W&F 1995/1

Schritte zur Abschaffung ballistischer Raketen

Ein wesentlicher Beitrag zur Kontrolle von Trägersystemen für Kernwaffen

von Jürgen Scheffran • Götz Neuneck

Während viele Staaten in der Chemie-Waffen-Konvention (CWC) und der Biologie-Waffen-Konvention (BWC) sowie im nuklearen Nicht-Verbreitungsvertrag (NVV) erklärt haben, nukleare, biologische und chemische Massenvernichtungswaffen verbieten oder in ihrer Verbreitung beschränken zu wollen, gibt es bis heute kein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das die Entwicklung und den Gebrauch von Raketen und anderen Trägersystemen kontrolliert. Immerhin wurde in der Präambel des NVV „die Entfernung der Kernwaffen und ihrer Einsatzmittel aus den nationalen Waffenbeständen … unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle“ als Ziel formuliert. In diesem Beitrag sollen am Beispiel der ballistischen Raketen die Möglichkeiten zur Kontrolle von Trägersystemen beleuchtet werden.

Die Beschränkung der Mittel zum Transport von Massenvernichtungswaffen ist insbesondere dann wichtig, wenn die Existenz dieser Waffen als eine Bedrohung für die internationale Sicherheit und den Frieden angesehen wird. Die Bemühungen um Rüstungskontrolle dürfen sich dann jedoch nicht nur auf die bislang bekannten Raketen großer Reichweite richten, sondern auch auf die breite Palette von Raketentechnologien in den Militärarsenalen und auf dem internationalen Waffenmarkt. Hierzu gehören insbesondere Boden-Boden-Raketen, Marschflugkörper, Antischiffs- und Antiflugzeugraketen. Für einige Experten wird die militärische Relevanz von Raketen gegenüber den weit verbreiteten Flugzeugen jedoch oft übertrieben. Eine an der Stanford University angefertigte Studie aus dem Jahr 1991 kommt zu dem Ergebnis, „daß moderne Flugzeuge sehr effektive und kostengünstige Alternativen für Bodenmissionen sind“.1 In wachsendem Maße kommen in einigen Ländern auch U-Boote als potentielle Träger von Massenvernichtungswaffen in Frage. Auch wenn Raketen, Kampfflugzeuge oder U-Boote von Militärs bevorzugt werden, weil sie ihre militärischen Aufgaben zumeist schneller und zuverlässiger erfüllen und für das Militär besser kontrollierbar sind, können auch andere »Low-Tech«-Trägersysteme wie Autos, Schiffe oder einfache Flugzeuge Massenvernichtungswaffen transportieren.

Dies zeigt, daß für deren Einsatz nicht notwendig Hochtechnologien benötigt werden. Die in Entwicklungsländern verbreiteten Frog- und Scud-Raketen der ehemaligen Sowjetunion basieren auf Technologien aus den 40er und 50er Jahren, und die Steigerung ihrer Leistung durch Modifikation ist für einige Länder (Irak, Nordkorea) kein großes Problem mehr. Dies gilt auch für den Erwerb und die Weiterentwicklung von Kampfflugzeugen, die auf dem internationalen Markt weit verbreitet sind. Dennoch ist die eigenständige Entwicklung langreichweitiger Raketen und moderner Kampfflugzeuge für die meisten Staaten der Dritten Welt noch ein ungelöstes Problem, nicht zuletzt aufgrund der hohen Kosten. Hieraus ergibt sich die Chance, durch geeignete Kontrollmaßnahmen die Entwicklung neuer Trägersysteme zu verhindern und die bestehenden Arsenale zu reduzieren.

Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Industriestaaten eine klare Überlegenheit in Bezug auf die Anzahl und die Fähigkeiten ihrer Trägersysteme besitzen. Ohne tiefgreifende Einschnitte in diese Arsenale werden Staaten der Dritten Welt mit dem Vorwurf der Diskriminierung immer einen Vorwand haben, ihre eigenen Trägerarsenale aufzurüsten, auch wenn die eigentlichen Konfliktursachen, die zu der Aufrüstung führen, eher regionaler Natur sind. Für den Norden wiederum dient die durch eigene Rüstungsprogramme und Rüstungsexporte zum Teil auch hausgemachte »Bedrohung aus dem Süden« zur Rechtfertigung von Gegenmaßnahmen wie den Aufbau einer Raketenabwehr oder den Einsatz von militärischer Gewalt gegen Anlagen zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen. Ein derartiger, aus dem Ost-West-Konflikt sattsam bekannter Aktions-Reaktions-Mechanismus könnte eine neue Stufe erreichen, wenn die von der Clinton-Administration ausgearbeitete Counter-Proliferation-Initiative weiter vorangetrieben wird und rigidere diplomatische und militärische Maßnahmen ins Auge gefaßt werden.

