Rüstungsexportpolitik
Bilanz und Ausblick im dritten Jahr der »Zeitenwende«
von Susanne Weipert
Die Bundesregierungen – egal welcher politischen Konstellation – haben ihre Rüstungsexportpolitik stets als restriktiv dargestellt. Diese Behauptung steht jedoch oft genug im Widerspruch zur tatsächlichen Genehmigungspraxis. Die Regierungskoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hätte mit dem Vorhaben eines »Rüstungsexportkontrollgesetzes« eine wirkliche Veränderung bewirken können. Doch im Kontext des Kriegs gegen die Ukraine kam es nicht dazu. Mit einem Blick zurück auf die Rüstungsexportpolitik der »Ampel«-Regierung und nach vorn auf die zu erwartenden Probleme unter der neuen Regierung von CDU/CSU und SPD wird klar: Ein Gesetz, das zu einer wirklich restriktiven Rüstungsexportpolitik hätte führen können, ist in weite Ferne gerückt.
Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Ende 2021 weckte Hoffnung: Ein Rüstungsexportkontrollgesetz sollte endlich kommen. Idealerweise – so hofften deutsche Friedensorganisationen und Friedensforschende – ein Gesetz, das alle gesetzlichen und politischen Regelungen der Rüstungsexportkontrolle zusammenfasst und ein Verbandsklagerecht enthält. Letzteres gibt es bspw. in Frankreich und Großbritannien und in Deutschland z.B. im Umweltrecht. Hier sollten Friedens- und Menschenrechtsorganisationen erteilte Rüstungsexportgenehmigungen von Gerichten auf ihre Gesetzeskonformität hin überprüfen lassen können. Bei einem Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen hätte dann auch der Widerruf einer erteilten Exportgenehmigung richterlich beschlossen werden können. Bündnis90/Die Grünen hatten sich in der Opposition stets für das Verbandsklagerecht eingesetzt.
Eine zarte Hoffnung, die langsam stirbt
Das für Rüstungsexporte federführende Wirtschaftsministerium unter dem Grünen Robert Habeck startete dann auch unmittelbar zu Beginn der Legislatur ein Konsultationsverfahren zu einem Rüstungsexportkontrollgesetz, an dem sich pax christi und »Aktion Aufschrei« neben anderen NGOs und Friedensforschungsinstituten beteiligten (vgl. BMWi 2022). Allerdings spielte der Beginn des Kriegs gegen die Ukraine und die vom Kanzler ausgerufene »Zeitenwende« im Februar 2022 den regierungsinternen Kritiker:innen des Gesetzesvorhabens und den Interessen der Rüstungsindustrie in die Hände. Waffenlieferungen waren nun nicht mehr kritisch zu hinterfragen, sondern geboten. Das Image der Rüstungsindustrie verbesserte sich mit jedem Tag, den der Krieg andauerte.
Aufrüstung war (und ist) das Gebot der Stunde. Deutschland sollte auf europäischer Ebene kooperationsfähig sein und nicht der »Hemmschuh« mit einer vermeintlich zu strengen Ausfuhrkontrolle. Tatsächlich jedoch verstießen (und verstoßen) die europäischen Partner und Deutschland regelmäßig gegen die Vorgaben des Gemeinsamen Standpunktes der EU zu Rüstungsexporten (2008) und des Waffenhandelsvertrages (»Arms Trade Treaty«, ATT) durch Rüstungsexporte an Staaten, die Völkerrecht und Menschenrechte missachten, wie bspw. Saudi-Arabien.
- Den teilweisen Exportstopp gegenüber Saudi-Arabien hob die Bundesregierung im Spätsommer 2023 wieder auf und erlaubte den Export von Eurofighter-Kampfflugzeugen sowie Lenkflugkörpern zur Bewaffnung eben dieser Flugzeuge, obwohl der Krieg in Jemen nicht beendet war. Im Koalitionsvertrag der »Ampel«-Regierung hatte es dazu noch geheißen, dass keine Exporte in Länder genehmigt würden, die unmittelbar am Jemenkrieg beteiligt sind.
- Im Oktober 2024 wurde dann auch die Blockade des Exports von Eurofightern an die Türkei aufgegeben (vgl. ZEIT 2024), obwohl diese zum gleichen Zeitpunkt wieder Luftangriffe gegen kurdische Gebiete in Nordsyrien und Nordirak flog.
