W&F 2003/4

Nukleare Rüstungskontrolle und Abrüstung

Möglichkeiten und Grenzen in der Politikberatung

von Annette Schaper

Die Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung zählt zu den größten deutschen Friedensforschungsinstituten. Während sich die anderen Forschungseinrichtungen in der Regel auf einen oder wenige Schwerpunkte konzentrieren, bearbeiten die Mitarbeiter der HSFK ein sehr breites Themenspektrum. Es enthält Analysen der aktuellen Krisenherde genauso, wie Untersuchungen des Verhältnisses Europa-USA und der neuen Welt(un)ordnung. Schwerpunkt sind sicher die Arbeiten zum Verhältnis »Demokratien und Frieden«. Der Leiter der HSFK, Harald Müller, hat dazu in W&F 2-2003 den Artikel »Die Arroganz der Demokratien – Der demokratische Frieden und sein bleibendes Rätsel« veröffentlicht. In folgendem Beitrag verdeutlicht Annette Schaper die Politik beratende Arbeit der HSFK im Bereich der nuklearen Rüstungskontrolle und Abrüstung.
Durch die Erfindung von Kernwaffen entstand zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit die Gefahr, dass sie sich in einem Krieg selbst auslöschen könnte. Während des Ost-West-Konfliktes gab es einen beispiellosen nuklearen Rüstungswettlauf. Die Zahl der weltweit existierenden Sprengköpfe, die Ende 1945 gerade sechs Sprengköpfe umfasste, war 1952 auf 1.005 auf amerikanischer und fünf auf sowjetischer Seite angestiegen. Der Höchststand war 1986 erreicht, mit rund 23.000 amerikanischen und 40.000 sowjetischen Sprengköpfen. Hinzu kamen je einige hundert in Großbritannien, Frankreich und China. Berühmt wurde der Begriff »Overkill«, der angibt, wie oft sich die Menschheit mit diesem Arsenal auslöschen könnte.

Neben der quantitativen Aufrüstung fand ein qualitativer Rüstungswettlauf statt. Im August 1949 explodierte die erste amerikanische und im August 1953 die erste sowjetische Wasserstoffbombe. Im Gegensatz zu den frühen Kernwaffen, die nur auf Kernspaltung beruhen, findet bei der Explosion einer Wasserstoffbombe auch eine Kernverschmelzung statt. Mit dieser Technik sind noch viel energiereichere Explosionen möglich. Die größte Nuklearexplosion mit 58 Megatonnen, soviel wie ungefähr 30.000 Hiroschima-Bomben, wurde 1961 von der Sowjetunion gezündet. In den Ausbau ihrer Forschung und Entwicklung und in ihre Produktionskomplexe investierten die USA und die Sowjetunion massiv. Bald gab es eine Vielzahl von technischen Variationen. Die Sprengköpfe wurden leichter, so dass sie auf Raketen montiert werden konnten, die elektronischen Kontroll- und Sicherungssysteme wurden komplexer, die Explosionsenergien in den ersten beiden Jahrzehnten des »Kalten Krieges« immer größer.

Strategien und Rüstungskontrolle zielten daher seit Beginn des »Kalten Krieges« darauf ab, den Einsatz dieser Waffen durch Abschreckung zu vermeiden. Tatsächlich ist es zwischen den beiden Machtblöcken während des »Kalten Krieges« niemals zu einem Einsatz gekommen. Ob diese Situation auch auf Dauer stabil geblieben wäre, wenn der »Kalte Krieg« weiter fortgedauert hätte, ist umstritten. Es ist ebenfalls umstritten, ob nach dem Ende des »Kalten Krieges« diese Gefahr bereits gebannt ist, oder ob die Welt nicht sicherer dastünde, wenn alle Kernwaffen von der Erde verschwänden.

Seit Bestehen der HSFK führen wir Forschungsprojekte zur nuklearen Abrüstung und Rüstungskontrolle durch. Sie befassen sich sowohl mit der Analyse des aktuellen Geschehens mit dem Ziel der Politikberatung für die Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit als auch mit grundsätzlichen Analysen, um die Ursachen der rüstungsdynamischen Prozesse zu verstehen und längerfristige Handlungsoptionen für die internationale Gemeinschaft zu entwickeln. Unsere Arbeit basiert daher auf zwei Pfeilern – Theorie und Praxis. Die Praxisnähe wäre ohne ständigen Kontakt und Austausch mit den Entscheidungsträgern nicht möglich. Diese sind Beamte (v.a. des Auswärtigen Amts, des Verteidigungsministeriums, des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesausfuhramts), Politiker aller demokratischen Parteien und ihre Mitarbeiter, Diplomaten, die in verschiedenen internationalen Foren mit nuklearer Rüstungskontrolle befasst sind, Vertreter von Interessengruppen, z.B. aus der Wirtschaft und auch entsprechende Kollegen und Kolleginnen aus anderen Ländern.