Statt auf solche »end-of-the-pipe«-Lösungen zu vertrauen, die wie die Feuerwehr erst zum Einsatz kommen, wenn es schon brennt, sollten vorbeugende Maßnahmen zur »Brandvermeidung« ergriffen werden. Zweifellos am wirksamsten wäre es, die Staaten zu überzeugen, auf Raketen und andere Trägersysteme zu verzichten. Dies aber bedeutet, den Gründen für den Erwerb solcher Waffen auf den Grund zu gehen und diesen wirksam zu begegnen.

Zwei Argumentationsbündel sind dabei relevant:

1. die Erwartung, mit diesen Waffen einer Bedrohung der eigenen Sicherheit begegnen zu können;

2. die Begründung, daß andere Staaten diese Waffen auch besitzen.

Im ersten Fall läßt sich im Einzelfall analysieren, ob diese Waffen tatsächlich einen Beitrag zur Sicherheit leisten (was für Massenvernichtungswaffen vielfach bestritten wird). Daraus können den jeweiligen Sicherheitsbedürfnissen der Staaten angepaßte Vereinbarungen zur Konfliktlösung und Rüstungskontrolle abgeleitet werden. Dem zweiten Argument, das gerade für Massenvernichtungswaffen und ihre Trägersysteme aufgrund ihres hohen Bedrohungspotentials typisch ist, läßt sich letztlich nur begegnen, wenn allen Staaten der Erwerb, Besitz und Einsatz dieser Waffen verboten wird.

Grenzen des bestehenden Kontrollregimes

Das derzeitige Regime zur Exportkontrolle von Trägerraketen ist hierfür wenig geeignet. Das Missile Technology Control Regime (MTCR), das 1987 mit sieben Mitgliedern initiiert wurde, ist bis Ende 1994 auf 25 Mitgliedsländer angewachsen. Dazu gehören Argentinien und Ungarn als jüngste Mitgliedsstaaten. Weitere Länder, einschließlich Rußland, China und Israel, haben erklärt, das MTCR einhalten zu wollen.2 Obwohl das MTCR dazu beigetragen hat, in einigen wichtigen Lieferländern internationale Leitlinien gegen Raketenexporte zu schaffen, und einige Raketenprogramme verzögert hat, ist die Wirksamkeit durch folgende Probleme und Defizite begrenzt:

  • Obwohl sie den militärischen Technologiefluß einschränken können, sind Kontrollen bei den Zulieferern nicht wirksam genug, um die Ausbreitung der Raketentechnologie langfristig aufhalten zu können.
  • Das MTCR hat keine spezifischen Verifikations- und Durchsetzungsmechanismen.
  • Strenge Exportkontrollen bei Dual-use-Gütern beeinträchtigen die zivile Technologiekooperation und die ökonomischen Interessen von Zulieferern und Empfängern.
  • Die bereits existierenden Raketenarsenale der früheren Supermächte und ihrer Allierten sind nicht Gegenstand des MTCR. Zahlreiche Raketen kurzer Reichweite sind bereits in Entwicklungsländern vorhanden.
  • Die Asymmetrie zwischen Besitzern und Nichtbesitzern wird von regionalen Mächten in der Dritten Welt als diskriminierend angesehen, was in manchen Fällen Anreize für eigenständige Raketenentwicklungen schafft.

Aufgrund dieser Hauptdefizite wird allgemein akzeptiert, daß anbieterorientierte Ansätze gegen die Raketenproliferation durch stärker kooperative Lösungsbeiträge ergänzt oder ersetzt werden müssen, die auch die Empfängerseite miteinbeziehen. Hierzu gehören etwa regionale Sicherheitsregime, vertrauensbildende Maßnahmen und nicht-diskriminierende Rüstungskontroll- und Abrüstungsmaßnahmen.