- Auch die Entscheidungen der Bundesregierung zu den Rüstungsexporten nach Israel spätestens seit Dezember 2023 sind als problematisch zu erachten. Die Bundesregierung begründet ihre Exporte stets mit der »Staatsräson« des Existenzrechts für Israel. Das Völkerrecht kennt diese Kategorie allerdings nicht und spätestens als der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) im November 2024 Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Netanjahu und Verteidigungsminister Galant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gaza-Streifen erließ, hätte die Bundesregierung jegliche Exporte stoppen müssen, die Israel im Gaza-Streifen hätte einsetzen können.
Enttäuschende Eckpunkte zum Gesetz ohne Zeitplan
Das Wirtschaftsministerium legte im Oktober 2022 zwar einen Eckpunktentwurf für das Rüstungsexportkontrollgesetz vor. Dieser enthielt entgegen aller Hoffnungen aber kaum Verbesserungen, zum Teil auch Verschlechterungen gegenüber dem Status quo und vor allem kein Verbandsklagerecht. Laut Aussagen von an den regierungsinternen Prozessen beteiligten Personen wäre das der Deal gewesen: kein Verbandsklagerecht, aber dafür das Gesetz. Nachdem zu diesem Eckpunkte-Entwurf noch Stellungnahmen abgegeben werden konnten, folgten zwei Jahre annähernder Stillstand – keine weiteren offiziellen Konsultationsverfahren, kein Gesetzentwurf, keine regierungsinterne Einigung. Im Sommer 2024 zeichnete sich dann ab, dass auch ein mangelhaftes Gesetz nicht mehr Realität werden sollte. Hinter den Kulissen hieß es, am Ende hätten auch die Grünen das Projekt nicht weiter verfolgt, da das Ergebnis den einen zu lax und den anderen zu streng gewesen sei und die SPD auf bestimmte Ausnahmen gedrungen hätte, die dem Geist des Gesetzes widersprochen hätten. Die FDP hatte, mit wenigen Ausnahmen, nie ein Interesse an diesem Gesetz.
Im Rahmen der Initiative »Open Government Partnership«, die u.a. zum Ziel hat, mehr Transparenz herzustellen, hatte sich die Bundesregierung unter Kanzler Scholz noch 2023 zur Einrichtung einer öffentlich einsehbaren Datenbank mit den erteilten Rüstungsexportgenehmigungen verpflichtet (vgl. Bundeskanzleramt 2023). Bis zum vorzeitigen Ende der Regierung im November 2024 wurde dies jedoch nicht umgesetzt, zunehmend wurden Exportgenehmigungen (gerade nach Israel) auch abseits des Bundessicherheitsrates getroffen, um das Parlament nicht mehr darüber informieren zu müssen. Auf Anfrage eines Journalisten teilte die neue Bundesregierung von CDU/CSU und SPD mit, dass sie sich dem Transparenzvorhaben nicht verpflichtet fühlt und entsprechend keine derartige Datenbank veröffentlichen wird (vgl. Tillack 2025).
»Paradigmenwechsel«
Dass das Rüstungsexportkontrollgesetz im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD keine Erwähnung findet, verwundert nicht. Die im Koalitionsvertrag benannten Ziele bezüglich der Rüstungsexportpolitik jedoch weisen deutlich in die Richtung einer forcierten Abschwächung der Kontrolle: Waffenexporte sollen jetzt offiziell an den „Interessen der Wirtschaftspolitik“ ausgerichtet werden (CDU/CSU und SPD 2025, Rn. 4194f.), was einen Verstoß gegen Artikel 10 des Gemeinsamen Standpunktes der EU darstellt. Dieser verneint explizit, dass Wirtschaftspolitik Vorrang vor Menschenrechten, humanitärem Völkerrecht und weiteren völkerrechtlichen Verpflichtungen haben darf. Dazu »passt« jedoch die weitere Formulierung im Koalitionsvertrag, Rüstungsexporte nur noch „grundsätzlich“ – also mit möglichen Ausnahmen – abzulehnen, wenn mit diesen die Menschenrechte oder das Völkerrecht verletzt werden könnten (ebd., Rn. 4200ff.). Der Gemeinsame Standpunkt der EU und der ATT erlauben in diesen Fällen jedoch gerade keine Ausnahmen. Zudem streben die Koalitionäre im Außenwirtschaftsrecht einen „Paradigmenwechsel“ bei den Ausfuhrgenehmigungsprozessen (ebd., Rn. 290f.) an. Dazu soll die Exportkontrolle durch „Stichproben“ statt durchgängiger Prüfung erleichtert werden, um „zu vereinfachen und beschleunigen“ (ebd.). Bei Anwendung auf die Rüstungsexportkontrolle, könnte das das Ende der (seit Jahrzehnten beschworenen) Einzelfallprüfung bedeuten. Bereits die »Ampel«-Regierung hatte das bestehende Instrument »Allgemeine Genehmigungen« (AGG) auf noch mehr sonstige Rüstungsgüter und sogar auf Drittländer (außerhalb EU und NATO), wie Südkorea und Singapur, ausgeweitet. Wurde eine AGG für ein bestimmtes Rüstungsgut in ein bestimmtes Land erlassen, muss das exportierende Rüstungsunternehmen keine Einzelausfuhrgenehmigung mehr dafür beantragen. Der Export muss nur noch nachträglich dem Bundesausfuhramt (BAFA) gemeldet werden.
