W&F 1990/3

Rüstungskonversion in den neuen Bundesländern

von Werner Hänsel • Heinz Michael

Bekanntlich stammt der Begriff Konversion seinem Ursprung nach aus dem Kirchenrecht. Er wurde für die Bezeichnung des Übertritts von einer Religion oder Konfession zu einer anderen verwandt. In der Theologie nimmt dieser Begriff auch in der Gegenwart einen breiten Raum ein. Daraus abgeleitet wird heute allgemeinsprachlich Konversion als Bezeichnung von Prozessen der Umgestaltung (Umstellung, Umwandlung, Umkehrung, Abänderung, Übertritt) von einem Zustand in einen anderen Zustand verstanden.

Zum Inhalt des Begriffes »Rüstungskonversion«

Bezogen auf den Abrüstungsprozeß wird Konversion meist als Umstellung der Rüstungsproduktion auf zivile Produktion aufgefaßt und diese Umstellung als Rüstungskonversion bezeichnet.1 Die Einengung der Rüstungskonversion auf die Produktion ist aber nicht ausreichend, um den gesamten Umstellungsprozeß zu erfassen und zu gestalten. Die Rüstungskonversion muß breiter gefaßt werden. Wir definieren sie als „ Gesamtheit der Maßnahmen zur gezielten Umstellung von bisher für militärische Zwecke genutzte personelle, materiell-technische und finanzielle Kapazitäten (Ressourcen) auf zivile Zweckbestimmungen.“

Dementsprechend erfaßt die Rüstungskonversion viele Felder, auf denen sich eine Umstellung militärisch genutzter in zivile Kapazitäten notwendig macht. Die hauptsächlichsten Felder sind

  • die Umstellung der Rüstungs- auf zivile Produktion, wovon Arbeitskräfte, Produktionsfaktoren, Technologie betroffen sind. Dieser Prozeß ist der Kern der Rüstungskonversion;
  • die Umstellung der materiellen (Nachrichten-, Transport-, Instandsetzungsleistungen) und nichtmateriellen Leistungen (Bildung, Kultur, Gesundheitswesen…) für militärische Zwecke in zivile Bahnen;
  • die Nutzung der bisherigen militärischen Infra- und Kommunikationsstruktur im Interesse ziviler Entwicklungen;
  • die Umstellung der militärischen Liegenschaften (Stützpunkte, Objekte, Übungsplätze …) auf zivile Nutzung,
  • die zivile Veränderung der mit der Schaffung von Militärstandorten entstandenen besonderen regionalen und kommunalen Strukturen;
  • die Eingliederung der demobilisierten Militärangehörigen und der im Militärwesen beschäftigten Zivilpersonen in eine zivile Tätigkeit;
  • die Überführung von für zivile Zwecke geeigneten militärischen Gutes (Fahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände …);
  • die Schaffung oder Nutzung von Kapazitäten zur Vernichtung/Verschrottung/Delaborierung von militärischem Gut, das nicht in zivile Nutzung überführt werden kann (vor allem Bewaffnung, Munition …);
  • die Verwendung der Militärhaushalte für zivile Aufgaben, vorerst zur Ingangsetzung der Rüstungskonversion;
  • die Verifikation der Rüstungskonversion.

Analoge Auffassungen – wenn auch mit anderen Worten – vertritt der Bonner Wirtschaftsexperte Bebermeyer2. Bebermeyer konstatiert, daß die bis vor wenigen Jahren vorherrschende Auffassung, Rüstungskonversion sei Umwandlung der Produktion von Rüstungsgütern in zivile Erzeugnisse (Produktionsumstellung), überwunden sei und sich in der Wissenschaft und im Sprachgebrauch immer mehr ein wesentlich erweiterter Konversionsbegriff durchsetzt. Er definiert Rüstungskonversion als „Steuerung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen von Ab- und/oder Umrüstung.“

Dazu gehören nach Bebermeyer alle militärbedingten Umwandlungsprozesse in der Produktion, den Dienstleistungen, der Einkommen und der Einkommensverwendung, Arbeitsmarktprobleme, lokale und regionale Strukturveränderungen, Umwidmung von Liegenschaften und Haushaltsmitteln, ökologische und Verkehrsprobleme.

Rüstungskonversion in dieser Breite zu erfassen und zu analysieren scheint unseres Erachtens als das zweckmäßigste Vorgehen, den Gesamtprozeß zu untersuchen, der die Umstellung nicht mehr erforderlicher Ressourcen militärischer Zweckbestimmung in zivile Nutzung beinhaltet. Das hierbei jede Wissenschaftsdisziplin ihren spezifischen Beitrag leisten und sich dazu ihres Instrumentariums bedienen sollte, ist Voraussetzung für das Gelingen der Rüstungskonversion.3

Ist Rüstungskonversion für die BRD eine gesamt- wirtschaftliche Aufgabe?

In der Diskussion über die Wege zur Lösung der Aufgaben der Rüstungskonversion tritt die Frage auf, ob die Rüstungskonversion für die neue BRD eine gesamtwirtschaftliche und damit staatlich zu lenkende Aufgabe sei oder nicht. Die Ansichten hierzu gehen auseinander.

Eine Gruppe4 vertritt die Meinung, daß die Rüstungskonversion vornehmlich Aufgabe der Rüstungsunternehmen sei, die stark genug sind, ohne staatliche Unterstützung die mit einer Konversion veränderte Auftragslage bei Rüstungsgütern mit den üblichen marktwirtschaftlichen Mechanismen abzufangen. Außerdem gäbe es genügend staatliche Regelungen, so zum Beispiel das Strukturanpassungsgesetz, Bestimmungen über die soziale Absicherung der in die zivile Tätigkeit zurückkehrenden Militärangehörigen u.ä., die dazu den entsprechenden Rahmen bilden. Für eine staatliche Lenkung der Rüstungskonversion bestehe kein vordringlicher Handlungsbedarf.

Diese Meinungen beruhen unseres Erachtens vor allem auf der Beurteilung der bisherigen Praxis von Konversionsmaßnahmen in der BRD, die nur einen geringen Umfang hatten. So wurden beispielsweise jährlich rund 7 – 8.000 Berufs- und Zeitsoldaten in das Zivilleben überführt, wobei diese durch neue Berufs- und Zeitsoldaten ersetzt wurden. Mit Hilfe der angeführten Regelungen bereitete dies keine Probleme.

Der neuesten Studie des internationalen Friedensforschungsinstituts SIPRI in Stockholm ist zu entnehmen, daß die westeuropäischen Rüstungsunternehmen in den kommenden fünf Jahren mit Produktionsrückgängen von bis zu 30 Prozent rechnen müssen und deshalb zwischen 300.000 und 500.000 bisherige Rüstungsarbeitnehmer ihre Arbeit verlieren werden.5

Das wirft auch für Rüstungsunternehmen in der BRD neue Probleme auf. So ist beispielsweise bereits gegenwärtig die 2.000 Arbeitnehmer beschäftigende Waffenfirma Heckler & Koch (HK) vom Tempo der Entspannung überrascht worden, wie ihr Geschäftsführer Faber das sieht.6 Mit der kurzfristigen Stornierung des 60-Millionen-Auftrages zur Lieferung des in 15 Jahren entwickelten Supergewehrs G 11 durch das Bonner Verteidigungsministerium hat die Rüstungsfirma vom Neckar als eine der ersten die Folgen staatlicher Auftragsstornierungen zu spüren bekommen, was anderen Unternehmen noch bevorsteht. HK – das insgeheim mit einem Auftragswert bei dem G 11 von rund einer Milliarde DM durch die NATO rechnete – kann sich nicht mehr ohne staatliche Unterstützung halten. Deshalb einsetzende Verhandlungen zum Verkauf des Unternehmens, die Fehlentwicklungen beim Übergang zur zivilen Produktion in diesem Unternehmen verdecken sollen, scheitern bisher am Desinteresse sowohl des Nürnberger Waffenkonzerns Diehl, Eigentümer der ebenfalls in Oberndorf ansässigen Gewehr- und Pistolenfabrik Mauser, als auch des französischen Rüstungsgiganten Giat, der hessischen Maschinenbaugruppe Rothenberger sowie dem englischen Waffenkonzern Royal Ordnance, einer Tochterfirma des Rüstungsmultis British Aerospace.

Eine andere Gruppe – zu der auch die Autoren gehören – vertritt die Meinung, daß die Rüstungskonversion ohne eine staatliche Lenkung und Planung nicht durchführbar ist. Sie geht dabei von der Breite des vorstehend genannten Konversionsbegriffs und dem zu erwartenden Umfang an Konversionsmaßnahmen aus. Zugleich spielen die Unterschiede in der Eigentumsstruktur und dem Produktionsprofil der Rüstungsunternehmen in den west- und ostdeutschen Bundesländern keine unwesentliche Rolle in ihren Auffassungen.

