W&F 1998/1

Noch knistert es unter der Oberfläche

(Über-) Lebensbedingungen palästinensischer Flüchtlinge im Libanon

von Monika Kaddur

Der Wiederaufbau im Libanon kommt langsam in Gang. Für die palästinensischen Flüchtlinge jedoch sind die Folgen vielfach negative. Arbeits-, Wohn-, Gesundheits- und Bildungsbedingungen in den Lagern verschlechtern sich und die internationale Hilfe – politisch und materiell – geht zurück. Doch:

Gewalt provoziert Gewalt
Jeden Tag ums Überleben kämpfen zu müssen,
ist erlebte Gewalt.
Aus der Vergangenheit und für die Zukunft
nicht zu wissen, wo man seine Kinder bettet,
ist erfahrene Gewalt.

Der Libanon – 16 Jahre geschüttelt vom Bürgerkrieg (1975 – 1991), tagtäglich Gewalt und Greueltaten im ganzen Land. Mit dem Abkommen von Ta'if vom 30. September 1989 findet auch der Konfessionalismus1 ein Ende, und es kommt 1991 zum definitven Friedensschluß. Die massive Anbindung an Syrien und die weitere Stationierung syrischer Truppen ist der Preis für den Frieden.2 In der Folgezeit kommen langsam wieder staatliche Strukturen (Einleitung eines Wiederaufbauprogramms, Wiederaufnahme des Justizwesens, Aufbau einer einheitlichen Armee etc.) in Gang. Die Wiederaufbaumaßnahmen, die sich besonders stark auf die Hauptstadt Beirut konzentrieren, sind inzwischen zu einem wahren Bauboom mutiert, der maßgeblich von einem finanziell potenten Bauherrn, dem jetzigen Ministerpräsidenten Rafiq al-Hariri, vorangetrieben wird, der 1982 nach dem Rückzug der Israelis aus Beirut in den Libanon zurückkehrte und das Unternehmen »Ogé Lubnan« gründete, um seinerzeit bereits Wiederaufbauarbeiten durchzuführen. Mit seiner öffentlichkeitswirksam vorbereiteten Rückkehr als seriöser und reicher Geschäftsmann aus Saudi Arbabien begann damals auch seine politische Karriere.

Von all diesen Maßnahmen sind die palästinensischen Flüchtlinge, von denen über 350.000 im Libanon leben, nur im negativen Sinne betroffen. Denn sie müssen befürchten, im Zuge der Sanierungsarbeiten der Hauptstadt abermals obdachlos zu werden. Der Bestand der drei Beiruter Flüchtlingslager Burj al Barajnah, Mar Elias und Shatila sowie anderer Stadtviertel ist seit dem Beginn der Wiederaufbauarbeiten von Großbauprojekten wie »Beirut 2000«, dem geplanten Bau einer Autobahn durch das Flüchtlingslager Burj al Barajnah, der Erweiterung des Flughafens und des Sportstadions vom kompletten oder teilweisen Abriß bedroht.

Im Falle der Umsiedlung von libanesischen Familien gewähren staatliche Stellen eine Entschädigung zwischen 5.000 – 8.000 US$; palästinensische Flüchtlinge hingegen erhalten keinen finanziellen Ausgleich (Heilig-Kreuz-Gemeinde 1998).

Der Versuch der palästinensischen Flüchtlinge, sich gegen diese Maßnahmen zu wehren, fand weder im Land noch auf internationaler Ebene Unterstützung – ungehört verhallten ihre Proteste. Mit ihnen werden in der Hauptstadt zahlreiche durch den Krieg verarmte libanesische Familien und Kriegswitwen mit Kindern im schulfähigen Alter zu Obdachlosen. Schutz suchten die ersten Betroffenen bisher in den noch verbliebenen Ruinen Beiruts, ohne Fenster, ohne Tür, ohne Strom, ohne Wasser – so »vegetieren« sie notdürftig vor sich hin und versuchen, dennoch irgendwie ihr Überleben zu organisieren.

