Stationierung ab 2026?
Ein Forum zur Bedeutung neuer Mittelstreckenraketen in Deutschland
Nicht wenige wurden von der Ankündigung eiskalt überrascht: Als die Bundesregierung und die US-amerikanische Regierung am 10. Juli am Rande des NATO-Gipfels in Washington zum 75-jährigen Bestehen des Militärbündnisses die Stationierung von Mittelstreckenraketen in Deutschland ab 2026 als fait accompli mitteilten, war die Aufregung zurecht groß. Allerdings hielt sich die politische Entrüstung über den Schritt sehr in Grenzen. Da die Stationierung aber weitreichende friedenspolitische, strategische und rüstungspolitische Auswirkungen hat, sollte sie nicht einfach so hingenommen werden. Es muss kenntnisreich über den (Un-)Sinn der Stationierung debattiert – ja gestritten – werden. W&F hat daher drei Autoren eingeladen, die Stationierung einzuordnen: Sie sortieren Fragen der nuklearen Bewaffnung, der militärstrategischen Auswirkungen, wie auch der Passung in die derzeitige Aufrüstung und »Kriegstüchtigkeit« insgesamt.
Zur Verknüpfung von Mittelstreckenraketen und nuklearer Eskalation
von Moritz Kütt
Für viele Expert*innen kam die Ankündigung der Stationierung relativ überraschend. Überraschung könnte auch bei den NATO-Bündnispartnern geherrscht haben, da der Schritt zwar parallel zum NATO-Gipfel verkündet wurde, aber scheinbar nicht im Bündnis abgesprochen war. In der Erklärung selbst gibt es keine Begründung für diesen Schritt, öffentliche Äußerungen von Regierungsmitgliedern sind rar. Eine oft zitierte Begründung für die Stationierung ist das »Schließen einer Fähigkeitslücke« (vgl. Bundeswehr 2024). Sie wird auch als Umsetzung des Satzes „[d]ie Bundesregierung wird die Entwicklung und Einführung von Zukunftsfähigkeiten wie abstandsfähige Präzisionswaffen befördern“ (Bundesregierung 2023) in der Nationalen Sicherheitsstrategie interpretiert.
Mehrere Expert*innen haben in den letzten Monaten die Stationierung analysiert und bewertet (vgl. Kasten, S. 51). In diesem Artikel möchte ich ergänzend zu diesen Diskussionsbeiträgen der Verbindung zwischen den für die Stationierung geplanten Systemen – alle konventionell bewaffnet – und nuklearen Eskalationsrisiken in Europa nachgehen. Solche Verbindungen liegen intuitiv nahe, hatte doch der INF-Vertrag, unterzeichnet 1987 von Ronald Reagan und Michail Gorbatschow, keinen Unterschied in der Bewaffnung der im Vertrag verbotenen Mittelstreckenraketen gemacht. Er limitierte sowohl nuklear als auch konventionell bestückte Raketen, da nur so eine Verbesserung der Sicherheitslage erwartet wurde. Wäre der Vertrag noch in Kraft, wäre die Stationierung der US-Waffen in Deutschland illegal. Jedoch haben die USA den Vertrag im Jahr 2019 aufgekündigt. Dem waren Verdächtigungen der Vertragsuntreue gegenüber Russland vorausgegangen, die von beiden Staaten nicht ausgeräumt werden konnten. Zudem sind die Mittelstreckenraketen mit der Frage nuklearer Kriegsführung über ihre möglichen Ziele eng verbunden.
Schon 2021 wurde in der US-Army Garnison (USAG) Wiesbaden die 2. Multi Domain Task Force (MDTF) stationiert und aktiviert. Sie ist eine von fünf geplanten amerikanischen Militäreinheiten, die die Bekämpfung gegnerischer »A2/AD-Systeme« mit neuartigen Mitteln möglich machen sollen. Die Abkürzung steht für »Anti-Access/Area-Denial«, und beschreibt Abwehrmaßnahmen wie etwa Flugabwehr, die militärisches Handeln eines Angreifers in bestimmten Gebieten unmöglich machen. Um diese Abwehrmaßnahmen zu überwinden, arbeitet eine MDTF gemäß ihres Titels in den Bereichen Luft, Land, Wasser, Weltraum, Cyberraum, Informationsraum, und kombiniert vorrangig nachrichtendienstlich ausgerichtete Einheiten mit Präzisionsabstandswaffen aus dem Bereich der bodengestützten Mittelstreckenraketen. Diese wiederum werden von eigener Luft- und Raketenabwehr unterstützt und geschützt (vgl. Feickert 2024a).
Was soll stationiert werden?
Als Mittelstreckenraketen mit größerer Reichweite sind sogenannte »Long-Range Hypersonic Weapons« (langreichweitige Hyperschall-Waffen) vorgesehen. Unter dem Namen Dark Eagle, seit 2019 in Entwicklung, wird Einsatzbereitschaft für dieses System erstmals Ende 2024 erwartet. (USGAO 2024, S. 10). Auf einer zweistufigen Trägerrakete sitzt ein manövrierfähiges Gleitfahrzeug. Zerstörungswirkung entfaltet es alleine durch die Energie des Aufpralls (kinetisch), es gibt keinen Sprengkörper (DOTE 2023). Die Reichweite des Systems wird mit 2.770 km abgeschätzt, offiziell wird die Geschwindigkeit mit größer als Mach 5 (fünffache Schallgeschwindigkeit) angegeben – eine Tautologie, da die Definition von Hyperschallwaffen sagt, dass sie schneller als Mach 5 fliegen. Andere Quellen sprechen auch von Mach 17. Letzteres ist vermutlich die Geschwindigkeit, die das System nach der Brennphase der Rakete und vor der Phase des Gleitens in der Atmosphäre hat. Während der Gleitphase reduziert sich die Geschwindigkeit kontinuierlich, und steigt erst beim finalen Sturzflug wieder an.
Neben diesem System umfasst die MDTF eine »Mid-Range Capability«, die ebenfalls in Deutschland stationiert werden soll. Das Startsystem »Typhon« kann zwei unterschiedliche Flugkörper flexibel aus denselben Startkanistern abfeuern (vgl. Feickert 2024b): Die deutsch-amerikanische Erklärung vom Juli nennt explizit die Flugkörper SM-6 und »Tomahawk«. SM-6 ist ursprünglich eine Abwehrrakete gegen Flugzeuge und Raketen, kann aber auch gegen Bodenziele eingesetzt werden, die Reichweite wird mit 370-500 km angegeben (vgl. Missile Defense Project 2023, Wright und Barrie 2024). Eine Version mit deutlich erweiterter Reichweite ist in Entwicklung und soll 2029 einsatzbereit sein – ob diese auch in Typhon zum Einsatz kommen kann, ist unklar (USGAO 2024, S. 10).
