Quotierung der Weltsicherheit
Genderperspektiven zur UNO-Reform
von Heidi Meinzolt-Depner
„Wir Frauen so vieler verschiedener Nationalitäten, die wir uns, um unsere Gefühle auszudrücken, verschiedener Sprachen bedienen müssen, von denen eine jede ihre eigenen nationalen Charakterzüge trägt, sind hierher gekommen, in dem gleichen Bewusstsein, mit den gleichen Hoffnungen, dem einen Wunsch, dass unsere Stimme bis ans Ende der Erde dringen möge im Protest gegen diesen fürchterlichen Massenmord und gegen die Annahme, Krieg sei der einzige Weg, internationale Konflikte auszutragen…“ Wir Frauen beurteilen den Krieg anders als Männer. Männer kalkulieren vor allem sein wirtschaftliches Ergebnis: Wie viel kostet der Krieg, welche Verluste oder Gewinne sind für den nationalen Handel und die Industrie zu erwarten, welchen Machtzuwachs bringt er – und so fort! Aber was bedeutet der materielle Verlust im Vergleich zu den Männern und Söhnen, die hinausmarschieren, um nie heimzukehren? Wir Frauen denken vor allem an den Verlust der Menschheit, der durch Krieg entsteht, an den Jammer, die Schmerzen und das Elend, das er verursacht.“1 Mit diesen Worten begrüßte die Niederländerin Dr. Aletta Jacobs die über tausend Frauen aus 13 Ländern, die zum 1. Internationalen Frauenfriedenskongress 1915 nach Den Haag gekommen waren.
Bis heute belegen zahlreiche Studien aus Konfliktregionen, dass Frauen Gewalt anders erfahren als Männer, andere Sicherheitsbedürfnisse haben und sich anders um Frieden und Versöhnung bemühen. Frauenpräsenz macht einen Unterschied in allen Konfliktphasen – der Prävention, der Lösung und der Konfliktnachsorge.
Wenn das so eindeutig ist, dann stellt sich die Frage: Wo sind all diese Frauen in UN-Missionen, an Verhandlungstischen, in Entscheidungspositionen?
Die zentralen Forderungen, die auf dem Haager Frauenfriedenskongresses vor 90 Jahren erhoben wurden, sind noch heute aktuell: strikte Anerkennung des Völkerrechts und eines internationalen Schiedsgerichts, radikale weltweite Abrüstung und Beteiligung der Frauen an politischen Entscheidungen!
Der amerikanische Präsident Woodrow Wilson war von den Frauen und ihrer Mobilisierungskraft damals tief beeindruckt und baute die Forderungen in seine Vorschläge für den Frieden und die Gründung des UNO-Vorläufers »Völkerbund« teilweise wörtlich ein. Auf der 1919 parallel zur Gründung des Völkerbundes in Paris stattfindenden 2. Internationalen Frauenkonferenz in Zürich2 wurden die Forderungen bekräftigt und detailliert, da man die 1918 im Versailler Vertrag festgehaltenen Friedensbedingungen nicht tauglich hielt für einen gerechten und dauerhaften Frieden. Es fehlte z.B. die vollständige Abrüstung;3 die Frauen wollten auch im Sinne der Gerechtigkeit die Aufstellung eines Weltwirtschaftsplanes und vor allem die Festschreibung der Gleichstellung der Frauen. Das Missverhältnis zwischen ihren idealen Vorstellungen und der von den Männern auf der Pariser Völkerbundkonferenz definierten »real möglichen Politik« war damals spürbar und ist es noch heute. Um politisch am Ball zu bleiben und um sich weiter einzumischen, wurde der Sitz des in »Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit«4 umbenannten »internationale Frauenausschuss für dauerhaften Frieden« nach Genf, dem zukünftigen Sitz des Völkerbundes, verlegt.5
Seit damals ist auf dem internationalen Parkett viel in puncto Gendergerechtigkeit in Bewegung geraten, von der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs6 über die wegweisende Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 mit ihrer Aktionsplattform,7 die Antidiskriminierungskonvention8 1979, die Verabschiedung der Millenium-Entwicklungsziele,9 die Verankerung des Begriffs der »Menschlichen Sicherheit«10 bis hin zu der im Jahr 2000 verabschiedeten UNO-Sicherheitsratsresolution 1325 »Frauen, Frieden und Sicherheit«11, um nur einige Meilensteine auf diesem Weg zu nennen.