Position der libanesischen Regierung

Der libanenesische Staat betrachtet die palästinensischen Flüchtlinge in der Regel (Ausnahme: eine geringe Anzahl von Einbürgerungen) als Ausländer mit einem vorübergehenden Aufenthaltsstatus. Er enthält ihnen die wesentlichen Bürgerrechte auf Arbeit, Leistungen aus dem Erziehungs- und Gesundheitswesen sowie der Sozialversicherung vor. Die Regierung hat mehrfach nach Beendigung des Bürgerkriegs verdeutlicht, daß sie die Palästinenser nicht dauerhaft im Libanon ansiedeln will und ihre Umverteilung auf andere Länder in der Region anstrebt. Ihre Position, jedwede Verbesserung der Lebenssituation für die Flüchtlinge in den Lagern zu verweigern und damit den Auswanderungsdruck zu erhöhen, entspricht nur ihrem Veto gegen das definitive Niederlassungsrecht.

Internationale Ebene

Mit der Konferenz von Madrid im Oktober 1991, basierend auf den Resolutionen 242 und 338 des UN-Sicherheitsrats, begann der Friedensprozeß im Nahen Osten. Ohne Berücksichtigung blieb die Resolution 194 (III) der UN-Generalversammlung, die den Palästina-Flüchtlingen das Recht auf Rückkehr und/oder Entschädigung zusichert. Als Teil der multilateralen Verhandlungen wurde in Madrid auch das »Multilateral Refugee Committee« (MRC) gegründet. Kanada übernahm den Vorsitz in dem 35 Mitglieder umfassenden Gremium, dem u. a. die PLO, Jordanien, Israel, Ägypten, die USA und die Europäische Union sowie Japan angehören. Der Libanon und Syrien verweigerten ihre Teilnahme, da in den bilateralen Verhandlungen mit Israel bisher keine wesentlichen Fortschritte erzielt wurden. Auf der ersten Sitzung des MRC im Januar 1992 wurde die Refugee Working Group (RWG) gegründet, die in den drei Bereichen »Definition und Lösung des Flüchtlingsproblems« (Beschaffung von Informationen, Erhebung von Studien und Analysen), »Kontakt zu Flüchtlingsgemeinschaften und Administrationen« (Schaffung einer Vertrauensbasis unter den Beteiligten) und »Verbesserung der Lebensbedingungen palästinensischer Flüchtlinge und Vertriebener« (Projektfinanzierung) tätig ist. Die RWG bezifferte die Zahl der kriegsvertriebenen palästinensischen Familien im Libanon mit 6.000 und empfahl seinerzeit als dringendste Maßnahme die Bildung eines speziellen Wiederaufbaufonds. Die libanesische Regierung blockierte dieses Projekt und ließ nur minimalste Wiederaufbauarbeiten zu. Weitere RWG-Projekte konzentrierten sich auf die Gebiete Gaza, Westbank und Jordanien. Von den danach in Angriff genommenen 142 Projekten entfielen bis Mitte 1996 nur 12 Vorhaben auf den Libanon. Auch die UNRWA (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East) läßt inzwischen den größten Teil ihres Budgets in die Autonomiegebiete fließen.

Im Osloer Friedensabkommen vom September 1993 wird die Klärung der Flüchtlingsfrage ebenfalls in die ferne Zukunft verschoben. Dies wird durch die große Gemeinschaft der palästinensischen Flüchtlinge im Libanon massiv mißbilligt. Sie fühlen sich auch von der Führung der PLO bzw. der Palästinensischen Autonomiegebiete, Yassir Arafat, im Stich gelassen.

Anzahl der palästinensischen Flüchtlinge im Libanon

Offizielle Angaben zu Ein- oder Abwanderung palästinensischer Flüchtlinge existieren im Libanon nicht. Palästinensischen Quellen zufolge befinden sich mindestens 400.000 Palästinenserflüchtlinge im Libanon, von denen in den vergangenen 10 Jahren mehr als 75.000 nach Europa und Übersee abgewandert seien. Die UNRWA beziffert die Zahl der bei ihr registrierten palästinensischen Flüchtlinge mit 356.000 Personen. Dabei handelt es sich in der Regel um die 1948 geflohenen bzw. vertriebenen Palästinenser. Nicht eingetragen sind bei der UNRWA die Palästinenserflüchtlinge, die 1967 nach dem 6-Tage-Krieg geflüchtet sind, als Israel den Gaza-Streifen und die Westbank besetzt hat, und auch jene sind nicht registriert, deren Residenzrechte in Jerusalem, Gaza und der Westbank durch die israelische Militärverwaltung ohne Rückkehrmöglichkeit entzogen wurden (schätzungsweise 100.000 Personen). Ebenfalls nicht von UNRWA erfaßt sind die nach dem 2. Golfkrieg in den Libanon gekommenen Palästinenser. Die drei letztgenannten Flüchtlingsgruppen haben somit keinen Anspruch auf Unterstützungsleistungen der UNO-Hilfsorganisation.

