwendungen erlaubt. In den Satzungen aller kerntechnischen und ehemals kerntechnischen Forschungseinrichtungen ist dieses Gebot »Forschung ausschließlich für friedliche Zwecke« (Zivilklausel) auch heute noch gültig, und zwar für alle Arten von Forschung.

Diese verordnete Trennung hat das Selbstverständnis des Forschungspersonals bis heute positiv geprägt. Hier zwei direkte Beweise für dieses Selbstverständnis, nur an ziviler Forschung arbeiten zu wollen und nicht bloß deswegen, weil Kernwaffenforschung verboten ist.

SDI Ablehnung

Als US-Präsident Reagan am 23. März 1983 das SDI-Programm (Laserwaffen gegen Atomraketen) verkündete, gedachte auch die Fa. Siemens, sich ein Stück aus dem Milliarden-Dollar-Kuchen heraus zu schneiden. In diesem Zusammenhang tauchte Ministerialdirektor Dr. Borst, Leiter der BMFT-Abteilung für Grundsatzfragen, im Mai 1986 bei einer AGBR-Konferenz auf und warb allen Ernstes für eine Teilnahme der staatlichen Großforschung mit dem Argument, dass SDI der Verteidigung diene und das BMFT darin keine Verletzung der Zivilklausel sehe. Die betroffenen Forscher sahen das ganz anders. Für sie waren die angeblichen Abwehrwaffen Kriegswaffen, die obendrein als Angriffswaffen eingesetzt werden können. Damals unterzeichneten über 1.000 MitarbeiterInnen in den Großforschungseinrichtungen eine Selbstverpflichtung, sich einer Teilnahme an der SDI-Forschung zu verweigern. Aus der groß angelegten SDI-Forschung wurde nichts. Einige Wenige in Stuttgart machten allerdings mit, u. a. das jetzt zur Fusion anstehende DLR-Institut ITP.

Ein zweites Beispiel für das Selbstverständnis »ausschließlich Zivilforschung«. Die Bundestagsgruppe der Unionsfraktion im Forschungsausschuss beantragte im Oktober 1993 den folgenden Bundestagsbeschluss: „Die faktische Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung ist zu überdenken (Stichwort ‚dual use’). Die sich daraus ergebenden Folgerungen sind dem Deutschen Bundestag bis Mitte nächste Jahres vorzulegen.“ Dagegen erhob sich in den staatlichen Forschungseinrichtungen und in Universitäten erheblicher Protest. Die Delegiertenversammlung (Sprecher der wissenschaftlichen Beschäftigten) des damaligen Kernforschungszentrums (heute Forschungszentrum Karlsruhe) überbrachte MdB Lenzer (CDU) ihre Ablehnung in Bonn persönlich. Fast 100 Unterzeichner wandten sich mit dem Appell11 »NEIN zu ‚dual use’. Nein zur Militarisierung der Forschung. Wissenschaft und Forschung müssen dem weltweiten Frieden und der Verbesserung der Lebensbedingungen dienen« an die Öffentlichkeit. Das CDU/CSU-Projekt wurde fallengelassen, was Herrn Lenzer nicht daran hinderte vier Jahre später das gleiche im Zusammenhang mit dem Bau des Euro-Fighter12 zu verlangen. Forderungen nach Aufhebung der Trennung ziehen sich übrigens wie ein roter Faden durch die wehrwirtschaftliche Literatur. Treibender Faktor ist die Luft- und Raumfahrtindustrie (LRI). Tatsache ist jedenfalls, dass die damalige Opposition die Forderung nach Aufrechterhaltung der Trennung unterstützt hat und »dual use« als generelles Prinzip bis heute nicht etabliert werden konnte.

Nicht bestritten werden kann, dass prinzipiell das erlangte Wissen – z.B. kerntechnisches – militärisch missbrauchbar ist. Es ist aber eine Frage des gesellschaftlichen Konsenses, eben das nicht tun zu wollen und auch nicht zu tun. Dass dabei die Zusammenarbeit mit Forschungspersonal aus Ländern, die z.B. keinen Verzicht auf Atomwaffenanwendungen erklärt haben, hochproblematisch ist, liegt auf der Hand. Der Widerspruch zwischen der berechtigten Förderung der internationalen Zusammenarbeit und einer Vermeidung des Missbrauchs kann letztlich nur in einer waffenfreien Welt gelöst werden, in der zwischenstaatliche Konflikte ausschließlich mit zivilen Mitteln gelöst werden (s. AGBR-These).