Das UN-Register für konventionelle Waffen von 1993 ist ein erster Schritt zur Schaffung globaler Transparenz von Rüstungsexporten in ausgesuchten Waffenkategorien. Das Register sollte zukünftig nicht nur den Export von Waffen beinhalten, sondern auch die Produktionskapazitäten und Waffenarsenale in den Ländern mit einbeziehen. Ein internationales Sekretariat könnte den Transfer von Produktionstechnologien überwachen, Listen von zu kontrollierenden Dual-Use-Technologien aufstellen, nationale Exportbestimmungen harmonisieren und die Prinzipien und Prozeduren von NVV, BWC und CWC auf internationaler Ebene weiterentwickeln.

Das traditionelle Konzept der Rüstungskontrolle, das zu Zeiten des Kalten Krieges geboren wurde, könnte in Richtung multilateraler und regionaler Rüstungskontrolle weiterentwickelt werden. Einbezogen werden könnten: geografische Maßnahmen (Sicherheitszonen), strukturelle Maßnahmen, (Umrüstung der Streitkräfte hin zu rein defensiven Zwecken), operative Maßnahmen (Begrenzung der Größe, Struktur und Häufigkeit militärischer Übungen sowie deklaratorische Maßnahmen (Begrenzung des Verteidigungsetats sowie der militärischen Forschung und Entwicklung).

Kooperative Aktivitäten, die auf gleichen Rechten und Pflichten beruhen, sollten auch bei der Kontrolle von Trägersystemen eingeführt werden. Regionale Lösungen wären z.B.:

  • Vertrauensbildende Maßnahmen wie die Ankündigung von Raketenstarts, der Austausch von Informationen und die Errichtung von Datensammelzentren;
  • die Entwicklung gemeinsamer Konversionsprogramme;
  • gemeinsame Seminare über die jeweiligen Sicherheitsdoktrinen und Militärstrukturen;
  • ein regionaler Raketenteststopp inklusive adäquater Verifikation;
  • Einfrieren von Forschung & Entwicklung an Raketentechnologien zu militärischen Zwecken.

Eine kooperative regionale Sicherheitspolitik kann mit informellen Diskussionsforen beginnen, bei denen Politiker, Wissenschaftler und Militärs aus den Industrieländern und den Entwicklungsländern teilnehmen. Ein positives Beispiel bildet die Beendigung der militärischen Nuklear- und Raketenprogramme im Falle von Argentinien und Brasilien. In Indien und Pakistan gibt es erste Schritte für einen Ausbau der Vertrauensbildung. Der Abrüstungsprozeß in Europa hat gezeigt, das eine Änderung in der Struktur konventioneller Streitkräfte und die Eliminierung der Fähigkeiten für einen Großangriff in direkter Weise mit der nuklearen Abrüstung verbunden werden könnte. Die zivile Zusammenarbeit, etwa auf dem Sektor der Weltraumfahrt, zwischen den Hochindustrieländern und den Entwicklungsländern könnte ebenfalls in die Sicherheitsstrategie mit einbezogen werden.

Da ein Zusammenhang zwischen den verschiedenen Trägersystemen besteht, sollte ein Gesamtkonzept angestebt werden, daß zumindest die wichtigsten Kategorien von Trägersystemen umfaßt (ballistische Raketen, Marschflugkörper, Kampfflugzeuge, U-Boote).3 Als ein Schritt in diese Richtung sollen im folgenden die Möglichkeiten zur Abschaffung der ballistischen Raketen angesprochen werden.4 Fortschritte in dieser Trägerkategorie würden ein bedeutendes Signal für die Kontrolle bei anderen Trägersystemen setzen, wobei jeweils deren Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

Gründe für die Abschaffung ballistischer Raketen

Mit Hilfe ballistischer Raketen können Staaten entfernte Ziele rasch, mit geringer Warnzeit und hoher Durchdringwahrscheinlichkeit treffen. Zudem werden keine Piloten benötigt. In Verbindung mit einer nuklearen Nutzlast ist die geringe Treffergenauigkeit von Raketen von untergeordnete Bedeutung. Während des Kalten Krieges spielten ballistische Raketen eine in Krisensituationen destabilisierende Rolle und banden enorme Ressourcen. In den letzten Jahren wurden Befürchtungen laut über die Ausbreitung ballistischer Raketen und damit verbundener Technologien in den Nahen Osten, Südasien und die koreanische Halbinsel. Der Einsatz ballistischer Raketen in den beiden Golfkriegen zeigte die strategische Bedeutung ballistischer Raketen in regionalen Konflikten. Auch wenn ihr militärischer Nutzen zum Teil bestritten wird, können ballistische Raketen in einer Krise einen tiefgreifenden politischen Effekt haben. Immerhin dient die propagierte »wachsende Bedrohung« durch ballistische Raketen vielfach als Argument, um eine Raketenabwehr zu entwickeln.

