W&F 2008/3

„Sagt Nein!“

Gehorsamsverweigerung im EU- und NATO-Umfeld

von Jürgen Rose

Desertion und Gehorsamsverweigerung von SoldatInnen: Auch wenn sie der breiten Öffentlichkeit häufig nicht bekannt werden, so gibt es sie doch in allen Kriegen und in allen Armeen dieser Welt. Anhand zweier international bekannter Fälle von Befehlsverweigerungen - First Lieutenant Ehren K. Watada (US Army) und Flight Lieutenant Dr. Malcolm Kendall-Smith (Royal Air Force) - lassen sich die jeweiligen Beweggründe und der Umgang des Militärs mit diesen Soldaten eindringlich studieren.

„Die größte Feigheit besteht darin, einem Befehl zu gehorchen, der eine moralisch nicht zu rechtfertigende Handlung fordert.“

Ramsey Clark, ehemaliger US-Justizminister

Ebenso wie in der Bundeswehr betont auch in den Armeen der Verbündeten das militärische Establishment die rigorose Verpflichtung ihrer SoldatInnen auf Recht und Gesetz - zumindest auf deklaratorischer Ebene, wie die Einlassung des US-Generals Peter Pace, vormals Chairman of the Joint Chiefs of Staff, exemplarisch belegen mag, der erklärte: „Es ist die absolute Pflicht eines jeden Uniformierten einen Befehl zu verweigern, der entweder illegal oder amoralisch ist.“ 1 Selbst Befehle von Vorgesetzten inklusive des Präsidenten und des Verteidigungsministers würden, so der General, keine Legitimation dafür bieten, „Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen“. 2 Was die tatsächliche Relevanz derartiger Postulate angeht, gibt die Praxis der (militär-)justiziellen Sanktionierung selbst schwerster Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beispielsweise in den Reihen der US-Streitkräfte Anlass zu erheblichen Zweifeln. Dessen ungeachtet ist, wenn sowohl militärische Vorgesetzte als auch deren Untergebene derart eindringlich zum rechtskonformen Handeln angehalten werden, eo ipso nicht mehr auszuschließen, dass Uniformierte aller Ränge sich von Fall zu Fall weigern, an militärischen Aktionen teilzunehmen, wenn diese erkennbar völkerrechtswidrig oder auch nur völkerrechtlich zweifelhaft und umstritten sind.

Empirisch nehmen solche Verweigerungen unterschiedliche Formen an, die von der unerlaubten zeitweiligen Entfernung von der Truppe (AWOL), über die dauerhafte Desertion oder die punktuelle Gehorsamsverweigerung im Hinblick auf einzelne Befehle bis hin zur grundsätzlichen Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen reichen. Fälle von Gehorsamsverweigerungen, die hauptsächlich auf das Argument der illegalen Beteiligung an einem völkerrechtlich verbotenem Angriffskrieg gestützt waren, gab es nicht allein in den deutschen, sondern auch in verbündeten und befreundeten Streitkräften. Die Gesamtzahl derjenigen SoldatInnen westlicher Streitkräfte, die sich dem Einsatz im sogenannten »Krieg gegen den Terror« aus welchen Gründen auch immer verweigern, ist alles andere als zu vernachlässigen. Seit 2003 stieg der Prozentsatz der GIs, die aus den US-Streitkräften (Army, Air Force, Navy, USMC) desertierten, um 80 Prozent. Nach Angaben der US-Armee belief sich die Zahl der Fahnenflüchtigen allein im Haushaltsjahr 2007 auf 4.698, was einen Anstieg um 42 Prozent bedeutete.3 Insgesamt gab es seit 2003 ca. 9.300 US-Deserteure.4 Aus den Reihen der britischen Truppen im Irak werden seit Beginn des Irak-Krieges jährlich etwa 3.000 Uniformierte als unerlaubt abwesend gemeldet, von denen jeweils etwa 1.000 dauerhaft desertierten.5 Im mit NATO und Europäischer Union eng verbundenen Israel, wo es freilich keinen alternativen Zivildienst für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen gibt, haben sich seit September 2000, als die gegenwärtige Intifada der Palästinenser begann, mehrere Hundert SoldatInnen geweigert, in den eroberten und besetzten Gebieten Militärdienst zu leisten und sich dabei an Menschenrechtsverletzungen zu beteiligen, welche die israelische Armee ihrer Ansicht nach verübt.