In einem Einzelfall13 kam es 1997 mit Unterstützung des BMBF trotz Zivilklausel zu einer wehrtechnischen Forschungskooperation zwischen dem Heinrich Hertz-Institut in Berlin und einem industriellen Auftraggeber. Dabei wurde mit List (Zivilklausel wegen gleichzeitig ziviler Anwendungen nicht verletzt!), Zuckerbrot (Zusatzmittel für Arbeitsplatzsicherung) und Peitsche (Androhung von betriebsbedingten Kündigungen) gearbeitet. Nach anhaltender Ablehnung durch den Betriebsrat wurde die Kooperation eingestellt.

Organisatorische Trennung zivil/militärisch

Nach diesen Überlegungen kann die eingangs gestellte Frage, ob die organisatorische Trennung ein Militarisierungshemmnis ist, eindeutig bejaht werden. Insofern ist der AGBR-Beschluss gegen die Eingliederung von Militärforschung in die FhG durchaus beachtlich. Wenn sich Ministerin Bulmahn an ihr Versprechen von vor fünf Jahren gegenüber der AGBR hält, müssen die Fusionspläne beerdigt werden.

Was mit hoher Wahrscheinlichkeit vorerst weiter Blühen und Gedeihen wird, sind die europäischen Aufrüstungspläne, die nicht zuletzt mit neuen deutschen Weltmachtambitionen zu tun haben. Es sind keine Zufälle, wenn Minister Struck glaubt, Deutschland am Hindukusch verteidigen zu müssen und wenn per EU-Verfassung eine »Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung« (Europäische Verteidigungsagentur), bis vor kurzem noch wahrheitsgetreuer »Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten« geschaffen wird, das die permanente EU-Aufrüstung und die globale Kriegsführungsfähigkeit14 organisieren soll. Dazu passt nahtlos die Auffassung des scheidenden EU-Forschungskommissars Busquin15, der die verstärkte Förderung von Sicherheitstechnologien für unbedingt notwendig erachtet und für den „die Trennung von ziviler und militärischer Forschung obsolet (ist). Diese rigide Trennung halte ich schon lange nicht mehr für sinnvoll“.

Gegen erneute Entwicklung zu »erfinderischen Zwergen«

Werden sich die deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erneut als ein „Geschlecht von erfinderischen Zwergen“ (Brecht: Das Leben des Galilei) erweisen und sich zu willigen Vollstreckern einer unfriedlichen Außen- und Innenpolitik machen lassen?

Dagegen sprechen geschichtliche Erfahrungen. Nicht nur die Entspannungs- und Friedenspolitik der 1970er Jahre, sondern auch die Erkenntnisse über die Verstrickung großer Teile der deutschen Forschung in die Nazi-Verbrechen haben Spuren im Bewusstsein hinterlassen. Das kann nicht nur mit der starken Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an der Protestbewegung gegen die Stationierung von atomaren Mittelstreckenraketen (»Mainzer Appell«) belegt werden, sondern auch anhand von Diskussionen über Grundsatzfragen der Forschung. Eine solche fand im Oktober 1997 zwischen der AGBR und dem HGF-Direktorium über die Einführung einer Zivilklausel in der HGF-Satzung statt. Das wurde zwar vom Direktorium abgelehnt, weil damit die DLR aus der HGF herausfallen würde. Es bestand jedoch ein klarer Konsens, dass die Beschäftigten das unabdingbare Recht haben, über die Forschungsziele eine öffentliche politische Diskussion zu führen. Der Direktor aus dem Medizinforschungsbereich hatte gute Gründe für so ein elementares Recht, weil die Wissenschaftler in der Vorläuferorganisation seines Instituts16 für den faschistischen Staat Hirnforschung an Euthanasie-Opfern betrieben hatten.

Die geschichtlichen Lehren sind die eine Seite. Die andere ist, dass die ökonomische Abhängigkeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ständig zunimmt. Stichworte: wachsende Zahl an Zeitverträgen, sachgrundlose Befristungen; Personalkürzungen; Drohungen mit betriebsbedingten Kündigungen; Aushöhlung der wissenschaftlichen Mitwirkung, die in den 1970er Jahren unter dem bekannten Kanzlerwort »Mehr Demokratie wagen!« eingeführt worden waren.

Der verstärkt nach dem 11.September 2001 diskutierte und praktizierte erweiterte Sicherheitsbegriff17 läuft auf die Verschmelzung von militärischen Maßnahmen mit ziviler Konfliktlösung hinaus, womit machtpolitische Zwecke als hilfsbereite Entwicklungsbeiträge getarnt werden. Eine Fortentwicklung dieses Instrumentariums würde eine vollständige Militarisierung aller gesellschaftlichen Bereiche und der gesamten Innen- und Außenpolitik nach sich ziehen.

