W&F 2015/2

Oslo, Nayarit und Wien

– Humanitäre Aspekte in der nuklearen Abrüstungsdebatte

von Matthias Englert, Moritz Kütt und Andreas Löpsinger

Im April und Mai 2015 kommt wieder ein Großteil der 190 Staaten in New York zusammen, die Mitglieder des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV) sind. Sie sollen die Umsetzung des 1970 in Kraft getretenen Vertrages überprüfen, schließlich haben sich die Länder mit ihrem Beitritt nicht nur zur Nichtverbreitung, sondern auch zu Verhandlungen über die vollständige Abrüstung der vorhandenen Kernwaffenarsenale verpflichtet. Die Vertragskonferenzen sind vom Ablauf wie von den inhaltlichen Stellungnahmen längst zum Ritual erstarrt, auf beiden Seiten: den Regierungen wie den akkreditieren Nichtregierungsorganisationen. Doch seit 2010 ist ein anderer Ton in die Debatte gekommen: Es wird (wieder) über die humanitären Aspekte von Atomwaffen geredet, und als Konsequenz wird auch (wieder) über einen Verbotsvertrag diskutiert. Die Autoren beleuchten, wie es dazu kam, worin die Debatte besteht, und wo die Probleme liegen.

In einer der meist beachteten Reden seiner Amtszeit formulierte US-Präsident Barack Obama im April 2009 in Prag seine Vision einer kernwaffenfreien Welt und nährte damit neue Hoffnungen bei vielen Befürwortern nuklearer Abrüstung. Heute, sechs Jahre nach jener Rede, ist wieder Ernüchterung eingekehrt. Sicher war allen klar, dass die Vision nicht von heute auf morgen Realität werden würde. Doch etwas mehr Tatendrang hatten sich viele gewünscht. So verharrt der Dialog der Kernwaffenstaaten weiter in einem Sicherheitsdiskurs, der eine konsequente Abrüstung verhindert.

Im Gegensatz dazu fand, unterstützt durch zahlreiche Nichtkernwaffenstaaten, im zivilgesellschaftlichen Bereich eine gegenläufige Entwicklung statt: Statt der herkömmlichen sicherheitspolitischen Überlegungen werden die katastrophalen Konsequenzen eines Kernwaffeneinsatzes für den Einzelnen und ganze Gesellschaften beschrieben. Die Fokussierung auf die humanitären Folgen stützt sich auf wiederbelebtes, historisches Wissen sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung von Kernwaffen. Entgegen der Stagnation der letzten zwei Jahrzehnte und der Weigerung der Kernwaffenstaaten, die längst vereinbarten konkreten Schritte zur Abrüstung zu realisieren, öffnet die »neue« Abrüstungsdynamik Ansätze, den Prozess hin zu einer kernwaffenfreien Welt voranzubringen.

Die humanitären Folgen eines Kernwaffeneinsatzes

Die Bilder und Überlieferungen der beiden einzigen Kriegseinsätze von Kernwaffen in Hiroshima und Nagasaki im August 1945 sind bis heute präsent. Damals fielen den amerikanischen Bombenabwürfen unmittelbar ca. 110.000 Menschen zum Opfer, fast ebenso viele erlitten zum Teil schlimmste Verletzungen, Tausende starben infolge von Späterkrankungen noch Jahrzehnte später.1 Das Vernichtungspotenzial von Kernwaffen ohne Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Zielen wurde in Japan auf tragische Art und Weise deutlich.

Während des Kalten Krieges blieb der Schrecken eines nuklearen Schlagabtauschs der beiden Supermächte aus Ost und West ständiger Begleiter aller außenpolitischen Manöver. Gemäß der Abschreckungslogik wurde Angst gezielt forciert, um die andere Seite einzuschüchtern. Aus dieser Zeit stammen auch die ersten Studien über einen Nuklearen Winter infolge eines globalen nuklearen Schlagabtauschs und dessen Konsequenzen für das Klima und die Nahrungsmittelproduktion.2

Seit Ende des Kalten Krieges gelten globale Nuklearkriege als eher unwahrscheinlich. Stattdessen hat sich die Gefahr kleinerer, regional begrenzter nuklearer Auseinandersetzungen aufgrund der gestiegenen Zahl von Kernwaffenstaaten vergrößert. Wissenschaftler ermittelten in den vergangenen Jahren die Folgen eines regionalen Nuklearkriegs, etwa zwischen Pakistan und Indien. Ihren Berechnungen zufolge würde ein Einsatz von je 50 Sprengköpfen in der Größenordnung der Hiroshima-Bombe nicht nur mehr als 20 Millionen Todesopfer fordern und große Areale nuklear verseuchen.3 Es würden bei den Explosionen auch ca. fünf Millionen Tonnen Ruß in die obere Atmosphäre freigesetzt, die zu einem weltweiten Temperaturabfall von durchschnittlich 1,25o C führen würden. Ernteeinbußen zwischen 10 und 40 Prozent bei amerikanischem Mais4 und bis zu 20% bei chinesischem Reis5 wären die Folge. Hauptbetroffen wären die rund 800 Millionen Menschen, die schon heute an Unterernährung leiden.