Der zweite Flugkörper des Systems Typhon ist der Marschflugkörper »Tomahawk«. Diese Waffe ist bei der amerikanischen Marine seit 1983 im Einsatz (vgl. Missile Defense Project 2024). Im gleichen Jahr wurden bodengestützte Tomahawks im Rahmen des NATO-Doppelbeschlusses in Deutschland stationiert. Während der INF-Vertrag in Kraft war, kamen nur seegestützte Varianten zum Einsatz. Als Teil von Typhon werden nun erstmals wieder bodengestützte Varianten eingesetzt. Die Reichweite der Waffe wird typischerweise mit 1.600 km angegeben (vgl. US Navy 2021). Die Bundeswehr gibt dagegen eine Reichweite von 2.500 km auf ihrer Webseite an (vgl. Bundeswehr 2024). Diese Reichweite wurde eigentlich nur von früheren nuklear-bestückten Versionen erreicht, die nicht mehr existieren. Moderne Varianten besitzen konventionelle Bewaffnung und fliegen mit einer Geschwindigkeit von knapp unter 900 km/h. Tomahawk Marschflugkörper wurden schon sehr häufig in bewaffneten Konflikten eingesetzt, laut Herstellerangaben gab es bisher 2.350 Einsätze der ab 1993 produzierten GPS-gelenkten Varianten (vgl. Raytheon o.J.).
In der konzeptionellen Gestaltung der MDTFs gibt es noch eine dritte Bewaffnungseinheit für sehr kurze Reichweiten, das sogenannte »High-Mobility Artillery Rocket System« (HIMARS). Dieses Waffensystem ist nach aktuellem Stand nicht für Deutschland vorgesehen, es fehlt jedenfalls in der deutsch-amerikanischen Erklärung.
Abb. 1: Potenzielle Ziele für die MDTF im russischen Nuklearkomplex. Kreise zeigen nationale russische Kernwaffenlager, Dreiecke zeigen Stützpunkte der strategischen Raketenkräfte (Interkontinentalraketen in Silos und auf mobilen Abschussrampen) und Rauten zeigen Frühwarnradarsysteme.
Nuklear bewaffnet?
Die Systeme sind nicht nuklear bewaffnet, und es gibt aktuell keine Möglichkeiten, eine nukleare Bewaffnung nachzurüsten. Für die Abfangrakete SM-6 ist keine nukleare Bewaffnung vorgesehen. Für das System Tomahawk gab es – wie schon erwähnt – in der Vergangenheit nuklearfähige Varianten, diese wurden jedoch spätestens 2013 außer Dienst gestellt (vgl. Kristensen 2013). Laut Angaben des »Pantex Plant«, das in den USA für den Zusammenbau und die Zerlegung von Kernwaffen verantwortlich ist, wurden alle entsprechenden Sprengköpfe des Typs W80-0 sogar schon vor diesem Zeitpunkt zerstört (vgl. B&W Pantex 2012, S. 24). Hyperschallwaffen sind in den USA generell nicht nuklear bewaffnet. Wie oben beschrieben, verfügt Dark Eagle über keinen explosiven Sprengkopf (auch nicht konventionell), daher erscheint eine Nutzung von Nuklearsprengköpfen schwer vorstellbar.
Es ist davon auszugehen, dass auch langfristig keine nukleare Bewaffnung geplant ist. Dennoch bleibt immer das Risiko bestehen, dass die Waffensysteme vom Gegner für nuklearbestückt gehalten werden könnten. Eine unabhängige Erkennung, ob eine Rakete einen nuklearen oder konventionellen Sprengkopf trägt (oder keinen, wie im Falle von Dark Eagle), ist nach dem Start nicht mehr möglich. Auch vor dem Start lässt sich die Art der Bewaffnung nur durch lokale Vor-Ort-Inspektionen sicherstellen. Die Gefahren einer solchen »warhead ambiguity« (Uneindeutigkeit der Sprengköpfe) wurden schon in der Vergangenheit ausführlich beschrieben, und können insbesondere zu unbeabsichtigter Eskalation führen (vgl. Acton 2020). Demnach können gegenseitige Bekanntmachungen der Stationierungen zwar dabei helfen, diese Missverständnisse zu vermeiden. Das gegenseitige Vertrauen in solche Deklarationen kann sich jedoch in Krisenzeiten erheblich reduzieren, insbesondere wenn grundsätzliche Kommunikation zwischen Kontrahenten erschwert wird.
Da sowohl die Stationierung von Mittelstreckenraketen in Deutschland als auch der Betrieb weiterer MDTFs an anderen Orten auf dem Globus, außerhalb des US-amerikanischen Territoriums, geplant ist, müssen diese Risiken aktiv bedacht werden.
Wenn ein Verzicht auf die Waffen nicht möglich sein sollte, sollten mindestens technische Verifikationsverfahren freiwillig als vertrauensbildende Maßnahmen eingesetzt werden. Entsprechende Verfahren wurden schon in den 1990er Jahren beschrieben (vgl. Drell et al. 1990; Fetter et al. 1990). Umgesetzt wurde die Erkennung der Abwesenheit nuklearer Sprengköpfe im START-Vertrag, und wird im New START-Vertrag fortgesetzt. In der Forschung finden sich in den letzten Jahren auch vermehrt Arbeiten, die erkunden, wie mit neuen Messmethoden die Abwesenheit von Kernwaffen gezeigt werden kann (vgl. Lepowsky et al. 2023). Auch wenn diese Arbeiten grundsätzlich auf die Abrüstung von Waffen zielen, wäre eine Modifikation zur Demonstration konventioneller Bewaffnung an Mittelstreckenraketen durchaus möglich.
Welche (nuklearen) Ziele?
Die einige Tage nach der bilateralen Erklärung abgegebene Stellungnahme der parlamentarischen Staatssekretäre Möller und Lindner gibt vor, die MDTF diene „dem von der Bundesregierung gesetzten Ziel der Stärkung der Abschreckung und Verteidigung in Reaktion auf die von Russland ausgehende Bedrohung” (Wiegold 2024). Spekulationen anderer Autoren zur Funktion umfassen den Angriff auf „Hochwertziele” (Schneider und Arnold 2024) oder auch russische nukleare Fähigkeiten (Graef, Thies und Mengelkamp 2024). Aufgrund ihrer hohen Zielgenauigkeit ist zu erwarten, dass die Waffen tatsächlich für eine Vielzahl von Anwendungsfällen zur Verfügung stehen.
Schon seit einigen Jahren wird diskutiert, inwieweit präzise, konventionelle Langstreckenwaffen eine destabilisierende Auswirkung auf potenzielle Abschreckungskonstellationen haben. Außerhalb Europas beschreibt Tong Zhao (2020) mögliche Risiken für das chinesische Nukleararsenal durch entsprechende Waffen der USA und ihrer Alliierter. Schon vor fast zehn Jahren hat James Acton (2015) beschrieben, inwieweit es Befürchtungen in Russland gibt, dass eben solche konventionellen Waffen zur Gefahr werden könnten. Eine neuere, umfassendere Studie haben dieses Jahr Dan Plesch und Manuel Galileo (2024) vorgelegt. Sie zeigen, dass sehr viele russische und chinesische nukleare Ziele von konventionellen Waffen der USA attackiert werden könnten. In diesem Report wurde auch die Möglichkeit der Nutzung der in Deutschland stationierten Waffen diskutiert.