Die besondere Situation in den neuen Bundesländern

Während die Rüstungsunternehmen in den westdeutschen Bundesländern überwiegend privates Kapitaleigentum sind, die neben der Rüstungsproduktion über ein stabiles ziviles Standbein verfügen, sind alle Rüstungsunternehmen in den ostdeutschen Bundesländern Eigentum des Staates (Volkseigentum). Viele von ihnen haben als Monoproduktion überwiegend Rüstungsgüter (80 bis 95 Prozent) produziert oder instandgesetzt und von einem zivilen »Standbein« kann kaum die Rede sein. Dementsprechend sieht auch ihre Grundmittelausstattung aus. Beim Ausbleiben von Rüstungsaufträgen des Staates – und das trat bei allen diesen Unternehmen in den ostdeutschen Bundesländern 1989/90 ein – steht sofort die Frage nach der weiteren Existenz des Unternehmens.

Eine veränderte Situation gegenüber früheren Jahren ergibt sich auch für die ins Zivilleben zu überführenden Militärangehörigen und den im Militärwesen tätigen Zivilpersonen. Die 1989 bestehende Nationale Volksarmee mit einer Stärke von 173.000 Militärangehörigen und 50.000 Zivilbeschäftigten ist bis zur Vereinigung der beiden deutschen Staaten auf 89.000 Militärangehörige geschrumpft. Darunter befinden sich 50.000 Zeit- und Berufssoldaten, von denen bis Ende 1991 weitere 15.000 und bis 1994 noch einmal 10.000 ausscheiden müssen.

Die desolate Lage in der Gesamtwirtschaft der ostdeutschen Bundesländer verstärkt noch die Probleme der Eingliederung der ehemaligen Militärangehörigen in das zivile Leben. Arbeitsplätze sind kaum vorhanden. In solchen ehemaligen Militärstandorten wie Burg und Eggesin sind schon 30 bzw. 35 Prozent der Erwerbstätigen arbeitslos oder auf Kurzarbeit gesetzt. Wenn die bisher von der ehemaligen Nationalen Volksarmee genutzten rund 2.100 Liegenschaften sowie der beim Abzug der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte freiwerdenden rund 1.300 Objekte (die zusammen 2,5 Prozent des Territoriums der fünf ostdeutschen Bundesländer umfassen – in den westdeutschen Bundesländern werden weniger als ein Prozent des Territoriums militärisch genutzt) einer zivilen Nutzung oder Teilnutzung zugeführt werden, wird sich diese Situation für viele Kommunen und Regionen drastisch verschärfen.

Die endgültige Entscheidung über die künftige Nutzung dieser Liegenschaften und Objekte soll im zweiten Quartal 1991 fallen, kündigte Willy Wimmer, Staatssekretär im Bundesministerium für Verteidigung, am 5.11.1990 an. Vorerst gab Bundesverteidigungsminister Stoltenberg am 9.10.1990 rund 100 militärische Liegenschaften in den fünf ostdeutschen Bundesländern und Berlin mit rund 8.400 ha Fläche frei, darunter 58 Objekte der ehemaligen Grenztruppen der DDR und 18 Objekte der Wehrkreis- und Wehrbezirkskommandos (vgl. Tabelle 1):

In den Bundesländern stehen demnach unterschiedliche Konversionsprobleme an, die nach Meinung der Vertreter der zweiten Gruppe ohne eine zielgerichtete Planung und Lenkung durch den Staat nicht lösbar sind. Rüstungskonversion in der Bundesrepublik Deutschland wird damit zur gesamtwirtschaftlichen Aufgabe. Welche »Altlasten«, die zur Rüstungskonversion stehen, bringt die ehemalige Rüstungsindustrie der ostdeutschen Bundesländer in die BRD ein?

Die Rüstungsindustrie der ehemaligen DDR

Die direkte Rüstungsindustrie der ehemaligen DDR bestand aus 74 Unternehmen mit überwiegender bzw. anteiliger Rüstungsproduktion, in denen rund 42.000 Arbeitnehmer tätig waren (vgl. Tabelle 2). Dazu kommen noch eine Anzahl Zulieferbetriebe, so daß insgesamt etwa 130 Betriebe und Betriebsteile (Finalproduzenten und Zulieferer) mit der Produktion militärischer Güter sowie etwa 285 Betriebe und Betriebsteile (darunter 25 spezielle Instandsetzungsbetriebe) mit der Instandsetzung von militärischen Gütern beauftragt waren. In ihnen waren rund 100.000 Arbeitnehmer beschäftigt.

Das produzierte Gesamtvolumen an wehrtechnischen Gütern und Dienstleistungen betrug 1989 insgesamt 3,7 Milliarden Mark, davon wurde Wehrtechnik in einem Wertvolumen von 1,4 Milliarden Mark exportiert. Das Gesamtvolumen entsprach etwa einem Prozent der industriellen Warenproduktion der gesamten ehemaligen DDR und war unter diesem Gesichtspunkt gering.

Die Hauptleistungen der Unternehmen der Rüstungsindustrie der ehemaligen DDR umfaßten die Instandsetzung und Modernisierung importierter sowjetischer Wehrtechnik sowie die Produktion von Wehrtechnik auf Basis sowjetischer Lizenzen und eigener Entwicklungen für die Nationale Volksarmee und die Organe der inneren Sicherheit der ehemaligen DDR sowie für die Armeen der Warschauer Vertragsstaaten. Die Volkswirtschaft der ehemaligen DDR führte 86 Prozent aller Instandsetzungen an militärischen Gütern für die eigenen bewaffneten Kräfte durch und war auf 32 spezielle Erzeugnisse für die Länder des Warschauer Vertrages und für 19 spezielle Instandsetzungen für diese Länder spezialisiert und damit ein wichtiges Glied in der gemeinsamen Rüstungsproduktion dieser Koalition.

Das Produktions- und Instandsetzungsprofil in den Rüstungsunternehmen war durch folgende Haupterzeugnisse und Leistungen für das Inland und den Export charakterisiert:

a) Instandsetzungen von

  • Flugzeugen, Hubschraubern, Strahltriebwerken und Hauptgetrieben,
  • Funk-, Funkmeß-, Raketen- und Artillerietechnik sowie Waffenleiteinrichtungen und Führungstechnik,
  • Panzern und gepanzerten Fahrzeugen,
  • Marine-, Pionier- und Kraftfahrzeugtechnik,
  • Wartungs- und Versorgungstechnik;

b) Produktion von

  • Schützenwaffen und Schützenwaffenmunition,
  • Handgranaten, Minen und pyrotechnischen Mitteln,
  • Panzerabwehrlenkraketenkomplexen und Feuerleiteinrichtungen,
  • Kampf- und Hilfsschiffen,
  • Brückenlegepanzern,
  • mobilen Spezialauf- und -einbauten auf Kraftfahrzeugen,
  • mechanischer und elektronischer Sicherungstechnik,
  • Ausbildungs- und Trainingsgeräten,
  • Dienst- und Schutzbekleidung sowie Tarnmitteln;

c) Wissenschaftlich-technische Leistungen auf den Gebieten

  • Basistechnologien der Mikroelektronik und Fertigung von Bauteilen der Lichtleiternachrichtenübertragung,
  • Hochleistungs- und Infrarotoptik;
  • digitale und optisch parallele Bildverarbeitung,
  • optoelektronische Sensorik,
  • Lasertechnik,
  • Tarnmittel,
  • Technologien zur Instandsetzung von Wehrtechnik.

Alle Unternehmen der Rüstungsindustrie verfügten über moderne Betriebsstätten mit hochproduktiven Technologien und Ausrüstungen sowie spezialisierten Anlagen einschließlich Meß- und Prüftechnik. Die in den Unternehmen beschäftigten Arbeiter und Ingenieure besaßen eine hohe Qualifikation und ein ausgeprägtes Qualitätsbewußtsein.

Die Rüstungsunternehmen waren als selbständige Betriebe oder Betriebsteile in die Kombinate eingeordnet, mit Ausnahme des Kombinates Spezialtechnik Dresden, das nur Rüstungsunternehmen umfaßte. Dementsprechend unterstanden sie der Wirtschaftsleitung der Industrieministerien und später des Wirtschaftsministeriums der ehemaligen DDR. Der Anteil der Rüstungsproduktion an der industriellen Warenproduktion der Kombinate war unterschiedlich, je nach Erzeugnispalette. Den größten Anteil Rüstungsproduktion hatten 1986 folgende Kombinate:

VEB Kombinat Spezialtechnik Dresden 100,0 %
VEB Kombinat Carl-Zeiss Jena 21,8 %
VEB Kombinat Schwermaschinenbau Magdeburg 15,9 %
VEB Textilkombinat Cottbus 14,4 %
VEB Kombinat Technische Textilien Karl-Marx-Stadt 12,7 %
VEB Kombinat TAKRAF Leipzig 8,7 %
VEB Kombinat Robotron 8,0 %

Zum Verlauf der Konversion in der Rüstungsindustrie der ehemaligen DDR

Die eigentliche Konversion in der Rüstungsindustrie der ehemaligen DDR begann Anfang 1989 mit der Verkündung von einseitigen Abrüstungsmaßnahmen für die Jahre 1989/90. Sie durchlief bisher mehrere Etappen.