Aus der Vielzahl der bekannt gewordenen Fälle von Gehorsamsverweigerungen ragen je einer in der U.S. Army und den britischen Streitkräften hervor, die einerseits aufgrund der Argumentationsmuster, mit denen die Protagonisten ihr Handeln legitimierten, andererseits hinsichtlich der darauf erfolgenden institutionellen Reaktionen seitens der Militär- und Justizapparate paradigmatische Qualität besitzen und deshalb nachfolgend eingehender beleuchtet werden sollen.

USA: First Lieutenant Ehren K. Watada

In der U.S. Army hat sich im Juni 2006 First Lieutenant Ehren K. Watada, ein Artillerie-Offizier aus Fort Lewis, Washington, als erster Offizier in aller Öffentlichkeit geweigert, mit seiner Einheit in den Irak zu verlegen und dort Dienst zu tun. Als Hauptgrund für seine Verweigerung gab er an, dass der Krieg gegen den Irak in seinen Augen illegal und unmoralisch sei und dass er sich an ihm aufgrund seines abgelegten Diensteides sowie des »Uniform Code of Military Justice« (UCMJ) der U.S. Army gar nicht beteiligen dürfe. So erklärte er am 7. Juni 2006 im Verlaufe einer Pressekonferenz in Tacoma, Washington: „Es ist meine Schlussfolgerung als Offizier der Streitkräfte, dass der Krieg im Irak nicht nur moralisch falsch, sondern auch ein schwerer Bruch amerikanischer Gesetze ist. (...) Da der Befehl zur Teilnahme an einem illegalen Akt ebenfalls ungesetzlich ist, muss ich als Offizier, dem Ehre und Integrität wichtig sind, einen solchen Befehl verweigern (...) Die Tötung und Misshandlung von Irakis ist nicht nur eine fürchterliche moralische Ungerechtigkeit, sondern auch ein Verstoß gegen die Vorschriften unserer Armee für die Landkriegsführung. Meine Beteiligung daran würde die Teilnahme an Kriegsverbrechen bedeuten.“ 6 Diese Begründung des Leutnants stimmte geradezu idealtypisch mit jener soldatischen Pflicht überein, die sein General (Pace) erst wenige Monate für jeden, der eine Uniform der US-Streitkräfte trug, als unbedingt verbindlich deklariert hatte.

Darüber hinaus führte Watada aus, dass seiner Auffassung nach der Irak-Krieg gegen die US-amerikanische Verfassung verstoße und es dem Präsidenten als Oberkommandierendem nicht gestattet sei, die Streitkräfte nach eigenem Gutdünken einzusetzen. In Bezug auf das Völkerrecht legte Watada dar, dass die UN-Charta, die Genfer Konvention und die Nürnberger Prinzipien den Aggressionskrieg verbieten. (...) Seine persönliche Verantwortung als Soldat, so machte er deutlich, bezieht sich nicht nur auf individuell begangene Kriegsverbrechen. Es „umfasst auch das größte Verbrechen gegen den Frieden, den Angriffskrieg, wie es im Anschluss an Nürnberg heißt - Kriege, die nicht aus Notwendigkeit, sondern aus Gründen des Profits, der Macht oder aus anderem Grund geführt werden.“ 7 Explizit betonte Watada, dass das Führen eines Krieges oder das Töten von Menschen keineswegs prinzipiell gegen seine Gewissensüberzeugungen verstießen. (...) Konsequenterweise bot Watada an, entweder aus der U.S. Army auszuscheiden oder in Afghanistan zu dienen, was das DoD jedoch ablehnte.8