Die Abbildung (S. 49) zeigt einige Angriffsszenarien im Detail. Dabei habe ich angenommen, dass die Waffensysteme der MDTF in Wiesbaden stationiert sind. Alle Systeme nutzen mobile Abschussrampen, und könnten daher auch von anderen Orten Raketen abfeuern. Aus Wiesbaden sind mit den Tomahawk-Marschflugkörpern Radarsysteme in Kaliningrad und Belarus erreichbar, die beide als Frühwarnsysteme Russland vor ankommenden Interkontinentalraketen warnen sollen. Mit den Hyperschallwaffen können Radarsysteme bis kurz vor dem Ural erreicht werden, genauso wie die um Moskau aufgebauten Radaranlagen des lokalen Raketenabwehrsystems. Von den insgesamt zwölf nationalen Kernwaffenlagern (nicht alle im Kartenausschnitt sichtbar), in denen vor allem sogenannte »taktische« Sprengköpfe eingelagert sind, können sieben erreicht werden. Ebenso erreichbar sind die strategischen Interkontinentalraketensilos in Tatischtschewo und Koselsk sowie die Stützpunkte für Interkontinentalraketen auf mobilen Abschussrampen in Teikowo, Joschkar-Ola, und Bologoje. Moskau ist mit den Hyperschallwaffen in weniger als 20 Minuten erreichbar. Mit Mach 17 reduziert sich dies auf nur 6 Minuten, jedoch kann die Rakete diese Geschwindigkeit wahrscheinlich nicht durchgängig halten. Diese Aufzählung macht klar, dass viele nukleare Ziele getroffen werden könnten.
Für die hier ersichtliche mögliche Zielerfassung lässt sich ein weiterer problematischer Effekt beschreiben: Neben der oben beschriebenen »warhead ambiguity« kann es auch zu einer »target ambiguity« (Uneindeutigkeit der Ziele) kommen. Im Falle eines Einsatzes der Waffen kann es für Russland schwer sein, zu erkennen, welche Ziele genau angeflogen werden sollten. Dies wird noch weiter erschwert, wenn Ziele im Laufe des Fluges angepasst werden, wie dies z.B. bei den Tomahawk möglich ist. Russland könnte Flugbahnen so interpretieren, dass nukleare Ziele getroffen werden, und daher entsprechende Kernwaffen frühzeitig einsetzen, um deren Zerstörung zu vermeiden. Damit ergäbe sich auch bei konventioneller Bewaffnung eine dramatische nukleare Eskalationsspirale.
Verknüpfung: Gegeben und Gefährlich
Die Stationierung der Mittelstreckenraketen im Rahmen der MDTF in Deutschland hat Auswirkungen auf das nukleare »Gleichgewicht« zwischen Russland und der NATO. Auch wenn aktuell glaubwürdig ist, dass die Waffen konventionell bewaffnet sind, bleibt ein erhebliches nukleares Eskalationsrisiko bestehen. Im Falle sich verschärfender Krisen wird es immer schwieriger, durch Kommunikationswege und vertrauensbildende Maßnahmen die konventionelle Bewaffnung dem Gegenüber glaubhaft zu versichern, sofern nicht neue, extern einsetzbare technische Verifikationsmethoden zum Einsatz kommen. Auch bei den Zielen wird die Lage unübersichtlicher, damit erhöhen die Waffen das Risiko präemptiver Nuklearangriffe von Seiten Russlands.
Da diese enge nukleare Verknüpfung besteht, ist es äußerst gefährlich, dass die Stationierung nicht gleichermaßen mit Maßnahmen wie Verhandlungsangeboten einhergeht, wie es noch der NATO-Doppelbeschluss beinhaltete. Nur intensive Deeskalationsbemühungen beider Seiten – oder der Abzug der Waffen – können dauerhaft helfen, das Risiko eines Nuklearkrieges wieder auf das frühere Level vor der Stationierungsankündigung zu senken. Maßnahmen zur Deeskalation werden nur wirksam sein, wenn – wie schon im INF-Vertrag – nukleare und konventionelle Waffensysteme in Rüstungskontrollabkommen und Abrüstungsvereinbarungen gemeinsam gedacht werden.
Literatur
Acton, J. M. (2015): Russia and Strategic Conventional Weapons: Concerns and Responses. The Nonproliferation Review 22(2), S. 141-154.
Acton, J. M. (2020): Is it a nuke? Pre-Launch Ambiguity and Inadvertent Escalation. Carnegie Endowment for International Peace. Report, 9.4.2020.
B&W Pantex (2012): FY 2012 Performance Evaluation Summary. 23.10.2012.
Bundesregierung (2023): Nationale Sicherheitsstrategie: Wehrhaft. Resilient. Nachhaltig. Integrierte Sicherheit für Deutschland. Berlin.
Bundeswehr (2024): Stationierung von US-Marschflugkörpern in Deutschland. Meldung, 27.7.2024.
Drell, S. et al. (1990): Verification Technology: Unclassified Version. JASON Report. The MITRE Corporation.
Feickert, A. (2024a): The Army’s Multi-Domain Task Force (MDTF). Congressional Research Service, 10.7.2024.
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Fetter, S. et al. (1990): Detecting Nuclear Warheads. Science & Global Security 1(3-4), S. 225-253.
Graef, A.; Thies, T.; Mengelkamp, L. (2024): Alles nur Routine? IPG-Journal, 16.7.2024.
Kristensen, H. M. (2013): US Navy Instruction Confirms Retirement of Nuclear Tomahawk Cruise Missile. Federation of American Scientists, Blogpost, 13.8.2013.
Lepowsky, E.; Kreutle, M.; Wirz, Ch.; Glaser, A. (2023): Ceci N’est Pas Une Bombe: Lessons from a Field Experiment Using Neutron and Gamma Measurements to Confirm the Absence of Nuclear Weapons. Science & Global Security 31(3), S. 56-67.
Missile Defense Project (2023): Standard Missile-6 (SM-6). Missile Threat, Center for Strategic and International Studies, 14.4.2016, zuletzt geändert am: 7.3.2023.
Missile Defense Project (2024): Tomahawk. Missile Threat, Center for Strategic and International Studies, 19.9.2016, zuletzt geändert am: 23.4.2024.
Plesch, D.; Galileo, M. (2024): Masters of the Air: Strategic Stability and Conventional Strikes. Strategic Concept for the Removal of Arms and Proliferation. London: SOAS University of London.
Raytheon (o.J.): Tomahawk® Cruise Missile. Homepage, zuletzt zugegriffen: 11.10.2024.
Schneider, J.; Arnold, T. (2024): Gewichtig und richtig: weitreichende US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland. SWP-Aktuell 2024/A 36, 18.7.2024.
The Office of the Director, Operational Test & Evaluation (DOTE) (2023): Conventional Prompt Strike (CPS). In: Ebd.: FY 2022 Annual Report. Januar 2023. S. 163-165.
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US Navy (2021): Tomahawk Cruise Missile. US Navy Fact Files, zuletzt geändert am: 27.9.2021.
Wiegold, Th. (2024): Dokumentation: Die – Nun Doch Anlaufende? – Debatte Über US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland. Blog »Augen Geradeaus!«, 20.7.2024.
Wright, T.; Barrie, D. (2024): The Return of Long-Range US Missiles to Europe. International Institute for Strategic Studies (IISS), Online Analysis, 7.8.2024.
