W&F 2014/4

Soldatenbilder

Ausdruck des Wandels im Verhältnis von Staat, Militär und Gesellschaft

von Sabine Mannitz

Die Funktion, die den Streitkräften in einer Gesellschaft zugewiesen wird, unterliegt dem gesellschaftlichen und politischen Wandel. Die deutschen Soldatinnen und Soldaten beispielsweise sollen inzwischen „neben ihrer Funktion als Kämpfer auch Helfer, Schützer und Vermittler“ (Weißbuch 2006, S.75) sowie in zunehmend hybrideren Einsätzen weltweit aktionsfähig sein. Das hat Konsequenzen u.a. für die Struktur, die (technisch immer anspruchsvollere) Ausstattung und die Ausbildung des Militärs. Solche Faktoren wirken ihrerseits zurück auf die Wahrnehmung des Militärs in der Öffentlichkeit wie auf das Selbstbild der Soldatinnen und Soldaten. Die Autorin beschreibt diese Zusammenhänge am Beispiel der demokratischen Staaten in Europa.

Die Funktion des Militärs hat sich in vielen europäischen Staaten seit dem Ende des Kalten Krieges erheblich gewandelt. In den ehemals sozialistischen Ländern Ost-, Mittel- und Südosteuropas wurden die zuvor politisierten Streitkräfte im Zuge des Systemwandels demokratischer ziviler Kontrolle unterworfen. In vielen Fällen ging die Demokratisierung der zivil-militärischen Beziehungen mit einer Eingliederung der Länder ins nordatlantische Bündnis einher. Dessen Raison d'être wiederum wurde durch den Wegfall der Ost-West-Konfrontation grundlegend erschüttert: Unbestimmte »Herausforderungen« sind an die Stelle klar umrissener Bedrohungen getreten.

Während einst die Verteidigungsfunktion den Streitkräfteunterhalt der Demokratien begründete, wird der Einsatz des Militärs heute meist mit Konflikteindämmung und friedensschaffenden Maßnahmen begründet. Soldatinnen und Soldaten europäischer Staaten nehmen dabei Aufgaben wahr, die weder dem herkömmlichen Verständnis von nationaler Verteidigung entsprechen noch der gewohnten Abgrenzung des Militärischen vom Zivilen. Wenn die Streitkräfte nicht mehr der Landes- und Bündnisverteidigung im engeren Sinne dienen, sondern für ein breites Aufgabenspektrum in aller Welt herangezogen werden, wirft dies zum einen Fragen nach der demokratischen Legitimation der Einsatzentscheidungen auf, zum anderen hat es Konsequenzen für das Verhältnis von Staat, Militär und Gesellschaft. Normativ und empirisch veränderte Soldatenbilder belegen derartige Wandlungsprozesse.

Bilder vom Soldaten in der Demokratie

Die Leitbilder, die Soldaten in militärischen Institutionen als Handlungsmaßstäbe vermittelt werden, stehen mit der Bestimmung des Auftrags an die Streitkräfte in direktem Zusammenhang: Wozu sollen die Soldaten dienen, und was braucht es, um sie dazu in die Lage zu versetzen? Letzteres beinhaltet Entscheidungen über Art und Inhalt der Ausbildung im Militär, Fragen der materiellen Ausstattung und der individuellen Versorgung, aber auch ideelle Ressourcen und eine bestimmte Führungsphilosophie.

Diesen Zusammenhang erkannte bereits Immanuel Kant, der in seinem philosophischen Entwurf »Zum ewigen Frieden« Überlegungen dazu anstellte, wie die militärische Gewalt im demokratischen System so eingehegt werden könne, dass die (von ihm unterstellte) Friedensgeneigtheit der Bürgerschaft außenpolitisch wirksam würde. Er kam zu dem Schluss, dass allein der Verteidigungsfall und unter bestimmten Umständen ein Krieg gegen einen gänzlich anomischen Gegner als militärische Einsatzsituationen legitim wären. Weiterhin forderte er, auf stehende Heere zu verzichten, da diese ein aggressives außenpolitisches Verhalten begünstigen würden. Zur Verteidigung genüge eine wehrpflichtige Bürgermiliz; diese weitestgehende Integration des Militärs in die Gesellschaft gewährleiste die nötige Kontrolle über wie auch die Fürsorge des Souveräns für »seine« Truppen (Kant 1795, S.198; vgl. Müller 2000, S.103-106). In seinen Überlegungen verbindet Kant Argumente der institutionellen Struktur zur Steuerung des militärischen Machtapparats und zur demokratischen Legitimationsbeschaffung für Einsätze des Militärs mit der normativen Annahme, dass Demokratien sich durch die Bevorzugung ziviler Mittel des Konfliktaustrags und durch einen verantwortungsvollen Umgang mit den militärischen Gewaltmitteln auszeichnen.