Die Hauptlieferanten von Raketentechnologien waren die vormalige Sowjetunion, China und die Europäische Gemeinschaft. Zusätzlich versorgen sich manche Entwicklungsländer mit dem Aufbau eigener Fertigungsstätten für Raketentechnologien (Indien, Israel) oder exportieren diese Technologien (Nordkorea). Mit der Ausnahme von China besitzt z.Zt. jedoch kein Entwicklungsland ballistische Raketen mit interkontinentaler Reichweite. Einige Staaten wie Israel, Indien, Brasilien könnten um die Jahrtausendwende in der Lage sein, ballistische Raketen mit großer Reichweite zu entwickeln. Obwohl zahlreiche Länder sich Raketen mit kurzer und mittlerer Reichweite angeschafft haben, ist die eigenständige Entwicklung von Langstreckenraketen eine komplexe, zeitintensive und teure Angelegenheit.

Je mehr die riesigen Raketenarsenale des Kalten Krieges irrelevant werden, umso mehr verbessern sich auch die Bedingungen für ihre wirksame Kontrolle. Um die Raketendrohung zu verringern und destabilisierende militärische Reaktionen zu verhindern, müssen adäquate Kontrollmaßnahmen gefunden werden. Das gegenwärtige Kontrollregime für ballistische Raketen verfolgt im wesentlichen zwei Ansätze:

  • Exportkontrollen der Hauptanbieter von Raketentechnologie (MTCR)
  • Bilaterale Rüstungskontrolle und Abrüstung der ehemaligen Supermächte (INF-Vertrag, START-Verträge)

Eine mögliche Bedrohung durch ballistische Raketen kann langfristig und konsequent nur durch umfassende Abrüstungsschritte, die auf die Abschaffung aller ballistischen Raketen zielen, wirkungsvoll ausgeschlossen werden. Dies könnte z.B. in Form einer Konvention zum Verbot und zur Abschaffung aller ballistischen Raketen (BMC: Ballistic Missile Convention) geschehen, in Ergänzung zu einer zukünftigen Kernwaffenkonvention und aufbauend auf dem Modell der Chemiewaffenkonvention. Andere Kategorien von Trägersystemen könnten zum gegebenen Zeitpunkt in den Prozeß einbezogen werden. Um die derzeitige Situation in eine langfristige Vision umzuwandeln, muß nicht nur das Ziel definiert werden, sondern auch der Weg dorthin. Ein solcher Prozeß sollte

  • Raketen als Symbole für militärisches, wissenschaftliches, wirtschaftliches und politisches Prestige delegitimieren;
  • globale Sicherheit und Stabilität durch eine Steigerung der Entscheidungszeit stärken und die Gefahr eines versehentlichen Raketenstarts beseitigen;
  • weitere Staaten daran hindern, Raketendrohungen aufzubauen, sowie die Kosten und Sicherheitsrisiken eines Wettrüstens zwischen ballistischen Raketen und Abwehrmaßnahmen vermeiden;
  • billiger, effektiver und weniger destabilisierend sein als Raketenabwehrsysteme in Verbindung mit eigenen Raketenpotentialen;
  • zivile Weltraumprojekte nicht behindern;
  • eine politische Anziehungskraft ausüben, da er auf die vollständige Eliminierung einer ganzen Waffenkategorie zielt und als nicht-diskriminierendes Abkommen die Interessen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern ausgleicht;
  • ein integraler Bestandteil einer umfassenden nuklearen Abrüstung und Nicht-Verbreitung sein, die die Entwickungsländer in kooperativer Weise einbezieht.

Vorschläge zur Beseitigung ballistischer Raketen

Ein Modell für die Abschaffung ballistischer Raketen ist das ZBM (Zero Ballistic Missile) Regime, das von der Federation of American Scientists (FAS) vorgeschlagen und diskutiert wurde.5 Ein solches Kontrollregime

  • strebt die vollständige Beseitigung offensiver ballistischer Raketen mit Reichweiten von mehr als 100 km an;
  • verbindet die Raketenabrüstung der großen Militärmächte mit der Bereitschaft der Dritten Welt, auf ballistische Raketen zu verzichten;
  • kombiniert einseitige Erklärungen mit regionalen und globalen multilateralen Abkommen;
  • würde die Raketenbesitzer nicht gegenüber den »Habenichtsen« bevorzugen.