Aber niemand kann behaupten die Weltsicherheit sei inzwischen quotiert: Unter den etwa 100 Botschaftern im UNO-Sicherheitsrat waren in den letzten 10 Jahren nur zwei Frauen. Nur zwei Frauen leiten augenblicklich eine Mission im Rahmen der 27 friedenserhaltenden Maßnahmen – eine in Georgien, eine in Burundi. Gerade zehn Missionen haben eine Genderberatung. 4% beträgt der Frauenanteil an der zivilen Polizei, 1% am militärischen Personal, 27% am zivilen Personal.12 Unter den Blauhelmen stecken Männer, die vielleicht den Frieden schützen, aber die Prostitution und die HIV-Ansteckungsraten in die Höhe haben schnellen lassen (Beispiele: Kambodscha, Bosnien, Liberia). Der Aufbau von UNO- Flüchtlingslagern wird von Männern geplant, die regelmäßig vergessen, für genügend Binden und Babynahrung zu sorgen, obwohl Frauen und Kinder die große Mehrheit der Flüchtlinge stellen (Beispiel: Westafrika). Beim Wiederaufbau staatlicher Institutionen in Nachkriegsländern sind es wiederum Männer, die nicht daran denken, Frauenquoten für Regierung, Parlament, Justiz und Polizei aufzustellen, was dazu führt, dass Frauenrechte nicht gewährleistet und sexualisierte Kriegsverbrechen nicht aufgeklärt werden (Beispiele: Kosovo und Afghanistan). Die Straffreiheit für Verbrecher und Vergewaltiger aber ist ein wichtiger Grund dafür, dass viele überwunden geglaubte Konflikte irgendwann wieder losgehen. Es gibt auch einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit gewalttätiger Konflikte und geringer Frauenrepräsentanz im Parlament und in Entscheidungsfunktionen.
In der Öffentlichkeit wahrgenommen werden Frauen und Mädchen als Opfer – gerade auch in den sog.»modernen« Kriegen um Rohstoffe und um geostrategische Einflüsse, die im Namen von Religion, Ethnizität oder als vermeintliche Terrorabwehr geführt werden. Frauen brauchen besonderen Schutz, vor allem wenn in krisengeschüttelten Gesellschaften die Anzahl der im Umlauf befindlichen Waffen und der Anteil der häuslichen Gewalt in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Bedrohungspotenzial stehen. Erst „wenn Frauen sicher sind, dann sind es auch die Nationen“.13 Aber die Opfer zu schützen, ist nur die eine Seite der Medaille. Allein ist dies „ein Schlag ins Gesicht all der tapferen, intelligenten Frauen, die bereit sind, am Wiederaufbau ihres Landes (mitzuarbeiten), und die genau wissen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen“.14
Auf die UNO übertragen gilt dies genauso: Wer meint, es sei nicht so wichtig, ob hier Männer oder Frauen agieren, irrt sich. Gerade die unsägliche Absegnung immer neuer militärischer Operationen seitens der UNO, unter Inkaufnahme des Leidens der Zivilbevölkerung – darunter vieler Frauen und Kinder – und die Unilateralität der Konfliktdefinition, die diesen Operationen zu Grunde liegt, fordern zum Umdenken auf. Wenn man denn die Grundprinzipien der UNO mit neuem Leben erfüllen will, kommt man nicht umhin, den Genderansatz erneut in den Blick zu rücken: „Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechten für alle“15 ist es unverzichtbar, das große Wissen der Frauen und der Zivilgesellschaften über Konfliktdeeskalation und kreative Konfliktlösung ernst zu nehmen und zu integrieren.
Akteurinnen und Bündnispartnerinnen für die UNO-Ebene
Die entscheidende Dynamik für ein Umdenken und Umsteuern entsteht aus der Zivilgesellschaft. „Wenn Frauen sich einen Platz in der Zivilgesellschaft erobert haben, dann ist das der vorrangige Raum, in dem sie offene und ehrliche Debatten in Krisenzeiten und Diskussionen über mögliche Alternativen zum Einsatz von Gewalt thematisieren – denn die Bandbreite der Optionen, der kreativen Ideen und Antworten auf Krisen ist drastisch eingeschränkt, wenn die Hälfte der Weltbevölkerung überwiegend vom politischen Prozess ausgeschlossen ist.“16 Die Zivilgesellschaft muss institutionell angebunden sein an die politischen Entscheidungsebenen. Nur so ist der Einfluss von Frauen und Frauenorganisationen auf die jeweiligen Regierungen gewährleistet.
