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W&F 1984/2

Notwendige waffentechnologische Erkenntnisse und zweifelhafte völkerrechtliche Schlußfolgerungen.

Bemerkungen zu Mike Pentz: „Das nukleare Wettrüsten. Eine neue Initiative ist jetzt dringend notwendig“

von Bernhelm Boos und Ib Matin Jarvad

Mit erfreulicher Nüchternheit hat Mike Pentz auf einige technologisch-naturwissenschaftlich gesicherte Umstände aufmerksam gemacht, die in der zugespitzten Situation unmittelbar vor der beginnenden Stationierung der Cruise Missiles und Pershing II nicht ausreichend klar gemacht und von Teilen der Friedensbewegung unzutreffend dargestellt worden waren.

Es handelt sich insbesondere um die folgenden vier Punkte:

  • Unmöglichkeit der „Enthauptung“, militärtechnische Bedeutungslosigkeit der Begriffe
  • „Verteidigung“ und
  • „Parität“ und
  • fortlaufende Verringerung der Sicherheit vor einem Atomkrieg.

1. Mike Pentz zeigt, dank eine nukleare „Enthauptung“ oder gar „Entwaffnung“ der Sowjetunion nicht möglich ist. Jede Atommacht, nicht nur die USA und die UdSSR, sondern auch Frankreich, England und China, kann die Welt in den Abgrund nuklearer Vernichtung stoßen. Aber auch der Einsatz der modernsten vorhandenen Technologie kann einen Aggressor nicht davor schützen, mit in den Untergang gerissen zu werden – sei es durch die globalen meteorologischen und biologischen Folgen der Kernexplosion, sei es durch die Vergeltungsschläge, die von strategischen Atomraketenbatterien auf atomgetriebenen U-Booten geführt werden können.

Pentz geht hierbei richtig davon aus, daß weder die hohe Treffsicherheit moderner Raketen, noch eine zahlenmäßige Überlegenheit an strategisch einsetzbaren Kernsprengköpfen für die Neutralisierung des sowjetischen Raketenpotentials ausreichen: Nicht technisch, weil beim gegenwärtigen Stand der Unterwasserakustik zumindest die strategischen Atom-U-Boote, die im Ochotskischen Meer versteckt liegen, vermutlich aber auch die von Murmansk in Geleitzügen ausgebrachten Atom-U-Boote, wenn sie erst einmal das offene Meer erreicht haben und dort ruhig liegen bleiben, als unverletzlich angesehen werden müssen. Die Neutralisierung ist aber auch nicht politisch möglich oder wo ist die Exilregierung, die nach der Vernichtung der politischen, militärischen, industriellen und kulturellen Zentren im westlichen Teil der Sowjetunion, für die Pershing II und Cruise Missiles durchaus geeignete Werkzeuge sein können, mit der notwendigen Autorität eine Erhebung der Offiziere und Mannschaften in den entfernter liegenden verschonten Kommandobunkern, Raketenstellungen und U-Booten gegen den Befehl zur Vergeltung, ihre „Verbrüderung“ mit den „Befreiern“ von einem „verhaßten“ Regime, die Kapitulation leiten kann? Mit Recht geht Pentz nicht auf diese absurden Spekulationen ein, wenn es um den Nachweis geht, daß die Sowjetunion auch mit Cruise Missiles und Pershing II und auch ohne die angekündigten Gegenmaßnahmen nicht „enthauptet“ werden kann.

Und doch handelt es sich bei diesen Spekulationen um wesentliche Bestandteile der US-amerikanischen Atomkriegsplanung! Eine Einschätzung neuer Technologien darf sich daher nicht mit der vorurteilslosen Untersuchung ihrer Möglichkeiten und Grenzen bescheiden, sondern muß auch die Eigenschaften und Wirkungen in die Analyse einbeziehen, die den neuen Geräten zu Recht oder Unrecht zugeschrieben werden. Die Einsicht, daß die Sowjetunion – ob mit oder ohne Cruise und Pershing II – nicht enthauptet und nicht entwaffnet werden kann, ist nicht mehr und nicht weniger wert als die Einsicht, daß bedeutende Teile der amerikanischen Regierung wie überhaupt der führenden Kreise der westlichen Welt auf Grund ihres Hasses und ihrer Fremdheit gegenüber dem sowjetischen Gesellschaftssystem dabei sind, ihren eigenen Propagandalügen aufzusitzen und mit jeder Meldung über einzelne Rückschläge, Unverständlichkeiten oder vorkommende Ungerechtigkeiten, die aus der Sowjetunion zu uns dringt. ihren Illusionen über die eingebildete Bereitschaft des Sowjetvolkes, sich einen angeblich verhaßten Kopf abschlagen zu lassen, mehr Schein von Realismus zu verleihen. Leider hat Pentz es versäumt, sich mit dieser ebenso realen, politisch-realen, wenn auch gespenstischen und illusionären Kehrseite seiner Argumentation auseinanderzusetzen.

