W&F 1992/3

Rüstungskooperation in Westeuropa

von Harald Bauer

Hinter dem Begriff »(west)europäischer Rüstungsmarkt« verbergen sich Vorstellungen von der simplen Fortführung der Kooperationsformen der Vergangenheit bis hin zu einem deregulierten Markt für Rüstungsgüter. Angesichts dieser Spannbreite und dem Bestreben der Nationalstaaten, den Rüstungsbereich möglichst eng unter ihrer Kontrolle zu halten, ist es angebracht, die Optionen für diesen Rüstungsmarkt zu untersuchen. Die Frage ist, wie weit die nationale Kontrolle gelockert werden muß und welcher Rahmen für den Markt bzw. die Kooperation gewählt wird.

Aus dem bisherigen Fortgang ist ablesbar, daß die EG keine alleinige Zuständigkeit für den Rüstungsmarkt und die -industrie erhalten wird. Daneben steht die IEPG, das Verhältnis der beiden ist zu bestimmen. Die Foren bisheriger Rüstungskooperation, allen vorweg die NATO, können darüber nicht vernachlässigt werden. Es ist zu fragen, welche Funktion sie weiter haben, wie sie sich wandeln wird; im Rüstungsbereich ist eine exklusiv westeuropäische Politik genauso wenig durchführbar wie in anderen Sektoren der technologischen Kooperation. Deshalb wird auch das transatlantische Verhältnis neu bestimmt werden müssen. Der prädestinierte Rahmen dafür wäre die NATO.

Damit sich die westeuropäische Rüstungsindustrie gegenüber der US-amerikanischen, die ein dreimal größeres Marktvolumen im Rücken hat, behaupten kann, soll ein westeuropäischer Rüstungsmarkt entstehen. Wie der jedoch gestaltet sein, welchen Grad die Marktöffnung haben und von welchen Institutionen er kontrolliert werden soll, ist heftig umstritten. Es herrschen große Zweifel an der Fähigkeit der EG und der IEPG, mit ihrem Instrumentarium die Konzentrationsprozesse in der Rüstungsindustrie zu kontrollieren.

Bis Ende der 80er Jahre war westeuropäische Rüstungskooperation immer an Regierungsvereinbarungen oder Memoranda of Understanding (MoU) geknüpft, die den Rahmen für die einzelnen Projekte festlegten. Dem gingen lange Verhandlungen über die Konzeption unter Berücksichtigung der (meist teilweise widersprüchlichen) Anforderungen der nationalen Armeen, zu beschaffende Anzahl der Waffensysteme, Anteile an F & E, Fertigung und industrielle Führerschaft voraus.

Foren der Rüstungskooperation

Foren, in denen Rüstungskooperation, Standardisierung und Interoperabilität besprochen und arrangiert werden können, gibt es auf einer Vielzahl von Ebenen. Zu nennen sind bilaterale Ebenen, etwa der deutsch-französische Sicherheitsrat, die sogenannte Vierergruppe1, die WEU, mit Ständigem Rüstungsausschuß und Agentur III zur Entwicklung der Rüstungszusammenarbeit und die NATO, um die herum eine Vielzahl von Initiativen und Gremien existiert, wie die FINABEL2 und die Eurogroup.3 Eine besondere Rolle kommt dabei den nationalen Rüstungsdirektoren (National Armament Directors, NAD) zu. Sie treffen sich in der CNAD (Conference of NAD) der NATO. Am Tage vor dem zusammentreten der CNAD tagen sie unter dem Signum der Eurogroup als EuroNAD, um zu überlegen, welche spezifisch westeuropäischen Interessen es in der CNAD zu wahren gilt. Daneben sind sie auch in der IEPG (Independent European Programme Group) aktiv, die ursprünglich ebenfalls bei der NATO angesiedelt war; neben diesen multilateralen Ebenen, kommen dieselben Rüstungsdirektoren aber auch im bilateralen Rahmen zusammen.

Ebenso wie die Rüstungsdirektoren ist auch der Rahmen der Berater aus der Industrie konstant. Die NIAG (NATO Industrial Advisory Group) wird von westeuropäischer Seite mit denselben Repräsentanten der Rüstungsindustrie beschickt, die auch in der EDIG (European Defence Industry Group) der IEPG beratende Funktionen wahrnehmen. Im Rahmen der IEPG wird auf Initiative der französischen DGA seit 1989 jährlich ein vierwöchiges Treffen der NAD, der Vertreter der Rüstungsindustrie und weiterer Rüstungsexperten durchgeführt, um Problemkenntnis und persönliche Kontakte zu vertiefen.

Weil der bilaterale Rahmen in den Länderteilen stärker zur Geltung kommt und etwa über die FINABEL keine Berichte im Sinne einer bedeutenden Aktivität vorliegen, werden hier die WEU und die NATO als Foren der Rüstungskooperation behandelt. Im folgenden geht es dann, unter dem Aspekt des Rüstungsmarktes und der Technologiepolitik, um IEPG und EG. Zwar ist etwa durch die Taft-Initiative das Problem der Gestaltung des westeuropäischen Binnenmarktes für Rüstungsgüter auch in der NATO tangiert, doch ist der Schwerpunkt dort nach wie vor auf Kooperation und nicht auf Marktregelungen. Im Zentrum des Interesses steht Westeuropa, und die Westeuropäer suchten durch die Gründung der IEPG gezielt, sich dem übermächtigen Einfluß der USA in der NATO zu entziehen.

Die Westeuropäische Union (WEU)

Die WEU richtete 1955 den Ständigen Rüstungsausschuß ein, Expertengruppen und Unterausschüsse befaßten sich mit Fragen der Rüstungsplanung und -standardisierung. In den 60er Jahren wurde eine ad-hoc-Gruppe eingerichtet, die eine Reihe von Studien und Empfehlungen für Kooperationsvorhaben bei den westeuropäischen Landstreitkräften vorbereitete. Zu konkreten Projekten kam es nicht, und als Großbritannien sich 1973 der FINABEL anschloß, wurde der Ständige Rüstungsausschuß vollends bedeutungslos. Zwar versuchte die französische Regierung nach 1970, ihn zu stärken, fand damit aber wenig Anklang.4 Seit der Reaktivierung der IEPG 1984 hat der Ständige Rüstungsausschuß nicht mehr getagt.5 Im Rahmen der Umstrukturierung der WEU nach der Verabschiedung der »Sicherheitspolitischen Plattform« 1987 wurde er schließlich ganz abgeschafft. An die Stelle der Ausschüsse trat, auf Beschluß des Rates vom November 1989, das Forschungsinstitut der WEU, das 1990 seine Tätigkeit aufnahm.