In New York übernimmt die zivilgesellschaftliche Arbeitsgruppe zu »Frauen, Frieden und Sicherheit« diesbezüglich eine wichtige Funktion. Sie hat sich im Mai 2000 gegründet, maßgeblich die Verabschiedung der Resolution 132517des UNO-Sicherheitsrates am 31.Oktober 2000 vorbereitet und angeschoben und überwacht jetzt deren Umsetzung.
Die Resolution enthält fünf Schlüsselverpflichtungen:
- Garantie der Geschlechtergerechtigkeit auf allen Entscheidungsebenen;
- Integration der Genderperspektive in alle Beschlüsse, Maßnahmen und Missionen durch den UNO-Sicherheitsrat;
- Schutz und Wahrung von Menschenrechten für Frauen und Mädchen;
- Beachtung der Genderperspektive in allen Konfliktnachsorgeprozessen; und
- Einführung der Genderperspektive in Peacekeeping-Operationen.
Sie wurde inzwischen in 70 Sprachen übersetzt und enthält Verpflichtungen für die nationalen Regierungen der 191 UNO-Mitgliedsstaaten, für sämtliche UNO-Institutionen sowie für politische Gremien?
Die einstimmige Verabschiedung der Resolution 1325 wurde möglich durch die geschickte Nutzung der sog. Arria-Formel.18 In der Arbeitsgruppe »Frauen, Frieden und Sicherheit« arbeiten zahlreiche Nichtregierungsorganisationen zusammen;19 sie werden unterstützt von UNO-Agenturen wie z.B. UN Development Fund for Women (UNIFEM).20 Das Monitoring übernimmt »Peacewomen«, ein Projekt, das von der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit (IFFF/WILPF) getragen wird. Das Webportal peacewomen.org und regelmäßige e-news liefern Informationen, Aktionsvorschläge und »best practice«-Beispiele21 für die Bedeutung und die spezifische Rolle von Frauen in Friedensaktivitäten in allen Krisenregionen der Welt.
Resolution 1325 ist die erste Resolution, die die unterschiedliche Betroffenheit von Männern und Frauen im Krieg ausdrücklich festhält. Sie ist ein Arbeitsinstrument, das Rückendeckung für Frauen vor Ort gibt. So führte sie z.B. zur Festlegung der Frauenbeteiligung am Wiederaufbau Afghanistans in der Brüsseler Erklärung 2001, zur Einrichtung eines offiziellen Beobachterstatus für Frauen an den Verhandlungen in Burundi und zur aktiven Teilnahme von Frauen am Friedensprozess in Sri Lanka. Resolution 1325 hat das große Verdienst, das Bild von Frauen als ausschließliche Opfer von Kriegen ersetzt zu haben durch die Wahrnehmung von Frauen als aktive Friedensbildnerinnen und erfolgreiche Verhandlerinnen. Papier allein ist geduldig, wenn es am politischen Willen zur Umsetzung mangelt. Dieser sollte sich u.a. in nationalen Aktionsplänen manifestieren. UNO-Generalsekretär Kofi Annan hat in diesem Jahr die Staaten ausdrücklich aufgefordert, ihre Fortschritte bei der Umsetzung von Resolution 1325 zu dokumentieren, um die Ergebnisse im Herbst 2005 auf UNO-Ebene zusammenführen zu können. Zu den Arbeitsaufträgen an die Staaten gehören auch Konkretisierungen wie die Nominierung von qualifiziertem weiblichen Personal für Führungspositionen in UNO-Institutionen; Angebote von gender-sensiblen Trainings, wie sie für die Missionen z.B. in Liberia, Sudan und Haiti aktuell dringend erforderlich sind; die Ausbildung und Rekrutierung von Frauen für Missionen in Burundi, Osttimor und Kongo, damit sie Arbeitsbeziehungen zu Frauenorganisationen vor Ort aufbauen und produktiv für einen nachhaltigen Friedensprozess nutzen. Das Büro des »Special Adviser on Gender Issues and the Advancement of Women«22 arbeitet an einem neuen »Code of Conduct«, der eine Null-Toleranzschwelle bei sexueller Ausbeutung durch UNO-Personal vorsieht.23 Für die Nach-Konfliktzeit will man besonderes Augenmerk auf Gleichberechtigungsparagraphen in neuen Verfassungen richten und setzt durch geeignetes Monitoring und Förderprogramme auf die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an Wahlen. In Afghanistan ist das bis zu einem gewissen Grad gelungen mit 20% Frauenanteil in der Loya Jirga; in Ruanda gewannen Frauen 49% der Parlamentssitze.