Den Gegenentwurf zur allgemeinen Wehrpflicht als Optimum demokratischer Bewaffnung formulierte Samuel Huntington 1957. Sein Modell der »objektiven« Kontrolle setzt auf den Berufssoldaten, dessen Waffendienst sich nicht aus seinem Bürgerstatus ableitet, sondern aus einem professionellen Auftrag. Die Kontrolle der Gewaltmittel sieht Huntington auf die Befugnisregelung im Staatsgefüge beschränkt. Aspekte der Wehrgerechtigkeit und der gesellschaftlichen Integration betrachtet er als nachrangig. Huntington entwarf sein Konzept vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus zwei Weltkriegen und dem Koreakrieg, in denen überwiegend Wehrpflichtige zum Einsatz gekommen waren - ohne dass diese Rekrutierungsform die Bereitschaft zur Kriegsteilnahme beeinträchtigt hätte. Orientiert am Ziel militärischer Effizienzsteigerung unter Wahrung der demokratischen Kontrolle; entwarf er das moderne Militär als Institution spezialisierter Experten, die im Unterschied zu den Berufsmilitärs früherer Jahrhunderte in der demokratischen Gesellschaft der Gegenwart die Verantwortung für das Gemeinwesen ohnehin teilen würden.

Die beiden differenten Ansätze zur Regelung der zivil-militärischen Beziehungen in Demokratien stellen idealtypische Pole dar. Ein Blick auf die empirische Breite demokratischer Wehrformen zeigt, dass weder die Wehrpflichtigen- noch die Freiwilligenarmee per se die demokratische(re) Option ist oder war und sich real häufig hybride Strukturen finden. Dennoch sind die gegensätzlichen Typen informativ, denn sie konstruieren unterschiedliche Idealtypen des Soldaten.

Bürgersoldat vs. professioneller Kämpfer

Mit der Wehrpflicht verband sich in den europäischen Demokratien bis in die 1990er Jahre das Bild des Bürgersoldaten, der im Fall einer militärischen Konfrontation sein Land bzw. im Fall der Bündniszugehörigkeit auch das Bündnissystem verteidigt. So wurde in der Bundesrepublik Deutschland die Zweckbestimmung der Bundeswehr als Verteidigungsarmee im Grundgesetz verankert, gewissermaßen als Geschäftsgrundlage für Wiederbewaffnung und Wehrpflicht.

Manche europäische Demokratien trafen mit der Entscheidung für politische Neutralität zusätzlich zur Wehrpflicht Vorkehrungen, um ein außenpolitisch defensives Profil zu wahren, so Österreich, Schweden, Finnland und die Schweiz.