Durch die Schaffung einer militärischen Weltraumkoordination bei der WEU 1991 erhielt sie wieder neue Relevanz als Forum der Rüstungskooperation. Diese Option wurde im Rahmen der Regierungskonferenz zur Europäischen Union noch ausgeweitet. Neben der Absicht, die WEU nach 1996 in die EG zu überführen, enthielt der deutsch-französische Vorschlag vom 16. Oktober 1991 einen Passus zur „verstärkten Kooperation bei der Rüstung, mit dem Ziel der Schaffung einer Europäischen Rüstungsagentur6, der sich als „zu prüfender Vorschlag“ auch in der Erklärung zur Westeuropäischen Union im Anhang des Vertrages zur Europäischen Union befindet7. Die Realisierungschancen sind angesichts der vagen Formulierung als nicht besonders groß einzuschätzen, wenngleich der Vorschlag von französischer Seite nachhaltig unterstützt wird. Der Leiter der DGA, Sillard, schlug im Dezember 1991 die Schaffung einer Agentur für Rüstungsbeschaffung bei der WEU vor.8

Die NATO

In der NATO waren Rüstungskooperation und Standardisierung von Beginn an ein konfliktträchtiger Gegenstand. Durch das amerikanische Übergewicht in der Waffenproduktion war Rüstungskooperation bis 1966 gleichbedeutend mit der Herstellung von Waffen amerikanischen Ursprungs und Entwurfs durch die Westeuropäer, mit der Ausnahme der Flugzeuge FIAT G91 und Breguet-Atlantic. Mit Beginn der 60er Jahre setzten transatlantische Differenzen ein, die auch die Strategie der NATO betrafen. Der Wunsch der Westeuropäer nach größerer technologischer Eigenständigkeit, dem Schließen der »technologischen Lücke«, schlug sich auch in der Rüstungskooperation nieder. 1966 wurde das Armament Committee der NATO aufgelöst und die CNAD eingerichtet, 1968 ergänzt um die NIAG. Gegen Mitte der 70er Jahre trat die US-Administration wieder verstärkt mit Forderungen nach »Standardisierung« der NATO-Ausrüstung an die Westeuropäer heran. Sie verstanden Standardisierung als Weg der USA, ihre Rüstungsprodukte in Westeuropa abzusetzen, ohne dort entsprechende Käufe zu tätigen, als »one-way-street«. Das Gegenkonzept hieß Interoperabilität, das hauptsächlich von französischer Seite vertreten wurde.

Bei der Gründung der IEPG auf Beschluß der Eurogroup von 1975 ging es um die Einbindung Frankreichs, das sich der 1968 als informelles NATO-Organ gegründeten Eurogroup, bestehend aus den Verteidigungsministern der europäischen NATO-Mitgliedstaaten, nicht angeschlossen hatte.9 Die IEPG war formal von der NATO unabhängig, was durch das »Independent« unterstrichen wurde, ihre höchste Instanz wurde lange Zeit von den jeweiligen Botschaftern bei der NATO gebildet. Zu den Aufgaben der IEPG gehörte es u.a., die Standardisierung und Interoperabilität zu verbessern und eine ausgewogenere Rüstungskooperation mit den USA zu erreichen. Relevanz erhielt sie erst nach 1984, als sie sich immer mehr von der NATO löste und schließlich ein eigenes Sekretariat in Lissabon gründete.

Die CNAD umfaßt sechs Hauptgruppen, für die drei Teilstreitkräfte, für Rüstungsforschung, zur Luftverteidigung und für das Fernmeldewesen. Daraus wurden, unter Einschluß der Industrievertreter in der NIAG, über 220 Arbeitsgruppen gebildet. Dieser enorme Aufwand brachte zwar eine ganze Reihe von Rüstungsprojekten unter NATO-Aufsicht hervor10, befriedigte dennoch die beteiligten Regierungen und ihre Vertreter nicht. 1982 machte der US-Verteidigungsminister Weinberger einen Vorschlag für die bessere Nutzung der Technologiebasis zur Konventionalisierung der NATO-Strategie. Die Initiative traf auf wenig Enthusiasmus auf Seiten der Westeuropäer, 1984 wurde eine Liste mit ganzen 11 Projekten zur Anwendung neuer Technologien (emerging technologies) von der CNAD gebilligt. Nach dem demokratischen US-Senator Nunn ist die Initiative von 1985 benannt, mit der die Rüstungskooperation in der NATO vor allem bei der F & E gefördert werden sollte.11 Ende 1989 sah die Bilanz so aus, daß von Seiten der USA 82 Programme für die Nunn-Initiative bestätigt worden waren, davon 28 mit Vertragsabschluß und acht mit unterzeichnetem Memorandum of Understanding mit NATO-Verbündeten, weitere elf MoUs standen noch in der Verhandlungsphase. Die US-Behörden drückten ihre Unzufriedenheit mit den wenig greifbaren Resultaten der Projekte bis zu diesem Zeitpunkt aus.12 Der frühere Generalsekretär der NATO, Lord Carrington, initiierte 1987 das Conventional Armaments Planning System (CAPS) der NATO. Es ersetzte das 1976 von der CNAD geschaffene Periodic Armaments Planning System (PAPS), das erste konkrete Planungssystem der NATO. Weil PAPS keine koordinierte Planung der Rüstungsprojekte gebracht hatte, erschien CAPS notwendig. Über die Erfassung der langfristigen nationalen Planung der Mitgliedstaaten soll deren Rüstungsbeschaffung koordiniert werden. Seit Sommer 1989 sind fast alle größeren Rüstungsprojekte, die im Rahmen der NATO durchgeführt werden sollten, durch den Rückzug eines oder mehrerer Partnerländer in größere Probleme geraten oder ganz gestrichen worden.13

Nicht in erster Linie auf Rüstungskooperation, sondern auf einen transatlantischen Rüstungsmarkt, ein »defence GATT«, zielte die Initiative des US-Botschafters bei der NATO, William Taft. Im März 1991 legte eine bei der CNAD eingerichtete Arbeitsgruppe den ersten Zwischenbericht zur Taft-Initiative vor. Darin wird ein möglicher NATO-Verhaltenskodex vorgeschlagen, in Anlehnung an die Regelung öffentlicher Ausschreibungen der Tokio-Runde des GATT und der EG. Ein NATO-Abkommen über den Rüstungshandel wird für möglich gehalten, eine NATO-Rüstungsagentur als utopisch bezeichnet. Neben einem Komitee über Folgeaktionen wird ein weiterer Bericht an die CNAD für Oktober 1991 vorgeschlagen.14 Im Sommer 1992 sollte ein weiterer Bericht zu den Arbeiten in der Folge der Taft-Vorschläge fertiggestellt werden. Nach Aussage eines Pressesprechers der NATO sollte er auch Vorschläge für Zollregelungen etc. enthalten, entsprechend den durch den Binnenmarkt geschaffenen Erfordernissen. Angesichts der vagen Vorschläge ist nicht zu erwarten, daß die NATO in absehbarer Zeit eine substantielle Übereinkunft zur Liberalisierung des transatlantischen Rüstungshandels erzielen wird. Für die westeuropäische Rüstungsindustrie wäre die Furcht vor der übermächtigen US-Konkurrenz Grund genug, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den nordatlantischen Rüstungsmarkt zu verhindern.