Zhao, T. (2020): Conventional Long-Range Strike Weapons of US Allies and China’s Concerns of Strategic Instability. The Nonproliferation Review 27(1-3), S. 109-122.
Moritz Kütt leitet die Arbeitsgruppe »Naturwissenschaft und Abrüstung« am IFSH und ist Gastwissenschaftler am Program on Science and Global Security der Princeton University, USA.
Ohne jede Debatte?
Wichtige Stellungnahmen und Einordnungen
Dokumentation
● Jürgen Wagner (2024): „Es ist lange her, dass es das gab“. IMI-Analyse 2024/33, 11.7.2024 (Update: 23.7.2024) Die erste etwas längere Evaluation und ein Überblicksbeitrag, der konkrete Bezüge zu den längerfristigen Stationierungsideen der USA herstellt. Auch die Idee der »Angriffsfähigkeit« wird aufgerollt und problematisiert.
● Alexander Graef, Tim Thies, Lukas Mengelkamp (2024): Alles nur Routine? IPG-Journal, 16.7.2024. Grundsätzlicher gehen die Forscher vom IFSH auf den Mangel einer Debatte ein: „Die Stationierung (…) ist (…) weder ein militärisches Wundermittel ohne Risiken, noch alternativlos. Doch während man in den USA derartige Fragen intensiv und auch öffentlich diskutiert, werden diese hierzulande kaum problematisiert.“
● Wolfgang Richter (2024): Stationierung von U.S. Mittelstreckenraketen in Deutschland. Konzeptioneller Hintergrund und Folgen für die europäische Sicherheit. FES ROCPE, Juli 2024. Der ausführliche und systematische Hintergrundbericht kommt zu dem Schluss: „Die erwartbare russische Gegenstationierung nuklearfähiger Raketen wird Deutschland einer erhöhten Gefährdung aussetzen. Die absehbare Eskalation der Spannungen mit Russland wird die Sicherheitslage Deutschlands verändern und das atomare Risiko für Deutschland im Konfliktfall gravierend erhöhen.“ (S. 14)
● Alexander Graef, Tim Thies (2024): Missiles on the move: Why US long-range missiles in Germany are just the tip of the iceberg. Bulletin of the Atomic Scientists, 12.8.2024. Die Forscher fordern dass sich die innerdeutsche Debatte nicht an einzelnen Waffensystemen aufhängen dürfe, sondern darüber hinausgehen müsse. Europäische Analyst*innen müssten zur Entwicklung alternativer Verteidigungssysteme beitragen.
● Özlem Alev Demirel, Jürgen Wagner (2024): Frieden schaffen mit Angriffswaffen? US-Mittelstreckensysteme in Deutschland – gefährlich und destabilisierend! The Left in the European Parliament. Umfangreiche Studie im Auftrag der Linken im Europaparlament, die die vorhergegangenen Argumente übersichtlich zusammenfasst. Die Studie umfasst auch eine erste Problematisierung der europäischen Rüstungspläne auf Entwicklung eigener Mittelstreckensysteme.
Die Rückkehr der Mittelstreckenraketen: eine historische Einordnung
von Lukas Mengelkamp
Bereits die ersten journalistischen Reaktionen auf die Stationierungsankündigung von Mittelstreckenraketen in Deutschland verglichen den Vorgang mit dem NATO-Doppelbeschluss von 1979. Angesichts des Stellenwerts des Streits über den NATO-Doppelbeschluss im deutschen kollektiven Gedächtnis ist es wenig verwunderlich, dass diese Analogie jetzt gezogen wird. Doch ist sie auch zutreffend?
Ein erster banaler aber entscheidender Unterschied ist, dass das Zustandekommen des NATO-Doppelbeschlusses im Detail bekannt ist. Wenige Ereignisse des Ost-West-Konflikts sind intensiver untersucht worden. Bereits die zeitgenössische Forschungsliteratur ist äußerst umfangreich und in den folgenden Jahrzehnten durch eine ebenso umfangreiche historiographische Literatur komplementiert worden (siehe dazu Haftendorn 1985; Colbourn 2022). Über die Genese und Gründe der Entscheidung von 2024 können dagegen nur mehr oder weniger plausible Mutmaßungen angestellt werden, nicht zuletzt auch, weil die Entscheidung in der Öffentlichkeit kaum vorbereitet wurde und die Bundesregierung sich auch anschließend kaum zu ausführlicheren Erläuterungen genötigt sah.
Der NATO-Doppelbeschluss
Der NATO-Doppelbeschluss vom 12. Dezember 1979 wird in Deutschland häufig auf eine Rede von Bundeskanzler Helmut Schmidt am 28. Oktober 1977 am »International Institute for Strategic Studies« (IISS) in London zurückgeführt (Schmidt 1977). Darin hatte Schmidt vor einer Neutralisierung der US-amerikanischen und sowjetischen strategischen Nukleararsenale durch den SALT-Prozess gewarnt. Im Rahmen dieser Rüstungskontrollverhandlungen hatten sich die USA und die Sowjetunion auf Obergrenzen für ihre Nuklearwaffenarsenale geeinigt, die allerdings nur die Waffen mit interkontinentaler Reichweite betrafen. Unter diesen Bedingungen könnten regionale Ungleichgewichte bei der Rüstung umso stärkere politische Bedeutung gewinnen – und aus Schmidts Sicht lag ein solches Ungleichgewicht ganz klar vor. Schmidt befürchtete, dass die Sowjetunion in einer künftigen Krise ihre regionale Überlegenheit als Erpressungsmittel einsetzen könnte. Diese Entwicklung wurde durch die Einführung der mobilen und modernen SS-20 Mittelstreckenrakete besonders deutlich, galt aber auch allgemein aufgrund der Modernisierung der sowieso schon zahlenmäßig überlegenen sowjetischen Streitkräfte als gegeben. Deswegen forderte Schmidt die Reduzierung der Ungleichgewichte durch neue Initiativen bei der Rüstungskontrolle oder westliche Aufrüstung – wobei seine Präferenz bei einer Lösung durch Rüstungskontrolle lag.
Richtigerweise gilt Schmidts Rede als ein wichtiger Faktor für das Zustandekommen des späteren NATO-Doppelbeschlusses. Allerdings war sie keine Blaupause für diesen und sie war keineswegs der einzige Faktor. Wie der italienische Historiker Leopoldo Nuti betont, müssen auch längerfristige Prozesse, wie die eigendynamische technologische Entwicklung, transatlantische Debatten unter »defense intellectuals« und die praktische Umsetzung der 1967 beschlossenen »Flexible Response«-Doktrin zu den Ursprüngen des Doppelbeschlusses gezählt werden (vgl. zum Folgenden Nuti 2009).
Von den zwei später in Folge des Doppelbeschlusses in Deutschland stationierten Waffensystemen, der Pershing-II Rakete und dem BGM-109G Gryphon Marschflugkörper, war vor allem letzterer eine waffentechnologische Neuheit. Kompakte und besonders zielgenaue Marschflugkörper waren erst mit Durchbrüchen in der Computertechnologie und der Weiterentwicklung von Turbo-Fan Triebwerken Ende der 1960er Jahre möglich geworden. Viele grundsätzliche Entscheidungen über die Entwicklung und Produktion der neuen Waffensysteme waren im Laufe der 1970er Jahre bereits getroffen worden, bevor die Existenz der SS-20 Raketen, gegen die später »nachgerüstet« wurde, überhaupt bekannt war.