Im Unterschied zu den sehr weitgehenden Zivilisierungsanliegen, die in diesen Ländern das Verhältnis zum Militär spätestens seit Ende des Zweiten Weltkriegs kennzeichneten, setzten Großbritannien oder Frankreich auf einen ganz anderen Soldatentypus. Die globale Machtprojektion beider Länder veranlasste den Unterhalt von Streitkräften, die auf hohem Ausbildungsniveau schnell verfügbar und für Kampfaufträge weltweit einsetzbar waren, nicht nur in den einstigen Kolonien. Da dies mit Wehrpflichtigen allein kaum zu leisten ist, gab es zunächst Parallelstrukturen von Zeitsoldaten als Elitetruppen, wie den Gurkhas oder den Fremdenlegionären. 1963 schaffte Großbritannien als erstes europäisches Land die Wehrpflicht ab; Frankreich setzte sie 1997 aus und hat seit 2001 eine reine Freiwilligenarmee. Bereits zuvor wurden jedoch auch die wehrpflichtigen Briten und Franzosen mit einem Soldatenbild sozialisiert, das gerade nicht der gesellschaftlichen Integration galt, sondern das Militär als segregierte Institution versteht und die Differenz zwischen militärischen Tugenden und dem zivilen Leben betont. So wurden für die Zeit des Militärdienstes die bürgerlichen Rechte und Freiheiten (z.B. der Meinungsäußerung, Versammlung, politischen Betätigung) deutlich eingeschränkt. Dagegen war das Soldatenbild der deutschen Bundeswehr so konzipiert, dass den »Bürgern in Uniform« weitestgehende Rechte auch im Dienst zugestanden wurden.

Konvergente Transformationen seit dem Ende des Kalten Krieges

Die Frage der Wehrstrukturen in Demokratien hat durch den technologischen Fortschritt, der hohe Anforderungen an die Ausbildung der Soldaten stellt, sowie durch das Ende des Kalten Krieges und die daraus abgeleiteten veränderten Bedrohungsszenarien wieder an Virulenz gewonnen. Das erweiterte militärische Aufgabenspektrum lässt die einstige Begründungslogik und die praktische Leistungsfähigkeit von Wehrpflichtigenarmeen an Grenzen stoßen.

Mit Ausnahme der Großmächte, die ihren Machtansprüchen stets auch global mit militärischen Mitteln Nachdruck verliehen, hat das Gros der demokratischen Staaten seine Streitkräfte traditionell vorrangig für Aufgaben der Landes- und Bündnisverteidigung vorgehalten. Heute sind es zum einen Länder mit außenpolitisch profilierten Zurückhaltungstraditionen, wie die Schweiz, Norwegen oder Österreich, die an der Wehrpflicht festhalten, zum anderen strategisch exponierte Staaten wie Finnland oder Estland, die auch in der veränderten weltpolitischen Konstellation um ihre territoriale Integrität fürchten.

Die neue globale Konstellation, die aus dem Zusammenbruch der kommunistischen Herrschaftssysteme des Warschauer Pakts resultierte, führte allenthalben zur Neubewertung der internationalen Bedrohungslage. Die verteidigungspolitischen Grundsätze, die die Reichweite der Verteidigungspolitik bestimmen, wurden neu gefasst. Für die Mitgliedsstaaten der NATO waren wichtige Stationen dieses Wandlungsprozesses die Verabschiedung der neuen Strategischen Konzepte 1991 und 1999 und die Übereinkünfte des Prager Gipfeltreffens 2002.

Die strategische Neuausrichtung bewertet die konventionellen Bedrohungsszenarien durch Angriffe feindlicher Staaten auf eigenes Territorium als nachrangig und sieht vergleichsweise stärkere Gefahren durch asymmetrische Konflikte mit nicht-staatlichen Akteuren, Konflikte um Rohstoffressourcen, eskalierende Bürgerkriege und von ihnen ausgelöste Massenmigrationen heraufziehen. Um diesen Bedrohungsszenarien entgegenzutreten, sei ein globales Krisenmanagement nötig, das auch das militärische Instrumentarium zu anderen Zwecken einsetze, als es in der traditionellen Sicherheits- und Verteidigungspolitik vorgesehen war.

Unter dieser Maßgabe erfolgte seit den 1990er Jahren mehrheitlich der Übergang zu Freiwilligenarmeen. Auch wurden neue Formen des militärischen wie auch des zivil-militärisch kooperativen Engagements (ZIMIK) entwickelt, die der erweiterten Sicherheits- und Verteidigungskonzeption entsprechen. Soldatinnen und Soldaten europäischer Staaten nehmen als Folge heute Aufgaben wahr, die weder dem herkömmlichen Verständnis von nationaler Verteidigung entsprechen noch der gewohnten Abgrenzung des Militärischen vom Zivilen.