Mit seiner öffentlichkeitswirksamen Gehorsamsverweigerung sowie seinen kritischen Stellungnahmen zum Irak-Krieg und der diesbezüglichen Politik seiner Regierung gegenüber Medien intendierte Ehren Watada, in den USA eine zivile Widerstandsbewegung nach dem Vorbild der Anti-Vietnam-Kriegsbewegung zu initiieren. So appellierte er an seine Kameraden in den Streitkräften: „Um den illegalen und ungerechten Krieg zu beenden, können sich die Soldaten dafür entscheiden, nicht weiterzukämpfen. ... Wenn Soldaten erkennen, dass dieser Krieg dem Geist der Verfassung widerspricht, wenn sie aufstehen und ihre Waffen niederlegen, dann kann kein Präsident jemals wieder einen war of choice führen.“ 9 (...) Von seinen zivilen Mitbürgerinnen und Mitbürgern fordert Watada: „Kein amerikanischer Bürger und keine Organisationen können noch länger einfach zuschauen und sagen: Nun, wir haben keine Meinung zum Krieg. Denn der Krieg selbst ist verfassungswidrig in vielerlei Weise und wir als Amerikaner müssen aufstehen und entweder dem zustimmen, was passiert, oder ihm widersprechen (...) Wenn man nicht einverstanden ist (...), dann muss man sich fragen, welchen Beitrag man leisten will, um das Unrecht und die Fehler dieser Regierung im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg zu korrigieren. (...) Wir alle tragen Verantwortung (...) uns zu widersetzen und die Durchführung und Umsetzung dieses kriminellen Verhaltens zu verhindern.“ 10 Mit seinen Stellungnahmen stieß Watada durchaus auf positive Resonanz in der Öffentlichkeit sowohl in den USA selbst als auch weltweit. Mittlerweile haben bereits mehr als 1.000 US-Soldaten im aktiven Dienst den sogenannten »Appeal for Redress« unterzeichnet, mit dem ein Ende des Irakkriegs gefordert wird. Auch inspiriert er eine wachsende Bewegung des zivilen Ungehorsams gegen den Krieg, die auf der Beantwortung ihrer drängenden Fragen - angefangen bei der Wahrheit bezüglich der Unrechtmäßigkeit des Irakkrieges über die Prinzipien der US-Verfassung und des amerikanischen sowie internationalen Rechtes bis hin zur persönlichen Verantwortung der Handelnden - insistiert.

Angesichts der beharrlichen Weigerung Lieutenant Watadas, mit seiner Einheit in den Irak zu verlegen, wurde im August 2006 ein Militärgerichtsverfahren gegen ihn eingeleitet.11 Dieses nahm am 17. August 2006 mit einer Anhörung nach Artikel 32 des »Uniform Code of Military Justice« (UCMJ) der U.S. Army seinen Anfang. Dabei ging es darum, zu klären, ob gegen Watada ein Kriegsgerichtsverfahren eingeleitet werden müsste. Die Ermittlungen fokussierten sich auf drei Artikel des UCMJ, gegen die der Offizier verstoßen haben sollte, nämlich:

Artikel 87 („Fehlen bei der Verlegung seiner Einheit“),

Artikel 88 („Missachtung von Vorgesetzten“) und

Artikel 133 („Verhalten, das sich als Offizier und Gentleman nicht ziemt“).

Am 9. November 2006 wurde entschieden, den Vorwurf der „Missachtung von Vorgesetzten“ fallen zu lassen und ihn nur noch wegen der Verstöße gegen Artikel 87 und Artikel 133 des UCMJ zu belangen. Hierfür hätte er mit bis zu vier Jahren Haft, unehrenhafter Entlassung sowie Verlust aller Dienstbezüge bestraft werden können.

Das dreitägige Militärgerichtsverfahren begann am 5. Februar 2007. Das Hauptziel der Verteidigung bestand darin, den Irak-Krieg selbst »vor Gericht zu stellen«, indem sie nachweisen wollte, dass es sich bei diesem um einen illegalen und unmoralischen Angriffskrieg handelte. Genau dieses Ziel indes versuchten die Anklagevertreter im Verein mit dem Vorsitzenden Richter zu durchkreuzen. So wurde entschieden, dass Watadas Beweggründe, aufgrund derer er sich weigerte, mit seiner Einheit in den Irak zu gehen, »irrelevant« wären. Gutachter, welche die Unrechtmäßigkeit dieses Krieges hätten bestätigen können, wurden nicht zugelassen.