Die Commission on the Status of Women hat bei ihrer letzten Sitzung24 zahlreiche Empfehlungen zur Umsetzung erneuert und bekräftigt, unter der Prämisse, dass nachhaltiger Frieden nur erreicht werden kann, wenn die volle und gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an der Prävention und der Konfliktlösung gewährleistet wird.25. Konfliktnachsorge wird dabei als erfolgreiche Strategie zur Prävention definiert. Friedensabkommen sind die beste Gelegenheit, die besonderen Bedürfnisse und Prioritäten von Frauen angemessen zu berücksichtigen. Dies funktioniert aber nicht, wenn es keine spezifischen Anreize, finanzielle Unterstützungen und individuelle bzw. kollektive Trainings für Frauen und Frauengruppen gibt. Parallel dazu muss überall Gewalt gegen Frauen nachgewiesen, dokumentiert und verfolgt werden.
Das Abschlussdokument der CSW Commission on the Status of Women legt seinen Schwerpunkt darauf, dass die Genderperspektive und die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an der geplanten Kommission zur Friedensschaffung garantiert werden muss. Die Berücksichtigung der Geschlechterparität und das Empowerment von Frauen sollen Leitmotive für alle Staaten für den UNO-Gipfel im Herbst sein.
Erst wenige Staaten haben inzwischen Aktionspläne vorgelegt oder in Bearbeitung (in Europa planen dies u.a. Großbritannien und Schweden); deshalb haben sich in vielen Ländern inzwischen Initiativgruppen von Frauen gebildet, die die Umsetzung der Res.1325 auf nationaler und europäischer Ebene aktiv beschleunigen wollen.
In Deutschland hat sich dieser Aufgabe der Frauensicherheitsrat26 verschrieben. In Ermangelung eines nationalen Aktionsplans27 hat der Frauensicherheitsrat einen eigenen Aktionsplan erstellt, der Quoten, Instrumente, Monitoring und Sanktionen/ bzw. Anreize definiert,28 die bei zahlreichen Gesprächen und Foren zur Diskussion gestellt wurden. Im Juli 2004 antwortete der Frauensicherheitsrat mit einem Schattenbericht auf den Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Resolution 1325.29 Er legt die Finger in die Wunden mangelnder frauenpolitischer Standpunkte und Initiativen, kritisierte einen defizitären Sicherheitsbegriff, zu geringe Beteiligung von Frauen und Zivilgesellschaft an sicherheitsrelevanten Entscheidungen, fehlende Transparenz bei den »Freunden der Resolution«30 und einen unverbindlichen, Genderaspekte vernachlässigenden Aktionsplan zur zivilen Konfliktlösung. Der Schattenbericht weist darauf hin, dass es an qualifizierter Schulung für Kriseneinsätze fehlt (z.B. Geschlechterperspektive bei der Ausbildung afghanischer Polizisten oder im Kosovo), dass Kooperationen mit Warlords die Wahrung von Frauenrechten verhindern, dass es mehr Aufklärung zur Aidsprävention bedarf. der Bericht beklagt, dass der Zugang zu Reintegrationsmaßnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit – z.B. für Frauen in Ruanda oder Liberia – erschwert und Gewalt gegen Frauen immer noch kein Asylgrund ist. Er schließt ab mit einem konkreten Forderungskatalog. Im kommenden Jahr strebt der Frauensicherheitsrat an, über eine zunächst europäische Vernetzung von Lobbyaktivitäten der Zivilgesellschaft Synergieeffekte und somit zusätzliche Impulse für die Reform der Vereinten Nationen zu bewirken. In Europa kann man sich übrigens erfolgreich auf interessante Beschlüsse und Dokumente z.B. des Europaparlaments,31 des Europarates32 und der OSZE33 beziehen.