Von einem sehr praxisnahen Standpunkt aus kamen Experten des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK) bereits 2007 zu dem Ergebnis, dass keine nationale oder internationale Katastrophenschutz- oder Hilfsorganisation in der Lage wäre, die Situation nach einer Kernwaffenexplosion medizinisch und logistisch auch nur annähernd zu bewältigen.6

Die Wiederbelebung der nuklearen Abrüstungsdebatte

Im sicherheitspolitischen Diskurs der letzten zwei Jahrzehnte hatten die katastrophalen Folgen eines Kernwaffeneinsatzes nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Auch das viel beachtete Rechtsgutachten zu einem Kernwaffeneinsatz des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag von 1996 hatte kaum einen Wandel im sicherheitspolitischen Diskurs bewirkt.7 Kurz nach der eingangs zitierten Rede Obamas machte jedoch die Schweizer Delegation bei der Überprüfungskonferenz des NVV im Jahr 2010 die humanitären Folgen von Kernwaffen erneut zum Thema und forderte unter Hinweis auf die willkürliche Zerstörungskraft dieser Waffengattung und die Verletzung aller fundamentalen Prinzipien des humanitären Völkerrechts klare Schritte hin zu einer völligen nuklearen Abrüstung. Dieser Appell traf einen Nerv. Andere Staaten schlossen sich der Argumentation an, sodass schließlich im Schlussdokument der Konferenz große Besorgnis im Hinblick auf die katastrophalen humanitären Folgen zum Ausdruck gebracht wurde.8 Damit nicht genug, forderte die Schweiz, die Gespräche über die Legitimität von Kernwaffen sollten zukünftig frei von verteidigungspolitischen Überlegungen geführt werden.

Bei der nächsten NVV-Konferenz 2012 – dem ersten Vorbereitungstreffen für die Überprüfungskonferenz 2015 – fand sich eine Gruppe von 16 Staaten, die in einem gemeinsamen Statement die humanitären Konsequenzen einer Kernwaffenexplosion betonten. Seitdem wuchs die Zahl der Unterstützer stetig. Bei der NVV-Konferenz im Mai 2013 fand ein entsprechendes Statement bereits 79 Unterstützerstaaten, bei der Debatte der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Herbst des gleichen Jahres waren es schon 125.

Unter Verweis auf diese große Zahl an potenziellen Unterstützern lud der damalige norwegische Außenminister Espen Barth Eide im Frühjahr 2013 alle Staaten zu zweitägigen Konsultationen nach Oslo ein, in denen die humanitären Folgen von Kernwaffen und daraus resultierende notwendige Schritte diskutiert werden sollten. 128 Regierungen folgten der Einladung und entsandten Vertreter. Die fünf offiziellen Kernwaffenstaaten gemäß der Definition des NVV – USA, Großbritannien, Russland, China und Frankreich – nahmen nicht teil; anders als die »inoffiziellen« Kernwaffenmächte Indien und Pakistan. Sie begründeten ihr Fernbleiben in einer öffentlichen Verlautbarung mit der Sorge, die Konferenz könne die Abrüstungsdiskussion von konkreten und praktischen Abrüstungsschritten ablenken. Der von ihnen favorisierte „schrittweise Ansatz“ sei die effektivste Möglichkeit, die Zahl der Kernwaffen zu reduzieren.9

Der Erfolg des Treffens in Norwegen führte zu Nachfolgekonferenzen in Mexiko (Nayrit, Februar 2014) und Österreich (Wien, Dezember 2014). Jedem der drei Treffen ging eine durch die International Campaign to Abolish Nuclear Weapons (ICAN) organisierte zweitägige Veranstaltung ür zivilgesellschaftliche Akteure voraus, die eindringliche Appelle an Staats- und Regierungschefs richteten. Die Konferenzen und das vorgetragene humanitäre Argument sorgten für Aufbruchstimmung unter Abrüstungsbefürwortern. Diese wird noch bestärkt durch den »Austrian Pledge«, ein am Ende der Wiener Konferenz von Österreich gegebenes Versprechen, sich für ein umfassendes Verbot von Kernwaffen einzusetzen, verbunden mit der Aufforderung an andere Staaten, sich ebenfalls auf das Versprechen zu verpflichten (Stand 23. April haben dies 76 Staaten getan) und den »Austrian Pledge« im Mai 2015 in die nächste NVV-Überprüfungskonferenz einfließen zu lassen.10

Ein Verbotsvertrag als Lösung der Abrüstungsproblematik?