Im Folgenden einige Beispiele für Forschungsfelder und Politikberatung zu nuklearer Abrüstung:

Nukleare Abrüstung: Erste Schritte zur Gefahrenabwendung

Nukleare Abrüstung ist sowohl ein politischer als auch ein technischer Prozess. In einem ersten Schritt muss ein Inventar der abzurüstenden Systeme erstellt werden. Leider gibt es bis heute keine offiziellen Angaben über die Zahl der Sprengköpfe in den Kernwaffenstaaten, es fehlt an internationaler Transparenz und an Verpflichtungen, Zahlen zu Kernwaffenbeständen offen zu legen. Eine Transparenzmaßnahme wäre zum Beispiel das bereits 1993 vom deutschen Außenminister vorgeschlagene Kernwaffenregister bei den Vereinten Nationen. Die nächsten Schritte sind Verminderung der Alarmbereitschaft, Löschen der Zielprogrammierung und Verlängerung der Vorwarnzeiten, z.B. durch Aufschütten von Erde auf Silos. Maßnahmen in diese Richtung finden statt, allerdings nur auf freiwilliger Basis und ohne Verifikation. Die USA und Russland haben Deaktivierungsmaßnahmen angekündigt, der Grad ihrer Implementierung ist jedoch nicht bekannt. Alle diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Gefahr eines versehentlichen Atomkrieges zu verkleinern und sind auch in unserem Sicherheitsinteresse. Daher ist der Bundesregierung zu empfehlen, sich für eine Beschleunigung dieser Abrüstungsmaßnahmen, eine stärkere Verpflichtung und mehr Transparenz über ihre Implementation einzusetzen.

Nukleare Abrüstung: START und SORT

Im nächsten Abrüstungsschritt müsste man die Sprengköpfe von ihren Trägersystemen separieren und die Träger verschrotten. Die Verpflichtung hierzu ist in den START-Verträgen für bestimmte strategische Systeme festgelegt, ebenso umfangreiche Verifikationsmaßnahmen. Die beiden START-Verträge berühren jedoch nicht die Verschrottung von Sprengköpfen und auch nicht den Abbau von taktischen Kernwaffen. Lange bestand die Hoffnung, dass die Verschrottung von Sprengköpfen Gegenstand eines START-III-Vertrages werden würde. Dies hatten die Präsidenten Clinton und Jelzin auf dem Helsinki-Gipfel im März 1997 angekündigt. Obwohl auf freiwilliger Basis auch Sprengköpfe zerlegt werden, würde die Verpflichtung hierzu in einem internationalen Vertrag ihre Irreversibilität erhöhen. Es wäre dann viel schwieriger wieder aufzurüsten.

Es kam jedoch anders: Der Folgevertrag – genannt Strategic Offensive Reductions Treaty (SORT) – den Bush und Putin am 24. Mai 2002 unterzeichneten, umfasst lediglich 475 Worte. Er verpflichtet beide Seiten, ihre stationierten strategischen Systeme bis zum Dezember 2012 auf 1.700 – 2.200 zu reduzieren, aber er enthält keinerlei Bestimmungen darüber, was mit den Trägersystemen oder den Sprengköpfen geschehen soll. Jede Seite kann selbst über die Zusammensetzung ihrer Arsenale bestimmen. Ein bilaterales »Vertragskomitee« wird sich zweimal jährlich treffen, bis der Vertrag 2012 ausläuft. Die Verpflichtungen erlöschen an diesem Datum und im Prinzip können beide Seiten sofort wieder aufrüsten. Darüber hinaus sind keine Transparenz- oder Verifikationsmaßnahmen vorgesehen. Außerdem kann der Vertrag mit kurzer Frist gekündigt werden. Beide Seiten bleiben also in der Vertragserfüllung extrem flexibel.

SORT bleibt weit hinter den Erwartungen zurück, die der Helsinki-Gipfel 1997 geweckt hatte. Die beiden zentralen Anliegen der Helsinki-Erklärung waren Transparenz und Irreversibilität der nuklearen Abrüstung, also eine weitest mögliche Offenlegung des Prozesses mittels intrusiver Verifikation sowie maximale Unumkehrbarkeit. Der SORT-»Vertrag« verzichtet im Gegenteil auf jegliche Transparenzmaßnahmen und erlaubt, nach seinem Auslaufen 2012 oder nach einer kurzfristigen Kündigung sofort wieder aufzurüsten.1

Diese Einschätzung und das Bedauern über diese Entwicklung wird von den meisten deutschen Entscheidungsträgern geteilt. Mit unserer Politikberatung laufen wir daher offene Türen ein. Auf internationalem Parkett finden wir ebenfalls viele Gleichgesinnte. Es ist jedoch – nicht überraschend – nicht gelungen, die amerikanische Regierung zu einer ähnlichen Beurteilung zu bewegen.