Indessen wurde das Gericht letztlich Opfer seiner eigenen Strategie. Erstens nämlich betonten die als Zeugen der Anklage geladenen ehemaligen Vorgesetzten Watadas dessen Integrität und Zuverlässigkeit. Ihrer Einschätzung nach basierte seine Gehorsamsverweigerung offensichtlich auf einer Gewissensentscheidung. Zweitens versuchte die Anklagevertretung den Vorsitzenden Richter davon zu überzeugen, dass der Angeklagte ja die ihm vorgeworfenen Pflichtverletzungen bereits vor Prozessbeginn offen eingestanden und sich damit zugleich für schuldig erklärt hätte. Dessen ungeachtet hatte Watada freilich weiterhin darauf bestanden, dass er es - gemäß seinem Eid und gemäß der Militärgesetzgebung - als seine Pflicht ansah, sich nicht an einem illegalen Krieg zu beteiligen. Deshalb wollte die Anklagevertretung an ihm ein Exempel statuieren und forderte seine Verurteilung durch das Militärgericht. Watadas Verteidiger wiederum unternahmen jeden Versuch, der in ihrer Macht stand, um eine gerichtliche Entscheidung über die Illegalität des gegen den Irak vom Zaun gebrochenen Angriffskrieges herbeizuführen. Alles drehte sich schlussendlich um die strittige Frage, ob die Motivation Watadas für sein Handeln sich, wie die Anklage behauptete, ausschließlich darauf beschränkte, nicht mit seiner Einheit in den Irak zu verlegen und seine hierfür ins Feld geführten Beweggründe irrelevant waren oder ob er, so die Verteidigung, zuvörderst beabsichtigt hatte, sich der Teilnahme an einem illegalen Angriffskrieg zu entziehen und demzufolge die Weigerung, sein Transportflugzeug zu besteigen, lediglich Mittel zu diesem primären Zweck gewesen und deshalb rechtlich zulässig war. An dieser Stelle erkannte der vorsitzende Militärrichter die konkrete Gefahr, nicht mehr umhin zu kommen, entgegen seiner dezidierten Absicht doch über Watadas Handlungsmotive und damit einhergehend die brisante Frage nach der Illegalität des Irak-Krieges entscheiden zu müssen. Denn ob Watada schuldhaft einem rechtmäßig erteilten Befehl den Gehorsam verweigert oder sich zu Recht geweigert hatte, einen illegalen Befehl auszuführen, war nicht zu entscheiden, ohne zuvor die Legalität rsp. Illegalität des Irak-Krieges an sich zu klären. (...) Am 7. Februar 2007 erklärte der Vorsitzende Militärrichter Lieutenant Colonel John Head mit der Begründung, dass der Angeklagte sich über die Tragweite seiner Einverständniserklärung offenkundig nicht im Klaren befunden hatte, das Militärgerichtsverfahren für vorläufig gescheitert.

Ein zweites Militärgerichtsverfahren wurde für den 19. März angesetzt, dann aber zunächst auf den 23. Juli vertagt. Watadas Verteidigung erhob mittlerweile gegen die Fortführung des Prozesses Einspruch und begründete dies damit, dass das erste Verfahren gescheitert sei und nach dem Fünften Zusatz zur US-Verfassung niemand wegen desselben Gesetzesverstoßes ein zweites Mal angeklagt werden dürfte. Nachdem dieses Ansinnen durch drei Instanzen bis hinauf zum »U.S. Court of Appeals for the Armed Forces«, dem höchsten Appellationsgericht der Militärjustiz, abgelehnt worden war, führte schließlich die Anrufung eines Zivilgerichtes zur Überprüfung seines Haftbefehls auf Grundlage der Habeas-Corpus-Akte dazu, dass am 5. Oktober 2007 der Prozess erneut auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.