Ein ZBM-Regime könnte in vier Stufen implementiert werden:

  • Stufe I: Die USA und Rußland vereinbaren zügig substantielle Einschnitte in der Zahl stationierter Raketen über START II hinaus. In einigen Regionen werden raketenfreie Zonen ausgehandelt.
  • Stufe II: Eine internationale Raketenkonferenz würde helfen, die kritischen ungelösten Themen zu diskutieren, die Durchführung regionaler raketenfreier Zonen zu verhandeln und die in Stufe I angekündigten Reduzierungen umzusetzen.
  • Stufe III: Das ZBM-Regime würde entworfen; eine Internationale Agentur für die Abrüstung Ballistischer Raketen (IAAB) würde geschaffen, um den ZBM-Prozeß zu überwachen und den Staaten diplomatische Unterstützung zu gewähren.
  • Stufe IV: Alle Staaten würden sich innerhalb einer vereinbarten Zahl von Jahren mit unterschiedlichen Zeitplänen auf das Ziel der Abschaffung aller ballistischen Raketen zu bewegen.

Ein globaler Raketenteststopp wäre ein wichtiger erster Schritt, um die Entwicklung und Verbreitung ballistischer Raketen zu unterbinden.6 Ein Verbot von Flugversuchen wäre wirksam, weil ohne solche Erprobungen unter realen Bedingungen ein so kompliziertes technisches Gerät wie eine Rakete nicht zuverlässig funktionieren würde. Eine Weiterentwicklung ballistischer Raketen zur Steigerung der Reichweite oder der Zielgenauigkeit benötigt Flugtests und eine sichtbare Infrastruktur. Neben der Erleichterung der Abrüstung hätte ein Raketenflugtest-Verbot auch unmittelbare Vorteile, in dem etwa Entwicklungskosten eingespart, die Risiken durch versehentliche oder mißverständliche Raketenstarts ausgeschlossen oder das Wettrüsten zwischen Raketenprogrammen und Abwehrmaßnahmen verhindert werden könnten. Da alle Staaten sich an einen Raketenteststopp halten müßten, würden auch Entwicklungsländer davon profitieren, daß die Großmächte keine konventionellen Raketen großer Zielgenauigkeit gegen Staaten der Dritten Welt mehr entwickeln könnten.

Während des mehrstufigen Abrüstungsprozesses wären kritische Fragen zur Verifizierbarkeit, zu Kosten, Sicherheit und Stabilität zu klären, sowohl in einem regionalen wie auch in einem globalen Kontext. Bei niedrigen Raketenzahlen etwa wäre die Situation sensitiv gegenüber kleinen Veränderungen und Unsicherheiten. Raketenabwehr würde zudem einen stabilen Übergang zur Welt ohne Raketen komplizieren und Länder zwingen, eine bestimmte Zahl zu behalten, um die Abwehr überwinden zu können.

Probleme und Möglichkeiten der Verifikation

Ein zentraler Aspekt einer Raketenkonvention wäre die Verifikation. Die effektive Implementierung würde ein umfassendes Safeguards- und Verifikationssystem erforderlich machen, dessen Aufgabe aber weniger aufwendig erscheint als bei der CWC. Höchst bedeutsam wären Maßnahmen, die die Umwandlung von Technologien für Weltraumraketen in ballistische Raketen verhindern.7 Trotz ihrer inhärenten Ähnlichkeit könnten Unterschiede hinsichtlich des Stationierungsmodus, der Test- und Einsatzprozeduren, der Nutzlast, der Flugbahn, der Lenksysteme und des Wiedereintritts als Indikatoren benutzt werden, um zwischen Weltraumraketen und ballistischen Raketen zu unterscheiden. Während des Testens, der Produktion und Stationierung würden nationale technische Mittel der Verifikation (Sensoren, Aufklärung) auf die beobachtbaren Raketenmerkmale (Zahl, Größe, Reichweite, Nutzlast, Stationierungsmodus, Startvorbereitungen, Flugbahn) ausgerichtet, die Hinweise auf den Raketentyp und dessen Leistungsfähigkeit geben.8