2. Mike Pentz benutzt die Gelegenheit, um noch einmal eindringlich klar zu machen, daß es keine technischen Verteidigungs- oder Schutzmittel gegen nukleare Schläge gibt: Die quantitativen und qualitativen Merkmale der freigesetzten Energie bei Kernexplosionen und die Geschwindigkeit der ballistischen Raketen machen Zivilschutz-programme und Antiraketenprogramme über dem Zielgebiet zu einer Absurdität oder jedenfalls zu einer äußerst aufwendigen Angelegenheit, die nur wenige Objekte und wenige Menschen schützen kann. Präventive Maßnahmen wie die Beschädigung der gegnerischen Raketen unmittelbar nach dem Start durch Laserwaffen von Satelliten aus oder gar ihre vorbeugende Zerstörung in ihren Silos und auf ihren Unterseebooten sind technisch auch nicht vollständig möglich, wie wir in Übereinstimmung mit Pentz 1 schon gesehen haben, und damit in Anbetracht des ungeheuren Vernichtungspotentials auch nur weniger unversehrter Raketen irrelevant für Schutz und Verteidigung.

Damit hat Mike Pentz Recht, daß im technischen Sinn die eingeleiteten sowjetischen Gegenmaßnahmen – Stationierung operativ-taktischer Raketenverbände in der DDR und in der CSSR – keinen Beitrag zu einer erhöhten sowjetischen „Verteidigungsbereitschaft“ leisten. Sie verstärken auch nicht wesentlich die sowjetische Vergeltungsfähigkeit, gar nicht im Verhältnis zu den USA und kaum im Verhältnis zu den westeuropäischen Stationierungsländern der Cruise Missiles und Pershing II, denen auch ohne die neuen sowjetischen Gegenmaßnahmen die sichere Vernichtung droht, wenn von ihnen ein atomarer Angriff gegen die Sowjetunion oder ihre Verbündeten vorgetragen wird.

Nun hat der Begriff „Verteidigung“ aber nicht nur eine physikalisch-technische Seite, sondern auch eine politische, wonach nämlich internationale Verhandlungen und Abkommen, die zu Rüstungsbegrenzung und Abrüstung führen, in letzter Instanz die einzigen wirksamen Verteidigungs- und Schutzmittel gegen eine nukleare Bedrohung darstellen. Danach muß jede militärische Maßnahme, jeder konkrete Rüstungs- und Abrüstungsschritt unter dem Gesichtspunkt beurteilt werden, ob dadurch ein internationales Abkommen erleichtert oder erschwert wird. Das wollen wir in den folgenden Punkten näher untersuchen.

3. Die nächste wichtige Feststellung von Pentz ist, daß die Begriffe „Gleichheit“ und „Parität“ bei Kernwaffen keine militärische Bedeutung haben. Tatsächlich sind sie auch für die konventionelle Kriegführung bedeutungslos, ein Umstand, mit dem Clausewitz sich schon unter dem Begriff „Angriff und Verteidigung sind Dinge von verschiedener Art und von ungleicher Stärke“2 auseinandergesetzt hat. Der Angriff unterscheidet sich von der Verteidigung nicht nur durch „das positive Motiv, welches jener hat und diese entbehrt“, sondern vor allem durch sein Ziel, „die Niederwerfung des Gegners“, im Unterschied zum Ziel der Verteidigung, dem „Abwehren des Angriffs“. Gleichstand, d. h. für den Angreifer die Aussicht, einen Krieg zu gewinnen, und für den Verteidiger die Aussicht, angegriffen zu werden, besteht nach Clausewitz nur bei einem erheblichen Übergewicht des Angreifers, wobei das zeitliche Moment eine große Rolle spielen kann, wie das Blitzkrieg-Konzept im zweiten Weltkrieg bestätigt hat.