Nur eine geringe Zahl der seit 1948 im Libanon lebenden Palästinenser hat die Einbürgerung erhalten. Mehrheitlich handelte es sich dabei um christliche Palästinenser oder um solche mit Kapital. Dennoch scheint die Mehrheit der palästinensischen Flüchtlinge im Libanon einer Einbürgerung positiv gegenüberzustehen. Die Fraktion der absoluten Gegner einer Einbürgerung ist relativ klein (Heilig-Kreuz-Gemeinde 1998).

Überleben in den Flüchtlingslagern

Die Flüchtlingslager werden heutzutage nicht mehr im Alleinvertretungsanspruch einer oder mehrerer Palästinenserorganisationen kontrolliert. Die zahlreichen politischen Organisationen der Palästinenser aus den Zeiten des Bürgerkriegs sind inzwischen in der Mehrheit zu kleinen und Kleinstgrüppchen zusammengeschmolzen, die kaum noch über eine nennbare Zahl von Anhängern verfügen.

Im Gegensatz zur Bürgerkriegsphase gibt es jetzt Lagerkomitees, in die jede im Lager vertretene palästinensische Organisation ihre Vertreter entsendet und die die organisatorischen und administrativen Alltagsaufgaben für die Lagerbevölkerung übernehmen. Die Repräsentanten der Lagerkomitees stellen sozusagen die »politische Außenvertretung« der Lagerbewohner dar, die z. B. Regierungsverantwortliche trifft, Behördenangelegenheiten regelt und in Krisenzeiten Appelle und Proteste lanciert (Ev. Gemeinde Beirut 1997).

Die verschiedenen palästinensischen Hilfsorganisationen, die in den Lagern tätig sind, haben ebenfalls ein Koordinationskomitee gebildet. Sie arbeiten vorwiegend im Bereich medizinische Versorgung, Vorschulerziehung und Kindergartenbetreuung. Die Versorgung mit Lebensmitteln durch UNRWA geschieht in unregelmäßigen Abständen und enthält nur sehr spärliche und teilweise einseitige Rationen. Die speziell nur für Palästinaflüchtlinge zuständige UNO-Hilfsorganisation UNRWA hat seit 1988 ihre Unterstützungszahlungen für palästinensische Flüchtlinge im Libanon ständig gekürzt. Beispielsweise wurden Basisrationen für Härtefälle reduziert, Zusatznahrung für Kinder und schwangere Frauen gestrichen, Lernmittelfreiheit und Ausbildungsstipendien abgesenkt. Hilfsleistungen für eine Krankenhausbehandlung unterliegen seit kurzem drastischen Kürzungen (Palestinians in Lebanon, 1994).

Seit 1991 – als die internationale Gemeinschaft glaubte, das Palästinenserproblem gelöst zu haben – ist ein stetiger Rückgang der Zuwendungen für die Palästina-Flüchtlinge im Libanon zu verzeichnen. Angesichts der alarmierenden Situation, in der sich die Palästinenser im Libanon befinden, appellierte der dänische UNRWA-Kommissar Peter Hansen im Juli vergangenen Jahres in Genf an die internationale Staatengemeinschaft, für die 356.000 palästinensischen Flüchtlinge im Libanon, die sich am Rande der Verzweiflung befinden und in der Tat zur Zeit einen wahren Alptraum durchleben, zusätzliche 11 Mio. US$ für die Jahre 1997 und 1998 zur Verfügung zu stellen (6,9 Mio. US$ im Krankenhauswesen, 2,7 Mio. US$ zur Deckung des dringendsten Bedarfs im Bildungs- und Erziehungsbereich, 1,4 Mio. US$ Nothilfe für völlig Mittellose). Da im Libanon die meisten Palästinenser sozial und ökonomisch ausgegrenzt sind, benötigen sie dringend die Unterstützung von UNRWA (Le Monde 13./14.07.97/ NZZ 11.07.97). Hansen ruft dazu auf, die Palästinenser im Libanon im Rahmen des Friedensprozesses nicht zu vergessen und sagt „Au tournant crucial du processus de paix, il est important d'assurer aux Palestiniens du Liban que la communauté internationale, par le soutien qu'elle porte à l'UNRWA, ne les a pas abandonnés“(Le Monde 13./14.07.97).