Wozu die bald verfügbaren Waffensysteme genutzt werden könnten, darüber machten sich in den 1970er Jahren die Mitglieder des »Euro-American Workshop« Gedanken, ein Netzwerk, das sich um den US-amerikanischen Strategieexperten Albert Wohlstetter gebildet hatte. Wohlstetter war der Meinung, dass Abschreckung konkret einsetzbare flexible Nuklearwaffenarsenale und -strategien erforderte. Die westdeutsche Seite war in dem Workshop hochrangig durch Uwe Nerlich von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), General Peter Tandecki, den Journalisten Lothar Rühl und Walther Stützle vertreten. Stützle war von 1977 bis 1982 Leiter des Planungsstabs des Bundesverteidigungsministeriums und ein wichtiger Berater Helmut Schmidts.
Die technologische Entwicklung der neuen Waffensysteme zeichnete sich gerade ab, als innerhalb der NATO über die Umsetzung der 1967 beschlossenen Strategie der »Flexible Response« und die Modernisierung der in Europa stationierten US-amerikanischen Nuklearwaffen gerungen wurde. Seit die Sowjetunion über Interkontinentalwaffen verfügte, hatten die USA ein Interesse daran, einen Krieg nach Möglichkeit auf Europa zu begrenzen, um das eigene Territorium vor nuklearen Verheerungen zu bewahren. Umgekehrt war es das Ziel der Europäer, einen Krieg allgemein abzuschrecken – die Idee eines »begrenzten Krieges« hatte keinerlei Attraktivität, würde dies doch immer noch die weitgehende oder völlige Zerstörung Europas bedeuten. Die Flexible Response hatte diesen Widerspruch nicht auflösen, sondern nur rhetorisch übertünchen können. Sie war so »flexibel« formuliert, dass alle Seiten ihre Präferenzen in sie hineinprojizieren konnten.
In der Frage der Modernisierung der Nuklearwaffen der NATO zeigte sich diese Problematik wie im Brennglas. War es der primäre Zweck ihrer Stationierung, den Willen der USA zu signalisieren, im Zweifel den Konflikt allgemein nuklear zu eskalieren, oder sollten die Waffen im Gegenteil für eine auf Europa begrenzte Kriegsführung genutzt werden? Insbesondere für Vertreter*innen der letzten Position hatte die Modernisierung der US-amerikanischen Nuklearwaffen in Europa einen Eigenwert an sich und etwaige Rüstungskontrollangebote waren, wenn überhaupt, zur Beruhigung der Öffentlichkeit nötig.
In diesem Sinne war auch der Doppelbeschluss ein bündnisinterner Kompromiss, in den verschiedene NATO-Staaten und Fraktionen innerhalb derselben ihre Präferenzen hineinlesen konnten. Für Helmut Schmidt etwa war der Rüstungskontrollteil des Doppelbeschlusses alles andere als eine PR-Maßnahme. Auch wurde auf höchster politischer Ebene diskutiert und entschieden, welche, wo und wie viele Systeme stationiert werden würden: 108 Pershing-II Raketen in der Bundesrepublik und – nicht zuletzt zur Risikoverteilung im Bündnis – 116 Startgeräte mit 464 Marschflugkörpern stationiert in der Bundesrepublik, Großbritannien, Italien, Belgien und den Niederlanden. Hier gaben eher politische als militärische Kriterien den Ausschlag, wobei sich beides nicht fein säuberlich trennen lässt. So sollten genügend Systeme installiert werden, um der Sowjetunion die Hoffnung zu nehmen, durch einen Erstschlag alle Systeme ausschalten zu können. Gleichzeitig sollten es aber zu wenig sein, um in Moskau umgekehrt Befürchtungen vor einem potenziellen Erstschlag der NATO zu wecken.
Diese kurze Übersicht zeigt, dass in den NATO-Doppelbeschluss diverse und zum Teil widersprüchliche Entwicklungen und Positionen einflossen – und erklärt auch, warum es den Befürworter*innen des Beschlusses niemals gelang, eine einheitliche argumentative Front gegen dessen Kritiker*innen zu bilden.
Die aktuelle Entscheidung
Vergleicht man die damalige Entscheidung, Mittelstreckensysteme in Europa zu stationieren, mit der heutigen, fallen zunächst die Unterschiede auf:
- Zum einen sind die Waffensysteme, die ab 2026 in Deutschland stationiert werden, nicht nuklear bewaffnet (vgl. Kütt in dieser Ausgabe, S. 48). Auch passt eine nukleare Bewaffnung nicht in den Rahmen des Einsatzkonzepts (dazu mehr weiter unten).
- Zum anderen fehlt ein Rüstungskontrollangebot gänzlich, auch wenn die Entscheidung häufig als Reaktion auf die Aufstellung von russischen Raketen mit einer vermuteten Reichweite im Mittelstreckenbereich begründet wird.
- Ein letzter offensichtlicher Unterschied liegt darin, dass es sich um eine bilaterale Entscheidung der US-amerikanischen und deutschen Regierung handelt und nicht wie 1979 um einen Beschluss aller NATO-Regierungen. Das Abschlusscommuniqué des NATO-Gipfels von Washington im Juli 2024 nimmt nicht einmal Bezug auf die amerikanisch-deutsche Entscheidung.
Eine Parallele kann sicherlich in der technologischen Vorgeschichte der Entscheidungen von 1979 und 2024 gesehen werden (vgl. Kütt in dieser Ausgabe, S. 48). Insbesondere die Entwicklung der Dark Eagle – wenn auch zunächst nicht als landgestützte Variante – hat ihren Ausgangspunkt lange bevor russische Verstöße gegen den INF-Vertrag im Raum standen.
Vermutlich würden die landgestützten Mittelstreckensysteme im engen Verbund mit weitreichenden luft- und seegestützten Abstandswaffen eingesetzt werden, bei denen die NATO traditionell überlegen ist und die auch vom INF-Vertrag nie begrenzt wurden. Aufgrund der – nach derzeitigem Informationsstand – vergleichsweise geringen Anzahl an Startgeräten (im unteren zweistelligen Bereich), ist davon auszugehen, dass diese vor allem frühzeitig bestimmte »Hochwertziele« (z.B. Radaranlagen sowie Kommando- und Kommunikationseinrichtungen) bekämpfen sollen, die zur Bekämpfung der Luft- und Seestreitkräfte der NATO wichtig wären.
Analogien aber auch Unterschiede finden sich, wenn auf die militärstrategischen Hintergründe beider Entscheidungen geblickt wird. Auch wenn die Bundesregierung die Entscheidung primär in Hinblick auf die Bedrohung durch entsprechende russische Waffensysteme und eine daraus abgeleitete »Fähigkeitslücke« begründet, ist zu bedenken, dass in der US-amerikanischen Debatte bereits länger über den Nutzen weitreichender bodengestützter Waffensysteme nachgedacht wird (Thomas 2013).
