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W&F 1984/5

Seminar „Friedenspädagogik“ an der Philipps-Universität Marburg

von Klaus Rehbein

Ist die Friedensproblematik ein „wissenschaftlich“ zu fundierendes Thema? Spätestens seit Kants philosohischem Entwurf „Zum ewigen Frieden“ von 1795 kann es darüber eigentlich keinen Zweifel mehr geben.

Eine im Sommersemester '84 begonnene Ringveranstaltung der Philipps-Universität wird im Wintersemester 84/85 unter dem Titel „Krieg und Frieden“ fortgesetzt. - Die zweite Veranstaltung am 29. November, mein Vortrag über „Friedenserziehung als Verfassungsauftrag“, wurde von 24 Personen einschließlich Vizepräsident, Dekan und Hochschulassistent besucht und fand ohne Beteiligung weiterer Kollegen oder wissenschaftlicher Mitarbeiter statt. Die wissenschaftliche Grundaussage zwischen Erziehungswissenschaft und Recht konnte mangels kritischer Öffentlichkeit nicht fundiert diskutiert werden.

Um so erfreulicher verlief ein Seminar über Friedenspädagogik im SS 84. Es beteiligten sich zwischen 30 - 40 Studierende, die ihre durchweg sehr qualifizierten Beiträge jeweils in Arbeitsgruppen erarbeitet hatten. Entsprechend den zeitlichen Möglichkeiten des Sommersemesters fanden zwölf Sitzungen zu folgenden Themen statt:

Nach einer ersten Einführung in das Thema auch hinsichtlich des Wissenschaftscharakters der Veranstaltung und Bezugnahme auf Kants bekannte Schrift in der ersten Sitzung, stellte ich in der zweiten Sitzung meine eigene Position dar zur „Friedenserziehung als Verfassungsauftrag“: Die Erziehung zur Grundrechtsmündigkeit ist eine wichtige Voraussetzung zur Verwirklichung einer Ethik des Friedens. Entscheidend ist, daß vor dem Hintergrund einer Analyse von Präambel und Art. 1, 2, 6, 7, 8, 20 (IV), 24, 25, 26, 79 (III) des Grundgesetzes in Verbindung mit §§ 80, 80a StGB der Auftrag zur Friedensverwirklichung als Staatszielbestimmung der BRD begriffen und verstanden wird, daß die hieraus entwickelte Übernahme von Verantwortung für den Frieden selbst ein die anderen Menschen- und Grundrechte strukturierendes und begrenzendes Hauptfreiheitsgrundrecht ist.

Diese Gegenwartsposition kann nicht ohne die Kenntnisnahme der historischen Entwicklung der Krieg - Frieden - Problematik und ihrer rechtlichen und theologischen Begründung verstanden werden. Die dritte Sitzung war deshalb der „Lehre vom gerechten Krieg“ gewidmet.

Damit konnte übergeleitet werden zur konkreten Analyse der Waffenproblematik und ihrem in dieser Form erstmaligen Bezug zur Verfassung. Die Frage wurde vor dem Hintergrund von Wolfgang Däublers (Bremen) bekannter Analyse zu: „Stationierung und Grundgesetz“ erarbeitet.

Welche auch ökonomisch sinnvollen Alternativen gibt es zur auch ökonomisch sinnlosen Rüstung? - Zum Thema: „Wachstum - Ökonomie - Ökologie / Alternative Technologien als Voraussetzung Für den Frieden“, konnten wir mit dem Bremer Kollegen Jörg Huffschmidt diskutieren. Hierzu hatte es allerdings kein studentisches Papier gegeben.

Mit diesem Thema war aber zugleich die allgemeine Forschung und speziell auch die naturwissenschaftliche Forschung hinsichtlich ihrer Funktionalisierung für den Krieg bzw. ihrer Verantwortung für den Frieden angesprochen. Der „Verantwortung der (Natur)Wissenschaft für den Frieden“ war eine eigene Sitzung gewidmet.

Wissenschaftliche Analysen zu diesem Themenkreis finden ihren Sinn nicht in der „reinen“ Wissenschaft, sondern in der Umsetzung in gesellschaftliche Wirklichkeit. Mit den Referaten „Grundzüge einer humanistischen Friedensethik“ und „Der christliche Friedensauftrag“ waren Grundsatzprositionen abgesteckt, die Veranlassung zu engagierter wissenschaftlicher Diskussion vor dem Hintergrund jeweils eigener persönlicher Grundüberzeugungen gaben. Das Thema „Der christliche Friedensauftrag“ war nicht nur von einer Studentengruppe vorbereitet worden, sondern konnte auch mit der Journalistin Vilma Sturm, Köln/Bonn, diskutiert werden. Die Studierenden waren beeindruckt, wie hier eine alte Mitbürgerin ihren Weg zur Friedensbewegung schilderte und zu qualifizierter Sachdiskussion herausforderte.

Daß das Thema „Widerstand und Friede - Gibt es ein Widerstandsrecht?“ (Art. 20 (IV) GG) eine logische Folge insbesondere der unmittelbar vorausgegangenen Sitzungen war, ist unmittelbar einsichtig. Widerstandsrecht und ziviler Ungehorsam haben ihren Ort als Wissenschaftsthematik gleichermaßen im Verfassungsrecht und in der Ethik. Ein entsprechendes Ziel der Lehrveranstaltung war auch von vornherein, fächerübergreifend wissenschaftliche Ansätze aufzuspüren, aber auch ihre Funktion in der derzeitigen politischen Diskussion zu bestimmen.

Auch insofern durfte die Thematik „Wehrdienstverweigerung und Sozialisation in der Bundeswehr“ nicht fehlen. Die Diskussion mit einem Jugendoffizier der Bundeswehr entfaltete sich ebenfalls engagiert, verließ aber auch nicht den durch die Sachproblematik geforderten Rahmen. Analyseversuche zum Thema „Friedenserziehung in Familie und Schule“ nahmen wieder die Erziehungsproblematik im engeren Sinne auf.

Insgesamt stieß das Thema „Friedenspädagogik“ bei den Studierenden auf engagierte Arbeitsbereitschaft. Durch die Mitarbeit von auswärtigen Gästen konnte das Gesamtergebnis wesentlich beeinflußt werden.*

Literatur:

Eine Literaturliste zur Friedenserziehung kann zum Preis von DM 4,- pro 100 Stück bei der DFG-VK, Schwanenstr. 16, 5620 Velbert 1, bestellt werden.

Noch ein Tip: Die Juso-Hochschulgruppen haben ein Heft zur Friedenserziehung herausgegeben, mit Beiträgen von G. V. Staehr, J. Frank H.-J. Jost, A. Kuhn, K. Konrad, D. Kinkelbur und M. Ristau. Bestellungen bei Juso HSG, Ollenhauerstr. 1, 5300 Bonn.

Prof. Dr. Klaus Rehbein ist Erziehungswissenschaftler an der Philipps-Universität Marburg

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 1984/5 1984-5, Seite