Der westeuropäische Binnenmarkt für Rüstungsgüter

Offizielle Regierungsvertreter haben die Bezeichnung »Europäischer Markt für Verteidigungsgüter« (EMVG) kreiert. Seine institutionelle Verankerung ist umstritten, mit der IEPG und der EG-Kommission stehen zwei Akteure bereit, sich die Kompetenz dafür zu sichern. Den Ansprüchen der Kommission, den Art. 223 des EG-Vertrages zu streichen, der die nationalen Vorrechte für die Rüstungsproduktion festlegt, steht die IEPG entgegen. Diese will, laut »Action Plan« von 1988, die nationale Beschaffung liberalisieren und für den Wettbewerb öffnen. Die Ansiedlung des EMVG bei der IEPG ist die Option derjenigen, die zwar eine geringfügige Deregulation des Rüstungsmarktes für notwendig halten, die Kontrolle darüber aber unter keinen Umständen der Kommission übergeben wollen. Nationale Verfügungsgewalt, obschon stark eingeschränkt durch den Verlust an Autonomie des Rüstungsbereichs, soll wenigstens über dessen harten Kern erhalten bleiben. Dieser Standpunkt hat einen Etappensieg erzielt: der Art. 223 wurde beibehalten. Damit ist der Kompetenzstreit nicht beendet. Sollte die IEPG es nicht schaffen, die für erforderlich gehaltene minimale Liberalisierung des Rüstungsmarktes zu erreichen, wäre die Forderung der Kommission nach Kompetenzübertragung spätestens bei dem für 1996 anstehenden Bericht zur gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik kaum noch ablehnbar. Es ist deshalb erforderlich, sich mit den Optionen hinsichtlich des EMVG und den Möglichkeiten zu deren Durchsetzung von IEPG und Kommission zu befassen.

Die Independent European Programme Group

Wie bereits erwähnt, wurde die IEPG 1976 gegründet. Vorausgegangen war im Sommer 1975 die Entscheidung von vier kleineren NATO-Staaten, statt einer französischen Mirage die amerikanische F-16-Maschine zu beschaffen. Der damalige niederländische Verteidigungsminister Vredeling lud seine Kollegen der Eurogroup zu einer Sondersitzung, bei der die Gründung der von der NATO formal unabhängigen IEPG beschlossen und auch Frankreich dazu eingeladen wurde. Die IEPG erhielt drei Panels: I Rüstungsplanung, II Projektgebiete und III Rüstungswirtschaft und Verfahren. Nach der Gründung konnte man sich in kaum noch einem Punkt einigen, vor allem Frankreich widersetzte sich dem US-Interesse der Standardisierung und der transatlantischen Ausrichtung der Rüstungsstrukturen.

Ab 1983 gab es Bemühungen, der IEPG neues Leben einzuhauchen, die vor allem von Großbritannien in Person des damaligen Verteidigungsministers Heseltine vorangetrieben wurden. Heseltine war zunächst Vorsitzender der Eurogroup, fand dieses Gremium wegen des Fehlens Frankreichs für ungeeignet. Mit Unterstützung durch den niederländischen Vorsitzenden der IEPG betrieb er deren Wiederbelebung. Die Verteidigungsminister der Mitgliedsstaaten bildeten ab 1984 das oberste Gremium der IEPG. Die Betonung der Unabhängigkeit von der NATO ging nun so weit, daß man den USA bedeutete, sie seien in der IEPG unerwünscht.

Die britische Regierung hatte ein Interesse an der Ausdehnung der von ihr eingeführten Neuerungen in der Rüstungsbeschaffung. In Großbritannien selbst wurde der Anteil der in Konkurrenz vergebenen Aufträge im Zuge der sogenannten Levene-Reformen wesentlich gesteigert. Diese umfassen drei Prinzipien: die Lieferanten sollen um Entwicklungs- und Produktionsaufträge konkurrieren; der Hersteller, und nicht der Kunde, trägt das Risiko eines Fehlschlags, erzielt auch andererseits bei effizienter Arbeit größere Profite; Projekte werden auf allen Stufen überwacht, Zahlungen erfolgen erst nach nachgewiesenen Fortschritten. Angeblich wurden damit starke Einsparungen für den Beschaffungshaushalt erzielt, das Ende des Nimrod-Projekts war ein eindeutiger Hinweis an die Industrie auf die Ernsthaftigkeit der Regierungsabsichten. Im Interesse des Wettbewerbs bemühte sich die britische Regierung gleichzeitig, Fusionen und Konzentration auf dem Rüstungsmarkt zu verhindern. Das paradoxe Ergebnis war jedoch eine Konzentration der Marktmacht bei der Rüstungsindustrie.15

Die 1985 eingerichtete EDIS-Gruppe unter Vredeling, der mittlerweile auch EG-Kommissar war, bestehend aus Vertretern der Rüstungsindustrie und regierungsunabhängigen Politikern, erstellte im Auftrag der IEPG eine Studie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Rüstungsindustrie. Die Ergebnisse wurden 1986 in zwei Bänden mit dem Titel „Towards a stronger Europe“ vorgelegt.

Wenn die Westeuropäer Rüstungskooperation so weiterbetrieben wie bisher, so der Tenor der Studie, seien sie Ende der 90er Jahre nur noch untergeordnete Zulieferer und nicht mehr in der Lage, die technische Führung zu übernehmen. Für eine effiziente Nutzung der Ressourcen zur Rüstungsproduktion wurden vielerlei Hindernisse gesehen. Hauptursache sei der fehlende Wettbewerb in Westeuropa.16

Die konkreten Anforderungen für die Errichtung eines Binnenmarkts für Rüstung in der IEPG wurden im Vredeling-Bericht folgendermaßen formuliert:

  • die graduelle Öffnung der nationalen Beschaffungsmärkte mit dem langfristigen Ziel der Schaffung eines Rüstungsbinnenmarktes der IEPG-Staaten. Durch die regionale Ausschreibung von nationalen Auftragsvorhaben soll der Wettbewerb vergrößert und die Restrukturierung der westeuropäischen Rüstungsindustrie beschleunigt werden. So möglich, sollen westeuropäische Konsortien gegeneinander um Aufträge konkurrieren;
  • die Regierungen sollen, Kraft ihrer Stellung bei der Auftragsvergabe, Fusionen im westeuropäischen Rahmen fördern;
  • zur Stärkung der technologischen Basis der Rüstungsindustrien soll ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm eingerichtet werden, das aus einem Gemeinschaftsfonds zunächst 100 Mio., später 500 Mio. ECU erhalten soll;
  • das Prinzip der »juste retour« des längerfristigen industriellen Ausgleichs, wie es in der ESA praktiziert wird17, soll übernommen werden;
  • die Mitgliedsstaaten mit einer gering entwickelten Rüstungsindustrie (LDDI) sollen beim Aufbau des Rüstungssektors unterstützt werden, damit sie nicht bei der Öffnung der Märkte ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren;
  • zur besseren Durchführung der Vorschläge soll ein IEPG-Sekretariat eingerichtet werden, das die Zahl von 20 operationellen Beamten nicht übersteigen soll.18