Umstrittene Legitimität erweiterter militärischer Funktionen

Neben institutionellen Neuerungen und nicht zuletzt den Erweiterungen des nordatlantischen Bündnisses um Beitrittsstaaten aus dem ehemals feindlichen Ostblock führte die strategische Neuausrichtung der NATO zur Begründung von Militärmissionen für eine weltweite Krisenprävention und -intervention. Diese warfen Fragen nach den Grenzen des demokratisch legitimen Streitkräfteeinsatzes auf. Besonders deutlich wurde das im Fall des Kosovo-Kriegs, als die NATO zur Verhinderung weiterer »ethnischer Säuberungen« im zerfallenden Jugoslawien ohne eine Legitimation durch den UN-Sicherheitsrat intervenierte. Eingriffe wie dieser lösten in der internationalen Staatenwelt anhaltende kontroverse Diskussionen darüber aus, wann militärische Interventionen legitim oder sogar geboten seien, um Menschenrechtsverletzungen oder Massenmorde zu verhindern.

Die International Commission on Intervention and State Sovereignty (ICISS) schlug in ihrem Bericht 2001 das Konzept der »Responsibility to Protect« (R2P, dt. Schutzverantwortung) vor, um auf internationaler Ebene Kriterien für legitime Militärinterventionen zu entwickeln (ICISS 2001). Auch in den einzelnen Demokratien, die nach Ende des Kalten Krieges den Sicherheitsbegriff ihrer verteidigungspolitischen Grundsätze erweiterten, stellt sich das Problem, dass der Rahmen für den legitimen Einsatz des eigenen Militärs für derartige Interventionen neu bestimmt werden muss. Es versteht sich von selbst, dass diese Neubestimmung Gegenstand politischer Auseinandersetzungen ist und sein muss: Anders als im klassischen Verteidigungsfall, der militärische Mittel als Antwort auf einen territorialen Angriff völkerrechtlich legitimiert, geht es bei Entscheidungen über R2P-Missionen um ein militärisches Eingreifen in (zumindest formal) souveränen Staaten, was nach Maßstäben des Völkerrechts als militärische Aggression und Einmischung in innere Angelegenheiten gelten kann.

Die Entscheidung über eine mögliche Entsendung von Truppen wird durch widersprüchliche Beurteilungen sowohl der jeweils innenpolitischen Lage in den Zielländern als auch der grundsätzlichen Einschätzung zu Rechtmäßigkeit und Angemessenheit des Einsatzes militärischer Mittel im jeweils fraglichen Fall beeinflusst. In Deutschland urteilte das Bundesverfassungsgericht 1994, dass „der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ durch den Verteidigungsauftrag in Artikel 87 GG „nicht ausgeschlossen“ würde. Im Vordergrund stand damals noch die Frage, ob die Bundeswehr überhaupt außerhalb des Gebiets der NATO-Staaten eingesetzt werden dürfe. Das Urteil machte den Weg für solche Einsätze frei. Vergleichbare Auseinandersetzungen um die Legitimität von Militäreinsätzen, die als »wars of choice« andere Kosten-Nutzen-Abwägungen erfordern als die territoriale Landesverteidigung, sind in allen betreffenden Ländern zu beobachten, auch wenn teils eher politisch als juristisch gestritten wird.

Pluralisierung und Hybridisierung der Soldatenbilder

Auslandseinsätze gehören mittlerweile zum Aufgabenspektrum vieler Soldaten in Europa. Dass sie das Soldatenbild grundlegend verändert haben, da sie auf einem erweiterten Verständnis militärischen Handelns aufbauen, konzedieren die Weißbücher, für Deutschland z.B. das »Weißbuch 2006«. In der neuen Bundeswehr, so heißt es dort, seien Soldatinnen und Soldaten „neben ihrer Funktion als Kämpfer auch Helfer, Schützer und Vermittler“ (S.75). Diese Begrifflichkeit deutet das zentrale Rollendilemma an: Die Legitimierung der Gewaltanwendung läuft den zivilen Normen zuwider, an denen sich im Interesse der Aussöhnung von Demokratie und Militär auch Soldaten orientieren sollen. Um militärisch einsatzfähig zu sein, müssen Soldaten als Kämpfer taugen, auch wenn ihnen die Figur des wehrhaften Bürgersoldaten als Ideal vermittelt wurde. Im Abschreckungszeitalter wurde diese Spannung kaum relevant. Infolge der veränderten Auftragslage und der zunehmenden militärischen Einsätze zur Konflikt- und Krisenintervention stellen sich aber Fragen nach der komparativen Angemessenheit und der unterschiedlichen Wirkung der Anwendung von militärischen vis-à-vis zivilen Mitteln.