Ein umfassender Teststopp für ballistische Raketen wäre auch nach Ansicht des früheren CIA-Direktors William Webster vergleichsweise einfach zu verifizieren: „Der Status der Raketentwickungsprogramme ist weniger schwierig zu verfolgen als die Kernwaffenentwicklung. Neue Raketensysteme müssen ausgiebig und offen getestet werden…“ 9 Wie schon der Golfkrieg gezeigt hat, besitzen und entwickeln die USA eine Reihe von Systemen (Frühwarnsatelliten und Aufklärungsflugzeuge mit unterschiedlichen Sensoren, Bodenradars), mit denen sie jede Phase der Flugbahn einer Rakete beobachten können. Weitere Maßnahmen (Beschränkungen von Eintrittsflugkörpern, Katalogisierung von Raketennutzlasten, Verwendung von flüssigen Treibstoffen, genaue Angaben über Raketenstarts) können getroffen werden, um die Grenzziehung zwischen ballistischen Raketen und Weltraumraketen zu erleichtern.

Um das Risiko der Verwendung von Weltraumraketen für die Entwicklung ballistischer Raketen zu begrenzen, müssen technische Mittel der Verifikation ergänzt werden um Maßnahmen der kooperativen Verifikation und Vertrauensbildung, an denen alle Staaten teilhaben können. Dies beinhaltet etwa den Informationsaustausch über relevante Raketenparameter und Anlagen, Raketentests und Weltraumstarts, die Nicht-Verschlüsselung der Telemetrie und die Einrichtung von Datenzentren. Für viele Länder sind Aufklärungsflüge, wie sie im Open-Skies-Vertrag vereinbart wurden, eine Alternative zur Satellitenbeobachtung. Besonders bedeutsam sind hier Inspektionen, um einen Vertragsverstoß zuverlässig nachweisen zu können und sicherzustellen, daß kein militärisches Raketenprogramm im Rahmen eines zivilen Weltraumprogramms entwickelt wird. Verschiedene Formen von Vor-Ort-Inspektionen können zum Einsatz kommen:10

  • Beobachtung von Tests ballistischer Raketen und Weltraumstarts;
  • Routine- und Verdachtsinspektionen von Raketenstartanlagen;
  • Inspektionen von Raketen vor ihrem Start;
  • Vor-Ort-Überwachung von Produktions- und Zerstörungsanlagen.

Da Länder und Firmen, die Weltraumraketen starten, ungern ihre Nutzlast für Inspektionszwecke öffnen, könnten zerstörungsfreie Vorrichtungen und Techniken eingesetzt werden, um den Nutzlasttyp zu bestimmen, ohne sensitive Informationen weitergeben zu müssen.11

Im Rahmen eines Safeguards-Systems für Weltraumraketen könnten die für die militärische Verwendung besonders kritischen Gegenstände (bestimmte Nutzlasttypen; Wiedereintrittsschutz; Raketenmotoren und Materialien; genaue Lenksysteme; Start-, Produktions- und Testanlagen) unter eine internationale Überwachung gestellt werden, in ähnlicher Weise wie dies die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) im Nuklearbereich tut. Eine eigenständige Behörde, wie sie etwa im ZBM-Konzept der FAS vorgeschlagen wurde, könnte die vollständige Beseitigung ballistischer Raketen für militärische Zwecke beaufsichtigen, Weltraumaktivitäten auf globaler Ebene beobachten, die Konversion ausgemusterter ballistischer Raketen für Weltraumstarts erlauben und in relevanten Anlagen Inspektionen und Überwachungsaufgaben vornehmen, mit denen Dual-use-Güter und verdächtige Aktivitäten kontrolliert werden können. Eine solche Kontrollfunktion müßte in enger Abstimmung mit nationalen Behörden geschehen, insbesondere solchen zur Exportkontrolle.

Bedeutsam für die Eindämmung der Verwendung von Raumfahrttechnologien für militärische Zwecke wäre eine Konversion der militärischen Luft- und Raumfahrt sowie eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit und des Technologietransfers im Bereich der zivilen Raumfahrtprogramme. Zu diesem Zweck wurde schon in den achtziger Jahren (u.a. von Michail Gorbatschow) die Einrichtung einer internationalen Raumfahrtagentur (World Space Organisation, WSO) vorgeschlagen, die auch den kontrollierten Einsatz von Raketen für zivile Zwecke international fördern könnte (»Rockets for Peace«).12 Angesichts der negativen Erfahrungen mit der IAEO, die die wiedersprüchlichen Aufgaben der Verbreitung und Kontrolle der Nukleartechnik nicht unter einem Dach bewältigen konnte, erscheint es sinnvoller, die internationale Zusammenarbeit bei und die Kontrolle der Nutzung von Raketentechnologien zwei getrennten Organisationen mit jeweils unterschiedlichen Interessen zu überlassen. Hier muß eine Balance zwischen den Zielen der Weltraumnutzung und der Raketenkontrolle gefunden werden.