Das Verhindern des tatsächlichen Ausbruchs von Hunger geschieht gegenwärtig nur im Zusammenwirken von UNRWA, den palästinensischen NGOs (Non-Governmental Organizations), die nur über sehr begrenzte finanzielle Mittel verfügen und dem Sozialangebot der Schiitenorganisation Hizb Allah (Partei Gottes) (Heilig-Kreuz-Gemeinde 1998).

Verbot des Wiederaufbaus zerstörter Häuser

Es besteht schon seit Anfang der 80er Jahre die Planung, die Palästinenserlager in Beirut abzureißen. Auch ist die Idee, die Palästinenserlager aus dem Südlibanon in den äußersten Norden des Landes nach Aakkar zu verlegen, nicht neu. Anlaß zu diesen Überlegungen gaben seinerzeit die immer wieder aufflammenden bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Israel und einzelnen palästinensischen Gruppen im Süden des Landes.

Das Faktum, daß zerstörte Häuser in den palästinensischen Flüchtlingslagern nicht wieder aufgebaut werden dürfen und den Palästinensern auch nicht das Bauen außerhalb der Flüchtlingslager gestattet ist, sowie die Tatsache, daß durch die völlige Neuorganisation der städtischen Infrastruktur nunmehr das Verbleiben der Palästinenserlager in Beirut konkret gefährdet ist, geben vielen Palästinensern erneut berechtigten Anlaß zu der Befürchtung, daß die bestehenden Lager im Libanon sukzessive aufgelöst werden sollen. Aber auch in den anderen Flüchtlingslagern (Region Tyros: al Rashidiyya, Burj al Shemali, al Bass – Region Saida: Ain al Hilweh, Miyah Miyah – Region Tripoli: Nahr al Bared, al Baddawi – Region Baalbek: Wavell) ist die Situation nicht viel anders. Zum Beispiel ist es für die Lagerbewohner im Lager Rashidiyya (Tyros) verboten, Baumaterialien zum Zwecke des Wiederaufbaus von Häusern ins Lager zu bringen und in Ain Al Hilweh (Saida)) wurde der UNRWA im Sommer 1995 von der libanesischen Regierung untersagt, eine Schule zu bauen. Die libanesischen Behörden kontrollieren ständig, ob es Wiederaufbaumaßnahmen an den Lagergrenzen gibt. Nur kleinere Reparaturarbeiten sind erlaubt und vereinzelt werden auch Aufstockungsmaßnahmen bis zum zweiten Stockwerk gestattet (Ev. Gemeinde Beirut 1997).

Durch das Bauverbot ist es UNRWA teilweise auch nicht möglich, zerstörte Trinkwasseranlagen oder die Stromversorgung ordnungsgemäß wiederherzustellen. Hinzu kommt, daß die UNO-Hilfsorganisation aus chronischem Geldmangel für ihre Zuständigkeitsbereiche der Trinkwasserversorgung und Müllbeseitigung nur noch mangelhaft oder sporadisch aufkommt.

Arbeitsmarktsituation und Arbeitslosigkeit

Von Beginn ihres Aufenthaltes an wurde den Palästinensern die Tätigkeit in einer relativ großen Anzahl von Berufen (52) im Libanon gesetzlich nicht gestattet. Diese gesetzliche Regelung wurde am 18. Dezember 1995 erneut durch das Dekret 621/1 (Berufliche Tätigkeiten nur für Libanesen) festgeschrieben (Report 1996). So ist es z. B. palästinensischen Ärzten, Ingenieuren, Rechtsanwälten und Apothekern nicht erlaubt, ihren Beruf auszuüben. Zusätzlich benötigen die Palästinenser eine Arbeitserlaubnis, die nur sehr schwer von den libanesischen Behörden zu erlangen ist.