Am 8. November 2007 erließ das zuständige Distriktsgericht in Tacoma, Washington, eine einstweilige Verfügung, die der U.S. Army bis auf weiteres jede Wiederaufnahme des gegen Watada angestrengten Militärgerichtsverfahrens untersagt. (...) Der damalige Militärrichter Lieutenant Colonel John Head wurde durch das Zivilgericht wie ein Schuljunge abgekanzelt. Niemals hätte sowohl auf Seiten des Angeklagten als auch auf Seiten der Anklagevertretung irgendein Missverständnis hinsichtlich der Watada zur Last gelegten Tatbestände vorgelegen. Darüber hinaus hätte lediglich die Anklagevertretung Gelegenheit bekommen, ihre Sicht der Dinge darzulegen, während dies der Verteidigung verwehrt geblieben wäre. Da ergo keinerlei hinreichender Grund vorgelegen hätte, das Militärgerichtsverfahren aus prozessualen Gründen zu stoppen, war, so das Distriktgericht, der Tatbestand richterlichen Machtmissbrauchs gegeben.12 (...) Obwohl demnach Watada mit seinem Einspruch gegen ein zweites Militärgerichtsverfahren wohl Erfolg beschieden sein dürfte, bleibt der endgültige Ausgang seines Verfahrens abzuwarten. Die letzte Option der U.S. Army besteht darin, gegen die einstweilige Verfügung des Distriktgerichts Tacoma Berufung beim »Ninth Circuit Court of Appeals« des Obersten Gerichtshofes einzulegen.

Großbritannien: Flight Lieutenant Dr. Malcolm Kendall-Smith

Nicht nur bei den US-Streitkräften, sondern auch in den Reihen der mit ihnen engstens verbündeten britischen Armee gab es Soldaten, die sich weigerten, in einen Krieg zu ziehen, den sie als illegal und unmoralisch einschätzten. Der erste, der dies tat, war Flight Lieutenant Dr. Malcolm Kendall-Smith, der seit dem August des Jahres 2000 als Mediziner im Sanitätsdienst der Royal Air Force eingesetzt war. Nachdem er bereits im Jahr 2002 auf dem Stützpunkt der britischen Luftwaffe in Thumrait im Oman eingesetzt gewesen war und im Jahr 2003 zunächst in Ali Al-Salem, Kuwait und danach in Al-Udeid, Qatar Dienst getan hatte, sollte er 2005 in Basra, Irak eingesetzt werden. Aufgrund seiner Erfahrungen aus den vorangegangenen Einsätzen hatte er sich intensiv mit dem Irak-Krieg und den dafür seitens der Regierung vorgebrachten Rechtfertigungen auseinandergesetzt und war zu der Erkenntnis gelangt, dass die Invasion des Iraks rechtswidrig war und auch die nachfolgende Besetzung sich nicht durch entsprechende UN-Resolutionen rechtfertigen ließe.13 (...) Ausdrücklich stellte er in diesem Zusammenhang klar, dass er keinesfalls grundsätzlich den Kriegsdienst verweigern wollte, sondern dass es ihm ausschließlich um die Ungesetzlichkeit des Irak-Krieges ging. (...) Aufgrund der in seinen Augen gegebenen Illegalität sowohl des Angriffes auf den Irak als auch der darauf folgenden Besatzung durch die ausländischen Koalitionstruppen weigerte sich Kendall-Smith im Zeitraum vom 1. Juni bis 12. Juli wiederholt, ihm erteilten Befehlen zur Teilnahme an der einsatzvorbereitenden Ausbildung und zur Verlegung in den Irak nachzukommen. Am 5. Oktober 2005 wurde daher wegen Gehorsamsverweigerung in fünf Fällen ein Militärgerichtsverfahren gegen ihn eingeleitet.