Öffentlicher Druck der Friedensbewegung notwendig

Es mag hoffnungsvoll stimmen, dass am 15. Februar 2003 zehn Millionen Menschen in fünf Kontinenten gegen den Irakkrieg auf den Beinen waren, dass die Weltsozialforen18 immer größeren Zuspruch erlangen und die Bestrebungen für Volksabstimmungen gegen die vorgelegte EU-Verfassung anhalten. Denn eins ist klar: Ohne öffentliche Diskussionen über die Forschungsziele und ohne einen ausreichenden Druck der deutschen und internationalen Friedensbewegung von außen, werden die inneren Zivilforschungskräfte – von Ausnahmen abgesehen – kaum in der Lage sein, einer ungewünschten Beteiligung an »dual use«- und/oder an Militärforschungsprogrammen wirksamen Widerstand entgegenzusetzen.

Anmerkungen

1) Die FGAN betreibt drei Forschungsinstitute in Wachtberg bei Bonn (FHR – Forschungsinstitut für Hochfrequenzphysik und Radartechnik, FKIE – Forschungsinstitut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie) und in Ettlingen (FOM – Forschungsinstitut für Optronik und Mustererkennung). Die FGAN betreibt militärische Forschung auf den Gebieten der Sensorik, Elektronik, Kommunikation und Informatik mit dem Schwerpunkt Aufklärungs- und Führungssysteme.

2) Das DLR-Institut für Technische Physik in Stuttgart betreibt militärische Laserforschung.

3) Fünf der 58 Fraunhofer-Institute befassen sich mit Militärforschung: mit BMVg-Grundfinanzierung die Institute für Angewandte Festkörperphysik (IAF) und für Kurzzeitdynamik (Ernst-Mach-Institut EMI) in Freiburg, das Institut für Chemische Technologie (ICT) in Pfinztal, das Institut für Naturwissenschaftlich-Technische Trendanalysen (INT) in Euskirchen sowie mit BMVg-Einzelzuwendungen das Institut für Informations- und Datenverarbeitung (IITB) in Karlsruhe. IAF, ICT, EMI und INT haben sich 2002 im Verbund »Verteidigungsforschung und Wehrtechnik« organisiert, dem das IITB mittlerweile auch beigetreten ist.

4) Analyse und Empfehlung zur Neuordnung der Grundfinanzierten Forschung und Technologie im Rüstungsbereich des BMVg, Ministerialrat Wolff, 31. Mai 2003.

5) Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (früher in der HGF); bei der GMD gab immer wieder Proteste gegen Militärforschungspläne, z.B. 1995/96 gegen eine Kooperation mit der Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr (elektronische Kriegführung).

6) http://www.fzk.de/br > Allgemeine Infos > Juni 2004 …. Zivil-/ Militärforschung > BR unterstützt ver.di „Gegen Eingliederung ….

7) http://www.agbr.de/papiere/thesen.html

8) http://www.agbr.de/papiere/dualuse.html

9) http://www.fzk.de/br > Allgemeine Infos > Zum Thema Militärforschung & HGF-Tradition Zivilforschung.

10) W. Liebert, R. Rilling, J. Scheffran (Hrsg.), Die Janusköpfigkeit von Forschung und Technik – Zum Problem der zivil-militärischen Ambivalenz, Marburg, BdWi-Verlag 1992, u.a. mit einem Beitrag von Edelgard Bulmahn, der jetzigen Bundesministerin für Bildung und Forschung.

11) Bild der Wissenschaft, August 1994.

12) CDU/CSU-Pressedienst 17.02.1997.

13) Das Heinrich-Hertz-Institut wurde inzwischen wie die GMD in die FhG integriert.

14) Informationsstelle Militarisierung e.V. http://www.imi-online.de

15) VDI-Nachrichten 16.01.2004.

16) MDC – Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in Berlin, früher Institut für Hirnforschung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft.

17) Aktionsplan der Bundesregierung Mai 2004 „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“; FR 15.01.2004: „Nationale Interessen definieren“.

18) Rede Arundhati Roy in Mumbai, Januar 2004. http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Globalisierung/roy2.html

Dr. Ing. Dietrich Schulze ist Betriebsratsvorsitzender des Forschungszentrums Karlsruhe, Beiratsmitglied der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative für Frieden und Zukunftsfähigkeit und Bezirksvorstandsmitglied der Gewerkschaft ver.di, Mittelbaden-Nordschwarzwald

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2005/1 Triebfedern der Rüstung, Seite