Angesichts der engen Verflechtung der Technologie ballistischer Raketen und Weltraumraketen läßt sich nicht mit letzter Sicherheit ausschließen, daß eine gewisse militärische Raketenkapazität auf dem zivilen Wege entwickelt werden kann. Da Entwicklung, Test, Produktion und Stationierung ballistischer Raketen ein komplizierter technischer Vorgang ist, kann unentdeckt aber nur eine eher geringfügige Raketenbedrohung aufgebaut werden. Dieses »Restrisiko« muß verglichen werden mit der inakzeptablen Situation, in der alle Staaten das Recht haben, soviele Raketen wie möglich zu besitzen, und in einem Wettrüsten von offensiven und defensiven Maßnahmen ihre Bedrohung fortwährend steigern und dabei enorme Ressourcen verschleudern. Zudem wäre der Verstoß gegen eine Raketenkonvention ein ernster Völkerrechtsbruch, und jeder Staat, der dies täte, würde umfassende Sanktionsmaßnahmen der internationalen Völkergemeinschaft riskieren.

Verifikationsforschung

Wissenschaftler aus Ost und West testen neue Überwachungsmethoden zur Abrüstung

Wenn Abrüstung ernst gemeint ist, muß die Einhaltung der übernommenen Verpflichtungen genau überprüft werden. Das gilt genauso bei Waffenstillstandsabkommen zwischen Konfliktparteien. Für diese Verifikation werden bisher vor allem Personen eingesetzt – Inspektionsteams aus Vertragsstaaten bzw. Blauhelmtruppen. In der Zukunft können sog. kooperative technische Mittel diese Überwachung erheblich effektiver machen und manche Vereinbarungen, etwa die Einschränkung der Panzerproduktion oder Begrenzungen von Flugbewegungen, überhaupt erst ermöglichen. Viele Überwachungsmittel sind heute noch im Forschungsstadium. Das gilt auch für seismische, akustische und magnetische Sensorsysteme zur Überwachung von Land- und Luftfahrzeugen, an denen das Bochumer Verifikationsprojekt arbeitet.

Dieses Verifikationsprojekt, welches an der Ruhr-Universität Bochum und an der Gesamthochschule Duisburg (Institut für Entwicklung und Frieden) durchgeführt wird, wurde im April 1988 begonnen und hat bisher unter internationaler Beteiligung u.a. in Tschechien, in den Niederlanden und in Deutschland Experimente durchgeführt. Das Projekt will auf dem Gebiet der Überwachung (Verifikation) der Einhaltung von Rüstungskontrollverträgen und Waffenstillstandsabkommen einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im internationalen Staatengefüge leisten. Der Einsatz von Sensorsystemen soll die kooperative Verifikation effizienter gestalten bzw. neue Möglichkeiten hierfür eröffnen.

Im Rahmen dieser Forschung betrieben auf dem Fliegerhorst in Jever (Ostfriesland) vom 30.1.-3.2.1995 unter der Federführung von Dr. Jürgen Altmann (Fakultät für Physik der Ruhr-Universität Bochum/Universität GH Duisburg) Wissenschaftler aus Rußland, der Ukraine und Deutschland ihre Sensorsysteme und testeten dabei – mit technischer Unterstützung durch das Bundesverteidigungsministerium – hauptsächlich Tornado-Kampfbomber der Luftwaffe.

Erprobt wurden akustische, seismische und magnetische Sensoren, die direkt neben der Startbahn und etwa 100 m abgesetzt montiert wurden. Sie dienen zum Messen von Starts und Landungen sowie anderer Ereignisse (Überflüge, Doppelstarts usw.). Das Ziel der Auswertungen wird sein, Verfahren zur automatischen Klassifizierung der Ereignisse zu entwickeln, etwa über den Bahnverlauf beim Rollen und Fliegen. Dabei müssen mögliche Fehlerquellen und Täuschungsmanöver möglichst im voraus berücksichtigt werden. Dazu soll z.B. das Signal eines niedrigen, lauten Überflugs gemessen werden, um herauszufinden, ob man dadurch mehrere »leise« Landungen übertönen und somit die Zählung der Flugzeuge durcheinanderbringen kann.