Die neue Doktrin der US-Army namens »Multi-Domain Operations« (MDO) kann auf in den 1980er Jahren eingeführte Konzepte wie »AirLand Battle« und »Follow-on-Forces-Attack« (FOFA) zurückverfolgt werden (McCoy 2017; Cappelli 2020). Bereits damals hoffte man durch noch in Entwicklung befindliche »Emerging Technologies« einen entscheidenden Vorteil über die Armeen des Warschauer Pakts zu erhalten. Durch weitreichende Aufklärung und Raketen sowie einer verstärkten Nutzung von Computern sollte das Schlachtfeld entgrenzt, »gläsern« und »automatisiert« werden.
Vor allem aber war das grundlegende Problem von AirLand Battle und FOFA – und ist ein grundlegendes Problem von MDO heute –, dass sie für eine imaginäre nicht-nukleare Welt konzipiert sind. Ob konventionelle Operationen, seien es operative Gegenoffensiven oder eben eine umfassende konventionelle »Deep Strike«-Kampagne, eine nukleare Gegenreaktion auslösen könnten, wird darin nicht bedacht. Vielmehr ist es eine explizit konstitutive Grundannahme, dass Nuklearwaffen nicht benutzt werden (TRADOC 2018, Appendix A). Zudem sprechen die Konzeptpapiere der Doktrin dafür, dass sie stark auf Präemption setzt, d.h. auf einen dem vermutlich bevorstehenden gegnerischen Angriff zuvorkommenden Angriff. Dies könnte in einer akuten Krise allerdings wiederum mit Versuchen, diese durch diplomatische Mittel zu lösen, in Konflikt geraten.
Darüber, ob die konzeptionelle Entwicklung innerhalb der US-Army, die wiederum starken Widerhall in der neuen NATO-Militärstrategie von 2019 gefunden hat, in der deutschen Politik registriert und verstanden worden ist, können nur Vermutungen angestellt werden. Möglich wäre, dass die Zustimmung zur Stationierung vor allem in Hinblick auf die erhoffte politische Symbolwirkung vor der trüben Aussicht auf eine mögliche zweite Trump-Regierung getroffen wurde.
Beim Vergleich mit der Stationierungsentscheidung des Doppelbeschlusses ist in jedem Fall auffällig, dass das Dauerdilemma und die Dauerkontroverse der NATO des Kalten Krieges heute kaum noch debattiert wird: Ob es aus europäischer Sicht wünschenswert ist, dass sich die NATO auf Szenarien des »begrenzten Krieges« (in Europa) fokussiert? Ob ein derartiger Schwerpunkt tatsächlich zuverlässig Kriege verhindert oder unter bestimmten Gegebenheiten, Stichwort Präemption, nicht eher zu ihrem Ausbruch beiträgt? Und ob aus europäischer Sicht formulierte Abschreckungs- und Verteidigungsstrategien nicht andere Schwerpunkte legen müssten?
Widerspruchsfreie Antworten werden sich auf diese Fragen nicht finden lassen. Das bedeutet allerdings nicht, dass es sich nicht lohnt, diese Fragen zu stellen und Antworten darauf zu suchen. Von der Kontroverse über die SS-20, Pershing-II und Cruise Missiles häufig überdeckt, wurde in den 1980er Jahren auch über konventionelle »defensive« Alternativen zur nuklearen Abschreckung nachgedacht. Diese Debatten sind heute wieder aktuell und können konzeptionelle Anregungen – jedoch keine fertigen Blaupausen – liefern, um Verteidigungskonzepte zu entwickeln, die beispielsweise das Präemptionsdilemma abschwächen (Mengelkamp 2023; Unterseher 2023). Allerdings sollte eine ernsthafte friedenspolitische Beschäftigung sich nicht darin erschöpfen, einige damals öffentlichkeitswirksame aber in der Sache eher problematische Begriffe (Stichwort: »Strukturelle Nichtangriffsfähigkeit«) kontextlos in den Raum zu werfen, wie es derzeit stellenweise geschieht.
Literatur
Cappelli, R. (2020): The Deep Battle, the CIA, and the sorrows of General Rogers. International Journal of Military History and Historiography 40, S. 278-308.
Colbourn, S. (2022): Euromissiles – The nuclear weapons that nearly destroyed NATO. Ithaca: Cornell University Press.
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McCoy, K.: The road to Multi-Domain Battle – An origin story. Modern War Institute at West Point, 27.10.2017.
Mengelkamp, L. (2023): Defensive Verteidigung. Orientierungshilfen aus den 1980er Jahren. W&F 1/2023, S. 10-13.
Nuti, L. (2009): The origins of the 1979 dual track decision – A survey. In: Ders. (Hrsg.): The crisis of détente in Europe – From Helsinki to Gorbachev, 1975 – 1985, London/New York: Routledge 2009, S. 57-71.
Schmidt, H. (1977): Politische und wirtschaftliche Aspekte der westlichen Sicherheit – Vortrag des Bundeskanzlers in London. Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 112, S. 1013-1020.
Thomas, J. (2013): Why the U.S. Army needs missiles – A new mission to save the service. Foreign Affairs 92(3), S. 137-144.
TRADOC (2018): The U.S. Army in Multi-Domain Operations 2028. TRADOC Pamphlet 525-3-1.
Unterseher, U. (2023): Vertrauensbildende Verteidigung für die Ukraine. Grundlagen und Programm. Berlin: LIT Verlag.
Lukas Mengelkamp ist Historiker und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH).
Kriegstüchtig mit Angriffswaffen
von Jürgen Wagner
Drei Tage nach dem russischen Angriff auf die Ukraine rief Kanzler Olaf Scholz die sogenannte »Zeitenwende« aus. Seither befindet sich Deutschland auf einem strammen Militarisierungskurs, „Kriegstüchtigkeit als Handlungsmaxime“ (BMVg 2023, S. 27) lautet die Devise. Die angekündigte Stationierung neuer Mittelstreckensysteme in Deutschland treibt diese Entwicklung nun auf ihre vorläufige Spitze.
Dimensionen der Kriegstüchtigkeit
Nach der Zeitenwende-Rede von Kanzler Olaf Scholz waren es vor allem die im November 2023 veröffentlichten Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr, die fortan die Militarisierungsrichtung vorgaben: „Die Bundeswehr ist ein Kerninstrument unserer Wehrhaftigkeit gegen militärische Bedrohungen. Hierzu muss sie in allen Bereichen kriegstüchtig sein. Das bedeutet, dass ihr Personal und ihre Ausstattung auf die Wahrnehmung ihrer fordernden Aufträge ausgerichtet sind. Maßstab hierfür ist jederzeit die Bereitschaft zum Kampf mit dem Anspruch auf Erfolg im hochintensiven Gefecht.“ (ebd., S. 9)
Dies umfasst eine ganze Palette von Maßnahmen, die teils bis tief in die Gesellschaft hineinwirken: So hat die Bundeswehr beispielsweise zugesagt, zum neuen NATO-Streitkräftemodell (300.000 Soldat*innen abmarschbereit in 30 Tagen), das ab 2025 eingeführt werden soll, 35.000 Soldat*innen beizusteuern (dazu gehört insbesondere die 10. Panzerdivision sowie die geplante Brigade in Litauen). Um die neuen Einheiten mit Personal zu befüllen, muss die Bundeswehr deutlich anwachsen. Das aktuelle Ziel einer Aufstockung von derzeit rund 180.000 Soldat*innen auf mindestens 203.000 musste allerdings von ursprünglich 2025 auf inzwischen 2031 (und womöglich 2035) verschoben werden (dazu ist noch ein deutlicher Aufwuchs der Reserve geplant, vgl. Kather 2024). Weil diese Ziele ohne Zwangselemente völlig utopisch sind, soll nun ein Wehrdienst als mögliche Vorstufe für eine Wiedereinführung der Wehrpflicht geschaffen werden – der Referentenentwurf liegt seit wenigen Wochen vor.