Über die Hälfte aller palästinensischen Flüchtlinge im Libanon ist arbeitslos. Nur 30% der erwerbsfähigen Flüchtlinge sind berufstätig. Sie arbeiten überwiegend im Baugewerbe und in der Landwirtschaft. Von den 200.000 arbeitsfähigen palästinensischen Flüchtlingen waren 1994 nur 250 Personen im Besitz einer Arbeitserlaubnis. Zum Vergleich die Zahl der 1994 offiziell erteilten Arbeitserlaubnisse (AE) an andere ausländische Arbeitnehmer (Report 1996):

Obwohl Palästinenser, die einer genehmigten Berufstätigkeit nachgehen, ebenso wie libanesische Bürger Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, können sie im Falle von Arbeitslosigkeit oder im Rentenalter davon nicht profitieren, denn derartige Leistungen werden ihnen vom libanesischen Staat nicht gewährt.

Ein weiterer Faktor für die Armut der Palästinenser im Libanon sind die Folgewirkungen nach dem zweiten Golfkrieg (Yassir Arafat ergriff damals Partei für den Irak), als viele palästinensische Arbeitskräfte und Geschäftsleute in den Golfstaaten – voran in Kuwait – ihren Aufenthaltsstatus, ihren Arbeitsplatz und/oder ihr Eigentum verloren. Die dort Tätigen unterstützten ihre Familien im Libanon mit bedeutenden Geldbeträgen und das Versiegen dieser Einkommensquellen bedeutete für ihre Angehörigen im Libanon einen massiven finanziellen Einbruch.

Durch die Massenabschiebungen aus Libyen im Herbst 1995 wurden zusätzlich viele palästinensische Flüchtlingsfamilien im Libanon ins ökonomische Chaos gestoßen. Häufig verlor damit der einzige im Ausland arbeitende Ernährer einer palästinensischen Flüchtlingsfamilie im Libanon seine Erwerbsmöglichkeit. Auch mit der Einstellung von PLO-Zahlungen gehen Einkommensverluste, Arbeitslosigkeit und Verarmung der Palästinenser einher; dies bedeutet Arbeitsplatzverlust, Wegfall von Kriegsentschädigungen, Stipendien und kostengünstigen Dienstleistungen. Die PLO wendete große Beträge für Unterstützungszahlungen an palästinensische Flüchtlingsfamilien im Libanon auf. Nach dem Ende des 2. Golfkriegs begann sie ihre Zahlungen im Libanon zu reduzieren, dies setzte sich nach der Madrider Konferenz im Herbst 1991 fort und gegenwärtig ist das finanzielle Engagement der PLO im Libanon gleich Null.

Die einzige Zuflucht der Lagerbevölkerung ist UNRWA mit ebenfalls immer geringeren Hilfsleistungen seit dem zweiten Golfkrieg. Die Geldmittel der UNRWA-Programmfinanzierung für Palästinenser fließen in den letzten Jahren vorwiegend nach Gaza, Jordanien, West Bank, Syrien und der Libanon bildet mit einem ganz geringfügigen Etat das Schlußlicht der Zuwendungen.

Die UNRWA bedeutete für die Palästinenser im Libanon bisher auch Lohn und Brot, weil sie der größte Arbeitgeber für die Menschen in den Flüchtlingslagern war. Palästinenser, die derzeit noch bei der UNRWA angestellt sind, sind nur noch im Besitz befristeter Arbeitsverträge bis zum Jahr 1999.

Schul- und Ausbildungskrise

Für die palästinensischen Flüchtlinge scheint bei einer steigenden Analphabetenrate langsam der Niedergang des Bildungssystems eingeleitet zu sein. Sie haben keinen Zugang zum staatlichen Erziehungs- und Bildungssystem. In den 12 Flüchtlingslagern werden 94% der Kinder in speziellen UNRWA-Schulen unterrichtet. UNRWA unterhält im Libanon 76 Schulen, davon sind 41 Grundschulen und 35 Vorbereitungsschulen.