Das Experiment in Jever ist das zweite Flugplatzexperiment des Bochumer Verifikationsprojekts; das erste fand 1991 auf einem (damals) tschechoslowakischen Militärflugplatzes statt, gemessen wurden vor allem Mig-21 Düsenflugzeuge.

Das Projekt wird durch die John D. und Catherine T. Mac Arthur Foundation (USA) gefördert.

Anmerkungen

1) Assessing Ballistic Missile Proliferation and Its Control, Stanford University, CA: Center for International Security and Arms Control, 1991. Zurück

2) D. Ozga, A Chronology of the Missile Technology Control Regime, The Nonproliferation Review, Winter 1994, S. 66-93. Zurück

3) Ein Versuch in diese Richtung wird im Rahmen einer Studiengruppe des International Network of Engineers and Scientists Against Proliferation (INESAP) unternommen, deren Bericht im April 1995 in New York erscheint. Zurück

4) Siehe hierzu auch: J. Scheffran, Beyond the MTCR: Towards the Elimination of Ballistic Missiles, INESAP Information Bulletin, No. 4, January 1995, S. 19-21. Zurück

5) Revisiting Zero Ballistic Missiles – Reagan's Forgotten Dream, F.A.S. Public Interest Report, May/June 1992; L. Lumpe, Zero Ballistic Missiles and the Third World, Arms Control, Vol. 14 (1), April 1993, S. 218-223; A. Frye, Zero Ballistic Missiles, Foreign Policy, No. 88, Fall 1992, S. 12-17. Zurück

6) Siehe hierzu ausführlicher L. Lumpe, A Flight Test Ban as a Tool for Curbing Ballistic Missile Proliferation, INESAP Information Bulletin, No. 4, January 1995, S.15-18. Zur früheren Diskussion siehe F. Hussain, The Future of Arms Control: Part IV. The Impact of Test Restrictions, Adelphi Papers, No. 165 (1981); R. Sherman, Deterrence Through a Ballistic Missile Flight Test Ban, Arms Control Today, December 1987, S. 8ff; U. Schelb, Raketenzielgenauigkeit und Raketenteststopp, Marburg: 1988. Zurück

7) J. Scheffran, Dual-Use of Missile and Space Technologies, in: G. Neuneck, O. Ischebeck (Eds.), Missile Proliferation, Missile Defense and Arms Control, Baden-Baden: Nomos, 1993, pp. 69-78; J. Scheffran, Verification of Missile Bans and Monitoring of Space Launches, in: W. Liebert, J. Scheffran (eds.), Against Proliferation – Towards General Disarmament, Proceedings of the First INESAP Conference, Münster: Agenda Verlag, 1994. Zurück

8) Besonders sichtbar ist die Infrastruktur, die Produktions- und Zerstörungsanlagen, Entwicklungsprogramme und Testgebiete, Bahnverfolgungs- und Kommunikationseinrichtungen, Raketencontainer, Transportfahrzeuge und Abschußvorrichtungen umfaßt. Zurück

9) Prepared Testimony of William Webster before the Senate Governmental Affairs Committee, 18. May 1989. Zurück

10) J. Altmann, Ballistic Missile Limitations and Their Verification, in: Neuneck/Ischebeck 1993, a.a.O., S. 91-100. Zurück

11) Geräte zum automatischen Abtasten oder Durchleuchten könnten die gemessenen chemischen und physikalischen Merkmale mit den offiziellen Angaben vergleichen und z.B. Eintrittsflugkörper oder gar radioaktive Materialien im Kopf einer Rakete entdecken. Zurück

12) Siehe z.B.: A.S. Piradov, Creating a World Space Organization, Space Policy, May 1988, S. 112-114. Zurück

Götz Neuneck ist Physiker und wissenschaftlicher Referent am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH) an der Universität Hamburg.
Jürgen Scheffran ist Physiker und wissenschaftlicher Assistent in der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Naturwissenschaft, Technik und Sicherheitspolitik (IANUS) an der TH Darmstadt und arbeitet aktiv mit bei INESAP.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1995/1 Atomwaffen abschaffen, Seite