Verschiedentlich ist nun eingewendet worden, daß für Kernwaffen ein umgekehrtes Verhältnis gelte. Die Überlegenheit der konventionellen Verteidigung sei von der Überlegenheit des nuklearen Aggressors abgelöst worden: „Launch them or loose them“ – das sei die logische Konsequenz der MIRV-Technologie und der effektiven Methoden der Terminalsteuerung, die einer Rakete des Angreifers die Fähigkeit verleihen, mehrere Raketen des Gegners zu vernichten. In Wirklichkeit ändert das aber nichts an der weiterhin bestehenden, ja in Anwesenheit von Kernwaffen vielfach verstärkten Überlegenheit der Verteidigung, die für die Erreichung ihres Ziels, den Angriff durch Abschreckung abzuwehren, nur eine bescheidene Anzahl ihrer Atomraketen durch einen ersten Schlag bringen muß, während der Angreifer den Gegner niederwerfen, ihn entwaffnen muß – und das auf einen Schlag, weil sonst der Erfolg nach (1.) zu teuer bezahlt wird: „Da der Krieg kein Akt blinder Leidenschaft ist, sondern der politische Zweck darin vorwaltet, so muß der Wert, den dieser hat, die Größe der Aufopferungen bestimmen, womit wir ihn erkaufen wollen … Sobald also der Kraftaufwand (und der voraussehbare eigene Schaden, BB/IMJ) so groß wird, daß der Wert des politischen Zwecks ihm nicht mehr das Gleichgewicht halten kann, so muß dieser aufgegeben werden und der Friede die Folge davon sein.“3

Hier erscheinen nun aber mehrere subjektive Größen: der „Wert des politischen Zwecks“ und die „Größe der Aufopferungen“. Nach unserer eigenen subjektiven Einschätzung gibt es keine politischen Zwecke, deren Durchsetzung es wert wäre, die Existenz von Zivilisation und nackter menschlicher Existenz aufs Spiel zu setzen. Aber diese Einschätzung wird nicht von allen geteilt. Was also muß derjenige machen, der einen Angriff befürchtet? Er muß den „Wert des politischen Zwecks“ durch politische Zugeständnisse herabsetzen, z. B. durch Verzicht der Sowjetunion auf die angekündigten „Gegenmaßnahmen“, oder die „Größe der Aufopferungen“ des Angreifers heraufsetzen, z. B. durch die Durchführung dieser Gegenmaßnahmen. Soweit stehen also Verzicht und Durchführung der Gegenmaßnahmen noch auf einer Stufe.

In (2.) hatten wir aber gefunden, daß alle militärischen Maßnahmen im Atomzeitalter unter dem Gesichtspunkt bewertet werden müssen, ob sie bessere oder schlechtere Voraussetzungen für Begrenzungs- oder Abrüstungsverhandlungen schaffen. Wir können das jetzt präzisieren 4 : Das alte humanitäre Kriegsvölkerrecht, das souveränen Staaten das Recht zur Kriegführung zugestand und nur auf die Verhütung unnötiger Leiden für Offiziere, Mannschaften und Zivilbevölkerung sah, ist, solange die Bedrohung durch Kernwaffen weiterbesteht, praktisch ohne Relevanz. Die von vielen Völkerrechtlern geteilte Auffassung, daß die Anwendung der operativ-taktischen Kernwaffenverbände in der DDR und der CSSR ebenso gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen würde, wie jeder andere Einsatz von Kernwaffen, hat deshalb keine große Bedeutung.5 Aber auch das der Bildung der UNO zugrunde liegende, aus der Erfahrung zweier Weltkriege abgeleitete neue völkerrechtliche Prinzip der aktiven Kriegsverhinderung, Kriegsächtung und allgemeiner kontrollierter Abrüstung ist heute angesichts des fortwährenden Wettrüstens überholt. Die Feststellung, daß die angekündigten Gegenmaßnahmen der Sowjetunion dieses völkerrechtliche Prinzip weiter abschwächen, bringt uns auch nicht weiter. Als einziges übergeordnetes völkerrechtliches Prinzip bleibt demnach nur das von Pentz herabgesetzte Prinzip der „Gleichheit und gleichen Sicherheit“ zwischen den beiden nuklearen Hauptmächten USA und UdSSR und ihren Verbündeten. Diese Formel bedeutet bekanntlich nicht unbedingt Gleichheit bei allen Mannschaftsstärken und Waffentypen, sondern drückt in erster Linie eine objektive historische Lage aus, nämlich die gegenseitig gesicherte Vernichtung in einem Atomkrieg (Mutual Assured Destruction = MAD) und die Anerkennung, daß eine Erhöhung der eigenen Sicherheit, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung nur auf dem Weg gleichberechtigter Verhandlungen und nicht durch Erpressung, Drohung oder Gewalt erreicht werden kann. Das Prinzip der Gleichheit und gleichen Sicherheit gibt keine absolute Garantie gegen einen Atomkrieg und führt nicht automatisch zu einer Beendigung des Wettrüstens und zur Abrüstung, aber es ist für uns die einzige Hoffnung, so lange es Kernwaffen in den militärischen Beständen gibt.