Betreffend Israel hat die neue Bundesregierung bereits in den ersten Monaten gezeigt, dass auch für sie völkerrechtliche Verpflichtungen keine Rolle spielen, und die Rüstungsexporte fortgesetzt. Und sie ist sogar soweit gegangen, den völkerrechtswidrigen Angriff Israels auf Iran als »Selbstverteidigung« umzudeuten und Israel für die »Drecksarbeit« zu danken.
Zurück zu den Wurzeln?
Da CDU/CSU ein Rüstungsexportkontrollgesetz immer abgelehnt haben, fordert das Bündnis »Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!« das Gesetz nicht mehr prioritär, sondern kehrt zu seinen »Wurzeln« zurück und wird den Fokus auf menschenrechts- und völkerrechtsverletzende Empfängerländer und die Opfer deutscher Rüstungsexporte lenken – getreu dem Motto des Bündnisses: „Den Opfern eine Stimme, den Tätern Name und Gesicht“ (Aktion Aufschrei o.J.).
Die zu erwartende Ausweitung von nationalen Exporterleichterungen im Rahmen des Koalitionsvertrages sowie der – noch im Dezember 2024 von der alten Regierung verabschiedeten – Strategie zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie werden kritisch beobachtet. Und auch die weiter wachsende Bedeutung der europäischen Rüstungskooperationen und damit einhergehender Exporte wird stärker Beachtung finden (müssen). Angesichts einer zum Ziel erklärten „wettbewerbsfähigen europäischen Rüstungsindustrie“ im Rahmen der Strategie zur Stärkung der europäischen Rüstungsindustrie sowie der Strategie für gemeinsame europäischen Aufrüstung (European Readiness 2030) ist zu befürchten, dass die europäischen und auch nationalen Regelungen zur Rüstungsexportkontrolle weiter ausgehöhlt werden.
Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber vorher sind unzählige Menschen mit Hilfe deutscher Rüstungsgüter getötet worden.
Literatur
Aktion Aufschrei (o.J.): Kampagne gegen Rüstungsexporte. Über uns – Wer wir sind. Homepage, online unter: aufschrei-waffenhandel.de/ueber-uns/wer-wir-sind.
Bundeskanzleramt (2023): Vierter Nationaler Aktionsplan 2023 – 2025 im Rahmen der Teilnahme an der Open Government Partnership (OGP). Berlin, 30.8.2023.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) (2022): Erarbeitung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes. Homepage, Dokumentation Gesetzgebungsverfahren, 8.12.2022.
CDU/CSU; SPD (2025): Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag 21. Legislaturperiode. Berlin und München, 5.5.2025.
Die ZEIT (2024): Deutschland genehmigte Rüstungsexporte in Millionenhöhe in die Türkei. Die ZEIT online, 19.10.2024.
Tillack, H.-M. (2025): Wirtschaftsministerin Reiche kassiert ein Transparenzprojekt der Ampel. Post auf »X«, Online unter: x.com/hmtillack/status/1939941456480817588.
Susanne Weipert ist Koordinatorin der »Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!« und Referentin für Rüstungsexporte bei pax christi – Deutsche Sektion e.V.