Auch die Logistik muss kriegstüchtig gemacht werden: Deutschland sieht sich als Logistikdrehscheibe für die schnelle Verbringung von Truppen und Gerät an die NATO-Ostgrenzen. Hierfür finden immer größere Manöver statt, dazu gehört aber z.B. auch die Einrichtung von Musterkorridoren sowie die Ertüchtigung der Infrastruktur nach rein militärischen Gesichtspunkten (auch aus zivilen Töpfen). Was es bedeutet, wenn gesellschaftliche Teilbereiche nach einer militärischen und nicht einer zivilen Logik »ertüchtigt« werden sollen, lässt sich zum Beispiel in einem Papier der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik vom Juli 2024 nachlesen: „Die Bundesregierung sollte ein Sondervermögen von 30 Milliarden Euro zur gezielten Erneuerung von militärischen Korridoren einrichten. […] Die geplante Erneuerung von 40 Hochleistungskorridoren der DB zwischen 2024 und 2030 sollte neu priorisiert werden. Routen, die als Militärkorridore genutzt werden können, sollten Vorrang bekommen […].“ (Hartmann 2024, S. 1, 7)
Zur Kriegstüchtigkeit gehört selbstredend auch die entsprechende Ausrüstung, wofür das Sondervermögen der Bundeswehr sorgen soll. In diesem Jahr werden die Militärausgaben nach NATO-Kriterien mit 90,6 Mrd. € erstmals die Marke von 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) knacken. Aktuell wird dies noch über das 2027 auslaufende Sondervermögen finanziert, ab 2028 sollen diese Beträge aber laut der Mittelfristigen Finanzplanung durch einen Anstieg des Verteidigungsetats von aktuell 51,95 Mrd. € auf 80 Mrd. € haushaltsintern aufgebracht werden (plus geschätzt weitere 17 Mrd. € nach NATO-Kriterien aus anderen Haushalten; vgl. Bundestag 2024, S. 28). Dies dürfte nur durch drastische Kürzungen, insbesondere bei den Sozialausgaben, möglich sein.
Zwar profitiert von diesen Geldern auch die deutsche Rüstungsindustrie, derzeit geht davon aber noch viel an US-Konzerne. Das soll sich nach dem Wunsch der Regierung schnellstmöglich ändern: Der Ausbau der Produktionskapazitäten soll etwa durch den Abbau von Umwelt- oder Bauauflagen, Vorhalteprämien und Abnahmegarantien gewährleistet werden, wie sie der Entwurf für eine Nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie vorsieht, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll (vgl. Eckert 2024). Auch die Zivilklauseln an deutschen Hochschulen ebenso wie das Rekrutierungsverbot für die Bundeswehr an Schulen geraten derzeit immer weiter unter Druck – die Bildungsinstitutionen sollen sich an den Bedürfnissen der Kriegstüchtigkeit orientieren.
Generell verschieben sich die Kräfteverhältnisse in der Gesellschaft: Die Medien stehen dabei stramm an der Seite der Regierung, ja treiben sie sogar in vielen Fällen noch zusätzlich vor sich her. Der seit vielen Jahren erhobene Anspruch auf eine militärische Führungsrolle wird nun eingelöst. Dementsprechend ist Deutschland inzwischen der zweitwichtigste Waffenlieferant der Ukraine und Forderungen, die vor wenigen Jahren noch unaussprechbar waren, wie die nach – auch offiziell so begründeten – Militäreinsätzen zur Durchsetzung ökonomischer Interessen (Fregatteneinsatz im Roten Meer), werden nun ungeniert erhoben.
Angriffswaffen für das hochintensive Gefecht
Aktuell wird also alles darauf ausgerichtet, im „hochintensiven Gefecht“ mit Russland zu obsiegen – insofern war die deutsch-amerikanische Ankündigung vom 10. Juli 2024, ab 2026 diverse Mittelstreckensysteme hierzulande stationieren zu wollen, in sich folgerichtig. Vor nicht allzu langer Zeit wäre dies noch vom INF-Vertrag verboten gewesen, der die Entwicklung und Stationierung landgestützter Kurz- und Mittelstreckenwaffen mit einer Reichweite von 500 km bis 5.500 km untersagte (vgl. Kütt in dieser Ausgabe, S. 48).
Konkret geht es um drei Waffensysteme: Erstens Tomahawk-Marschflugkörper, die zwar relativ langsam (ca. 900 km/h), dafür aber sehr tief und manövrierbar fliegen. Das macht sie schwer abfangbar, je nach Modell haben sie eine Reichweite zwischen 1.700 km und 2.500 km. Zweitens die Standard Missile 6 (SM-6), eigentlich eine Flugabwehrrakete mit einer Reichweite unter 500km. Sie wird aber aktuell zu einer Boden-Boden-Rakete mit einer Reichweite von wohl 1.600 km und Hyperschallgeschwindigkeit (größer als Mach 5: 6.125 km/h) weiterentwickelt. Und schließlich Hyperschallraketen (Dark Eagle), die extrem schnell fliegen (bis zu Mach 17, ~21.000 km/h) und mit einer Reichweite von 2.700 km bis 3.000 km Ziele bis tief in den russischen Raum anvisieren können (ab 2025 soll die Testphase abgeschlossen sein, vgl. Abb. 1).