In diesem Sinn der Bewahrung der Terrorbalance findet das militärtechnisch tatsächlich bedeutungslose Konzept der Gleichheit seine militärpolitische Bedeutung. Der Begriff der „gleichen Sicherheit“ erweist sich damit als grundlegend für die internationalen Beziehungen im Zeitalter der Kernwaffen. Das Bewußtsein, daß Sicherheit – und Bedrohung – unteilbar sind, muß festgehalten werden.

- Durch Pershing II und Cruise Missiles wird die Sicherheit der Sowjetunion herabgesetzt. Das zu akzeptieren, ohne durch Aufstellung ähnlicher Mittel nun auch die Sicherheit der USA oder ihrer westeuropäischen Verbündeten zu verringern, würde den Frieden auch nicht sicherer machen, während die gezielte Verringerung unserer Sicherheit durch die sowjetischen Gegenmaßnahmen immerhin eine Aussicht auf die Wiederaufnahme der Genfer Verhandlungen eröffnet mit dem Ziel, sowohl die neuen sowjetischen Raketenverbände in der DDR und CSSR wie auch die Pershing II und Cruise Missiles aus Europa zu entfernen. Wer auf gleichberechtigte Verhandlungen als letztlich einziges reales Mittel der Atomkriegsverhütung setzt, muß für die Bewahrung einer ungefähren Parität in den nuklearen Angriffsmitteln eintreten, weil nun einmal Gleichheit und gleiche Interessenlage zu den Bedingungen für erfolgreiche Verhandlungen gehören, so unsinnig das Bestehen auf Parität auch vom rein militärtechnischen Standpunkt aus ist, worin Pentz ja Recht hat.

4. Schließlich muß man Pentz auch zustimmen, wenn er feststellt, daß mit jeder neuen Runde im nuklearen Wettrüsten die Sicherheit beider Seiten, der USA wie der UdSSR, weiter herabgesetzt wird und daß die Wahrscheinlichkeit für den Ausbruch des nuklearen Infernos wächst. Das ist richtig und drückt die Schwäche der Friedensbewegung und die Schwäche der Sowjetunion und ihrer Verbündeten aus, daß es weder denen noch uns bisher gelungen ist, z. B. die von vielen Millionen Menschen in den USA und von einer großen Mehrzahl von Mitgliedsländern der UNO unterstützte „Freeze“-Forderung durchzusetzen.

Die UdSSR und ihre Verbündeten sind in einer Wahlsituation, in einem Dilemma. einerseits weiß die Führungsgruppe der Sowjetunion sicherlich, daß „genug ist genug“. Andererseits muß sie die Möglichkeit stabilisierender Wirkungen ihrer Sicherheitspolitik aufrecht erhalten. Das bedeutet, daß man die Unterschiede zwischen der sicherheitspolitischen Lage der Friedensbewegung im Westen und der sicherheitspolitischen Lage der UdSSR, ihrer Verbündeten und ihrer Bevölkerungen beachten muß:

Erstens ist das Bedrohungsniveau unterschiedlich. Die UdSSR und ihre Verbündeten werden unmittelbar von den waffentechnologischen Erneuerungen bedroht. Die Bevölkerung der westlichen Länder und hierunter die Friedensbewegung wird nur von eventuellen Folgewirkungen und Gegenmaßnahmen bedroht; das heißt, sie ist höchstens mittelbar bedroht.