Die Verteidigungsminister der IEPG lehnten 1987 zunächst ein gemeinsames Sekretariat ab, ebenso wie den Forschungsfonds, beauftragten aber die nationalen Rüstungsdirektoren mit der Ausarbeitung eines Aktionsplanes für die schrittweise Annäherung an einen offenen europäischen Markt für Rüstungsgüter. Diese Stockung in der Weiterentwicklung der IEPG hängt mit dem Rücktritt des »Europäers« Heseltine im Januar 1986 nach seiner Niederlage in der Westland-Frage und der Übernahme des Vorsitzes in der IEPG durch Spanien zusammen. Für die britische Orientierung hatten sich die Transatlantiker um Premierministerin Thatcher durchgesetzt. Ab 1987 erfolgte eine Reorientierung der britischen Interessen. Zum einen wurde klar, daß der US-Rüstungsmarkt von nun an schrumpfen würde. Zum anderen trat 1987 die Einheitliche Europäische Akte in Kraft, und die Folgen des zu schaffenden Binnenmarktes beschäftigten Wirtschaft und Politik. Da die britische Industrie in der Elektronik, einem Schlüsselbereich, nur im Rüstungssektor stark und konkurrenzfähig ist, mußte sie versuchen, diese Stärke abzusichern. Dafür werden einerseits Allianzen gesucht, so GEC und Siemens, andererseits ist ein größerer Markt wie der Rüstungsbinnenmarkt zur Absicherung des eigenen Wettbewerbsvorteils von Nutzen, so die Einschätzung von Gummett/Walker.19

Ein Ausdruck der Reorientierung war das 1987 mit Frankreich abgeschlossene Abkommen, die Möglichkeit zu schaffen, bereits entwickeltes Gerät im jeweils anderen Land anbieten zu können und sich um Entwicklungsaufträge bewerben zu können. Dazu werden Ausschreibungen in Bulletins in beiden Ländern veröffentlicht, für Produktionsaufträge von 1 – 50 Mio. und für Entwicklungsaufträge von 1 – 10 Mio. Pfund ist Gleichbehandlung von Wettbewerbern aus beiden Ländern zugesichert. Die britisch-französische Zusammenarbeit erscheint auf den ersten Blick ungewöhnlich, weil grundsätzlich verschiedene Auffassungen von Markt und industriepolitischer Bedeutung des Rüstungssektors bestehen. In Frankreich bestehen seit je Befürchtungen über eine technologische Abhängigkeit von den USA, vor allem im Rüstungsbereich, der Großteil der Rüstungsindustrie ist in Staatsbesitz und spielt zudem eine große Rolle in der industrie- und technologiepolitischen Konzeption des Staates. Überlegungen dieser Art haben für das britische Verteidigungsministerium keine Bedeutung, man will einzig durch einen offenen Rüstungsmarkt die Beschaffungskosten so niedrig wie möglich halten. Während die Gründe für Großbritanniens Umorientierung schon genannt sind, liegen sie im Fall Frankreichs etwas anders. Die Rüstungsindustrie hat in der ersten Hälfte der 80er Jahre starke Einbußen bei Rüstungsexporten hinnehmen müssen. Ausserdem waren die britisch-bundesrepublikanische Zusammenarbeit (Tornado, Jäger 90, GEC-Siemens), sowie die Konzentration der bundesdeutschen Rüstungsindustrie bei Daimler-Benz Anlaß zur Sorge. Deshalb bemühte man sich verstärkt um französisch-britische Zusammenschlüsse und Kooperation, war auch bereit, auf britische Vorstellungen beim gemeinsamen Rüstungsmarkt einzugehen.20

Der auf Anregung der Vredeling-Studie vom Panel III der IEPG (Vorsitz Bundesrepublik) erstellte „Aktionsplan zur schrittweisen Errichtung eines europäischen Rüstungsmarktes“ betont die Bedeutung grenzüberschreitenden Wettbewerbs und ungehinderten Technologietransfers zur Kostenersparnis und Vermeidung von Doppelentwicklungen. Umfassende und systematische Kooperation bei Forschung und Entwicklung wird als zentraler Bestandteil für die Schaffung eines europäischen Rüstungsmarktes bezeichnet. Die »kooperativen Technologieprojekte« seien ein Anfang, nun müsse systematische Zusammenarbeit im Bereich prioritärer Technologie erfolgen. Dazu sei ein Gemeinschaftsfonds das Beste, da die Verteidigungsminister diesen abgelehnt hätten, müßten nunmehr die Projekte je einzeln finanziert werden. Für die LDDI-Länder21 wird die Einräumung besonderer Übergangsperioden vorgeschlagen. Im einzelnen werden die Erarbeitung eines Konzepts für den europäischen gemeinsamen Rüstungsmarkt und eine Fülle vorbereitender Schritte vorgeschlagen. Im Forschungs- und Entwicklungsbereich wird als Fernziel ein „European Technology Plan“ (ETP) mit eigenem Fonds genannt, zunächst sollen prioritäre Technologiebereiche festgelegt, nationale F&E-Pläne abgestimmt werden. Für den »juste retour« genannten industriellen Ausgleich, der nach dem Muster der ESA über mehrere Projekte und über längere Zeiträume organisiert werden soll, wurde eine besondere Prozedur, mit jährlichem Bericht, vorgeschlagen. Der Konflikt zwischen »juste retour« und dem angestrebten Wettbwerb wird benannt. Transnationale Konsortien könnten ein Mittel sein, »juste retour«, die Beteiligung der Länder mit gering entwickelter Rüstungsindustrie und den Technologietransfer zu sichern.22

Die Verteidigungsminister der 13 IEPG-Mitgliedsstaaten billigten bei ihrem Treffen in Luxemburg im November 1988 den Aktionsplan. Frankreich wurde der Vorsitz in einer neuen Arbeitsgruppe zur Entwicklung des European Technology Plans (ETP) angetragen. Gemeinsame Projekte sollen vorläufig auf einer Fall-zu-Fall-Regelung aus den nationalen Budgets finanziert werden. Die Rahmenbedingungen für solche Projekte sollen nach denen von EUREKA und ESPRIT ausgerichtet werden. Dem Vorhaben wurde der Namen European Cooperative Long-Term Initiative in Defence (EUCLID) gegeben, es wurde mit zunächst 120 Mio. Ecu dotiert und am 27.6.1989 bei einem Treffen in Estoril (Portugal) von der IEPG akzeptiert.23 Bereits in Luxemburg war die Einrichtung eines kleinen ständigen Sekretariats in Lissabon beschlossen worden, das dem IEPG-Vorsitz direkt verantwortlich ist.