Am 15. März 2006 fand in Aldershot eine Anhörung durch ein Militärgericht statt, in deren Verlauf geklärt werden sollte, ob und inwiefern gegen Dr. Kendall-Smith wegen seiner im Raume stehenden Gehorsamsverweigerung offizielle Anklage zu erheben war. Die Verteidigung stützte sich hauptsächlich auf die völkerrechtliche Illegalität der Angriffs auf den Irak, aufgrund der Kendall-Smith verpflichtet gewesen wäre, seine Mitwirkung zu versagen, wollte er sich gemäß den geltenden britischen Wehrgesetzen nicht selbst strafbar machen. Die Anklagevertretung bestritt kategorisch, dass die völkerrechtliche Bewertung im Hinblick auf die Würdigung des Handelns von Kendall-Smith irgendwelche Relevanz besaß und beharrte darauf, dass ausschließlich die Ungehorsamshandlungen des Militärarztes selbst Gegenstand des Falles sein könnten. Außerdem hätten, da der Einmarsch in den Irak zum Zeitpunkt der Gehorsamsverweigerung längst beendet gewesen wäre, die britischen Truppen dort auf Grundlage der nach dem Sturz des Regimes von Saddam Hussein verabschiedeten Resolutionen 1511 und 1546 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen operiert. Dazu kam, dass es sich bei Dr. Malcolm Kendall-Smith um einen durch das Humanitäre Völkerrecht besonders geschützten ständigen Angehörigen des Sanitätsdienstes handelte, der im Irak keinerlei Kombattantenaufgaben wahrzunehmen, sondern ausschließlich humanitäre medizinische Hilfe zu leisten gehabt hätte. Am 22. März wurde entschieden, Dr. Kendall-Smith vor ein Militärgericht zu stellen.

Das Militärgerichtsverfahren gegen ihn begann am 11. April 2006. Kategorisch lehnte es das Gericht ab, die Frage der Rechtmäßigkeit des Angriffs auf den Irak im Jahr 2003 überhaupt zur Diskussion zu stellen. Kurzerhand wurde das Argument der Verteidigung, dass es sich bei der Invasion des Iraks um einen illegalen Angriffskrieg gehandelt hätte und der Marschbefehl für den Militärarzt deshalb rechtswidrig gewesen wäre, vom Tisch gewischt. Da die britischen Truppen zum Zeitpunkt der Befehlsausgabe an Dr. Kendall-Smith im Juni 2005 nach völkerrechtlichen Kriterien völlig legal im Irak stationiert gewesen wären, würde dessen Argumentation, er hätte sich zum Komplizen bei einem Verbrechen des Aggressionskrieges gemacht, wenn er an Kriegshandlungen im Irak teilgenommen hätte, ins Leere laufen. Ohnehin hätte er aufgrund seines niedrigen Ranges als Flight Lieutenant für eine entsprechende Straftat keinesfalls zur Verantwortung gezogen werden können. (...) Deshalb wäre das Rechtsverständnis des Flight Lieutenant's schlicht falsch, so der Vorsitzende Richter. (...) Daraufhin wurde Flight Lieutenant Dr. Kendall-Smith am 13. April 2006 wegen „calculated and deliberate disobedience“ in fünf Fällen zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und aus dem Dienst entlassen, darüber hinaus wurde ihm die Zahlung von 20.000 Britischen Pfund Prozesskosten auferlegt. Auch angesichts des Schuldspruchs betonte Dr. Kendall-Smith die Richtigkeit seiner Gewissensentscheidung. (...) Bis Mitte Juni 2006 saß Dr. Kendall-Smith seine Freiheitsstrafe ab, anschließend wurde er mit einer elektronischen Fessel versehen und unter der Auflage einer täglichen Ausgangssperre ab 18.30 Uhr bis einschließlich September 2006 nach Hause entlassen. Darüber hinaus galt für ihn bis Dezember 2006 ein Kontaktverbot mit den Medien.