1. Etappe von Anfang 1989 bis November 1989:

Diese Etappe war gekennzeichnet durch die unter den Bedingungen der zentralistischen Kommandowirtschaft übliche Methode per Dekret, ohne daß eine klare Konversionskonzeption bestand und die realen Möglichkeiten berücksichtigt wurden. Da die vorgegebenen Ziele und die Mittel unrealistisch waren, mußte diese Art von Konversion scheitern.

2. Etappe von November 1989 bis März 1990:

In dieser Etappe erfolgte eine starke Einschränkung der Rüstungsaufträge und die Verkündung des Exportstopps für Rüstungsgüter. Auch in dieser Etappe war keine Konzeption ersichtlich, was zu großen Unsicherheiten in den Rüstungsunternehmen führte, deren Verluste anstiegen.

3. Etappe von April bis September 1990:

Inhalt dieser Etappe war die vollständige Liquidierung der Rüstungsindustrie der ehemaligen DDR bei gleichzeitiger Beseitigung der Planwirtschaft und dem beginnenden Übergang zur sozialen Marktwirtschaft. Sichtbarer Ausdruck der vollständigen Liquidierung war die überraschende Stornierung aller Rüstungsaufträge des Ministeriums für Abrüstung und Verteidigung der ehemaligen DDR am 01.08.1990. Da eine staatliche Unterstützung für die Rüstungsunternehmen in dieser Situation nicht einsetzte, verlief diese Etappe quasi nach dem Motto: »Jeder rette sich einzeln.«

4. Etappe seit Oktober 1990:

Das ist die Etappe des Eintritts der ehemaligen Rüstungsindustrie der DDR mit einem Berg von »Altlasten« in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung, deren Entscheidungen den weiteren Verlauf der Rüstungskonversion in den fünf neuen Bundesländern bestimmen werden.

In keiner dieser Etappen war eine staatliche Konversionskonzeption vorhanden und sie besteht auch heute für die neue Bundesrepublik nicht. Das hohe Tempo der Abrüstung in der ehemaligen DDR führte zum drastischen Rückgang der Aufträge an die Rüstungsindustrie. Der Auftragsrückgang trat zu einem Zeitpunkt ein, in dem umfangreiche neue Investitionsvorhaben der Rüstungsindustrie aus den Jahren 1986 bis 1988 produktionswirksam übergeben waren. Diese Investitionen waren die Voraussetzungen für die geplanten Aufgaben der kommenden Jahre (vgl. Tabelle 3).

Mit dem Auftragsrückgang, dem Exportstopp für Rüstungsgüter sowie dem Austritt der ehemaligen DDR aus dem Warschauer Vertrag war auch die Stornierung der noch bestehenden 20 alten Rüstungsverträge mit Ländern des Warschauer Vertrages, vor allem mit der Sowjetunion, verbunden. Aus diesen Stornierungen rühren gegenwärtige Abstandszahlungen in Höhe von 700 bis 800 Millionen DM, die die Bundesregierung übernehmen mußte.

Da die Bewaffnung und Ausrüstung der ehemaligen Nationalen Volksarmee – dem Hauptvertragspartner der Rüstungsunternehmen – mit der Vereinigung zum großen Teil nicht in die Bundeswehr übernommen wurde, also gegenüber den Rüstungsunternehmen kein Bedarf mehr dafür besteht, ist die absolute Produktionseinstellung und die damit verbundene totale Umstellung der ehemaligen Rüstungsunternehmen auf eine zivile Erzeugnispalette die einzige Alternative. Von diesem Prozeß sind alle ehemaligen Rüstungsunternehmen betroffen, vor allem jedoch die 74 Unternehmen mit voller bzw. teilweiser Rüstungsproduktion. Da ein sofortiger Übergang auf die zivil Produktion aber nicht möglich ist und umfangreicherer Vorbereitungen bedarf, waren im August 1990 bereits ca. 80 Prozent der Arbeitnehmer dieser Unternehmen arbeitslos oder in volle Kurzarbeit überführt.

Grobe Berechnungen für eine zivile Produktion in diesen Unternehmen ergaben, daß rund 40 Prozent der bisherigen Arbeitnehmer – vor allem ingenieur-technisches, administratives und Hilfspersonal – künftig nicht mehr beschäftigt werden können. Sie werden den Arbeitsämtern für die Umschulung auf andere Einsatzgebiete zur Verfügung gestellt.

Diese Entwicklung ist keine Besonderheit der ehemaligen DDR. Eine im Juli 1990 in Genf herausgegebene Information der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verweist – aufgrund der Analyse bisheriger Konversionsmaßnahmen – darauf, daß im Zuge einer Schließung von Rüstungsfabriken von jeweils 100 freigesetzten Arbeitskräften mindestens 15 Prozent vorzeitig pensioniert werden oder auf andere Art und Weise den Arbeitsmarkt verlassen. Von den restlichen würden rund 33 Prozent in zwei bis drei Jahren einen schlechter bezahlten Job finden, 18 Prozent blieben beschäftigungslos und nur etwa 33 Prozent würden in dieser Zeit eine ebenso gute oder sogar besser bezahlte Stelle finden.

Die vollständige Produktionseinstellung brachte den ehemaligen Rüstungsunternehmen der DDR große Verluste (vgl. Tabelle 4). Die Konversionsverluste dieser Unternehmen in Form von nicht mehr verwertbaren Beständen im Umlaufmittelbereich wurden mit über 50 Prozent durch Kredite finanziert. Darüber hinaus sind die Unternehmen mit Grundmittelkrediten belastet, die aufgrund der Einstellung der Rüstungsproduktion nicht mehr refinanzierbar sind. Daraus leitet sich die Notwendigkeit ab, staatliche Entscheidungen für die Durchführung der Entschuldung von eingetretenen Konversionsverlusten als notwendige Voraussetzung für Sanierungs- und Reprivatisierungsmaßnahmen zu treffen. Bisherige Verhandlungen mit interessierten Kapitalgebern zeigen, daß sie ihre Know-how- und Managementerfahrungen sowie eine Kapitalbeteiligung mit Garantien für die Erhaltung der Arbeitsplätze nur in Abhängigkeit von der Entlastung nicht mehr verwertbarer Vermögenswerte und damit verbundener Kreditschulden einzubringen bereit sind. In dieser Hinsicht ist jedoch ein großes Entscheidungsdefizit der ehemaligen DDR-Regierung zu verzeichnen, das in die neue BRD übertragen wurde.

Hauptrichtungen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit ehemaliger Rüstungsunternehmen7

Geht man von internationalen Erfahrungswerten aus, werden für eine komplexe Umstellung von Rüstungsunternehmen auf zivile Produktion zwei bis drei Jahre benötigt. Für die Umstellung der Rüstungsunternehmen der ehemaligen DDR auf zivile Produktion ist dieser Zeitraum jedoch unannehmbar, weil sie – im Gegensatz zu den Rüstungsunternehmen in westlichen Ländern – überwiegend auf wehrwirtschaftliche Zwecke ausgerichtet waren, vom Staat finanziert wurden und dementsprechend nur mit Hilfe des Staates eine Überlebenschance behalten können. Unter den wirtschaftlichen Bedingungen in den neuen Bundesländern wird dieser Übergangsprozeß durch den Übergang zur sozialen Marktwirtschaft verschärft und gestaltet sich damit noch komplizierter.

Um den Prozeß der Rüstungskonversion in der ehemaligen DDR zielstrebig zu unterstützen, nahm auf der Grundlage eines Ministerratsbeschlusses am 1. Juli 1990 das Amt für Konversion beim Ministerium für Wirtschaft seine Arbeit auf. Die Hauptaufgaben dieses Amtes (das am Tag der Vereinigung der beiden deutschen Staaten unverständlicherweise wieder aufgelöst wurde, was den begonnenen Prozeß der Rüstungskonversion in den neuen Bundesländern jäh unterbrach) bestanden darin,

  • die mit Rüstungsbegrenzung, Abrüstung und Überleitung militärischer in zivile Produktion zusammenhängenden Prozesse zu koordinieren und entsprechende Entscheidungen vorzubereiten;
  • bei der Wiedereingliederung von Militärpersonal in zivile Tätigkeiten mitzuwirken;
  • die Verwendung von Gebäuden, Liegenschaften und Wehrtechnik der bewaffneten Organe, einschließlich der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte auf dem Territorium der ehemaligen DDR zu untersuchen und vorzubereiten.

Entsprechend dieser Hauptaufgaben lag das Schwergewicht des Amtes für Konversion darin, den Prozeß der Rüstungskonversion so zu gestalten, daß er sozial verträglich, umweltfreundlich und unter öffentlicher Kontrolle mit staatlicher Unterstützung durchgeführt wird und ökonomische Alternativen zur Rüstungsproduktion aufzeigt. Drei Hauptrichtungen für die Profilierung der ehemaligen Rüstungsunternehmen auf zivile, absatzfähige Produktlinien wurden durch das Amt für Konversion ausgearbeitet und dafür Entscheidungen vorbereitet, die jedoch meist nicht durch die Regierung und die Volkskammer der ehemaligen DDR getroffen wurden, weil sie – entgegen den offiziellen Erklärungen – hierin keinen vorrangigen Handlungsbedarf sahen.