Die Berichte über die bei der Umsetzung des Aktionsplanes erzielten Fortschritte sind nicht unbedingt mit Erfolgsmeldungen angefüllt. Panel I, operationelle Anforderungen und Ausrüstung (Vorsitz Norwegen), soll eine langfristige Rüstungsplanung und gemeinsame Projekte bewerkstelligen. Laut einem Bericht des Leiters von Panel I vom Oktober 1990 war seit 1984 kein einziges konkretes Projekt verabredet worden. Lediglich vier Projekte wurden mit besonderem Potential für Kooperation gesehen.24

Panel II, Forschung und Technologie (Vorsitz Frankreich), ist im wesentlichen mit der Umsetzung des EUCLID-Programmes beschäftigt. Die Kommuniqués der beiden Treffen der IEPG vom Juli 1991 und März 1992 berichten von gewissen Fortschritten. Die Rahmenabkommen für die neuen Projekte wurden 1991 abgeschlossen, im März die ersten Verträge für neue Projekte vorbereitet.

Die Öffnung der Rüstungsmärkte obliegt Panel III, Verfahren und ökonomische Aspekte (Vorsitz Deutschland). Als erste Schritte in diese Richtung sollten in den jeweiligen nationalen Beschaffungsbehörden zentrale Büros (focal points) eingerichtet werden, bei denen sich Firmen aus IEPG-Ländern als potentielle Lieferanten registrieren lassen können; die nationalen Prozeduren für Angebotsabgaben sollten vereinheitlicht werden; Daten zu nationalen Ausschreibungen sollten dem permanenten Sekretariat zugehen, das auch die Vergabe von transnationalen Verträgen registriert; Bulletins über nationale Ausschreibungen regelmäßig veröffentlicht werden.25 Diese Maßnahmen sollten bis Ende 1989 umgesetzt sein. Die Kommuniques der Treffen der IEPG im Juli 1991 und März 1992 enthalten zur weiteren Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplanes keine genauen Angaben. Dies kann einerseits im Zusammenhang mit der Unsicherheit über die weitere Kompetenzverteilung zwischen Europäischem Rat, Kommission und Mitgliedsstaaten der EG gesehen werden, deren Regelung nach wie vor aussteht. Andererseits ist die mangelnde Umsetzung des Aktionsplanes ein möglicher Grund für den fehlenden Bericht über den Stand der Dinge. Dieser Erklärungsstrang wird durch Berichte aus kleineren Ländern wie Belgien verstärkt, wonach in der Folge der Kürzungen der Rüstungshaushalte es in den beiden letzten Jahren sehr schwer geworden sei, Rüstungsgüter in den anderen IEPG-Staaten abzusetzen. Es sei in den drei großen Ländern die Tendenz zu beobachten, auf das Aus für die kleineren Wettbewerber zu warten. Oft sei dies schon nach einem nicht erhaltenen Auftrag der Fall.

In Kopenhagen redeten die Minister, angeblich erstmals, über das Verhältnis der IEPG zur EG. Mehrheitlich war man für die Fortführung der Maßnahmen, bis im Rahmen der gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik eventuell der IEPG-Markt in den Binnenmarkt übernommen werde. Ein mögliches Scheitern der IEPG und die Übernahme des Rüstungsmarktes durch die EG ist auch unabhängig von der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nicht auszuschließen.

Denn trotz des Ergebnisses der Regierungskonferenz ist der Erfolg der IEPG nicht gesichert. Während für die gemeinsame Rüstungsplanung und -forschung ein Scheitern voraussehbar war – denn die Probleme lösen sich nicht durch die Verlagerung in andere, westeuropäische Gremien – stehen dem Kernprojekt der IEPG, dem Rüstungsbinnenmarkt, strukturelle Defizite und Probleme im Weg. Die IEPG ist eine rein intergouvernementale Institution, ihre Abmachungen haben keinen völkerrechtlich verbindlichen Charakter und sind nicht einklagbar. Hinzu kommt die institutionelle Schwäche. Der rechtliche Rahmen und die Voraussetzungen für das Funktionieren werden außerhalb der IEPG geschaffen. Aus diesen Gründen werden die Erfolgsaussichten der IEPG in der Literatur allgemein skeptisch beurteilt.26 Besonders schwierig ist es, das Verlangen nach industriellem Ausgleich, »juste retour«, und Berücksichtigung der Interessen der DDI-Länder, das heißt derjenigen Länder, die eine schwache Rüstungsindustrie besitzen, mit dem angestrebten Wettbewerb in Einklang zu bringen. »Juste retour« steht wettbewerblichen Prinzipien diametral entgegen, was auch innerhalb der IEPG klar ist.

Ein allmähliches Abrücken vom Prinzip der »juste retour« deutet sich an. Am Ende werden die neuformierten und schlagkräftigen Rüstungskonsortien der großen Drei und des italienischen Pols den westeuropäischen Markt beherrschen. Die Chancen der DDI-Länder, ihren Rüstungssektor zu entwickeln, sind gering. Das gilt aber auch für Staaten, wie die Niederlande und Belgien, mit einer mittleren Rüstungsindustrie, die in der Regel von den großen Konsortien beherrscht werden wird oder bereits übernommen ist.

Die EG-Kommission

Neben der abgeleiteten Kompetenz in Dingen, die den Rüstungssektor betreffen, gibt es in der Kommission eine lange Linie von Bestrebungen, im Rahmen der Industriepolitik auch die direkte Zuständigkeit für den Rüstungsbereich zu erlangen. In seiner Amtszeit als Kommissar und Leiter der DG III hatte Spinelli versucht, seinen Vorschlag der Zusammenfassung des Luftfahrtsektors, zivil und militärisch, in einem einzigen westeuropäischen Unternehmen durchzusetzen. Im Tindemans-Bericht, der 1975 an den Rat übergeben wurde, war der Vorschlag für eine westeuropäische Rüstungsagentur unter dem Dach der EG enthalten. Der sogenannte Klepsch-Bericht des Politischen Komitees des EP über »European Armaments Procurement Cooperation« argumentierte auf der Linie des Tindemans-Berichts. Die Kommission wurde darin aufgefordert, „to submit to the Council in the near future a European actions programme for the development and production of conventional armaments within the framework of the common industrial policy“.27

In der sachlichen Begründung des Antrages tritt Klepsch (CDU) für die enge Kooperation von Kommission und IEPG bei der zu schaffenden Rüstungsagentur ein.28 Nach der ersten Direktwahl zum EP 1979 war es die christdemokratische Fraktion, die beharrlich versuchte, gegen den Widerstand der linken Fraktionen Sicherheitspolitik im EP zum Thema zu machen. Erst 1989 wurden zwei Berichte verabschiedet, die sich direkt mit Sicherheitspolitik befaßten.29