Ein Ziel der in Oslo angestoßenen Bewegung ist es, Kernwaffen global zu ächten und dies mit einem internationalen Vertrag zu besiegeln. Die Bemühungen sehen einen Vertrag vor, der sehr einfach gehalten ist und Nuklearwaffen allgemein verbietet. Vorbild ist etwa das Verbot von Antipersonenminen, das 1997 im Ottawa-Abkommen vereinbart wurde. Damals gelang es Verbotsbefürwortern innerhalb kurzer Zeit, so viel moralischen Druck auf die Regierungen aufzubauen, dass die meisten von ihnen die Konvention unterschrieben. Die strukturelle Position, die Kernwaffen im internationalen Sicherheitsgeflecht nach wie vor besetzen, macht eine ähnliche Entwicklung allerdings ungleich schwieriger.

Bisherige Versuche zur rechtlichen Umsetzung multilateraler nuklearer Abrüstung umfassten unter anderem die schon lange Zeit diskutierte Nuklearwaffenkonvention. Sie zielt darauf, gemeinsam mit Kernwaffenstaaten und Nicht-Kernwaffenstaaten einen komplexen Vertrag mit konkreten Abrüstungsschritten und Zeitplänen auszuhandeln, wird jedoch von vielen Staaten derzeit abgelehnt.

Die neue Hoffnung ist nun, dass ein Verbotsvertrag – vorerst auch ohne Mitwirkung der Kernwaffenstaaten – wieder Bewegung in die Abrüstungsdebatte bringt. Bei vielen durch den jahrzehntelangen Stillstand frustrierten zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren weckten die Konferenzen in Oslo, Nayarit und Wien die Hoffnung, das Ziel »global zero« doch noch zu erreichen. Eine globale Norm, die von Staaten getragen wird, könnte Signalwirkung auch für die Kernwaffenstaaten haben. Auf jeden Fall aber würde sie allen Befürwortern einer vollständigen Abrüstung Auftrieb geben. Zudem würde der Glaube an die Logik der Abschreckung hinterfragt und das Mantra der Macht durch den Besitz von Kernwaffen herausgefordert werden.

Reden ja, Handeln nein

Betrachtet man das Verhalten der im NVV offiziell anerkannten Kernwaffenstaaten, so klafft eine große Lücke zwischen propagierten außenpolitischen Zielsetzungen und realem Handeln. Die Forcierung der Nichtverbreitungsdoktrin, die Stagnation im Abrüstungsprozess und das Fehlen einer umfassenden Abrüstungsvision zeugen von Desinteresse. Zwar stimmt es, dass die offiziellen Kernwaffenstaaten ihre nuklearen Waffenbestände nach und nach reduzierten, allerdings können diese Schritte jederzeit wieder rückgängig gemacht werden, da die nukleare Infrastruktur nicht angetastet wird. Außerdem steht dieser quantitativen »Abrüstung« eine Weiterentwicklung der Waffentechnologie entgegen. Somit sind Kernwaffen nach wie vor eine Währung der Macht.11

Auch alte »Haudegen« des Kalten Krieges sprachen sich, in Person von Henry Kissinger, Sam Nunn, George Shultz und William Perry, schon für eine nukleare Abrüstung aus.12 Ihre Äußerungen klangen zunächst vielversprechend, sind jedoch bei genauerem Hinsehen nur eine Wiederholung der geschickten Verbindung von Nichtverbreitung und Abrüstungsversprechungen zum Erhalt der nuklearen machtpolitischen Balance. Die Einsicht zur Abrüstung entstammt dabei nicht unbedingt der Einsicht in den Bedarf einer Welt ohne Kernwaffen, sondern eher der Furcht, dass die Kontrolle des Zugriffs auf nukleare Materialien schwindet. Die »four horsemen« befürchten, weitere Staaten würden versuchen, durch die nukleare Option auf Augenhöhe mit den Kernwaffenstaaten zu kommen; auch territorial relativ ungebunden agierende (Terror-) Gruppen werden als ernstzunehmende Bedrohung angesehen. Gerade sie lassen sich nicht mit der Drohung eines nuklearen Vergeltungsschlags abschrecken und unterminieren das filigrane Geflecht der Abschreckungslogik: Welches Territorium sollte zur Vergeltung in einem »Zweitschlag« bombardiert werden?