1. Übernahme der Verwertung bzw. Vernichtung von Wehrtechnik

Für den kurzfristigen Übergang zu einer neuen Produktlinie – die aufgrund der völligen Einstellung der Produktion bzw. Instandsetzung von Wehrtechnik notwendig wird – erwies sich die sofortige Übergabe von auszusondernder oder ausgesonderter Wehrtechnik zur Verwertung bzw. Vernichtung/Verschrottung an die Rüstungsunternehmen, die diese Technik bisher produziert oder instandgesetzt haben. Diese Unternehmen verfügen über die wesentlichen technisch-technologischen Voraussetzungen und über notwendige spezifische technische Kenntnisse (z. B. über die Materialzusammensetzung) für die Übernahme der Wehrtechnik zur Verwertung bzw. Verschrottung.

Diese Aufgabe gewinnt an Bedeutung angesichts der von der ehemaligen Nationalen Volksarmee und anderer bewaffneter Organe hinterlassenen und nicht von der Bundeswehr übernommenen Wehrtechnik. Allein die NVA hinterließ u. a.

  • 457 Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber,
  • 2 200 Panzer,
  • 6 700 Schützenpanzer,
  • 500 Einheiten an Funk- und Funkmeßtechnik,
  • 1 800 Artilleriegeschütze,
  • 600.000 Handfeuerwaffen,
  • ca. 300.000 t Munition und Sprengmittel mit ca. 50 kt Explosivstoffen, darunter ca. 60 kt Schützenwaffenmunition, 75 kt Munition für Artillerie und Granatwerfer, 70 kt Munition für Panzer und gepanzerte Fahrzeuge, 18 kt Munition für Panzerabwehrmittel, 24 kt Munition für Geschoßwerfer,
  • sowie Panzerabwehrlenkraketen, Flak-Raketen, Flugzeugmunition, Pioniermunition, Munition der Volksmarine u. a. m.

Es gibt Hinweise dafür, daß die Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte beim Verlassen der ehemaligen DDR Bestände an Munition im Umfang von einer Million Tonnen zurücklassen wird, die dann ebenfalls zur Vernichtung anfallen.

Die Verwertung der Wehrtechnik stellt für einige ehemalige Rüstungsunternehmen eine kurzfristige Alternative zu ihrer bisherigen Produktion oder Instandsetzung dar. Für den Zeitraum der Verwertung der Wehrtechnik, der mit Ausnahme von Munition zwischen ein und vier Jahren liegt, können ca. 20 Prozent – differenziert nach Unternehmen zwischen 5 und 70 Prozent – der bisherigen Arbeitnehmer der Rüstungsunternehmen sowie -spezialisten der ehemaligen NVA beschäftigt werden. Parallel dazu kann eine zivile Produktlinie vorbereitet werden.

Für die Verwertung bzw. Vernichtung der Wehrtechnik – mit Ausnahme der Munition und Sprengmittel – sind keine größeren Forschungs- und Investitionsaufwendungen erforderlich. Für die massenhafte Verwertung/Vernichtung von Munition gibt es gegenwärtig auch international noch keine Technologie, die den vom Gesetzgeber geforderten ökologischen Erfordernissen, z. B. nach dem Immissionsschutzgesetz der BRD, gerecht wird. Im Ergebnis bisher durchgeführter Recherchen werden entsprechende industrielle Anlagen zur Munitionsvernichtung erst in drei bis fünf Jahren verfügbar sein.

Damit sind Übergangslösungen zum schrittweisen Vorgehen unumgänglich, um dem Sicherheitsbedürfnis und den ökologisch vertretbaren Anforderungen zu genügen. Die mit der Technologieentwicklung und der Schaffung von Produktionsanlagen für die industrielle Munitionsvernichtung erforderlichen Aufwendungen betragen für die angeführten Munitionsmengen einen Wert von etwa 500 Millionen DM. Da die Munitionsvernichtung nach bisherigen Berechnungen einen Zeitraum von etwa 30 bis 40 Jahren umfassen wird, ist es zweckmäßig, diese Aufwendungen in die langfristige Unternehmensplanung aufzunehmen. Hierfür würde der Staat als Auftraggeber fungieren.

2. Umprofilierung der Rüstungsunternehmen auf zivile Produktlinien

In den letzten Monaten vor der Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurden durch die ehemaligen Rüstungsunternehmen umfangreiche Geschäftsanbahnungen in der Bundesrepublik und dem EG-Raum mit dem Ziel verfolgt, Beteiligungen von Unternehmen mit möglichst neuen Produkt- und Marketingangeboten zu gewinnen. Die im Ergebnis der Geschäftsverbindungen vorgelegten Konzepte beinhalten folgende prinzipielle Arbeitsrichtungen:

  • Aufbau gemeinsamer Vertriebsnetze für Produkte des Partners einschließlich deren Betreuung;
  • Aufbau von Zulieferketten (verlängerte Werkbank) für Produkte des Partners;
  • Aufbau von Montageprozessen für Produkte des Partners einschließlich deren Vertrieb.

Mit dieser Arbeitsrichtung konnte jedoch nur kurzfristig ein geringer Teil der Arbeitsplätze gesichert werden. Das Amt für Konversion orientierte daher die Rüstungsunternehmen auf

  • die Gewinnung von möglichst marktführenden westlichen Unternehmen, die zu Investitionen, Kauf oder Beteiligung bereit sind;
  • die unverzügliche Erarbeitung von SAnierungskonzepten unter Einbeziehung des künftigen Partners;
  • die Finanzierung der Sanierungsprogramme unter der Voraussetzung des Nachweises der Solidität und Bonität.

Durchgeführte Untersuchungen in konversionsbetroffenen Unternehmen der ehemaligen DDR haben ergeben, daß ohne größere Neuausstattung und Umschuldungsprogramme die Herstellung nachfolgender Produktgruppen möglich ist:

a) im Bereich der Kommunikationstechnik:

  • Geräte zur elektronischen Bildverarbeitung,
  • Aufbau von Computernetzen/Qualitätssicherungssystemen,
  • Fertigung von Wechselsprechanlagen,
  • Fertigung von elektronischen Registriermitteln,
  • Gerätebau mit Sensortechnik,
  • Seenothilfsmittel,
  • Geräuschmeßtechnik u.a.

b) im Bereich der Verkehrstechnik (Gerätebau):

  • Schaltgerätebau/hydraulische Kleinanlagen,
  • Behälterbau in Gummi-, Plaste- und Metallausführung,
  • Getriebebau für Schiffe, Tagebaugeräte u.a.m.,
  • Vorrichtungsbau / Fertigungsmeßtechnik,
  • Umbau / Fertigung von Schienenfahrzeugen,
  • umfangreiche Instandsetzungsleistungen u.a.

c) im Bereich der Medizintechnik:

  • medizinisch-technische Ausrüstungen für Labore,
  • Krankenhauseinrichtungen (Operationstische, Krankenhausbetten),
  • Analysegeräte,
  • Rettungsgeräte, -ausrüstungen

d) im Bereich der Umweltschutztechnik:

  • Rauchgasentschwefelungsanlagen,
  • Umweltanalysegeräte,
  • Abrüstungskontrolltechnik,
  • Abwasserbehandlungsanlagen, Sondermüllentsorgung,
  • Grundwasserschutz, Deponiebau,
  • Meß- und Bewertungstechnik zur Altlastenerkundung von Liegenschaften,

e) im Bereich der Verifikation:

  • Aerokosmische Aufnahmetechnik zur Überwachung der Abrüstung.

Künftige Vergaben von Aufträgen der öffentlichen Hand sollten deshalb die Unternehmen der Rüstungsindustrie der ehemaligen DDR als Zulieferer durch eine entsprechende Verpflichtung der marktführenden Unternehmen mit beteiligen. Die Erhaltung von etwa 30 Prozent der vorhandenen Arbeitsplätze könnte damit in den ehemaligen Rüstungsunternehmen der neuen Bundesländer ermöglicht werden.

Entflechtung der Rüstungsunternehmen durch privatwirtschaftliche Nutzung

Der Prozeß der Entflechtung der ehemaligen Rüstungsunternehmen wurde durch Ausgliederung bzw. Überführung von Struktureinheiten in Tochtergesellschaften oder selbständige Unternehmen sowie die Übergabe in kommunales Eigentum begonnen. Die Ausgliederung von Struktureinheiten der Infrastruktur beinhaltet Hilfs- und Nebenprozesse (also Hauptmechanik, Fertigungsmittelbau, Fuhrpark, Heizhäuser u.a.) sowie Sozial- und Bildungseinrichtungen (Betriebsakademien, Werksküchen, Ferienheime, Wohnheime, Sportstätten u.a.). Bei der Ausgliederung dieser Bereiche ist die Sicherung von etwa fünf bis zehn Prozent der Arbeitsplätze zu erwarten.