In der Kommission war es weiter die DG III, die wiederholt offene Vorstöße unternahm, in größerem Ausmaß nichtöffentliche Planungen betrieben hat und betreibt. Im Zusammenhang mit dem Klepsch-Bericht sprach Kommissar Davignon von einer Industriepolitik bezüglich militärischer Güter, die angestrebt sei. Der Nachfolger von Davignon, Narjes, hat in einer ähnlichen Art argumentiert (militärisches Nutzungspotential der EG-Technologieprogramme, dual-use und öffentliche Beschaffung) und es vermieden, öffentlich die Erweiterung der Kompetenzen der EG zu fordern, über die Technologiepolitik und den dual-use Bereich hinaus.30 Im Zusammenhang mit der Regierungskonferenz zur Europäischen Union forderte die Kommission die Streichung des Art. 223 und eine gemeinsame Rüstungspolitik. In Art. Y 13 des Entwurfs der Kommission heißt es: „im Rahmen der gemeinsamen Sicherheitspolitik legt die Union ein politisches Konzept für Forschung und Produktion im Rüstungssektor fest.31

Während man in der DG III lange Zeit von der Abschaffung des Art. 223 ausging, befaßte man sich doch gleichzeitig mit dem Fall, unter den alten Restriktionen weiterarbeiten zu müssen. 1990 wurden eine Studie zur Umstrukturierung der dual-use- oder verteidigungsnahen Industrien und eine zum öffentlichen Auftragswesen und Rüstungsbeschaffung in der Gemeinschaft in Auftrag gegeben. Die Studie zur Umstrukturierung befaßte sich mit der Rüstungsindustrie insgesamt. In den Empfehlungen des zugänglichen Teils wird eine Ausdehnung der Aktivität der Kommission in den Bereichen Forschung, Strukturpolitik und Rüstungsexportkontrolle, in CoCom und anderen Regimes, empfohlen.32 Die Dinge klarer beim Namen genannt hat der Generaldirektor der DG III, Riccardo Perissich, in einem Vortrag bei einer Konferenz zur Zukunft der europäischen Sicherheit.33 Dort führte er aus, man nenne die Rüstungsindustrie lieber dual-use- oder verteidigungsrelevante Industrien, weil sie nicht einem einzigen Sektor zuzuordnen sei, die Zulieferer nur in geringem Umfang Rüstung produzierten und alle Hochtechnologiebereiche einbezogen seien. Weiter sieht er in der Kommission das ideale Gremium, um die bekannten Mängel der Rüstungsproduktion und -beschaffung zu beseitigen, die Konversion von Überkapazitäten umzusetzen und Wettbewerb einzuführen.

Die DG III hat eine Studie in Auftrag gegeben, die, analog dem Cecchini-Bericht zu den Kosten von »Non-Europe«, die vorgeblichen Kosten der Nichtöffnung der Rüstungsmärkte untersucht. Während die Veröffentlichung für den Spätsommer 1992 vorgesehen ist, zitierte ein EG-Offizieller auf einer Konferenz bereits daraus. Hans Feddersen sagte, die Studie habe ergeben, 30 Mrd. Dollar, oder 25% der Rüstungsausgaben der EG, könnten durch einen offenen Rüstungsmarkt gespart werden, wobei allerdings dafür kein Zeitraum angegeben wird.34

Schlußbemerkung

Komplexität, Entwicklungs- und Produktionskosten für neue Produkte sind durch die generische Technologie der Mikroelektronik derart gestiegen, daß nationale Märkte nicht mehr ausreichen, um rentabel zu arbeiten. Die Firmen müssen eine immer größere Kompetenz vereinigen, um komplexe technologische Systeme planen und integrieren zu können. Deshalb nehmen Unternehmensgrößen, auch transnational, und internationaler Konkurrenzdruck stetig zu. Das gilt für militärische wie zivile Bereiche, wobei die Ähnlichkeiten zwischen technologischen Großsystemen beider Bestimmungen immer größer geworden sind. Zusätzlich ist der militärische Sektor, durch die größere Flexibilität und Adaptionsfähigkeit ziviler Firmen, mit wesentlich kürzeren Entwickungszyklen, in Kernbereichen von zivilen Zulieferungen abhängig geworden. Das gilt vor allem für elektronische Komponenten. Elektronik hat an modernen Waffensystemen einen Wertanteil zwischen 30 und 60%.

Technologiepolitik in Westeuropa hat seit ihren Anfängen in den 60er Jahren immer eine starke militärische Komponente gehabt, auch wenn regelrechte Rüstungsprojekte selten die Träger waren. Atomenergie, Luft- und Raumfahrt sind wesentlich mit militärischen Anwendungen verbunden, der Aufbau und Erhalt entsprechender industrieller Kapazitäten und der komplementären Technologien war ein Ziel staatlicher Politik. Die sogenannten »strategischen Industrien«, die Fähigkeit, für die staatliche Autonomie und deren technologische Basis eigenständig die erforderlichen Güter, Waffensysteme und zivile Produkte, erforschen, planen und herstellen zu können, stand und steht im Zentrum staatlicher Technologiepolitik. Mit dem Einzug der neuen Technologien, in erster Linie der Mikroelektronik, von manchen als neuerliche industrielle Revolution charakterisiert, haben sich die Gewichte verschoben. Durch den Vorsprung ziviler Halbleiter- und Komponentenentwicklung auf militärische Projekte wird es für die Rüstungsproduktion immer wichtiger, Zugang zu zivilen Entwicklungen zu haben. Dieser wird in den USA systematisch organisiert. Damit wird der Zugriff des Militärischen auf zivile Segmente der Wirtschaft und Gesellschaft verstärkt, es ist ein weiterer Schritt der Militarisierung von Forschung, Wirtschaft und Politik zu konstatieren. Jegliche Technologiepolitik hat nunmehr einen militärischen Aspekt, auch wenn sie in ziviler Umgebung stattfindet, wie etwa die Forschungsprogramme der EG. Ein illustratives Beispiel ist die Unterstützung der US-Forschung zum hochauflösenden Fernsehen durch das DoD in Milliardenhöhe. Direkte militärische Anwendungen sind vorläufig nicht absehbar, aber das Verteidigungsministerium will sich den Zugriff auf die Technologie sichern.