Der Fall Kendall-Smith löste in Großbritannien eine intensive politische Debatte über die Kriegspolitik von Premierminister Tony Blair und deren Auswirkungen in den Streitkräften aus.14 Zentrale Punkte in der öffentlichen Diskussion betrafen die brüchige völkerrechtliche Legitimationsbasis des gegen den Irak geführten Angriffskrieges. Die britische Regierung stellte sich offiziell auf den Standpunkt, die Resolution 1441 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hätte eine hinreichende Grundlage für den Einmarsch im Zweistromland geboten. Im britischen Parlament wurde über ein Gesetz gestritten, dass es Militärangehörigen untersagen sollte, sich gegen die Beteiligung an der befohlenen Besetzung eines fremden Staates zu weigern. Außerdem wurde erörtert, ob nicht die Definition des Tatbestandes der Desertion neu gefasst werden müsste, dahin gehend dass darunter fürderhin auch Soldaten fallen sollten, die ihre Truppe mit der Begründung verlassen hatten, nicht an der militärischen Besetzung eines anderen Landes oder Territoriums teilnehmen zu wollen. Am Ende der Debatte stimmten die Parlamentarier mit überwältigender Mehrheit dafür, weiterhin die lebenslange Freiheitsstrafe für Desertion beizubehalten. In der Friedensbewegung wurde diese Politik scharf kritisiert und der Regierung vorgeworfen, die Soldaten davon abschrecken zu wollen, sich der Teilnahme an zukünftigen Präventivkriegen zu widersetzen.

Konklusionen

Bei aller Unterschiedlichkeit, welche die vorstehend geschilderten Fälle der Gehorsamsverweigerung von SoldatInnen hinsichtlich des Handelns der Protagonisten sowie der nachfolgenden Reaktionen seitens der Militär- und Justizapparate aufweisen, besitzen sie doch unübersehbar einen gewichtigen Aspekt, der sie verbindet. Dieser gründet in dem spezifischen Selbstverständnis des Militärs in modernen Industriegesellschaften.15 Dort bestimmt nicht mehr unbedingt die vorbehaltlose Bereitschaft zum Krieg, sondern oftmals eher Vorsicht und Zurückhaltung die Haltung der militärischen Führung. Dazu kommt der Bedeutungswandel des Soldateneids (auf Nation und Grundgesetz statt auf den Feldherrn oder eine Ideologie). Gerade die aufgezeigten Fälle von Gehorsamsverweigerungen im Kontext von Verstößen sowohl gegen das ius ad bellum als auch gegen das ius in bello bestätigen diese These. Demnach können SoldatInnen nicht pauschal als bloße Handwerker des Krieges (...) gelten, sondern mitunter auch als Verfassungspatrioten. In der Bundeswehr entspricht der Typus des Letzteren exakt dem vor allem von dem deutschen General Wolf Graf von Baudissin nach dem Zweiten Weltkrieg propagierten Leitbild vom Staatsbürger in Uniform, der seine ethischen Überzeugungen und politischen Vorstellungen eben auch im Militärdienst nicht preisgibt. (...) Darüber hinaus sind Soldaten (...) sogar dazu verpflichtet, völkerrechtswidrigen und verbrecherischen Befehlen den Gehorsam zu verweigern.16

Das entscheidende Problem stellt heute die innere Einstellung, die Motivation einer Truppe und ihre Identifikation mit dem Auftrag dar. „Wenn sie ihrer Führung vertraut und die ‚Kriegsziele' akzeptiert, ist sie zu praktisch allem bereit. Wenn ihre innere Einstellung der Auffassung der (militärischen oder politischen) Führung widerspricht, kann es zum Aufruhr oder mindestens zur Passivität kommen.“ 17 Schlagend demonstrieren die »Angriffskriegsverweigerer« unterschiedlicher Provenienz, dass Befehle für zweifelhafte Zwecke nicht mehr bedingungslos ausgeführt werden. (...) Dies bedeutet, dass Militär in zunehmenden Maße nicht mehr für die Verwendung zu beliebigen politischen Zwecken zur Verfügung steht, und zugleich, dass generell die Motivation für den Einsatz im Rahmen kriegerischer Interventionen nicht mehr automatisch gegeben ist.

Zwar kann unter den politischen und militärischen Entscheidungsträgern angesichts der real verschwindend geringen Verweigererzahlen für übertriebene Ängste vor der »Massenverweigerung« von SoldatInnnen zur Zeit kein wirklicher Anlass bestehen. Nichtsdestoweniger muss in den Augen jener die Existenz eines neuartigen Soldatentypus, der nicht bereit ist, Kadavergehorsam zu leisten und der sich auch nicht von den durchaus gravierenden Sanktionen der Militärjustiz abschrecken lässt, seinen individuellen Vorstellungen von Recht und Gewissen gemäß zu handeln, durchaus prekär erscheinen. (...)