Empirische Studien zu den normativen Bildern und dem realen soldatischen Selbstverständnis in europäischen Demokratien (Mannitz 2012) zeigen eine Pluralisierung und eine Ambiguität heutiger Soldatenbilder, die dem Facettenreichtum der Militäreinsätze entsprechen. Auch wenn häufig widersprüchlich ist, was Soldaten an ideellen Ressourcen zur Ausbildung eines professionellen Selbstverständnisses zur Verfügung steht, gelingt vielen der Spagat zwischen konkurrierenden Rollenbildern und Einsatzanforderungen erstaunlich gut. Die Erwartung, in einer Person Kämpfer, Diplomat und Sozialarbeiter, Landesverteidiger und international einsatzfähiger Repräsentant westlicher Werte zu sein, ist Angehörigen der Streitkräfte vor allem dort bestens vertraut, wo die militärische Ausbildung in hohem Maße ethische, staatsbürgerliche, sicherheits- und verteidigungspolitische Bildungsinhalte einschließt.

Selbst Soldaten, die den komplexen Herausforderungen vergleichsweise gut gewachsen scheinen, bereitet es aber gelegentlich Probleme, den Sinn mancher Militäreinsätze nachzuvollziehen. Quer durch Europa teilen Angehörige des Militärs den Eindruck, von der zivilen Gesellschaft und Politik unzureichend wahrgenommen und anerkannt zu werden. Dieser Eindruck ergibt sich aus der wachsenden Diskrepanz zwischen immer komplexer werdenden Anforderungen und dem Fehlen breiter Debatten der politischen Öffentlichkeit zum legitimen Einsatz der Streitkräfte sowie der Bereitschaft, in deren bessere Ausstattung - materiell wie mental - zu investieren.

Folgen der gewandelten Funktionen des Militärs in der Demokratie

Es gibt zu denken und unterstreicht die Notwendigkeit zum Streit über die Wahl der Instrumente zur Konflikt- und Krisenbearbeitung, dass sich in den vergangenen 20 Jahren in der Mehrzahl der europäischen Demokratien die Auffassung durchgesetzt hat, die neuartigen Militäreinsätze würden die Wehrpflicht nicht mehr rechtfertigen. Die mittlerweile weitgehend abgeschlossene Transformation hin zu kleineren und effizienteren Berufsarmeen soll deren globale Einsatzfähigkeit gewährleisten. Dieser Übergang verändert indes zugleich das Verhältnis des Militärs zur Bürgerschaft: Das Militär ist nicht länger Ausdruck der Wehrhaftigkeit und Verteidigungsbereitschaft, sondern funktionales Instrument.

Wenn immer weniger Bürger in Kontakt mit den Streitkräften treten, besteht das Risiko einer wachsenden Kluft, und es wird eine gezielte öffentliche Thematisierung dessen, was die Aufgaben von Soldaten sein sollen, was sie leisten können sollen und was nicht, umso notwendiger. Für die Einhegung des militärischen Gewaltpotenzials und die demokratische Kontrolle der Entsendeentscheidungen ist diese gesellschaftliche Rückkoppelung wesentlich. Bei der politischen Entscheidung für einen Militäreinsatz verlangt die demokratische Rechenschaftspflicht auch gegenüber Berufssoldaten, dass plausibel begründet werden muss, was die Wahl der äußersten Mittel des Staates rechtfertigt: Sollen Angehörige des Militärs nicht bloß willfährige Befehlsempfänger sein, müssen sie sich ihr eigenes Urteil darüber bilden können, ob nicht vielleicht doch Grund zur Befehlsverweigerung besteht.