Im Falle des Iran wird noch eine weitere Strategie im »Spiel« um die Macht durch Kernwaffen sichtbar. Dem Land wird seit Jahren die Entwicklung einer Kernwaffe unterstellt, und die Welt möchte feststellen, ob diese Unterstellung richtig ist oder nicht. Was aber, wenn der Iran durch das Offenhalten einer latenten nuklearen Option schon längst die politische Dividende eines Kernwaffenbesitzes nutzt? Der Iran betreibt nukleare Sicherheitspolitik allein schon durch den Besitz von spaltbarem Material und dazugehörigen Produktionstechnologien und ist die Blaupause eines „virtuellen Kernwaffenstaates“ 13 – ein Status, den andere Staaten seit Jahrzehnten haben, die allerdings eng in die westliche Sicherheitsarchitektur eingewoben sind (z.B. Japan und Deutschland).

Diese Entwicklungen zeigen, welche Rolle Kernwaffen im politischen Diskurs und in militärischen Doktrinen weiterhin spielen. Gerade die gedankliche Verknüpfung von Kernwaffen und Macht ist ein Motiv für Staaten, sich diese anzueignen und sich damit an Machtdiskursen zu beteiligen, zu denen sie ohne Kernwaffen kaum einen Zugang hätten.14 Die Logik der Abschreckung, einst erfunden, um einen ebenbürtigen Gegner in Schach zu halten, eignet sich kaum dafür, andere Staaten vom Erwerb dieser Waffe abzuhalten – im Gegenteil.

Die Fokussierung auf die Folgen der Anwendung der Waffe öffnet die Debatte wieder für ethische Argumente und trägt zu einer umfassenden moralischen Entwertung von Kernwaffen bei. Eine solche De-Legitimierung würde die bisherigen politischen und militärtaktischen Ansichten über Kernwaffen komplett hinterfragen15 und ihren Nutzen einem »re-framing« (einem Umdeuten)16 unterziehen. Darauf zielt die »neue« Abrüstungsbewegung ab, in der Hoffnung, langfristig ein Verbot zu erreichen und letztlich Kernwaffen als Währung der Macht zu entwerten.

Zu lösende Probleme auf dem Weg zu einem Verbotsvertrag

Den erhofften Positivwirkungen einer möglichen Kernwaffenächtung stehen jedoch auch Befürchtungen gegenüber. Diese müssen im weiteren Dialog der Verbotsbefürworter offen angesprochen werden. Es lassen sich vier wesentliche Probleme identifizieren:

  • Zunächst ist davon auszugehen, dass ein Verbot zwar von vielen Staaten unterstützt würde, die Kernwaffenstaaten einen Verbotsvertrag jedoch kaum unterzeichnen werden. Auch für abrüstungswillige Kernwaffenstaaten braucht es Anreize, sich einem weiteren Regelwerk anzuschließen; es gibt schließlich schon den NVV.
  • Daneben ist es paradox, dass das moralische Argument der Abrüstungsbefürworter (Kernwaffen sind so zerstörerisch, dass sie verboten werden müssen) letztlich genau der Grund ist, warum sich die Kernwaffenstaaten diese zugelegt haben (und sie nicht wieder hergeben wollen). Das Beispiel Nordkorea zeigt, dass der Besitz von Kernwaffen einen hohen Grad an Handlungsautonomie für autoritäre Regime sichert. Solchen Staaten müssten neue Anreize und Sicherheitsgarantien geboten werden.
  • Drittens muss bei der Abrüstung von Kernwaffen mittels Verbotsvertrag ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den beteiligten Akteuren vorhanden sein. Anders als bei den Antipersonenminen oder der Clustermunition, bei der jeder einzelne abrüstende Staat einen Fortschritt darstellt, reicht bereits ein nuklearer Abrüstungsverweigerer aus, um alle anderen Staaten zu blockieren.
  • Zuletzt könnte mit der Unterzeichnung einer einfachen Verbotsnorm ohne die Beteiligung der Kernwaffenstaaten die Abrüstungsbewegung erlahmen, da dann alles erreicht ist – der finale Sprung, nach dem nichts mehr kommt. Teilerfolge wie das Aushandeln von Sicherheitsgarantien oder praktische Abrüstungsschritte wären vielleicht nicht mehr erzielbar, falls Kernwaffenstaaten sich dauerhaft dem Beitritt zur Verbotsnorm verweigern.