Das einzige professionelle technische Ausbildungsinstitut (Vocational and Technical Center Siblin) kann bei weitem nicht den Bedarf der Jugendlichen nach berufsbildenden Lehrgängen decken. Im Jahr 1994/95 schlossen 664 Studenten einen Lehrgang am Institut ab.

Auch UNRWA hat im Ausbildungsbereich Kürzungen vorgenommen. Zu den negativen Auswirkungen gehören der Unterricht im Doppelschichtsystem, Klassengrößen zwischen 40 und 50 Schülern und zu wenig Lehrkräfte. Viele Kinder verlassen die Schule bereits vor Beendigung des Lernprogramms ohne irgendeinen Abschluß. Vorwiegend aus finanziellen Gründen (Kinder fungieren als Zusatzverdiener für ihre Familien, Geld für Schulkleidung kann nicht aufgebracht werden), wegen familiärer Probleme oder der Züchtigung durch Lehrkräfte besucht jedes zweite palästinensische Kind im Libanon keine Schule mehr. Die Vergabe von UNRWA-Stipendien an palästinensische Studenten im Libanon unterscheidet sich erheblich von der Zuteilung in anderen Aufnahmeländern. Stipendienvergabe 1994/95: Libanon (54), West Bank (150), Syrien (208), Gaza (220) und Jordanien (231) (Report 1996). Zwei Drittel des UNRWA-Etats für das Bildungswesen werden für Löhne und Gehälter ausgegeben.

Krise im Gesundheitswesen

Die Flüchtlinge im Libanon haben keinen Zugang zum öffentlichen Gesundheitswesen und sind deshalb bei der medizinischen Grundversorgung auf die Unterstützung durch Hilfsorganisationen angewiesen. Für geistig behinderte Kinder gibt es zum Beispiel keine Unterstützung. UNRWA hat ab 1991 seine Unterstützungsleistungen im Gesundheitsbereich wegen Finanzmangels reduziert. Seit Herbst 1997 verfügt die UNO-Organisation nur noch über ein paar Dutzend Krankenhausbetten in der 3. Klasse und kann nicht mehr als 2/3 der Kosten eines Krankenhausbettes bezahlen, für den Rest sowie für die Arztkosten müssen die Flüchtlinge selbst aufkommen. Für die 356.000 UNRWA-registrierten Palästinenser entfällt damit ein Bett auf 4.945 Personen. Die Flüchtlinge können beim Lagerkomitee einen geringfügigen Zuschuß beantragen – doch meist kommt dennoch die Krankenhausbehandlung wegen Geldnot auf Seiten der Flüchtlinge nicht zustande. Die Reduzierung der Krankenhausbetten hat in den palästinensischen Flüchtlingslagern zu Protesten geführt.

Der Palästinensische Rote Halbmond hat gleichfalls seine Aufwendungen für das Gesundheitswesen im Libanon auf ein Minimum herabgeschraubt und fast ein Drittel seiner ehemals 350 Angestellten entlassen (Al Nahar 24.02.96). Dies produziert tagtäglich neue Tragödien in palästinensischen Familien, da die Behandlungskosten in dem überwiegend privat strukturierten libanesischen Gesundheitssystem exorbitant sind. Die Gebühren für eine einfache Operation bei einem Chirurgen variieren von 1.000 – 2.000 US$ bis hin zu 8.000 US$ für die Herzchirurgie.

Bewegungsfreiheit für palästinensische Flüchtlinge

Das Gesetz 1188 Abschnitt 22 vom 28. Juli 1962 sieht für die Palästinenser nach Erhalt eines Reisepasses Bewegungsfreiheit zwischen dem Libanon und dem Ausland vor und gewährt ihnen das Recht der Verlängerung ihres Reisepasses bei Aufenthalt im Ausland (Report 1996).