Fazit: Wenn wir die Vision einer gerechten Gesellschaft, in der Männer und Frauen gemeinsam Verantwortung tragen und Konflikte friedlich lösen, aufrecht erhalten wollen, dann muss Weltsicherheit quotiert werden. Nur so kann die Diskrepanz zwischen denkbaren Alternativen für nachhaltigen Frieden und einer machtgesteuerten Interessenpolitik langfristig überwunden werden.
»Empower women and educate men«!
Anmerkungen
1) Dr. Aletta Jacobs war die erste Kinderärztin der Niederlande und Vorstandsmitglied der Internationalen Frauenrechtsbewegung ISA.
2) Die Frauen trafen sich in Zürich, da sie bis dato noch nicht an der offiziellen Politik beteiligt waren und deutsche Teilnehmerinnen so kurz nach Ende des ersten Weltkrieges keine Einladung nach Frankreich bekommen hätten.
3) Forderung, die anlässlich des Internationalen Frauentages von einer internationalen Frauendelegation seit Jahrzehnten jedes Jahr wieder bei der Genfer Abrüstungskonferenz im Kontext aktueller Rüstungsdebatten vorgetraten wird.
4) IFFF; engl. Women’s International League for Peace and Freedom/WILPF, siehe www.internationalefrauenliga.de und www.wilpf.int.ch.
5) Dort hat die bei der UNO akkreditierte Organisation auch heute noch ihren Sitz.
6) Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) definiert sexualisierte Gewalt als kriminellen Akt und garantiert u.a. Zeugenschutz für Frauen und Männer, sieben von 18 Richtern sind Frauen, siehe www.icc.org, siehe gender taskforce, bzw. Aufsätze von G.Mischkowski zu ICC und Gender (siehe Amnesty Konferenzdokument)
7) Bericht der Vierten Weltfrauenkonferenz, UNO-Dokument A/CONF.177/20 vom 17. Oktober 1995, vor allem Anlage II, Aktionsplattform, Kapitel 5, »Frauen und bewaffnete Konflikte«; www.un.org/Depts/german/conf/beijing/beij_bericht.html.
8) Convention on the Elimination of all forms of Discrimination against Women (CEDAW); www.unhchr.ch/html/menu3/b/e1cedaw.htm.
9) Ziel 3 der »Millenium Development Goals« lautet: „promote gender equality and empower women“; http://www.undg.org/content.cfm?id=502.
10) 2003 bewertet die von der UNO eingesetzte Commission on Human Security die »menschliche Sicherheit« als handlungsleitend; siehe www.humansecurity-chs.org/. Vgl. dazu »Human Security – Women Security«? Keine nachhaltige Sicherheit ohne Geschlechterperspektive, Schriften des Feministischen Instituts der Heinrich-Böll-Stiftung, Nr.7, 2003 , www.glow-boell.de.
11) http://www.internationalefrauenliga.de/un%20Resolution%201325.html.
12) weitere Daten gesammelt unter www.peacewomen.org
13) Sima Samar, ehemalige afghanische Frauenministerin auf der Veranstaltung »Brauchen wir einen Weltfrauensicherheitsrat«, Feministisches Institut der Heinrich-Böllstiftung
14) Elisabeth Rehn, ehemalige finnische Verteidigungsministerin und Co-Autorin der UN-Studie zu »Women, War and Peace«, und Sonderbeauftragte des UNGS für den Balkan
15) »In größerer Freiheit: Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechten für alle« lautet der Titel des Berichts des UNO-Generalsekretärs Kofi Annan für die Reform-Generalversammlung im September 2005; www.un.org/depts/german/gs_sonst/a-59-2005-ger.pdf.
16) Charlotte Bunch zur Debatte »Brauchen wir einen Weltfrauensicherheitsrat?« auf einer gleichnamigen Veranstaltung des Feministischen Instituts der Heinrich-Böll-Stiftung am 14. und 15. September 2002.
17) Mit der Verabschiedung der Resolution 1325 wurde diese für die 191 UNO-Mitgliedsstaaten rechtlich bindend.