Auf der eher theoretischen Ebene befassen wir uns u.a. mit der grundsätzlichen Bedeutung von Transparenz und Irreversibilität in der nuklearen Rüstungskontrolle. Selbst bei gutem Willen hat man das fundamentale Problem, dass bestimmte technische Informationen über Kernsprengköpfe geheim bleiben müssen, um Risiken der Weiterverbreitung zu minimieren.

Nukleare Abrüstung: Entsorgung des Waffenmaterials

Nach der Demontage von Sprengköpfen liegen die Komponenten aus Nuklearmaterial – genannt Pits – zunächst intakt vor. Die Lagerung von intakten Pits darf aber kein Dauerzustand werden, denn damit ist eine Wiederaufrüstung sehr schnell möglich. Richtig irreversibel wird der Abrüstungsprozess erst, wenn das Material in eine Form überführt worden ist, die größere technische Hürden gegen eine Verwendung für Kernwaffen aufbaut. Im Falle hochangereicherten Urans (dies ist eines von zwei möglichen Nuklearmaterialien) gibt es eine technische Lösung, die sogar begrenzt wirtschaftlich ist: Das Uran wird als waffentauglicher Reaktorbrennstoff verwendbar. Im Falle des anderen für Kernwaffen verwendeten Materials, des Plutoniums, ist die Situation schwieriger. Zwei Vorschläge wurden ernsthaft erwogen, die Verarbeitung zu Mischoxid-Brennelementen (MOX) mit anschließender Bestrahlung in Kernreaktoren und die Vermischung mit radioaktivem Abfall mit anschließender Verglasung und Endlagerung.2 Von diesen beiden blieb nach eingehenderen Untersuchungen nur die MOX-Option als einzige realistische übrig.

Das Problem der Abrüstung von Waffenplutonium war relevant für die deutsche Politik, da sich die Frage stellte, ob die nie in Betrieb gegangene Hanauer MOX-Anlage hierfür hätte genutzt werden können. Der Vorschlag aus der HSFK, das russische Plutonium gleich in Hanau zu verarbeiten, hatte – kaum überraschend – keine Realisierungschance, mangels öffentlicher Akzeptanz.3 Ein realistischerer Vorschlag – der Export von Anlagenteilen nach Russland zum Zweck der Abrüstung4 – scheiterte nach längeren Debatten aus dem gleichen Grund. Die Debatte in Deutschland war so polarisiert, dass schließlich sogar die finanzielle Beteiligung Deutschlands an einem gemeinsamen Projekt der Industriestaaten zur Entsorgung von Waffenplutonium in Russland scheiterte. Dies stellt das Gelingen des gesamten Projekts in Frage, da der Finanzaufwand enorm und noch nicht gesichert ist. Deutschland beteiligt sich stattdessen an einigen anderen Abrüstungsprojekten. Einige sind wichtig, andere im Vergleich zum Problem der Plutoniumentsorgung weniger relevant.5

Zu diesem Thema haben wir uns aktiv an der deutschen und internationalen Debatte beteiligt. Es war zu beobachten, dass die meisten Entscheidungsträger, die sich intensiv mit dem Thema befasst hatten, zu einer ähnlichen Einschätzung gelangten wie wir, unabhängig von Parteipräferenz. Die Entsorgung des Plutoniums mittels MOX-Technologie bedeutet in diesem Fall nämlich kein Einstieg in die Plutoniumwirtschaft, auch wenn es bei oberflächlicher Betrachtung so aussieht. Eine solch intensive Beschäftigung blieb jedoch einem kleinen Kreis vorbehalten. Daher war es nicht möglich, für diesen Vorschlag eine breitere Unterstützung zu finden.

Nukleare Abrüstung: Rüstungskontrollverträge

Der einzige Vertrag, der die Kernwaffenstaaten verpflichtet, vollständig abzurüsten, ist der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV), früher auch »Atomwaffensperrvertrag« genannt. 1995 wurde der NVV unbegrenzt verlängert. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die regelmäßige Überprüfung des Vertrages verstärkt werden und dass dafür eine Liste von Kriterien beachtet werden soll, die so genannten Prinzipien und Ziele der NVV-Überprüfung. Das Ziel der vollständigen nuklearen Abrüstung wird darin bekräftigt und einzelne Maßnahmen, wie z.B. der Teststoppvertrag (Comprehensive Test Ban Treaty, CTBT) und ein Vertrag zur Beendigung der Produktion von Spaltmaterial für Kernwaffen, genannt »Cutoff«, als förderlich für dieses Ziel benannt.