Unter Nutzung des komplexen Charakters der ehemaligen Rüstungsunternehmen, die nahezu alle Bestandteile eines Industrie- bzw. Gewerbeparks beinhalten, sollten Teile der Unternehmen in Industrie- und Gewerbeparks real umgewandelt werden. Damit werden einerseits neue Arbeitsplätze durch die Ansiedlung mitelständischer Unternehmen geschaffen und andererseits mittelständischen Unternehmen eine Existenzgrundlage ermöglicht. Dieser Prozeß, der erst begonnen hat, muß zielstrebig fortgesetzt werden.

Zur Lösung der Probleme der genannten drei Hauptrichtungen auf dem Gebiet der Rüstungskonversion in den neuen Bundesländern machen unseres Erachtens dringend Rahmenbedingungen zur Strukturanpassung der ehemaligen Rüstungsindustrie erforderlich, in denen die ökonomischen, sozialen und ökologischen Anforderungen zu entscheiden sind. Die dargelegten Maßnahmen zur Strukturanpassung könnten bei Gewährleistung der erforderlichen Rahmenbedingungen seitens der zuständigen Regierungsstellen einen Beschäftigungsgrad der Arbeitnehmer der ehemaligen Rüstungsindustrie von etwa 60 Prozent sichern. Für die restlichen 40 Prozent der Arbeitnehmer ist eine Umschulung für den Einsatz in anderen Industriebereichen erforderlich.

Der Übergang von der Rüstungs- auf zivile Produktion erweist sich in den ehemaligen Rüstungsunternehmen der neuen Bundesländer als äußerst problemreich und er wird von den einzelnen Unternehmen unterschiedlich bewältigt. Eine gute Entwicklung bei diesem Übergang hat die heutige Spezialwerkzeuge und Hydraulik GmbH Wiesa – der frühere alleinige Produzent von Handfeuerwaffen der ehemaligen DDR – genommen. Diese Entwicklung hat Vorbildcharakter und soll deshalb kurz in Geschichte und Konversion dieses Unternehmens dargestellt werden.

Vom Maschinenpistolen- zum Hydraulikproduzenten

Das Unternehmen wurde am 1. November 1955 als VEB Geräte- und Werkzeugbau Wiesa (GWB) durch das damalige staatliche Amt für Technik gebildet. Der Bildung ging ein Beschluß der Ständigen Kommission für die Verteidigungsindustrie des Warschauer Vertrages, Sektion Waffen und Munition, voraus, nach dem jedes Mitgliedsland des Warschauer Vertrages verpflichtet war, die Infanteriewaffen und die dazugehörende Munition für seine Streitkräfte selbst zu produzieren 8. Da geeignete Kapazitäten dafür in der ehemaligen DDR nicht vorhanden waren, wurden dem neuen Unternehmen GWB für den Aufbau einer Produktionsstätte für Maschinenpistolen ein Textillager in Wiesa und eine Trikotagenfabrik in Geyer (7 km von Wiesa entfernt) übergeben.

Dem neugegründeten Maschinenpistolenproduzenten GWB stellte das Amt für Technik mit der Übergabe von 6,2 Millionen Mark Investitionen und 1,4 Millionen Mark für Forschung und Entwicklung zugleich die kühne Aufgabe, nach sowjetischen Lizenzen – die erst erworben wurden – bereits im Jahre 1958 einen Produktionsausstoß von 30.000 Maschinenpistolen vom Typ Kalaschnikow der Serie AK-47 zu erreichen. Da die Voraussetzungen dafür jedoch nicht geschaffen werden konnten, erwies sich diese Aufgabenstellung als Illusion. Erst im Jahre 1960 konnten nach einer Einführungszeit von 33 Monaten 31.760 Maschinenpistolen AK-47 produziert werden. In diesem Jahr waren im GWB 822 Arbeitnehmer beschäftigt, die eine Bruttoproduktion von 16,9 Millionen Mark erwirtschafteten.

Bei der Produktion der Maschinenpistole AK-47 traten im Unternehmen im 1.Halbjahr 1960 erhebliche Qualitätseinbrüche auf, die darauf zurückzuführen waren, daß bei den Facharbeitern – die im allgemeinen aus der Leichtindustrie kamen – die Qualifikation für die Waffenproduktion doch noch unzureichend war. Die Ausschußraten betrugen für einzelne Teile zwischen 27 und 49 Prozent. Um hier eine schnellere Qualifizierung der Facharbeiter zu erreichen und die Qualitätsmängel zu beseitigen, wurden sie mit zu dieser Zeit unpopulären Methoden stimuliert. So erhielt die Brigade je Stück Ausschuß innerhalb der festgelegten Ausschußnorm nur den ermittelten Durchschnittswert bezahlt. Für jedes Stück Ausschuß über die Norm zahlte die Brigade diesen Wert an das Unternehmen zurück. Von Monat zu Monat wurde die Ausschußnorm im Einvernehmen zwischen dem Unternehmen und den Brigaden reduziert. Diese Methode führte dazu, daß ab 1961 eine stabile und qualitätsgerechte Produktion stattfand9.

Die Kapazität des GWB wurde in den Jahren 1961 bis 1964 (gemessen an produzierten Stückzahlen der Maschinenpistole AK-47) um 53 Prozent erhöht und das Unternehmen mit weiteren 8 Millionen Mark Investitionen weiter ausgebaut, um die Vorbereitungen für die Übernahme der Produktion der verbesserten Maschinenpistole AKM zu gewährleisten. In dieser Zeit kam auch der Werkzeugbau zum Unternehmen hinzu. Trotz größerer Anlaufschwierigkeiten in der Produktion der AK-47 erreichte das Unternehmen ein jährliches Produktionswachstum bis 1965 von durchschnittlich 8,1 Prozent und eine Steigerung der Arbeitsproduktivität von durchschnittlich 5,5 Prozent.

Nicht unerwähnt soll bleiben, daß sich seit der Gründung des GWB mehrfach die Unterstellung des Unternehmens zu übergeordneten wirtschaftsleitenden Organen veränderte, was für das Unternehmen für neue perspektivische Entwicklungen auch negative Auswirkungen hatte. Zuerst unterstand das Unternehmen dem Amt für Technik, nach dessen Auflösung am 30. April 1958 wurde es der neugebildeten Vereinigung volkseigener Betriebe (VVB) UNIMAK zugeordnet und nach der Auflösung dieser VVB am 31.12.1961 als Unternehmen der VVB Eisen-, Blech- und Metallwaren (VVB EBM) unterstellt. Die VVB EBM hatte darauf spekuliert, das Unternehmen in die Lösung seiner Aufgaben einzubeziehen. Bereits in der zweiten Hälfte der 60er Jahre wurden dem GWB 6,3 Millionen Mark Investitionen zur Verfügung gestellt, um ihn zum Finalproduzenten für Waschmaschinen zu entwickeln, worauf sich auch das Unternehmen einstellte. Diese Produktion wurde jedoch wegen des erhöhten Bedarfs der bewaffneten Organe der ehemaligen DDR an Maschinenpistolen im Jahre 1969 wieder eingestellt. Mit dem Prozeß der Kombinatsbildung in der ehemaligen DDR wurde der GWB aus der VVB EBM ausgegliedert und ab 01.01.1970 dem neugebildeten VEB Kombinat Spezialtechnik Dresden zugeordnet.

Mit der Produktion der Maschinenpistole AKM begann neben der Weiterproduktion der AK-47 das Unternehmen im Jahre 1967 nach einer Vorbereitungszeit von nur 17 Monaten. Von 1966 bis 1975 konnte die Produktion der Maschinenpistole AKM auf 142 Prozent gesteigert werden, wobei parallel dazu das Produktionsprofil auf industrielle Instandsetzungsarbeiten an leichten Maschinengewehren und Maschinenpistolen erweitert wurde. Zugleich wurde die AKM weiter verbessert und ab 1980 völlig ohne Holzteile gefertigt.

Auf der Grundlage fiktiver Bedarfsfestlegungen, die sich nicht auf den Bedarf der bewaffneten Organe der ehemaligen DDR bezogen, sondern vielmehr auf Spekulationen für den Export – speziell in das nichtsozialistische Wirtschaftsgebiet – wurde Anfang der 80er Jahre durch die zentralen Partei- und Staatsorgane festgelegt, daß schrittweise bis 1983 die Produktionssteigerung der Maschinenpistole AKM in Verbindung mit der neu einzuführenden Maschinenpistole AK-74 auf mindestens 200.000 Stück pro Jahr zu erfolgen habe und damit zu verdoppeln sei. Um die geforderte Kapazitätserweiterung mit nur einem geringen Anteil an Erhöhung des Arbeitnehmerbestandes zu erreichen, wurde durch das zuständige wirtschaftsleitende Organ festgelegt, alle Erzeugnisse, die nicht zur Produktion von Maschinenpistolen gehören, aus dem Unternehmen zu verlagern. Das wurde jedoch durch die Unternehmensleitung richtigerweise – wie sich das heute zeigt – nicht so konsequent durchgeführt, wie es gefordert wurde.