Bislang geizt die Bundesregierung mit weitergehenden Informationen: Weder was die Anzahl der Waffen (gemunkelt wird bis zu 250) noch deren Ort anbelangt (womöglich Grafenwöhr) gibt es bislang verlässliche Angaben. Und auch bei der Begründung wird lediglich knapp auf eine angeblich vorhandene Fähigkeitslücke verwiesen. Zwar ist es richtig, dass Russland landgestützte Kurz- und womöglich Mittelstreckensysteme vor allem in Kaliningrad aufgestellt hat, für die die NATO aktuell wohl keine umfassende Entsprechung hat. Zieht man aber die Zahl der see- und luftgestützten NATO-Systeme hinzu, sieht das ganz anders aus. Wolfgang Richter, der ehemalige Abteilungsleiter beim Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr, schreibt dazu: „Generell sind die Luft- und Seestreitkräfte der NATO denen Russlands qualitativ und quantitativ deutlich überlegen. […] Die Annahme, dass trotz der vielfältigen luft- und seegestützten Fähigkeiten der NATO eine Fähigkeitslücke bei landgestützten Mittelstreckenraketen besteht, überzeugt nicht.“ (Richter 2024, S. 7, 13)
Doch selbst wenn man der Aussage einer Fähigkeitslücke Glauben schenken sollte, stellt sich die Frage, weshalb diese nicht durch die Anschaffung weiterer see- und luftgestützter Waffensysteme geschlossen wird. Die Antwort darauf liefern die Stationierungsbefürworter Jonas Schneider und Torben Arnold von der Stiftung Wissenschaft und Politik: „Marschflugkörper, die von Flugzeugen abgefeuert werden, müssen zuerst in die Luft gebracht werden, wodurch wertvolle Zeit verlorengeht. […] Verfügbare seegestützte Marschflugkörper haben entweder zu kurze Reichweiten oder sind wegen ihrer eher geringen Geschwindigkeit zu lange unterwegs für zeitkritische Ziele im russischen Kernland.“ (Schneider und Arnold 2024, S. 2)
Demgegenüber hätten landgestützte Waffen folgende »Vorteile«: „Nicht nur die LRHW [Dark Eagle], auch die SM 6-Version der Army fliegen mit über fünffacher Schallgeschwindigkeit und sind im Zielanflug manövrierbar. Daher sind sie hocheffektiv gegen mobile Ziele und sehr schwer abzufangen, selbst für moderne Raketenabwehr. Die Dark Eagle ist mit bis zu 17-facher Schallgeschwindigkeit kaum zu stoppen. Mit dieser hohen Eindringfähigkeit sind beide Waffen ideal, um auch solche russischen Hochwertziele auszuschalten, die gezielt geschützt werden.“ (ebd.)
Offensichtlich soll hier die Fähigkeit erlangt werden, in kürzester Zeit strategische russische Ziele offensiv ausschalten zu können, während russische Kurz- und Mittelstreckenraketen die USA nicht erreichen können. Weil hierzu heutzutage auch konventionelle Waffen in der Lage sind, macht es die Versicherung es sei – zumindest vorerst – keine nukleare Bestückung geplant, auch nicht viel besser. Es handelt sich hier also um Angriffswaffen – und genau hierfür sind sie gedacht, wie auch Claudia Major, ebenfalls von der Stiftung Wissenschaft und Politik bestätigt: „Die Tomahawks sollen bis zu 2.500 Kilometer weit fliegen können, könnten also Ziele in Russland treffen. Und ja, genau darum geht es. […] So hart es klingt. Im Ernstfall müssen NATO-Staaten auch selbst angreifen können, zum Beispiel, um russische Raketenfähigkeiten zu vernichten, bevor diese NATO-Gebiet angreifen können, und um russische Militärziele zu zerstören, wie Kommandozentralen.“ (Major 2024)
Fraglos wird Russland hierauf seinerseits reagieren: Bereits Ende September 2024 wurde die Schwelle für nukleare Gegenschläge abgesenkt, womit die Gefahr einer atomaren Eskalation ansteigt (vgl. Schwarz 2024). Weiter ist in der angespannten Situation fast zwangsläufig damit zu rechnen, dass es zu einem neuen nuklearen Wettrüsten kommen wird (der bislang Obergrenzen festsetzende New START-Vertrag läuft 2026 aus). Und mit Sicherheit dürften die zentralen Einheiten, die allesamt in Deutschland ihren Sitz haben, ins Visier russischer Zielplanungen geraten. Noch einmal dazu Wolfgang Richter: „Wenn es zu einem Konflikt mit Russland kommt, wird man natürlich versuchen aus russischer Sicht diese Waffen zunächst einmal als Ziele auszuschalten. […] Es gibt ja Kommandobehörden, die sogenannte Multi-Domain Task Force hat ihren Sitz bereits in […] Wiesbaden und das ist dann natürlich ein erstrangiges Ziel.“ (Tagesschau 2024)
Kriegstüchtig ins Risiko gehen
Eine Mehrheit der Bevölkerung ist skeptisch ob der Stationierungspläne, die von Brigadegeneral a.D. Helmut W. Ganser kritisch in den allgemeinen Zusammenhang von Aufrüstung und Kriegstüchtigkeit eingeordnet werden: „Die USA könnten in der russischen Wahrnehmung aufgrund der Reichweite, Zielpräzision und eventuell bunkerbrechenden konventionellen Sprengkraft dieser neuen Waffensysteme von Deutschland aus strategische Atomwaffen, die in den westlichen Bezirken Russlands stationiert sind, mit kurzen Flugzeiten ausschalten. […] Es könnte sich als Trugschluss erweisen, unsere Sicherheit auf viele Jahre hinaus allein auf Abschreckung und Kriegstüchtigkeit zu stützen. Die Bevölkerung wird so im instabilen Zustand prekärer Sicherheit verharren, heikler als im Kalten Krieg. Frieden wird so zur Utopie. Wir haben uns im amerikanisch-deutschen Tandem Schritt für Schritt auf einen ungesicherten Pfad begeben, einen Pfad der irreversiblen Konfrontation mit Russland, ohne zu wissen, wo uns das am Ende hinführt und wie lange die Regierenden noch die Kontrolle über die weitere Konfrontation in der Hand behalten. Immer weiter ins Risiko zu gehen, ist auch politisch-moralisch fragwürdig.“ (Ganser 2024)
Die »Kriegstüchtigkeit« treibt also im Konzert mit der geplanten Stationierung von Mittelstreckenwaffen tüchtig in eine Angriffsanfälligkeit. Eine friedenspolitisch düstere Konsequenz der »Zeitenwende«.
Literatur
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) (2023): Verteidigungspolitische Richtlinien. November 2023, Bonn.
Bundestag (2024): Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028. Unterrichtung durch die Bundesregierung. Drucksache 20/12401. Berlin, 30.8.2024.
Eckert, D. (2024): Rüstungsstrategie der Bundesregierung: Mehr Markt oder mehr Staat. Taz, 3.9.2024.
Ganser, H.W. (2024): Mittelstreckenwaffen in Deutschland: Ungeteiltes Risiko. Gastkommentar. taz, 16.7.2024.
Hartmann, J. (2024): Militärische Mobilität. Wie Deutschland seine Verkehrsinfrastruktur für die Zukunft rüstet. DGAP Policy Brief 12. Berlin, Juli 2024.
Kather, T. (2024): Nachgefragt: „Wir brauchen eine ganze Bandbreite von Qualifikationen“. Bundeswehr.de, Meldungen, 13.9.2024.
Major, C. (2024): Europa braucht die US-Mittelstreckenraketen. Kolumne. Handelsblatt, 19.7.2024.
Richter, W. (2024): Stationierung von U.S. Mittelstreckenraketen in Deutschland. Konzeptioneller Hintergrund und Folgen für die europäische Sicherheit. Wien: FES ROCPE.
Schneider, J.; Arnold, T. (2024): Gewichtig und richtig: weitreichende US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland. SWP-Aktuell 2024/A 36, 18.07.2024.
Schwarz, W. (2024): Vabanques Kalkül – zur militärischen Logik hinter der russischen Nukleardoktrin. Das Blättchen 27(21), 7.10.2024.
Tagesschau (2024): Wolfgang Richter, Oberst a.D., zur Stationierung von US-Langstreckenraketen in Deutschland. Videointerview, 11.7.2024.
Jürgen Wagner ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Tübinger Informationsstelle Militarisierung (IMI).