In den vergangenen 10 Jahren wurde es für Palästinenser immer schwieriger, Reisedokumente von den libanesischen Behörden zu erhalten. Auch die Erneuerung im Ausland wurde immer häufiger abgelehnt mit der Folge, daß die Betroffenen nicht mehr in den Libanon zurückkehren konnten. Seit 1994 streicht die libanesische Regierung Palästinenser aus dem Register der Aufenthaltsberechtigten, die im Ausland einen zweiten Paß erhalten haben. Schätzungen zufolge haben auf diese Weise etwa 25.000 Palästinenser ihr Aufenthaltsrecht im Libanon verloren.

Die Massenabschiebungen von Palästinensern (ca. 30.000 – davon 10.000 aus dem Libanon) aus Libyen Anfang September 1995 wurden von der libanesischen Regierung mit Abschottungsmaßnahmen und dem Erlaß des Dekrets 478 vom 22. 09. 95 beantwortet. Nunmehr müssen palästinensische Flüchtlinge, die seit 1948 im Libanon leben, für die Aus- und Wiedereinreise ins Land ein Visum beantragen; gleiches gilt für die Einreise von Palästinensern, die sich im Ausland aufhalten.

Gewalt provoziert Gewalt

Trotz der katastrophalen Lebensbedingungen ist die Situation derzeit in den palästinensischen Flüchtlingslagern noch relativ ruhig. Die Stimmung ist gegenwärtig eher mit Begriffen wie Frustation, Depression, Apathie und einem »stillen Zorn« zu charakterisieren. Hinzu kommt eine Zunahme des Drogenkonsums bei Jugendlichen und eine ansteigende Kriminalitätsrate. Und es knistert unter der Oberfläche, jedwede größere, bedrohlichere oder negativere Veränderung bzw. Restriktion seitens des libanesischen Staates oder der UNO-Hilfsorganisation könnte eine Explosion auslösen. UNRWA beabsichtigte beispielsweise Ende 1997, ein Schulgeld von 100 US $ einzuführen. Diese Ankündigung führte sofort zu einem Aufschrei und zu Protestaktionen der palästinensischen Flüchtlinge.

Die Verzweiflung, Hoffnungslosigkeit und die ansteigende Verarmung einer ganzen Volksgruppe im ökonomischen, bildungspolitischen und residenzrechtlichen Bereich und jeglicher Mangel an Lebensperspektive sowie die kommentarlose Hinnahme dieses »modernen Pauperismus« durch die internationale Gemeinschaft können den Nährboden für eine Radikalisierung bilden und Männer, Frauen und besonders Jugendliche empfänglicher für lautstarke Töne und Aktionen extremer Gruppierungen machen.

In unseren Breitengraden wird dabei meist auf die syrien- und iran-orientierte Schiitenorganisation Hizb Allah Bezug genommen, die vom Westen als extremistische islamistische Gruppe bezeichnet wird, aber bei vielen Palästinensern und Libanesen landesweit als Speerspitze des Nationalen Widerstands gegen die israelische Besatzung gilt und die als einzige Miliz nach Beendigung des Bürgerkriegs durch die libanesische Regierung nicht entwaffnet wurde (SZ 17.09.97). Die Mitglieder der Hizb Allah betrachten sich selbst als islamische Befreiungskämpfer. Hinzu kommt, daß sich die Schiitenorganisation in den letzten Jahren zunehmend im sozialpolitischen Bereich engagiert und dort ansetzt, wo das Versagen des Staates deutlich zu erkennen ist. Hizb Allah ist in der Waisen- und Witwenbetreuung tätig, bietet kostenlos oder zu einem geringen Obolus medizinische Versorgung an, besitzt eigene Krankenhäuser und Schulen und nimmt Kämpfer in ihre Miliz auf, die dadurch ein Einkommen haben (FR 13.10.97).

Erwähnt sei in diesem Zusammenhang nur die 17-tägige israelische Offensive (Operation »Früchte des Zorns«) vom April 1996, bei der israelische Artillerie-, Luft- und Seestreitkräfte kontinuierlich Gebiete im Südlibanon beschossen und mehr als 300.000 Menschen gezwungen waren, ihre Häuser zu verlassen und die Hunderte von Toten und Verletzten (z. B. Beschießung eines UN-Gebäudes, in dem geflüchtete Menschen Schutz gesucht hatten) forderte (ai 1997). Insbesondere nach dieser letzten großen Fluchtwelle hat Hizb Allah im Südlibanon vielen Menschen Unterstützung beim Wiederaufbau ihrer zerstörten Häuser gewährt.