18) Die 1992 vom Botschafter Venezuelas eingeführte »Arria-Formel« ermöglicht den Zugang von Nichtregierungsorganiationen zu informellen Sitzungen des Sicherheitsrates. Dadurch wird die Arbeit zivilgesellschaftlicher Akteure im Zuge der anstehenden UN-Reform aufgewertet und eine bessere Verzahnung von UNO-Institutionen und zivilgesellschaftlichen Aktivitäten angestrebt (vgl. UNO-Generalsekretär Kofi Annan vor dem Sicherheitsrat am 22. Juni 2004).
19) U.a. die Gruppen International Alert, IFFF/WILPF, International Women’s Tribune Center, Amnesty International, Femmes Africa Solidarité; siehe www.peacewomen.org/wpsindex.html für eine vollständige Liste der angeschlossenen Organisationen.
20) www.womenwarpeace.org/about_us.htm.
21) Siehe separater Kasten mit einigen Beispielen. Weitere Beispiele finden sich u.a. in: Ute Scheub, Friedenstreiberinnen. Elf Mutmachgeschichten aus einer weltweiten Bewegung, Psychosozial-Verlag, Gießen, 2004; Initiative »1000 Frauen für den Friedensnobelpreis«, www.internationalefrauenliga.de/1000peacewomen.htm.
22) www.un.org/womenwatch/osagi/.
23) Nach Aussagen von Rachel Mayanja, UN Special Adviser on Gender Issues and the Advancement of Women, auf der OSZE-Koferenz zu »Women in Conflict Prevention and Crisis Management« in Wien, Juni 2005.
24) Die Commission on the Status of Women (CSW, www.un.org/womenwatch/daw/csw/) tagte zuletzt vom 28.2. – 4.3.2005 in New York zu Peking+10, zur Verbindung mit den Millenium Development-Goals und zur Umsetzung der Resolution 1325. Ein Konferenztagebuch von Gitti Hentschel beschreibt die politische Einschätzung der Fortschritte und die Diskussionsverläufe; www.glow-boell.de/de/rubrik_2/5_976.htm.
25) Vina Nadjibulla am 24.6.2005 im Rahmen des Civil Society Hearing der CSW.
26) Dem Frauensicherheitsrat gehören ca. 50 Frauen aus friedens-und entwicklungspolitischen Organisationen, politischen Stiftungen und Friedensforschungsinstituten an. Er wurde 2003 gegründet zur kritischen Beobachtung der Aktivitäten der Bundesregierung im UN-Sicherheitsrat während der 2-jährigen Mitgliedszeit Deutschlands. Der Frauensicherheitsrat setzt seine Lobby-Aktivitäten fort; Details zu Zusammensetzung, Aktivitäten, Beteiligung usw. unter www.un1325.de.
27) Auch die deutsche Regierung hat in ihrem Bericht bei der letzten CSW-Tagung in New York deutliche Fortschritte bei der Umsetzung der Resolution 1325 vermeldet. Auf einem »Forum Globale Fragen« des Außenministeriums wurde von Staatssekretärin Kerstin Müller ein nationaler Aktionsplan zugesagt, die Zusage wurde aber später wieder zurückgenommen.
28) Siehe www.un1325.de/fsr.htm#aktionsplan.
29) Der Schattenbericht des Frauensicherheitsrates ist zu finden unter www.un1325.de/data/GLOW.pdf; der Bericht der deutschen Regierung auf der Website des Außenministeriums.
30) Die »friends of the resolution« sind eine ad hoc-Gruppe, in der Regierungen von 27 UN-Staaten vertreten sind, u.a. auch Deutschland.
31) Europaparlament Okt. 2000, »Zur Beteiligung von Frauen an friedlicher Konfliktlösung« vorgelegt von MdEP Maj-Britt Theorin , Dokument A5-0308/2000.
32) Konferenzdokument zur Beteiligung von Frauen an Konfliktprävention und Konfliktlösung, Straßburg 2001.
33) OSCE Action Plan for the Promotion of Gender Equality und Background Materials zur OSZE-Konferenn in Wien von Kvinna til Kvinna (Frauen für Frauen) Foundation Schweden, Juni 2005.
Heidi Meinzolt-Depner ist Gymnasiallehrerin und seit vielen Jahren in der internationalen Politik tätig; zunächst im Vorstand der Europäischen Grünen und später als Europakoordinatorin der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit. Ihr Schwerpunkt liegt auf Alternativen zur traditionellen Sicherheitspolitik, zivile Konfliktlösung und Gewaltprävention unter besonderer Berücksichtigung der Rolle von Frauen