In Westeuropa war die Reaktion in der Industrie auf die neuen Technologien und ihre Auswirkungen die Forderung nach größeren Märkten und Unterstützung gegen die übermächtige Konkurrenz aus den USA und Japan. Gleichzeitig wurde die Kooperation auf allen Ebenen verstärkt, durch gemeinsame Forschung und Entwicklung, Bildung von Konsortien, Übernahme von Konkurrenten etc. Doch waren die rechtlichen Möglichkeiten dafür durch nationale Gesetzgebungen eingeschränkt, ebenso wie die Märkte. Die Forderung von seiten einflußreicher industrieller Verbände nach einem großen westeuropäischen Binnenmarkt, mit entsprechendem gesetzlichen Regelwerk für die Unternehmen, und einer gemeinschaftlichen Technologiepolitik, trafen sich mit alten Plänen der EG-Kommission und erhielten partielle Zustimmung in den nationalen Regierungen. Die Einheitliche Europäische Akte, der Binnenmarkt und die Verhandlungen über die Europäische Union waren somit möglich geworden. In der Technologiepolitik ziviler Ausrichtung erhielt die EG eine begrenzte Kompetenz, mit der Schaffung von Eureka und der Verstärkung traditioneller Projekte wie Airbus, wurde der Großteil in einem weniger stark integrierten Rahmen behalten.

Rüstungsindustrie und -kooperation, ein gemeinschaftlicher Markt für Rüstungsgüter sollte (nach dem Willen der Mitgliedstaaten) der EG weiter entzogen bleiben. Der Art. 223 des EG-Vertrages, der die nationalen Vorrechte für die Rüstungsproduktion festlegt, blieb erhalten. Und das, obwohl Güter zivilen Ursprungs mehr und mehr auf militärische Märkte vorgedrungen sind, die öffentlichen Märkte geöffnet, Unternehmens- und Wettbewerbsrecht, steuerliche Regelungen etc. für den Binnenmarkt von der EG-Kommission gesetzt und überwacht werden. Davon ist die Rüstungsindustrie in vollem Umfang betroffen, wie sie auch von den dadurch eröffneten Möglichkeiten profitiert.

Der Wahl der Foren der Rüstungskooperation kommt Bedeutung in zweierlei Hinsicht zu. Es ist der Aspekt der Beschränkung auf den westeuropäischen Rahmen, der Einschluß oder Ausschluß der USA. Und zweitens die Intensität, das Ausmaß der Integration bei der Kooperation, der Grad der institutionellen Verankerung. Die militärischen Administrationen der Mitgliedstaaten bevorzugen als Rahmen für den Rüstungsmarkt die IEPG, die auch die Rüstungskooperation und -forschung leiten soll. In ihr sind die USA nicht vertreten, sie hat nur eine schwache Infrastruktur und ist institutionell nicht in der Lage, Maßnahmen gegen zögerlich handelnde Mitglieder durchzusetzen. Die Gremien der NATO und der WEU haben in diesen Bereichen wesentlich an Boden verloren, trotz Initiativen wie etwa der des US-Senators Taft für eine nordatlantische Freihandelszone für Rüstung. Eine solche erscheint den westeuropäischen Verantwortlichen wegen der Übermacht der US-Industrie als wenig erstrebenswert.

Ob die IEPG die gesteckten Ziele erreichen kann, ist unsicher. Im Rüstungsbereich ist die Beharrungskraft nationaler Präferenzen am stärksten, er wird als Kern der nationalen Souveränität gesehen. Entsprechend wird die Öffnung der Märkte bislang nur langsam und eingeschränkt vollzogen. Die Rüstungskooperation hat auf der zwischenstaatlichen Ebene ebenfalls keinen Schub erhalten. Dagegen ist die Unternehmenskonzentration im westeuropäischen Maßstab schon weit fortgeschritten. Wenn die Rüstungsmärkte nicht internationalisiert werden, erreicht die Industrie die nötigen Marktgrößen durch transnationale Verflechtung. Das wird durch den Binnenmarkt und die Konzentration der Rüstungsproduktion in Großunternehmen mit überwiegend ziviler Produktion wesentlich erleichtert. Angesichts der für 1996 angesetzten Überprüfungskonferenz der Verträge zur Europäischen Union ist es wahrscheinlich, daß dann die Kompetenz für die Rüstungsindustrie in vollem Umfang an die EG fällt, der Art. 223 gestrichen wird.

Sollte dieser Fall nicht eintreten, so ändert das nichts an dem Faktum der gestiegenen Integration der Rüstungsindustrien in Westeuropa. Am stärksten miteinander verwoben sind die Unternehmen selbst, wobei die Rahmensetzung des Binnenmarkts entscheidende Erleichterungen für die Prozesse der Konzentration, Kooperation etc. bietet.

Die Beibehaltung des Art. 223 schafft für die Märkte eine gespaltene Situation. Während militärische Massengüter, »weiches« Material und sogenannte duale Technologien den Richtlinien für öffentliche Aufträge unterliegen, wird das Procedere für »hartes« Militärmaterial in einem getrennten Bereich, der IEPG, geregelt. Dort erfolgt eine vorsichtige Öffnung der Märkte, ab gewissen Schwellenwerten und nach oben eingeschränkt, die mit der Öffnung im Binnenmarkt nicht zu vergleichen ist. Obendrein ist nicht sicher, daß dies so funktionieren wird wie vorgesehen, denn nationale Verhinderungs- und Verzögerungstaktiken können nicht mit juristischen Sanktionen belegt werden. Dazu gibt es, mit der NATO und der WEU, noch zwei konkurrierende Institutionen, die im selben Bereich tätig sind und die Kompetenzen für die Rüstungsindustrie und -märkte gerne an sich ziehen würden.

Doch unbeachtet des Ausgangs des institutionellen Wettbewerbs bleibt es dabei, daß es dieselben Personen sind, die sich in den unterschiedlichen Einrichtungen treffen, wenn es um Rüstungsangelegenheiten geht. Ob CNAD, WEU oder IEPG, die Vertreter der Verteidigungsadministrationen und der Industrie kennen sich aus den anderen Gremien oder aus bilateralen Zusammenhängen. Sollte die EG 1996 die Kompetenz erhalten, wird sich das auch nicht ändern. Was nicht heißt, es sei völlig gleichgültig, unter welchem Dach Rüstung behandelt wird. In der westeuropäisch-amerikanischen Konkurrenz ist es wichtig, ob die Westeuropäer ihren eigenen Markt gegen die starken US-Firmen abschotten oder es eine nordatlantische Freihandelszone für Militärgüter gibt. Genauso ist es ein Unterschied, ob die Kommission die Kontrolle über die Rüstungsmärkte erhält oder ob die Nationalstaaten ihre Administrationen damit beauftragen. Schließlich ist Rüstung, die Fähigkeit und das Recht, Krieg zu führen, in der historischen Entwicklung der Kern der staatlichen Souveränität gewesen.