Aufgrund dieser Probleme muss der weitere Umgang mit den Kernwaffenstaaten im Abrüstungsprozess offen thematisiert werden. Derzeit gelten Nuklearwaffen noch immer für viele als Garanten von Stabilität im Gerüst internationaler Sicherheit. Um auf dem Weg zu einer kernwaffenfreien Welt voranzukommen, ist es nötig, den Einfluss dieser Abschreckungslogik zu mindern. Trotz der genannten Schwierigkeiten kann die Diskussion humanitärer Konsequenzen hier eine wirksame Strategie sein.

Anmerkungen

1) U.S. Department of Energy: The Manhattan Project – an interactive history; osti.gov/manhattan-project-history.

2) Richard P. Turco et al.: Nuclear Winter: Global Consequences of Multiple Nuclear Explosions. Science, no. 12/1983 (222/4630), S.1283-1292. Carl Friedrich von Weizsäcker (Hrsg.) (1970): Kriegsfolgen und Kriegsverhütung. München: Carl Hanser.

3) Alan Robock, Luke Oman und Georgiy L. Stenchikov: Nuclear winter revisited with a modern climate model and current nuclear arsenals: Still catastrophic consequences. Journal of Geophysical Research, No. 7/2007.

4) Mutlu Özdoðan, Alan Robock und Christopher J. Kucharik (2013): Impacts of a nuclear war in South Asia on soybean and maize production in the Midwest United States. Climatic Change, Vol. 116, Issue 2, S.373-387.

5) Lili Xia und Alan Robock (2013): Impacts of a nuclear war in South Asia on rice production in Mainland China. Climatic Change, Vol. 116, Issue 2, S.357-372.

6) Dominique Loye und Robin Coupland: Who will assist the victims of use of nuclear, radiological, biological or chemical weapons – and how? International Review of the Red Cross, 6/2007 (89/866), S.343.

7) IALANA (Hrsg.) (1997); Atomwaffen vor dem Internationalen Gerichtshof. Münster: LIT Verlag.

8) Abschlussdokument der Überprüfungskonferenz des NVV von 2010 (Art.VI).

9) Verlautbarung hinsichtlich ihres Fernbleibens; abrufbar unter: www.reachingcriticalwill.org/images/documents/Disarmament-fora/oslo-2013/P5_Oslo.pdf.

10) Der »Austrian Pledge« steht auf der offiziellen Konferenz-Website des österreichischen Außenministeriums online; bmeia.gv.at/index.php?id=55297.

11) Anne Harrington de Santana (2009): Nuclear Weapons as the Currency of Power -: Deconstructing the Fetishism of Force. The Nonproliferation Review 16/3, S.25-45.

12) George Shultz, William Perry, Henry Kissinger und Sam Nunn: A World Free of Nuclear Weapons. Wall Street Journal, 4.1.2007.

13) Anne Harrington und Matthias Englert (2014): How Much Is Enough? The Politics of Technology and Weaponless Nuclear Deterrence. In: Maximilian Mayer, Mariana Carpes und Ruth Knoblich (eds.): The Global Politics of Science and Technology – Vol. 2. Perspectives, Cases and Methods. Global Power Shift. Berlin/Heidelberg: Springer, S.287-302.

14) Paul Quilès (2013): Nuclear Deterrence – Not Suitable for the 21st Century. In: Rob van Riet (ed.): Moving Beyond Nuclear Deterrence to a Nuclear Weapons Free World. London: World Future Council, Nuclear Abolition Forum, Issue 2, S.8f.

15) Nick Ritchie: Waiting for Kant: devaluing and delegitimizing nuclear weapons. International Affairs, 5/2014 (Vol. 90 No. 3), S.622.

16) John Borrie: Humanitarian reframing of nuclear weapons and the logic of a ban. International Affairs, 5/2014 (Vol. 90 No. 3), S.625-646.

Matthias Englert ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Öko-Institut e.V. und beschäftigt sich seit mehr als zehn Jahren intensiv mit nuklearer Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie mit nuklearer Nichtweiterverbreitung und der Kontrolle spaltbarer Materialien.
Moritz Kütt ist Mitglied der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Naturwissenschaft, Technik und Sicherheit (IANUS) der TU Darmstadt und promoviert derzeit in Physik zu Verifikationstechnologien in der nuklearen Abrüstung.
Andreas Löpsinger ist Student im Masterstudiengang Internationale Studien / Friedens- und Konfliktforschung an der Goethe-Universität Frankfurt/Main sowie wissenschaftliche Hilfskraft bei der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Naturwissenschaft, Technik und Sicherheit (IANUS) der TU Darmstadt.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2015/2 Technikkonflikte, Seite 42–45