Die Aufträge multinationaler Einsatzkräfte mögen den positiven Eindruck vermitteln, dass nun Menschenrechten und Demokratie universal zur Geltung verholfen wird. Dagegen zeigen die zwar unterschiedlichen aber anhaltend konfliktreichen Entwicklungen in Ländern wie Somalia, Afghanistan oder Irak die ambivalente Wirkung internationaler militärischer Interventionen. In Deutschland wurde in den vergangenen Jahren auch aus den Reihen des Militärs gelegentlich Kritik hörbar, wonach Entsendeentscheidungen politisch unzureichend begründet gewesen seien und möglicherweise zu einseitig, zu schnell oder zu massiv auf militärische Mittel gesetzt wurde. Dahinter steht das Wissen, dass militärisches Eingreifen allein keiner Friedensmission zum Erfolg verhilft, Militärpräsenz die Situation aber grundlegend verändert. Wenn ein Mandat des UN-Sicherheitsrates fehlt, stellt die Wahl militärischer Mittel zudem die Normen des internationalen Miteinanders in Frage.

Die empirischen Befunde unserer Befragung von Soldatinnen und Soldaten (Mannitz 2012) zeigen, dass die Dehnung der Aufgaben und die immanenten Unwägbarkeiten der politischen Einsatzentscheidungen in militärischen Kreisen quer durch Europa Orientierungsbedarf hinsichtlich der Frage erzeugen, welche Rolle(n) das Militär außenpolitisch künftig spielen soll und was daraus für das Anforderungsprofil des Soldatenbildes in der Demokratie folgt. Dabei sind der rechtlich kodifizierte Konsens in Verfassung und Wehrverfassung und die jeweils aktuellen Streitigkeiten zu Fragen des Unterhalts und gegebenenfalls Einsatzes einer Armee zwar zweierlei. Die politische Auseinandersetzung über beides ist aber zur demokratischen Kontrolle der kollektiven Gewaltmittel von zentraler Bedeutung.

Literatur

Lothar Brock (2013): Human Security and the Politics of Protection: Avoiding or Enhancing Responsibility? Frankfurt am Main: Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK), PRIF Working Paper No. 17.

Matthias Dembinski und Thorsten Gromes (2013): Bestandsaufnahme der humanitären militärischen Interventionen zwischen1947 und 2005. Frankfurt am Main: Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK), HSFK-Report Nr. 2-2013.

Samuel Huntington (1957): The Soldier and the State. Cambridge/Mass.: Belknap.

ICISS (2001): The Responsibility to Protect - Report of the International Commission on Intervention and State Sovereignty. Ottawa: ICISS.

Immanuel Kant (1795): Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf. Zitiert nach Werkausgabe Bd. 11, hrsg. von Wilhelm Weischedel, Frankfurt am Main: Suhrkamp.

Sabine Mannitz (2012): Democratic Civil-Military Relations in Europe. Oxford: Routledge.

Sabine Mannitz (2013): The »Democratic Soldier«: Comparing Concepts and Practices in Europe. Genf: Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces (DCAF), SSR Paper 9.

Harald Müller (2000): Demokratie ohne Armee? Die Forderung nach Auflösung »Stehender Heere« und die Diskussion um die Umstrukturierung der Bundeswehr«. In: Ulrich Menzel (Hrsg.): Vom Ewigen Frieden und vom Wohlstand der Nationen. Dieter Senghaas zum 60. Geburtstag. Frankfurt am Main: Suhrkamp.

Lou Pingeot und Wolfgang Obenland (2014): In wessen Namen? Ein kritischer Blick auf die »Schutzverantwortung«. Dossier 76 in W&F 3-2014.

Bundesministerium der Verteidigung: Weißbuch 2006 zur Sicherheit Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr. Zitiert nach der Online-Ausgabe auf bmvg.de.

Dr. Sabine Mannitz ist Forschungsgruppenleiterin am Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung in Frankfurt am Main. Sie beschäftigt sich in international vergleichender Perspektive mit Genese und Wandel von kollektiven Sicherheitsvorstellungen und -bedürfnissen sowie deren Transfer in öffentliche Diskurse und Institutionen.

erschienen in: Wissenschaft & Frieden 2014/4 Soldat sein, Seite 7–10