Die Situation, daß täglich israelische Tiefflieger zwecks Einschüchterung der Zivilbevölkerung inner- und außerhalb der palästinensischen Flüchtlingslager südlibanesisches Territorium überfliegen, hält an (Heilig-Kreuz-Gemeinde 1998).

Die Gruppe der palästinensischen Frauen und Männer, die in der Hizb Allah organisiert sind, ist relativ klein. Sie bildet allerdings eine eigene Palästinenserfraktion in der Organisation.

Es bleiben Fragen

Was passiert, wenn tatsächlich die Situation des Hungers – des Verhungerns – eintritt?

Was geschieht, wenn Ende 1999 die UNRWA-Verträge für die Ländereien ablaufen, auf denen die palästinensischen Flüchtlingslager angesiedelt sind – Vertreibung?

Angesichts des zuvor beschriebenen Szenarios spricht die Tatsache, daß die deutsche Bundesregierung vorhat, Tausende von palästinensischen und anderen Flüchtlingen aus dem Libanon, die bereits seit Jahren in Deutschland leben, im Rahmen eines Rückübernahmeabkommens dorthin abzuschieben, jeder Moral, jedem Verantwortungsbewußtsein und jedem menschlichen Handeln Hohn (Appell 1997).

Literatur

ai / amnesty international (1992): Gutachten an das Schleswig Holsteinische Verwaltungsgericht vom 09.12.92.

ai / amnesty international (1997): Jahresbericht (Libanon).

ai / amnesty international Report (1997): Lebanon Human Rights Developments and Violations, October 1997, London.

Appell gegen die Abschiebung palästinensischer und anderer Flüchtlinge aus Deutschland in den Libanon (1997): Unterzeichner: Pro Asyl, FFM, INAMO, Internationale Liga für Menschenrechte, Komitee für Grundrechte und Demokratie, medico international.

Ev. Gemeinde Beirut (1997): Augenzeugenbericht einer Mitarbeiterin

Heilig-Kreuz-Gemeinde Berlin (1998): Augenzeugenbericht einer Mitarbeiterin – Januar 1998

Ofteringer, Ronald (Hrsg.) (1997): Palästinensische Flüchtlinge und der Friedensprozeß – Palästinenser um Libanon, INAMO-Buch.

Palestinians in Lebanon: Harsh Present, Uncertain Future – Lecture of Rosemary Sayigh, December 1994. Tokyo.

Report (1996): Coordination Forum of the NGO's Working among the Palestinian Community.

Scheffler, Thomas (1996): Abschied vom Konfessionalismus? Die Parlamentswahlen im Libanon. INAMO-Heft 8.

Sirhan, Bassem (1996): Education and the Palestinians in Lebanon. Centre for Lebanese Studies. Oxford.

Anmerkungen

1) Öffentliche Ämter wurden nach einem regional differenzierten Konfessionsproporz vergeben. Der Konfessionalismus wurde auch als eine der Hauptursachen für den Bürgerkrieg verantwortlich gemacht. Um nach der Abschaffung des Konfessionalismus den parlamentarischen Proporz zwischen Christen und Muslimen herstellen zu können, werden die Abgeordnetensitze im Parlament von 99 auf 108 erhöht. Zurück

2) Abschluß des »Treaty of Brotherhood, Cooperation and Coordination« zwischen dem Libanon und Syrien im Mai 1991, in dem die Zusammenarbeit in Fragen der Außen-, Militär-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik vorgesehen ist. Weitere Unterabkommen, wie z. B. das Sicherheits- und Verteidigungsabkommen vom 01. 09. 91, zementieren diesen Zustand. Zusätzlich bleiben auf libanesischem Territorium 35.000 syrische Soldaten stationiert. Zurück

Monika Kaddur arbeitet seit Jahren in der Nahost- und Menschenrechtsbewegung. Sie war bis Ende 1997 Assistentin für politische Flüchtlinge bei amnesty international und ist Libanon-Gutachterin bei ai.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1998/1 Gewaltverhältnisse, Seite