Zweitens sind auch die Wirkungsmöglichkeiten unterschiedlich. Die Friedensbewegung im Westen hat einen unmittelbaren, aber trotzdem bisher noch nicht genügenden Einfluß auf das gesamte Rüstungsniveau im Westen. Die Sowjetunion und ihre Verbündeten haben dagegen nur einen mittelbaren Einfluß durch eine konzertierte Aktion von Verhandlungen und Gegenmaßnahmen.

Im Lichte der historischen Erfahrung, daß die Friedensbewegung im Westen – trotz ihrer Größe und unmittelbaren Wirkungsmöglichkeit – noch nicht die Stärke errungen hat, einen wesentlichen Einfluß auf das Rüstungsniveau im Westen auszuüben, halten wir es für zweifelhaft, ob die SU und ihre Verbündeten ihre einzige, mittelbare Einwirkungsmöglichkeit auf das totale Rüstungsniveau im Westen wesentlich abschwächen können. Die wesentliche Frage, die die westliche Friedensbewegung an die SU und ihre Verbündeten unseres Erachtens stellen könnte, ist eigentlich nur, wie lange die Sowjetunion den Abschluß ihrer notwendigen und legitimen Gegenmaßnahmen hinausschieben und auf welche Weise sie diese ausführen und umkehrbar halten kann, damit die westliche Friedensbewegung eine weitere Chance bekommt, Einfluß zu üben.

Wenn wir in dieser Weise Unterschiede in der Interessenlage der Friedensbewegung im Westen und des Warschauer Paktes herausarbeiten, gehen wir auch davon ausübt daß die Stabilität der sicherheitspolitischen Doktrinen des Warschauer Paktes in der jetzigen Lage auch ein notwendiger Bestandteil der relativen Sicherheit der nuklearen Abschreckung ist und daß deshalb die eventuellen Gegenmaßnahmen notwendig sind, auch wenn sie zusammen mit den US-amerikanischen Erneuerungen eine insgesamt geringere Sicherheit ergeben.

Anmerkungen

1 P. Ehrlich et al., Long-term biological consequences of nuclear war, Science 222, S. 1293-1300 (23.12.1983) Zurück

2 Carl von Clausewitz, Vom Kriege, Jubiläumsausgabe, Dümmlers Verlag, Bonn 1980, S. 204; vgl. auch S. 613-862.Zurück

3 Ibidem, S. 217 Zurück

4 Vgl. B. Booss, Vabenteknologi og folhetet, vervielfältigt, Roskilde 1983; N. Pasch und G. Stuby (Hrsg.), Juristen gegen Kriegsgefahr in Europa-Protokoll einer internationalen Konferenz, Theurer Verlag, Köln 1983.Zurück

5 Das humanitäre Völkerrecht regelt die Führung des Krieges, nicht aber seine Zielsetzung. Das bedeutet nach Meinung verschiedener Völkerrechtler, daß nur die militärisch unnötigen Kriegshandlungen, die Exzesse verboten werden können, während Kriegshandlungen, die unmittelbar dem Kriegsziel dienen, im Geiste des grundsätzlich den Krieg anerkennenden humanitären Kriegsvölkerrechts legal sein können. Z. B. wurden und werden die vorsätzlichen Zivilbombardements während des 2. Weltkriegs, die zur Niederwerfung des Gegners seine Industriezentren und die Moral seiner Bevölkerung zerstören sollten, als legal angesehen; siehe 1. M. Jarvad, Völkerrecht und Verhinderung eines Nuklearkrieges, Wissenschaftliche Welt 27, 4 (1983), S. 12-16. Zurück

Bernhelm Booss und Ib Matin Jarvad sind außerplanmäßige Professoren am Universitätscenter Roskilde (Dänemark).

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1984/2 1984-2, Seite