Anmerkungen

1) Besteht aus den Leitern der Rüstungsabteilungen der USA, Frankreichs, Großbritanniens und der Bundesrepublik, soll Rüstungszusammenarbeit erörtern. Wehrtechnik 2/1991, S. 40. Zurück

2) Gegründet 1953 auf französische Initiative, besteht aus den Heeresinspekteuren Frankreichs, Italiens, der Niederlande, der Bundesrepbulik, Belgiens, Luxemburgs und Großbritanniens, soll die Standardisierung vorantreiben, nach: Das Atlantische Bündnis. Tatsachen und Dokumente, Siebte Auflage, neu bearbeitet und erweitert, Brüssel (NATO Informationsdienst) 1990, S. 33. Zurück

3) Einen Überblick über Geschichte und Funktion der verschiedenen Foren geben Campbell, Kelly und Zweerts, Robert: The Search for Integrated European Programme Management, in: Drown, Jane Davis/Drown, Clifford/Campbell, Kelly (ed.): A single European Arms Industry? European Defence Industries in the 1990s, S. 70 – 96. Zurück

4) Fischer, Martina: Die Westeuropäische Union (Teil I): Vom bürokratischen Wasserkopf zur zweiten Säule der NATO?, in: Antimilitarismusinformation 2/1985, S. Y-9. Zurück

5) Gerner, Michael: Die WEU als Forum der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit in Westeuropa, S. 203; in: Seidelmann, Reimund (Hrsg.): Auf dem Weg zu einer westeuropäischen Sicherheitspolitik, Baden-Baden 1991 Zurück

6) Le Monde, 17.10.1991. Zurück

7) Bulletin der Bundesregierung, Nr. 16, 12.2.1992, S.183. Zurück

8) Sillard, Yves: Vers l'Europe de la Défense, in: L'Armement, NS N° 30, décembre 1991, S. 4 – 6. Zurück

9) Die Eurogroup hat eine Untergruppe EURONAD, die sich mit Rüstungskooperation befaßt. Zurück

10) Die bekanntesten sind der Tornado, Jäger 90, Milan, MLRS, Nato-Hubschrauber 90. Zurück

11) Die Grundlage war bereits 1977 mit dem sogenannten Culver/Nunn-Amendment gelegt worden, das im Ziel identisch war mit der Wiederaufnahme der Initiative 1985. Zurück

12) Jane's Defence Weekly, 25 November 1989, S. 1147 f. Zurück

13) So die NATO-Fregatte 90, die Luft-Luft-Rakete kurzer Reichweite ASRAAM, die modulare Abstandswaffe MAW, der NATO-Hubschrauber 90. Offizielle in Washington sprachen von einem »Frontalangriff auf die transatlantische Rüstungskooperation«, die tageszeitung, 3.10.1989. Zurück

14) North Atlantic Council/Conference of National Armaments Directors: Initial Investigation of the Feasibility of Improving the Conditions of Defence Trade between NATO Allies, Document AC/259-D/1437, Brussels, 12th March 1991, S. 33 ff. Zurück

15) Walker/Gummett, a.a.O., S. 5f. a.a.O., Walker/Gummett, a.a.O., S. 421 f. Zurück

16) Vredeling (Hrg.): Towards a Stronger Europe, Brüssel 1986, S. 38. Zurück

17) Siehe dazu Morel de Westgraver, E./Imbert, P.: Le 'juste retour': contrainte ou instrument d'intégration européenne? in: ESA Bulletin 59, S. 62 – 69. Zurück

18) Towards a Stronger Europe, a.a.O., Volume 1, S. 6 – 14; Zurück

19) Walker/Gummett, a.a.O., S. 424 ff. Zurück

20) Walker/Gummett, a.a.O., S. 428 f. Zurück

21) In der IEPG sind damit Griechenland, Portugal und Spanien gemeint. Sie wurden zunächst mit dem Terminus »Less Developped Defence Industry« (LDDI), später Developping Defence Industry (DDI) belegt. Zurück

22) IEPG: Action Plan, a.a.O. Zurück

23) Estoril Communiqué, IEPG/Min/D-12, 28 June 1989; North Atlantic Assembly, Defence and Security Committee: Report of the Sub-Committee on Challenges to Transatlantic Cooperation: – Burden-Sharing in the Alliance; – European Integrative Efforts, Corapporteurs: Mr José Lello, Mr Bill Richardson, Brussels, October 1989, S. 12 f. Zurück

24) NATO's Sixteen Nations, October 1990, S. 43 – 48. Zurück

25) Independent European Programme Group: Luxemburg Communiqué of the meeting of the Defence Ministers of the thirteen IEPG member countries, IEPG/MIN/D-11, 9th November 1988, S. 2. Zurück

26) Siehe beispielsweise Harbor, 1989a, a.a.O., S. 21 f; Walker/Gummett, a.a.O., S. 441. Auch Vredeling sieht die Zukunft der unabhängigeren westeuropäischen Verteidigung und Rüstungskooperation innerhalb der »organisierten Union der Europäischen Gemeinschaft«, nach: NATO's Sixteen Nations, Dec. 1987 – Jan. 1988, S. . Zurück

27) European Parliament, Doc 83/87, Report drawn up on behalf of the Political Affairs Committee on European Armaments Procurement Cooperation, 8 May 1978, S. 6. Zum Zeitpunkt der Annahme des Berichts (20 zu 5 Stimmen, drei Enthaltungen) waren auch Spinelli und Bangemann Mitglieder des Politischen Ausschusses. Zurück

28) Ebenda. S. 48. Zurück

29) Der Bericht Penders über die Sicherheit in Westeuropa (Dok A2-410/88) und der Bericht Ford über Waffenexporte europäischer Länder (Dok A2-0398/88). Zurück

30) Narjes äußete sich im genannten Sinn beispielsweise am 17. November 1987 vor der Führungsakademie der Bundeswehr und beim Kolloquium der WEU zur Kooperation bei Forschung und Entwicklung von Rüstung, Assemblée de l'Europe Occidentale, Commission scientifique, technique et aérospatiale: La coopération européenne en matière de recherche et de développement dans le domaine des armements, Colloque, Londres, 7 et 8 mars 1988, S. 36 – 42. Zurück

31) Regierungskonferenz „Politische Union“, Text betreffend die gemeinsame auswärtige Politik, den die Kommission als Arbeitsdokument an die persönlichen Vertreter im Rahmen der Regierungskonferenz verteilt hat, PE 149.438, Bulletin 14.3.1991, S. 4, Erläuterungen auf der Seite 17 f. Zurück

32) Neben der Zusammenfassung der Studie, die begrenzt zugänglich gemacht wurde, gab es noch Länderstudien zu den Rüstungsindustrien in den einzelnen Mitgliedstaaten, die von Instituten vor Ort ausgeführt wurden. Die Gesamtstudie wurde vom Brüsseler Institut Eurostratégies geleitet. Zurück

33) Perissich, Riccardo: The Defence Industry in Europe: Competition, Cooperation and Rationalisation, International Herald Tribune Conference on „The Future of european Security – Political, Strategic and Industrial Aspects“, mimeo, Rome 3rd May 1991. Zurück

34) Jane's Defence Weekly 4 July 1992, S. 46. Zurück

Harald Bauer ist Politikwissenschaftler und Mitarbeiter bei Saver World (London).

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1992/3 Zerbrochenes Europa, Seite