Anmerkung der Redaktion

Der Beitrag ist erheblich gekürzt wurden; die Auslassungen sind mit (...) gekennzeichnet.

Anmerkungen

1) General Peter Pace: National Press Club Luncheon, Washington D. C., February 17, 2006, http://www. jcs.mil/chairman/speeches/060217NatPressClubLunch.html.

2) General Peter Pace zit. in: Hirsch, Jorge: Gen. Pace to Troops: Don't Nuke Iran. Illegal, immoral orders should be disobeyed, Antiwar.com, March 10, 2006, http://www.antiwar.com/hirsch/?articleid=8678.

3) Vgl. beide Angaben bei Rassbach, Elsa: Den Widerstand gegen Krieg innerhalb der US-Armee stärken!, in: ZivilCourage, Nr. 1/2008, S.4.

4) Vgl. Nichols, Bill: 8,000 desert during Iraq war, in: USA today, 3/7/2006; Buncombe, Andrew: Desertion huge problem for US in Iraq war, The New Zealand Herald, May 23, 2005.

5) Vgl. Morley, Jefferson: Are British Soldiers Deserting Iraq?, washingtonpost.com May 31, 2006, http:// blog.washingtonpost.com/worldopinionroundup/2006/05/are_british_soldiers_deserting_1.html, 30.10.2007.

6) First Lieutenant Ehren K. Watada zit. n. Simpich, Bill & Galindez, Scott: Opening Statements and Prosecution Blunders, t r u t h o u t Report, Wednesday, 07 February 2007, http://www.truthout.org/ docs_2006/020607watada.shtml.

7) First Lieutenant Ehren K. Watada, zit. n. Brecher, Jeremy / Smith, Brendan: Will the Watada Mistrial Spark an End to the War?, The Nation, February 10, 2007, S.1.

8) Vgl. Fußnote 6.

9) Vgl. Fußnote 7.

10) Vgl. Fußnote 6.

11) Zum Verlauf dieses Verfahrens vgl. Fußnote 6.

12) United States District Court, Western District of Washington at Tacoma: Case No. C07-5549bhs - Order Issuing Preliminary Injunction over Court Martial Proceeding Pending Outcome of Habeas Corpus Petition, Document 18, Filed 11/08/2007, p. 22 - 28, [http://www.truthout.org/pdf/5.111007.watada.prelimin aryinjunction.pdf].

13) Vgl. Pilger, John: The Epic Crime that Dares Not Speak its Name. Royal Air Force officer to be tried before a military court for refusing to return to Iraq, in: New Statesman, 28.10.2005, http://www.newstatesman.co.uk/, 07.11.2005.

14) Vgl. Morley, Jefferson: Are British Soldiers Deserting Iraq?, washingtonpost.com, May 31, 2006, [http://blog.washingtonpost.com/worldopinionroundup/2006/05/are_ british_soldiers_deserting_1.html, 30.10.2007].

15) Vgl. zum folgenden Däniker, Gustav: Wende Golfkrieg. Vom Wesen und Gebrauch künftiger Streitkräfte, Frankfurt am Main 1992 sowie Rose, Jürgen: Vom Wesen und Gebrauch zukünftiger Streitkräfte, in: Truppenpraxis, Nr. 4/1993, S.346-351.

16) Vgl. Pesendorfer, Michael: Handeln auf Befehl - kriegsvölkerrechtlich ein Rechtfertigungsgrund?, in: Österreichische Militärische Zeitschrift, Nr. 5/97, S.539 - 544.

17) Däniker, Gustav: Wende Golfkrieg. Vom Wesen und Gebrauch künftiger Streitkräfte, Frankfurt am Main 1992, S.204.

Dipl. Päd. Jürgen Rose ist Oberstleutnant der Bundeswehr. Er vertritt in diesem Beitrag seine persönlichen Auffassungen.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2008/3 Religion als Konfliktfaktor, Seite