Schwerpunkt bei der Kapazitätserweiterung, besonders zur Produktion der Maschinenpistole AK-74 – die ab 01.03.1985 begann –, war die Sicherung der Kooperationskette, wozu enorme Erweiterungen bei bisherigen Kooperationspartnern notwendig war. Zugleich mußten neue Kooperationsbeziehungen angebahnt werden. Um zum Beispiel die Lauffertigung zu gewährleisten, mußte ein neuer Betrieb gesucht werden. Dafür wurde der VEB Spindelfabrik Hartha ausgewählt, dessen Produktion im Bereich des Kombinates Textima umverlagert wurde. Umfangreiche Investitionen mußten hier eingesetzt werden, um die Lauffertigung für die Maschinenpistole AKM – die ja weiter produziert wurde – in der erforderlichen Stückzahl sicherzustellen.

Dabei handelte es sich um Umbauten in der alten Spindelfabrik und den Neubau für die Galvanik mit den Nebenanlagen, wie Neutralisationsanlage, Trafostation und anderes. Diese Anlagen wurden so konzipiert und projektiert, daß auch später oder bei Bedarf in Hartha die Läufe der Maschinenpistole AK-47 produziert werden können.

Insgesamt wurden zur Erfüllung der Forderungen nach Verdoppelung der Maschinenpistolenproduktion umfangreiche Investitionen aufgewendet, die allein für den GWB über 81 Millionen Mark betrugen (vgl. Tabelle 5).

Hinzu kamen solche Aufwendungen in den Zulieferbetrieben, wie z. B. in der Graugußgießerei Spremberg mit rund 45 Millionen Mark Investitionen.

Am Ende ging die Spekulation mit der Kapazitätserweiterung auf das Doppelte nicht auf. Im Gegenteil. Es gab für den Finalproduzenten GWB in den Jahren nach Realisierung dieser Maßnahmen Schwankungen in den Stückzahlen der Jahresscheiben nach 1985 nach unten. Daraufhin wurde die Maschinenpistolenlauffertigung im Unternehmen Hartha wieder eingestellt und das Unternehmen erneut im Rahmen der Produktion des Kombinats Textima für zivile Produktion umprofiliert. Auch in anderen Unternehmen kam es zu Reduzierungen. Bei all diesen zentralen Festlegungen auf der Grundlage von Spekulationen zeigte sich deutlich, welche ökonomischen Verluste in der Volkswirtschaft auftraten, die hätten vermieden werden können. Zugleich zeigte sich, welche zusätzlichen Probleme der Konversion zu bewältigen sind. Die im GWB Wiesa geschaffene Kapazität von 200.000 Stück Maschinenpistolen im Jahr wurde nie ausgelastet. In den Jahren 1988 und 1989 wurden nur etwa die Hälfte der Kapazitäten produziert.

Insgesamt hatte sich das GWB Wiesa in den Jahren seines Bestehens als stabiler Partner der bewaffneten Organe der ehemaligen DDR und des Außenhandels erwiesen. Wurden 1958 bereits 8.400 Stück AK-47 produziert, so waren es 1961 bereits 31.800 Stück. Das steigerte sich bis 1985 auf 100.500 Stück AKM und 14.000 Stück AK-74. 1959 betrug die Bruttoproduktion 7,9 Millionen Mark, 1985 erhöhte sich diese Anzahl auf 1.440. Somit wurde das Unternehmen zur größten Wirtschaftseinheit im Territorium. Mit einem Kostensatz von 0,867 im Jahre 1989 gehörte das Unternehmen zu den rentabelsten Wirtschaftseinheiten der Rüstungswirtschaft der ehemaligen DDR.

Das Unternehmen hatte eine gesicherte und bilanzierte Perspektive bis in das Jahr 2000. Diese Perspektive wurde jedoch durch die Anfang 1989 verkündeten einseitigen Abrüstungsmaßnahmen der ehemaligen DDR und der sich im zweiten Halbjahr 1989 entwickelnden Wende in der gesellschaftlichen Entwicklung des Landes jäh in Frage gestellt. Am 14. Dezember 1989 erhielt das Unternehmen offiziell Kenntnis von dem durch den zuständigen Minister für Maschinenbau verfügten Exportstopp für Rüstungsgüter, worunter auch die Maschinenpistolen aus Wiesa fielen. Zugleich wurde der Bedarf an Handfeuerwaffen für die ehemalige NVA auf 35.000 Stück im Jahre 1990 herabgesetzt und die Einstellung der Rüstungsproduktion im VEB Geräte- und Werkzeugbau Wiesa im Jahre 1990 verfügt. Das sollte in folgenden Etappen vor sich gehen:

Produktionseinstellung Termin

MPi AKM 28. Februar 1990

MPi 5,45 mm 30. April 19909

MPi AK-74 31. Oktober 1990

Ersatzteile 30. November 1990

sonstige Rüstungserzeugnisse 31. Dezember 1990

Mit dieser neuen Aufgabenstellung wurde der Prozeß der Rüstungskonversion im VEB Geräte- und Werkzeugbau Wiesa eingeleitet. Die Konversion stellte an das Unternehmen höchste Anforderungen. Das Unternehmen war bisher weitgehend von Rüstungsaufträgen abhängig. 81,8 Prozent seiner Gesamtkapazität war ausgesprochene Rüstungsproduktion, wozu noch 7,9 Prozent an Vorrichtungen, Werkzeugen und Prüfmitteln kamen, die weitgehend für diese Rüstungsproduktion notwendig waren. Nur 10,3 Prozent der gesamten industriellen Warenproduktion waren zivile Erzeugnisse, vor allem Lagerungen für Waschvollautomaten als Zulieferteile für ein anderes Unternehmen.

Im Unternehmen selbst gab es zwar – wie in allen Rüstungsbetrieben der ehemaligen DDR – einen Plan, nach dem die Rüstungsproduktion hochgefahren werden konnte, aber es gab keinen Plan für eine Rüstungskonversion. Ein solcher war auch unter der früheren Partei- und Staatsführung nicht erwünscht. Die fehlenden theoretischen und praktischen Vorüberlegungen, die dem Ausmaß der notwendigen Konversionsmaßnahmen Rechnung getragen hätten, führten zu großen Problemen und Unsicherheiten im Unternehmen. Verschärft wurden die Probleme noch durch die allgemein vor sich gehende Umstellung der Wirtschaft der ehemaligen DDR auf die soziale Marktwirtschaft sowie durch weitere, die im Unternehmen vorgesehene Produktion für 1990 betreffende Maßnahmen. So wurden im März und April 1990 vom Ministerium für Abrüstung und Verteidigung von den ursprünglich bestellten 35.000 Maschinenpistolen 20.000 Stück und weitere Aufträge für Rüstungsgüter und Ersatzteile storniert. Das ergab einen Erlösausfall von rund 49 Millionen Mark. Hinzu kamen weitere Stornierungen an bestellten Vorrichtungen, Werkzeugen und Prüfmitteln aus anderen Unternehmen in Höhe von 8 Millionen Mark. Für das Unternehmen hieß das, daß nur noch 7,5 Prozent der Produktionskapazitäten für Maschinenpistolen und andere Rüstungsgüter ausgelastet waren und nur über einen Überbrückungskredit die Liquidität gesichert werden konnte.

Die Belastungen des Unternehmens finden ihren Niederschlag in den Konversionskosten. Solche sind der in Geld ausgedrückte Aufwand zur Umstellung der Rüstungsproduktion auf die Produktion von Gütern mit ziviler Zweckbestimmung. Sie umfassen damit neben den Erlösausfällen (einmaliger und laufender Aufwand) auch den Aufwand, der für die Aufnahme der neuen Produktion notwendig ist. Im GWB betragen diese Konversionskosten Ende 1990 immerhin rund 163,5 Millionen Mark. Hinzu kommt eine notwendige Anschubfinanzierung von rund 34 Millionen DM, um den Prozeß der Umstellung auf eine zivile Produktion und damit die Konversion zu vollziehen.

Die radikale Beendigung der Rüstungsproduktion im GWB bedeutete für das Unternehmen faktisch das »Aus«. Für ihn kam die Umstellung auf eine zivile Produktion der Neugründung eines Unternehmens gleich. Die Existenz des Unternehmens hing vom Finden einer zivilen und unter marktwirtschaftlichen Bedingungen rentabel absetzbaren Alternativproduktion ab. Hierbei erfüllte der Staat im wesentlichen seine Verantwortung gegenüber dem GWB.