Die Verhandlungen zum CTBT wurden zwar 1996 erfolgreich abgeschlossen, seine Ratifikation seitens der USA, unabdingbar für das Inkrafttreten, fehlt jedoch. Die Bush-Administration in ihrer Skepsis gegenüber jeder Rüstungskontrolle hat nicht vor, sich noch mal um eine Ratifizierung zu bemühen, im Gegenteil, sie will wieder neue Sprengköpfe entwickeln und schließt längerfristig weitere Nukleartests nicht aus.6 Während der CTBT-Verhandlungen standen wir der deutschen Delegation beratend zur Seite. Dadurch entstand eine wechselseitige Beeinflussung, die einerseits die deutsche Verhandlungsposition zwischenzeitlich beeinflusste, uns andererseits aber ein sehr realistisches Bild vermittelte, wie begrenzt der Spielraum auf internationalem Parkett ist, wenn ein Verhandlungsgegenstand im eigenen Land nur auf schwaches Interesse stößt und daher keine starke Lobby hat.Zum Cutoff haben wir uns ebenfalls stark politikberatend engagiert und sind bei deutschen Partnern nur offene Türen eingerannt. Aber nach 1996 kam es wegen Meinungsverschiedenheiten in der Genfer Abrüstungskonferenz zu keinen Verhandlungen mehr und verschiedene Bemühungen, nicht nur von deutscher Seite, sind wirkungslos verpufft.7

Insbesondere infolge der Ablehnung von internationalen Verpflichtungen, Gremien und nuklearer Rüstungskontrolle seitens der Bush-Administration steht die weitere Zukunft der nuklearen Abrüstung und damit auch die Eindämmung der Nichtverbreitung auf dem Spiel. Die Bundesregierung hat im Gegensatz zur Bush-Regierung das Ziel, die internationalen Verpflichtungen zu stabilisieren und zu stärken. Allerdings hat die nukleare Rüstungskontrolle in der Vielzahl der Politikfelder eine starke Konkurrenz und eine vergleichsweise schwache Lobby. So wird sie oft genug anderen Interessen geopfert. Unsere Politikberatung erreicht zwar die zuständigen Fachleute. Aber deren Einfluss ist begrenzt. Politikberatung ist nicht mit Lobbyarbeit zu verwechseln, da wir keine weiteren Eigeninteressen verfolgen. Um der nuklearen Abrüstung in Deutschland ein stärkeres Gewicht zu verleihen, wäre ein viel stärkeres öffentliches Interesse notwendig.

Anmerkungen

1) A. Schaper: Die Aufwertung von Kernwaffen durch die Bush-Administration, In: Corinna Hauswedell et. Al (Hrsg.): Friedensgutachten 2003, Münster 2003, p.138.

2) National Academy of Sciences (NAS): Committee on International Security and Arms Control (CISAC), Management and Disposition of Excess Weapons Plutonium, Washington 1994; NAS, CISAC, Management and Disposition of Excess Weapons Plutonium: Reactor Related Options, Washington 1995.

3) Hier ist zu betonen, dass es zwar Vorschläge und Meinungen {u}aus{/u} der HSFK gibt, nicht jedoch {u}der{/u} HSFK. Das Institut als solches gibt keinerlei Stellungnahmen ab, alle geäußerten Meinungen sind die von einzelnen Mitarbeitern. Zu Einzelheiten des Vorschlags siehe: A. Schaper: Using Existing European MOX Fabrication Plants for the Disposal of Plutonium from Dismantled Warheads, in: W.G. Sutcliffe (Ed.): Selected Papers from Global ‘95, UCRL-ID-124105, Livermore, June 1996, p.197.

4) National Academy of Science and German-American Academic Council (GAAC): U.S.-German Co-operation in the Elimination of Excess Weapons Plutonium, July 1995.

5) Vgl. A. Schaper: Deutsche Abrüstungshilfe für russisches Waffenplutonium – Ein Plädoyer, in: Reinhard Mutz, Bruno Schoch, Ulrich Ratsch (Hrsg.): Friedensgutachten 2001, Münster 2001, S.283.

6) A. Schaper: Friedensgutachten 2003, siehe Fußnote 1.

7) Die Vorgänge in der CD sind dokumentiert und analysiert in den Publikationen des Acronym-Instituts. Auf seiner Webseite sind alle Publikationen herunterladbar: www.acronym.org

Dr. Annette Schaper ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK)

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2003/4 Friedensforschung, Seite