Mit Beschluß des Ministerrates der ehemaligen DDR wurde am 25. Januar 1990 entschieden, den VEB Geräte- und Werkzeugbau Wiesa aus dem Rüstungskombinat Spezialtechnik Dresden herauszulösen und auf die Produktion von Hydraulikerzeugnissen umzuprofilieren. Dazu wurde das Unternehmen am 15. März 1990 dem zivilen Kombinat ORSTA Hydraulik Leipzig zugeordnet. Diese Maßnahme war – wie sich heute herausstellt – eine gelungene Entscheidung.

Mit dieser Zuordnung war aber noch keine sofortige Aufnahme der zivilen Hydraulikproduktion möglich. Die noch laufende Waffenproduktion mußte abgeschlossen werden. Es zeigte sich, daß die für die Waffenproduktion vorhandenen Grundmittel meist nicht für eine zivile Produktion vorgesehen werden konnten, sie waren artfremd. Die Umschulung der Arbeitnehmer auf die neue Produktion war notwendig und andere Aufgaben waren zu lösen. Die wichtigste dabei war die Bestimmung des neuen Erzeugnisprofils und die Beschaffung der dazu notwendigen Grund- und Umlaufmittel. Diese Aufgabe wurde mit großem Engagement vor allem der Unternehmensleitung in Angriff genommen, obwohl die Bewilligung der notwendigen Anschubfinanzierung durch den Staat fehlte.

Die Umprofilierung des GWB auf die Hydraulikproduktion verlief jedoch nicht reibungslos. Da die Kapazitäten zur Rüstungsproduktion im wesentlichen für die Produktion von Hydraulikerzeugnissen nicht nutzbar sind, kam damit nur eine solche Produktion für das Unternehmen in Frage, für die die nötigen Produktionsmittel mit übernommen werden konnten. Trotz großer Anstrengungen durch den Generaldirektor des Kombinates ORSTA traten hierbei nicht vorhersehbare Erschwernisse auf. So weigerten sich, aus den gegenwärtigen Umständen entsprechend verständlichen Gründen des Arbeitsplatzerhaltes, die Arbeitnehmer in anderen Unternehmen, Teile ihrer Produktionskapazitäten zum GWB zu verlagern. Ebenso scheiterten Verhandlungen mit anderen Unternehmen zur Produktionsübernahme. Es wurde notwendig, nach anderen Wegen zu suchen.

Solch ein neuer Weg eröffnete sich im Rahmen von Kontaktgesprächen mit dem westdeutschen Unternehmen Mannesmann-Rexroth GmbH. Das große Engagement der Leitung des GWB und besonders seines Direktors trugen erheblich dazu bei, daß dieser Weg zur zukunftsträchtigen Entwicklung des erzgebirgischen Unternehmens beschritten werden konnte. Nicht zuletzt bediente sich das Unternehmen der Arbeit von Konversionswissenschaftlern, die mit einem wissenschaftlichen Gutachten zur Strategiefindung des Unternehmens beitrugen.

Die Strategie des Unternehmens in Wiesa, das sich seit dem 01. Juni 1990 in die Spezialwerkzeuge und Hydraulik GmbH umgebildet hatte, wurde dementsprechend auf drei Säulen aufgebaut:

Erstens auf die Verdoppelung der vorhandenen Produktionskapazitäten für Vorrichtungen, Werkzeuge und Prüfmittel bei gleichzeitiger Profilierung für die Hydraulikproduzenten der Unternehmensgruppe Mannesmann-Rexroth und ORSTA Hydraulik AG.

Zweitens auf die Übernahme der Produktion von Hydraulikerzeugnissen (Ventilen) der Hydromatik GmbH Elchingen (Mannesmann-Rexroth), der Produktion von Zulieferungen für die Fertigung von Nadeldruckern für Computer der Tally GmbH (Mannesmann-Kienzle) sowie die Produktion von Baugruppen für Hydraulik-Kleinanlagen für Hydromatik Elchingen und zur Deckung des steigenden Bedarfs der ORSTA Hydraulik AG.

Drittens auf die Weiterführung der Produktion von Zulieferungen für die Waschautomatenproduktion.

Während ein Teil der Ausrüstungen für die unter erstens und drittens genannten Aufgaben vorhanden ist und genutzt werden kann, mußten diese für die Erweiterung der ersten und zur Lösung der zweiten Aufgabe beschafft werden, wozu Fördermittel zur Kapitalaufstockung im Bereich des Anlagenvermögens in Höhe von 26,1 Millionen DM notwendig sind. Damit ist die Konversion des Unternehmens aber noch nicht bis zu Ende gelöst. Weitere Konsequenzen sind notwendig. Sie betreffen vor allem:

  • die Erneuerung der Technologie, verbunden mit der Übernahme der Technologien der Erfahrungsträger, die ihre Wettbewerbsfähigkeit nachgewiesen haben und auf modernsten Ausrüstungen beruhen,
  • die Anpassung der Struktur des Unternehmens an das neue Produktionsprofil, was zu einer Reduzierung des Arbeitnehmerbestandes auf 800 bis 900 Arbeitnehmer führen wird, die vorwiegend durch die Senkung des Verwaltungsaufwandes, der Hilfs- und Nebenprozesse sowie die Ausgliederung von Unternehmensteilen erreicht werden soll. Der Übergang zu einer zeitweiligen Kurzarbeit war im Unternehmen nicht zu umgehen, bis die Hydraulikproduktion anlaufen konnte;
  • die Umschulung der verbleibenden Arbeitnehmer. 74 wurden für den Einsatz in der Produktion von Vorrichtungen, Werkzeugen und Prüfmitteln umgeschult. Über 130 Arbeitnehmer, darunter auch Ingenieure, befanden sich zu einer längeren Umschulung auf die Hydraulikproduktion in Unternehmen der alten Bundesländer;
  • die Abwicklung der Restarbeiten aus der Rüstungsproduktion, die von der Auslieferung der produzierten Güter an die Bedarfsträger oder ihre Rechtsnachfolger bis zur Verschrottung der nicht für zivile Zwecke geeigneten Ausrüstungen und Beständen reichen.

Die vollständige Rüstungskonversion der Spezialwerkzeuge und Hydraulik GmbH Wiesa wird noch seine Zeit dauern, zumindest bis Ende 1991. Der Weg in die Zukunft eines zivilen Unternehmens wird aber von Tag zu Tag immer deutlicher sichtbar. Diesen Weg gehen auch andere Rüstungsunternehmen in der ehemaligen DDR, jedes mit seinen spezifischen Bedingungen kämpfend. Die Entwicklung in Wiesa zeigt, daß Rüstungskonversion ein Prozeß radikaler und grundsätzlicher Umprofilierungen von Kapazitäten in der Volkswirtschaft, verbunden mit einem hohen Aufwand, ist. Dieser Prozeß verläuft umso reibungsloser, je gründlicher er vorbereitet wird. Deshalb sollte in jedem Rüstungsunternehmen künftig ein praktikables Konversionskonzept10 vorliegen, das in möglichst vielen Varianten unterschiedliche Bedingungsgefüge und daraus folgende Handlungsabläufe theoretisch vordenkt, um die bei der Konversion immer entstehenden Verluste durch Kapitalentwertung und dem notwendigen Kapitalaufwand zur Neuprofilierung so gering wie möglich zu halten. Dies scheint umso dringlicher, als daß Konversion im Prozeß der internationalen Abrüstung eine weltweite Dimension erreicht.

Hierin liegt auch die besondere Bedeutung der bisherigen Konversion in der ehemaligen DDR, die vorstehend am Beispiel der Spezialwerkzeuge und Hydraulik GmbH Wiesa kurz verdeutlicht wurde. Mit der Rüstungskonversion gilt es, nicht nur schlechthin zu zeigen, daß sie im Interesse der Minderung der Gefahren für die Menschheit notwendig und möglich ist, sondern zugleich gilt es, deutlich zu machen, daß sie ökonomisch effektiv, ökologisch verträglich und sozial abgefedert durchführbar ist. Die Entwicklung der Rüstungskonversion im erzgebirgischen ehemaligen Waffenunternehmen kann dafür ein Beispiel sein.

Einige Konsequenzen für die Rüstungskonversion in den neuen Bundesländern

Die Weiterführung des Prozesses der Rüstungskonversion ist eine zutiefst politische Frage, die zugleich stärker wissenschaftlich untersetzt werden muß. Diese Verantwortung kann weder dem Bund noch den Ländern, Kommunen und letztlich auch den Unternehmen abgenommen werden, hängt doch hiervon die Realität der Abrüstung und damit die Minderung der Gefahr der Anwendung bewaffneter Gewalt in den Beziehungen der Länder und Koalitionen ab.

Für die Regierungen der neuen Bundesländer ist es daher unseres Erachtens unerläßlich, der Rüstungskonversion in der vorstehend dargestellten Breite die erforderliche Aufmerksamkeit zu widmen. Vor allem die regionalen Konversionsprozesse werden infolge der Truppen- und damit Standortreduzierungen zunehmen, obwohl zur Zeit noch nicht voll bekannt ist, welche konkreten Liegenschaften, Objekte, Instandsetzungskapazitäten etc. das Bundeswehrkommando Ost in den neuen Bundesländern für die Zukunft benötigt. Aber trotzdem erscheint uns die Ausarbeitung von Länderkonzeptionen zur Rüstungskonversion auf der Grundlage wissenschaftlicher Studien als aktuelle Aufgabe. Hierbei sollte an die Weiterführung der vom früheren Amt für Konversion ausgearbeiteten Hauptrichtungen der Rüstungskonversion in der ehemaligen DDR angeknüpft werden. Zu überlegen wäre auch, ob in den Haushalten sowohl des Bundes als auch der Länder ein Teilplan Abrüstung/Konversion aufgenommen werden sollte. Auch die Bildung einer Stiftung »Rüstungskonversion« und eines Amtes für Konversion im Bund wären für die Weiterführung des Konversionsprozesses sicher nützlich. Der Ministerpräsident von Brandenburg hat zum Beispiel einen Bevollmächtigten für Sowjetarmee und Konversion berufen und damit sichtbar gemacht, daß er der Rüstungskonversion Bedeutung beimißt. Vorschläge, wie z. B. vom Arbeitskreis Sicherheit und Frieden der SPD Südbayerns, in allen von Abrüstung und Truppenabbau betroffenen Regionen Konversionsräte einzurichten, die die Gemeinden und Städte bei allen Konversionsfragen beraten, sind unseres Erachtens ebenfalls nützliche Maßnahmen, die der Rüstungskonversion voranhelfen.

Für die Realität der Durchführung der Rüstungskonversion sind die staatlichen Rahmenbedingungen in Form rechtlicher Regelungen besonders wichtig. Unter den vorstehend genannten Gesichtspunkten der unterschiedlichen Bedingungen in den alten und neuen Bundesländern erscheint uns die Prüfung der bestehenden und für die Konversion zu nutzenden rechtlichen Bestimmungen des Bundes und der Länder sowie ihre mögliche Ergänzung oder Präzisierung besonders wichtig. Über das Strukturhilfegesetz, Markteinführungshilfen des Staates, eine langfristige Strukturpolitik u.a. Regelungen können die ökonomischen, sozialen und ökologischen Wirkungen der Rüstungskonversion in ihrem Ausmaß im Rahmen der Möglichkeiten gewiß verträglicher als bisher in der ehemaligen DDR beherrscht werden. Die in diesem Zusammenhang von Praktikern und auch Wissenschaftlern vertretene Meinung, in strukturschwachen Gebieten möglichst keine Militärstandorte aufzulösen, um nicht neue Probleme zu schaffen, sollte dabei exakter untersucht und beurteilt werden. Letztendlich bedeutet das für diese Gebiete die Beibehaltung der Militärabhängigkeit und das ist im Prozeß der weltweiten Abrüstungsperspektiven eine nur kurzfristige Lösung. Besser wären auch hier langfristige strukturpolitische Entscheidungen zur Entwicklung dieser Gebiete.

Tabellen

Tabelle 1: Abgegebene Liegenschaften der ehemaligen NVA
Land Anzahl Grundstücksgröße
in ha
Mecklenburg-Vorpommern 21 94,4
Brandenburg 21 3837,0
Sachsen-Anhalt 23 1976,6
Thüringen 17 1944,3
Sachsen 9 533,2
Berlin 9 10,0
Gesamt 100 8395,5
(Nach Pressemitteilung des Bundesministers für Verteidigung)
Tabelle 2:
Direkte Rüstungsindustrie in der ehemaligen DDR (Stand 20.08.1990)
Unternehmen Anzahl Beschäftigte
mit überwiegender Rüstungsproduktion 31 31.400
mit anteiliger Rüstungsproduktion 43 10.420
Gesamt 74 41.820
(Nach Angaben des Amtes für Konversion beim Ministerium für Wirtschaft der ehemaligen DDR)
Tabelle 3:
Wertmäßige Entwicklung der Leistungen der Rüstungsindustrie mit wehrwirtschaftlichen Gütern und Dienstleistungen für das Inland und den Export (in Mrd. Mark)
Bereich / Jahr 1988 1989 1990*
Militärische und militärisch verwendbare Güter und Dienstleistungen insgesamt: 10,3 9,6 3,9
darunter wehrtechnische Güter und Dienstleistungen gesamt 4,0 3,7 2,5
darunter Export in Warschauer Vertragsstaaten 1,5 1,4 0,8
Anteile der Industriebereiche
Schwerindustrie 0,5 0,4 0,2
Maschinenbau, Elektronik, Elektrotechnik 3,1 2,9 1,9
Leicht- und Textilindustrie 0,4 0,4 0,4
(Nach Angaben des Amtes für Konversion beim Wirtschaftsministerium der ehemaligen DDR; * Auf der Basis der abgeschlossenen Verträge)
Tabelle 4:
Finanzielle Auswirkungen der Konversion der Rüstungsindustrie der ehemaligen DDR (Stand 20.08.1990) für das Jahr 1990:
Art der Kosten Höhe in Mrd. DM
Verluste im Grundmittelbereich: 0,8
nicht mehr nutzbares Anlagevermögen (Nettowert) 0,6
nicht mehr verwendungsfähige unvollendete Investitionen 0,2
Verluste im Umlaufmittelbereich 1,2
nicht mehr verwertbare Bestände an Material, unfertigen Erzeugnissen und Fertigerzeugnissen 1,0
noch nicht finanzierte Vorleistungen aus Forschung und Entwicklung 0,1
ausstehende Forderungen an Abnehmer 0,1
Verluste aus nicht realisierten Forderungen im Ergebnis der Vertragsstornierungen für den Zeitraum 01.08. bis 31.12.1990 sowie Schadeneratzansprüche für angearbeitete Lieferungen 1991 gegenüber dem Ministerium für Abrüstung und Verteidigung der ehemaligen DDR 0,6
Umschulungs-, Profilierungs- und Forschungsaufwendungen 0,8
für Investitionen 0,5
Umschulungskosten sowie Lohn- und Sozialausgleiche (Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Vorruhestand, Abfindungen) 0,2
für Forschung und Entwicklung 0,1
Verluste insgesamt 3,4
(Nach Angaben des Amtes für Konversion beim Ministerium für Wirtschaft der ehemaligen DDR)
Tabelle 5:
Kennziffernvergleich bei der Einführung von Waffensystemen im GWB Wiesa
Typ Einführungszeit Invest. F/E-Mittel (Mio. Mark)
(Monate) Gesamt Bauanteil
AK-47 33 4,8 1,3 4,8
AKM 17 7,8 3,3 2,2
AK-74 50 81,3 15,6 14,6
(Eigene Berechnungen)

Anmerkungen

1 Auch eine entgegengesetzte Umstellung – zivile in militärische Produktion – ist Rüstungskonversion. Für diesen Vorgang wird in gängiger Literatur zumeist der Begriff „Rekonversion“ benutzt. Im vorliegenden Beitrag wird diese „Rekonversion“ nicht explizit behandelt. Zurück

2 Vgl. Vortrag von Dr. Hartmut Bebermeyer auf dem Seminar „Rüstungskonversion“ der Friedrich-Ebert-Stiftung am 27.10.1990 in Regensburg (unveröffentlichtes Manuskript). Zurück

3 Ebenda. Zurück

4 Vgl. hierzu auch Lutz Köllner/Burkhardt J. Huck (Hg), Abrüstung und Konversion, Einführung, Frankfurt / New York 1990. Zurück

5 Vgl. z. B. Auffassungen von H. Maneval auf einer internationalen Konversionskonferenz an der Universität für Volks- und Weltwirtschaft in Sofia vom 16. bis 19.10.1990 sowie von H. Bebermeyer auf dem Seminar „Rüstungskonversion“ der Friedrich-Ebert-Stiftung am 27.10.1990 in Regensburg. Zurück

6 Vgl. SIPRI: Rüstung wird zurückgehen. In: Berliner Zeitung vom 26. Oktober 1990, S. 5. Zurück

7 Vgl. die Braut des Soldaten. In: Der Spiegel vom 05. November 1990, S. 158. Zurück

8 Nachfolgende Angaben fußen auf Analysen des Amtes für Konversion des Wirtschaftsministeriums der ehemaligen DDR. Zurück

9 Vgl. Militärarchiv Potsdam, Akte UNIMAK 0012. Zurück

10 Vgl. Ebenda, Akte UNIMAK 0112. Zurück

11 In Industrieunternehmen der alten Bundesländer wird anstelle des Begriffs „Konversion“ häufig der Begriff „Substitution“ verwandt. Zurück

Prof. Dr. Werner Hänsel ist Leiter der Projektgruppe »Rüstungskonversion« des Unabhängigen Instituts für Friedens- und Konfliktforschung e. V. Berlin-Leipzig (UIFK).
Ing. Heinz Michael war jahrzehntelang auf dem Gebiet der Verteidigungswirtschaft in der ehemaligen DDR tätig und ist heute Rentner.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1990/3 Die Krise am Golf, Seite